Datum: 01.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2024 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 1250/7, Gemarkung Fridolfing, Achenstraße
3 Bauantrag zum Abbruch und Ersatzbau mit Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, FlNr. 3313/4, Gemarkung Fridolfing, Breitwies 1
4 Bauantrag zur Errichtung eine Einfamilienhaues mit Nebengebäude und Carport, FlNr. 1755, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden
5 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines ehem. landw. Gebäudes, Neubau v. 3 aussenliegenden Pferdeboxen u. Verlegung des Reitplatzes, FlNr. 209, Gemarkung Fridolfing, Am Kloster 6
6 Gemeindewiese, Freiflächengestaltung - Ersatzpflanzung entlang der Simon-Spannbrucker-Straße für die entnommene, nicht mehr verkehrssichere Birkenreihe
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2024 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 12.09.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 12.09.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 1250/7, Gemarkung Fridolfing, Achenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“. Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung des Haupt- und Nebengebäudes. Weiterhin wird die Baugrenze in Richtung Westen geringfügig überschritten. Für diese Abweichungen vom Bebauungsplan sind jeweils Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt. 
Aus Sicht der Verwaltung erscheinen die Abweichungen städtebaulich (noch) vertretbar und können befürwortet werden.
Im Bereich des Garagenvorplatzes ist dafür Sorge zu tragen, dass anfallende Oberflächenwässer nicht auf die nördlich gelegene öffentliche Verkehrsfläche abgeleitet werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Abbruch und Ersatzbau mit Erweiterung eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage, FlNr. 3313/4, Gemarkung Fridolfing, Breitwies 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, Privilegierungstatbestände liegen nicht vor. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB als Ersatzbau in Kombination mit einer Erweiterung der Wohnfläche nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB. Die Voraussetzungen liegen wohl vor, insbesondere die Gleichartigkeit und ein gleicher Standort sind erfüllt. 
Das Nebengebäude beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben und könnte gemäß der Genehmigungspraxis für solche Außenbereichsvorhaben zugelassen werden.

Das Vorhaben wurde mehrmals mit dem LRA besprochen und die Eingabeplanung entspr. abgestimmt. 

Die Erschließung ist durch Kanalanschluss gesichert. 

Beschluss

Der Energie,- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eine Einfamilienhaues mit Nebengebäude und Carport, FlNr. 1755, Gemarkung Fridolfing, Untergeisenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Untergeisenfelden, die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach gemäß § 34 BauGB i. V. m. der Satzung. Aufgrund der geplanten Höhenlage des Baukörpers kann die in der Satzung festgelegte seitliche Wandhöhe von max. 6,40 m an der Nord- und Ostseite nicht eingehalten werden; hierfür wird eine Befreiung beantragt. 
Das Baugrundstück wurde zusammen mit dem Landratsamt besichtigt; dabei wurde die nicht ganz einfache Geländesituation begutachtet und es wurde die noch vertretbare Höhenlage definiert. Weiter wurden hinsichtlich der Nebengebäude div. gestalterische Verbesserungen besprochen.
Der nötigen Befreiung könnte ermessenshalber zugestimmt werden, da die Abweichung aufgrund der Geländesituation noch vertretbar erscheint.
Bzgl. der Garage liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der nötigen Befreiung zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines ehem. landw. Gebäudes, Neubau v. 3 aussenliegenden Pferdeboxen u. Verlegung des Reitplatzes, FlNr. 209, Gemarkung Fridolfing, Am Kloster 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Johann Schild hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 der Gemeindeordnung (GO) an Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem TOP nicht mitgewirkt. Sitzungsleitung erfolgte durch 2. Bürgermeister Egon Kraus.

Das Baugrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder einer Satzung und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, somit im planungsrechtlichen Außenbereich. Eine landwirtschaftliche Privilegierung ist nicht gegeben. Das Vorhaben ist somit gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu beurteilen. Solche Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Das Vorhaben wurde vorab mit der Kreisbaumeisterin besprochen. Die Umnutzung des Gebäudes wurde als unproblematisch angesehen. Aufgrund der Anforderungen an das Tierwohl seien die zusätzlichen Boxen vertretbar. Insgesamt sei auf eine gute Eingrünung zu achten. Eine solche Eingrünung ist zum Teil bereits vorhanden und soll gemäß Eingabeplan entsprechend ergänzt werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Gemeindewiese, Freiflächengestaltung - Ersatzpflanzung entlang der Simon-Spannbrucker-Straße für die entnommene, nicht mehr verkehrssichere Birkenreihe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist H. Görgmeier, Baumpflege und Baumsachverständiger, Waging, erschienen. Weiterhin sind die Vertreter der Kirchenverwaltung, F. Schupfner und H. Krautenbacher, anwesend.

Nachdem die südliche Baumreihe der Birkenallee in der Simon-Spannbrucker-Straße aufgrund der Rückgabe der Verkehrssicherung durch die beauftragte Fachfirma entfernt werden musste, sollte aus städtebaulichen, ortsgestalterischen und ortsklimatischen Gründen eine Ersatzpflanzung erfolgen. 

Durch Firma Görgmeier, Waging, werden folgende für den Standort geeignete Baumarten als Ersatz zur Auswahl vorgeschlagen, wobei wechselnde Arten zur Schädlingsresistenz beitrügen:
  1. Französischer Ahorn, Höhe 5 – 8 m, Breite 4 – 7 m, Wuchsform eiförmig, besonders trockenheitsverträglich.
  2. Blumen Esche, Höhe 8 – 10 m, Breite 4 – 8 m, Wuchsform pyramidal, bienenfreundlich, trockenheitsverträglich.
  3. Kobushi-Magnolie, Höhe 8 – 10 m, Breite 4 – 8 m, Wuchsform kegelförmig,
  4. Eisenholzbaum, Höhe 6 – 10 m, Breite 6 – 10 m, Wuchsform oval/rund, hitzeverträglich.
  5. Hopfenbuche, Höhe 10 m – 15 m, Breite 8 – 12 m, Wuchsform breit eirund.

Weitere denkbare Baumarten, die Fa. Görgmeier befürwortet:
  1. Tulpenbaum (erreicht allerdings eine Höhe von bis zu 30 m)
  2. Herbst-Flammen-Ahorn (Höhe bis 15 m)
  3. Silberlinde (Höhe ca. 20 m)

Aus Gründen der Wiedererreichung einer Alleesituation sollte aus Sicht der Verwaltung die Baumart nicht gewechselt werden. Als Pflanzqualität wird H 4xv mDb 20 – 25 vorgeschlagen.
Standorte gemäß beigefügtem Lageplan.

Durch H. Görgmeier werden die Vorschläge ergänzend erläutert und es wird eine Mischung dringend empfohlen. Der Charakter einer echten Allee mit hohen Bäumen wird ohnehin an dieser Stelle nicht mehr erreichbar sein. In dem sich verjüngenden Pflanzbeet könnten säulenförmige Hainbuchen gepflanzt werden. I. Ü. würde er die Anzahl (je 3 Bäume in den breiteren Pflanzfeldern) beibehalten.

Durch den 1. Bürgermeister werden zunächst die Vorschläge Tulpenbaum und Magnolie ausgeschieden. Die säulenförmige Hainbuche wäre wie vorgesehen gut. Als weitere Arten könnte er sich Blumenesche, Hopfenbuche und den Herbst-Flammen-Ahorn vorstellen.

Die Vertreter der Kirchenverwaltung sind grundsätzlich mit der Ersatzpflanzung in der vorgestellten Form einverstanden, bitten jedoch darum, dass sichergestellt wird, dass im Bereich der Aussegnungshalle genügend Freiraum für die Sargverbringung verbleibt. Über die geplanten Pflanzungen soll noch in der Kirchenverwaltungssitzung am 02.10.2024 informiert werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die Vorschläge zur Kenntnis und beschließt, die Baumpflanzungen gemäß dem zeichnerischen Vorschlag durch H. Görgmeier mit gemischten Arten baldmöglich (Herbst 24!) durchzuführen. Als Arten werden die säulenförmige Hainbuche, Hochstamm Blumen-Esche, Hochstamm Hopfenbuche und Hochstamm Herbst-Flammen-Ahorn festgelegt. Die konkrete Zusammenstellung obliegt H. Görgmeier. Pflanzqualität wie im Sachverhalt beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2024 ö 7

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 07.11.2024 12:07 Uhr