Datum: 09.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:58 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterter Regiebetrieb Abwasser - Kalkulation für die Jahre 2021-2024 mit Vorstellung der Kalkulationsergebnisse und Genehmigung
2 Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2020 bis 2024
2.1 Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024
2.2 Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2021
3 Antrag des Burschen- und Arbeiterverein Fridolfing-Pietling auf Bezuschussung der Kosten zur Restaurierung der Burschenfahne
4 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
4.1 Bericht des 1. Bürgermeisters über die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet
4.2 Anfrage von Gemeinderat Schild bezüglich Kostenbeteiligung beim ABS38 Bahnausbau
4.3 Anfrage von Gemeinderat Jäger bezüglich Bekanntgabe der Geschwindigkeitsauswertungen in der Gemeindezeitung

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1. Erweiterter Regiebetrieb Abwasser - Kalkulation für die Jahre 2021-2024 mit Vorstellung der Kalkulationsergebnisse und Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 1

Sachverhalt

1. Nachkalkulation der Gebühren der Jahre 2014 bis 2016
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Dipl.-Volkswirt und Steuerberater, Herr Alfred Plank, Pfarrkirchen erschienen. Herr Plank trug dem Gemeinderat die Gebührennachkalkulation der Jahre 2017 bis 2020 für den erweiterten Regiebetrieb „Abwasserbeseitigung der Gemeinde Fridolfing“ vor. Die entsprechenden Unterlagen wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung zur Kenntnisnahme übersandt.

Zusammenfassend wurde durch Herrn Plank festgestellt, dass die Kalkulation der Gebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes vorzunehmen ist. Für die Abwasserbeseitigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Gebühren erhoben werden (Art. 8 KAG).

Die ansatzfähigen Kosten umfassen die Betriebskosten im engeren Sinn, die Kosten der Verwaltung und Unterhaltung sowie angemessene Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen auf das Anlagekapital.

Der Kalkulationszeitraum kann maximal vier Jahre umfassen. Zum Ende des Zeitraums ist eine Nachkalkulation durchzuführen; Überschüsse müssen, Defizite sollen vorgetragen werden.

Grundlage für die Kalkulation war der kaufmännische Jahresabschluss. Die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung waren lediglich zu modifizieren um die Zinsaufwendungen.

Die kalkulatorischen Zinsen wurden nach der sog. Halbwertmethode ermittelt. Das eingesetzte Kapital wird gleichbleibend über die gesamte Lebensdauer zur Hälfte verzinst. Es wurde ein Zinssatz von 3,5 % angesetzt.

Herr Plank stellte eingangs die wesentlichen Einzelpositionen der Nachkalkulation sowie der Neukalkulation dar.

Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Jahre 2017 bis 2020 stellte sich wie folgt dar:

Jahr        Überdeckung        Unterdeckung
aus Vorjahren        170.824,00
2017        71.563,00         
2018        41.297,00        
2019        78.616,00
2020        29.163,00        
Gesamt:        388.463,00        0,00

Demnach ergibt die Nachkalkulation der Jahre 2017 bis 2020 eine Überdeckung von insgesamt 388.463,00 € die auf den Neukalkulationszeitraum vorgetragen wird.


2. Neukalkulation der Abwassergebühren
Das voraussichtliche betriebswirtschaftliche Ergebnis der Wirtschaftsjahre 2021 bis 2024 stellt sich nach Auskunft von Herrn Plank wie folgt dar:

Jahr        Überdeckung        Unterdeckung
2021                5.857,00 €
2022                118.365,00 €
2023                126.609,00 €
2024                138.499,00 €
Gesamt:        0,00        389.330,00 €

Somit ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum eine Gesamtunterdeckung von 389.330,00 €.

Diese Unterdeckung wird mit dem Überdeckungsbetrag aus dem Nachkalkulationszeitraum 2017 bis 2020 in Höhe von 388.463,00 € verrechnet. Somit verbleibt für den neuen Kalkulationszeitraum 2021 bis 2024 eine Gesamtunterdeckung von 867,00 € bestehen.

Dieser Überdeckungsbetrag wird auf den Neukalkulationszeitraum 2025 ff. vorgetragen.

Hinsichtlich der Höhe der Einleitungsgebühren nach § 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung von
       2,50 €/m² bei Grundstücken, die Schmutz- und Oberflächenabwässer ableiten können, und
       2,29 €/m³ bei Grundstücken, die nur Schmutzwasser ableiten können,
ergibt sich somit in den Wirtschaftsjahren 2021 bis 2024 keine Änderung.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach der derzeitigen Kalkulation ab 2025 mit einer Erhöhung der Einleitungsgebühren von ca. 0,60 € gerechnet werden müsse. Ob dies tatsächlich zutreffend ist, kann jedoch erst zum Ende des aktuellen Kalkulationszeitraums prognostiziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Nachkalkulation für die Jahre 2017 bis 2020 sowie der Neukalkulation der unveränderten Einleitungsgebühren für die Wirtschaftsjahre 2021 bis 2024 zu. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2022 soll seitens der Verwaltung eine Überprüfung der Kostenentwicklung stattfinden. Ist abzusehen, dass zum Ende des Kalkulationszeitraumes eine deutliche Gebührenerhöhung angezeigt ist, ist gegebenenfalls eine Neukalkulation ab 2023 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2020 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 26. November 2020 und 26. Januar 2021 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2021 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt nach intensiver Diskussion die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2021 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2.639.100,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 11,97 Mio. € ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Maßnahmen notwendig. Lediglich aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme erforderlich. Darüber hinaus ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.971.100,00 € vorgesehen.

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2.1. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 2.1

Sachverhalt

Der Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.

Beschluss

Den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 mit dem zu Grunde liegenden Investitionsprogramm nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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2.2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 2.2

Sachverhalt

Aufgrund der Haushaltsplanungen ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2021


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:



§ 1
       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        22.687.200,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        14.975.800,00 
       ab.


§ 2
       Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.750.000 € festgesetzt


§ 3
       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


       
§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


§ 5
       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.



§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorstehende Haushaltssatzung mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen einschließlich der Anlagen zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Antrag des Burschen- und Arbeiterverein Fridolfing-Pietling auf Bezuschussung der Kosten zur Restaurierung der Burschenfahne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14.11.2020, das dem Gemeinderat mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt wurde, hat der Burschen- und Arbeiterverein Fridolfing-Pietling e.V. einen Antrag auf Bezuschussung zur Restaurierung der Burschenfahne gestellt.

Der Verein führt hierbei aus, dass man ursprünglich zum geplanten 5-jährigen Wiedergründungsfest vom 01.07.2021 bis 04.07.2021 (inzwischen corona-bedingt abgesagt) die vorhandene Burschenfahne fachgerecht restaurieren möchte.

Hierzu wurden zwei Angebote eingeholt, das günstigere Angebot beläuft sich auf ca. 2.300,00 € brutto.

Durch den 1. Bürgermeister wurde noch ergänzend mitgeteilt, dass der Arbeiter-Unterstützungsverein Fridolfing
  • im Jahr 1999 einen Zuschuss zur Restaurierung der Vereinsfahne in Höhe von 3.579,00 €
  • im Jahr 2012 einen Zuschuss zum Jubiläum und zur Restaurierung der Vereinsbänder in Höhe von 2.000,00 €
erhalten hat.

Der TSV Fridolfing hat im Jahr 2014 für die Erstellung eines Duplikates der Vereinsstandarte einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € erhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Burschen- und Arbeiterverein Fridolfing-Pietling e.V. zur Restaurierung der Burschenfahne einen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 4
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4.1. Bericht des 1. Bürgermeisters über die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild gab dem Gemeinderat anhand einer Präsentation einen kurzen Überblick über die derzeit geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet.
Im Anschluss an die Ausführungen des 1. Bürgermeisters bemängelte Gemeinderat Jäger, dass er als Anlieger der Maßnahme „Am Bergfeld“ nicht mit in die Gespräche eingebunden wurde. Aufgrund dessen bat er um Übersendung der entsprechenden Planunterlagen zur Einsichtnahme. Des Weiteren bat er um ein entsprechendes Schriftstück durch die Gemeinde, dass seine Grundstücke künftig durch die entsprechenden Schutzmaßnahmen keinen Hochwasserschaden erleiden werden.
Bürgermeister Schild erklärte hierzu, dass man von Seiten der Gemeinde keine schriftlichen Sicherheiten verfassen wird, jedoch die Planung eine größtmögliche Sicherheit bietet. Weiter führte Bürgermeister Schild aus, dass von allen Grundstückseigentümern auf deren Grundstücken bauliche Maßnahmen durchgeführt werden oder sich Wasser ausbreiten könnte eine Zustimmung eingeholt wurde. Auch der Sprecher der Anlieger „Am Bergfeld“, Herr Meier wurde vorab über die Schutzmaßnahmen informiert. Darüber hinaus sah Bürgermeister Schild keine betroffenen Anlieger. Er führte weiter aus, dass Gemeinderat Jäger als Mitglied des EUB-Ausschusses in der Sitzung vom 02.02.2021, in den Sachstand mit eingebunden wurde. Die entsprechenden Planunterlagen werden der Sitzungsniederschrift des EUB-Ausschusses beigefügt. Bürgermeister Schild führte weiter aus, dass Gemeinderat Jäger jederzeit die Unterlagen im Rathaus einsehen kann.

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4.2. Anfrage von Gemeinderat Schild bezüglich Kostenbeteiligung beim ABS38 Bahnausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Auf Nachfrage führte Bürgermeister Schild aus, dass im Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2019 (Anfrage DB – Beratung Ausbaustandard Bahnunterführungen Gierling, Rautenham und Engelschalling) kein Verlangen gegenüber der Bahn ausgesprochen wurde. Die Rechtslage wird derzeit vom beauftragten Rechtsanwaltsbüro geprüft, man ist hier sehr gut im Zeitplan. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, werden diese im Gemeinderat besprochen.

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4.3. Anfrage von Gemeinderat Jäger bezüglich Bekanntgabe der Geschwindigkeitsauswertungen in der Gemeindezeitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Gemeinderat Jäger regte an, die Auswertungen der Geschwindigkeitsmessgeräte in komprimierter Form auch in der Gemeindezeitung bekannt zu geben. Bürgermeister Schild sicherte dies zu.

Datenstand vom 11.03.2021 09:39 Uhr