Datum: 23.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Mehrzweckraum Maibaumwiese
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:47 Uhr bis 21:47 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2024, 19.12.2024 und 20.12.2024
2 Bauleitplanung - Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Strohhof I" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1073, 1073/1, 1073/2, 1074, 1074/2 und 1094 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1 - Aufstellungsbeschluss
3 Bauleitplanung - Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1073/1 und 1074 der Gemarkung Pietling - Aufstellungsbeschluss
4 Bauleitplanung - 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenbrunn II"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung - Billigung und Auslegung
4.1 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
4.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4.2.1 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 23.10.2024
4.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 26.09.2024
4.2.3 Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 24.10.2024
4.2.4 Sturzflutmanagement
4.2.5 Forderungen/Anregungen des Antragstellers
4.3 Beschluss über Bauleitplanung - 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenbrunn II"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung - Billigung und Auslegung
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
5.1 Beleuchtung Maibaumwiese

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 28.11.2024, 19.12.2024 und 20.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 28.11.2024, 19.12.2024 und 20.12.2024 zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 28.11.2024, 19.12.2024 und 20.12.2024 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung - Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Strohhof I" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1073, 1073/1, 1073/2, 1074, 1074/2 und 1094 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 1 - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 2

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet „Strohhof I“ soll auf Antrag geändert und erweitert werden (9. Änderung und Erweiterung). Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 1073, 1073/1, 1073/2, 1074, 1074/2 und 1094 (Teilfläche) der Gemarkung Pietling. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 10,3 ha und die Erweiterungsfläche etwa 4,1 ha davon. Die genaue Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.01.2025. 
Auf den Erweiterungsflächen sollen Bauflächen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen neu geschaffen werden. Diese sind gegliedert in GE (Gewerbegebiet) und GI (Industriegebiet) mit Wandhöhen von 15 m bzw. 25 m. Der Änderungsbereich entlang der Hauptstraße weist gegenüber dem bisherigen Rechtsstand von Wandhöhen von 11 m nunmehr Wandhöhen von 15 m/18 m auf.
Der Kompensationsumfang (naturschutzrechtlicher Ausgleich) wird auf den Grundstücken FlNrn. 4462 und 4462/1 der Gemarkung Fridolfing nachgewiesen.
Bzgl. des Immissionsschutzes wurde ein Gutachten erstellt, in dem die zulässigen Geräuschemissionen in Form von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln festgesetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 im Zusammenwirken aller gewerblichen Geräuschquellen eingehalten werden.

Im Zuge der anschließenden kurzen Diskussion wurde angeregt, im Bereich entlang der Allerfinger Straße eine weitere Abstufung der Wandhöhe (z. B. 20,00 m) vorzunehmen. Außerdem wurde nach dem Sinn der Ausdehnung des Änderungsbereiches bis zur Bergstraße gefragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die beantragte Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Strohhof I“ zur Kenntnis und beschließt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren hierzu nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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3. Bauleitplanung - Änderung des gültigen Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1073/1 und 1074 der Gemarkung Pietling - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Fridolfing soll auf Antrag geändert werden (24. Änderung). Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke FlNrn. 1073/1 und 1074 der Gemarkung Pietling. Die Gesamtfläche der Änderung beträgt ca. 2,6 ha. Die genaue Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches ergeben sich aus dem Planentwurf in der Fassung vom 23.01.2025. 
Die Änderungsfläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Der Geltungsbereich der Änderung soll im neuen FNP als Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO dargestellt werden.
Die Änderung soll im Parallelverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die beantragte Änderung des gültigen FNP zur Kenntnis und beschließt diese. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren hierzu nach den Vorschriften des BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung - 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenbrunn II"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn II fand in der Zeit vom 27.09.2024 bis zum 28.10.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

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4.1. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.1

Sachverhalt

Während der Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein, Einwände gegen die Planung wurden nicht vorgebracht.

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4.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht, Bodenschutz
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Industrie- und Handelskammer München u. Oberbayern
  • Achengruppe Kirchanschöring
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Vodafone GmbH

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 23.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Die Höhere Landesplanungsbehörde kommt zu dem Ergebnis, dass Erfordernisse der Raumordnung der 3. Änderung des Bebauungsplanes grundsätzlich nicht entgegenstehen. Auf eine möglichst schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sei zu achten. Die Planung sei im Detail mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Einwände gegen die Planung werden nicht vorgebracht. Der schonenden Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild wird zum einen durch die bereits vorhandene, den bisherigen Festsetzungen entsprechende Eingrünung und zum anderen durch das Pflanzgebot von großkronigen Bäumen Rechnung getragen. Die genannten Fachbehörden waren im Verfahren beteiligt und haben eigene Stellungnahmen abgegeben. Es besteht somit hierzu kein weiterer Handlungsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Es ergibt sich kein Handlungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 26.09.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Im nördlichen Baubereich wird die Festsetzung WH 13,4/20,0 ohne Perlschnurabtrennung in Frage gestellt. Hinsichtlich der vertikalen Gliederung und Fassadengestaltung werden zusätzliche Vorschläge (konkreterer Beschrieb oder graphische Darstellung) unterbreitet. Beschriftungen o. ä. (gemeint sind Werbeanlagen) sollen geregelt werden; dabei soll auf größtmögliche Unterordnung geachtet werden. Bzgl. der Umsetzung der Eingrünung nach Nordwesten und Nordosten sei ein Zeithorizont sinnvoll.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die Festsetzung einer max. zulässigen Wandhöhe von 20 m erstreckt sich nur auf einen zusammenhängenden Baukörper mit einer max. Grundfläche von 5.000 m². Insgesamt stehen nördlich der Perlschnur noch ca. 11.500 m² zur Bebauung zur Verfügung. Entsprechend ist zusätzlich die Festsetzung einer max. Wandhöhe für die Restfläche notwendig. Vorgaben hinsichtlich der Fassadengestaltung sowie zur Gliederung der Gebäude sind im Entwurf berücksichtigt. Ein Passus, dass vorspringende Bauteile gemäß Ziff. 2 der Festsetzungen unterhalb der Traufe anbinden sollen, kann ergänzend aufgenommen werden. Ansonsten erscheinen die Festsetzungen ausreichend. Ein zusätzlicher Gebäudebeschrieb oder eine graphische Darstellung ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend und in Form von Festsetzungen nicht machbar.
Beschriftungen/Werbeanlagen sind bereits im geltenden B-Plan geregelt; dies erscheint ausreichend.
Bzgl. der Pflanzung der großkronigen Bäume wird vorgeschlagen, zur Umsetzung die Pflanzperiode nach Fertigstellung des Hochregallagers festzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und entsprechende Ergänzungen aufzunehmen. Die Situierung des künftigen Hochregallagers ist gemäß dem Aufstellungsbeschluss vom 26.10.2023 genauer festzulegen, entweder durch Perlschnur oder eine geeignete textliche Festsetzung. Ebenso sind die Verkehrsflächen für den Werksverkehr gemäß Aufstellungsbeschluss noch festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein; Schreiben vom 24.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Auf die Punkte Grundwasser/Wasserversorgung, Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation, Abwasserentsorgung und Altlastenverdacht wird allgemein hingewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anforderungen unter 4.1 sind vom Vorhabenträger eigenverantwortlich zu beachten. Zum Thema Starkniederschläge wird auf die laufende Nr. 4 (unten!) verwiesen. Zusätzlich muss der Vorhabenträger in eigener Verantwortung zum eigenen Schutz Vorkehrungen bei der Bauausführung treffen. Ein Hinweis dahingehend sollte noch aufgenommen werden.
Die Leistungsfähigkeit der Schmutzwasserableitung ist gegeben.
Die im Entwurf bereits enthaltenen Hinweise zur Niederschlagswasserbeseitigung erscheinen ausreichend. Altlasten sind nicht bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und den vorgeschlagenen Hinweis noch aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.4. Sturzflutmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2.4

Sachverhalt

Aufgrund der Ergebnisse des gemeindlichen Sturzflutmanagements steht bei entspr. Regenereignissen eine Überflutung der Bauflächen zu befürchten – s. a. Anlage. Daher ist zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Gelände frei von Überflutungen zu halten. Denkbar wäre z. B. eine Geländemodellierung zwischen Ausgleichsfläche und Baufläche. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die planerischen Untersuchungen laufen derzeit noch. Entspr. Ergebnisse bzw. Festsetzungen zum Schutz des Baufeldes sollten in die Entwürfe aufgenommen werden, bevor die förmliche öffentliche Auslegung durchgeführt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.5. Forderungen/Anregungen des Antragstellers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.2.5

Sachverhalt

Es wird verlangt, Punkt 2 der textlichen Festsetzungen so abzuändern, dass die angegebene dunkle Farbe der Fassade nur für den Bereich mit einer Fassadenhöhe von 20 m gilt. Für alle übrigen Bereiche inkl. Silos soll die Farbgestaltung des ursprünglichen Bebauungsplanes (= keine konkrete Festlegung) gelten.
Außerdem wird angeregt, Punkt 2 so abzuändern, dass die Gebäudegliederung durch farbliche Gestaltung, aber ohne Vor- oder Rücksprünge erfolgen kann.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorgeschlagene Festsetzung bzgl. der dunklen Farbe sollte aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden, um (im Endzustand) ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild zu erhalten, so wie dies auch der B-Plan in der bisherigen Fassung verlangt. Alle neuen Gebäude sind somit in dunkler Farbe zu errichten. Bestehende Gebäude sind bestandgeschützt, bei Änderungen oder Neuerrichtungen wären sie ebenfalls in dunkler Farbe auszuführen. Hins. der Silos könnte eine separate Festsetzung getroffen werden.
In den Vorabstimmungen mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde waren die Gliederungen durch Vor- bzw. Rücksprünge stets Voraussetzung für die Zulassung der Gebäudehöhe. Auch im Aufstellungsbeschluss vom 26.10.2023 wurde beschlossen, die Forderung nach Gebäudeunterteilungen aufrechtzuerhalten. Daher sollte die Festsetzung bestehen bleiben.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren und die Festsetzungen unverändert zu belassen. Hinsichtlich der Silos sind abweichende Festlegungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Beschluss über Bauleitplanung - 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kaltenbrunn II"; Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 4.3

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind kleinere Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den Entwurf entsprechend anzupassen (siehe Top 4.2.2, 4.2.3, 4.2.4 u. 4.2.5). Die Verwaltung wird beauftragt, die überarbeiteten Entwürfe anschließend förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich online zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 5
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5.1. Beleuchtung Maibaumwiese

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö 5.1

Sachverhalt

Durch den Gemeinderat wurde moniert, dass die Außenbeleuchtung an der Maibaumwiese immer noch nicht funktioniert. Von Seiten der Verwaltung wurde hierzu berichtet, dass die 4 Lampen vom Gebäude her mit Strom versorgt wären und der beauftragte Elektriker die Arbeiten hierfür noch nicht abgeschlossen hat. Bürgermeister Schild sicherte zu, den Elektriker zum unverzüglichen Abschluss der Arbeiten auffordern zu lassen.

Datenstand vom 14.02.2025 11:09 Uhr