Datum: 22.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung - Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Pietling, Aufstellungsbeschluss
2 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges auf den Grundstücken FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing
3 Spenden - Bekanntgabe der eingenommenen Spenden 2020
4 Stromliefervertrag 2023 bis 2025 – Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern
5 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Bauleitplanung - Änderung und Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Pietling, Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 1

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 51 der Gemarkung Pietling beantragt die Änderung der Ortsabrundungssatzung Pietling. Hierzu wurde ein planerischer Vorschlag mit Festsetzung von Baugrenzen für Haupt- und Nebengebäude, Wandhöhen, Anzahl von Wohneinheiten für die Baukörper, Anordnung von Stellplätzen und Eingrünung vorgelegt. Die Geltungsbereichsgrenze soll nur im Hinblick auf die Eingrünung verlegt werden, ansonsten aber unverändert bleiben. Wesentlicher Änderungsinhalt ist insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten, da die Satzung in der bisher geltenden Fassung eine Beschränkung auf max. 2 je Gebäude beinhaltet.

Die Anordnung der geplanten Wohngebäude in Form einer Hofsituation lehnt sich an vorhandene Bebauungen in Pietling an und soll eine abschnittsweise Umsetzung ermöglichen. Zur ortsplanerischen Einordnung haben auch Abstimmungen mit dem Kreisbaumeister sattgefunden. Eine Bebauungs-Form wie nun beantragt wurde dabei für möglich erachtet.

**** 19.07 Uhr, GR Dr. Andreas Neubauer erscheint zur Sitzung ****

Die Art der baulichen Nutzung ist jetzt und auch in Zukunft ein Dorfgebiet (MD). Allerdings befinden sich in der unmittelbaren Umgebung verschiedene Emittenten (Gaststättenparkplatz, Bäckerei, Tierhaltung etc.), deren Einwirkungen auf die geplante Bebauung noch zu untersuchen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis und beschließt sein grundsätzliches Einverständnis zur Änderung der Satzung. Immissionsschutzrechtliche Belange sind vorab gutachterlich zu prüfen. Die Kosten des Verfahrens (auch für nötige Gutachten) hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes - Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges auf den Grundstücken FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Der als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Weg in Strohhof auf den FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing ist teilweise in der Natur nicht mehr vorhanden und hat seine Zweckbestimmung zur Erschließung verloren. Die öffentliche Widmung ist somit aufzuheben. Der Weg beginnt im Ortsteil Strohhof zwischen den Grundstücken FlNr.4721/4 und 4756/5, Gemarkung Fridolfing, verläuft auf einer Länge von ca. 143m und mündet in den Weg auf FlNr. 4758/2, Gemarkung Fridolfing, der eine Länge von ca. 341m aufweist. Die Gesamtlänge des Weges beträgt somit ca. 484m.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Widmung des Feld- und Waldweges auf FlNrn. 4756 und 4758/2, Gemarkung Fridolfing auf einer Länge von ca. 484 m aufzuheben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen und das Bestandsverzeichnis entsprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. Spenden - Bekanntgabe der eingenommenen Spenden 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde bereits in der Vergangenheit aus Transparenzgründen eine Auflistung von eingegangenen Spenden mit dem Verwendungszweck als Tischvorlage vollinhaltlich bekannt gegeben, welche der erste Bürgermeister als laufende Angelegenheit im Sinne des Art. 37 Abs. 1 GO in eigener Zuständigkeit angenommen hat.
In diese Auflistung müssen auch die Spenden des Schulfördervereins und des Fördervereins Salzachklinik mit einbezogen werden, da durch die Zuwendungen durch die Fördervereine an die Salzachklinik, bzw. Schule die Gemeinde einen Vorteil dadurch erlangen könnte, dass sie sich notwendige Aufwendungen für diese Einrichtungen erspare.

Die im laufenden Jahr 2020 in der Gemeinde, der Bürgerhilfsstelle, dem Förderverein Salzachklinik und dem Schulförderverein eingegangen Spenden mit Verwendungszweck wurden dem Gemeinderat als Tischvorlage vorgelegt und vollinhaltlich bekannt gegeben.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters ohne Einwände zur Kenntnis.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Stromliefervertrag 2023 bis 2025 – Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat mitgeteilt, dass die KUBUS Kommunalberatung mit Schreiben vom 11.02.2021 der Gemeinde wieder die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 angeboten hat.

Weiter teilte Bürgermeister Schild mit, dass zur Verfahrenserleichterung und zur Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung seit 2017 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS geschlossen wurden. In der EUB-Sitzung am 02.03.2021 wurde beschlossen, dass die Gemeinde weiter an der Bündelausschreibung teilnimmt und den Dienstleistungsvertrag nicht kündigt.
Ergänzend dazu hat sich der Bürgermeister direkt bei KUBUS erkundigt, welche Anlagen bei der Neuanlagenquote berücksichtigt werden, da gemäß den Ausschreibungstexten Anlagen, die eine EEG-Förderung erhalten, nicht enthalten sind. Es wurde mitgeteilt, dass bei der Neuanlagenquote hauptsächlich ausländische Anlagen Berücksichtigung finden.

Von Seiten der KUBUS wurde darum gebeten, zu entscheiden, ob Normalstrom oder 100% Ökostrom ausgeschrieben werden soll. Bei Ökostrom gibt es zudem die Wahl zwischen 100% Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder 100% Ökostrom mit Neuanlagenquote. Weiter wurde von Seiten der KUBUS darum gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote.

Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr
  • aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie
  • bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.

Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei der Variante Ökostrom ohne Neuanlagequote im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh
Mehrkosten bei geschätzter Abnahmemenge von 950.000 kWh        4.750,00 €


Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 — 1 ,2 ct/kWh
Mehrkosten bei geschätzter Abnahmemenge von 950.000 kWh        max. 11.400,00 €

Bei der zuletzt durchgeführten Ausschreibung wurde seitens der Gemeinde die Variante ohne Neuanlagenquote gewählt.

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).

Hinweis:
Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, Änderungen des Stromliefervertrages o. ä. sind nicht möglich.


Im Anschluss an den Sachvortrag wurde den Gemeinderatsmitgliedern die Möglichkeit gegeben sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Hierbei wurden folgende wesentliche Punkte vorgetragen:
  • Die überwiegende Mehrheit vertrat die Meinung, dass eine Förderung ausländischer Anlagen nicht zielführend und gewollt sei. Die regionale Beschaffung habe Vorrang. Insbesondere müssten Anlagen, die aus der bisherigen Förderung fallen, nicht als Konkurrenz zu den Neuanlagen gesehen werden. Vielmehr sei es wichtig, dass diese bestehenden Anlagen weiter genutzt werden.
  • Vereinzelt wurde argumentiert, dass eine Neuanlagenquote beschlossen werden soll, um umweltfreundliche Neuanlagen grundsätzlich zu fördern, auch wenn diese im Ausland seien.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 die Ausschreibungsvariante „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ zu wählen.


Abstimmungsergebnis:

Anwesend:        16
Für:                14
Gegen:        0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Ausschreibung der leistungsgemessenen Anlagen, der Straßenbeleuchtungsanlagen und der Heizanlagen ist wie zuletzt in separaten Losen durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:        16
Für:                16
Gegen:        0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.04.2021 ö 5

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 12.05.2021 08:52 Uhr