Datum: 09.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2017
2 Vorstellung des Projektes "Erweiterung der Sportanlagen" des TSV Fridolfing und Genehmigung der Eingabeplanungen
3 Bauhofverlagerung; Konzeptvorstellung und Freigabe der Eingabeplanung
4 Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof II" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4767/4 und 4767/5 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss
5 Bekanntgabe der Richtlinie über die Baugrundvergabe "Am Bergfeld" in Pietling
6 Antrag auf Errichtung einer Ladestation für E-Mobile in Fridolfing
7 Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Trockenbau
8 Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Estricharbeiten
9 Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Spengler- und Dachabdichtungsarbeiten
10 Erschließung Gewerbegebiet Kaltenbrunn; Vergabe der Deckenbauarbeiten
11 Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen
11.1 Bericht des Gemeinderates Franz Jäger über das Dankschreiben der Gemeinde Baraolt in Rumänien
11.2 Anfrage von 3. Bgm. Fuchs bezüglich Straßenzustand in der Simon-Spannbrucker-Straße

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Schild teilte dem Gemeinderat mit, dass gem. § 31 Abs. 4 Geschäftsordnung i.V.m. Art. 54 Abs. 2 GO die öffentliche Niederschrift vom 19.10.2017 durch den Gemeinderat zu genehmigen ist.

Beschluss

Nachdem keine Einwände vorgetragen wurden, wurde die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 19.10.2017 ohne Gegenstimme genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Vorstellung des Projektes "Erweiterung der Sportanlagen" des TSV Fridolfing und Genehmigung der Eingabeplanungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Vorstand des TSV Fridolfing, Herr Michael Lapper mit seinem Organisationsteam erschienen, um dem Gemeinderat den aktuellen Stand der Planungen am Sportplatzgelände anhand einer Präsentation zu erläutern.

Einleitend berichtete Bürgermeister Schild, dass sich der Gemeinderat bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 21.09.2017 mit diesem Thema befasst hat und die entsprechende Mitfinanzierung genehmigt hat.

Für die Gesamtmaßnahme wurden 2 Bauanträge vorgelegt. Antrag 1 beinhaltet die Schaffung des Kunstrasenplatzes einschließlich Beleuchtung und Ballfangnetzen, Aufwärmbereich, Wall, Zaunanlage, Container und aller Stellplätze. Antrag 2 enthält den geplanten Gebäudeanbau.

Die Baugrundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich und sind im gültigen FNP als Grünflächen/Sportplatz dargestellt. Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Traunstein ist die Erweiterung des Sportplatzes vorbehaltlich der Stellungnahmen der Fachstellen zu den öffentlichen Belangen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 BauGB denkbar, die Aufstellung eines Bebauungsplanes sei nicht erforderlich.
Aus Sicht der Verwaltung gilt dies auch für den geplanten Gebäudeanbau.
Eine Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger der angrenzenden Bundesstraße hat im Vorfeld stattgefunden.

Nach erfolgter Präsentation des Gesamtvorhabens durch die Vertreter des TSV Fridolfing bedankte sich Bürgermeister Schild beim gesamten Team für die intensiven und fachkundigen Vorarbeiten. Weiter teilte er mit, dass man ja bereits in der nichtöffentlichen Sitzung über die Zuschussgewährung abgestimmt hat und heute lediglich über die Eingabeplanung abzustimmen ist.

Im Verlaufe der anschließenden Diskussion vertraten die Gemeinderäte Anneliese Kiermaier und Dr. Andreas Neubauer die Meinung, dass der Neubau des Kunstrasenplatzes aus ökologischen Gründen abzulehnen sei. Beide Personen sprachen sich aber für den Erweiterungsbau und die Sanierung der Parkplätze aus.

Auf weitere Nachfrage des Gremiums, ob am Kunstrasenplatz Zuschauerplätze geplant seien, erklärte Herr Stadler, dass der Erdwall eingefräst wird, um entsprechende Zuschauerbänke aufstellen zu können.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem Projekt einverstanden und genehmigt die Eingabeplanung wie vorgestellt; gleichzeitig wird das im Baugenehmigungsverfahren erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu den beiden Bauanträgen hergestellt;

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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3. Bauhofverlagerung; Konzeptvorstellung und Freigabe der Eingabeplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Architekten Aiblinger & Aiblinger vom gleichnamigen Büro in Traunstein erschienen.

Nach den vorbereitenden Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses (UBA) und den nochmaligen Überarbeitungen des Konzeptes wurde die Eingabeplanung nunmehr vorbereitet. Es soll nur der Gebäudeteil mit den Sozialräumen und den Werkstätten beheizt werden. Die Fahrzeughalle wird als Kalthalle hergestellt. Im Bereich des Waschplatzes wird eine einfache Zwischenüberdachung angebracht. Die Gebäude werden nach Südwesten bzw. nach Nordwesten verschoben, um den Zufahrtsbereich zu optimieren. Hinsichtlich der Bauweise erscheint die Herstellung des Sozialgebäudes mit Werkstätten mit Beton-Sandwichelementen im EG und Holzständer im OG wirtschaftlich und am geeignetsten. Die Bauweise der Kalthalle muss demgegenüber offenbleiben. Die Dacheindeckung ist in Blech geplant. Der Planungsstand gemäß Planstand vom 03.11.2017 wurde im Einzelnen von H. Aiblinger jun. erläutert. Außerdem wurde auf die Besonderheiten bei der Ausschreibung der Kalthalle hingewiesen.

Eine Prüfung hinsichtlich des Brandschutzes ist noch erforderlich, voraussichtlich genügt aber bei der Kalthalle die Anforderung zur Herstellung aus nicht-brennbaren Baustoffen. Ein Brandschutznachweis zu dem Bauvorhaben ist noch zu erstellen.

Das Heizkonzept (Pelletheizung, Aufenthaltsbereich mit Heizkörper, Werkstattbereich mit Lufterhitzern) wurde bereits in der UBA-Sitzung am 19.09.2017 festgelegt. Ein Fernwärmeanschluss an die bestehende Hackgutanlage von Fliesen Steinmassl wurde auftragsgemäß nochmals geprüft, ist jedoch wegen der Leitungsverluste und des noch geringeren Wärmebedarfes unwirtschaftlich. Der mögliche Wärmelieferant hat an einem Anschluss kein Interesse.

Von H. Aiblinger sen. werden die geschätzten Kosten für die Baumaßnahme mit ca. 1,6 Mio. angegeben. Die mögliche Zeitschiene gemäß Anlage wurde ergänzend erläutert.

Nach dem Konzept ergeben sich Abweichungen von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Strohhof II“, die eine Bebauungsplanänderung erforderlich machen. – siehe TOP 3.

Auf weitere Detailnachfragen aus dem Gremium zum Technikraum im Obergeschoss, zur Konstruktion, Zwischenüberdachung, Holzschalung usw. verwies Bürgermeister Schild auf die sich nun anschließende Werkplanung, im Zuge derer diese Fragen noch geklärt werden können. Die Eingabeplanung kann gemäß der vorliegenden Planung auf den Weg gebracht werden.

Beschluss

Der Gemeinderat ist mit dem erarbeiteten Konzept für die Baumaßnahme und der aufgezeigten Zeitschiene einverstanden und genehmigt die Eingabeplanung wie vorgestellt;
Gleichzeitig wird das im Baugenehmigungsverfahren erforderliche gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Änderung des Bebauungsplanes "Strohhof II" im Bereich der Grundstücke FlNrn. 4767/4 und 4767/5 der Gemarkung Fridolfing - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 4

Sachverhalt

Die geplante Baumaßnahme „Bauhof“ widerspricht hinsichtlich der Baugrenzen und der Grünordnung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Strohhof II“ in der Änderungsfassung vom 24.06.1998. Da die Grundzüge der Planung berührt sind, kommt eine Befreiung nicht in Betracht, sodass der Bebauungsplan zu ändern ist. Ein Änderungsverfahren ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung und Ausgleichserfordernis möglich und könnte parallel zum Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Sach- und Rechtslage zur Kenntnis und beschließt, den Bebauungs-plan „Strohhof II“ zu ändern, um die Festsetzungen der geplanten Baumaßnahme „Bauhof“ anzupassen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a) BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe der Richtlinie über die Baugrundvergabe "Am Bergfeld" in Pietling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Einleitend gab Bürgermeister Schild bekannt, dass sich der Gemeinderat bereits in mehreren nichtöffentlichen Sitzungen mit der Aufstellung der Richtlinie befasst hat. Die Aufstellung dieser Richtlinie wurde aus dem Grund notwendig, da aufgrund mehrerer durch die EU-Kommission geführten Vertragsverletzungsverfahren, die von den Gemeinden praktizierten Einheimischenmodelle auf den Prüfstand gestellt und deren Rechtmäßigkeit bemängelt wurden.

Zwischenzeitlich hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit der Einheimischenmodelle mit europäischen Grundfreiheiten unter bestimmten Voraussetzungen bestätigt. Auf Grundlage dieser Entscheidung haben sich die EU-Kommission, die Bundesregierung, die Bayerische Staatsregierung und die bayerischen kommunalen Spitzenverbände auf Rahmenvorgaben einigen können, bei deren Anwendung die EU-Kommission keine Einwände mehr gegen die Einheimischenmodelle erhebt.

Die entwickelten Leitlinien dienen der europarechtskonformen Ausgestaltung städtebaulicher und sonstiger Verträge. Durch eine zwischenzeitlich durchführte Novelle des Baugesetzbuches wurde der § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ergänzt. Die Vorschrift wurde dahingehend erweitert, dass die Gemeinde auch städtebauliche Verträge „zum Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwache und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung“ schließen kann.

Aufgrund dieser Vorgaben wurde von Seiten der Verwaltung die vorgelegte Richtlinie über die Baugrundvergabe ausgearbeitet. In dieser Richtlinie wurden die von Seiten der Europäischen Kommission und den beteiligten Bundes- und Staatsministerien ausgearbeiteten Kriterien mit eingearbeitet. Außerdem wurde die im Aufsatz von Herrn Simon vom Bayerischen Gemeindetag dargestellten Eckpunkte wie z.B. Ortsbezug und soziale Kriterien berücksichtigt.

Anschließend wurden diese Richtlinien verlesen. Der Stichtag für die Angaben gemäß diesen Richtlinien, ist der Tag der Bekanntgabe somit der 10.11.2017.

Die Richtlinien werden öffentlich auf der Internetseite der Gemeinde bekannt gemacht. Die neu verfassten Fragebögen werden morgen den Bewerbern zugesandt, die Bewerbungsfrist endet am 22.11.2017.

Die Baugrundvergabe aufgrund dieser Richtlinien soll dann in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.

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6. Antrag auf Errichtung einer Ladestation für E-Mobile in Fridolfing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Durch den 1. Bürgermeister wurde dem Gemeinderat der Antrag der Gemeinderatsfraktion Ökologische Liste Fridolfing/Bündnis 90/Die Grünen vollinhaltlich zur Kenntnis gegeben.

Weiter berichtete Bürgermeister Schild, dass zu diesem Thema am 23.10.2017 ein Treffen der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land zur Erstellung des gemeinsamen Elektromobilitätskonzeptes stattgefunden hat.

Hier wurde durch die beauftragten Planungsbüros gevas humberg & partner sowie b+p bogenberger beratung und planung gmbh über den aktuellen Stand sowie das weitere Vorgehen informiert.

Auf Bitten von Bürgermeister Schild wurde aus dieser Gesamtplanung auch eine Einschätzung für Fridolfing vorgenommen. Diese wurde für drei verschiedene Szenarien durchgerechnet (Fahrzeuganteil 1% mit 200 km Reichweite, Fahrzeuganteil 5% mit 300 km Reichweite und Fahrzeuganteil 15% mit 400 km Reichweite). Weiter wurde im Gutachten von folgenden vier verschiedenen Nutzergruppen ausgegangen (Pendler, Einwohner ohne eigene Heimlademöglichkeit, Übernachtungsgäste und Touristische Destinationen).

Zusammenfassend kam man für Fridolfing bei allen drei Szenarien zu dem Ergebnis, dass lediglich im Bereich der Fa. Rosenberger und eventuell am Badesee ein Bedarf für 0-2 Ladepunkte bestehen würde.

Zusätzlich zu dieser Planung wurde vorsorglich von Seiten der Gemeinde mit der Charge-On GmbH, München ein Vertrag zur Fördermittelbeantragung für zwei AC Ladestationen Pro gestellt. Die Kosten für die beiden Ladesäulen einschließlich Netzanschluss und Installation belaufen sich auf ca. 30.000,00 € brutto.

Im Rahmen der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist mit einer Förderung von 40% (entspricht 12.000,00 €) zu rechnen, wenn der Antrag im bayernweitem Ranking (2.000 Normalladepunkte in Bayern werden gefördert) zum Zuge kommt. Bei positivem Förderbescheid ist mit einer Umsetzung im Sommer 2018 zu rechnen.

Im Verlaufe der folgenden Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, wie sich die Anschaffung der Ladesäulen refinanzieren würde. Bürgermeister Schild erläuterte hierzu, dass von Seiten der Bayernwerk AG pro Ladestunde eine Rückerstattung von 1 Cent geleistet wird. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten könnte sich Bürgermeister Schild sogar vorstellen, eine abgespeckte Ladestation aufzustellen und den Strom umsonst anzubieten, allerdings müsste nach wie vor die Notwendigkeit hinterfragt werden.

Am Ende der Diskussion wurde auch noch der Standort Krankenhausparkplatz mit andiskutiert, da hier ein relativ hoher Bewegungsverkehr stattfindet.

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7. Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Trockenbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 7

Sachverhalt

Das Gewerk „Trockenbauarbeiten Wände und Decken“ im Rahmen des Projektes Salzachklinik – Strukturverbesserung wurde öffentlich ausgeschrieben, von 6 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden durch das Architekturbüro Zeller & Romstätter, Traunstein geprüft und gewertet.
Das Angebot der Firma Planotec Innenausbau GmbH, Tüßling, schließt mit einer Angebots summe von 191.536,55 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk „Trockenbauarbeiten Wände und Decken“ zum Gesamtpreis von 191.536,55 € brutto an die Firma Planotec Innenausbau GmbH, Tüßling, zu vergeben. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 195.792,97 € brutto lag und die Vergabesumme somit um 4.256,42 € (2,17 %) unter der Kostenberechnung liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Estricharbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 8

Sachverhalt

Das Gewerk „Estricharbeiten“ im Rahmen des Projektes Salzachklinik – Strukturverbesserung wurde beschränkt ausgeschrieben. 11 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, zusätzlich haben weitere 5 Firmen aufgrund der ex-ante Bekanntmachung Angebote eingereicht. Insgesamt wurde von 6 Firmen ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden durch das Architekturbüro Zeller & Romstätter, Traunstein geprüft und gewertet.
Das Angebot der Firma Singhammer Bodensysteme GmbH, Rimsting, schließt mit einer Angebotssumme von 42.890,99 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk „Estricharbeiten“ zum Gesamtpreis von 42.890,99 € brutto an die Firma Singhammer Bodensysteme GmbH, Rimsting, zu vergeben. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 34.117,42 € brutto lag und die Vergabesumme somit um 8.773,57 € (25,72%) über der Kostenberechnung liegt.
Weiter nimmt der Gemeinderat folgende Begründung für die Kostenüberschreitung zur Kenntnis:

Als zusätzliche Positionen wurden Fugenprofile im Schwellenbereich zwischen Flur und den angrenzenden Räumen aufgenommen, um eine horizontale Trittschallausbreitung auf Geschossebene zu unterbinden. Die Erkenntnisse beruhen auf der Stellungnahme des Lärmschutzberaters Hr. Dipl.-Ing. Steger gemäß Schreiben vom 19.04.2017.
Als Mehrung wurde eine Mehrdicke von ca. 40 mm für den Estrich in der CT-Abteilung im Erdgeschoss in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt, um die geforderte Verkehrslast von ca. 10,0 KN/m2 aufnehmen zu können.
Die genaue Lastanforderung war zum Zeitpunkt der Kostenberechnung in der Detailliertheit nicht bekannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Salzachklinik Fridolfing - Strukturverbesserung; Vergabe des Gewerkes Spengler- und Dachabdichtungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Gewerk Spengler- und Dachabdichtungsarbeiten konnte trotz 2-maliger beschränkter Ausschreibung nicht wirtschaftlich vergeben werden.
Es wurden nun bei 6 weiteren Firmen im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote angefordert.  3 Firmen haben zwischenzeitlich ein entsprechendes Angebot abgegeben.

Die Angebote wurden durch das Büro Zeller & Romstätter geprüft und gewertet. Das Angebot der Fa. Häckl & Sohn, Niederbergkirchen schließt mit einer Angebotssumme von 38.788,81 € /brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk Spengler- und Dachabdichtungsarbeiten zum Gesamtpreis von 38.788,81 € brutto an die Firma Häckl & Sohn, Niederbergkirchen zu vergeben. Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenschätzung für das Gewerk bei 23.556,05 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 15.232,76 € (64,67%) über der Kostenschätzung liegt.
Weiter nimmt der Gemeinderat folgende Begründung für die Kostenüberschreitung zur Kenntnis:

Seitens des Planungsbüros wird ausgeführt, dass die Kostenüberschreitung allein beim Los Dachabdichtungsarbeiten aufläuft. Hier fallen entgegen dem LV und aufgrund der winterlichen Witterung noch zusätzliche Trocknungsarbeiten an. Des Weiteren wurden Schätzpreise für Gefälledämmung und seitlichen Wandanschluss, vermutlich wegen der vielen Kleinflächen, im LV zu niedrig angesetzt. Das Angebot berücksichtigt zusätzlich noch eine Absturzsicherung für Wartungsarbeiten, die im LV fehlt.
Das Los „Spenglerarbeiten“ liegt dagegen im Rahmen der Kostenschätzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Erschließung Gewerbegebiet Kaltenbrunn; Vergabe der Deckenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 10

Sachverhalt

Das Gewerk „Asphaltdeckenbau“ im Gewerbegebiet Kaltenbrunn wurde beschränkt ausge-schrieben. 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, von 6 Firmen wurde ein entsprechendes Angebot abgegeben. Die Angebote wurden durch die SAK Ingenieurgesellschaft mbH geprüft und gewertet. Das Angebot der Firma Max Streicher, Altenmarkt schließt mit einer Angebotssumme von 47.809,68 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk „Asphaltdeckenbau“ im Gewerbegebiet Kaltenbrunn an die Firma Max Streicher, Altenmarkt zum Gesa mtpreis von 47.809,68 € brutto zu vergeben.
Der Gemeinderat nimmt noch zur Kenntnis, dass die Kostenberechnung für das Gewerk bei 54.085,50 € brutto lag und das Ausschreibungsergebnis somit um 6.275,82 € (11,6%) unter der Kostenberechnung lag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. Anträge, Anfragen, Bekanntmachungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö 11
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11.1. Bericht des Gemeinderates Franz Jäger über das Dankschreiben der Gemeinde Baraolt in Rumänien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Gemeinderat Jäger berichtete dem Gemeinderat über die Überführung der ehemaligen Fridolfinger Drehleiter an die Gemeinde Baraolt in Rumänien. Weiter gab er das Dankschreiben des Bürgermeisters von Baraolt bekannt und teilte mit, dass im Jahr 2018 eine Übergabefeier in Rumänien geplant ist.

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11.2. Anfrage von 3. Bgm. Fuchs bezüglich Straßenzustand in der Simon-Spannbrucker-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.11.2017 ö informativ 11.2

Sachverhalt

3. Bürgermeisterin Fuchs fragte nach, wann die Löcher in der Simon-Spannbrucker-Straße ausgebessert werden. Bürgermeister Schild schlug hierzu vor, die betroffenen Bereiche abfräsen zu lassen und wie geplant mit der Platzgestaltung an der Gemeindewiese im Frühjahr 2019 eine Erneuerung vorzunehmen.

Datenstand vom 08.02.2018 13:53 Uhr