Datum: 01.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:36 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024 (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 03.12.2024 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.
Beschluss
Nachdem keine Einwände vorgebracht wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 03.12.2024 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Straßensanierungsprogramm 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt
Zusammenfassung geplanter Straßensanierungsmaßnahmen 2025, die aus der Gesamtliste von zu sanierenden Straßen seitens des Bauamtes in Zusammenarbeit mit dem Bauhof ausgewählt wurden.
- GVS Pirach Richtung Törring
Kosten lt. Kostenschätzung ca. 156.000€
- Straße bei OT Kelchham, Richtung Anwesen Kelchham 15
Kosten lt. Kostenschätzung ca. 68.500€
- Straße OT Oberau, Zufahrt zu Oberau 1
Kosten lt. Kostenschätzung ca. 58.000€
Vorschlagsliste 282.500 €
Haushaltsansatz 265.100 € (außen + innen)
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2.1. Straßenanierungsprogramm 2025 Straße von GVS von Pirach Richtung Törring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Die Straßenschäden an der GVS Pirach- Törring werden schon seit mehreren Jahren von der Bauverwaltung beobachtet. Es ist festzustellen, dass die Straßenschäden und Risse zunehmen. Um mit relativ einfachen Sanierungsmaßnahmen noch auszukommen, sollte zeitnah eine Straßensanierung erfolgen. Dadurch würde gewährleistet, dass der vorhandene Asphaltoberbau noch genutzt werden kann, bevor dieser auseinanderfällt.
Aus Erfahrungen im Bereich der Ortsdurchfahrt Pirach weiß man, dass voraussichtlich nur 6- 9 cm Asphalt eingebaut sein werden.
Da bis jetzt noch keine genauen Untersuchungen erfolgten, geht die Bauverwaltung davon aus, dass es ausreichend sein wird die vorhandene Deckschicht abzufräsen und einen neuen Asphaltoberbau, bestehend aus 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Deckschicht, herzustellen. Da die Straße dann bis zu 12 cm höher liegt, ergäbe dies auch einen erheblichen Vorteil zur Entwässerung der Bankette.
Die momentanen Sanierungskosten für das ca. 615 m lange und i.M 4,50 m breite Straßenstück werden von der Bauverwaltung auf ca. 156.000 € geschätzt.
Da es sich um eine (künftige) Strom-Kabeltrasse für die Bayernwerke handelt, wird die Maßnahme mit dem Energieversorger abgestimmt. Notwendige Kabel bzw. Leerrohre werden mitverlegt.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straße von Pirach bis zur Gemeindegrenze Tittmoning, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung (abfräsen der vorhandenen Deckschicht und herstellen eines neuen Asphaltoberbaus, bestehend aus 10 cm Asphalttragschicht und 4 cm Deckschicht), zu sanieren. Die momentanen Sanierungskosten für das ca. 615 m lange und i.M 4,50 m breite Straßenstück werden von der Bauverwaltung auf ca. 156.000 € geschätzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.2. Straßensanierungsprogramm 2025 Straße in Kelchham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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2.2 |
Sachverhalt
Die landwirtschaftlich genutzte und zugleich auch Zufahrtsstraße zum Anwesen Kelchham 15 mit einer derzeitigen Straßenbreite von ca. 2,80 m, weist große Verformungen auf.
Aus den Erfahrungen vergleichbarer Straßen ist damit zu rechnen, dass der Asphaltoberbau und die darunter liegende Kiestragschicht, der Bestandsstraße, eine Gesamtstärke von ca. 40- 50 cm aufweisen.
Die kostengünstigste Ausbauvariante wäre, einfach in der vorhanden Asphaltbreite eine neue Tragdeckschicht aufzubringen. Dadurch verringert sich allerdings die Straßenbreite auf ca. 2,70 m, was für einen landwirtschaftlichen Weg zu schmal wäre.
Um eine zukunftsfähige Straße zu schaffen, welche den heutigen Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehres genügt, sollte die Straße nach Möglichkeit auf ca. 3,50 m verbreitert werden.
Die Bauverwaltung schlägt als Sanierungskonzept vor, die Straße seitlich, innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen nachzukoffern, und eine Asphaltbreite von ca. 3,50 m einzubauen; da dort auch landwirtschaftlicher Verkehr stattfindet.
Die momentan geschätzten Sanierungskosten für das 265 m lange und 3,50 m breite Straßenstück, werden von der Bauverwaltung auf ca. 68.500 € geschätzt.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straße zum Anwesen Kelchham 15, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung (Straße seitlich, innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen nachzukoffern, und eine Asphaltbreite von ca. 3,50 m einzubauen), zu sanieren. Die momentan geschätzten Sanierungskosten für das 265 m lange und 3,50 m breite Straßenstück, werden von der Bauverwaltung auf ca. 68.500 € geschätzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2.3. Straßensanierungsprogramm 2025 Straße nach Oberau 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Die landwirtschaftlich genutzte und zugleich auch Zufahrtsstraße zum Anwesen Oberau 1, mit einer derzeitigen Straßenbreite von ca. 2,80 m, weist große Verformungen auf.
Aus den Erfahrungen vergleichbarer Straßen ist damit zu rechnen, dass der Asphaltoberbau und die darunter liegende Kiestragschicht, der Bestandsstraße, eine Gesamtstärke von ca. 40- 50 cm aufweisen.
Die kostengünstigste Ausbauvariante wäre, einfach in der vorhanden Asphaltbreite eine neue Tragdeckschicht aufzubringen. Dadurch verringert sich allerdings die Straßenbreite auf ca. 2,70 m, was für einen landwirtschaftlichen Weg zu schmal wäre.
Um eine zukunftsfähige Straße zu schaffen, welche den heutigen Anforderungen des landwirtschaftlichen Verkehres genügt, sollte die Straße nach Möglichkeit auf ca. 3,50 m verbreitet werden.
Die Bauverwaltung schlägt als Sanierungskonzept vor, die Straße seitlich, innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen nachzukoffern, und eine Asphaltbreite von ca. 3,50 m einzubauen, da dort auch landwirtschaftlicher Verkehr stattfindet.
Die momentan geschätzten Sanierungskosten für das 200 m lange und 3,50 m breite Straßenstück werden von der Bauverwaltung auf ca. 58.000 € geschätzt.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Straße zum Anwesen Oberau 1, entsprechend dem Vorschlag der Bauverwaltung (Straße seitlich, innerhalb der vorhandenen Grundstücksgrenzen nachzukoffern, und eine Asphaltbreite von ca. 3,50 m einzubauen) zu sanieren.
Die momentan geschätzten Sanierungskosten für das 200 m lange und 3,50 m breite Straßenstück werden von der Bauverwaltung auf ca. 58.000 € geschätzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Anbau an das bestehende Wohnhaus EG und Errichtung einer Außentreppe und den Einbau einer zweiten Wohneinheit im OG, FlNr. 1122/31, Wildshuter Str. 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Graspoint“. Durch Anbau im EG und Schaffung eines eigenen Zugangs soll im OG eine eigene abgetrennte Wohneinheit erstellt werden. Es werden zwei zusätzliche Stellplätze hergestellt.
Das BV widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen. Die notwendige Befreiung ist beantragt.
Aus Sicht der Verwaltung könnte der Befreiung zugestimmt werden.
Beschluss
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und stimmt der erforderlichen Befreiung i. S. d. § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
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01.04.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt
Kein Anfall
Datenstand vom 02.05.2025 10:37 Uhr