Datum: 07.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2024
2 Vorstellung des gemeindlichen Beteiligungsberichtes 2023 beim Energiezentrum Fridolfing GmbH
3 Vorstellung der gemeindlichen Beteiligungsberichte 2020 - 2023 an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR
4 Chiemgau GmbH - Beschluss über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte
5 Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Hasenbergl II im Bereich der Grundstücke FlNrn. 9, 9/1 und 985 der Gemarkung Pietling - Freigabe der Vorentwürfe für die erste öff. Auslegung
6 Rupertihalle - Beschluss über die Abhaltung von politischen Veranstaltungen
7 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
7.1 Sachstand Endlagersuche Atommüll

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 17.10.2024 zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 17.10.2024 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des gemeindlichen Beteiligungsberichtes 2023 beim Energiezentrum Fridolfing GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Eingangs begrüßte Bürgermeister Schild die anwesende Geschäftsführerin der Energiezentrum Fridolfing GmbH, Frau Christina Gramsamer sowie den Gesellschafter Herrn Florian Gramsamer.

Als Einleitung zu diesem Thema berichtete Bürgermeister Schild kurz über folgende Rahmendaten der Energiezentrum Fridolfing GmbH:

  • Inbetriebnahme der Anlage am 24.11.2009
  • Anzahl der derzeitigen Anschließer:        33
letzter Anschließer im September 2023 (Gemeindewiese)

  • Baukosten der Anlage insgesamt:                ca. 1.400.000,00 €
davon Heizwerk:                                        ca.    250.000,00 €
davon Fernwärmeleitungen/Übergabe:                ca.    730.000,00 €
davon Heizung/Regelung:                                ca.    370.000,00 €

  • Verkaufte Wärmemenge vom                                                 
01.01. bis 31.12.2023:                         2.344 MWh           2.342 MWh (Vorjahr)

  • Produzierte Wärmemenge vom                                                 
01.01. bis 31.12.2023:                         2.999 MWh           3.001 MWh (Vorjahr)

  • Wärmeverlust in Prozent:                          20 %                      21 % (Vorjahr)

  • Hackgutmenge 2023:                            4.536 srm           4.046 srm (Vorjahr)

  • Heizölmenge 2023:                         24.500  Liter           25.000 Liter (Vorjahr)

  • Vergleich mit Heizöl:
Durchschnittspreis für Hackgut                    28,60 € netto           25,50 € netto (Vorjahr)
Heizölpreis                                 0,89 € netto (August 2023)
Heizölbestand am 31.12.2023:                  15.000 Liter

Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurde dem Gemeinderat weiter mitgeteilt, dass nach Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO ein jährlicher Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen ist, wenn der Gemeinde mindestens der zwanzigste Anteil (5%) des Unternehmens gehört. 

Da die Gemeinde Fridolfing mit knapp der Hälfte an der Energiezentrum Fridolfing GmbH beteiligt ist, wurde somit für das Jahr 2023 ein Beteiligungsbericht erstellt.

Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Beteiligungsbericht nehmen kann. Ein entsprechender Hinweis wird hierzu an der Amtstafel der Gemeinde angebracht.

Zum Inhalt des Beteiligungsberichtes 2023 teilte Bürgermeister Schild folgendes mit:

1.         Die Energiezentrum Fridolfing GmbH dient der Wärmeversorgung der angeschlossenen Fridolfinger Bürger und Firmen sowie der angeschlossen gemeindlichen Liegenschaften (Rathaus, Schule, Salzachklinik). Sie erfüllt hiermit Aufgaben des öffentlichen Zweckes.

2.        Die Beteiligungsverhältnisse am Stammkapital von 530.000,00 € stellen sich wie folgt 
dar:

       Gemeinde Fridolfing:                                        262.000,00 €
       Fa. Otto Chemie Fridolfing:                                240.000,00 €
       Herr Florian Gramsamer Fridolfing:                          28.000,00 €

3.        Die Gesellschafterversammlung der Energiezentrum Fridolfing GmbH setzt sich seit 08.02.2022 aus folgenden Personen zusammen:

       Gemeinde Fridolfing:                                1. Bgm. Johann Schild
       Fa. Otto Chemie Fridolfing:                        GF Hans Hafner
       Herr Florian Gramsamer Fridolfing:                Herr Florian Gramsamer

Geschäftsführer der Energiezentrum Fridolfing GmbH ist seit 01.06.2013 Frau Christina Gramsamer. Die Angabe der Bezüge des geschäftsführenden Unternehmensorgans ist nicht erforderlich, da es sich hierbei um keine Mehrheitsbeteiligung der Gemeinde Fridolfing im Sinne von § 53 HGrG handelt.

4.         Die Ertragslage und die Kreditaufnahmen sind aus dem beiliegenden Jahresabschluss zu dem Geschäftsjahr 2023 ersichtlich: 

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 11.038,62 € (Vorjahr Jahresüberschuss 3.761,22 €) erzielt. 

Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 
in Höhe von                                                  48.330,66 €             67.729,62 € (Vorjahr)
setzen sich wie folgt zusammen:

- Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von           14.435,04 €             37.451,85 € (Vorjahr)

- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
  Leistungen in Höhe von                                   33.895,43 €             29.461,78 € (Vorjahr)

- Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von                            0,19 €                  815,99 € (Vorjahr)
  (offene Posten, Verbindlichkeiten Steuern)        


Im Anschluss an die Berichterstattung durch den 1. Bürgermeister stand die Geschäftsführerin der EZF GmbH, Frau Christina Gramsamer dem Gemeinderat noch zu Fragen über das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 der Energiezentrum Fridolfing GmbH zur Verfügung. 



Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und der Geschäftsführerin Frau Gramsamer zur Kenntnis.

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3. Vorstellung der gemeindlichen Beteiligungsberichte 2020 - 2023 an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Eingangs begrüßte Bürgermeister Schild die anwesenden Vertreter der Gesellschafterversammlung. 

Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass nach Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO ein jährlicher Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen ist, wenn der Gemeinde mindestens der zwanzigste Anteil (5%) des Unternehmens gehört. 

Da die Gemeinde Fridolfing mit 60 % an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR beteiligt ist, wurde für die Jahre 2020 bis 2023 ein Beteiligungsbericht erstellt.

Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Beteiligungsbericht nehmen kann. Ein entsprechender Hinweis wird hierzu an der Amtstafel der Gemeinde erfolgen.


1) Berichtsjahr 2020:

Entsprechend den Vorschriften des Art. 94 Abs. 3 GO wurde von der Gemeinde Fridolfing folgender Beteiligungsbericht für das Jahr 2020 an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR erstellt:

Die Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR dient der gemeinsamen Planung und Errichtung des Bauvorhabens „Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft“ auf dem Grundstück der Gemeinde Fridolfing, Fl.Nr. 3524, im Ortsteil Götzing.
Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:

Gemeinde Fridolfing:                                         60%
Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:                40%

Die Gesellschafterversammlung der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Gemeinde Fridolfing:                                Johann Schild, 1. Bürgermeister
                                               Egon Kraus, 2. Bürgermeister
                                               Wolfgang Grösch, 3. Bürgermeister 

Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:        Alfred Straßer, 1. Schützenmeister
                                               Andreas Prams, 2. Schützenmeister

Geschäftsführer ist Herr Johann Schild, 1. Bürgermeister.




Der Geschäftsführer bzw. seine Stellvertreter üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben keinen Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt die nachfolgenden Einnahmen und Ausgaben getätigt:

Einnahmen:                                    0,00 €
Ausgaben:                                             0,00 €


2) Berichtsjahr 2021:

Entsprechend den Vorschriften des Art. 94 Abs. 3 GO wurde von der Gemeinde Fridolfing folgender Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR erstellt:

Die Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR dient der gemeinsamen Planung und Errichtung des Bauvorhabens „Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft“ auf dem Grundstück der Gemeinde Fridolfing, Fl.Nr. 3524, im Ortsteil Götzing.

Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:

Gemeinde Fridolfing:                                         60%
Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:                40%

Die Gesellschafterversammlung der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Gemeinde Fridolfing:                                Johann Schild, 1. Bürgermeister
                                               Egon Kraus, 2. Bürgermeister
                                               Wolfgang Grösch, 3. Bürgermeister 

Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:        Alfred Straßer, 1. Schützenmeister
                                               Andreas Prams, 2. Schützenmeister

Geschäftsführer ist Herr Johann Schild, 1. Bürgermeister.

Der Geschäftsführer bzw. seine Stellvertreter üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben keinen Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt die nachfolgenden Einnahmen und Ausgaben getätigt:

Kontostand 30.06.2021:                           -2,98 €
Einnahmen:                                 201.000,00 € (Gemeindeanteil)
Ausgaben:                                                   79,56 €
Kontostand 31.12.2021:                 200.917,46 €


3) Berichtsjahr 2022:

Entsprechend den Vorschriften des Art. 94 Abs. 3 GO wurde von der Gemeinde Fridolfing folgender Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR erstellt:

Die Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR dient der gemeinsamen Planung und Errichtung des Bauvorhabens „Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft“ auf dem Grundstück der Gemeinde Fridolfing, Fl.Nr. 3524, im Ortsteil Götzing.

Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:

Gemeinde Fridolfing:                                         60%
Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:                40%

Die Gesellschafterversammlung der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Gemeinde Fridolfing:                                Johann Schild, 1. Bürgermeister
                                               Egon Kraus, 2. Bürgermeister
                                               Wolfgang Grösch, 3. Bürgermeister 

Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:        Alfred Straßer, 1. Schützenmeister
                                               Andreas Prams, 2. Schützenmeister

Geschäftsführer ist Herr Johann Schild, 1. Bürgermeister.

Der Geschäftsführer bzw. seine Stellvertreter üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben keinen Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt die nachfolgenden Einnahmen und Ausgaben getätigt:

Kontostand 01.01.2022:                200.917,46 €
Einnahmen:                                800.000,00 € (Gemeindeanteil)
Ausgaben:                                         743.973,80 €
Kontostand 31.12.2022:                256.943,66 €


4) Berichtsjahr 2023:

Entsprechend den Vorschriften des Art. 94 Abs. 3 GO wurde von der Gemeinde Fridolfing folgender Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 an der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR erstellt:

Die Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR dient der gemeinsamen Planung und Errichtung des Bauvorhabens „Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft“ auf dem Grundstück der Gemeinde Fridolfing, Fl.Nr. 3524, im Ortsteil Götzing.

Die Beteiligungsverhältnisse stellen sich wie folgt dar:

Gemeinde Fridolfing:                                         60%
Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:                40%

Die Gesellschafterversammlung der Bauherrengemeinschaft Haus der Schützen und der Dorfgemeinschaft GbR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Gemeinde Fridolfing:                                Johann Schild, 1. Bürgermeister
                                               Egon Kraus, 2. Bürgermeister
                                               Wolfgang Grösch, 3. Bürgermeister 

Schützengesellschaft Neu-Fridolfing e.V.:        Alfred Straßer, 1. Schützenmeister
                       Bis 25.02.2023        Andreas Prams, 2. Schützenmeister 
                       Ab 25.02.2023         Erwin Heger, 2. Schützenmeister

Geschäftsführer ist Herr Johann Schild, 1. Bürgermeister.

Der Geschäftsführer bzw. seine Stellvertreter üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und haben keinen Anspruch auf Vergütung Ihrer Tätigkeit.

Im Berichtsjahr wurden insgesamt die nachfolgenden Einnahmen und Ausgaben getätigt:

Kontostand 01.01.2023:        256.943,66 €
Einnahmen:                        200.000,00 € (Gemeindeanteil)
Ausgaben:                                 386.173,92 €
Kontostand 31.12.2023:          70.769,74 €



Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.

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4. Chiemgau GmbH - Beschluss über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages und Gründung von Tochtergesellschaften für Energieprojekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Am Ladungstag haben die Gemeinderäte die am TOP anhängenden nichtveröffentlichten Gesellschafterverträge und -entwürfe per E-Mail mit dem Vermerk „nicht öffentlich-nur zur eigenen Verwendung“ erhalten.

Die Chiemgau GmbH als Service-GmbH des Landkreises Traunstein, aller Städte und Gemeinden des Landkreises und weiterer kommunaler Unternehmen bzw. Zweckverbände hat im Auftrag des Landkreises Traunstein eine Neuerstellung der Energie-Potenzialstudie für den Landkreis Traunstein mit Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien in allen vorhandenen Bereichen beauftragt. Im Rahmen dieser Studie wurden durch das Institut für Energietechnik (IfE) an der Hochschule Amberg-Weiden sowie der TÜV-Süd für den Bereich Windkraft Maßnahmenempfehlungen erarbeitet.

Die Erzeugung notwendiger regionaler Energie wird in der Zukunft ein wesentliches Standortkriterium für die Wirtschaft in unserer Region sein. Nur wenn es uns gelingt, die notwendige Energie ortsnah und zu einem günstigen, angemessenen Preis erzeugen zu können, wird die Wirtschaftsregion und damit eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen weiterhin konkurrenzfähig bleiben.  

Auf Grundlage von Gesetzesänderungen und der Erweiterung der Zuständigkeiten von Landkreisen im Bereich Energie wurde die Chiemgau GmbH daher in der Folge 2023 durch die Gesellschafter mit der Projektentwicklung im Bereich Windenergie und Photovoltaik beauftragt.  

Zielsetzung ist dabei neben der Sicherung wichtiger Infrastrukturvoraussetzungen für die Region auch die regionale Wertschöpfung im regionalen Kontext und im Verbund aller interessierten Gesellschafter der Chiemgau GmbH zu ermöglichen. 
 
Um die Realisierung von Energieprojekten zielgerichtet weiterentwickeln zu können, ist nun eine Erweiterung der Tätigkeitsfelder der Chiemgau GmbH im Gesellschaftsvertrag sowie ein erweitertes Gesellschaftskonstrukt erforderlich.  

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH beinhaltet daher 
 
1. Erweiterung des Handlungsspielraums:
Die Möglichkeit der Gründung und Unterhaltung von Tochtergesellschaften, insbesondere im Bereich der Energieprojekte, erweitert den Handlungsspielraum der Chiemgau GmbH. Dies ermöglicht ein flexibles und schnelles Agieren auf neue Chancen in der Regionalentwicklung und Wirtschaftsförderung.  
 
2. Gründung von Energieprojektgesellschaften:
Angesichts der zunehmenden Bedeutung erneuerbarer Energien und der Notwendigkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten, ist es entscheidend, dass die Chiemgau GmbH Tochtergesellschaften zur Umsetzung von Energieprojekten gründen kann. Dies ermöglicht auf Wunsch die enge Kooperation mit kommunalen und regionalen Partnern und damit gezielte Investitionen und Projekte, die zu einer nachhaltigen Energieversorgung der Region beitragen.  
 



3. Rechtliche Anpassungen:
Im Zuge der redaktionellen Neufassung wurden sämtliche Regelungen des Gesellschaftsvertrages überprüft und an die rechtlichen Erfordernisse angepasst. Damit ist sichergestellt, dass der Gesellschaftsvertrag den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, die Chiemgau GmbH und die Geschäftsführung rechtssicher agieren können.  
An der Grundstruktur der Chiemgau GmbH, insbesondere der Gesellschafterstruktur, wurde dabei keine Veränderung vorgenommen.  
 
Durch die Gründung einer „Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH“ als 100%ige Tochter der Chiemgau GmbH und deren Beteiligung an den Kommanditgesellschaften als Komplementär-GmbH wird das Haftungsrisiko minimiert und eine klare Struktur für die Umsetzung der Energieprojekte geschaffen.  
 
Der als Anlage beigefügte Gesellschaftsvertrag für die Verwaltungs-GmbH schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um effizient Fachkompetenz bei möglichst geringen Verwaltungs- und Rechtskosten und einer Minimierung der Haftungsrisiken für die Gesellschafter der zu gründenden Projektgesellschaften zu ermöglichen.  
 
Als Anlage beigefügt ist zudem ein Mustervertrag für eine Projekt-Gesellschaft in Form einer GmbH Co. KG. Dieser dient als Beispiel für die Umsetzung zukünftiger Unternehmungen.  

Als erstes konkretes Projekt zeichnet sich in Abstimmung mit der Gemeinde Übersee die Planung und Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Gemeindegebiet Übersee ab. Nach aktuellem Stand soll diese überwiegend als Agri-PV-Anlage auf Flächen des Landkreises und eines privaten Eigentümers innerhalb des privilegierten Bereichs von bis zu 200 Metern entlang der Bahnlinie München – Salzburg entstehen. Ein nahegelegener Netzverknüpfungspunkt mit einer Strom-Einspeiseleistung von bis zu 3,8 MW konnte bereits reserviert werden. Naturschutzfachliche Voruntersuchungen und weitere Vorprüfungen haben bislang keine kritischen, projektschädlichen Faktoren aufgezeigt. Unter diesen Voraussetzungen ergibt sich nach ersten Berechnungen eine gute Wirtschaftlichkeit des Projekts. 
Die Optierung für eine Agri-PV-Anlage soll die Doppelnutzung der vorhandenen Fläche für Strom und landwirtschaftliche Erzeugung ermöglichen. Letztlich soll eine wirtschaftlich sinnvolle und tragbare Lösung für eine weitgehende Doppelnutzung angestrebt werden.  
Um im nächsten Schritt an der Ausschreibung für Agri-PV der Bundesnetzagentur im Dezember 24 oder Feb/März 25 teilzunehmen und weitere Planungen vorzunehmen, soll in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft vorgestellt und die Gründung beschlossen werden. 
Sollte ein positiver Zuschlag von der Bundesnetzagentur für die Umsetzung der Agri-PV-Anlage erteilt werden, kann im Laufe des nächsten Jahres die konkrete Umsetzungsplanung einschließlich der Finanzierung vorgenommen werden. Zielsetzung ist es in 2025 mit den Baumaßnahmen zu starten. 
 
Alle Gesellschaftsverträge wurden mit dem Wirtschaftsprüfer und mehrfach mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Einige Hinweise der Regierung wurden dabei noch aufgenommen und unter Berücksichtigung dieser Vorgaben über eine Fachkanzlei für Wirtschafts- und Kommunalrecht finalisiert. Wichtig ist der Regierung von Oberbayern die Benennung der Zuständigkeit der Kommunen im Bereich Energieverteilung und Vertrieb. Grundsätzlich sollte es- falls erforderlich - weiterhin möglich sein, geringfügige Anpassungen, die den Wesensgehalt der Satzungen bzw. Verträge nicht verändern, bis zur Gesellschafterversammlung im November 2024 anpassen zu können. 

Beschluss

Die Gemeinde Fridolfing stimmt mit folgenden Maßgaben der Satzungsänderung und Gründung von Tochtergesellschaften der Chiemgau GmbH für Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung, Tourismus, Infrastruktur und kommunale Dienstleistungen (im Folgenden: Chiemgau GmbH) zu: 

  • Die Gemeinde Fridolfing stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Chiemgau GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.
  • Die Gemeinde Fridolfing stimmt der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH und dem Gesellschaftsvertrag der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH in der Entwurfsfassung vom 02.08.2024 zu.
  • Der Bürgermeister wird beauftragt, die Entwicklung der Energieprojekte-Kommanditgesellschaften (KGs) auf Gesellschafterebene entsprechend dem Mustergesellschaftsvertrag als Beispiel für eine zukünftige KG in der Entwurfsfassung vom02.08.2024 voranzutreiben.
  • Die Gemeinde Fridolfing stimmt der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG als 100-prozentige Tochtergesellschaft der Chiemgau GmbH zu. Komplementärin wird die Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH i.G. Die Gemeinde Fridolfing stimmt zugleich dem Gesellschaftsvertrag der Projektgesellschaft PV-Übersee GmbH & Co. KG in der Entwurfsfassung vom 17.09.2024 zu.
  • Sollten bis zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH noch Anpassungen der oben benannten Satzungen und (Muster-)Verträge erforderlich werden, umfasst die Zustimmung auch diese Korrekturen (u.a. nach Prüfung durch die Rechtsaufsicht oder einen Notar), soweit sie nicht die grundsätzlichen Ziele und Zwecke der Gesellschaft sowie die wesentliche Grundstruktur der Gesellschaft und der ausgearbeiteten Verträge betreffen.
  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Chiemgau GmbH der Satzungsänderung, der Neugründung der Energieregion Chiemgau Verwaltungs-GmbH, der Mustersatzung für Projektgesellschaften und der Neugründung der Projektgesellschaft PV-Übersee-GmbH zuzustimmen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterschriften zu leisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Hasenbergl II im Bereich der Grundstücke FlNrn. 9, 9/1 und 985 der Gemarkung Pietling - Freigabe der Vorentwürfe für die erste öff. Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich in den Sitzungen vom 14.07.2022 und 30.03.2023 mit der Bauleitplanung auf vorgenannten Grundstücken befasst. Am 30.03.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach Erstellung der ersten Entwürfe bzw. vor einer öffentlichen Auslegung sollten die Unterlagen erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. 

Das städtebauliche Konzept wird durch H. Michael Mayer von der PLG Strasser GmbH, Traunstein erläutert. Hierzu wird vollinhaltlich auf die vorgestellte kurze Präsentation vom 07.11.2024 verwiesen. Die dort dargestellten Varianten unterscheiden sich nur hinsichtlich der Nebengebäude in Form von Carports, Garagen und einer Mischung aus beiden Möglichkeiten. Insgesamt wurde bei der Erstellung des Konzeptes darauf geachtet, dass die Bebauungsdichte, wie sie auch im benachbarten Baugebiet Am Bergfeld zulässig ist, nicht überschritten wird.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf Basis der vorgelegten Variante C (Garagen+Carports gemischt) den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung und Umweltbericht auszuarbeiten und das weitere Verfahren (frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden) durchzuführen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass ein harmonischer Straßenzug mit guter Begrünung entstehen kann. Um das städtebauliche Konzept umsetzen zu können, sollte vorliegend mit geschlossenen Baugrenzen gearbeitet werden

In der anschließenden kurzen Diskussion wurden folgende Themen angesprochen, die im Laufe des Verfahrens nochmals genauer untersucht werden sollen:
  • Dichte der Bebauung
  • Garagenvorplätze
  • Stellplatzanzahl
  • Höhenlage Hauptgebäude, Wandhöhe, Beschattung
  • Ableitung der Oberflächenwässer aus dem Baugebiet

Die notwendigen notariellen Verträge werden parallel vorbereitet und vor Erreichen der Planreife finalisiert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegten Vorentwürfe zur Kenntnis und beschließt, das weitere Verfahren (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) auf Basis der Variante C durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6. Rupertihalle - Beschluss über die Abhaltung von politischen Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 6

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass aufgrund des derzeitig fehlenden Pächters und dem damit verbundenen Notbetrieb entschieden werden muss, ob politische Veranstaltungen in der Rupertihalle abgehalten werden dürfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Diskussion, bis auf weiteres keinerlei politische Veranstaltungen in der Rupertihalle abhalten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 7
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7.1. Sachstand Endlagersuche Atommüll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2024 ö 7.1

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat berichtet, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mitgeteilt hat, dass die Teilflächen, die im Landkreis Traunstein liegen, aufgrund der Geologie als ungeeignet für die Errichtung eines Atommüllendlagers eingewertet werden. Somit ist davon auszugehen, dass der Thematik Endlagersuche im Landkreis Traunstein keine Bedeutung mehr zukommen wird. 

Datenstand vom 03.12.2024 09:23 Uhr