Datum: 20.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
2 Strassensanierungsprogramm 2017 - Beschlussfassung über durchzuführende Massnahmen
3 Bauantrag von Regina Heinrich, Hohenbergham 4, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 3872/T der Gemarkung Fridolfing
4 Bauantrag von Heinz Fulde, Strohhof 1, Fridolfing zum Um-/Anbau und Teil-Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes auf FlNr. 4708/9 und 4712/2, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Strohhof 1
5 Bauantrag von Josef Frech zur Errichtung einer Einfriedung für Dammwild auf dem Grundstück FlNr. 1921 der Gemarkung Fridolfing
6 Antrag von Johanna Pallauf, Polsing 2, auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Fürster Straße" bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung auf FlNr. 93/5, Gemarkung Pietling, Anwesen Fürster Str. 5a
7 Anfrage zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 1286/19 in der Tannenstraße - Abweichung Stellplatzschlüssel und Überschreitung GRZ
8 Bauantrag von Rosenberger HFT GmbH & Co. KG zur Errichtung eines Parkplatzes auf den Grundstücken FlNrn. 1095/2 und 1097 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn
9 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
10 Antrag von Renate Bereiter, Laufener Str. 24, auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Semperloh-Südost" im Zuge der Errichtung einer Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1102/17, Gmkg. Fridolfing

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1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift vom 02.05.2017 wurde genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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2. Strassensanierungsprogramm 2017 - Beschlussfassung über durchzuführende Massnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen des Straßensanierungsprogrammes 2017 wurden durch die Europplan Ingenieure GmbH weitere, zu sanierende Gemeindestraßen besichtigt und entsprechende Sanierungs-vorschläge unterbreitet, die dem Umwelt- und Bauausschuss nun zur Beschlussfassung vorliegen.

Beschluss 1

Der Bachweg in Götzing weist starke Setzungen auf und soll gem. Vorschlag der Europplan Ingenieure saniert werden. Die Kostenschätzung für die vorgeschlagene Sanierung beträgt 47.000€.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeindestraße Kelchham – Polsing soll gem Vorschlag der europplan Ingenieure GmbH an den schadhaften Stellen auf einer Länge von insgesamt ca. 90m saniert werden. Die Kosten-schätzung beträgt 19.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinderat Siegfried Wimmer hat an der Beratung zum  nächsten Tagesordnungspunkt wg. Art. 49 GO nicht teilgenommen:

Für das zu erneuernde Geländer an der Achenbrücke in Kelchham wurden 2 Angebote eingeholt. Die Angebote wurden von der Europplan Ingenieure GmbH geprüft und gewertet. Das Angebot der Fa. Wimmer Holzbau, Fridolfing schließt mit einer Angebotsendsumme von 3.125,83 € brutto.

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dem Vergabevorschlag der Europplan Ingenieure zu folgen und die Arbeiten zur Erneuerung des Holzgeländers an die Firma Wimmer Holzbau, Fridolfing zum Gesamtpreis von 3.125,83€ brutto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Kirchenweg soll gemäß dem Alternativ-Vorschlag der Europplan Ingenieure durch den Einbau von Granitstufen anstelle der bisherigen Holzstufen saniert werden. Die Kostenschätzung für die vorgeschlagene Ausbauvariante liegt bei 5.300 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Ortsstrasse zu den Anwesen Eizing 1 und 2 weist starke Setzungen und Risse auf und soll wie von der europplan Ingenieure GmbH vorgeschlagen, saniert werden. Die Kostenschätzung hierfür liegt bei 24.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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3. Bauantrag von Regina Heinrich, Hohenbergham 4, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 3872/T der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der in Aufstellung befindlichen Einbeziehungssatzung Hohenbergham für die zu bebauende Fläche auf dem Grundstück FlNr. 3872/T der Gemarkung Fridolfing. Das Bauvorhaben soll als Hanghaus ohne Keller ausgebildet werden. Gebäude und Eingrünung mit Ausgleichsfläche entsprechen den künftigen Festsetzungen der Satzung. Die Satzung selbst hat Planreife erreicht und könnte aus Sicht der Verwaltung beschlossen und in Kraft gesetzt werden.
Die Antragstellerin hat gemäß § 33 Abs1 Nr. 3 BauGB die Festsetzungen der Satzung für sich und seine Rechtsnachfolger noch schriftlich anzuerkennen.

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird gemäß § 33 BauGB zugestimmt. Die Antragstellerin hat gemäß § 33 Abs1 Nr. 3 BauGB die Festsetzungen der Satzung für sich und seine Rechtsnachfolger noch schriftlich anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Heinz Fulde, Strohhof 1, Fridolfing zum Um-/Anbau und Teil-Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes auf FlNr. 4708/9 und 4712/2, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Strohhof 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, eine Privilegierung liegt nicht vor. Eine Genehmigungs-fähigkeit gem. § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich wäre jedoch denkbar, da aufgrund des Bestandes öffentliche Belange wohl nicht beeinträchtigt werden. Ggf. kommt auch § 35 Abs. 4 Nrn. 1 oder 4 BauGB als teilprivilegierte Maßnahme in Betracht, soweit das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz dient.
Wasserrechtliche Tatbestände sind ggf. separat zu prüfen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und erteilt gem. § 36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Josef Frech zur Errichtung einer Einfriedung für Dammwild auf dem Grundstück FlNr. 1921 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Für das bestehende Dammwildgehege wird eine baurechtliche Genehmigung beantragt, da keine landwirtschaftliche Privilegierung mehr vorliegt. Nach einer neuen Bekanntmachung vom Dez. 2016 können solche Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstige Vorhaben im Außenbereich genehmigt werden, wenn diese landwirtschaftsnahe und Beeinträchtigungen öffentlicher Belange nur bedingt vorhanden sind. Nach Auskunft des LRA seien im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Genehmigung gegeben, da der ursprünglich vorhandene Weidezaun nur erhöht wurde.

Beschluss

Dem Vorhaben wird gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

(GR-Mitglied Frech hat gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen) .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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6. Antrag von Johanna Pallauf, Polsing 2, auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Fürster Straße" bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung auf FlNr. 93/5, Gemarkung Pietling, Anwesen Fürster Str. 5a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

GR Siegfried Wimmer hat an der Abstimmung wg. § 49 GO nicht telgenommen.

An das Gebäude auf FlNr. 93/5, Gemarkung Pietling, Anwesen Fürster Straße 5a soll eine Terrassenüberdachung angebaut werden. Die Überdachung wäre in der vorgesehenen Größe gem. Art 57 Abs. 1 Nr. 1g BayBO grundsätzlich verfahrensfrei zu errichten, widerspricht aber in den Punkten Dachform und Dachdeckung den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fürster Straße“. Sie soll mit einem Pultdach, anstelle des vorgeschriebenen Satteldaches ausgeführt werden und mit einem Glaselement anstelle der vorgeschriebenen kleinformatigen Materialien gedeckt werden. Für diese Abweichungen vom Bebauungsplan ist die Erteilung einer isolierten Befreiung erforderlich.
Die Zustimmungen aller angrenzenden Nachbarn sind noch nachzureichen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

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7. Anfrage zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 1286/19 in der Tannenstraße - Abweichung Stellplatzschlüssel und Überschreitung GRZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Auf dem genannten Grundstück sollen nach Teilung 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen errichtet werden. Auf eine Tiefgarage soll aus Kostengründen verzichtet werden. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing-Nord“. Aufgrund des vorgelegten Konzeptes ergeben sich nach vorläufiger Prüfung folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
  • Unterschreitung der notwendigen Anzahl an Stellplätzen (1,5/WE anstatt 2/WE)
  • Überschreitung der GRZ
Die Unterschreitung des Stellplatzschlüssels wird damit begründet, dass sich die Wohnungsgrößen zwischen 50 m² und 55 m² bewegen würden.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Anordnung der Stellplätze und Garagen unabhängig von der notwendigen Anzahl städtebaulich bzw. ortsgestalterisch nicht optimal gelöst.

Beschluss

Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die genannten Abweichungen werden nicht befürwortet, da der durch den Bebauungsplan gesetzte Rahmen insb. hins. der Dichte der Bebauung auch unter Berücksichtigung des Nachbarschutzes die Obergrenze darstellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Rosenberger HFT GmbH & Co. KG zur Errichtung eines Parkplatzes auf den Grundstücken FlNrn. 1095/2 und 1097 der Gemarkung Pietling, Kaltenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Kaltenbrunn II. Entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, werden an 2 Stellen die Grenzen zur festgesetzten, öffentlichen Grünfläche geringfügig überschritten, da ansonsten wegen dem abgerundeten Grenzverlauf einige Stellplätze  nicht voll nutzbar wären. Im Bereich der geplanten Unterführung wird der festgesetzte Grünstreifen durchtrennt. Für diese Abweichungen vom Bebauungsplan ist die Erteilung einer Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Ein immissionsschutzrechtliches Gutachten der Lärmschutzberatung Steger & Partner liegt dem Bauantrag bei, in diesem wird die nächtliche Benutzung der Parkflächen auf einen Teil der Gesamtfläche eingeschränkt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, die erfor-derlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB zu befürworten. Dem Vorhaben wird gem. §36 BauGB das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

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9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö 9

Sachverhalt

Durch GR Monika Fuchs wurde angefragt, ob die Beteiligung der Anlieger am bereits erfolgten Ausbau der Salzachstraße sowie beim geplanten Ausbau des Römerweges schon erfolgt bzw. fix geplant ist. Es haben bereits mehrere Anlieger entsprechend angefragt, ob diese Beteiligung sein müsse, weil dadurch persönliche Härtefälle befürchtet werden.

Bürgermeister Schild entgegnete, dass die Verwaltung in der Sache keinen Handlungsspielraum hat, weil die gemeindliche Strassenausbau-Beitragssatzung die Beteiligung der Anlieger klar regelt. Ausnahmen hiervon können grundsätzlich nicht gemacht werden.

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10. Antrag von Renate Bereiter, Laufener Str. 24, auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Semperloh-Südost" im Zuge der Errichtung einer Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 1102/17, Gmkg. Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 20.06.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Zuge des Einbaues einer 2. Wohneinheit soll auf dem Grundstück Fl.Nr. 1102/17, Gemarkung Fridolfing eine zusätzliche Einzelgarage errichtet werden. Die Garage wäre grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO verfahrensfrei zu errichten, soll aber ausserhalb der festgesetzten Bau-grenzen errichtet werden. Die gestalterischen Vorgaben  gemäß Bebauungsplan werden eingehalten. Um die Garage am vorgesehenen Ort errichten zu können, ist daher die Erteilung einer isolierten Befreiung hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung erforderlich.
Die betroffenen Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, die isolierte Befreiung gem. Art 63 Abs. 3 BayBO hinsichtlich der Errichtung der Garage ausserhalb der festgesetzten Baugrenzen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2018 09:15 Uhr