Datum: 28.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Sitzungsniederschriften vom 05.11.2024 und 07.11.2024
2 Beschlüsse zur Umsetzung geplanter Schulbaumaßnahmen
2.1 Neuerrichtung der Grundschule Salzachtal
2.2 Umbau und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
2.3 Umbau des Gebäudes Schulweg 6 zur künftigen Unterbringung der Mittelschule Salzachtal
3 Steueramt - Beschluss über den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025
4 Regionalenergie Fridolfing GmbH – Genehmigung der Gründungsurkunde mit GmbH-Satzung
5 Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung für das Jahr 2025
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
6.1 Sachstandbericht RUPI-Bus

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1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften vom 05.11.2024 und 07.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 05.11.2024 und 07.11.2024 zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 05.11.2024 und 07.11.2024 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Beschlüsse zur Umsetzung geplanter Schulbaumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Schild berichtete dem Gemeinderat, dass seit Beginn des Schuljahres 2024/2025 am Schulstandort Kirchanschöring keine Schulklassen der Mittelschule Salzachtal mehr beschult werden. Dies führte dazu, dass jetzt die 5. und 6. Klassen der Mittelschule Salzachtal am Schulstandort Tittmoning und die 7. bis 10. Klassen der Mittelschule Salzachtal am Schulstandort Fridolfing beschult werden.

Bedingt durch den geplanten Umbau der Grundschule Tittmoning wurde im Schulverband Mittelschule Salzachtal durch Bürgermeister Schild mit den Bürgermeistern aus Kirchanschöring und Tittmoning nunmehr die Frage erörtert, ob eine komplette Unterbringung der Mittelschule am Schulstandort Fridolfing möglich und denkbar wäre. 

Da in Fridolfing auch bereits in den letzten Monaten konkrete Gedanken zur Erweiterung der Offenen Ganztagsschule angestellt wurden und auch hier ein Erweiterungsbau notwendig wäre, wurde durch den 1. Bürgermeister nach Rücksprache mit dem Rektor Herr Stehböck folgendes denkbares Szenario ausgearbeitet:

  • Neubau einer Grundschule mit 8 Klassenzimmern und Nebenräume
  • Umbau des Gebäudes Schulweg 6 zur Unterbringung der gesamten 11 Mittelschulklassen einschließlich Nebenräume
  • Umbau und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule (OGT) im Bestandsgebäude Römerweg 21 und künftige Nutzung des Schulgebäudes Schulweg 5 (ehemals 1. und 2. Klassen Grundschule) zur Hausaufgabenbetreuung

Das Planungsbüro Straßer und Partner, Traunstein wurde damit beauftragt, einen Vorschlag zur Umsetzung dieses Szenarios auszuarbeiten. 

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2.1. Neuerrichtung der Grundschule Salzachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 2.1

Sachverhalt

Herrn Michael Mayer von der PLG Strasser, Traunstein wurde anhand einer Präsentation Gelegenheit gegeben, seine Studie zur Neuerrichtung der Grundschule Salzachtal dem Gemeinderat vorzustellen.

Bürgermeister Schild berichtete anschließend dem Gemeinderat, dass die Kosten für den Neubau der Grundschule ausschließlich die Gemeinde betreffen würden. Im Falle einer positiven Beschlussfassung zum Neubau der Grundschule Salzachtal müsste unverzüglich mit den Planungsarbeiten begonnen werden, um das anvisierte Ziel für die Fertigstellung der neuen Grundschule (Schuljahresbeginn 2027/2028) einhalten zu können.

Zur Zeitschiene könnte sich Bürgermeister Schild vorstellen, dass das Teilnahme-Verfahren für das notwendige VgV-Verfahren in der GR-Sitzung am 23.01.2025 abgeschlossen werden könnte. Der Zuschlag sowohl für die Objektplanung als auch die nötigen Fachplanungen könnte bis Mitte/Ende März 2025 erfolgen. Die darauffolgende Planungsphase bis Leistungsphase 4 würde dann im Dezember 2025 enden und der Baubeginn könnte im April 2026 erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und des Planungsbüros Straßer und Partner Traunstein zur Kenntnis und beschließt, die Neuerrichtung der Grundschule Salzachtal wie vorgestellt durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die nächsten Schritte einzuleiten und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.2. Umbau und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 2.2

Sachverhalt

Herrn Michael Mayer von der PLG Strasser, Traunstein wurde anhand einer Präsentation Gelegenheit gegeben, seine Studie zum Umbau und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule Fridolfing dem Gemeinderat vorzustellen.

Bürgermeister Schild führte anschließend aus, dass durch die Erweiterung im Gebäude Römerweg 21 und die künftige Nutzung des Gebäudes Schulweg 5 sichergestellt werden kann, dass die prognostizierten von 170 bis 180 OGT-Schüler genügend Platz finden. Zum Thema Förderung der Umbaumaßnahmen verwies Bürgermeister Schild auf die bayerische Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, welche eine Förderung in Höhe von 4.500,00 € pro zu schaffenden Betreuungsplatz vorsieht. Mit dem Schulverband Mittelschule Salzachtal soll ein entsprechendes Konzept über die künftige Kostenbeteiligung an der OGT ausgearbeitet werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und des Planungsbüros Straßer und Partner Traunstein zur Kenntnis und beschließt, den Umbau und Erweiterung der Offenen Ganztagsschule Fridolfing wie vorgestellt durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die nächsten Schritte einzuleiten, die mögliche Förderung und Kostenbeteiligung abzuklären und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2.3. Umbau des Gebäudes Schulweg 6 zur künftigen Unterbringung der Mittelschule Salzachtal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 2.3

Sachverhalt

Herrn Michael Mayer von der PLG Strasser, Traunstein wurde anhand einer Präsentation Gelegenheit gegeben, seine Studie zum Umbau des Gebäudes Schulweg 6 zur künftigen Unterbringung der Mittelschule Salzachtal dem Gemeinderat vorzustellen.

Bürgermeister Schild ergänzte hierzu, dass der Umbau unabhängig vom VgV-Verfahren der Grundschule abgewickelt wird. Bezüglich der Kostenbeteiligung des Schulverbandes wird derzeit ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und des Planungsbüros Straßer und Partner Traunstein zur Kenntnis und beschließt, den Umbau des Gebäudes Schulweg 6 zur künftigen Unterbringung der Mittelschule Salzachtal wie vorgestellt durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die nächsten Schritte einzuleiten und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen. Mit dem Schulverband Mittelschule Salzachtal sind die Maßnahmen zu besprechen und abzustimmen. Anschließend ist ein entsprechendes Konzept über die künftige Kostenbeteiligung am Schulgebäude Schulweg 6 auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Steueramt - Beschluss über den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 die derzeit auf Einheitswerten basierende Berechnungsgrundlage der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Das am 10. Dezember 2021 im Freistaat Bayern verabschiedete, neue Gesetz sieht anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell vor. D.h. von 2025 an spielt bei der Berechnung der Grundsteuer B der Wert eines Grundstückes keine Rolle mehr, sondern wird nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. 

Die Regelung zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) entsprechen weitgehend jenen des Bundesgesetzes. Die landwirtschaftlichen Wohngebäude mit ihrem Umgriff werden aber zukünftig der Grundsteuer B zugeordnet, sodass es hier zu einer Verschiebung kommt. 

Da die bisherigen Hebesätze zum 1. Januar 2025 automatisch ihre Geltung verlieren, müssen noch im Kalenderjahr 2024 neue Hebesätze festgelegt werden. Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Die Berechnung der Steuerschuld für den einzelnen Bürger erfolgt wie bisher. Demnach wird der vom Finanzamt nach verschiedenen Kriterien festgesetzte Messbetrag mit dem durch die Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert. 

An einem einfachen Beispiel erläutert bedeutet dies:
Messbetrag (= individuelle Zuweisung durch das Finanzamt) 70 Euro, Hebesatz 300 von Hundert, ergibt die Formel 70 mal 3,0. Die Höhe der Grundsteuer würde also in diesem Beispiel 210 Euro betragen.

Derzeitiger Sachstand

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): Bisher wurden mit Stand 23.10.2024 ca. 69% der Datensätze durch die Finanzverwaltung übermittelt. 
Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke): Bisher wurden mit Stand 23.10.2024 ca. 72% der Datensätze durch die Finanzverwaltung übermittelt. 

Zur Kalkulation der Hebesätze werden die noch fehlenden Messbeträge nach derzeitigem Kenntnisstand auf 100% hochgerechnet, um einen ansatzweisen Schätzwert zu haben.

Weiter ist anzumerken, dass, dadurch, dass noch nicht alle Hebesätze vorliegen, davon auszugehen ist, dass noch eine unbestimmte Anzahl der Erklärungen fehlerhaft sind und im Nachhinein durch das Finanzamt korrigiert werden müssen. Nach Vorlage weiterer Datensätze wird seitens der Verwaltung eine nochmalige Kalkulation durchgeführt und ggf. eine weitere Anpassung ab 2026 empfohlen.

Im Rahmen der KFPA-Sitzung vom 19.11.2024 wurde die Thematik der Hebesatzanpassung erläutert. Dazu wurden Berechnungsgrundlagen aufgezeigt und mehrere Möglichkeiten der Umsetzung für die Gemeinde Fridolfing durchgesprochen.

Der KFPA schlägt vor, sowohl für die Grundsteuer A, als auch für die Grundsteuer B, die Hebesätze von derzeit 330 auf jeweils 280 Prozentpunkte zu senken. 

Dem Gemeinderat wurde der in der Anlage zu diesem TOP beigefügte Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Fridolfing (Hebesatzsatzung) vollinhaltlich bekannt gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Hebesatzsatzung in der vorgestellten Fassung zu erlassen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach endgültiger Feststellung der Berechnungsgrundlagen dem Gemeinderat eine neue Einnahmekalkulation vorzulegen, damit über eine evtl. Anpassung der Hebesätze ab 01.01.2026 entschieden werden kann.

Die Satzung ist im Amtsblatt der Gemeinde bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

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4. Regionalenergie Fridolfing GmbH – Genehmigung der Gründungsurkunde mit GmbH-Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird durch den 1. Bürgermeister darüber informiert, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 20.04.2023 bezüglich der Genehmigung der Gründungsurkunde mit GmbH-Satzung in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurde. Um hinsichtlich der Wirksamkeit des Beschlusses (Grundsatz der Öffentlichkeit) sicher zu gehen, wird der Beschluss in der heutigen Sitzung des Gemeinderates erneut gefasst.

Bürgermeister Schild informierte dazu, dass in der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2023 durch den Gemeinderat beschlossen wurde, dem damals vorgelegten Entwurf der Gründungsurkunde samt GmbH-Vertrag einschließlich der Ergänzungen zuzustimmen. Weiter wurde beschlossen, den vollständigen Entwurf des GmbH-Vertrages baldmöglichst der Rechtsaufsicht zur Anzeige vorzulegen.

Weiter führte er aus, dass seitens der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Traunstein zur Gründungsurkunde diverse Änderungen bzw. Anpassungen gefordert wurden. Diese Änderungen wurden zur Sitzung am 20.04.2023 eingearbeitet und damals dem Gemeinderat vollinhaltlich bekanntgegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der angepassten Gründungsurkunde mit GmbH-Satzung UrkNr. 427/2023 und genehmigt diese vollinhaltlich und vorbehaltslos.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Städtebauförderung - Bedarfsmitteilung für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Die jährliche Bedarfsmitteilung der Gemeinde Fridolfing für die Jahre 2025 ff ist bis Ende Nov. 2024 an die Regierung von Oberbayern, SG Städtebauförderung, einzureichen. Für das Programmjahr 2025 werden (vorläufig) insgesamt 1,060 Mio € an förderfähigen Kosten angemeldet. Der erforderliche Eigenanteil wird im HH 2025 bereitgestellt.
Weiteres ergibt sich aus der Bedarfsmitteilung.

Beschluss

Die vorbereitete Bedarfsmitteilung vom 20.11.2024 an die Städtebauförderung für die Jahre 2025 ff wird durch den Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 6
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6.1. Sachstandbericht RUPI-Bus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.11.2024 ö 6.1

Sachverhalt

GR Neubauer berichtete von Reservierungsproblemen aufgrund der erfreulich hohen Auslastung des RUPI-Busses und fragte an, ob nicht ein dritter Bus eingesetzt werden könnte.
Bürgermeister Schild berichtete hierzu, dass sich die Buchungszahlen beim RUPI-Bus mehr als verzehnfacht haben und insbesondere in Fridolfing der RUPI mit 23% der Gesamtbuchungen sehr gut angenommen wird. 
Weiter führte er aus, dass sich die jährliche Kostenbeteiligung aufgrund der höheren Fridolfinger Auslastung auf ca. 56.000,00 € belaufen wird. Bürgermeister Schild ist jederzeit bereit, die Anfrage nach einem dritten RUPI-Bus zu unterstützen. In diesem Zuge müsste zuvor die Bereitschaft der anderen sechs Gemeinden und des Landkreises abgefragt sowie die Zuschusssituation abgeklärt werden. Er wird die Angelegenheit beim nächsten Treffen der Bürgermeister der RUPI-Gemeinden vortragen und den Gemeinderat informieren, wie die Gemeinden und der Landkreis zu einer Ausweitung stehen.

Datenstand vom 28.01.2025 07:40 Uhr