Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:34 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2024 (öffentlicher Teil)
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2 |
Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung eines Logistikzentrums, Stanztechnik und Montage, FlNr. 1073 u.a., Gmkg. Pietling, Hauptstr. 1
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3 |
Bauantrag zum Anbau einer Technikeinhausung an das Gebäude 42, FlNr. 1073 u.a., Gmkg. Pietling, Hauptstraße 1
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4 |
Bauantrag zur Sanierung des Bestandsgebäudes und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten u. Errichtung von 6 Stellplätzen in einem Triplexparker, FlNr. 114/2, Gemarkung Fridolfing, Laufener Str. 3
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5 |
Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses sowie eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1219 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstraße 11/11a
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6 |
Anfrage zur Errichtung eines tiny-houses auf dem Grundstück FlNr. 1218 der Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 17/19
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7 |
Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2024 (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 01.10.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 01.10.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zum Umbau und Nutzungsänderung eines Logistikzentrums, Stanztechnik und Montage, FlNr. 1073 u.a., Gmkg. Pietling, Hauptstr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Strohhof I und hält dessen Festsetzungen ein. Die Erschließung ist gesichert.
Aufgrund Art 2 Abs. 4 BayBO (Sonderbautatbestände) ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Anbau einer Technikeinhausung an das Gebäude 42, FlNr. 1073 u.a., Gmkg. Pietling, Hauptstraße 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Strohhof I und hält dessen Festsetzungen ein. Die Erschließung ist gesichert.
Aufgrund Art 2 Abs. 4 BayBO (Sonderbautatbestände) ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Sanierung des Bestandsgebäudes und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten u. Errichtung von 6 Stellplätzen in einem Triplexparker, FlNr. 114/2, Gemarkung Fridolfing, Laufener Str. 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB. Auf den Beschluss des EUB vom 12.09.2024 wird verwiesen.
In der vorliegenden Planung sind über das gesamte Gebäude keine Dachüberstände mehr vorgesehen. Aus ortsplanerischen und städtebaulichen Gründen sollten allerdings Dachüberstände ausgeführt werden, da sie ortsüblich sind. Auch die Untere Denkmalschutzbehörde empfiehlt in Bezug zum bestehenden Baudenkmal D-1-89-118-10 (auf FlNr. 114) Dachüberstände.
Aufgrund der Erweiterung des Obergeschosses Richtung Westen bis an die Grundstücksgrenzen ergibt sich eine Erhöhung der GFZ. Diese beträgt ca. 0,95. Diese Dichte fügt sich aus Sicht der Gemeinde (auch im Vergleich mit dem benachbarten Baugebiet) nicht mehr ein. Weiterhin fehlt ein Mindest-Stauraum vor dem Triplexparker
Die notwendigen Abstandsflächen nach Osten werden nicht eingehalten. Hierfür ist die Zulassung einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BayBO beantragt. Die Voraussetzungen für die Zulassung liegen laut Landratsamt vor. Über die Abweichung wird im Rahmen des Verfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde entschieden.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt die vorgelegte Planung zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
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5. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienhauses sowie eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1219 der Gemarkung Fridolfing, Dietwiesstraße 11/11a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder einer städtebaulichen Satzung im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Vorhaben sind aus Sicht der Verwaltung wie folgt zu beurteilen:
- Die Aufstockung des 1-geschossigen Wohnhauses Nr. 11a erscheint planungsrechtlich möglich;
Ein Ersatzbau für das best. Gebäude Nr. 11, 2-geschossig, ev. mit Ausbau des DG erscheint planungsrechtlich möglich;
Die Errichtung eines weiteren Wohnhauses, 2-geschossig, wie im Lageplan dargestellt, erscheint planungsrechtlich möglich, soweit keine Belange des Artenschutzes bzw. des Naturschutzes entgegenstehen (bestehende Obstbaumwiese mit alten Bäumen!);
Eine GRZ von 0,3 (ohne Einbeziehung der Hangbereiche) erscheint denkbar, bei den Baukörpergrößen ist das Einfügungsgebot zu beachten.
Die Gebäude sollen Satteldächer mit ortsüblichen Dachneigungen erhalten;
Die Abstandsflächen nach BayBO sind einzuhalten;
2 Stellplätze/WE sind ausreichend.
Auf den Verkehrslärm, ausgehend von der Tittmoninger Straße ist hinzuweisen; ggf. ist grundrissorientiert zu planen oder es sind geeignete technische Vorkehrungen für Aufenthaltsräume zu treffen.
Die technische Umsetzbarkeit zum Kanalanschluss für die drei potentiellen Grundstücke wäre noch zu prüfen.
Das Grundstück liegt zwar derzeit an öffentlichen Verkehrsflächen an, allerdings ist die Zufahrt von der Dietwiesstraße zu schmal (ca. 2,60 m anstatt mind. 3,00 m) und von der Tittmoninger Straße gar nicht möglich. Unabdingbar für die Umsetzung der BV ist die Herstellung und Sicherung einer mind. 3,00 m breiten Zufahrt. Bei Teilung müssten entspr. Dienstbarkeiten für Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte bestellt werden. Die Erschließung ist (derzeit) nicht gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
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6. Anfrage zur Errichtung eines tiny-houses auf dem Grundstück FlNr. 1218 der Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 17/19
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Dietwiesstraße-West“. Das Vorhaben mit einem Brutto-Rauminhalt unter 75 m³ wäre zwar grundsätzlich verfahrensfrei gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1a BayBO, widerspricht aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten:
Da Grundzüge der Planung berührt sind, sind Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB im Grundsatz nicht möglich.
Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, ob solche BV in den Baugebieten trotzdem zugelassen werden sollen. Eine Bezugsfallwirkung ist zu berücksichtigen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Vorhaben zuzulassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
zum Seitenanfang
7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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05.11.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Kein Anfall.
Datenstand vom 04.12.2024 11:33 Uhr