Datum: 02.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 01.12.2020, 19.01.2021 und 02.02.2021 (öffentlicher Teil)
2 Bauantrag zum Teilabbruch des best. landw. Gebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit Betriebsleiterwohnung, Altenteiler, Landarbeiterwohnung und Einbau eines Hofladens im Bestand auf dem Grundstück FlNr. 1230 der Gemarkung Pietling, Seebach 1
3 Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1218/38, Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 29a
4 Bauantrag zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 4473/1, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Dietwies 3
5 Bauantrag zum Anbau eines Sprinklertanks und Einbau einer Sprinklerzentrale auf dem Grundstück FlNr. 4762 der Gemarkung Fridolfing, Strohhof 14
6 Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 4587/7 der Gemarkung Fridolfing, Winkeln
7 Antrag auf Vorbescheid zum abbruch der best. Gebäude und Errichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohnungen, Gewerbefläche und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 120 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Str. 7
8 Informationen über die Möglichkeit zur digitalen Bauantragstellung ab 01.03.2021
9 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
9.1 Anfrage wegen Baubeginn Rupertistraße

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 01.12.2020, 19.01.2021 und 02.02.2021 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 01.12.2020, 19.01.2021 und 02.02.2021 (öffentlicher Teil) zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 01.12.2020, 19.01.2021 und 02.02.2021 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Teilabbruch des best. landw. Gebäudes und Wiedererrichtung als Ersatzbau mit Betriebsleiterwohnung, Altenteiler, Landarbeiterwohnung und Einbau eines Hofladens im Bestand auf dem Grundstück FlNr. 1230 der Gemarkung Pietling, Seebach 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss hat dem Vorbescheid für einen Ersatzbau in der Sitzung am 21.07.2020 zugestimmt.
Die Genehmigungsvoraussetzungen wurden durch das Landratsamt Traunstein geprüft. Ein Vorbescheid wurde noch nicht erteilt, jedoch wurde die vorliegende Planung bereits mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
Es ist vorgesehen, in dem neuen Wohnhaus im EG die Austragswohnung zu schaffen. Der Hofladen bleibt im westlichen Bestand. Im OG Neubau + Bestand entsteht die neue Betriebsleiterwohnung. Im DG soll eine Landarbeiterwohnung eingebaut werden, deren Nutzungszweck durch Dienstbarkeit gesichert wird.
Das Baugrundstück liegt ihm Außenbereich. Die landwirtschaftliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist gegeben. Der Ersatzbau beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen für den Ersatzbau sind gegeben.

Beschluss

Der Energie Umwelt und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück FlNr. 1218/38, Gemarkung Fridolfing, Bajuwarenstraße 29a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Dietwiesstraße-West. Das vorhandene Bestandsgebäude wurde bereits an die Baugrenze errichtet, die nun geplante Terrassenüberdachung liegt somit außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Abweichend vom Bebauungsplan, der ein regelmäßiges Satteldach mit einer Dachneigung von 21 - 27 Grad fordert, soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 8 Grad verbaut werden. Des Weiteren soll ein Glasdach anstelle der Dachgestaltung analog zum Hauptdach errichtet werden. Für diese Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB beantragt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, den erforderlichen Befreiungen gemäß § 36 BauGB zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 4473/1, Gemarkung Fridolfing, Anwesen Dietwies 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt im Außenbereich, eine landwirtschaftliche Privilegierung ist nicht gegeben. Das Vorhaben ist als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB werden aus Sicht der Gemeinde nicht beeinträchtigt. Da die angrenzende Verkehrsfläche öffentlich gewidmet ist, darf sich die Abstandsfläche bis zur Mitte der öffentlichen Fläche erstrecken. Die Erschließung ist gesichert

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Anbau eines Sprinklertanks und Einbau einer Sprinklerzentrale auf dem Grundstück FlNr. 4762 der Gemarkung Fridolfing, Strohhof 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 5

Sachverhalt

*** GR-Mitglied Siegfried Wimmer hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht mitgewirkt. ***

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 4587/7 der Gemarkung Fridolfing, Winkeln

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Ortsabrundungssatzung Winkeln. Das Bauvorhaben widerspricht der Satzung im Hinblick auf die flache Dachneigung von 15 ° (festgesetzt mind. 21°). Hierfür ist eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB analog beantragt. Alle weiteren Festsetzungen der Satzung werden eingehalten. Die Zufahrt bzw. die Erschließung ist durch Grunddienstbarkeit gesichert.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Vorhaben einschl. der erforderlichen Befreiung herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zum abbruch der best. Gebäude und Errichtung einer Wohnanlage mit 11 Wohnungen, Gewerbefläche und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 120 der Gemarkung Fridolfing, St.-Johann-Str. 7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat einem Vorbescheidantrag mit ähnlichem Inhalt in der Sitzung am 05.11.2019 grundsätzlich zugestimmt. Das Verfahren wurde beim Landratsamt Traunstein bisher nicht weitergeführt, da sich der Antrag zu wenig am Bestand orientierte.

Der vorliegende Antrag betrifft nur das Grundstück FlNr. 120. Die neuen Gebäude sollen sich hinsichtlich Größe, Wandhöhen, Kubaturen und Dächer sehr eng am Bestand orientieren. Lediglich der Zwischenbau wird etwas höher. Die notwendigen Stellplätze werden überwiegend in einer zum Teil überdeckten Tiefgarage nachgewiesen.

Gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 2 BayBO in der seit 01.02.2021 geltenden Fassung sollen von den Anforderungen des Art 6 (= Abstandsflächen) Abweichungen insbesondere zugelassen werden, wenn ein rechtmäßig errichtetes Gebäude durch ein Wohngebäude höchstens gleicher Abmessung und Gestalt ersetzt wird. Hinsichtlich des grenznah stehenden Gebäudes kann diese „Regelabweichung“ aus Sicht der Gemeinde hier angewandt werden.

Folgende Maßgaben sollen im weiteren Verfahren beachtet werden:
  • Die Gestaltung der Fassaden soll sich am Bestand orientieren und mit Gemeinde und Landratsamt abgestimmt werden.
  • Entlang der St.-Johann-Straße sollte eine Begrünung – ggf. zu Lasten eines Stellplatzes – erfolgen.
  • Mit dem Bauantrag ist ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan vorzulegen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. Die im Sachverhalt genannten Maßgaben sollen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen über die Möglichkeit zur digitalen Bauantragstellung ab 01.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Von Seiten des Bauamtsleiters, H. Kirchner, wird dem Gremium erläutert, dass ab dem 01.03.2021 Bauanträge komplett digital eingereicht werden können. Die Planungsbüros, die durch das Landratsamt Traunstein zentral informiert wurden, können einen Online-Assistenten über einer Internetseite aufrufen und dort ihre Unterlagen und Pläne einstellen. Sie werden durch das Programm geführt und direkt auf noch fehlende Unterlagen hingewiesen. Dadurch wird bereits bei der Einreichung sichergestellt, dass die Unterlagen vollständig sind, wodurch Liegezeiten verkürzt werden können. Pläne, die ohnehin meist in einer CAD-Anwendung gezeichnet wurden, können ohne Datenverluste hochgeladen werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, da sich der Planer bereits zu Beginn des Prozesses authentifizieren muss.
Derzeit ist es so vorgesehen, dass der Bauherr nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens weiterhin einen Bescheid mit den mit Genehmigungsvermerk versehenen Plänen papiergebunden zugestellt bekommt.
Die digitale Einreichung ist eine Option; selbstverständlich können die Anträge auch weiterhin papiergebunden vorgelegt werden.

In diesem Zusammenhang ist weiterhin neu, dass sich die Zuständigkeiten ändern. Ab dem 01.03.2021, also ab sofort, sind alle Anträge, gleich ob digital oder papiergebunden, beim Landratsamt einzureichen. Die Gemeinde Fridolfing wird dann im Rahmen des Verfahrens el. beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Dies passiert parallel zu etwaigen Fachstellenbeteiligungen. Vorteil für die Gemeinde dabei ist, dass sie auch auf Fachstellungnahmen Zugriff erhält. Materiell-rechtlich ändert sich hinsichtlich des Einvernehmens der Gemeinde nichts. Auch durch diese Regelung erhofft man sich eine Beschleunigung.
Einzige Ausnahme: Papiergebundene Anträge auf Genehmigungsfreistellung und Anträge auf isolierte Befreiungen sind weiterhin direkt bei der Gemeinde einzureichen, da für diese Verfahren einzig die Gemeinde zuständig ist.

Abschließend weist H. Kirchner noch darauf hin, dass die Neu-Regelungen derzeit (nur) in fünf Landkreisen in Bayern, darunter Traunstein, gilt.

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9. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 9
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9.1. Anfrage wegen Baubeginn Rupertistraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 02.03.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Es wurde sich nach dem vorgesehenen Baubeginn für die Rupertistraße erkundigt. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Beginn für Mitte März geplant sei. Die Anlieger würden noch informiert.

Datenstand vom 15.04.2021 08:27 Uhr