Datum: 21.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020
2 Bauleitplanung - Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"; Satzungsbeschluss
2.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
2.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
2.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 20.09.2020
2.2.2 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 09.09.2020
2.2.3 Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe, Schreiben v. 11.08.2020
2.3 Satzungsbeschluss - Bauleitplanung, Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"
3 Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"; Feststellungsbeschluss
3.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
3.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:
3.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 20.09.2020
3.2.2 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 09.09.2020
3.3 Feststellungsbeschluss - Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"
4 Bauleitplanung - Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Allerfing; Aufstellungsbeschluss
5 Vollzug des BayStrWG - Entwidmung des öff. Feldweges "Weiherweg"
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
6.1 Corona Pandemie

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 03.12.2020 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 03.12.2020 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung - Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 16.07.2020 inkl. Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 18.09.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 26/2020 vom 08.08.2020 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich im Internetauftritt der Gemeinde für jedermann einsehbar.

zum Seitenanfang

2.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.

zum Seitenanfang

2.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht – Bodenschutz
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • AELF Traunstein
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München
  • Regionaler Planungsverband, Region 18
  • Bayernwerk

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

zum Seitenanfang

2.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 20.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 2.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (sh. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Es wird nochmals auf die in der ersten Trägerbeteiligung geäußerten Bedenken verwiesen (insb. zu Geschossigkeit, Gebäudeanordnung)

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bewertung und Abwägung hierzu erfolgte durch Beschluss vom 16.07.2020. Auf dieses Ergebnis wird ausdrücklich verwiesen. Andere oder neue Erkenntnisse liegen nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund der Äußerung keine Planänderung veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2.2. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 09.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 2.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (sh. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass den Forderungen aus der Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nachgekommen wurde und die Planung weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Planänderungen veranlasst sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2.3. Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe, Schreiben v. 11.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 2.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (sh. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Einwände gegen die Planung werden nicht vorgebracht. I. Ü. entspricht die Äußerung inhaltlich der Äußerung in der ersten Beteiligung.

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die Beschlussfassung vom 16.07.2020 ist zu verweisen. Die Hinweise werden im Zuge der Erschließungsarbeiten und der Gebäudeplanung für die Kita beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Planänderungen veranlasst sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Satzungsbeschluss - Bauleitplanung, Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 2.3

Sachverhalt

Nachdem sich aus den o.g. Stellungnahmen keine Änderungen an den Entwürfen ergeben, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Kindertagesstätte Haslaustraße“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekannt zu machen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"; Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 16.07.2020 inkl. Begründung wurde in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 18.09.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 26/2020 vom 08.08.2020 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich im Internetauftritt der Gemeinde für jedermann einsehbar.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.

zum Seitenanfang

3.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Untere Immissionsschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht – Bodenschutz
  • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • AELF Traunstein
  • Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München
  • Regionaler Planungsverband, Region 18
  • Bayernwerk
  • Achengruppe

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

zum Seitenanfang

3.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 20.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 3.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (sh. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Es wird nochmals auf die in der ersten Trägerbeteiligung erfolgte Stellungnahme hingewiesen (Entstehung einer Außenbereichsinsel im Innenbereich, Gebäudeplatzierung entlang der Joh.-Veichtner-Straße).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bewertung und Abwägung hierzu erfolgte durch Beschluss vom 16.07.2020. Auf dieses Ergebnis wird ausdrücklich verwiesen. Andere oder neue Erkenntnisse liegen nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass eine Planänderung nicht veranlasst ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.2.2. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 09.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 3.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (sh. Anlage) wird zur Kenntnis genommen. Es wird festgestellt, dass den Forderungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nachgekommen wurde und die Planung im Ergebnis weiterhin den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht, wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass keine Planänderungen veranlasst sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Feststellungsbeschluss - Bauleitplanung - 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Kindertagesstätte Haslaustraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 3.3

Sachverhalt

Nachdem sich aus den o.g. Stellungnahmen keine Änderung der Entwürfe ergibt, stellt der Gemeinderat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Die Verwaltung wird beauftragt, den Feststellungsbeschluss bekanntzumachen, die Flächennutzungsplanänderung auszufertigen und dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung - Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Allerfing; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 4

Sachverhalt

Für den Ortsteil Allerfing liegt ein Antrag zur Schaffung von Baurecht vor. Konkret soll das Grundstück FlNr. 838 der Gemarkung Pietling mit einem Wohnhaus bebaut werden. Der Ortsteil ist bisher planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen, grundsätzlich sind hier nur Bauvorhaben für die Landwirtschaft zulässig. Im gültigen FNP ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Zur Klärung, ob der Aufstellung einer Satzung immissionsschutzrechtliche Belange entgegenstehen, wurde vorab eine gutachterliche Voreinschätzung veranlasst. Im Ergebnis hat der Gutachter unter Zugrundelegung der „Abstandsregelung des Bayerischen Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft“ festgestellt, dass für das in Rede stehende Grundstück als Dorfgebiet keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten seien. Dies gelte auch bei separater Betrachtung der im Gebiet vorhandenen Biogasanlage. Bei den Berechnungen seien auch noch mögliche Erweiterungen der landw. Betriebe berücksichtigt worden.
Die Abschätzung des Gutachters wurde zusätzlich durch die Untere Immissionsschutzbehörde am LRA TS geprüft und als fachlich korrekt bewertet.
Im Zuge der Begutachtung wurden von einem landwirtschaftlichen Betrieb grundsätzliche Einwendungen gegen eine bauliche Entwicklung vorgebracht, die im Zuge des Verfahrens gewertet und einer Abwägung zugeführt werden müssen.

Ein möglicher Geltungsbereich der Satzung ist in dem in Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Bei Bauvorhaben am Ortsrand muss eine Eingrünung (planerisch oder textlich) vorgesehen werden. Weitere Vorgaben sind im weiteren Verfahren noch zu prüfen. Der Landwirtschaft dienende, privilegierte Vorhaben sind unabhängig vom Geltungsbereich einer künftigen Satzung auch weiterhin (außerhalb und innerhalb der Satzung) zulässig.

Die Erschließung des Grundstückes FlNr. 838 müsste über das gemeindliche, ca. 4 m breite FlSt. 846 erfolgen. Hierzu sollte mit dem Antragsteller eine entspr. Vereinbarung geschlossen werden. Eine öffentliche Widmung ist weder erforderlich noch angezeigt. Die Feldzufahrt Richtung Süden muss freigehalten werden.

In der anschließenden Diskussion wurden verschiedentlich Bedenken mit Blick auf die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe laut. Bei Zulassung einer weiteren Wohnbebauung würden zwangsläufig Entwicklungsmöglichkeiten der Landwirtschaft eingeschränkt. Eine heranrückende Wohnbebauung sei für die Landwirtschaft unabhängig von einer gutachterlichen Bewertung kritisch zu sehen, das hätte sich in vergleichbaren Fällen immer wieder gezeigt. Vom 1. Bürgermeister wird hierzu ausgeführt, dass gerade Ziel des Verfahrens sei, alle öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln und zu gewichten, damit im Anschluss eine gerechte Abwägung erfolgen könne. Daher sollte zumindest eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt die Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Allerfing. Der FNP wird im Parallelverfahren geändert. Die Erschließung des Grundstückes FlNr. 838 ist mittels Gestattung zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 7

zum Seitenanfang

5. Vollzug des BayStrWG - Entwidmung des öff. Feldweges "Weiherweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 5

Sachverhalt

Der auf den Grundstücken FlNrn. 1113/2 und 1113 der Gemarkung Pietling gelegene Verbindungsweg zwischen Hauptstraße und Straße Kaltenbrunn ist gemäß Bestandsverzeichnis der Gemeinde Fridolfing als öffentlicher Feldweg gewidmet. Die Baulast obliegt der Gemeinde.
Der Verbindungsweg wurde aufgrund verschiedener baulicher Erweiterungen durch die Fa. Dandl umgelegt und befindet sich derzeit auf den Grundstücken FlNrn. 1120/2 und 1119/1.

Nach der neuerlich geplanten Erweiterung des Gewerbebetriebes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120/T und 1121/1/T (siehe hierzu auch die im Verfahren befindliche Bauleitplanung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Kaltenbrunn“) würde die öffentliche Verkehrsfläche wiederum durch das Betriebsgelände der Fa. Dandl verlaufen. Öffentlicher Verkehr würde mit dem Betriebsverkehr kollidieren. Eine neuerliche Umverlegung wäre zwar grundsätzlich denkbar, allerdings dient die Straße zu einem ganz überwiegenden Teil der Erschließung der neu geplanten Hallen (auch durch Schwerverkehr).

Da ein öff. Verbindungsweg entbehrlich erscheint und um die Baulast an die Fa. Dandl abgeben zu können, soll die öffentliche Widmung eingezogen werden. Die Erschließung der hinterliegenden Feldgrundstücke (FlNrn. 1121, 1121/1 und 1120) soll künftig mittels Geh- und Fahrtrechten zugunsten der jew. Eigentümer dieser Grundstücke geregelt werden. Der urkundliche Nachweis für diese Fahrtrechte müsste spätestens vor Abschluss des Verfahrens bzw. vor der Eintragung im Bestandsverzeichnis vorliegen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt die Entwidmung des Weges. Das Verfahren ist nach den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) mit Bekanntmachung und Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Eintragung kann erst erfolgen, wenn der urkundliche Nachweis über die Eintragung der genannten Rechte zugunsten der Hinterliegergrundstücke vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Corona Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.01.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird vom 1. Bürgermeister darüber informiert, dass ab sofort durch die Gemeinde die Ausgabe von FFP2-Masken an Bedürftige und andere Berechtigte erfolgt, und zwar durch die Tourist-Info in der Rupertistraße. Eine entspr. Pressemitteilung wurde bereits veröffentlicht.
Weiter informiert der Bürgermeister, dass im Landkreis ein sog. Impfbus eingesetzt wird, der jew. dienstags und mittwochs auch in Fridolfing Station machen wird. Dabei können auch Warteräume bei der Fa. Marx genutzt werden. Start der Einrichtung ist vorauss. der 01.02.2021, hängt aber auch von den Impfstoff-Lieferungen ab. Die Anmeldung muss über Internet oder tel. erfolgen. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Bürgermeister auch bei der Fa. Marx.

Datenstand vom 17.03.2021 08:29 Uhr