Datum: 19.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt- und Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung von Sitzungsniederschriften
2 Straßensanierungsprogramm 2017 - Straßen innerorts; Kostenvorstellung und Beauftragung
3 Bauantrag der Fa. Rosenberger GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Technikzentraleinheit mit begehbaren Versorgungskanälen auf dem Grundstück FlNr. 1073 der Gemarkung Pietling
4 Bauantrag von Stefan und Sophie Englmaier, In der Point 7, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 192 der Gemarkung Fridolfing
5 Bauantrag von Alois und Eva Reiter, Eizing 2. zur Errichtung eines Betriebsgebäudes für den Gästebetrieb mit Kleintierstallung und Fahrradunterstand auf dem Grundstück FlNr. 3454 der Gemarkung Fridolfing
6 Tekturantrag von Alois und Eva Reiter, Eizing 2, zur Errichtung eines Gewölbe-Feuchtkellers auf dem Grundstück FlNr. 3454 der Gemarkung Fridolfing
7 Antrag auf Nutzungsänderung von Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, zum Einbau einer Wohnung im Bereich vorhandener gewerblicher Nutzflächen auf dem Grundstück FlNr. 1286/9 der Gemarkung Fridolfing
8 Antrag von Erich Stadler, Am Hasenbergl 15, auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hasenbergl" zur Errichtung einer Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 967/22 der Gemarkung Pietling
9 Antrag der L&T Aigner GbR auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Schlosserwerkstatt mit Büro und Sozialräumen auf dem Grundstück FlNr. 1117/4 der Gemarkung Pietling
10 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

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1. Genehmigung von Sitzungsniederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 1

Sachverhalt

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2. Straßensanierungsprogramm 2017 - Straßen innerorts; Kostenvorstellung und Beauftragung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Der UBA hat am 25.07.2017 beschlossen, für die kleineren im Schreiben der Europplan Ingenieure GmbH, Fridolfing, vom 24.07.2017 gelisteten Sanierungsmaßnahmen die Kosten ermitteln zu lassen und diese dann umgehend zu beauftragen.

Die Kostenermittlung der Europplan Ingenieure GmbH, Fridolfing, liegt nun vor (Anlage).

Von Verwaltungsseite wird empfohlen, die Durchführung der Maßnahmen umgehend zu beauftragen.

Bürgermeister Schild führt ergänzend aus, dass Laufener Straße und Staufenweg noch ausgenommen sind, weil diese beschlussgemäß durch den UBA besichtigt werden sollen. Weiterhin sind Maßnahmen am Römerweg geplant, wobei die Spartenprüfung abzuwarten sei; voraussichtlich könne eine Sanierung ohne beitragspflichtigen Ausbau durchgeführt werden.
Gemäß Ausführungen der Europplan Ingenieure GmbH sind an der St.-Johann-Straße in kurzen Teilbereichen die Randsteine locker, wobei auch der Gehweg in Mitleidenschaft gezogen wird; hier besteht aber noch kein akuter Handlungsbedarf.
Zur Entwässerungsrinne in Pietling wird ausgeführt, dass der eingebaute Granitfünfzeiler nicht für das ständige Überfahren geeignet ist. Kurzfristig sollten die schadhaften Stellen nachverfugt werden. Mittel- bis langfristig wird empfohlen, die Rinne durch einen Granitdreizeiler auszutauschen.

Beschluss

Der UBA nimmt den Sachverhalt und die Kostenaufstellung der Europplan Ingenieure GmbH, Fridolfing, zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmen umgehend zu beauftragen, so dass noch in 2017 die Umsetzung erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag der Fa. Rosenberger GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Technikzentraleinheit mit begehbaren Versorgungskanälen auf dem Grundstück FlNr. 1073 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Strohhof I“. Maßgeblich ist die 6. Änderung in der Fassung vom 23.06.2016.

Laut Betriebsbeschreibung besteht das Bauvorhaben aus folgenden Bereichen:
Technikzentraleinheit: Technikgebäude für den Betrieb von Drucklufterzeugern sowie Trafostationen
Versorgungskanäle: Unterirdische Kanäle für die Versorgung mit Strom, Sprinklerwasser, Wärme, Datentechnik und Druckluft.
Übergabestation: Stromübergabestation vom Netzbetreiber Bayernwerk an die Fa. Rosenberger.

Für die Situierung der Übergabestation im Bereich der Ortsrandeingrünung und außerhalb der Baugrenzen werden gemäß § 31 Abs. 2 BauGB Befreiungen beantragt. Die Begründung gemäß Schreiben vom 05.09.2017 (Anlage) wird zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht der Verwaltung liegen die Voraussetzungen für die beantragten Befreiungen vor, sodass diesen zugestimmt werden könnte.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird zum Bauantrag und den damit verbundenen Befreiungen für die Übergabestation hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Stefan und Sophie Englmaier, In der Point 7, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 192 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches der in Aufstellung befindlichen Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „In der Point“. Der Satzungsbeschluss wurde bereits gefasst, insofern kann von Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 BauGB analog ausgegangen werden . Das Bauvorhaben entspricht den künftigen Festsetzungen, insbesondere ist der laut Gutachten zur Bauleitplanung geforderte Abstand zur südlich gelegenen Fahrsiloanlage eingehalten.
Die schriftliche Anerkennung der künftigen Festsetzungen ist durch den Bauherrn ggf. noch vorzulegen.
Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Alois und Eva Reiter, Eizing 2. zur Errichtung eines Betriebsgebäudes für den Gästebetrieb mit Kleintierstallung und Fahrradunterstand auf dem Grundstück FlNr. 3454 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 5

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Reiter hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das Bauvorhaben ist Bestandteil der baurechtlich genehmigten Gästevermietung, die wiederum als 2. Standbein für die Landwirtschaft zulässig und – soweit gegenüber der Landwirtschaft untergeordnet – privilegiert und vom landwirtschaftlichen Betrieb „mitgezogen“ ist. Das Vorhaben ist untergeordnet und beurteilt sich aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nach § 35 Abs. 1 BauGB. Öffentlich Belange stehen nicht entgegen. Hilfsweise ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der UBA beschließt, dem Bauvorhaben zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Tekturantrag von Alois und Eva Reiter, Eizing 2, zur Errichtung eines Gewölbe-Feuchtkellers auf dem Grundstück FlNr. 3454 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Alois Reiter hat wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Das Baugrundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Das privilegierte Vorhaben ist untergeordnet und beurteilt sich aus Sicht der Gemeinde Fridolfing nach § 35 Abs. 1 BauGB. Öffentlich Belange stehen nicht entgegen. Hilfsweise ist das Vorhaben als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB einzustufen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der UBA beschließt, dem Bauvorhaben zuzustimmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Nutzungsänderung von Rolf Kliem, Fichtenstraße 8, zum Einbau einer Wohnung im Bereich vorhandener gewerblicher Nutzflächen auf dem Grundstück FlNr. 1286/9 der Gemarkung Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 7

Sachverhalt

Der UBA hat in der Sitzung am 05.05.2015 eine Bauvoranfrage gleichen Inhalts grundsätzlich befürwortet, soweit ausreichend Stellplätze nachgewiesen werden.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Fridolfing Nord“, 9. Änderung in der Fassung vom 26.10.2000. Der umzunutzende eingeschossige Gebäudeteil liegt im Norden teilweise außerhalb der Baugrenzen, ist aber im Bestand vorhanden und somit grundsätzlich bestandgeschützt. Der Gebäudeteil wurde laut Bestandsakten 1972 baurechtlich genehmigt und in diesen Jahren wohl auch errichtet; er war somit vor der Überplanung bereits vorhanden. Dennoch ist aus formellen Gründen für die Baugrenzenüberschreitung eine Befreiung erforderlich, die noch zu beantragen und zu begründen wäre. Der Befreiung könnte wegen der Atypik des Falles und aufgrund der Tatsache, dass durch die neue Nutzung eine Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht wird, zugestimmt werden.
Aufgrund des formellen Befreiungserfordernisses ist ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen.

Auch bei Nutzungsänderungen ist die Abstandsflächensituation neu zu prüfen. Die bestehenden Abstände des Gebäudes zu den Grundstücksgrenzen sind zu gering. Die Abstandsflächen gemäß BayBO in der geltenden Fassung sind nicht eingehalten. Auch hier wären formal noch Abweichungen mit entsprechender Begründung zu beantragen. Hierüber hat dann die Genehmigungsbehörde abschließend zu entscheiden.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind pro Wohnung 2 Stellplätze nachzuweisen. Für 4 Wohnungen sind 8 Stellplätze erforderlich; diese sind nachgewiesen. Die erforderliche Gehwegabsenkung wäre auf Kosten des Antragstellers durch die Gemeinde durchzuführen.

Beschluss

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, dem Antrag und der nötigen Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen zuzustimmen.
Die Kosten für die nötige Gehwegabsenkung gehen zu Lasten des Antragstellers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag von Erich Stadler, Am Hasenbergl 15, auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Hasenbergl" zur Errichtung einer Einzelgarage auf dem Grundstück FlNr. 967/22 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 8

Sachverhalt

Hinsichtlich der geplanten (grundsätzlich verfahrensfreien) Einzelgarage ergeben sich folgende Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Hasenbergl“:
  • Überschreitung der Baugrenze;

Die Abweichung erscheint städtebaulich vertretbar, da die ursprünglich südlich vorgelagerte Ortsrandeingrünung aufgrund Baugebietserweiterung entfallen ist. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, sonstige öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Die Nachbarn FlNrn. 967/10 und 984/1 haben dem Vorhaben zugestimmt

Beschluss

Mit der Abweichung von den Festsetzu ngen des Bebauungsplanes „Hasenbergl“ besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Antrag der L&T Aigner GbR auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung einer Schlosserwerkstatt mit Büro und Sozialräumen auf dem Grundstück FlNr. 1117/4 der Gemarkung Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 9

Sachverhalt

-- Kenntnisnahme --

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10. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Bauausschuss Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses 19.09.2017 ö 10

Sachverhalt

-- kein Anfall --

Datenstand vom 13.12.2017 11:04 Uhr