Datum: 08.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:12 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung - 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
1.1 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
1.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
1.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Bauordnungsrecht, Schreiben vom 24.03.2025
1.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 17.03.2025
1.2.3 Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht, Bodenschutz, Schreiben vom 11.03.2025
1.2.4 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 21.03.2025
1.2.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten – Schreiben vom 28.02.2025
1.2.6 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 10.03.2025
1.3 Beschluss Bauleitplanung - 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
2 Bauleitplanung - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
2.1 Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
2.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht, Bodenschutz
2.2.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein
2.2.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft
2.3 Beschluss Bauleitplanung - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
3 Regionalplanung Südostoberbayern - 16. Teilfortschreibung Windenergie
4 Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2024 bis 2028
4.1 Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025
4.2 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028
4.3 Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
5 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
6.1 Straßenschäden Törringstraße

zum Seitenanfang

1. Bauleitplanung - 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.01.2025 die „9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Strohhof I“ beschlossen. Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 23.01.2025 wurde inklusive Begründung in der Zeit vom 21.02.2025 bis zum 21.03.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 4/2025 vom 18.02.2025 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

zum Seitenanfang

1.1. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.1

Sachverhalt

Schreiben vom 13.03.2025 

Die Einwendung richtet sich gegen die geplante Ausgleichsfläche 1A lt. Ziffer 4.4 des Umweltberichtes auf dem Grundstück FlNr. 4462/1, Gmkg. Pietling – Anlage einer mesophilen Hecke an der Grundstücksgrenze. Es werden Beeinträchtigungen der angrenzenden Fahrsiloanlage befürchtet.

Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich erscheint die Herstellung der Hecke an dieser Stelle planerisch nachvollziehbar (Abgenzung zu den benachbarten Fahrsilos) Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, ob ein zusätzlicher Abstand der Hecke zur Grenze oder ein anderer Standort möglich wäre oder ganz verzichtet werden könnte.

Beschluss

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Es soll gemäß Vorschlag der Verwaltung verfahren werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen haben abgegeben bzw. keine Einwände haben geäußert:

  • Bayernwerk AG
  • Deutsche Telekom
  • Achengruppe
  • IHK München u. Oberbayern 
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanung (eine Stellungnahme kommt noch und wird im weiteren Verfahren berücksichtigt!)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Umweltschutz-Immissionsschutz, Schreiben (Nr. 6 der Anlage) vom 31.03.2025

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

zum Seitenanfang

1.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Bauordnungsrecht, Schreiben vom 24.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 1 der Anlage) vom 24.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände, jedoch redaktionelle Anmerkungen vorgebracht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht, das Vorhaben wurde im Übrigen mit dem SG 4.40 bereits vorbesprochen und die Grundzüge der vorliegenden Planung vorgestellt. Die genannten Anmerkungen zu den Entwürfen sollten an das Planungsbüro weitergeleitet und entsprechend in die Entwürfe eingearbeitet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 17.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 2. der Anlage) vom 17.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände vorgebracht, jedoch Hinweise gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht. Auf die rechtliche Sicherung, die Umsetzung und Überwachung der Ausgleichsmaßnahmen sowie auf das Erfordernis der Meldung von Ausgleichsflächen zum Ökoflächenkataster wird besonders hingewiesen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass sich aus der Stellungnahme kein Änderungsbedarf für das Verfahren ergibt. Den Hinweisen hinsichtlich der Sicherung, Umsetzung sowie der Meldung der Ausgleichsflächen ist zu gegebener Zeit nachzukommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2.3. Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht, Bodenschutz, Schreiben vom 11.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 3. der Anlage) vom 11.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es bestehen „Einwände“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden Einwände gegen die Planung dahingehend vorgebracht, dass für die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Erweiterungsflächen noch eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist. Die Beseitigung von Oberflächenwässern wurde im Umweltbericht des Büro Mühlbacher & Hilse unter Punkt 2.2.1. bereits ausführlich untersucht. Die geforderte, wasserrechtliche Erlaubnis ist durch den Vorhabensträger entsprechend zu beantragen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass sich für die Bauleitplanung kein Änderungsbedarf ergibt. Die geforderte, wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Erweiterungsflächen ist durch den Vorhabensträger für das jew. Bauvorhaben einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2.4. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 21.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 4. der Anlage) vom 21.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es erfolgen Hinweise zu den Themenblöcken Grundwasser/Wasserversorgung, Oberflächengewässer/Überschwemmungssituation, Abwasserentsorgung und Altlasten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Hinweise sind zu beachten, soweit diese noch nicht Bestandteil der Planung sind. Eine Änderung der Planung ist jedoch aufgrund der Stellungnahme nicht angezeigt. Das Thema Überschwemmungssituation wird derzeit noch näher untersucht, wobei auf die Erkenntnisse des gemeindlichen Sturzflutmanagements aufgebaut wird.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es ergibt sich kein Änderungsbedarf für die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten – Schreiben vom 28.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 5. der Anlage) vom 28.02.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Waldinsel auf der FlNr. 1071 der Gemarkung Pietling mit der damit verbundenen Gefahrenlage hingewiesen und gefordert, den Abstand zu vergrößern.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zone der Gefährdung durch Baumwurf aus der benachbarten Waldinsel sollte planerisch festgesetzt werden verbunden mit den notwendigen Einschränkungen hins. des Aufenthalts von Personen. Da Produktionsgebäude baulich ohne weiteres so hergestellt werden können, dass der Personenschutz gewährleistet ist, kann auf eine Abstandsvergrößerung verzichtet werden. Im Genehmigungsverfahren ist dann ein Haftungsausschluss ggü. der Genehmigungsbehörde und dem Waldbesitzer zu erklären. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2.6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 10.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 7. der Anlage) vom 10.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Standort und Ausgleich werden aus landwirtschaftlich-agrarstruktureller Sicht abgelehnt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits aus der bauordnungsrechtlichen Stellungnahme hervorgeht, handelt es sich um die Verdichtung eines bereits weitgehend gewerblich genutzten Bereiches, sodass hier von einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden ausgegangen werden könne. Die Anbindung der Erweiterungsflächen an den Bestand erscheint in der Gesamtschau der Weiterentwicklung des vorhandenen Standortes alternativlos. Die Belange, die hier für die Erweiterung sprechen, überwiegen sehr deutlich die vorgebrachten landwirtschaftlichen Belange. Andernfalls wären notwendige gewerbliche Erweiterungen an dieser Stelle nicht mehr möglich.
Die Ausgleichsflächen werden in der geplanten Form vom Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellt; sie erscheinen geeignet und sollten daher beibehalten werden.
Hinsichtlich der Hecke kann auf die Stellungnahme zu den Einwendungen des Nachbarn Bezug genommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Entwürfe grundsätzlich unverändert beizubehalten. Hinsichtlich der Hecke soll so verfahren werden, wie bereits oben beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Beschluss Bauleitplanung - 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 1.3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die o.g. Stellungnahmen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwürfe entsprechend den Einzelbeschlüssen anpassen zu lassen und anschließend das förmliche Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23.01.2025 die „24 Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Fridolfing beschlossen. Der Satzungsentwurf in der Fassung vom 23.01.2025 ist inklusive Begründung in der Zeit vom 21.02.2025 bis zum 21.03.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 5/2025 vom 18.02.2025 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

zum Seitenanfang

2.1. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 2.1

Sachverhalt

Während der Zeit der Auslegung wurden keine Stellungnahmen bzw. Einwände vorgebracht

zum Seitenanfang

2.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 2.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen haben abgegeben bzw. keine Einwände haben geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Bauordnungsrecht
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Umweltschutz-Immissionsschutz
  • Deutsche Telekom
  • Achengruppe, Schreiben v. 13.02.2025
  • IHK München u. Oberbayern, Schreiben v. 21.03.2025
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Regionaler Planungsverband RPV 18
  • Reg. von Oberbayern, Höhere Landesplanungsstelle

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

zum Seitenanfang

2.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht, Bodenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 2.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 1 der Anlage) vom 11.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es bestehen „Einwände“.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden Einwände gegen die Planung erhoben, die sich jedoch auf den Hinweis beschränken, dass für die Niederschlagswasserbeseitigung auf den Erweiterungsflächen die Einholung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Auf der Ebene des FNP ist kein Änderungsbedarf gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2.2. Wasserwirtschaftsamt Traunstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 2.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 2 der Anlage) vom 21.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Stellungnahme zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Auf der Ebene des FNP ist kein Änderungs- oder Anpassungsbedarf gegeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass sich hierzu kein Änderungsbedarf ergibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 2.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Nr. 3 der Anlage) vom 10.03.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf die Stellungnahme zur 9. Änderung des Bebauungsplanes „Strohhof I“ verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Hierzu kann auf die Stellungnahme der Verwaltung zur parallel durchgeführten 9. Änderung des Bebauungsplanes „Strohhof I“ verwiesen werden. Die dortigen Ausführungen gelten auch hier.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass sich aufgrund der Stellungnahme kein Handlungsbedarf ergibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Beschluss Bauleitplanung - 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Strohhof I", Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 2.3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die o.g. Stellungnahmen zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Entwürfen das förmliche Auslegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Regionalplanung Südostoberbayern - 16. Teilfortschreibung Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 3

Sachverhalt

Durch den Planungsverband Südostoberbayern wurde das Beteiligungsverfahren für die 16. Teilfortschreibung Windenergie eingeleitet (Fristende für Stellungnahmen 06.06.2025). In der Teilfortschreibung sollen Vorranggebiete für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung ausreichender Windhöffigkeit im Regionalplan festgelegt werden. Im vorliegenden Konzept wurde eine Referenzwindenergieanlage mit 266 m Gesamthöhe, 175 m Rotordurchmesser, 179 m Nabenhöhe, 15 m Turmfußdurchmesser und 106 dB(A) Schallleistungspegel zugrunde gelegt.

Im Gemeindegebiet Fridolfing sind die Gebiete W 102 Tittmoning, Fridolfing und W 103 Fridolfing, Kirchanschöring (je geschätzt max. 2 mögliche Anlagen) eingeplant. Hierzu wird auf die beigefügte Karte verwiesen.
Maßnahmen und Planungen im Umfeld von Vorranggebieten für Windenergieanlagen dürfen die vorgesehenen Nutzungen innerhalb von Vorranggebieten nicht erheblich einschränken.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende 16. Teilfortschreibung Windenergie zur Kenntnis. Eine weitergehende Stellungnahme ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2025 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen. 

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 19. November 2024 und 18. März 2025 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2025, der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt nach intensiver Diskussion die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis. 

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2025 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 5.383.500 € eingeplant werden konnte. 

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 10,52 Mio. € ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahmen notwendig. Darüber hinaus ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 3.698.900 € vorgesehen.

zum Seitenanfang

4.1. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltplanungen ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:

Haushaltssatzung

der Gemeinde

Fridolfing

(Landkreis: Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2025



Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


§ 1
       (1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit         festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt 
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        38.896.000,00
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          10.635.000,00
       ab.


§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden nicht festgesetzt.



§ 3
       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.



§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt         festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          280 v.H. 
        b) für die Grundstücke (B)          280 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.



§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.



§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.



Fridolfing, den 
Gemeinde Fridolfing






Johann Schild
1. Bürgermeister

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. 

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.

Beschluss

Den Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3. Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar. 

Für das Jahr 2024 wurde im Erfolgsplan eine Rückführung der bereits erfolgten Gewinne von 107.445,00 € geplant. Für das Jahr 2025 ist keine Rückführung von Gewinnen geplant, da sich der Jahresgewinn/Jahresverlust auf 0,00 € beläuft. Für das Wirtschaftsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2024 bis 2028 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.

Im Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes Abwasser wurde vereinbarungsgemäß ein fortlaufender Etat für die Sanierung der bestehenden Abwassereinrichtungen aufgenommen. 

Beschluss

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen, die keiner Geheimhaltung mehr bedürfen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö informativ 5

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde vorab mitgeteilt, dass die einzelnen Bekanntgaben der Beschlüsse nicht vorgelesen werden. Die Presse erhält den vollständigen Tagesordnungspunkt zur entsprechenden Veröffentlichung in der Tageszeitung. Des Weiteren werden die Bekanntgaben in der nächsten Gemeindezeitung veröffentlicht.

1. KFPA-Sitzung am 09.07.2024 

1. Antrag der Alt-Schützengesellschaft Fridolfing 1854 e.V. auf Bezuschussung der Kosten zur Restaurierung der Vereinsfahne
Der Ausschuss beschloss nach kurzer Diskussion, der Alt-Schützengesellschaft Fridolfing 1854 e.V. zur Restaurierung der Vereinsfahne einen Zuschuss in voller Höhe (8.961,74 €) der Restaurierungskosten zu gewähren.

2. Antrag des TSV Fridolfing, Abteilung Fußball auf Bezuschussung der Kosten für die Errichtung einer Bewässerungsanlage am Trainingsplatz
Der Ausschuss beschloss, die Kosten für den Umbau der Zisterne in Höhe von 14.324,46 € brutto zu übernehmen. Weiter wurde durch den Ausschuss beschlossen, dem TSV Fridolfing, Abteilung Fußball für die Errichtung einer Bewässerungsanlage am Trainingsplatz einen Zuschuss in voller Höhe der Materialkosten (geschätzt 17.000,00 bis 20.000,00 €) zu gewähren. Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Ausschuss eine Aufstellung der Gesamtkosten vorzulegen.

3. Gemeindeverwaltung - Beschluss über die Beauftragung der Digitalisierung der Bestandsakten im Bauamt
Der Ausschuss beschloss, das Angebot der Fa. ABESY, München zur Digitalisierung der 1.500 Bestandsakten mit Begleitunterlagen zum angebotenen Schätzpreis von ca. 55.500,00 € brutto anzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen baldmöglichst einscannen zu lassen.


2. GR-Sitzung am 25.07.2024

1. Teil-Neubau Brücke in Eizing und Neubau Fußgängersteg in Umundum - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss, gemäß Vergabevorschlag des Ing. Büro BG Trauntal, Ruhpolding, den Auftrag auf das Nebenangebot zur Sanierung der Brücken in Umundum und Eizing an die Fa. Mayer Hoch- und Tiefbau zum Angebotspreis von 351.472,51 € zu vergeben.

2. Neubau eines Pumptracks am Badesee - Vergabe der Bauleistungen
Der Gemeinderat beschloss gemäß Vergabevorschlag und nach erweiterter Prüfung durch die Bauverwaltung den Auftrag zum Bau eines Biker- Parks an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Dirtways UG, Herzogenaurach zum Angebotspreis von 178.476,20 € brutto zu vergeben.



3. Verbindungsleitungen Rathaus - Gemeindewiese - Vergabe der Elektroarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro SIB, Traunreut zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma BBT Freimoser, GmbH & Co. KG, Ruhpolding zum Angebotspreis von 52.853,02 € brutto zu vergeben.

4. Umbau Elektroverteilung Rathaus - Vergabe der Elektroarbeiten
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag des Büro SIB, Traunreut zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Elektro Maier, Kirchweidach zum Angebotspreis von 11.286,29 € brutto zu vergeben.

5. Gemeindewiese, Beschaffung Notstromaggregat - Auftragsvergabe
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss, den Auftrag zur Lieferung des Notstromaggregates an die Firma Büchele, Fridolfing zum Angebotspreis von 61.939,73 € brutto zu vergeben.


3. Gemeinderatssitzung am 10.09.2024

1. Sanierung Dorfbach, Vergabe
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Firme Eger, Reut zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk an die Firma Kraller Beton, Fronholzen zum Angebotspreis von 503.871,57 € brutto zu vergeben.

2. Engstelle an der Hadrianstraße - Vergabe der Planungsleistungen und Bauleitung
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beschloss, das Ingenieurbüro ing GmbH, Traunreut stufenweise mit den o.g. Planungsleistungen und der Bauleitung zum Angebotspreis von 21.921,87 € zu beauftragen.


4. KFPA-Sitzung am 24.09.2024 

1. Antrag der Familienbeauftragten auf Anschaffung einer zweiten Plattform am Badesee
Der Ausschuss war nach kurzer Diskussion mit der Anschaffung einer weiteren Plattform (ca. 14.000,00 €) grundsätzlich einverstanden


5. Gemeinderatssitzung am 26.09.2024

1. Bauleitplanung - Vergabe von Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplanes Merowingerstraße
Für die notwendigen Planungsleistungen wurden Angebote eingeholt. Die Angebote wurden durch die Bauverwaltung geprüft und gewertet. Das Angebot der Planungsgruppe Strasser, Traunstein schloss mit einer Angebotsendsumme von 9.211,29 € brutto und entspricht dem Leistungsbild der HOAI (Honorarzone I, Basissatz).

2. Bauleitplanung - Vergabe von Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Rupertistraße
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag zur Kenntnis und beschloss, die Planungs-leistungen an die plg-Strasser, Traunstein zum Angebotspreis von 5.850,34 € brutto zu vergeben.

3. Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach der Lagerhalle Götzing, Vergabe
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zum Bau einer PV-Anlage mit 45 kWp auf dem Dach der Lagerhalle in Götzing, gemäß Vergabevorschlag der Bauverwaltung, an die Fa. EM Green Energy aus Kirchweidach zum Bruttoangebotspreis von 40.463,59 € zu vergeben.



4. Errichtung einer PV Anlage auf dem Hauptgebäude des Bauhofs, Vergabe
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zum Bau einer PV-Anlage mit 20 kWp auf dem Dach des Bauhofs-Hauptgebäude, gemäß Vergabevorschlag der Bauverwaltung, an die Fa. EM Green Energy zum Nettoangebotspreis von 10.276,78 € zu vergeben.


6. Gemeinderatssitzung am 17.10.2024

1. PV- Anlage für die Salzachklinik Haus C - Vergabe
Der Gemeinderat nahm den Vergabevorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beschloss, das Gewerk (52,5 kWp) an die Firma Fa. EM-green Energy GmbH (Elektro-Maier), Kirchweidach zum Angebotspreis von 44.360,33 € brutto zu vergeben.

2. Gemeindliche Beauftragte - Antrag auf Änderung der Bezeichnung "Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung"
Der Gemeinderat beschloss, die Bezeichnung „Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung“ auf die Bezeichnung „Beauftragte für Menschen mit Behinderung“ abzuändern. 


7. KFPA-Sitzung am 19.11.2024

1. Schule Fridolfing - Errichtung eines Materialraumes im Buswartehäuschen und Überlassung des jetzigen Materialraumes an den Imkerverein
Nach kurzer Diskussion beschloss der Ausschuss, dem Imkerverein Fridolfing den bestehenden Materialraum hinter dem Buswartehäuschen zu überlassen. Im Gegenzug dazu wird für den Hausmeister der Schule eine Teilfläche von ca. 25 m² als neuer Materialraum im Buswärtehäuschen errichtet.

2. BRK Bereitschaft Fridolfing - Antrag der Bereitschaftsjugend auf Gewährung eines Zuschusses zur Neuanschaffung von T-Shirts
Nach kurzer Diskussion beschloss der Ausschuss, für die Neuausschaffung der T-Shrits für die Bereitschaftsjugend der BRK Bereitschaft Fridolfing einen Zuschuss in Höhe der Gesamtkosten von 1.716,10 € zu gewähren.

3. Kommunale Wärmeplanung - Nachträgliche Genehmigung des Dienstleistungsvertrages mit dem Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel
Der Ausschuss war mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung zu den o.g. Konditionen (Auftragssumme 44.000,00 € brutto, Fördersatz 90%) einverstanden.


8. Gemeinderatssitzung am 28.11.2024

1. Neuerrichtung Grundschule Salzachtal – Beauftragung zur Unterstützung der VgV-Verfahren für die Objektplanungs- und Fachplanungsleistungen durch die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zu den VgV-Verfahren zur Kenntnis und genehmigte nachträglich die Vergabe an die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


9. EUB-Ausschuss-Sitzung am 03.12.2024

1. Pflanzarbeiten am Pumptrack -Vergabe-
Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss beschloss, gemäß Vergabevorschlag der Bauverwaltung, den Auftrag für Pflanzarbeiten am Pumptrack für 12.606,80 € brutto an die Fa. Kreuzer zu vergeben.





Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Straßenschäden Törringstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.05.2025 ö 6.1

Sachverhalt

2. Bgm. Kraus bat darum, trotz bevorstehender Baumaßnahme noch das Loch in der Törringstraße auf Höhe der Schreiner Messner auszufüllen. Bürgermeister Schild sicherte dies zu.

Datenstand vom 12.06.2025 10:15 Uhr