Datum: 29.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 22:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020
2 Schaden Turnhalle - Vorstellung von Präventionsmaßnahmen
3 Satzungsbeschluss Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
4.1 Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 08.10.2020 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Da die Niederschrift vom 08.10.2020 erst heute ins RIS zur Einsicht eingestellt wurde, wurde dieser TOP auf die nächste Sitzung verschoben.

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2. Schaden Turnhalle - Vorstellung von Präventionsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö 2

Sachverhalt

Der Boden der Turnhalle ist nach Auskunft der Sachverständigen der Versicherung wieder komplett auszutauschen. Der Austausch soll so geplant werden, dass Materialien, die wiederverwendet werden können (z. B. Leitbleche oder Dämmung) nur zwischengelagert werden. Diese Kosten werden von der Versicherung übernommen

Mit bzw. vor dem Einbau des neuen Bodens ist der äußere bauliche Hochwasserschutz für die Turnhalle zu errichten. Hier wird an den 4 Zugängen eine 100 %ige Lösung herbeigeführt durch Einhausung und die Errichtung einer dichten Wanne.

Zu diesem TOP ist H. Eisenberger von der PLG Strasser erschienen und trägt die geplanten Maßnahmen vor.

Folgende Eingänge sind zu verändern:

Eingang Südost (Bereich 1 laut Präsentation): Im Treppenabgang stand das Wasser bis zu 80 cm hoch. Die Einläufe (Gullis) sind nicht für solche Starkregen ausgelegt. Zusätzlich lief das Wasser über die Borde. Daher soll der Abgang durch eine dichte Wanne ersetzt und komplett eingehaust werden. Der Bereich (Bereich 1) wird – bis auf einen Durchgang – geschlossen. Eine zusätzliche Türe kann aufgrund der Verlängerung des Fluchtweges nicht eingebaut werden. Die Treppe wird um 1-2 Stufen erhöht, um oberflächliches Einlaufen zu verhindern.

Eingang Süd (Tor und Tür), Bereich 2: Hier wird im Bereich des Tors ein Hochwasserschutz eingebaut (Dammbalken). Die Dammbalken werden nur im Bedarfsfall entfernt. Dies kommt nach Rücksprache mit dem Hausmeister nur einige Male jährlich vor. Das Tor wird aber weiterhin benötigt. Eine komplette Einhausung kann hier nicht erfolgen. Vor der Türe wird ein neuer Abgang in Form einer dichten Wanne geschaffen. Dieser Bereich wird entsprechend überdacht. Die Treppe wird wie im vorhergehenden Fall erhöht.

Eingang West, Bereich 3: Der Treppenabgang wird durch eine dichte Wanne ersetzt, die eingehaust wird. Der Bereich wird – bis auf einen Durchgang – geschlossen. Eine zusätzliche Tür kann aufgrund der Verlängerung des Fluchtweges nicht eingebaut werden. Die Treppe wird um 1-2 Stufen erhöht, um oberflächliches Einlaufen zu verhindern

Eingang Südwest, Bereich 4: Dieser wird nicht weiter als Fluchtweg geführt (nur bei Veranstaltungen notwendig). Die Türe wird abgedichtet und zusätzlich werden Dammbalken angebracht, die dort – außer bei Veranstaltungen – fix installiert sind.

Für die Maßnahmen werden Gesamtkosten einschl. der Nebenkosten in Höhe von rd. 187.000,00 € geschätzt.

Vom Bürgermeister wird nach der Vorstellung durch H. Eisenberger darauf hingewiesen, dass eine zeitnahe Umsetzung vor dem Bodenaustausch in der Halle unbedingt erforderlich ist.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit den geplanten Maßnahmen einverstanden und beschließt die zügige Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen.
Weiterhin besteht damit Einverständnis, auf Wunsch der Nutzer beim Bodenaustausch in der Halle Befestigungsmöglichkeiten für die Tore in Hallenmitte vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Satzungsbeschluss Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Fridolfing war Teil der interkommunalen Machbarkeitsstudie zu einem „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel“. Nach dem positiven Abschluss der Machbarkeitsstudie haben sich 16 Kommunen per Grundsatzbeschluss in den zuständigen Gremien dazu entschlossen das „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU“ zu gründen.  
 
Die Grundsatzbeschlüsse wurden zum Jahreswechsel 2019/20 gefasst und die entsprechende Gründungsversammlung mit den Vertretern der beteiligten Kommunen fand am 21. Januar 2020 im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein statt. In dieser Sitzung wurde der Fahrplan für die Finalisierung des Gründungsprozesses vereinbart und das Handlungsfeld „Breitbandausbau“ mit aufgenommen, um die Kommunen z.B. beim Beistellungsmodell der Telekom unterstützen zu können. Das Engagement beschränkt sich dabei jedoch maximal auf die Erstellung der passiven Infrastruktur. Ebenso wurde vereinbart, dass der Gründungsprozess weiterhin federführend durch den ersten Bürgermeister der Gemeinde Kirchanschöring geleitet wird.
 
Am 29. Juli 2020 fand dann die Vorstellung des Satzungsentwurfes wieder im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Traunstein statt. Dieser Entwurf war bereits mit der Rechtsaufsicht besprochen und entsprechend angepasst. Von Seiten der Kommunen wurden in der Sitzung noch Anmerkungen und Anpassungswünsche vorgetragen und zur Einarbeitung beschlossen.
 
In der Folge musste auf Grund von Umständen, die jedoch nicht den Gründungsprozess des Regionalwerks betreffen, der Partner für die Rechtsberatung gewechselt werden.  Mit dem Büro Rödl & Partner wurde ein hochkompetenter Ersatz gefunden. So wurde z.B. wurde die Gründung des „Eberwerkes“ („Regionalwerk“ der Kommunen im Landkreis Ebersberg) von diesem Büro mit begleitet. Im Rahmen weiterer Abstimmungsrunden wurden die Anregungen der Kommunen und die Hinweise von Rödl & Partner zur Klarstellung eingearbeitet.
 
So liegt nun ein über mehrere Runden abgestimmter Satzungsentwurf vor, der allen unseren Belangen gerecht wird und diese rechtssicher abbildet.
 
Die Satzung muss jetzt von allen Beteiligten (Trägern) in den zuständigen Gremien beschlossen werden, bevor die Bürgermeister diese unterzeichnen können und das „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU“ nach Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Traunstein zum 01.01.2021 formal gegründet ist.
 
Wichtiges Detail bei diesem Verfahrensschritt:
Die Satzung muss von allen Beteiligten wortgleich beschlossen werden!
 
Aus diesem Grunde wurde auch viel Sorgfalt in die Vorbereitung verwendet, um alle Hinweise und Anmerkungen zu berücksichtigen.






Einige wichtige Kernaussagen der Satzung (der komplette Satzungsentwurf liegt als Anlage bei):
 
  • Die finanzielle Beteiligung konnte von den ursprünglich beschlossenen 50.000 € auf 30.000 € gesenkt werden (auf Grund der großen Anzahl von Kommunen)
  • Das gKU hat seinen Sitz in Kirchanschöring
  • Die Handlungsfelder entsprechen dem zum Grundsatzbeschluss vorgestelltem Umfang. Sie wurden jedoch erweitert um das Feld Breitbandausbau (passive Infrastruktur)
  • Das KU startet bewusst mit einem kleinem Personalstamm. Vorerst wird nur ein technischer Vorstand in Vollzeit eingestellt. Hierzu startet aktuell die Personalsuche, um im Jahr 2021 zeitnah den Betrieb aufnehmen zu können.
Zu Beginn wird vieles über externe Partner und Dienstleister bearbeitet werden (Reduzierung der Fixkosten). Die endgültige Strategie dazu wird aber der Verwaltungsrat mit dem zukünftigen Verwaltungsratsvorsitzendem beschließen und bestimmen.
  • Alle Kommunen haben im Verwaltungsrat jeweils eine Stimme
  • Der Verwaltungsrat trifft alle strategischen Entscheidungen und bestimmt die Ausrichtung des gKU. Zu bearbeitende Handlungsfelder und Projekte müssen zwingend vom Verwaltungsrat abgesegnet werden.
  • Zur Vermeidung von ungewollten Haftungsrisiken für einzelne Kommunen müssen Beteiligungen des gKU an anderen Unternehmen bzw. Projektgesellschaften einstimmig im Verwaltungsrat beschlossen werden.
  • Der Verwaltungsrat bestimmt auch über den Stellenplan die Personalausstattung des gKU
  • Es ist ein Jahresabschluss zu erstellen, der von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen ist. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Erfolgsübersicht und der Bericht über die Abschlussprüfung sind den Trägern (Kommunen) zuzuleiten.  
 

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse:
 
  1. Die Ausführungen zur Gründung des gemeinsame Kommunalunternehmen „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel“ werden zur Kenntnis genommen.
  2. Das „Regionalwerk Chiemgau Rupertiwinkel gKU“ wird gegründet Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.09.2019 tritt die Gemeinde Fridolfing diesem bei.
  3. Das Stammkapital beträgt 240.000 €. Die Gemeinde Fridolfing führt dem Stammkapital eine Einlage von 15.000 € zu.
  4. Die Gemeinde Fridolfing verpflichtet sich zudem am 01.04.2021 eine Zuzahlung von 15.000 € in die Kapitalrücklage des „Regionalwerks Chiemgau Rupertiwinkel gKU“ zu tätigen. Die Mittel sind im Haushalt 2021 vorzuhalten.
  5. Der Entwurf für die Unternehmenssatzung mit Stand vom 02.10.2020 (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.
  6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.10.2020 ö 4
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4.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Datenstand vom 09.12.2020 08:39 Uhr