Datum: 17.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021
2 Rathaus - Errichtung eines zweiten Fluchtweges aus dem Dachgeschoss und Fassadensanierung, Maßnahmebeschluss
3 Bauleitplanung; Einbeziehungssatzung Untergeisenfelden - Satzungsbeschluss
3.1 Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:
3.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
3.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde, E-Mail v. 19.04.2021
3.3 Satzungsbeschluss über die Einbeziehngssatzung Untergeisenfelden
4 Bauleitplanung; Neuaufstellung Bebauungsplan Kaltenbrunn - Satzungsbeschluss
4.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
4.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
4.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 04.05.2021
4.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 15.04.2021
4.2.3 Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 30.04.2021
4.3 Satzungsbeschluss über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn
5 Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes - Feststellungsbeschluss
5.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
5.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
5.3 Feststellungsbeschluss - 23. Änderung des Flächennutzungsplanes
6 Bauleitplanung - Bebauungsplan Sondergebiet Lixen, Billigung und Auslegung
6.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
6.2 Ergebnis der Beteiligung der Behörden
6.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 30.01.2020
6.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020
6.2.3 Gemeinde Kirchanschöring, Beschluss vom 06.02.2020
6.2.4 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 23.12.2019
6.2.5 Deutsche Telekom, Schreiben vom 20.12.2019
6.3 Beschluss - Bebauungsplan Sondergebiet Lixen, Billigung und Auslegung
7 Bauleitplanung - 22. FNP-Änderung im Bereich Lixen, Billigung und Auslegung
7.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
7.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
7.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
7.2.2 Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauordnungsrecht
7.3 Beschluss - 22. FNPl-Änderung im Bereich Lixen, Billigung und Auslegung
8 Marketingumlage Tourist-Info Waging - Abschluss einer Zweckvereinbarung
9 Rupertistraße, Tittmoninger Str. und Stefan-Glonner-Str. - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - ÖLF auf Errichtung einer 30er-Zone mit Durchfahrtsverbot für LKW (Anliegerverkehr frei)
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
10.1 Bericht zum Starkregenereignis am 05.06.2021

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 11.05.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Es wurde darum gebeten, im TOP 2 öffentlich die Stellungnahme von Frau Beate Rutkowski nicht als Fließtext, sondern als Aufzählung darzustellen. Bürgermeister Schild sicherte eine redaktionelle Änderung diesbezüglich zu.

Weiter sollte im TOP 3 öffentlich ein Hinweis auf die möglichen Kosten der Hangentwässerung ergänzt werden. Bürgermeister Schild erklärte hierzu, dass dieser Hinweis bereits im Beschluss des Gemeinderates vom 25.03.2021 bei der Genehmigung des Grundstücksgeschäftes formuliert wurde.

Beschluss

Nachdem keine weiteren Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 11.05.2021 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Rathaus - Errichtung eines zweiten Fluchtweges aus dem Dachgeschoss und Fassadensanierung, Maßnahmebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 2

Sachverhalt

**********************
Gemeinderätin Monika Fuchs ist zur Sitzung erschienen (19.12 Uhr).
**********************


Zu diesem TOP ist H. Tobias Aiblinger vom Büro Aiblinger&Aiblinger anwesend und erläutert die Planung.

Im Einzelnen sind folgende Gewerke notwendig und für die Ausschreibung bereits vorbereitet:
  • Dachreinigung
  • Gerüst
  • Maler
  • Naturstein (Tuffsteinmauer)
  • Schlosser inkl. Fundament
  • Taubenabwehr

Da im Dachgeschoss im Rahmen von öffentlichen Sitzungen mit gleichzeitiger Anwesenheit von mehr als 20 Personen zu rechnen ist, muss gemäß einer gutachterlichen Prüfung und Anforderung durch das LRA TS ein 2. baulicher Rettungsweg geschaffen werden. Das ursprüngliche Konzept einer Rettungsrutsche gemäß der damaligen Genehmigung wird bauaufsichtlich nicht mehr zugelassen. 
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalschutz wird der Anbau einer filigranen Stahl-Außentreppe als am wenigsten beeinträchtigend beurteilt. Hierzu wurde durch das Planungsbüro ein entsprechender planerischer Vorschlag ausgearbeitet. Eine Vorabstimmung mit dem KBR hins. Podest und Laufbreite ist erfolgt.
Die Kosten für diese Außentreppe waren eigentlich im aktuellen Haushaltsplanansatz von 172.000 € nicht enthalten, sind aber mit diesem Ansatz abgedeckt.

Für den Anbau der Außentreppe ist noch ein Bauantragsverfahren durchzuführen.

Für die Außentreppe ist mit Kosten i. H. v. 50.000 € zu rechnen.
Die übrigen Maßnahmen sind mit 76.000 € geschätzt.
Die Nebenkosten sind derzeit mit 30.000 € angesetzt.

Die Fertigstellung aller Maßnahmen ist derzeit für KW 41 eingeplant.

Auf Nachfrage wurde Folgendes ergänzend beantwortet:
Für die Außentreppe wird ein nach Statik bemessenes Fundament benötigt.
Ein Stellplatz muss nicht zwangsläufig entfallen, sondern kann ggf. vor der Anlage verbleiben.
Der Durchgang im DG im Küchenbereich ist als ausreichend angesehen worden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Planung sowie die ergänzenden Ausführungen des Planungsbüros zur Kenntnis und beschließt, die Fassadensanierung und den notwendigen Anbau der Außentreppe wie vorgestellt durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung; Einbeziehungssatzung Untergeisenfelden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Im Verfahren zur Aufstellung einer Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung für den Bereich des Grundstücks FlNr. 1755, Gemarkung Fridolfing fand in der Zeit vom 19.03.2021 bis zum 19.04.2021 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

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3.1. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 3.1

Sachverhalt

Im Verfahren sind keine Stellungnahmen oder Äußerungen eingegangen

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3.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 3.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahmen bzw. Einwendungen haben abgegeben bzw. vorgebracht:
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 – untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 19.04.2021
  • Deutsche Telekom GmbH, Schreiben vom 16.04.2021
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 08.04.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 - untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben v. 31.03.2021
  • Amt für ländliche Entwicklung
  • Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben v. 24.03.2021
  • Achengruppe, Schreiben v. 17.03.2021

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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3.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – untere Naturschutzbehörde, E-Mail v. 19.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 3.2.1

Sachverhalt

(auf das Schreiben in der Anlage wird hingewiesen)
Darin wird die Einsaat der Ausgleichsfläche mit gebietseigenem Saatgut mit mind. 50% Kräuteranteil gefordert. Es wird gebeten, diese Vorgaben in den Unterlagen zu ergänzen. Weiter wird auf eine entspr. Nachweisführung durch Fotos und Bericht und fachlicher Begleitung zur Umsetzung hingewiesen. Die Dienstbarkeitsbestellung ist vorzulegen und die Fläche dem LfU zu melden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es werden keine grundsätzlichen Einwände oder Bedenken gegen die Planung erhoben. Die festgesetzte Ausgleichsfläche wurde bereits dinglich gesichert. Darin ist auch noch eine gewünschte Nachbeweidung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde aufgenommen. Alle weiteren Vorgaben sind dem Antragsteller bekannt und können entspr. übernommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Aufnahme der geforderten Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3.3. Satzungsbeschluss über die Einbeziehngssatzung Untergeisenfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 3.3

Beschluss

Nachdem aus dem Auslegungsverfahren keine grundlegenden Änderungen der Planung veranlasst sind, beschließt der Gemeinderat die Einbeziehungssatzung „Untergeisenfelden“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen, die Einbeziehungssatzung „Untergeisenfelden tritt damit in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung; Neuaufstellung Bebauungsplan Kaltenbrunn - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 04.03.2021 inkl. Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom 09.04.2021 bis einschl. 10.05.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 10/2021 vom 01.04.2021 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

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4.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.

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4.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauordnungsrecht
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 Wasserrecht
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Amt für ländliche Entwicklung
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayer. Bauernverband
  • Bayernwerk
  • Telekom
  • Vodafone
  • Achengruppe

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.14 Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 04.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4.2.1

Sachverhalt

Die Nachricht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Die Anwendung der bayerischen Kompensationsverordnung bzgl. der Eingriffsregelung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die fachgerechte Umsetzung der Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche soll dokumentiert werden, damit die nötige Bescheinigung ausgestellt werden kann. Außerdem wird auf die Meldepflicht an das LfU hingewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bestätigung, dass bzgl. der Eingriffsregelung die Bayer. Kompensationsverordnung zur Anwendung kommen konnte, wird zur Kenntnis genommen. Den Forderungen und Hinweisen zur Umsetzung und Meldung der Ausgleichsmaßnahmen kann entsprechend nachgekommen werden.
Die dingliche Sicherung liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Eine Änderung der Entwürfe ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 15.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es wird bestätigt, dass die schalltechnische Untersuchung fachlich in Ordnung ist. Der Widerspruch zu einer älteren schalltechnischen Untersuchung wurde aufgeklärt; er ergab sich aufgrund der Änderung des Berechnungsverfahrens. Es werden keine grundsätzlichen Einwendungen erhoben.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Bestätigung, dass die erstellte schalltechnische Untersuchung fachlich in Ordnung ist, wird zur Kenntnis genommen. Es sind keine Änderungen oder Anpassungen veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Eine Änderung der Entwürfe ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.2.3. Bund Naturschutz Traunstein, E-Mail vom 30.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4.2.3

Sachverhalt

Die Nachricht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine grundsätzlichen Einwände erhoben, sofern es sich um eine Erweiterung der Schreinerei Dandl handelt. Im Hinblick auf die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Fledermausarten soll die zu erhaltende Baumreihe nicht angestrahlt werden und es sollen nur insektenschonende Leuchtmittel verwendet werden. Die Wanderbeziehungen der Amphibien dürfen nicht unterbrochen werden. Die Dachflächen der neuen Hallen sollen für Solarthermie oder Photovoltaik genutzt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Der Schreibfehler unter Punkt 5.3 auf Seite 12 der Begründung wird berichtigt. 
Die Forderungen hinsichtlich der Beleuchtung sind in den Festsetzungen bereits enthalten. 
Wanderbeziehungen von Amphibien werden nicht unterbrochen.
Die Bestückung der Dächer mit Solarthermie oder PV-Anlagen ist durch den Bebauungsplan zugelassen, kann aber nicht durch Festsetzung erzwungen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Eine Änderung ist nur hins. der Begründung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4.3. Satzungsbeschluss über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Kaltenbrunn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 4.3

Beschluss

Nachdem sich aus den o. g. Stellungnahmen keine grundlegenden Änderungen an den Entwürfen ergeben, beschließt der Gemeinderat den Bebauungsplan „Kaltenbrunn“ als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss bekanntzumachen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Bauleitplanung; 23. Änderung des Flächennutzungsplanes - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.09.2020 inkl. Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom 09.04.2021 bis einschl. 10.05.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 11/2021 vom 01.04.2021 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

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5.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.

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5.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 5.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, e-mail v. 06.05.2021
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben v. 10.05.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 Wasserrecht, Schreiben v. 06.05.2021
  • Vodafone Kabel Deutschland, e-mail v. 04.05.2021
  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, e-mail v. 04.05.2021
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Schreiben v. 04.05.2021
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauordnungsrecht
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Amt für ländliche Entwicklung
  • Bayer. Landesamt für Denkmalpflege
  • Bayer. Bauernverband
  • Bayernwerk
  • Telekom
  • Achengruppe

Somit liegen keine zu behandelnden Stellungnahmen im FNP-Verfahren vor.

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5.3. Feststellungsbeschluss - 23. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 5.3

Beschluss

Nachdem keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht wurden, stellt der Gemeinderat die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.09.2020 fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB einzuholen und die Bekanntmachung zu veranlassen.
Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung - Bebauungsplan Sondergebiet Lixen, Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 19.04.2018 die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für den best. Transportbetrieb in Lixen als Sondergebiet beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.01.2020, gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann sichtbar einzusehen.

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6.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.1

Sachverhalt

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen vorgebracht.

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6.2. Ergebnis der Beteiligung der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 20.01.2020 
  • Landratsamt Traunstein, SG 5.16 – Wasserrecht/Bodenschutz, Schreiben v. 27.01.2020
  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, Mail vom 28.01.2020
  • Landratsamt Traunstein, Untere Verkehrsbehörde
  • Landratsamt Traunstein, Veterinäramt
  • Gesundheitsamt Traunstein
  • Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 28.01.2020
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 03.02.2020
  • Amt für ländl. Entwicklung Oberbayern
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Folgende Stellungnahme nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis.

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6.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben v. 30.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Bebauungsplanentwurf in der vorgelegten Fassung dem Anbindungsziel des LEP widerspricht

Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Stellungnahme der Regierung wurde die Planung grundlegend überarbeitet, da Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB grundsätzlich den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Die ursprünglich angedachte Hallenerweiterung im Süden mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche wurde verworfen. Stattdessen soll der Bestand erhalten werden und im Westen lediglich noch Bauraum für den Anbau einer Waschhalle geschaffen werden. Der Bauraum für ein notwendiges Betriebsleiterwohnhaus im Osten wurde geschlossen, sodass die bebaubaren Flächen entsprechend eingegrenzt sind. Die nunmehr erarbeitete Planung dient ausschließlich der Bestandssicherung des best. Betriebes und sollte einschl. der vorgesehenen Eingrünung umsetzbar sein. Eine nochmalige Abstimmung mit der Höheren Landesplanungsbehörde im Rahmen des förmlichen Auslegungsverfahren ist erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der ROB und die daraufhin erfolgte Überarbeitung der Entwürfe zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Eine erneute Beteiligung der ROB ist erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 06.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). In der Äußerung werden verschiedene Anforderungen wie die zu benennende Zweckbestimmung, die Unterordnung der vorgesehenen Wohnnutzungen und die Gestaltung des freistehenden Wohnhauses thematisiert. Weiterhin wird gefordert, klare Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den Flächenbefestigungen zu treffen und den Grundsatz der Bestimmtheit und die erhöhten Anforderungen an die Gestaltung einzuhalten. Weiterhin werden noch Hinweise zum Geltungsbereich und zu möglichen Einfriedungen gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung
Wie bereits zu 1. ausgeführt, wurde die Planung grundlegend überarbeitet. Auf die dortigen Ausführungen wird ergänzend Bezug genommen. Die in der Stellungnahme genannten Maßgaben wurden in die Planung aufgenommen: Die Betriebswohnungen sind größenbeschränkt und im Verhältnis zum Gewerbe untergeordnet. Das geplante freistehende Wohnhaus soll in Abstimmung mit dem Kreisbaumeister als längsgestrecktes eingeschossiges Gebäude mit Satteldach, integrierten Garagen und Holzverschalung ausgeführt werden. Es werden absolut überbaubare Grundflächen festgelegt. Sämtliche weiteren Hinweise werden in die Planung aufgenommen bzw. berücksichtigt. Auf dieser Grundlage könnte das Verfahren fortgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und die daraufhin erfolgte Überarbeitung der Entwürfe zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren wie vorgeschlagen fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2.3. Gemeinde Kirchanschöring, Beschluss vom 06.02.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2.3

Sachverhalt

Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Ortsteil Lixen an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde Kirchanschöring angeschlossen ist und daher die Vorgaben der gültigen Entwässerungssatzung der Gemeinde zu beachten sind (s. Anlage). Bautätigkeiten sind entsprechend zu melden. Die Begründungen sind zu berichtigen.

Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorgaben werden beachtet. Die Begründungen wurden bereits berichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2.4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 23.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben mit Bestätigung der Versorgungssicherheit wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Auf den erforderlichen Feuerschutz wird hingewiesen. 

Stellungnahme der Verwaltung
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Ein Unterflurhydrant befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Baugrundstück.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.2.5. Deutsche Telekom, Schreiben vom 20.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.2.5

Sachverhalt

Es wird auf best. Telekommunikationslinien hingewiesen, die entsprechend zu schützen sind (Anlage). Weiterhin soll sichergestellt werden, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Die Vorgaben betreffen in erster Linie Bau- und Erschließungsmaßnahmen und sind dann zu beachten. Die best. Linien werden durch Baumpflanzungen nicht tangiert.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis; es ergibt sich kein weiterer Änderungsbedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6.3. Beschluss - Bebauungsplan Sondergebiet Lixen, Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 6.3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die bereits erfolgten Anpassungen der Entwürfe zur Kenntnis und beschließt, die Entwürfe auf dieser Basis förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung - 22. FNP-Änderung im Bereich Lixen, Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 04.11.2019 inkl. Begründung und Umweltbericht ist in der Zeit vom 01.01.2020 bis einschl. 31.01.2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegen. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 33/2019 vom 23.12.2019 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Alle Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar.

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7.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 7.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen oder Einwendungen eingereicht.

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7.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 7.2
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7.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 7.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Entwurf in der vorgelegten Fassung dem Anbindungsziel des LEP widerspricht

Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der Stellungnahme der Regierung wurde die Planung grundlegend überarbeitet, da Bauleitpläne gemäß § 1 Abs. 4 BauGB grundsätzlich den Zielen der Raumordnung anzupassen sind. Die ursprünglich angedachte Hallenerweiterung im Süden mit ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche wurde verworfen. Stattdessen soll der Bestand erhalten werden und im Westen lediglich noch Bauraum für den Anbau einer Waschhalle geschaffen werden. Der Bauraum für ein notwendiges Betriebsleiterwohnhaus im Osten wurde geschlossen, sodass die bebaubaren Flächen entsprechend eingegrenzt sind. Die nunmehr erarbeitete Planung dient ausschließlich der Bestandssicherung des best. Betriebes und sollte einschl. der vorgesehenen Eingrünung umsetzbar sein. Eine nochmalige Abstimmung mit der Höheren Landesplanungsbehörde im Rahmen des förmlichen Auslegungsverfahren ist erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der ROB zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren. Eine erneute Beteiligung der ROB ist erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.2.2. Landratsamt Traunstein, SG 4.40 Bauordnungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 7.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es wird auch hier nochmals auf die von der Höheren Landesplanung genannten Ziele der Raumordnung verwiesen. Bzgl. der Überwindung des Anbindungsgebotes muss eine einvernehmliche Abstimmung mit der Höheren Landesplanungsbehörde erfolgen. Die Frage der Erschließung und der Eingrünung müsse ebenfalls überarbeitet bzw. abgestimmt werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Wie bereits zu 1. ausgeführt, wurde die Planung grundlegend überarbeitet. Auf die dortigen Ausführungen wird ergänzend Bezug genommen. Auf dieser Grundlage könnte das Verfahren fortgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme und die daraufhin erfolgte Überarbeitung der Entwürfe zur Kenntnis und beschließt, das Verfahren wie vorgeschlagen fortzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7.3. Beschluss - 22. FNPl-Änderung im Bereich Lixen, Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 7.3

Beschluss

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sind die Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechend zu überarbeiten. Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren mit den überarbeiteten Entwürfen fortzusetzen und das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Marketingumlage Tourist-Info Waging - Abschluss einer Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass bereits in der Sitzung des TGG-Ausschusses am 27.10.2020 sowie des KFP-Ausschusses am 26.01.2021 beschlossen wurde, die Zahlung einer höheren Marketingumlage an die Marktgemeinde Waging a. See ab dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 10.440,00 € (bisher 2.925,00 €) zu genehmigen.

Von Seiten der VG Waging am See wurde nunmehr mitgeteilt, dass zur Erhebung einer Marketingumlage der Erlass einer entsprechenden Zweckvereinbarung mit den beteiligten Gemeinden notwendig ist. Die von der VG Waging am See entworfene Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt und wurde bereits von der Rechtsaufsichtsbehörde ohne Beanstandung genehmigt.

Dem Gemeinderat wurden die wesentlichen Bestandteile dieser Zweckvereinbarung bekannt gegeben. Es wurde angeregt, künftige Kostensteigerungen in Hinblick auf einzusparendes Potential (z.B. nicht mehr zeitgemäße Drucksachen) zu überprüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem Abschluss einer Vereinbarung über die Erhebung einer Umlage für die von der Touristinformation Waging am See zu erbringenden gemeinschaftlichen, regionalen Marketingmaßnahmen einverstanden. Mit dem vorgelegten Entwurf der Zweckvereinbarung besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Rupertistraße, Tittmoninger Str. und Stefan-Glonner-Str. - Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen - ÖLF auf Errichtung einer 30er-Zone mit Durchfahrtsverbot für LKW (Anliegerverkehr frei)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 9

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ÖLF vom 03.06.2021 vollinhaltlich bekannt gegeben. Anschließend wurde der antragstellenden Fraktion Gelegenheit gegeben, den Antrag wie folgt zu begründen:

  • Beschluss aus dem Jahr 2019 aufheben, da Fridolfing ein Verkehrsproblem hat
  • Schutz der Bevölkerung, generelles Tempo 30 verhindert Verlagerung des Verkehrs auf andere Straßen
  • Forderung nach weniger PKW- und LKW-Verkehr, mehr Elektromobilität und v.a. auch mehr Fußgänger und Fahrradfahrer in Fridolfing
  • Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für Fridolfing


Bürgermeister Schild erläuterte anschließend, dass der Arbeitskreis Mobilität bereits an einem Mobilitätskonzept für Fridolfing arbeitet. Mittelfristig sieht er es als notwendig, Verkehre zu verringern und zu bündeln sowie das vorhandene Bewusstsein in der Bevölkerung zu verändern.

Zum Antrag der Fraktion führte Bürgermeister Schild aus, dass der damalige Beschluss darauf abzielte, mit baulichen Veränderungen eine Verringerung der Geschwindigkeit in der Rupertistraße zu erzielen. Nach Ansicht des Gemeinderates zeigen Engstellen und Rechts-vor-Links-Regelungen Wirkungen, nicht aber Schilder. Aus diesem Grund wollte man erst (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.2019) die Entwicklung nach dem Umbau beobachten.

Zum beantragten Durchfahrtsverbot (mit Anlieger frei) verwies Bürgermeister Schild auf die Aussagen und einer schriftlichen Stellungnahme der Polizei. Das Schild „Anlieger frei“ sperrt so gut wie keinen LKW aus, da eigentlich alle ein Anliegen haben. Somit ist ein derartiges Durchfahrtsverbot (mit Anlieger frei) wirkungslos. 

Im Zuge der darauffolgenden ersten Diskussionsrunde wurden folgende Punkte angesprochen

  • Gerichtsurteile zum unzulässigen Ausweichen auf innerörtliche Strecken wohl vorhanden
  • Verkehr über B20 umlenken
  • Beschilderung an der B20 verbessern, z.B. durch Anbringung der Fimenlogos oder -namen
  • Erstellung eines Rechtsgutachtens bzw. Gesamtverkehrskonzeptes
  • Tempo-30-Zone auf der Stefan-Glonner-Straße und Tittmoninger Straße
  • Bepflasterung in der Stefan-Glonner-Straße ist zu laut
  • Ständiges Bremsen und Anfahren der LKW`s bei Rechts-vor-Links ist zu laut, gleiches gilt für Schwellen Lösungen
  • Tempo 30 Beschränkung, aber kein rechts vor links

Bürgermeister Schild schlug vor, am heutigen Tag die Beschlüsse so wie unten formuliert zu gliedern. Er war der Meinung, dass zuerst ein Mobilitätskonzept und die Prüfung des Sachverhaltes (z.B. Auswirkung auf andere Verkehrsbeziehungen) und deren rechtliche Umsetzbarkeit geprüft werden solle, bevor man konkrete Beschlüsse fasse. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, an dem Beschluss aus der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019, nach der Sanierung der Rupertistraße keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h anzuordnen und die Entwicklung abzuwarten, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße eine Tempo 30-Zone bzw. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 3

Der Gemeinderat ist mit der Erstellung eines externen Mobilitätskonzeptes für das Gemeindegebiet unter Mithilfe der Polizei und sonstigen Fachstellen einverstanden.  Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat beauftragt entsprechende Angebote einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 10
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10.1. Bericht zum Starkregenereignis am 05.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.06.2021 ö 10.1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild gab dem Gemeinderat einen kurzen Überblick über das Starkregenereignis am 05.06.2021. Insgesamt konnte bemerkt werden, dass sich die kürzlich vollendeten Baumaßnahmen in Pietling, in der Watzmannstraße und Lieseich sehr gut bewährt haben. Der Überlauf bei der Fa. Otto-Chemie in Kaltenbrunn wurde von der Fa. Otto Chemie korrigiert. 

In Bereich Pietling ist weiter vorgesehen, auf dem Grundstück FlNr. 9 Gemarkung Pietling einen Sickertest durchzuführen und Rigolen einzubauen, um das Baugebiet „Am Bergfeld“ noch besser zu schützen. Von Seiten des Grundstückseigentümers wurde das Einverständnis hierzu erteilt. 

Datenstand vom 26.01.2022 11:54 Uhr