Datum: 04.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.01.2021 und 09.02.2021
2 Vollzug des BayStrWG - Widmung des Fußweges im Bereich des Waldkindergartens, vom Parkplatz auf FlNr. 4668/13 über die Götzinger Ache als beschränkt öffentlicher Weg
3 Vollzug des BayStrWG - Widmung des Parkplatzes auf FlNr. 4668/13, Gemarkung Fridolfing als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Anthal
4 Bauleitplanung; Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u. a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung
4.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
4.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
4.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 19.01.2021
4.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 11.01.2021
4.2.3 Landratsamt Trauntein, SG 4.41 - Untere Immissionsschutzbehörde, Schr. v. 28.12.2020
4.2.4 Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, E-Mail v. 18.01.2021
4.2.5 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben v. 08.01.2021
4.2.6 Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe, Schreiben v. 10.12.2020
4.2.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 07.12.2020
4.3 Beschluss - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u.a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung
5 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u. a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung
5.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
5.2 Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
5.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 19.01.2021
5.3 Beschluss Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u.a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung
6 Straßenbau, Neubau Gehweg an der Tittmoninger Straße - Maßnahmebeschluss
7 Straßenbau, Ausbau GVS Eberding - Hof - Maßnahmebeschluss
8 Straßenbau, Ausbau GVS Pietling - Nilling - Maßnahmebeschluss
9 Straßenbau, Ausbau Ortsstraße Salzburger Straße - Grundsatzbeschluss
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
10.1 Anfrage aus dem Gremium wegen Veranstaltung einer Klausurtagung
10.2 Anfrage zum Straßensanierungsprogramm
10.3 Anfrage wegen Bürgerversammlungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.01.2021 und 09.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschriften vom 21.01.2021 und 09.02.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen sind.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Einwände vorgetragen wurden, wurden die Sitzungsniederschriften vom 21.01.2021 und 09.02.2021 mit den aufgeführten Ergänzungen ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

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2. Vollzug des BayStrWG - Widmung des Fußweges im Bereich des Waldkindergartens, vom Parkplatz auf FlNr. 4668/13 über die Götzinger Ache als beschränkt öffentlicher Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der im Zuge der Errichtung des Waldkindergartens gebaute Weg über die Götzinger Ache hat die Funktion eines beschränkt öffentlichen Weges und wird mit Wirkung vom 01.01.2021 als solcher gewidmet. Der Weg beginnt beim Parkplatz auf Fl.Nr. 4668/13, Gemarkung Fridolfing, quert die Götzinger Ache über den neu errichteten Steg und verläuft über die Grundstücke FlNrn. 4434 und 4467 Gemarkung Fridolfing bis zum Beginn des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges auf FlNr. 4434, Gemarkung Fridolfing. Die Zustimmung der Eigentümer liegt vor. Die Gesamtlänge beträgt ca. 120 m.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Fußweg auf FlNr. 4668/13 Gemarkung Fridolfing über den Steg über die Götzinger Ache bis zum Grundstück FlNr. 4434, Gemarkung Fridolfing als beschränkt öffentlichen Weg zu widmen. Baulastträger ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Vollzug des BayStrWG - Widmung des Parkplatzes auf FlNr. 4668/13, Gemarkung Fridolfing als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing-Anthal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Parkplatz auf FlNr. 4668/13, Gemarkung Fridolfing wirkt wie ein Bestandteil der angrenzenden Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing – Anthal und wird mit Wirkung vom 01.01.2021 als solcher öffentlich gewidmet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Parkplatz auf Fl.Nr. 4668/13, Gemarkung Fridolfing öffentlich als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße Fridolfing – Anthal zu widmen. Baulastträger ist die Gemeinde Fridolfing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u. a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 24.09.2020 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn im Bereich der Firma Dandl beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.12.2020 bis zum 11.01.2021, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann sichtbar einzusehen.

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4.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen vorgebracht.

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4.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme haben abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Schreiben v. 20.01.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 11.01.2021
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben v. 09.12.2020
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Bauernverband
  • Amt für ländl. Entwicklung Oberbayern
  • Kabel Deutschland GmbH

Folgende Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Auf das grundsätzliche Gebot, Flächen zu sparen, wird hingewiesen. Da ein konkreter Vorhabensbezug gegeben sei, sei die Standortwahl grundsätzlich plausibel dargelegt. Es wird empfohlen, eine möglichst effiziente Nutzung der Bauflächen sicherzustellen. Einer schonenden Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild soll in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung getragen werden. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung seien mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzuklären.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bestätigung, dass das Änderungserfordernis plausibel dargelegt ist, wird zur Kenntnis genommen. Anpassungen oder Änderungen der Entwürfe sind nicht erforderlich, da die Abstimmung mit den genannten Behörden (auch im Satzungsverfahren) erfolgt ist. Im Bebauungsplanverfahren werden noch einzelne Entwurfsänderungen vorgenommen, um allen geforderten Belangen gerecht zu werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 - Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 11.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf das neue Abstandsflächenrecht hingewiesen. Eine Siloerhöhung wird nicht befürwortet. Betriebsnotwendige Einfriedungen sollten durch Pflanzungen verdeckt werden. Für Nr. 16.9 der textlichen Festsetzungen fehle eine Rechtsgrundlage.

Stellungnahme der Verwaltung
Die textliche Festsetzung Nr. 2 kann ersatzlos entfallen. Bei der Silohöhe handelt es sich um einen Übertragungsfehler, die derzeitige Höhe OK über NN im Bauraum 2 bleibt unverändert. Hinsichtlich Verdeckung betriebsnotwendiger Einfriedungen wird eine entspr. Festsetzung aufgenommen. Die Festsetzung Nr. 16.9 wird gestrichen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.3. Landratsamt Trauntein, SG 4.41 - Untere Immissionsschutzbehörde, Schr. v. 28.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf einen Widerspruch zu einem Gutachten vom 29.04.2014 zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „GE Strohhof I“ hingewiesen, wonach am IO 1 eine Immissionsrichtwertüberschreitung um bis zu 3,0 dB(A) vorläge.
Es dürfe nicht das gesamte Plangebiet als Emissionsfläche angesetzt werden.
Weiter sei die Abgrenzung der Emissionsbezugsflächen nicht ersichtlich

Stellungnahme der Verwaltung
Der Gutachter hat die schalltechnische Untersuchung überprüft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der erwähnte Widerspruch zwischen dem vorliegenden Gutachten und dem angeführten Gutachten zur 5. Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 2014 nicht vorliegt, da dem Gutachten zur 5. Änderung eine falsche Emissionsbezugsfläche zugrunde lag. Dies wurde zwischenzeitlich durch den Gutachter mit der unteren Immissionsschutzbehörde abgestimmt. Aus diesem Grund ist eine Anpassung des Gutachtens in diesem Bereich nicht erforderlich.
Das Gutachten wurde aber hinsichtlich der anzusetzenden Emissionsbezugsflächen entsprechend der Stellungnahme des Landratsamtes angepasst. Hierzu ist eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Begründung erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Die nötigen Änderungen werden in den Entwürfen berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.4. Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde, E-Mail v. 18.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Hinsichtlich der Eingriffsregelung wird gefordert, dass die Einwertung und Anerkennung der Fläche nach den Regeln des Leitfadens für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung erfolgen muss. Diese weiche von der Vorgehensweise der Bayerischen Kompensationsverordnung ab. Die abzubuchende Fläche solle abgegrenzt und in einem Plan dargestellt werden. Die dingliche Sicherung für die Fläche soll vorgelegt werden.
Am nordwestlichen Rand solle die Eingrünung verbessert werden.
Schließlich werden noch Hinweise bzgl. der nicht bepflanzten Grünflächen gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich ist im Rahmen der Bauleitplanung zur Ermittlung des Eingriffs/Ausgleichs der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ des bayerischen Umweltministeriums anzuwenden. Dieser Leitfaden ist als Richtlinie einzustufen (Keine Norm oder Gesetz). In begründeten Ausnahmen kann davon abgewichen werden und ein anderer anerkannter Standard zur Herleitung des Eingriffs und Ausgleichs herangezogen werden. Es wird für das laufende B-Planverfahren die sog. Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) herangezogen, die ebenfalls einen rechtssicheren Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gewährleistet. Die Eingriffs-/Ausgleichsermittlung erfolgt hier mittels Wertpunkten. Die Lage der Ausgleichsflächen wird in einem Lageplan dargestellt, der Umweltbericht entsprechend angepasst.

Aufgrund der Flächenverfügbarkeit und des Bebauungskonzeptes ist es nicht möglich, am nordwestlichen Rand die Fläche der Ortsrandeingrünung zu vergrößern. Im Bebauungsplan sind für die Ortsrandeingrünung bereits Pflanzgebote aufgeführt (Pkt. 16.3), die eine Eingrünung gewährleisten.
Die nicht bepflanzten Grünflächen im Gewerbegebiet werden zur Steigerung der Biodiversivität als blütenreiches Extensivgrünland („Blumenwiese“) angelegt.

Beschluss

Die Eingriffs-/Ausgleichsregelung wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde nach den Vorgaben der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) mit Wertpunkten ermittelt. Die Lage der Ausgleichsflächen wird in einem Lageplan dargestellt, der Umweltbericht entsprechend angepasst.
I. Ü. soll gemäß Stellungnahme der Verwaltung verfahren werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben v. 08.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Einwände erhoben. Der geplante Waldumbau soll abgesprochen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Waldumbau erfolgt durch einen Dritten und muss ohnehin mit den Fachbehörden abgestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Es ist keine Änderung der Planung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.6. Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe, Schreiben v. 10.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser ist gewährleistet. Die Löschwasserversorgung soll ggf. mit der Ortsfeuerwehr und der Planung nach den gültigen technischen Regeln geprüft und abgestimmt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Die grundsätzliche Versorgungssicherheit mit Trink- und Löschwasser ist gegeben. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist auch die Löschwasserversorgung nochmals detailliert durch den Brandschutznachweisersteller zu prüfen. Sollte ein weiterer Hydrant nötig werden, wird dieser durch die Gemeinde erstellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2.7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 07.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.2.7

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird auf best. hochwertige Telekommunikationslinien der Telekom, die entspr. zu schützen sind, hingewiesen. Dies ist bei Baumpflanzungen zu beachten. Durch Baumpflanzungen dürften Bau, Unterhaltung und Erweiterung der Linien nicht behindert werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise betreffen die südöstliche Ecke des Planungsgebietes. Die Freihaltung der Trasse kann ohne weiteres gewährleistet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Es ist keine Änderung der Planung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.3. Beschluss - Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u.a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 4.3

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind einige Anpassungen der Entwürfe veranlasst. Der Gemeinderat beschließt, diese Änderungen vorzunehmen und die Entwürrfe anschließend förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u. a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 24.09.2020 die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u.a. Gemarkung Pietling beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 11.12.2020 bis zum 11.01.2021, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann sichtbar einzusehen.

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5.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen vorgebracht.

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5.2. Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme haben abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben v. 07.01.2021
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Schreiben v. 20.01.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde, Schreiben v. 18.01.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 11.01.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – untere Immissionsschutzbehörde, Schr. v. 28.12.2020
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 11.01.2021
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Traunstein, Schreiben v. 08.01.2021
  • Telekom Technik GmbH, Schreiben v. 05.01.2021
  • Achengruppe Kirchanschöring, Schreiben v. 10.12.2020
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben v. 09.12.2020
  • Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayerischer Bauernverband
  • Amt für ländl. Entwicklung Oberbayern
  • Kabel Deutschland GmbH

Folgende Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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5.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 5.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Auf das grundsätzliche Gebot, Flächen zu sparen, wird hingewiesen. Da ein konkreter Vorhabensbezug gegeben sei, sei die Standortwahl grundsätzlich plausibel dargelegt. Es wird empfohlen, eine möglichst effiziente Nutzung der Bauflächen sicherzustellen. Einer schonenden Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild soll in enger Abstimmung mit der unteren Bauaufsichts- und unteren Naturschutzbehörde Rechnung getragen werden. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung seien mit der unteren Immissionsschutzbehörde abzuklären.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bestätigung, dass das Änderungserfordernis plausibel dargelegt ist, wird zur Kenntnis genommen. Anpassungen oder Änderungen der Entwürfe sind nicht erforderlich, da die Abstimmung mit den genannten Behörden (auch im Satzungsverfahren) erfolgt ist. Im Bebauungsplanverfahren werden noch einzelne Entwurfsänderungen vorgenommen, um allen geforderten Belangen gerecht zu werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5.3. Beschluss Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 1120, 1121/1 u.a. der Gemarkung Pietling - Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 5.3

Beschluss

Nachdem aufgrund des Einzelbeschlusses keine Planänderung oder Anpassung erforderlich ist, wird die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vom Gemeinderat gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Auslegungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Straßenbau, Neubau Gehweg an der Tittmoninger Straße - Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 6

Sachverhalt

An der Tittmoninger Straße ist im Bereich zwischen Hausnummer 1 und 35 lediglich ein unzureichender Schotterweg vorhanden, dieser soll nachgerüstet werden. Der Gehweg wird bis zur Einmündung der Rupertistraße erneuert, um einen einheitlichen Belag zu erhalten. Im Zuge des Gehwegbaues erfolgt auch die Sanierung der Asphaltdecke, wie für 2021 im Straßensanierungsprogramm vorgemerkt.

Im Zuge der Baumaßnahme werden die Grundstückssituationen bereinigt. Alle nötigen Baufreigaben der Anlieger liegen vor bzw. sind zugesagt. Vermessungen und Verträge erfolgen nach der Durchführung.

Im Bereich der Baustelle sind nach dem vorliegenden Masterplan zum Glasfaserausbau eine Haupttrasse und die Grundstückserschließungen vorgesehen, die im Zuge der Baumaßnahme mit verlegt werden.


Baumerkmale:

  • Baulänge: Neubau 450 m
  • Gehwegbreite: 1,50 m (Im Bereich von FlNr 1241 verminderte Breite: min 0,99 m)
  • Gehweg Aufbau: Pflaster (vergleichbar Krankenhausstraße und Hadrianstraße)
  • Straßenbau: Deckensanierung, fräsen und neue Decke aufbringen

Kosten:
  • Baukosten        142.000 €        (Gehweg, Minderkosten Asphalt 7.500 €)
                     97.000 €        (Deckenbau – ev. notwendige Querungen im
                       Bereich Richtung Haslaustraße sind
                       abzuwarten)
                 79.000 €        (Leerrohre)        
                          Rohr DN110 und nicht benötigte Schächte enthalten
                 40.000 €        Beleuchtung
  • Honorar        36.000 €
  • Gesamtkosten        394.000 €
  • HH-Ansatz        60.000 €        (nur Gehweg)

Vom Bürgermeister wird noch ergänzend darauf hingewiesen, dass der Gehweg als Ziel auch im ISEK enthalten sei. Im Bereich der Engstelle war leider kein Grunderwerb möglich. Der kurze Abschnitt von ca. 20 m mit verminderter Breite sei nicht ideal aber hinnehmbar.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung und die Kosten zur Kenntnis und beschließt, den Gehwegbau wie vorgeschlagen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Ausführung in Pflaster

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Straßenbau, Ausbau GVS Eberding - Hof - Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße Eberding – Hof ist in einem schlechten baulichen Zustand. Sie soll zusammen mit der Gemeinde Kirchanschöring ausgebaut werden. Für das Gesamtprojekt hat federführend die Gemeinde Kirchanschöring die Förderung nach FAG beantragt. Es ist mit einem Zuschuss von ca. 30 % der förderfähigen Kosten (Baukosten) zu rechnen. Der Förderbescheid liegt noch nicht vor.

Im Zuge der Baumaßnahme werden die Grundstückssituationen bereinigt. Alle nötigen Baufreigaben der Anlieger liegen vor. Vermessungen und Verträge erfolgen nach der Durchführung.

Der Bereich ist bereits mit Glasfaser erschlossen, daher wird keine Leerrohrverlegung vorgenommen.

Ausbaumerkmale:
  • Baulänge ca. 630 m
  • Fahrbahnbreite 3,50 m, Bankett jew. 0,75 m, somit Gesamtbreite 5,00 m.
  • Aufbau 10,5 cm Asphalttragschicht + 3,5 cm Asphaltdeckschicht.
  • Zwei Ausweichstellen.
  • Entwässerung über die Fahrbahnschulter.
  • Anpassung der Zufahrten und Geländeanpassungen.
  • Deckschicht bis TS 25

Kosten:
  • Baukosten        156.476,00 €        ohne Deckenbau bis TS25 (keine Förderung)
  • Honorar        14.071,00 €
  • Sonstige NK                    6.000,00 €
  • Gesamtkosten        176.547,00 €
  • Erwarteter Zuschuss        50.000,00 €
  • Eigenanteil        126.547,00 € 
  • HH-Ansatz        198.000,00 €

Bauzeit:
Der Baubeginn soll unmittelbar nach Bewilligung durch die ROB und Beschlussfassung durch die Gemeinde Kirchanschöring erfolgen. Die späteste Fertigstellung ist für Nov. 2021 angestrebt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung und die Kosten zur Kenntnis und beschließt, den Straßenbau wie vorgeschlagen durchzuführen. Der Förderbescheid der ROB ist abzuwarten. Die Durchführung soll eng mit der Gemeinde Kirchanschöring abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Straßenbau, Ausbau GVS Pietling - Nilling - Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 8

Sachverhalt

Die Gemeindeverbindungsstraße Pietling – Nilling ist in einem schlechten baulichen Zustand, daher soll sie ausgebaut werden. Für das Projekt wurde eine Förderung nach FAG beantragt. Es ist mit einem Zuschuss von ca. 30 % der förderfähigen Kosten (Baukosten) zu rechnen. Der Förderbescheid liegt noch nicht vor.

Im Zuge der Baumaßnahme wird die Glasfasererschließung des angrenzenden Anliegers mittels Leerrohrs vorgesehen, außerdem wird ein zusätzliches Leerrohr für einen zukünftigen Kanalanschluss vorgesehen.

Ausbaumerkmale:

  • Baulänge: 840m
  • Fahrbahnbreite: 4,50 m, Bankett jew. 0,50 m, somit Gesamtbreite 5,50 m
  • Aufbau: 14 cm Asphalttragschicht + 4 cm Asphaltdeckschicht
  • Entwässerung über die Fahrbahnschulter, im Bereich der Unterführung (ca. 70m) über Spitzrinne und bestehende Sinkkästen
  • Anpassung an der Zufahrt zur B20

Kosten:
  • Baukosten        376.000 €        (Straßenbau)
                     18.000 €        (Vorsehung Abwasserleitung)
                     8.000 €        (Leerrohrverlegung)
  • Honorar        42.000 €
  • Sonstige Kosten                  4.900 €
  • Gesamtkosten        448.900 €
  • Erwarteter Zuschuss:          113.000 €
  • Eigenanteil:        335.900 €
  • HH-Ansatz        261.000 €

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung und die Kosten zur Kenntnis und beschließt, den Straßenbau wie vorgeschlagen (einschl. des Durchlasses unter der B 20) durchzuführen. Der Förderbescheid der ROB ist abzuwarten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Straßenbau, Ausbau Ortsstraße Salzburger Straße - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Der Randbereich der Straße und der Gehweg in der Salzburger Straße sind in einem schlechten Zustand und waren bereits 2014 zur Sanierung vorgesehen. Die Planung wurde nicht abgeschlossen obwohl schon mehrere Anliegergespräche stattgefunden hatten. Der Grund hierfür war im Wesentlichen die unsichere Lage über die Fortführung der Satzung zum Straßenausbaubeitrag. Die Planung, die auf den Vorgesprächen mit dem Gemeinderat und den Anlieger beruht soll nun vorangetrieben werden.

Die Planung umfasst den Rückbau des im Bereich der Salzburger Straße nicht notwenigen Gehwegs (vgl. neue Baugebiete) und die Errichtung von Park- und Grünflächen im Seitenstreifen. Die Straße wird punktuell durch Baumscheiben eingeengt, so dass der Verkehr zusätzlich entschleunigt wird. Im Bereich des Spielplatzes (Zufahrt Salzburger Straße 14 und 16) wird die Fahrbahn verschmälert, da hier im Bestand eine Straßenbreite von über 5 Metern vorhanden ist. Auf die Anordnung von Parkplätzen in dem Bereich wird verzichtet, da unmittelbar der Spielplatz anschließt. Stattdessen kann hier ein Blühstreifen entstehen.

Zur Entlastung des vorhandenen Mischwasserkanals wird vorgeschlagen die Entwässerung auf mehrere Rigolen-Versickerungen umzurüsten, alternativ kann auch der Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal in der Niederaustraße geprüft werden (Versickerung im Becken Niederausiedlung). Von GR-Seite wird dies begrüßt und angeregt, auch einen Umbau der Entwässerung im Bereich der Privatgrundstücke zu prüfen; der Bürgermeister sieht hier zwar einen enormen Aufwand, sagt aber zu, das Thema mit den Anliegern besprechen zu wollen.

Es soll wie folgt weiter vorgegangen werden:
  • Abstimmung der Planskizzen mit den Anliegern sobald dies Corona-bedingt möglich ist;
  • Vorherige Untersuchung und ggf. Erneuerung bzw. Sanierung des vorhandenen Mischwasserkanals und Einbindung aller Straßenbaurelevanten Sparten;
Eine Umsetzung soll soweit möglich noch im Jahr 2021 erfolgen;

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Vorschläge für die Planung zur Kenntnis und beschließt die Planung im Rahmen der vorgestellten Grundsätze fortzuführen. Auf der vorhandenen Basis sollen auch die Anlieger informiert und miteinbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 10
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10.1. Anfrage aus dem Gremium wegen Veranstaltung einer Klausurtagung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Es wurde angeregt eventuell eine verkürzte Klausurtagung in der Gemeinde mit dem Gremium zu veranstalten. Vom Bürgermeister wird zugesagt, dies zu prüfen.

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10.2. Anfrage zum Straßensanierungsprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 10.2

Sachverhalt

Aus dem Gremium wurde sich nach der Umsetzung des Straßensanierungsprogrammes 2020 erkundigt. Von Seiten des anwesenden Jan Herzschuh wird hierzu ausgeführt, dass die Bankettsanierung im letzten Jahr noch begonnen worden sei und Mitte März 2021 wiederaufgenommen werden soll. Die übrigen Maßnahmen wurden von der Fa. TTB – auch coronabedingt – im Dez. 2020 eingestellt und sollen im Frühjahr 2021 zur Ausführung kommen.

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10.3. Anfrage wegen Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.03.2021 ö 10.3

Sachverhalt

Auf die Anfrage wann die Bürgerversammlungen abgehalten werden, wird vom Bürgermeister hierzu ausgeführt, dass die Versammlungen verschoben werden müssen und ev. im Herbst nachgeholt werden sollen.

Datenstand vom 12.05.2021 09:10 Uhr