Datum: 21.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 22:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. Juni 2017
2 Vorstellung des gemeindlichen Beteiligungsberichtes 2016 beim Energiezentrum Fridolfing GmbH
3 Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 234/2, 234/3, 234 und 174/T der Gemarkung Fridolfing an der Salzachstraße
4 Kommunaler Wohnungsbau Dietwies - Vergabe des Gewerkes Metallbau (Balkone)
5 Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
6 Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Metallbau mit Verglasung und Sonnenschutz
7 Ausbau der Krankenhausstraße, Nördlicher Abschnitt - Maßnahmenbeschluss, Kategorisierung und Abschnittsbildung
7.1 Beschluss über die Durchführung der Maßnahme
7.2 Beschluss über die Abschnittsbildung
7.3 Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS
8 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
8.1 Ausbesserung von Straßenbanketten
8.2 Aufstellung von Werbe- und Wahlplakaten in Fridolfing

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29. Juni 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Sitzungsniederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.06.2017 wurde dem Gemeinderat bekannt gegeben und genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des gemeindlichen Beteiligungsberichtes 2016 beim Energiezentrum Fridolfing GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 2

Sachverhalt

Eingangs begrüßte Bürgermeister Schild die anwesende Geschäftsführerin der Energiezentrum Fridolfing GmbH, Frau Christina Gramsamer sowie den weiteren Gesellschafter Herrn Josef Gramsamer.

Als Einleitung zu diesem Thema berichtete Bürgermeister Schild kurz über folgende Rahmendaten der Energiezentrum Fridolfing GmbH:

       Inbetriebnahme der Anlage am 24.11.2009

       Anzahl der derzeitigen Anschließer:        32
letzter Anschließer im August 2014

       Baukosten der Anlage insgesamt:                ca. 1.400.000,00 €
       davon Heizwerk:                                ca.    250.000,00 €
       davon Fernwärmeleitungen/Übergabe:        ca.    730.000,00 €
       davon Heizung/Regelung:                        ca.    370.000,00 €

       Verkaufte Wärmemenge vom 
01.01. bis 31.12.2016:                                2.192 MWh

       Produzierte Wärmemenge vom 
01.01. bis 31.12.2016:                                2.550 MWh

       Wärmeverlust in Prozent:                                        14,04 %

       Hackgutmenge 2016:                                        3.569 srm

       Heizölmenge 2016:                                        20.000 Liter

       Vergleich mit Heizöl:
Durchschnittspreis für Hackgut 23,00 € netto
Heizölpreis zwischen 0,34 € und 0,44 € netto, dadurch mehr getankt und die Lagerbestände gefüllt.

Von Seiten des 1. Bürgermeisters wurde dem Gemeinderat weiter mitgeteilt, dass nach Art. 94 Abs. 3 Satz 1 GO ein jährlicher Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an privatrechtlichen Unternehmen zu erstellen ist, wenn der Gemeinde mindestens der zwanzigste Anteil (5%) des Unternehmens gehört. 

Da die Gemeinde Fridolfing mit knapp der Hälfte an der Energiezentrum Fridolfing GmbH beteiligt ist, wurde somit für das Jahr 2016 ein Beteiligungsbericht erstellt.

Außerdem ist ortsüblich darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in den Beteiligungsbericht nehmen kann. Ein entsprechender Hinweis wird hierzu an der Amtstafel der Gemeinde angebracht.

Zum Inhalt des Beteiligungsberichtes 2016 teilte Bürgermeister Schild folgendes mit:

1.         Die Energiezentrum Fridolfing GmbH dient der Wärmeversorgung der angeschlossenen Fridolfinger Bürger und Firmen sowie der angeschlossen gemeindlichen Liegenschaften (Rathaus, Schule, Salzachklinik). Sie erfüllt hiermit Aufgaben des öffentlichen Zweckes.

2.        Die Beteiligungsverhältnisse am Stammkapital von 530.000,00 € stellen sich wie folgt dar:

       Gemeinde Fridolfing:                                        262.000,00 €
       Fa. Otto Chemie Fridolfing:                                240.000,00 €
       Herr Josef Gramsamer Fridolfing:                          28.000,00 €

3.        Die Gesellschafterversammlung der Energiezentrum Fridolfing GmbH setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

       Gemeinde Fridolfing:                        1. Bgm. Johann Schild
       Fa. Otto Chemie Fridolfing:                GF Hans Hafner
       Herr Josef Gramsamer Fridolfing:        Herr Josef Gramsamer

Geschäftsführer der Energiezentrum Fridolfing GmbH ist seit 01.06.2013 Frau Christina Gramsamer. Die Angabe der Bezüge des geschäftsführenden Unternehmensorgans ist nicht erforderlich, da es sich hierbei um keine Mehrheitsbeteiligung der Gemeinde Fridolfing im Sinne von § 53 HGrG handelt.

4.         Die Ertragslage und die Kreditaufnahmen sind aus dem beiliegenden Jahresabschluss zu dem Geschäftsjahr 2016 ersichtlich: 

Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 10.906,01 € erzielt. 

Die Verbindlichkeiten zum 31.12.2016 in Höhe von                         326.182,93 € 
setzen sich wie folgt zusammen:
- Verbindlichkeiten aus Darlehen in Höhe von                                 281.409,07 €
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von                   38.466,58 €
- Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von                                             6.307,28 € 
  (offene Posten, Verbindlichkeiten Steuern)

Im Anschluss an die Berichterstattung durch den 1. Bürgermeister stand die Geschäftsführerin der EZF GmbH, Frau Christina Gramsamer dem Gemeinderat noch zu Fragen über das abgelaufene Geschäftsjahr 2016 der Energiezentrum Fridolfing GmbH zur Verfügung. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des 1. Bürgermeisters und der Geschäftsführerin Frau Gramsamer zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 234/2, 234/3, 234 und 174/T der Gemarkung Fridolfing an der Salzachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 3

Sachverhalt

Die Eigentümer der Grundstücke FlNrn. 234/2 und 234/3 der Gemarkung Fridolfing möchten diese einer Wohnbebauung zuführen. Die Flächen sind planungsrechtlich wohl noch nicht dem Innenbereich zuzuordnen, allerdings im gültigen Flächennutzungsplan bereits als Dorfgebiet (MD) dargestellt.

Auf den Grundstücken befinden sich derzeit einige größere Bäume, die im Zuge einer Bebauung weichen müssten. Des Weiteren sind die südwestlich und südöstlich gegenüber der Salzachstraße befindlichen Hanggrundstücke teils mit hohen Bäumen bestockt, die ggf. gewisse Gefährdungen auslösen. Die gewünschten Grundstücke liegen außerdem geländemäßig deutlich erhöht über der Salzachstraße, so dass auch die Anbindung an die Straße besonders zu prüfen wäre.
Aus bauleitplanerischer Sicht sollten die Grundstücke FlNrn. 234 und 174/T mit einbezogen werden, da auch hier ein Planungserfordernis entsteht.

Die Flächen erscheinen grundsätzlich geeignet für eine Bebauung, soweit natur- und artenschutzrechtliche Belange nicht entgegenstehen und die nötigen Abstände vom Waldrand bzw. von den Bäumen in der Nachbarschaft eingehalten werden können. Dies ergab eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem Kreisbaumeister und dem zuständigen Revierförster. Die nötigen Festsetzungen sollen in der Satzung festgelegt werden.

Beschluss

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke FlNrn. 234/2, 234/3 234 und 174/T der Gemarkung Fridolfing besteht grundsätzlich Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme zu schließen, die nötigen Planentwürfe fertigen zu lassen und das Bauleitplanverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4. Kommunaler Wohnungsbau Dietwies - Vergabe des Gewerkes Metallbau (Balkone)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 4

Sachverhalt

Das Gewerk „Metallbauarbeiten – Balkone“ im Rahmen des Bauvorhabens Kommunaler Wohnungsbau in Fridolfing wurde erneut beschränkt ausgeschrieben. 11 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Angebote wurden durch die Planungsgruppe Strasser, Traunstein geprüft und gewertet. Das Angebot der Firma Spittelmeister, Pforzheim, als günstigstem Bieter schließt mit einer Angebotsendsumme von 168.408,80 €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk „Metallbauarbeiten – Balkone“ zum Gesamtpreis von 168.408,80 € an die Fa. Spittelmeister, Pforzheim zu vergeben. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 87.068,02 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 81.340,78 € (93,42%) über der Kostenberechnung lag. Die Überschreitung wird seitens der PLG Strasser durch einen Fehler in deren Kostenberechnung begründet. Anstatt der benötigten 8  Balkonsysteme wurden hier nur 4 Systeme eingerechnet. Ohne diesen Fehler läge die Kostenberechnung bei rd. 174.000,00 €. 
Trotz dieser Kostenüberschreitung bei den Balkonen liegt das Gesamtprojekt derzeit ca. 400.000,00 € unter der Kostenberechnung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 5

Sachverhalt

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Gemeinderat Siegfried Wimmer hat an der Beratung und Beschlussfassung zum nächsten Tagesordnungspunkt gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen. 
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Das Gewerk „Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten“ im Rahmen des Projektes Salzachklinik – Strukturverbesserung wurde beschränkt ausgeschrieben. 6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 2 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Angebote wurden durch das Planungsbüro Zeller & Romstätter, Traunstein geprüft und gewertet. Das Angebot der Firma Wimmer Holzbau, Fridolfing schließt mit einer Angebotsendsumme von 54.483,31 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk „Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten“ zum Gesamtpreis von 54.483,31 € brutto an die Firma Holzbau Wimmer, Fridolfing zu vergeben. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 65.227,47 € lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 10.744,16 € (16,47%) unter der Kostenberechnung liegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Metallbau mit Verglasung und Sonnenschutz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 6

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass dieser Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung abgesetzt und auf die nichtöffentliche Sitzung verlegt werden muss.

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7. Ausbau der Krankenhausstraße, Nördlicher Abschnitt - Maßnahmenbeschluss, Kategorisierung und Abschnittsbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

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Gemeinderat Dr. Andreas Neubauer ist zur Sitzung erschienen (19.29 Uhr). **********************

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7.1. Beschluss über die Durchführung der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 7.1

Sachverhalt

Die Krankenhausstraße soll wegen des schlechten Zustandes von der Kreuzung Schwalbenweg bis zur Einmündung in die Tittmoninger Straße saniert bzw. ausgebaut werden. Dabei ist es notwendig, dass im Bereich vom Schwalbenweg bis ca. auf Höhe der Alois-Rehrl-Straße aufgrund des mangelhaften Unterbaues ein Vollausbau durchgeführt wird. In diesem Bereich erfolgt eine Teilauskofferung und Neuasphaltierung mit Trag- und Deckschicht (14 + 4 cm). Hier wird auch die Wasserleitung erneuert und es sollen Leerrohre für die Otto-Chemie mit verlegt werden – Abschnitt 1 laut Plan vom 18.09.2017.
Abschnitt 2: Sanierung der Straße mit Anfräsen des Asphaltbetons und Einbau eines 4 cm starken Asphaltbetons zwischen Ende Abschnitt 1 und Tittmoninger Straße.
Abschnitt 3: Sanierung der Stichstraße mit Anfräsen und Einbau Asphaltbeton 4 cm.
Abschnitt 4: Sanierung der best. Gehwege (ca. 60 m²) mit Ausbau des best. Asphaltes und Einbau einer 7 cm starken Tragschicht.
Abschnitte 5 und 6: Erneuerung der bestehenden Wasserführung mit Setzen eines Granitzweizeilers auf einer Länge von ca. 215 m.
Abschnitt 7: Erneuerung des Kreuzungsbereiches – Vollausbau wie Abschnitt 1.
Für die Berechnung der Straßenausbaubeiträge bedeutet dies, dass die Abschnitte 1, 5, 6 und 7 umzulegen sind, die Abschnitte 2, 3 und 4 hingegen als Instandhaltung von der Gemeinde getragen werden müssen. Als Beitragspflichtige sind alle Anlieger, die an dem betreffenden Abschnitt der Krankenhausstraße anliegen, heranzuziehen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Krankenhausstraße von der Kreuzung Schwalbenweg bis zur Einmündung in die Tittmoninger Straße auf Grundlage der vorgestellten Planung des Ingenieurbüros Europplan GmbH vom 18.09.2017 saniert bzw. ausgebaut wird. Im Vorfeld der Bauarbeiten ist mit den Anliegern eine Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Maßnahme durchzuführen. Die Gehwege werden im Rahmen der Sanierung für An- und Abfahrten behindertengerecht abgesenkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.2. Beschluss über die Abschnittsbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 7.2

Sachverhalt

Für die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Krankenhausstraße sollen Abschnitte gebildet werden. Der abzurechnende nördliche Abschnitt beginnt bei der Kreuzung Schwalbenweg und endet nach ca. 280 m bei der Einmündung in die Tittmoninger Straße. 
Der weitere, noch auszubauende südliche Abschnitt bemisst sich von der Grenze des nördlichen Abschnitts, Kreuzung Schwalbenweg, bis zur Einmündung in die Törringstraße. Dieser 2. Abschnitt soll in einem zeitlichen Horizont von ca. 5 Jahren ebenfalls ausgebaut werden.

Beschluss

Für die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge für die Krankenhausstraße werden 2 Abschnitte gebildet. Der abzurechnende nördliche Abschnitt beginnt bei der Kreuzung Schwalbenweg und endet nach ca. 280 m bei der Einmündung in die Tittmoninger Straße. 
Der weitere, noch auszubauende südliche Abschnitt bemisst sich von der Grenze des nördlichen Abschnitts, Kreuzung Schwalbenweg, bis zur Einmündung in die Törringstraße. Dieser 2. Abschnitt soll in einem zeitlichen Horizont von ca. 5 Jahren ebenfalls ausgebaut werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.3. Festlegung der Straßenkategorie nach § 7 Abs. 2 ABS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 7.3

Sachverhalt

Die Krankenhausstraße-Nord weist eine Verbindung von den umliegenden Straßen Krankenhausstraße-Süd, Schwalbenweg und Obermühlstraße auf und leitet den dort anfallenden Verkehr an die anliegenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch an die Tittmoninger Straße mit Verbindung ortsauswärts weiter. Sie dient sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 ABS.

Beschluss

Die Krankenhausstraße-Nord weist eine Verbindung von den umliegenden Straßen Krankenhausstraße-Süd, Schwalbenweg und Obermühlstraße auf und leitet den dort anfallenden Verkehr an die anliegenden Wohn- und Gewerbegebiete als auch an die Tittmoninger Straße mit Verbindung ortsauswärts weiter. Sie dient sowohl der Erschließung der Grundstücke und gleichzeitig dem durchgehenden innerörtlichen Durchgangsverkehr. Die Einstufung nach diesen Merkmalen ergibt demnach eine „Haupterschließungsstraße“ nach § 7 Abs. 3 Nr. 2 ABS. 


Vor Abschluss der Planungen soll mit den betreffenden Anliegern eine Anliegerversammlung zur Erläuterung der Maßnahme durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 8
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8.1. Ausbesserung von Straßenbanketten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 8.1

Sachverhalt

Gemeinderat Grösch bemängelte, dass immer wieder gemeindliche Straßenbankette ausgewaschen sind. Er schlug in diesem Zusammenhang vor, sich beim Landkreis über die Erfahrungen mit den dort eingesetzten Befestigungsplatten bzw. Waben für die Bankette zu erkundigen.

Bürgermeister Schild bedankte sich für die Anregung und wird sich diesbezüglich erkundigen.

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8.2. Aufstellung von Werbe- und Wahlplakaten in Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2017 ö 8.2

Sachverhalt

Gemeinderat Frech fragte nach, wer in der Gemeinde das Aufstellen von Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Stellwände erlaubt hat. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass Wahlwerbung grundsätzlich anders zu behandeln sei als herkömmliche Veranstaltungswerbung. Um das Aufstellen von Werbetafeln etc. zu regeln, ist der Erlass einer Plakatierverordnung notwendig. Fridolfing hat aktuell keine derartige Verordnung, somit gab es keine rechtliche Handhabe, die das Aufstellen von Wahlplakaten an Lichtmasten etc. verhindern konnte.

Datenstand vom 19.01.2023 10:34 Uhr