Datum: 01.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020 und 06.10.2020
2 Schild Hermann, Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden, denkmalgeschützten Bundwerkstadel durch Einbau einer Hackschnitzelanlage, FlNr. 136 Gemarkung Fridolfing, Anwesen St.-Johann-Str. 16
3 Schild Johann, Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 209 der Gemarkung Fridolfing, Am Kloster
4 Petra und Michael Hafner, Bauantrag zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 153 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 3 und 5
5 DOMUS MUNDI Wohnbau GmbH & Co. KG, Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 154 der Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße
6 Industriegrund Max Aicher GmbH, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. Gebäudes in ein Arbeiterwohnheim auf den Grundstücken FlNrn. 3527/2, 3525/14, 3645/9 und 3644/1 der Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße 36
7 Trumpfheller Constance, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 331/T der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.09.2020 und 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 15.09.2020 und 06.10.2020 (öffentlicher Teil) zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 15.09.2020 und 06.10.2020 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Schild Hermann, Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden, denkmalgeschützten Bundwerkstadel durch Einbau einer Hackschnitzelanlage, FlNr. 136 Gemarkung Fridolfing, Anwesen St.-Johann-Str. 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Römerweg“, der in dem Bereich jedoch keine qualifizierten Festsetzungen enthält. Das Vorhaben beurteilt sich demnach gem. § 30 Abs. 3 BauGB und § 34 BauGB.
Das Vorhaben erscheint planungsrechtlich zulässig.
Denkmalschutzrechtliche Belange sind zu beachten.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Schild Johann, Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 209 der Gemarkung Fridolfing, Am Kloster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Johann Schild hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP nicht teilgenommen. Die Sitzungsleitung übernahm 2. Bürgermeister Egon Kraus.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Satzung „Fridolfing, In der Point – Am Kloster“ und beurteilt sich damit nach § 34 BauGB.
Die Festsetzungen der Satzung sind eingehalten, die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Petra und Michael Hafner, Bauantrag zur Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 153 der Gemarkung Fridolfing, Salzachstraße 3 und 5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ostmarkstraße Süd“. Das Bauvorhaben war ursprünglich auf Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt worden. Im Zuge bzw. nach der Bauausführung wurde deutlich, dass mehrere, teils erhebliche Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben sind. Daher wurde – wie die BayBO dies vorsieht – die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. Nötige Befreiungen sind in diesem Verfahren zu beantragen und zu begründen. Außerdem ist zu verlangen, dass an verschiedenen Stellen ein Rückbau vorgenommen wird, um den Rahmen von Befreiungen nicht zu sprengen. Bauliche Änderungen und Anpassungen ergeben sich aus dem „Tekturplan“.

Im Einzelnen sind folgende Befreiungen erforderlich/beantragt:
  • Baugrenzenüberschreitungen bei den Quergiebeln und den Carports > vertretbar.
  • GRZ-Überschreitung 0,33 anstatt max. 0,30 bzw. 0,48 anstatt max. 0,45 > die Überschreitungen halten sich noch im Rahmen der Befreiungspraxis des LRA; um die Zahlen zu erreichen, müssen befestigte Flächen teils rückgebaut werden.
  • Terrassenstützwände zur Salzachstraße > in Länge und Höhe begrenzt und vertretbar

Die Flächen wurden wieder zu einem Grundstück verschmolzen. Der Bauherr hat schriftlich erklärt, die nicht konformen aufgeständerten Solaranlagen in die jew. Dachfläche auflegen zu wollen. Weiter werden folgende Rückbauten/Umbauten vorgenommen, um rechtmäßige Zustände zu erreichen:
  1. Die Stellplätze an der Ostmarkstraße werden geändert, Entwässerung auf dem Baugrundstück, Beseitigung Stützmauer.
  2. Abgrenzung private Fläche – öffentliche Fläche durch Granitsteineinfassung.
  3. Rückbau befestigte Fläche westlich von Stellplatz Nr. 6.
  4. Baumpflanzungen entlang der Straße und am Grundstück in der Pflanzqualität 16/18.
  5. Änderung der Gestaltung der Sichtschutzwände.
  6. Rückbau der nördlichen Betonwand auf Geländeniveau in einem Teilbereich.
  7. Rückbau Pflasterflächen nördlich der Carports.
  8. Anpassung des Geländes am nördlich angrenzenden, im Eigentum des Bauherrn befindlichen Grundstückes.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben bzw. den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zuzustimmen.
Die Zustimmung ist an die Umsetzung der Nrn. 1 – 8 gemäß Sachverhalt in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes geknüpft.

Die Genehmigungsbehörde wird gebeten, die Umsetzung durch Formulierung von Auflagen mit Fristsetzung möglichst bis Ende April 2021 sicherzustellen und bei Nichterfüllung Zwangsgelder anzudrohen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. DOMUS MUNDI Wohnbau GmbH & Co. KG, Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 154 der Gemarkung Fridolfing, Ostmarkstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 5

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Ostmarkstraße Süd“. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Diese werden im Bereich des Quergiebels sowie durch eine geringfügige Verschiebung des Hauptgebäudes überschritten. Die Verschiebung ergibt sich, um die Abstandsflächen beim Quergiebel einhalten zu können. Eine Abstandsflächenübernahme-erklärung liegt vor.
Durch die Baugrenzenüberschreitung werden aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt, sie ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Industriegrund Max Aicher GmbH, Bauantrag zur Nutzungsänderung des best. Gebäudes in ein Arbeiterwohnheim auf den Grundstücken FlNrn. 3527/2, 3525/14, 3645/9 und 3644/1 der Gemarkung Fridolfing, Bahnhofstraße 36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB. Für das best. Gebäude wurde zuletzt im Jahr 2016 eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Unterkunft für Asylbewerber erteilt.

Die Nutzung „Wohnen“ fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. In dem künftigen Arbeiterwohnheim sind in den Obergeschossen 22 Zimmer mit insgesamt 23 Betten geplant. Im EG ist der Einbau eines Speiseraums mit Gemeinschaftsküche vorgesehen. Im Übrigen soll die Bestandsnutzung im EG unverändert bleiben. Gemäß Stellplatzberechnung werden 32 Stellplätze benötigt, die auf insgesamt vier Grundstücken nachgewiesen werden sollen.

Der Stellplatznachweis kann dann anerkannt werden, wenn die Stellplätze auf den Drittgrundstücken zugunsten des Grundstückes FlNr. 3527/2 rechtlich durch Dienstbarkeit gesichert werden.

Auf den Lärmschutz wird hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die der Bahn zugewandten Zimmer. Weiterhin ist gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung bzgl. der Stellplatznutzung ein ausreichender Lärmschutz, insb. während der Nachtzeit zu gewährleisten.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und erklärt das Einvernehmen nach § 36 BauGB. Dabei wird davon ausgegangen, dass die notwendigen Stellplätze rechtlich gesichert und ein ausreichender Lärmschutz gewährleistet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Trumpfheller Constance, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 331/T der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, im Übergang zum Innenbereich. Es ist im gültigen FNP als Grünfläche dargestellt.
Das Landratsamt erteilte 2008 für ein Wohnhaus mit 10 m auf 13 m und 2 Vollgeschossen einen positiven Vorbescheid, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist.
Das Vorhaben erscheint grundsätzlich vorstellbar, wenn die Sichtbeziehungen zur St.-Johann-Kirche freigehalten werden und eine landschaftstypische Bauweise und Begrünung des Umfeldes erfolgt. Das Landesamt für Denkmalpflege sollte beteiligt werden.
Der best. Weg ist nur als Feld- und Waldweg gewidmet. Die Erschließung muss daher von der St.-Johann-Straße aus erfolgen.

Zu dem Antrag sind Nachbareinwendungen eingegangen. Zum einen wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen sei, dass das Grundstück bei Starkregenereignissen durch abfließendes Oberflächenwasser gefährdet sei, zum anderen sei möglicherweise der Untergrund für eine Bebauung nicht geeignet.
Zu Punkt eins wurden die Höhenlagen vermessen; daraus geht hervor, dass ein Abfluss nur westlich des Feldweges und dann Richtung Nord zu erwarten ist.
Bzgl. Punkt 2 sind gemeindliche oder nachbarliche Belange nicht tangiert.

Beschluss

Der Ausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 01.12.2020 ö 8

Sachverhalt

GR-Mitglied Franz Jäger erkundigt sich danach, wann mit der Durchführung der beauftragten Straßensanierungsarbeiten und dem Bankettbau begonnen werden soll.
H. Pertl führt aus, dass die Baueinweisung ca. Mitte Nov. stattfand und mit den Handeinbauflächen schon begonnen wurde. Der Bankettbau wird erst 2021 erfolgen können. Ein weiterer Zeitplan der Firmen sei nicht bekannt.

Datenstand vom 10.03.2021 08:46 Uhr