Datum: 11.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 03.12.2024 und 14.01.2025 - öffentlicher Teil
2 Bauantrag zum Einbau einer Zwischendecke in Teilbereichen und Errichtung eines Vordaches, FlNr. 1119/3, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn 13
3 Bauantrag zur Errichtung einer Pausenüberdachung sowie eines Verbindungsbaues, FlNr. 1119/3, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn 13
4 Bauantrag zur Aufstockung der best. Garage, Einbau einer Wohnung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, FlNr. 2345/3, Gemarkung Fridolfing, Eberding 13
5 Bauantrag zum Abbruch eines best. landwirtschaflichen Geräteschuppens und Neubau einer Lager- und Arbeitshalle, FlNr. 32, Törringstr. 1
6 Bauantrag zum Anbau eines Carports und Erneuerung des Daches am Wohnhaus, FlNr. 4070/2, Anwesen Forst 2
7 Bauantrag zur Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle, FlNr. 1923, Gemarkung Fridolfing, Wimm 2
8 Bauantrag zum Neubau eines Garagengebäudes, FlNrn. 27/6 und 24/1, Gemarkung Pietling, Kirchenstraße 3
9 Bauantrag zum Neubau eines Kälber- und Jungviehstalles und Neubau einer Güllegrube mit Mistlager, FlNr. 844, Gmkg. Pietling, Allerfing 21
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 03.12.2024 und 14.01.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 03.12.2024 und 14.01.2025 (öffentlicher Teil) zu genehmigen sind

Beschluss

Nachdem Einwände zum Punkt „Markierung Zufahrt Rosenberger“ vorgetragen wurden, wurde nur die Sitzungsniederschrift vom 14.01.2025 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Einbau einer Zwischendecke in Teilbereichen und Errichtung eines Vordaches, FlNr. 1119/3, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II, 2. Änderung und Erweiterung“, das Vorhaben hält dessen Festsetzungen ein, die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Pausenüberdachung sowie eines Verbindungsbaues, FlNr. 1119/3, Gmkg. Pietling, Kaltenbrunn 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kaltenbrunn II, 2. Änderung und Erweiterung“, das Vorhaben hält dessen Festsetzungen ein, die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Aufstockung der best. Garage, Einbau einer Wohnung und Aufstockung des Bestandsgebäudes, FlNr. 2345/3, Gemarkung Fridolfing, Eberding 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung „Eberding (Dorf)“. Vorhaben beurteilen sich nach § 34 BauGB i. V. m. den Festsetzungen der Satzung. Die festgesetzte max. seitliche Wandhöhe von 6,40 m wird augenscheinlich eingehalten. Über der Garage soll eine zweite WE geschaffen werden. Im Bestand befindet sich bisher 1 Wohnung. Laut Satzung sind insgesamt 2 Wohnungen je Gebäude zulässig.
Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines Vorbescheidverfahrens, in dem der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung vom 14.01.2025 das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB erteilt hat.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Abbruch eines best. landwirtschaflichen Geräteschuppens und Neubau einer Lager- und Arbeitshalle, FlNr. 32, Törringstr. 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bei dem Baugrundstück handelt es sich aus Sicht der Gemeinde um einen Grenzfall zwischen Innenbereich (§ 34 BauGB) und Außenbereich (§ 35 BauGB); es liegt weiter innerhalb des Geltungsbereiches der gültigen Sanierungssatzung. Das Gebäude soll gewerblich genutzt werden (siehe Betriebsbeschreibung). Die Umgebung ist geprägt durch Wohnen und Gewerbe und stellt sich wohl als Mischgebiet (MI) im Sinne der BauNVO dar. 
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob die geplante Nutzung mit der angrenzenden Wohnbebauung in Einklang steht und ob ggf. Auflagen zum Lärmschutz o. ä. erforderlich werden.

Beschluss

Der Energie, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB grundsätzlich herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Anbau eines Carports und Erneuerung des Daches am Wohnhaus, FlNr. 4070/2, Anwesen Forst 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB liegt nicht vor. Das Vorhaben bestimmt sich daher gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, die im Einzelfall zugelassen werden können, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, die Erschließung über die vorhandene Zufahrt ist gesichert. 
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch gegenüber der Gemeinde auf Ertüchtigung des Feldweges besteht.
Der nördlich gelegene Schuppen sollte im Zuge der Maßnahme ersatzlos und vollständig beseitigt werden.
Die Möglichkeit zur Ertüchtigung des best. Wohnhauses mit Erneuerung des Dachstuhles wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit dem LRA TS vorabgestimmt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Bauantrag zur Errichtung einer Maschinen- und Lagerhalle, FlNr. 1923, Gemarkung Fridolfing, Wimm 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Im Übrigen stehen öffentliche Belange dem Vorhaben nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert.
Das Bauvorhaben ist der nächste Baustein im Rahmen der laufenden Hofaussiedlung.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zum Neubau eines Garagengebäudes, FlNrn. 27/6 und 24/1, Gemarkung Pietling, Kirchenstraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

GR-Mitglied Johann Lenz hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Hasenbergl, 2. Änderung“. Die Errichtung außerhalb der Baugrenzen bedarf einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB. 
Nach der Vorabstimmung mit dem LRA TS könnte das Gebäude zugelassen werden, wenn die Abstandsflächen eingehalten werden und die Nachbarn zustimmen.
Die Voraussetzungen liegen vor.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen und das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Bauantrag zum Neubau eines Kälber- und Jungviehstalles und Neubau einer Güllegrube mit Mistlager, FlNr. 844, Gmkg. Pietling, Allerfing 21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, das Vorhaben ist privilegiert gem. § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB, da dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers dienend. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen, die Erschließung ist über die vorhandene Hofstelle gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 11.03.2025 ö 10

Sachverhalt

Es wurde auf einige Schadstellen im Straßennetz der Gemeinde hingewiesen.
In diesem Zusammenhang wird durch den Bürgermeister erklärt, dass die Straßen ohnehin nach Ende des Winters durch den gemeindlichen Bauhof abgefahren und kontrolliert würden. Notwendige Reparaturen würden dann üblicherweise (und so, wie es auch die Dienstanweisungen vorsehen) in die Wege geleitet.

Datenstand vom 15.04.2025 08:55 Uhr