Datum: 02.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 01.12.2020 und 19.01.2021
2 Bauantrag zur Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit Nebengebäude und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 1123/3, Gemarkung Fridolfing, Haslaustraße
3 Erweiterung Kläranlage - Photovoltaikanlage
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 01.12.2020 und 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.02.2021 ö 1
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2. Bauantrag zur Errichtung einer 3-gruppigen Kindertagesstätte mit Nebengebäude und Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 1123/3, Gemarkung Fridolfing, Haslaustraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Kindertagesstätte Haslaustraße“. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes ein. Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 BauGB ist gegeben, da alle hier genannten Voraussetzungen vorliegen und die Erschließung gesichert ist. Der Satzungsbeschluss wurde am 21.01.2021 durch den Gemeinderat gefasst.

Beschluss

Der Energie,- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Erweiterung Kläranlage - Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind Herr Eger und Herr Hußl vom IB SIB, Traunreut anwesend.

Aktueller Planstand:

Es existiert eine Dachfläche über dem vorgesehenen Betriebsgebäude (inkl. darunter vorgesehenem Vorklärbecken), das für eine Photovoltaikanlage genutzt werden könnte. Auf der Dachfläche findet eine PV-Anlage von 36 kWp Platz, diese ist in der Planung noch nicht integriert.

Die Aufstellung einer PV-Anlage auf dem Boden wird aus Unterhaltsgründen von der Verwaltung nicht empfohlen.

Abänderungsvorschlag:

Wie am 07.07.2020 im KFPA beschlossen, wurde eine weitere Prüfung der Photovoltaikanlage vorgenommen. Die damals vorgestellte Überdachung des Betriebsgebäudes und Nachklärbeckens wurde ebenfalls nochmal geprüft.

Durch das vorgestellte Dach oberhalb des Nachklärbeckens entsteht die Möglichkeit zur Schaffung eines Raumes, der für die bisher im separaten Betriebsgebäude untergebrachten Elektro- und Maschinenanlagen genutzt werden kann. Auf das neue Dach oberhalb des Nachklärbeckens kann eine Photovoltaikanlage mit 53 kWp für den Eigenverbrauch installiert werden.

Kostenentwicklung (Brutto, ohne Nebenkosten):

Baukosten (gem. Förderantrag vom 30. Aug 2020):        2.279.000 €
Entfall Betriebsgebäude:        - 196.000 €
Dach über Nachklärung:              + 95.000 €
Baukosten (neu):        2.178.000 €

Anmerkung zum besprochenen Vorklärbecken: Das Vorklärbecken wird derzeit nicht separat gefördert. Es ist jedoch als Bestandteil einer eventuellen, zukünftigen Anlage zur Biogasnutzung förderfähig.

Betrachtung unterschiedlicher Varianten der Photovoltaik-Anlage:

Die Varianten wurden auf Basis des voraussichtlichen Stromverbrauchs über einen Tagesgang (Erstellung Eger Horst) simuliert. Da die Anlage grundlegend umgebaut wird, sind die vorhandenen Messdaten nicht nutzbar. Der Stromverbrauch wird mit ca. 730 kWh täglich bzw. 270.000 kWh jährlich angegeben. Über eine Photovoltaikanlage können voraussichtlich 58.000 kWh jährlich generiert werden.

PV-Variante 1: ohne Speicher

Investitionskosten:        76.000 €        Gesamtbaukosten: 2.254.000 €
Stromgestehungskosten:        0,07 €/kWh (netto)
Eigennutzungsanteil:        88,5 %
Verminderte CO2-Emissionen:        35.000 kg/Jahr

PV-Variante 2: mit Speicher 75 kWh

Investitionskosten:        150.000 €        Gesamtbaukosten: 2.328.000 €
Stromgestehungskosten:        0,15 €/kWh (netto)
Eigennutzungsanteil:        100 %
Autarkiegrad:        27 %
Verminderte CO2-Emissionen:        32.000 kg/Jahr


Die Varianten zeigen, dass durch eine zusätzliche Zwischenspeicherung der bereits sehr gute Eigennutzungsanteil der Anlage zwar verbessert werden kann, die Wirtschaftlichkeit (Preis pro kWh) wird allerdings deutlich schlechter. Die Lebensdauer der Akkus wird mit 8.000 Ladezyklen oder 20 Jahre angegeben. Die Lebensdauer wird im Simulationsfall „Kläranlage“ über die Lebensdauer von 20 Jahren begrenzt, ob diese tatsächlich erreicht werden kann ist fraglich.

Beschluss

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss ist mit der Änderung der Planung einverstanden (PV‑Anlage mit 53 kWp) und beschließt die Ausführung der Variante 1, die Gesamtbaukosten belaufen sich damit auf 2.254.000 €.

Der Energie- Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zur geänderten Planung herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 10.03.2021 08:43 Uhr