Datum: 03.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:21 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025
2 Durchführungsbeschluss Teilneubau der Törringstraße
3 Freiwillige Feuerwehr Fridolfing; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
4 Freiwillige Feuerwehr Pietling; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
5 Spenden - Bekanntgabe der eingenommenen Spenden 2023
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.04.2025 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilt dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 13.03.2025 zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 13.03.2025 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Durchführungsbeschluss Teilneubau der Törringstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu dem Tagesordnungspunkt ist Hr. Weigand vom Ing. Büro BG Trauntal erschienen, um den Planentwurf und die Kostenberechnung zum Teilausbau der Törringstraße vorzustellen und zu erläutern.

Trotz intensiver Bemühungen war es nicht möglich, einen Grunderwerb zu tätigen, um eine gewünschte Gehwegbreite von 2,00 m und eine Straßenbreite von durchgehend ca. 5,00 m realisieren zu können.  Die vorhandenen Grenzabstände betragen 6,92 m Nähe der Rupertistraße, und 5,96 m gegenüber der Zufahrt zum Anwesen Törringstraße 7. Gehwegbreite derzeit ca. 1,50 m und Straßenbreite im Bestand 4,50- 5,00 m. Auf beiden Seiten sind keine Bankette vorhanden.  
Der Neubau soll mit einer durchgehenden Gehwegbreite von 1,50 m und einer mittleren Straßenbreite von 5,00 m erfolgen. In einem Teilbereich ist jedoch nur eine Straßenbreite von ca. 4,50 m möglich wegen fehlenden Grunderwerbs. In Anlehnung an die Rupertistraße soll die Oberfläche des geplanten Gehwegs mit Betonpflaster 16/16 cm ausgeführt werden. In den Bereichen ohne Grundstückszufahrten ist ein Mittelbord mit 8 cm Überstand geplant. Als Wasserführung soll ein Granit 2- Zeiler hergestellt werden.
Die durch das Ing. Büro BG Trauntal erstellte Kostenberechnung beläuft sich auf 357.000€ brutto einschl. der Nebenkosten.
Die Kosten gliedern sich wie folgt. 289.419,90 € für den Straßenbau inkl. Entwässerung, 36.640,10 € für Leerrohre DSL und Rohrverbindung Maibaumwiese zur Salzachklinik. Zudem kommen noch 30.940 € an Nebenkosten hinzu. 

Eine Förderung durch die Städtebauförderung ist nicht mehr zu erwarten, weil die angedachte Verbesserung der fußläufigen Verbindung Richtung Kindergarten und Salzachklinik nicht umgesetzt werden kann.

Im Haushalt sind für 2025 und 2026 jeweils 175.000€ eingeplant.

In der anschließenden kurzen Diskussion wurde insb. nochmals über die Fahrbahnbreite im Engstellenbereich und darüber, ob die geplante zusätzliche Einengung ausgeführt werden soll, gesprochen. Durch den ersten Bürgermeister wurde dazu aber darauf hingewiesen, dass der Gehweg gegenüber dem Bestand keinesfalls verschmälert werden könne und eine deutliche Zäsur in der Fahrbahn durchaus sinnvoll sei. Ergänzend wurde noch angesprochen, dass die Törringstraße auch im weiteren Verlauf gewollte Einengungen zur Verkehrsberuhigung aufweise.
Hinsichtlich der Sparten soll geprüft werden, ob noch ein weiteres Leerrohr (ggf. als Reserve) eingebaut werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Maßnahme. 
Vor der Auftragsvergabe ist die Förderfähigkeit des Gehweges noch abschließend zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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3. Freiwillige Feuerwehr Fridolfing; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.04.2025 ö 3

Sachverhalt

**********
GR Werner Schulzke hat an der Beratung und Beschlussfassung 
gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
**********


Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass die Amtszeit des 1. Kommandanten und der beiden Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing zum 30.04.2025 ablaufen wird. Im Rahmen der Generalversammlung am 06.03.2025 wurde die Neuwahl des 1. Kommandanten und der beiden stellvertretenden Kommandanten durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung hat die Wahlberechtigten der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing form- und fristgerecht zu dieser Generalversammlung geladen. 

Zum 1. Kommandanten wurde wie bisher Herr Werner Schulzke und zum 1. stellvertretenden Kommandanten wie bisher Herr Philipp Brüderl gewählt. Zum 2. stellvertretenden Kommandanten wurde Herr Michael Prams gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde. 

Für die Bestätigung müssen nach Nr. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz folgende Voraussetzungen vorliegen:
 - Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
 - Die gewählte Person muss wählbar sein.
 - Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
 - Die gewählte Person muss geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG). 

Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wurden gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Vor der Durchführung wurde festgestellt, dass die drei Gewählten auch wählbar waren. Die Gewählten haben ihrer Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen schriftlich zugestimmt. Die Eignung kann festgestellt werden, da die notwendigen Lehrgänge gem. § 7 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz nachgewiesen wurden bzw. in Kürze absolviert werden und von Seiten des zuständigen Kreisbrandrats Christoph Grundner Einverständnis besteht. Somit steht einer Bestätigung durch die Gemeinde nichts im Wege. Die Amtszeit der Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. Satz 1 BayFwG). 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Werner Schulzke als 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fridolfing, Herrn Philipp Brüderl zum 1 stellvertretenden Kommandanten und Herrn Michael Prams zum 2. stellvertretenden Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2025 und endet am 30.04.2031.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Freiwillige Feuerwehr Pietling; Bestätigung des gewählten Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.04.2025 ö 4

Sachverhalt

**********
GR Johann Schild hat an der Beratung und Beschlussfassung 
gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
**********

Bürgermeister Schild teilte hierzu mit, dass die Amtszeit des 1. Kommandanten und der beiden Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Pietling zum 30.04.2025 ablaufen wird. Im Rahmen der Generalversammlung am 08.03.2025 wurde die Neuwahl des 1. Kommandanten und der beiden stellvertretenden Kommandanten durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung hat die Wahlberechtigten der Freiwilligen Feuerwehr Pietling form- und fristgerecht zu dieser Generalversammlung geladen. 

Zum 1. Kommandanten wurde wie bisher Herr Johann Schild, zum 1. stellvertretenden Kommandanten wie bisher Herr Christoph Huber und zum 2. Stellvertretenden Kommandanten wie bisher Herr Tobias Maier gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) bedürfen die Gewählten der Bestätigung der Gemeinde. 

Für die Bestätigung müssen nach Nr. 8.2.1 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz folgende Voraussetzungen vorliegen:
 - Die Wahl muss ordnungsgemäß abgelaufen sein.
 - Die gewählte Person muss wählbar sein.
 - Die gewählte Person muss die Wahl angenommen haben.
 - Die gewählte Person muss geeignet sein (Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG). 

Die Wahlen des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter wurden gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 BayFwG schriftlich und geheim durchgeführt. Vor der Durchführung wurde festgestellt, dass die drei Gewählten auch wählbar waren. Die Gewählten haben ihrer Wahl nach Abschluss der Wahlhandlungen schriftlich zugestimmt. Die Eignung kann festgestellt werden, da die notwendigen Lehrgänge gem. § 7 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz nachgewiesen wurden und von Seiten des zuständigen Kreisbrandrats Christoph Grundner Einverständnis besteht. Somit steht einer Bestätigung durch die Gemeinde nichts im Wege. Die Amtszeit der Feuerwehrkommandanten dauert sechs Jahre (Art. 8 Abs. Satz 1 BayFwG). 

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Johann Schild als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pietling, Herrn Christoph Huber zum 1. stellvertretenden Kommandanten und Herrn Tobias Maier zum 2. stellvertretenden Kommandanten gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG. Die Amtszeit beginnt am 01.05.2025 und endet am 30.04.2031.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Spenden - Bekanntgabe der eingenommenen Spenden 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde bereits in der Vergangenheit aus Transparenzgründen eine Auflistung von eingegangenen Spenden mit dem Verwendungszweck als Tischvorlage vollinhaltlich bekannt gegeben, welche der erste Bürgermeister als laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 GO in eigener Zuständigkeit angenommen hat. 
In diese Auflistung müssen auch die Spenden des Schulfördervereins und des Fördervereins Salzachklinik mit einbezogen werden, da durch die Zuwendungen durch die Fördervereine an die Salzachklinik, bzw. Schule die Gemeinde einen Vorteil dadurch erlangen könnte, da sie sich notwendige Aufwendungen für diese Einrichtungen erspare.

Die im Jahr 2023 in der Gemeinde, der Bürgerhilfsstelle, dem Förderverein Salzachklinik und dem Schulförderverein eingegangen Spenden mit Verwendungszweck wurden dem Gemeinderat als Tischvorlage vorgelegt und vollinhaltlich bekannt gegeben. 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters ohne Einwände zur Kenntnis.

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.04.2025 ö 6

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 16.05.2025 10:37 Uhr