Datum: 01.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula Grund- und Mittelschule Salzachtal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.06.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2021
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ö
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1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 17.06.2021 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – ÖLF bestand kein Einverständnis mit der Formulierung der Antragsbegründung in der Niederschrift. Nach kurzer Diskussion kam man überein, den Aufzählungspunkt 5 zu streichen sowie den Aufzählungspunkt 3 wie folgt zu fassen:
- Forderung nach weniger PKW- und LKW-Verkehr, mehr Elektromobilität und v.a. auch mehr Fußgänger und Fahrradfahrer in Fridolfing
Weiter wurde angemerkt, dass die schriftliche Stellungnahme der Polizei zum Antrag Tempo 30 nicht bekanntgegeben wurde. Hierzu teilte Bürgermeister Schild mit, dass er in der Diskussion zu diesem Punkt eindeutig mitteilte, dass aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit des zuständigen Mitarbeiters der PI Laufen keine schriftliche Stellungnahme einging. Im Telefongespräch mit der Vertretung wurde jedoch bereits auf die evtl. rechtliche Problematik hingewiesen. Des Weiteren verwies Bürgermeister Schild auf die vorhandene schriftliche Stellungnahme der Polizei zur Verkehrsschau Pietling, bei der ähnlich gelagerte rechtliche Fragen behandelt wurden.
Beschluss
Nachdem keine weiteren Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 17.06.2021 ohne Gegenstimme genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Bauleitplanung: Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 2461, Gemarkung Fridolfing, OT Eberding - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück FlNr. 2461, Gemarkung Fridolfing soll im südwestlichen Grundstücksteil zusätzliches Bauland ausgewiesen werden. Die rechtskräftige Ortsabrundungssatzung Eberding (Dorf) i.d.F. vom 28.01.2005 endet an der Grundstücksgrenze, das Grundstück befindet sich somit derzeit im Außenbereich. Um auf dem südwestlichen Grundstücksteil Baurecht zu ermöglichen, ist die Einbeziehung des Bereichs in die Ortsabrundungssatzung erforderlich.
Das Vorhaben wurde bereits mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreisbaumeister Seeholzer) vorbesprochen, die Ausweisung einer zusätzlichen Bauparzelle nach Satzungserweiterung wurde dabei unter der Bedingung einer guten und wirksamen Ortsrandeingrünung positiv bewertet.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 2461, Gemarkung Fridolfing, in dem bezeichneten Bereich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren einzuleiten.
Die Kosten des Verfahrens hat der Veranlasser zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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3. Beteiligung der Gemeinde Fridolfing an der Chiemgau GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2021
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ö
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3 |
Sachverhalt
Die Präsentation über die Planungen des Landkreises Traunstein zur Gründung der Gesellschaft „Chiemgau GmbH“ wurde dem Gemeinderat mit der Ladung zur heutigen Sitzung übersandt.
Bürgermeister Schild stellte dem Gemeinderat kurz die Geschäftsfelder der künftigen Chiemgau GmbH vor, die sich wie folgt aufgliedern:
- Dienstleistung
Standortmarketing
Campus Chiemgau und
Wirtschaftsförderung.
Die Gemeinden und Städte sowie der Landkreis schaffen gemeinsam die GmbH mit einem Stammkapital von 100.000,00 €. Der Geschäftsanteil der beteiligten Gemeinden beläuft sich auf einmalig 1.000,00 €, der Geschäftsanteil der Zweckverbände und gKU`s auf 500,00 €. Der Landkreis Traunstein beteiligt sich mit einen Betrag von 60.000,00 € am Stammkapital der Gesellschaft.
Ergänzend teilte Bürgermeister Schild mit, dass sich der Schulverband Mittelschule Salzachtal in seiner Sitzung am 03.05.2021 ebenfalls für eine Beteiligung an der Chiemgau GmbH ausgesprochen hat.
Für die Gemeinde Fridolfing wäre eine Beteiligung an der GmbH sinnvoll, da die finanzielle Beteiligung nicht hoch ist und man bei Bedarf als Gesellschafter auf die einzelnen Dienstleistungen zugreifen kann.
In der Anlage wurde dem Gemeinderat der aktuelle Entwurf der Satzung der Chiemgau GmbH übersandt.
Auf Nachfrage teilte Bürgermeister Schild mit, dass die gemeindliche Beteiligung lediglich ein Angebot des Landkreises darstellt. Sollte sich eine Gemeinde gegen den Beitritt entscheiden, hat dies keinerlei Auswirkung auf die Gründung der Chiemgau GmbH.
Beschluss
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, als Gesellschafter der Chiemgau GmbH beizutreten und einen Geschäftsanteil von 1.000,00 € zu erwerben. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, den vorgelegten Satzungsentwurf zu unterschreiben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Kindertageseinrichtungen - Neuerlass einer Kindergarten-Gebührensatzung ab 01.09.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Von Seiten der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die bestehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens „Regenbogen“ aufgehoben werden sollte. Grund hierfür ist die Tatsache, dass mit dem Waldkindergarten WaldWurzel inzwischen eine zweite gemeindliche Kindertageseinrichtung besteht und mittelfristig mit der neuen Krippe noch eine dritte Einrichtung hinzukommen wird.
Der Entwurf der neuen Satzung wurde dem Gemeinderat mit der Ladung für die heutige Sitzung vollinhaltlich bekannt gegeben. Bürgermeister Schild erklärte, dass die Höhe der Gebühren unverändert bleibt und der neue Satzungstext lediglich in Hinblick auf die zurzeit geltenden rechtlichen Vorgaben und verwaltungstechnischen Erfordernisse angepasst wurde.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung wie vorliegend zu genehmigen. Die Satzung bildet einen Bestandteil dieses Beschlusses.
II/1-423
Aufgrund des Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und Art. 2 Abs. 1 und des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Fridolfing folgende
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindergarten-Gebührensatzung)
§ 1
Gebührenpflicht
Die Gemeinde Fridolfing erhebt für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner sind die Personenberechtigen des Kindes, die die Betreuung des Kindes in der Kindertageseinrichtung veranlasst haben. Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner, dies gilt auch dann, wenn Vertretungsberechtigte das Kind angemeldet haben.
Entstehen und Fälligkeit der Gebühr
(1) Die Benutzungsgebühren im Sinne von § 5 dieser Satzung entstehen erstmals mit der Aufnahme des Kindes in der Kindertageseinrichtung; für Teilmonate ist die volle Monatsgebühr zu entrichten. Dies gilt auch bei Änderung der Buchungszeiten bzw. Wechsel von Krippe zur Gruppe.
(2) Die Benutzungsgebühren nach § 5 dieser Satzung sind jeweils monatlich im Nachhinein zu entrichten und zwar spätestens bis zum 5. des folgenden Monats. Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, der Gemeinde eine Einzugsermächtigung für ihr Konto zu erteilen oder die Beträge auf ein Konto der Gemeinde einzuzahlen.
(3) Die bei der Anmeldung festgelegte Buchungszeit ist für das gesamte Kindergartenjahr verbindlich. Eine Änderung der Buchungszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (z.B. Veränderung in der Berufstätigkeit der Eltern). Die Änderung ist jeweils nur zum 01.01. und zum 01.05. des Kindergartenjahres möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mit entsprechender Begründung bei der Kindergartenleitung abzugeben.
§ 4
Gebührenmaßstab
Die Höhe der Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 dieser Satzung richtet sich nach der Dauer des Besuchs der Kindertageseinrichtung, wobei die Buchungskategorien „über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden“ und „über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden“ nur nach vorheriger Genehmigung durch die Kindertageseinrichtung gebucht werden darf.
§ 5
Gebührensatz, Geschwisterermäßigung
- Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie (auch Stief- oder Halbgeschwister) gleichzeitig eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung (z.B. Gemeindekindergarten Regenbogen, Haus für Kinder Fridolfing, Waldkindergarten WaldWurzel), so wird die Benutzungsgebühr für das zweite und jedes weitere Kind ermäßigt.
Die Benutzungsgebühr wird auch ermäßigt, wenn das dritte Kind einer Familie eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung besucht und das Erst und Zweitkind der Familie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Benutzungsgebühren für Erst-, Zweit- und weitere Kinder im Kindergarten staffeln sich demnach für jeden angefangenen Monat wie folgt:
Durchschnittliche
tägliche
Buchungszeit
|
Erstkind
im
Kinder-garten
|
Zweitkind gleich-
zeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (50%-Ermäßigung)
|
Weitere Kinder
gleichzeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (100%-Ermäßigung)
|
Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung
(50%-Ermäßigung)
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über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden
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35,00 €
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17,50 €
|
Kein Elternbeitrag
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17,50 €
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über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden
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50,00 €
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25,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
25,00 €
|
über 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden
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55,00 €
|
27,50 €
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Kein Elternbeitrag
|
27,50 €
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über 5 Stunden bis höchstens 6 Stunden
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60,00 €
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30,00 €
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Kein Elternbeitrag
|
30,00 €
|
über 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden
|
65,00 €
|
32,50 €
|
Kein Elternbeitrag
|
32,50 €
|
über 7 Stunden bis höchstens 8 Stunden
|
70,00 €
|
35,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
35,00 €
|
über 8 Stunden bis höchstens 9 Stunden
|
75,00 €
|
37,50 €
|
Kein Elternbeitrag
|
37,50 €
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- Die Benutzungsgebühren für Erst-, Zweit- und weitere Kinder in der Kinderkrippe bis zur Vollendung eines Alters von 24 Monaten staffeln sich demnach für jeden angefangenen Monat wie folgt:
Durchschnittliche
tägliche
Buchungszeit
|
Erstkind
im
Kinder-garten
|
Zweitkind gleich-
zeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (50%-Ermäßigung)
|
Weitere Kinder
gleichzeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (100%-Ermäßigung)
|
Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung
(50%-Ermäßigung)
|
über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden
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70,00 €
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35,00 €
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Kein Elternbeitrag
|
35,00 €
|
über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden
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100,00 €
|
50,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
50,00 €
|
über 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden
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110,00 €
|
55,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
55,00 €
|
über 5 Stunden bis höchstens 6 Stunden
|
120,00 €
|
60,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
60,00 €
|
über 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden
|
130,00 €
|
65,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
65,00 €
|
über 7 Stunden bis höchstens 8 Stunden
|
140,00 €
|
70,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
70,00 €
|
über 8 Stunden bis höchstens 9 Stunden
|
150,00 €
|
75,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
75,00 €
|
- Die Benutzungsgebühren für Erst-, Zweit- und weitere Kinder in der Kinderkrippe ab einem Alter von 24 Monaten staffeln sich demnach für jeden angefangenen Monat wie folgt:
Durchschnittliche
tägliche
Buchungszeit
|
Erstkind
im
Kinder-garten
|
Zweitkind gleich-
zeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (50%-Ermäßigung)
|
Weitere Kinder
gleichzeitig in einer Fridolfinger Kindertageseinrichtung (100%-Ermäßigung)
|
Drittes oder weiteres Kind in der Familie und Erst- und Zweitkind besuchen nicht eine Fridolfinger Kindertageseinrichtung
(50%-Ermäßigung)
|
über 2 Stunden bis höchstens 3 Stunden
|
35,00 €
|
17,50 €
|
Kein Elternbeitrag
|
17,50 €
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über 3 Stunden bis höchstens 4 Stunden
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50,00 €
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25,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
25,00 €
|
über 4 Stunden bis höchstens 5 Stunden
|
55,00 €
|
27,50 €
|
Kein Elternbeitrag
|
27,50 €
|
über 5 Stunden bis höchstens 6 Stunden
|
60,00 €
|
30,00 €
|
Kein Elternbeitrag
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30,00 €
|
über 6 Stunden bis höchstens 7 Stunden
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65,00 €
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32,50 €
|
Kein Elternbeitrag
|
32,50 €
|
über 7 Stunden bis höchstens 8 Stunden
|
70,00 €
|
35,00 €
|
Kein Elternbeitrag
|
35,00 €
|
über 8 Stunden bis höchstens 9 Stunden
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75,00 €
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37,50 €
|
Kein Elternbeitrag
|
37,50 €
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- Neben den o.g. Benutzungsgebühren wird kein monatliches Spielgeld durch die Kindertageseinrichtungen erhoben.
§ 6
Elternbeitragszuschuss für Kindergartenbeiträge
- Bis auf weiteres werden die Elternbeiträge bei den Kindergartenbeiträgen mit einem Betrag von 100,00 € pro Monat durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Der Beitragszuschuss gilt ab dem 01. September des jeweiligen Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird (Stichtagsregelung).
- Ein ggf. überschießender Elternbeitrag verbleibt beim Träger der Kindertageseinrichtung.
- Eine Antragstellung der Personenberechtigten ist nicht notwendig, die Auszahlung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG an die Gemeinden.
§ 7
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. September 2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Kindergartens „Regenbogen“ vom 26.07.2007 außer Kraft.
Fridolfing, den
Gemeinde Fridolfing
Johann Schild, 1. Bürgermeister
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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01.07.2021
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ö
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5 |
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5.1. Nicht vorab veröffentlichter TOP / Wird in der Sitzung bekanntgegeben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Datenstand vom 22.07.2021 11:46 Uhr