Datum: 06.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Energie-, Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.06.2021
2 Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung
3 Bauantrag zur Errichtung einer Holzfensterfertigung auf dem Grundstück FlNr. 1121/1 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 2
4 Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses zum Mehrgenerationenhaus, FlNr. 1065/3, Gmkg. Pietling, Hauptstraße 2a
5 Bauantrag zur Nutzungsänderung und Erweiterung der best. Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 975 der Gemarkung Pietling, Bergstraße 27
6 Bauantrag zur Nutzungsänderung im EG, Auflösung der gewerbl. Nutzflächen und Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 1286/9, Gmkg. Fridolfing, Fichtenstraße 8
7 Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung als Ersatzbau für das ehem. landwirtschaftl. Wohngebäude, FlNr. 16, Gmkg. Pietling, Hauptstr. 15
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
8.1 Ausbau verschiedener Straßen
8.2 Mülldeponie Pirach

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Energie-, Umwelt- und Bauausschuss mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 15.06.2021 (öffentlicher Teil) zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 15.06.2021 (öffentlicher Teil) ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Aufnahme zusätzlicher TOP in die Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

GR Lenz Johann hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP nicht teilgenommen.

Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung als Ersatzbau für das ehem. landwirtschaftliche Wohngebäude, Fl.Nr. 16, Gmkg. Pietling, Hauptstraße 15.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Holzfensterfertigung auf dem Grundstück FlNr. 1121/1 der Gemarkung Pietling, Hauptstraße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Das BV wird anhand der Planungsunterlagen hins. Nutzung, Gestaltung der Gebäude, Einbindung in das Ortsbild mit Höhenentwicklung und Zu- und Umfahrten erläutert.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des in Neu-Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Kaltenbrunn und hält die künftigen Festsetzungen ein. 
Der Bebauungsplan besitzt die formelle Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 BauGB, der Satzungsbeschluss ist bereits erfolgt. 
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen noch schriftlich anzuerkennen

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses zum Mehrgenerationenhaus, FlNr. 1065/3, Gmkg. Pietling, Hauptstraße 2a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des in Neu-Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Kaltenbrunn und hält die künftigen Festsetzungen ein. 
Der Bebauungsplan besitzt die formelle Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 BauGB, der Satzungsbeschluss ist bereits erfolgt. 
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen noch schriftlich anzuerkennen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung und Erweiterung der best. Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 975 der Gemarkung Pietling, Bergstraße 27

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem Vorhaben wurde die gemeindliche Zustimmung i. S. eines privilegierten Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bereits erteilt.
Da eine überwiegende Nutzung durch das Lohnunternehmen vorliegt, sollen best. Halle und geplanter Anbau der entspr. gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Dies ist planungsrechtlich gemäß § 35 Abs. 4 Nr.6 BauGB zulässig.

Aufgrund der jüngsten Überschwemmungen im Baugebiet Am Bergfeld in Pietling (nördlich der Halle) ist die schadlose Beseitigung der Dach- und Oberflächenwässer zu thematisieren; hierzu muss eine genaue Prüfung erfolgen, da der Abfluss Richtung Baugebiet keinesfalls verschärft werden darf.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen. 
Hinsichtlich der Beseitigung der Dach- und Oberflächenwässer aus den befestigten Flächen wird die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens unter Beteiligung der Gemeinde Fridolfing gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Nutzungsänderung im EG, Auflösung der gewerbl. Nutzflächen und Einbau einer Wohnung im Erdgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 1286/9, Gmkg. Fridolfing, Fichtenstraße 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Fridolfing-Nord. Das Vorhaben war bereits Gegenstand eines gleichlautenden Bauantrages (AZ 47/2017, E: 24.07.2017), der jedoch aufgrund fehlender Abstandsflächenübernahmen durch die Nachbarn nicht genehmigungsfähig war und deshalb zurückgenommen wurde. 

Aufgrund Feststellung durch die Bauaufsichtsbehörde ist die Nutzungsänderung der ehemaligen Ausstellungshalle zu einer weiteren Wohnung baulich bereits ohne Genehmigung vollzogen. 

Um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu erreichen, ist die Übernahme der Abstandsflächen durch die Eigentümer der Nachbaranwesen erforderlich, da auch bei Nutzungsänderungen die Abstandsflächensituation vollumfänglich erneut zu prüfen ist.

Abstandsflächenübernahmeerklärungen liegen zwar vor; ob die Hausverwaltung in Vertretung für die Eigentümergemeinschaft dies erklären durfte, ist jedoch rechtlich im Verfahren zu prüfen.
Da die Baugrenze des o. g. Bebauungsplanes überschritten ist, wäre formal noch eine Befreiung zu beantragen.
Es müssen 8 nutzbare Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gem. § 36 BauGB herzustellen, sofern die notwendigen Stellplätze in nutzbarer Form nachgewiesen werden. Der vorliegende Stellplatznachweis wird nicht anerkannt.
Mit einer Befreiung bzgl. der Baugrenze besteht Einverständnis.
Hinsichtlich der Nutzungszahlen (GRZ/GFZ) sind noch Nachweise vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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7. Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit integrierter Altenteilwohnung als Ersatzbau für das ehem. landwirtschaftl. Wohngebäude, FlNr. 16, Gmkg. Pietling, Hauptstr. 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 7

Sachverhalt

GR Lenz Johann hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Pietling in der Fassung vom 10.03.2005. Die in der Satzung festgesetzte seitliche Wandhöhe von max. 6,40 m wird mit 7,14 m überschritten; dies erscheint jedoch vorliegend vertretbar bzw. nötig, da an den Bestand profil- und traufgleich angebunden und so eine gestalterisch einwandfreie Lösung erreicht wird. Gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung sind Ausnahmen für solche Fälle vorgesehen.
Die Erschließung ist gesichert.
Auf die Belange des südlich befindlichen Baudenkmals ist Rücksicht zu nehmen.

Beschluss

Der Energie-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis und beschließt, das Einvernehmen zum Bauvorhaben herzustellen und der nötigen Ausnahme zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 8
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8.1. Ausbau verschiedener Straßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 8.1

Sachverhalt

Auf Nachfrage wird von Seiten der Verwaltung erklärt, dass für die Maßnahme Ausbau der Nillingerstraße in Pietling noch keine Förderzusage vorliege.

Auf weitere Nachfrage erläutert Bürgermeister Schild, dass bei den geplanten Bohrungen im Gebiet der Salzburger Straße auch die wohl relativ hohen Grundwasserstände berücksichtigt werden.
Weiters weist er darauf hin, dass in der Laufener Straße nach den Aufgrabungen (vorläufig) nur eine Tragschicht eingebaut ist, da man ja einen Ausbau mit Neugestaltung beschlossen habe.

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8.2. Mülldeponie Pirach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Energie-, Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Energie-, Umwelt- und Bauausschuss 06.07.2021 ö 8.2

Sachverhalt

Zum Thema Altlastenfläche in Pirach wird durch die Verwaltung auf Nachfrage der Sachstand erläutert. Der Baulastträger ist der Landkreis, nachdem dieser zuletzt die Deponie betrieben habe. Daher sind alle weiteren notwendigen Maßnahmen grundsätzlich durch den Landkreis durchzuführen. Ein Eingriff in den Deponiekörper durch die Gemeinde ist nicht möglich. Die nun anstehende Detailuntersuchung wird in Abstimmung mit dem SG Bodenschutz durch die Gemeinde in die Wege geleitet, ist aber kostenmäßig vollständig vom Landkreis zu tragen. Die gutachterlichen Ergebnisse müssen abgewartet werden.
Der Grundstückseigentümer ist vollumfänglich über den Sachverhalt informiert.

Datenstand vom 22.09.2021 10:42 Uhr