Datum: 14.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024 (öffentlicher Teil)
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2 |
Bauantrag zur Erweiterung des Bestandswohnhauses und Aufteilung in 2 Wohneinheiten, FlNr. 3312/2, Gemarkung Fridolfing, Breitwies 2
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3 |
Bauantrag zur Errichtung eines Carports an das best. Wohnhaus, FlNr. 3351/5, Gmkg. Fridolfing; Breitwies 3
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4 |
Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage mit Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 1849, Gmkg. Fridolfing, Untergeisenfelden 17a
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5 |
Bauantrag zum Anbau an die bestehende Stallung mit Lagerhalle und Güllebehälter, FlNr. 2287, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Berg 1
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6 |
Bauantrag zum Neubau einer KFZ-Werkhalle mit Heiz- und Sanitärräumen und Ersatzteillager, FlNr. 1095/19, Kaltenbrunn 25
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7 |
Vorbescheidantrag zur Aufstockung der best. Garage mit Einbau einer Wohnung sowie Aufstockung des Wohnhauses, FlNr. 2345/3, Eberding 13
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8 |
Vorbescheidantrag zum Neubau eines Gebäudes als Ersatzbau für das ehemalige Zuhaus, FlNr. 4126, Gemarkung Fridolfing, Thannsberg 1
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9 |
Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
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9.1 |
Buswartehäuschen Pietling, Fürster Straße
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024 (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift vom 03.12.2024 (öffentlicher Teil) wurde dem GR leider nicht rechtzeitig bekannt gegeben, sodass dieser TOP abgesetzt werden musste.
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2. Bauantrag zur Erweiterung des Bestandswohnhauses und Aufteilung in 2 Wohneinheiten, FlNr. 3312/2, Gemarkung Fridolfing, Breitwies 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Erweiterung eines Wohngebäudes auf 2 Wohnungen). Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen sind aus Sicht der Gemeinde erfüllt, insb. erscheint die Wohnraumerweiterung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse des Eigentümers und seiner Familie angemessen.
Das Bauvorhaben wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Traunstein abgestimmt.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung eines Carports an das best. Wohnhaus, FlNr. 3351/5, Gmkg. Fridolfing; Breitwies 3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Bauvorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zu bewerten. Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Auf Veranlassung der Verwaltung wurde die Planung geändert, sodass ein Abstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze der öffentlichen Gemeindeverbindungsstraße zur Gewährleistung des nötigen Lichtraumes freigehalten wird.
Aus gestalterischen Gründen wird empfohlen, die Außenkanten des Gebäudes/Daches nicht mit der Flucht des best. Wohnhauses, sondern etwas eingerückt auszuführen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage mit Holzlege auf dem Grundstück FlNr. 1849, Gmkg. Fridolfing, Untergeisenfelden 17a
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Untergeisenfelden-Süd, das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich einer Überschreitung der südlichen Baugrenze. Hierfür ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich und beantragt.
Grundzüge der Planung werden nicht berührt und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Nachbarliche Interessen sind nicht tangiert. Es wird daher empfohlen, der beantragten Befreiung zuzustimmen.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Anbau an die bestehende Stallung mit Lagerhalle und Güllebehälter, FlNr. 2287, Gmkg. Fridolfing, Anwesen Berg 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen, die Erschließung über die vorhandene Hofstelle ist gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Bauantrag zum Neubau einer KFZ-Werkhalle mit Heiz- und Sanitärräumen und Ersatzteillager, FlNr. 1095/19, Kaltenbrunn 25
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Kaltenbrunn II“.
Für die begonnene Maßnahme wurde aufgrund Planabweichungen durch die Bauaufsichtsbehörde eine Baueinstellung verfügt.
Die vorgelegten Unterlagen sind für eine abschließende Beurteilung durch die Gemeinde Fridolfing nicht ausreichend. Insbesondere
- geht aus den Planvorlagen der konkrete Antragsgegenstand nicht hervor (Nutzungen?),
liegt keine Betriebsbeschreibung vor,
fehlt eine GRZ/GFZ-Berechnung,
fehlen Angaben darüber, ob, und wenn ja, welche Befreiungen beantragt werden sollen,
fehlt der zwingend vorzulegende Freiflächengestaltungsplan,
stimmen die Planvorlagen nicht mit der tatsächlichen Bauausführung vor Ort überein,
fehlt ein Stellplatznachweis.
Ein Abgleich des Vorhabens mit den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes ist nicht möglich. Es wird daher empfohlen, das Einvernehmen zu verweigern; bei Nicht-Äußerung bis 25.01.2025 würde das Einvernehmen fingiert (= gilt als hergestellt).
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Vorgang zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde nicht herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. Vorbescheidantrag zur Aufstockung der best. Garage mit Einbau einer Wohnung sowie Aufstockung des Wohnhauses, FlNr. 2345/3, Eberding 13
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Eberding (Dorf)“. Vorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB i. V. m. den Festsetzungen der Satzung. Die festgesetzte max. seitliche Wandhöhe von 6,40 m wird augenscheinlich eingehalten. Über der Garage soll eine zweite WE geschaffen werden. Im Bestand befindet sich bisher 1 Wohnung. Laut Satzung sind insgesamt 2 Wohnungen je Gebäude zulässig.
Die weiteren Festsetzungen der Satzung sind einzuhalten.
Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Vorbescheidantrag zum Neubau eines Gebäudes als Ersatzbau für das ehemalige Zuhaus, FlNr. 4126, Gemarkung Fridolfing, Thannsberg 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das bestehende, zum Abbruch vorgesehene Gebäude ist ruinös und daher nicht geeignet, die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Ersatzbau nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB auszulösen.
Aufgrund des best. landwirtschaftlichen Betriebes liegen aber aus Sicht der Gemeinde Fridolfing die Voraussetzungen für die Schaffung einer Austragswohnung vor (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). An der Hofstelle besteht derzeit nur die Betriebsleiterwohnung.
Ob darüber hinaus eine dritte Wohnung als Mitarbeiterwohnung zulässig wäre, muss im Verfahren noch geklärt werden; ein Betriebskonzept sowie eine positive Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dazu wären vorzulegen.
Grundsätzlich ist die Schaffung einer Hof-Direktvermarktung (Hofladen/Hofcafe mit Zubehörräumen) als weiteres Standbein für die Landwirtschaft privilegiert im Bestand als Nutzungsänderung zulässig, wenn die Vermarktung auf Basis eigenerzeugter Produkte geschieht. Es ist zu klären, ob die Neugründung im Neubau zugelassen werden kann. Auch hierzu wären das Betriebskonzept sowie die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
Die Erschließung (Kanalanschluss vorhanden) ist gesichert.
Beschluss
Der Energie,- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen. Die abschließende Klärung zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen und die Größe für die beantragten Nutzungen soll im weiteren Verfahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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14.01.2025
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Buswartehäuschen Pietling, Fürster Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
|
14.01.2025
|
ö
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9.1 |
Sachverhalt
Durch GR-Mitglied Franz Jäger wird angeregt, das Buswartehäuschen in Pietling an der Abzweigung zur Fürster Straße besser zu beleuchten, da die best. Straßenbeleuchtung hier nicht ausreichend sei. Eine solarbetriebene Beleuchtung wie an anderen Häuschen wäre angebracht.
Bürgermeister Schild sagt die Ergänzung der Beleuchtung zu.
Datenstand vom 22.04.2025 11:36 Uhr