Datum: 13.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.01.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 23.01.2025 zu genehmigen ist.
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 23.01.2025 ohne Gegenstimme genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Wohnen im Alter, Generationenwohnen in der Dorfmitte - Vorstellung des Vorentwurfes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP sind H. Schaub und F. Bartscherer vom Architekturbüro Leukert, Riedl & Schaub, Waldkraiburg, erschienen zur Erläuterung des angepassten Vorentwurfes.
Außerdem ist H. B. Di-Qual als Fachplaner für den Brandschutz anwesend.
Der Gemeinderat befasste sich zuletzt in der Sitzung am 19.12.2024 mit dem Vorentwurf. Auf den Beschlussinhalt wird vollinhaltlich verwiesen.
Einleitend werden durch den 1. Bürgermeister der momentane Projektstand sowie in groben Zügen die Grundrisse und die Anzahl der vorgesehenen Wohnungen erläutert.
H. Schaub stellt anschließend die Vorentwurfsplanung insb. bzgl. der näher untersuchten Themen Zwischenbau, Unterkellerungskonzept und Außenfassaden vor:
Zwischenbau:
Der Zwischenbau kann entweder offen oder geschlossen ausgeführt werden. Zu den Vor- und Nachteilen werden durch H. Di-Qual ergänzende Erläuterungen gegeben. Bei der geschlossenen Variante handelt es sich um einen Innenraum, der als 1. Rettungsweg brandschutztechnisch hohen Anforderungen genügen muss (brandlastfrei, selbstschließende Türen, Brandabschlüsse, Ausbildung eines Brandeckbereiches etc.) Die offene Variante müsste weniger Anforderungen erfüllen, weil sie als Außentreppe, die durchströmt ist (Rauchabzug!), gewertet wird. Brennbare Gegenstände wären hier zulässig, solange keine wesentliche Brandlast gegeben ist. Brandeckbereiche benötigen keine erhöhten Anforderungen. Ebensowenig bedarf es selbstschließender Türen zu den Hauptgebäuden. Strittig ist, ob die angedachte Lamellenlösung in Holz ausgeführt werden dürfte. Daher wäre hier eine Keramiklösung die Alternative.
Unterkellerungskonzept/Tiefgarage:
Aufgrund der Bodenbeschaffenheit innerhalb des Baufeldes erscheint das Teilunterkellerungs-konzept grundsätzlich gut umsetzbar. Das Konzept wurde nochmals angepasst und reduziert. Im nördlichen Baukörper sollen weiterhin 10 Stellplätze in der Tiefgarage, die später im Rahmen eines BA II zu erweitern wäre, untergebracht werden. Nach dem jetzigen Stand der Planung sind im 1. Bauabschnitt (BA I) für die WG im EG sowie für die übrigen Wohnungen insgesamt 33 Stellplätze vorzusehen. Davon werden 10 unterirdisch und 23 oberirdisch nachgewiesen. Je nach Wohnungsanzahl wären im BA II nochmal bis zu 24 Stellplätze nötig. In der TG können max. 44 Stellplätze untergebracht werden (aus Platzgründen und hauptsächlich wegen der Schwelle zur Großgarage). D. h., dass ohne Beginn der TG im BA I das Gesamtkonzept nicht umsetzbar sein wird.
Fassaden/Wandaufbau:
H. Schaub stellt Bauteilaufbauten kostenmäßig gegenüber, ausgehend von einer Außenwandstärke von 42,5 cm. In Summe liegen die Varianten „Giebelseiten A-Haus holzverkleidet, ansonsten verputzt“ (480.000 €), „alle Außenwände verputzt“ (468.000 €) und „alle Außenwände holzverkleidet“ (484.000 €) sehr eng beieinander.
Durch den 1. Bürgermeister wird vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht (vorschnell) über die einzelnen Varianten zu entscheiden, sondern vielmehr alle noch offenen Punkte zu sammeln und erst im Rahmen der LP 3 im Paket abschließend zu entscheiden. Dies erscheint insbesondere auch deshalb geboten, weil bisher weitgehend noch der Input der Fachplaner fehlt. Entscheidend könnte auch sein, was aus energetischer Sicht notwendig werden wird. In der LP 3 liegen Fachplaner-Ergebnisse vor und es ist dann auch die nötige Kostensicherheit gegeben.
Weitere Anregungen/Alternativen, die aus Sicht des Gemeinderates in eine Detailuntersuchung mit Kostenberechnungen noch einfließen sollten, könnten im Nachgang zur heutigen Sitzung noch mitgeteilt werden.
Der Gemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Folgende Detailuntersuchungen mit hinterlegten Kosten sollen im Einzelnen durchgeführt werden:
- Zwischenbau: Gegenüberstellung geschlossen – offen, mit Auswirkungen in konstruktiver, gestalterischer, technischer und kostenmäßiger Sicht. Alle Folgekosten (z. B. Wartungen Türen, Beheizung usw.) sind zu berücksichtigen.
Tiefgarage – Keller:
Kostenberechnung – wie vorgestellt – mit Zwischenbau;
Wie vorgestellt, jedoch Südgebäude vollständig unterkellert;
Tiefgarage im Südgebäude (vollständig ausgefüllt);
Überprüfung der Machbarkeiten incl. BA II (finanzielle Auswirkungen).
- Fassade, Ziel Gebäude KfW 55:
Ziegelmauerwerk, ohne Holzverschalung;
Mauerwerk mit Holzverschalung;
Mauerwerk tragend + Holzfaser-Wärmedämmung + hinterlüftete Holzfassade.
- Sonnenschutz:
Schiebeelemente, wie bisher vorgesehen;
Einfacher Sonnenschutz an der Fassade;
Rollos;
Überprüfung, ob in einzelnen Bereichen auf Sonnenschutz verzichtet werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Basis die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (LP 3) erstellen zu lassen. Der Abschluss der LP 3 ist erforderlich zur Erreichung der nötigen Kostensicherheit und Antragstellung beim Landesamt für Pflege für die Wohngemeinschaft im EG (Förderbereich PflegeSoNah).
Die Planung wird beauftragt, im Rahmen der LP 3 die o. g. Detailuntersuchungen gemäß der Ziffern 1 – 4 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Umbau Engstelle Hadrianstraße mit Verbesserung der Gehwege und Neugestaltung der Freiflächen Hadrianstraße 30 + Rathaus - Maßnahmebeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Gehwege Hadrianstraße
Zu diesem TOP ist H. Wankner vom Ingenieurbüro ING, Traunreut, erschienen und erläutert die Entwurfsplanung zum Umbau der Engstelle an der Hadrianstraße mit Verbesserung der Gehwege.
Die Vorentwürfe zu dieser Maßnahme wurden durch den Gemeinderat in der Sitzung am 25.07.2024 behandelt. Auf den Beschlussinhalt wird vollinhaltlich Bezug genommen. Gemäß der Vorgabe durch den Gemeinderat wurde die Maßnahme mit der Neugestaltung der Freiflächen Hadrianstraße 30 + Rathaus verbunden und soll in einem Zuge ausgeführt werden.
Durch den 1. Bürgermeister Schild wurden zwischenzeitlich nochmals Gespräche mit dem Eigentümer der Haus-Nr. 31 geführt. Dieser ist nunmehr zu einem Rückbau der vorspringenden Mauer bereit, sodass an dieser Stelle eine Gehwegbreite von ca. 1,30 m erreicht wird. Die notwendige Baufreigabe liegt bereits vor.
Der neue Gehweg an der Südseite der Hadrianstraße soll in entspr. Fortführung in Betonpflaster ausgeführt werden. Die Gehwegeführung an der Nordseite erfolgt gemäß Beschlusslage direkt entlang des Gebäudes Haus-Nr. 30.
Der Entwurf wird ergänzend durch H. Wankner erläutert: Das Quergefälle der Kreisstraße wird geändert, sodass sie im nördlichen Bereich etwas angehoben wird. Dadurch wird erreicht, dass das Längsgefälle der neuen Zufahrt zum Rathaus deutlich reduziert werden kann. Südlich des Ärztehauses werden 2 Längsparker geschaffen. 1 Baum kann erhalten werden, 2 neue werden gepflanzt. Im Bereich der neuen Zufahrt ist der Einbau einer Entwässerungsrinne vorgesehen. Die Entwässerung, die direkt in den Dorfbach erfolgt, ist mit Filterschächten auszurüsten.
Gemäß Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten einschl. Nebenkosten i. H. v. 331.400 €.
Für die Maßnahme sollen ergänzend Städtebaufördermittel beantragt werden, da sie im Sanierungsgebiet liegt und die fußläufigen Verbindungen wesentlich verbessert werden.
Außerdem muss mit dem Landkreis als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße vor Beginn eine Vereinbarung geschlossen werden. Gemäß bisheriger Absprache wird der Landkreis die Kosten für die neue Deckschicht der Fahrbahn übernehmen.
Durchführung bzw. Fertigstellung der Maßnahme ist abhängig von der Entscheidung über den Bau des in Planung befindlichen Wärmenetzes im BA I.
Freiflächen Rathaus
Die Vorentwürfe zu dieser Maßnahme wurden durch den Gemeinderat in der Sitzung am 13.06.2024 bereits behandelt. Auf den Beschlussinhalt wird vollinhaltlich Bezug genommen.
Durch den 1. Bürgermeister Schild wurde zwischenzeitlich nochmals mit den Ärzten gesprochen. Mit der Situierung des Radunterstandes besteht von dort Einverständnis. Hierzu erläutert der Bürgermeister ergänzend, dass auf Wunsch der Unterstand etwas verschoben und mit einem Sichtschutz versehen werden soll, was aber unproblematisch umgesetzt werden könne.
Die best. Ladesäule soll erhalten werden, eine zusätzliche Ladestation ist nicht geplant, da die Stellplätze im Grundsatz als Kurzparkplätze konzipiert sind.
Gemäß Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten einschl. Nebenkosten i. H. v. 323.100 €.
Für die Maßnahme wurde bereits ein Antrag auf Förderung durch die Städtebauförderung gestellt.
Mit der Maßnahme könnte nach Bewilligung begonnen werden.
.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung für die Gesamtmaßnahme einschließlich der zugeordneten Kosten zur Kenntnis und beschließt die Ausführung nach Bewilligung durch die Städtebauförderung unter Berücksichtigung der Wärmenetzplanung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Straßenbau, Vorstellung der angepassten Planung für die Laufener Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Zu diesem TOP ist H. Wankner vom Ingenieurbüro ING, Traunreut, erschienen und erläutert die überarbeitete Planung.
Durch den Gemeinderat wurde am 25.07.2024 beschlossen, eine Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie einen Gehweg von 2,00 m zu favorisieren. Weiter sollten zusätzliche Verengungen zur Entschleunigung des Verkehrs eingeplant werden.
Überlegung war auch, zwischen Gehweg und Verengungen Fahrradspuren vorzusehen. Die dazu beteiligten Fachstellen von Unterer Verkehrsbehörde und Polizei sehen diese Lösung allerdings hier als nicht zulässig an und empfehlen ausdrücklich, auf diese Fahrradspuren zu verzichten.
In der überarbeiteten Planung wurden die fachbehördlichen Bedenken und die notwendigen Abstände und Radien im Bereich der Einengungen berücksichtigt.
Eine erste grobe Kostenschätzung (unter Annahme weitestgehender unbelasteter Böden) schließt mit 1.630.000 € brutto.
Die Durchführung der Maßnahme ist abhängig von der Entscheidung, ob das in Planung befindliche Wärmenetz im BA I kommt oder nicht.
In der anschließenden kurzen Diskussion wurden folgende Punkte angesprochen, die im weiteren Planungsprozess besonders berücksichtigt werden sollen:
- Radien bei der Aus-/Einfahrt in die Hadrianstraße und im Bereich des Staufenwegs;
Parkmöglichkeiten entlang des Sportgeländes;
Sichtdreiecke im Bereich der geplanten Grüninseln;
Untersuchung des Untergrundes – ev. erübrigt sich ein Bodenaustausch.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die angepasste Planung zur Kenntnis und beschließt, auf dieser Basis die Entwurfsplanung mit Kostenberechnung erstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.02.2025
|
ö
|
|
5 |
Datenstand vom 18.03.2025 11:59 Uhr