Datum: 20.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.07.2021
2 Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17.06.2021 bezüglich Einführung einer Tempo 30-Zone bzw. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße
3 Rupertihalle - Vorstellung Planungsstand und weitere Entscheidungen
4 Bauleitplanung - 8. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof I", Satzungsbeschluss
4.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
4.2 Ergebnis der Beteiligung der Behörden
4.2.1 Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 27.05.2021
4.2.2 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 25.06.2021
4.2.3 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 22.06.2021
4.3 Satzungsbeschluss - 8. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof I"
5 Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Salzachstraße, Satzungbeschluss
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 01.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 01.07.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 01.07.2021 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17.06.2021 bezüglich Einführung einer Tempo 30-Zone bzw. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr PHK Peter Zitzelsperger von der PI Traunstein erschienen.

Eingangs teilte Bürgermeister Schild dem Gemeinderat mit, dass am 01.07.2021 eine Besprechung mit Vertretern der Polizei sowie des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern stattgefunden hat.

Im Rahmen dieses Gespräches wurden die in der GR-Sitzung am 17.06.2021 besprochenen Sachverhalte zur Stefan-Glonner-Straße/Tittmoninger Straße bzw. Rupertistraße erläutert und um entsprechende fachliche Stellungnahme gebeten. Der von der Verwaltung angefertigte Aktenvermerk wurde dem Gemeinderat als Anlage übersandt.

Von Seiten der PI Traunstein, Herr Zitzelsperger wurde mit Mail vom 08.07.2021 zum Sachverhalt Stefan-Glonner-Straße/Tittmoninger Straße Stellung genommen (siehe Anlage). Auch hier kam die Fachstelle eindeutig zu dem Ergebnis, dass im bewerteten Streckenabschnitt keine rechtliche Möglichkeit besteht, die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.

Zusammenfassend stellte Bürgermeister Schild somit fest, dass der in der Sitzung am 17.06.2021 gefasste Beschluss verkehrsrechtlich nicht haltbar und somit rechtswidrig sei. 

Er empfiehlt dem Gemeinderat daher dringend, den Beschluss wieder aufzuheben und so wie von ihm in der Sitzung am 17.06.2021 vorgeschlagen, diese Thematik im Rahmen des zu beauftragenden Verkehrsgutachtens mit aufzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss des Gemeinderates vom 17.06.2021 bezüglich Einführung einer Tempo 30-Zone bzw. einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Stefan-Glonner-Straße bzw. Tittmoninger Straße aufzuheben und diese Thematik in das zu beauftragende Verkehrsgutachten mit Vorrang aufzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

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3. Rupertihalle - Vorstellung Planungsstand und weitere Entscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist die Objektplanung Gebäude, H. Arch. Farthofer, anwesend.
Weiter sind die Fachplaner HLS, Fr. Lederhofer und Hr. Grassmann und ELT, Hr. Dauhrer anwesend. Bzgl. Akustik ist Fr. Nies vom Büro Müller BBM über Video zugeschaltet. Auf die bereits bekannt gegebenen Präsentationen vom 14.07.21 von Herrn Farthofer und vom 20.07.21 von Herrn Grassmann wird verwiesen.
Die Beauftragung der Fachplaner Tragwerk, Brandschutz, HLS und ELT wurde am 07.11.2019 beschlossen.

Am 28.07.2020 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
  1. Wiederzulassung der Nutzung unter Beachtung der Vorsorgemaßnahmen;
  2. Komplettentfernung aller mit Schadstoffen belasteten Bauteile;
  3. Komplettentfernung des Bühnenbaus;
  4. Einverständniserklärung mit den vorgeschlagenen Variantenuntersuchungen;
  5. Einverständniserklärung zur Mitplanung Keller für die Mitbenutzung der Altschützen und des Trachtenvereins.

Dem Gemeinderat wurden in der Sitzung am 25.03.2021 die von H. Arch. Farthofer erarbeiteten Planungsvarianten verschiedener Dachneigungen sowie die Weiterentwicklung der Planung aufgrund der vorangegangenen Beschlüsse vorgestellt. Auf die Niederschrift dazu wird Bezug genommen. In der Sitzung am 25.03.2021 wurden hierzu keine Beschlüsse gefasst.

Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch am gleichen Tag zur Umnutzung der Kegelbahn im Keller: „Mit der Umnutzung der bestehenden Kegelbahn zu einem weiteren Schießstand und Funktionsräumen der Alt-Schützengesellschaft Fridolfing e. V. und des GTEV D`Salzachtaler besteht grundsätzlich Einverständnis.“

Auftragsgemäß wurden die offenen Fragen durch die Architekten und die Fachplaner bearbeitet. Hierzu fanden auch zwei Arbeitskreissitzungen mit den Vertretern der Fraktionen statt (am 19.05. und 21.06.2021). Die Protokolle hierzu wurden allen GR-Mitgliedern per Mail zugesandt.

Vom 1. Bürgermeister wird einleitend nochmals kurz an den Werdegang der Planungen erinnert. Bereits 2015 gab es erste Überlegungen zur energetischen Sanierung der Rupertihalle. 2018 wurde eine neue Heizungsanlage erstellt. Gleichzeitig wurden für die Halle mehrere Varianten erstellt. Im Ergebnis stellte man dann die Notwendigkeit eines VgV-Verfahrens fest; aus diesem Verfahren heraus erhielt H. Farthofer 2019 den Auftrag zur Weiterplanung. Nach der Beschlussfassung durch den GR vom 28.07.2020 entspricht das Bauvorhaben ab dem Erdgeschoß in vielen Teilen einem Neubau, was natürlich auch finanzielle Auswirkungen habe. Dennoch wurde bis dato versucht, die Planung so aufzubauen, dass best. Bauteile so weit als möglich erhalten werden können.

Die Ergebnisse bzw. der Stand der Planung wird zunächst von Herr Farthofer anhand der vorgelegten Präsentation erläutert:
  • Feststellungen/Vorgaben des Statikers;
  • Zus. Kellerräume für die Schützen;
  • Halle autark machen;
  • Bühnenerweiterung im EG Ri. Norden;
  • Ev. Terrasse im Westen mit Abgrenzung;
  • Ca. 1/3 je Traufseite mit Glasflächen beplant;
  • Einplanung eines Abtrennungsbereiches;
  • Anschluss an Bestand als architektonische Frage;
  • Für das öff. Gebäude ist eine etwas höhere DN geboten;
  • Die Außenwände sind statisch wiederzuverwenden;
  • Möglichkeit von Gründächern im Bereich der Anbauten;
  • Grundwärme durch Fußbodenheizung sicherstellen;
  • Vergleichende Ansichten zum Sonnenschutz – Beschattung mittels gesteuerter Jalousien;
  • Kostenübersicht zu drei DN-Varianten – Kostensteigerungen bei Rohstoffen wie Holz und Stahl berücksichtigt.
Das Kostenblatt aus der Präsentation von Herrn Farthofer wird als Anlage der Sitzung beigelegt. 

Als nächstes referiert Frau Nies vom Büro Müller BBM per Video über das Thema Akustik. In der best. Halle wurde zu Beginn der Untersuchungen die Nachhallzeit gemessen. Bei vielen Leuten wird es schnell sehr laut. Daher sollte insgesamt mehr Raumvolumen geschaffen werden. Bei den vorgestellten Dachneigungen schneidet die Variante mit 36 ° am besten ab. Noch günstiger wäre, die seitliche Wandhöhe zu erhöhen. Hins. der Konstruktion sollte erreicht werden, dass keine Abschottung stattfindet, insofern wäre das Stahlzugband aus akustischer Sicht am besten geeignet. Aber auch ein Sprengwerk ist nicht völlig ausgeschlossen, wenn Reflexionen nicht behindert werden.

Frau Lederhofer vom Büro Grassmann trägt die Konzepte zu den Themen Lüftung, Kühlung, Gebäudeautomation, Sanitär und Technische Außenanlagen anhand der vorgelegten Präsentation vor: 
Bei der Beheizung wird eine Fußbodenheizung empfohlen. 
Hins. Lüftung wird von max. 400 Personen und einem nötigen Volumenstrom von 10.000 m³/h ausgegangen. Für den Standort des Geräts wäre am besten ein kostengünstig zu erstellender Kelleranbau im Bereich der Bühne geeignet, ein Standort im Dachraum ist bis zu einer Größe von 3.000 m³/h (entspricht 120 Personen) nicht komplett ausgeschlossen, jedoch aufgrund der schweren Zugänglichkeit und der Schallproblematik wirtschaftlich nicht darstellbar. Aufgrund der Größe, der sich derzeit auf dem Markt befindlichen Geräte, gibt es keine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, dieses im Bestand unterzubringen, selbst wenn der nötige Volumenstrom erheblich reduziert würde. 
Die Kühlung kann über die Lüftungsanlage mittels Kühlregister erfolgen, wobei ein solches Register auch nachgerüstet werden könnte. 
Die eingeplante Gebäudeautomation entspricht dem Stand der Technik. 
Ziel des Sanitärkonzeptes ist die Trennung vom Gasthaus durch Einbau einer sep. Hebeanlage.
Die Regenwasserentsorgung ist über eine Versickerungsanlage geplant, wobei Gründächer im Bereich der Anbauten zusätzliche positive Effekte mit sich brächten.

Abschließend berichtet noch Herr Dauhrer über den Stand der ELT-Planung. Ziel sei auch hier der autarke Betrieb der Halle. Dazu ist ein Anschlussraum von 8 – 10 m² Fläche nötig. Darin sollen die Niederspannungsleitungen eingeführt und die Hauptverteilung untergebracht werden. Auch die Wechselrichter für die PV-Anlage benötigen Platz.
Der Aufzug ist als Plattformlift ohne Unter- bzw. Überfahrt geplant.
Die Medientechnik wird entsprechend dem Stand der Technik geplant.

Zur Fortführung der Planung werden nunmehr Entscheidungen zu folgenden Punkten benötigt:

  1. Dachneigung > Festlegung der Dachneigung mit ev. Auswirkungen auf Akustik, Wärmebedarf, Unterhalt, Anschluss an Bestand, Architektur;

  1. Fassade Südwest > Auswirkungen auf Akustik, Wärmebedarf, Beschattung etc.

  1. Kellererweiterung > günstigste Lösung zur Unterbringung der erforderlichen Lüftungsanlage;

  1. Gründach im Bereich der Anbauten;

  1. Zugrundezulegende Personenanzahl > Lüftungsbedarf/Kühllast;

  1. Fußbodenheizung;

  1. Abtrennungsbereich zur Bewirtung;

Beschluss 1

Als Basis für die einzuplanende Lüftungsanlage soll eine max. Personenzahl im Saal von 250 angenommen werden; dabei soll geprüft werden, ob bei gleichzeitiger Nutzung von Saal und KG ein Lüftungsgerät ausreicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 2

Als Basis für die einzuplanende Lüftungsanlage soll eine max. Personenzahl im KG von 30 angenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Im Saal soll eine Fußbodenheizung eingebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung - 8. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof I", Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Entwürfe zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Strohhof I lagen in der Zeit vom 25.05.2021 bis zum 25.06.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Die Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 13/2021 vom 17.05.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die Unterlagen waren zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar. 

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4.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Einwände oder Bedenken gegen die Planung vorgebracht

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4.2. Ergebnis der Beteiligung der Behörden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme haben abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken haben geäußert:

  • Landratsamt Traunstein, SG 4.16 – Wasserrecht/Bodenschutz
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.14 – Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Traunstein, SG 4.41 – Untere Immissionsschutzbehörde
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
  • Bayernwerk Netz GmbH
  • Achengruppe

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Landratsamt Traunstein, SG 4.40, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben v. 27.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es werden keine Einwände, aber Hinweise vorgebracht insbesondere im Hinblick auf eine gute Eingrünung, die in Zusammenspiel mit der natürlich gegebenen Höhensituation wichtig für die Einbindung in die Umgebung sei.
Die farbliche Darstellung von Baukörper und Baugrenze soll differenzierter erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung
Es werden keine Einwände gegen die Planung vorgebracht. Die genannten Hinweise hinsichtlich der Ortsrandeingrünung sind in der Umsetzung der Planung vom Bauherrn zu beachten. 
Es wird vorgeschlagen, eine bessere farbliche Differenzierung von Baukörper und Baugrenze vorzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2.2. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 25.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Relevant sind die Punkte 4.2.1 und 4.3.2. Es wird auf mögliche Sturzfluten im Fall von Starkniederschlägen hingewiesen. Desweiteren wird empfohlen, unverschmutztes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, soweit das möglich ist; entspr. Hinweise sollen in die Entwürfe aufgenommen werden.

Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der bekannten Problematik wird der Investor im Zuge der Wegeverlegung entsprechende Vorkehrungen gegen Hangwässer und abfließende Sturzfluten im eigenen Interesse treffen. Details werden im Zuge der Planung für die Wegeumlegung festgelegt. Zusätzlich sollen entspr. Hinweise in die Entwürfe aufgenommen werden.
Zum Thema Versickerung sind in der rechtskräftigen Satzung bereits Festsetzungen und Hinweise enthalten, die unverändert weitergelten; hierzu bedarf es keiner weiteren Veranlassung.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß Vorschlag der Verwaltung zu verfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Schreiben vom 22.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Darin wird gefordert, dass die Zufahrt mit landwirtschaftlichen Maschinen zu den Flurstücken 1071 und 1073/1 sichergestellt sein muss.

Stellungnahme der Verwaltung
An der Zufahrt zu den Grundstücken ändert sich nichts. Der best. Feldweg wird umgelegt und in gleicher Breite und Qualität wiederhergestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Entwürfe ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. Satzungsbeschluss - 8. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof I"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 8. Änderung des Bebauungsplanes Strohhof I nach Ergänzung der Entwürfe als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, des Satzungsbeschluss ortstsüblich bekanntzumachen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes Strohhof I wird damit rechtskräftig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Salzachstraße, Satzungbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Dieser Tagesordnungspunkt musste auf eine der nächsten Sitzungen verschoben werden. 

Beschluss

Mit der Absetzung des TOP´s besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Kein Anfall

Datenstand vom 05.10.2021 11:39 Uhr