Datum: 03.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.11.2024 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1108/22, Anwesen Salzburger Straße 17
3 Bauantrag zum Ersatzbau eines Wohnhauses mit Altenteil und Betriebsleiterwohnung, Einbau von Heizung und Schmutzschleuse im Bestand auf dem Grundstück FlNr. 79, Gemarkung Pietling; Fürster Straße 10
4 Bauantrag zum Teilabbruch der bestehenden Industrieanlage und Anbau einer Lagerhalle an bestehende Lagerhallen, FlNr. 4772/2, Gemarkung Fridolfing, Nähe Tittmoninger Straße (ehem. Aluma-Gelände)
5 Bauantrag zum Teilabbruch und Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 121, Gemarkung Fridolfing, Anwesen St.-Johann-Str. 6
6 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 848, Gemarkung Pietling, Allerfing 15
7 Leitplanken an der Tittmoninger Straße - weiteres Vorgehen
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.11.2024 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 05.11.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 05.11.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1108/22, Anwesen Salzburger Straße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Niederau“, das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform, der Dachdeckung sowie der Baugrenzen. Für diese Abweichungen sind jeweils Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt. 
Die seitliche Wandhöhe überschreitet die Grenze des Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO von 3 m, es sind somit auch Abstandsflächen von 0,4 der Wandhöhe, mindestens aber 3 m zu berücksichtigen. Der Grenzabstand beträgt nur 2,95 m. Eine Abweichung hierzu ist ebenfalls beantragt. Der betroffene Nachbar Südwest hat dem BV zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Abweichungen befürwortet werden, da es ähnliche Anlagen im Baugebiet bereits gibt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und stimmt der Erteilung der notwendigen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu. Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Ersatzbau eines Wohnhauses mit Altenteil und Betriebsleiterwohnung, Einbau von Heizung und Schmutzschleuse im Bestand auf dem Grundstück FlNr. 79, Gemarkung Pietling; Fürster Straße 10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Die Erschließung ist über die bestehende Hofstelle gesichert, öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Teilabbruch der bestehenden Industrieanlage und Anbau einer Lagerhalle an bestehende Lagerhallen, FlNr. 4772/2, Gemarkung Fridolfing, Nähe Tittmoninger Straße (ehem. Aluma-Gelände)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Ache“, das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes grundsätzlich ein, lediglich der Dachüberstand im Nordosten der geplanten Lagerhalle überschreitet die festgesetzten 0,5 m bis 1,0 m, wobei diese Festsetzungen hier zu hinterfragen wären. 
Für das geplante Vordach Nord ist formal eine Befreiung gemäß § 31 BauGB erforderlich.

Die Abbruchanzeige für den Altbestand wird zur Kenntnis genommen.

Auf eine mögliche Altlastenbelastung des Altbestandes bzw. der betroffenen Grundstücksflächen muss hingewiesen werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der erforderlichen Befreiung hinsichtlich der Dachüberstände zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Teilabbruch und Neuerrichtung einer Garage auf dem Grundstück FlNr. 121, Gemarkung Fridolfing, Anwesen St.-Johann-Str. 6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei dem Baugrundstück handelt es sich um einen Grenzfall zwischen Innen- und Außenbereich. Das Vorhaben dürfte eher als Außenbereichsvorhaben anzusehen sein, eine Privilegierung liegt nicht vor, so dass sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich richtet. Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange dadurch nicht beeinträchtigt werden. 
Die Erschließung ist gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, FlNr. 848, Gemarkung Pietling, Allerfing 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Es gibt auch keinerlei städtebauliche Satzung für den Ortsteil. Das Vorhaben ist demnach als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu werten, diese können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. 
Durch das Vorhaben werden öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt; außerdem ist es gegen Bezugnahmen nicht abgrenzbar. Vorstellbar wäre allenfalls eine Nutzungsänderung im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Einbau im Bestand). Die Grundlagen hierfür müssten beantragt und näher geprüft werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Leitplanken an der Tittmoninger Straße - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die bestehende Schutzplanke an der Tittmoninger Str., zwischen den Hausnummern 21 und 35, entspricht nicht mehr den Anforderungen in Bezug auf das verbaute Material und die Einbauhöhe. So muss eine Straßenschutzplanke eine Mindesteinbauhöhe von 0,73- 0,78 m haben und als Pfosten dürfen doppel T- Profile nicht mehr verbaut sein. Zur Erneuerung der Schutzplanke wurde am 05.03.2024 ein EUB-Beschluss gefasst mit einer Kostenschätzung über ca. 15.000 €. 
Da beim Aufmaß zur Angebotseinholung aufgefallen ist, dass in einem Teilbereich von ca. 100 m keine Schutzplanke vorhanden sei, obwohl die ausgehende Gefahr gleich zu bewerten sei wie an anderer Stelle, wo schon eine Schutzplanke steht, wurden nochmals die rechtlichen Rahmenbedingungen für innerörtliche Gemeindestraßen geprüft.

Schutzplanken werden durch die Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug- Rückhaltesysteme, kurz RPS, geregelt. Die RPS regelt schwerpunktmäßig Straßen außerorts und vorwiegend Staats- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen. Verpflichtungen für innerörtliche kommunale Straßen sind daraus nicht ableitbar.

Ergänzend wurde die PI Laufen um eine Stellungnahme gebetet. Lt. Stellungsnahme der PI muss die zuständige Straßenbaubehörde prüfen, welche baulichen Maßnahmen zur Minimierung von Gefahren geeignet sind. Die Verantwortung liegt daher beim Straßenbaulastträger, wie er die Gefahr einschätzt.

Nach dem vorliegenden Angebot wären für den Austausch der Schutzplanke inkl. einer Verlängerung um ca. 100 m rund 25.100 € aufzuwenden. Im Angebotspreis enthalten, ca. 3.000 € für die Demontage der bestehenden Schutzplanke.

In diesem Zusammenhang sollte auch entschieden werden, ob die bestehende ordnungsgemäße Schutzplanke auf Höhe der Tittmoninger Str. 39- 41 ersatzlos abgebaut werden soll. 

Beschluss 1

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straßenschutzplanke im Bereich der Tittmoninger Straße ab ca. Hausnummer 21- 35 zu erneuern und um ca. 100 m Richtung Strohhof zu verlängern. Vor einer Beauftragung soll noch geprüft werden, ob eine Verlängerung nach Osten, bis auf Höhe des Anwesens Tittmoninger Straße 2 Sinn machen würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Leitplanke ab ca. Tittmoninger Str. 39- 43 ersatzlos abzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 03.12.2024 ö 8

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 22.04.2025 11:37 Uhr