Datum: 13.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2020
2 Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023
2.1 I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2020
2.2 II. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023
2.3 III. Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing
3 Aufstellung des Bebauungsplanes "Strohhof westlich der Krankenhausstraße" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Billigung und Auslegung
3.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
3.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
3.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 10.01.2020
3.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 14.01.2020.
3.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 08.01.2020.
3.2.4 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13.01.2020
3.2.5 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 13.01.2020
3.2.6 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 23.12.2019
3.2.7 Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 08.01.2020
4 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Strohhof westlich der Krankenhausstraße - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Billigung und Auslegung
4.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
4.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
4.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 10.01.2020
4.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 14.01.2020.
4.2.3 Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 13.01.2020
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "Laufener Straße Südost" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
5.1 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:
5.2 Ergebnis der Behördenbeteiligung:
5.2.1 Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 17.01.2020
5.2.2 Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 17.01.2020.
5.2.3 Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.01.2020.
5.2.4 Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 23.12.2019
5.2.5 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 16.12.2019
5.2.6 Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 15.01.2020
6 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die Niederschrift vom 16.01.2020 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die Sitzungsniederschrift vom 16.01.2020 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Erlass des Haushaltsplanes mit Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing und der Haushaltssatzung für das Jahr 2020 sowie Aufstellung des Finanzplanes und des Investitionsprogramms für die Jahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 2
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2.1. I. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 2.1

Sachverhalt

Einleitend teilte Bürgermeister Schild mittels einer Computer-Präsentation die Haushaltskennzahlen des Jahres 2020 mit und berichtete über die im letzten Jahr durchgeführten Baumaßnahmen und Investitionen in der Gemeinde Fridolfing. Außerdem wurden die bevorstehenden Maßnahmen mittels einer Übersichtsliste besprochen.

Die Grundzüge des Haushaltsplanes für das Jahr 2020 wurden vom Finanz- und Planungsausschuss in den Sitzungen vom 26. November 2019 und 21. Januar 2020 vorberaten und die bis zu diesem Zeitpunkt feststehenden Ansätze und vorgesehenen Maßnahmen grundsätzlich gebilligt; die zusätzlich gewünschten Änderungen und neu hinzu gekommenen Ergänzungen wurden in den vorliegenden Haushalt eingearbeitet.

Der überarbeitete und ergänzte Haushaltsplanentwurf einschließlich der Anlagen für das Jahr 2020 der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 sowie der Wirtschaftsplan für die Abwasserbeseitigung Fridolfing für die Jahre 2019 bis 2023 wurde allen Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung für die heutige Sitzung übersandt.

Der Gemeinderat nimmt die im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzten Ansätze sowie die Erläuterungen und Ausführungen des 1. Bürgermeisters, Herrn Johann Schild hierzu zur Kenntnis.

Es wurde mitgeteilt, dass im Haushaltsjahr 2020 eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.794.400,00 € eingeplant werden konnte.

Trotz der geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von ca. 8,34 Mio. € ist keine Ermächtigung zur Kreditaufnahme notwendig. Es ist jedoch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.704.500,00 € geplant.

Somit ergibt sich folgender Entwurf der Haushaltssatzung:



Haushaltssatzung
der Gemeinde Fridolfing (Landkreis Traunstein)
für das Haushaltsjahr 2020


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:


§ 1
       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt

       im Verwaltungshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit        20.558.500,00 €
       und im Vermögenshaushalt
       in den Einnahmen und Ausgaben mit          9.138.300,00 
       ab.


§ 2
       Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.


§ 3
       Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


       
§ 4
       Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

       Grundsteuer
        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          330 v.H.
        b) für die Grundstücke (B)          330 v.H.
       Gewerbesteuer          330 v.H.


§ 5
       Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 750.000,00 € festgesetzt.


§ 6
       Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.2. II. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 2.2

Sachverhalt

Den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Gegenüber der ursprünglichen Planung sind keine gravierenden Änderungen im Investitionsprogramm vorgenommen worden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2.3. III. Anlage Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 2.3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung Fridolfing mit seinen Bestandteilen Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplanung stellt eine Anlage zum Haushaltsplan dar.

Für das Jahr 2020 wurde im Erfolgsplan ein Gewinn von 3.000,00 € ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2020 ist keine Rückzahlung der Investitionszuschüsse durch den erweiterten Regiebetrieb vorgesehen. Die Investitionsplanung für die Jahre 2019 bis 2023 ist aus dem Finanzplan des Wirtschaftsplanes ersichtlich.

Beschluss

Den Wirtschaftsplan des erweiterten Regiebetriebes nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Aufstellung des Bebauungsplanes "Strohhof westlich der Krankenhausstraße" - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3

Sachverhalt

************************
2. Bürgermeister Egon Kraus hat an der Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht mitgewirkt.
************************


Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 09.05.2019 beschlossen.
Der Satzungsentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2019 lag in der Zeit vom 09.12.2019 bis zum 10.01.2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 25/2019 vom 07.12.2019 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zusätzlich waren alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse sind Planänderungen erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den Entwurf entsprechend anzupassen und ihn anschließend förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Äußerung eingegangen:

Herr Andreas Di-Qual, Lageplan vom 21.11.2019.

Das Dokument wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Der Grundstückseigentümer beantragt damit eine weitere Baufläche und macht Vorschläge für den nötigen naturschutzfachlichen Ausgleich.

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Bebauung der derzeitigen Gartenflächen zwischen Mühlbach und Götzinger Ache erscheint ortsplanerisch problematisch, zumal auch die Zufahrt schwierig ist. Weiter muss gewährleistet bleiben, dass das Gebiet ein Mischgebiet (MI) bleibt und nicht kippt. Die vorgeschlagene Ausgleichsfläche dürfte voraussichtlich nicht umsetzbar sein.
Soweit der Ausgleich geregelt werden kann und sichergestellt ist, dass das Gebiet nicht kippt, könnte das zusätzliche Baurecht noch zugelassen werden. Die nötigen Abstände zur westlichen Grundstücksgrenze sind auf jeden Fall einzuhalten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis und beschließt, das zusätzliche Baurecht (nur) unter den genannten Voraussetzungen zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht;
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein;
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern;
  • Bayernwerk.

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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3.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 10.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf eine an die Umgebung angepasste Bauweise und schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild wird geachtet, hierzu sind entspr. Festsetzungen getroffen. Den Belangen von Natur und Landschaft einschl. Artenschutz wird aufgrund der Planung ausreichend Rechnung getragen. Ebenso sind die Belange des Lärmschutzes ausreichend berücksichtigt, dies wird durch die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde bestätigt. Den Belangen des Hochwasserschutzes wird in der Planung Rechnung getragen. Einwendungen diesbezüglich wurden auch seitens des WWA Traunstein nicht vorgetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 14.01.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise zum Baugebiet C werden zur Kenntnis genommen und aufgegriffen, eine textliche Klarstellung mit Schnittskizze kann aufgenommen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Der Entwurf wird entsprechend berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 08.01.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.3

Sachverhalt

Die Nachricht wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorgeschlagene Änderung (zweischürige Mahd) sowie der Hinweis, dass die Herstellung der Ausgleichsfläche fachlich zu begleiten ist, können übernommen werden. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsfläche sowie die Meldung an das LfU werden zu gegebener Zeit veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Die Planung wird angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 13.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erlaubnispflicht für Bodeneingriffe nach Art. 7 BayDSchG wird textlich wie vorgeschlagen in die Satzung aufgenommen (bisher war hier nur die Meldepflicht nach Art. 8 BayDSchG vorgesehen). Eine archäologische Untersuchung des gesamten Plangebietes zum jetzigen Zeitpunkt ist abzulehnen, da wegen der offenen Baugrenzen nicht feststeht, welche Bauflächen tatsächlich bebaut werden werden. Die Anregung, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB vorzunehmen, wird als nicht zielführend angesehen und daher nicht verfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Die Satzung wird bzgl. des Hinweises auf Erlaubnispflichten angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.5. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 13.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise zum Grundwasserstand und zur Wasserversorgung werden zur Kenntnis genommen.
Der für die Gewässerbewirtschaftung geforderte Uferstreifen ist vorhanden und soll auch nicht verändert werden.
Ein Hinweis bzgl. der Gefahren bei Starkniederschlägen ist in der Satzung bereits enthalten, ebenso der Hinweis zur Meldepflicht, falls während Baumaßnahmen Bodenauffälligkeiten zu Tage treten; i. Ü. sind in dem Bereich keine Altlastenflächen bekannt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.6. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 23.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Tiefbauarbeiten, die zur Erschließung der Bauflächen erforderlich werden, werden rechtzeitig mit dem Versorger abgestimmt. Der Feuerschutz wird angesichts der Nähe zur Götzinger Achen als ausreichend erachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2.7. Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 08.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 3.2.7

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die TK-Linien verlaufen im nördlichen Bereich des Geltungsbereiches außerhalb vorgesehener Bauflächen. Bei der Pflanzung der Bäume in der Ausgleichsfläche wird das angesprochene Merkblatt beachtet – Weiterleitung des Hinweises an den Bauherrn.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Strohhof westlich der Krankenhausstraße - Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Billigung und Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 4

Sachverhalt

************************
2. Bürgermeister Egon Kraus hat an der Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht mitgewirkt.
************************

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 09.05.2019 beschlossen. Verfahrensrechtlich wurde auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Der Änderungsentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.11.2019 lag in der Zeit vom 09.12.2019 bis zum 10.01.2020 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 26/2019 vom 07.12.2019 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zusätzlich waren alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.

Beschluss

Aufgrund der vorangegangenen Einzelbeschlüsse ist lediglich die Anpassung der Begründung erforderlich. Der Gemeinderat beschließt daher, den FNP-Entwurf förmlich öffentlich gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind im Amtsblatt der Gemeinde rechtzeitig bekanntzumachen. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 4.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen eingegangen.

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4.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 4.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht;
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein;
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern;
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern;
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege;
  • Bayernwerk;
  • Telekom;
  • Achengruppe.

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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4.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 10.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 4.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf eine an die Umgebung angepasste Bauweise und schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild wird geachtet. Den Belangen von Natur und Landschaft einschl. Artenschutz wird in der Planung (in der Satzung) ausreichend Rechnung getragen. Ebenso sind die Belange des Lärmschutzes ausreichend berücksichtigt, dies wird durch die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde im Satzungsverfahren bestätigt. Den Belangen des Hochwasserschutzes wird in der Planung Rechnung getragen. Einwendungen diesbezüglich wurden auch seitens des WWA Traunstein nicht vorgetragen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 14.01.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 4.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Begründung kann wie vorgeschlagen angepasst werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Begründung wie vorgeschlagen anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4.2.3. Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Schreiben vom 13.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 4.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Hinweise und Anmerkungen wurden im Bebauungsplanverfahren beachtet. Weitere Maßnahmen/Änderungen im FNP-Verfahren sind nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "Laufener Straße Südost" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5

Sachverhalt

************************************
Gemeinderatsmitglied Franz Huber hat an Beratung und Abstimmung zu nachfolgendem TOP wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht mitgewirkt.
************************************

Die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b) BauGB wurde durch den Gemeinderat am 12.09.2019 beschlossen.
Der Satzungsentwurf inkl. Begründung in der Fassung vom 02.12.2019 lag in der Zeit vom 16.12.2019 bis zum 17.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Fridolfing Nr. 24/2019 vom 07.12.2019 ortsüblich hingewiesen. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Zusätzlich waren alle Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde für jedermann einsehbar bereitgestellt.

Beschluss

Gemäß den Einzelbeschlüssen sind geringfügige Plananpassungen erforderlich, die jedoch die Grundzüge der Planung nicht berühren.
Der Gemeinderat beschließt daher den Bebauungsplan „Laufener Straße Südost“ als Satzung.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.1. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.1

Sachverhalt

Während der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine Äußerung eingegangen:

Frau Irmgard Böhmer, Schreiben vom 16.01.2020.

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage). Es handelt sich um verschiedene Anmerkungen, nicht aber um generelle Ablehnung der Bauleitplanung.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verfahrensart wurde in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde gewählt und ist aus Sicht der Gemeinde vertretbar, da an den Innenbereich angebunden wird. Der Kreisbaumeister hat die Verfahrensart nicht beanstandet. Eine Betroffenheit für den Anlieger ist nicht erkennbar.
Der Höhenmesspunkt wird berichtigt, die Signatur „Knödellinie“ gestrichen. Straßenbezeichnungen haben nur hinweisenden Charakter.
Die Größen der festgesetzten (halboffenen) Baufenster sind in Bezug auf Grundstücksgrößen und Bestand sachgerecht; ein weiterer Rahmen wird durch die GRZ vorgegeben. Änderungen sind hier nicht angezeigt. Dies gilt ebenso für die offenen Baugrenzen an der Laufener Straße.
Es wird vorgeschlagen, den Hinweis „vorgeschlagene Grundstücksteilung“ zu streichen. Damit wird den Einwendungen bzgl. Grundstücksgrößen und GRZ, Abstandsflächen sowie Erschließung des Hinterliegergrundstückes nachgekommen.
Die Begründung ist aus Sicht der Verwaltung ausreichend und korrekt; es muss auch keine Abwägung stattfinden.
Eine Bebauung an dieser Stelle ist ortsplanerisch und städtebaulich auch aufgrund der bereits weitgehend vorhandenen Erschließung sinnvoll und gewollt; sie wird zum Außenbereich nach Nordosten und Südosten durch die best. Straßen abgegrenzt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Äußerung zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Der Entwurf ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Ergebnis der Behördenbeteiligung:

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2

Sachverhalt

Keine Stellungnahme abgegeben bzw. keine Einwände oder Bedenken geäußert haben:

  • Landratsamt Traunstein, Naturschutz;
  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht;
  • WWA Traunstein;
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Traunstein;

Folgende Stellungnahmen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis:

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5.2.1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 17.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.1

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Auf eine an die Umgebung angepasste Bauweise und schonende Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild wird geachtet, hierzu sind entspr. Festsetzungen getroffen. Den Belangen von Natur und Landschaft einschl. Artenschutz wird aufgrund der Planung ausreichend Rechnung getragen. Ebenso sind die Belange des Lärmschutzes ausreichend berücksichtigt, dies wird durch die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde bestätigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2.2. Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 17.01.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.2

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die genannten Flächen sollen zu einem späteren Zeitpunkt überplant werden. Es ist aber noch offen, mit welcher Zielrichtung dies geschieht. Aus der früheren schalltechnischen Untersuchung vom April 2018 (damalige Grundlage war die Gesamtüberplanung des Gebietes) geht hervor, dass der nach TA Lärm für ein allgemeines Wohngebiet geltende Immissionsrichtwert von 55 dB(A) zur Tagzeit am Bestand auf FlNr. 1095/2 eingehalten wird. Somit ergäbe sich hier auch kein neuer Abwehranspruch.
Die Höhenangabe und das Planzeichen für zwingende Geschossigkeit werden berichtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Der Entwurf wird entsprechend berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2.3. Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 07.01.2020.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.3

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bestätigung, dass das erstellte Gutachten zum Lärmschutz fachlich geprüft und für in Ordnung befunden wird, wird zur Kenntnis genommen, ebenso, dass sich von fachlicher Seite keine weiteren Anregungen oder Hinweise ergeben. Eine Planänderung ist nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Anpassung oder Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2.4. Wasserversorgung Achengruppe, Schreiben vom 23.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.4

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die durch das Gebiet verlaufende Versorgungsleitung muss umgelegt werden. Dies kann im Zuge der ohnehin nötigen Kanalbauarbeiten in Abstimmung mit der Achengruppe erfolgen. Generell sollen Ver- oder Entsorgungsleitungen vorrangig im öffentlichen Grund geführt werden. Die best. Trasse ist nachrichtlich mit dem Hinweis der notwendigen Umlegung in die Planung zu übernehmen. Bei der Anbindung der neuen Wasserleitungstrasse an den Bestand sollte an der Ecke Laufener Straße/Salzachstraße ein zusätzlicher Hydrant vorgesehen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, gemäß den Vorschlägen der Verwaltung zu verfahren. Mit der Einplanung eines zusätzlichen Hydranten besteht Einverständnis. Die Planung wird entsprechend angepasst. Eine Beteiligung der Ortsfeuerwehr ist entbehrlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2.5. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 16.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.5

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die grundsätzliche Versorgungssicherheit ist gegeben. Neue Kabel sind im Zuge notwendiger Erschließungsmaßnahmen durch den Versorgungsträger vorzusehen. Die Hinweise werden außerhalb der Bauleitplanung an die Bauherrn weitergeleitet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2.6. Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 15.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 5.2.6

Sachverhalt

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen (Anlage).

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Leitungsbestand und die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Zuge von Erschließungsmaßnahmen beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.02.2020 ö 6

Sachverhalt

- Kein Anfall -

Datenstand vom 19.02.2021 08:25 Uhr