Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Grund- und Mittelschule in Füssen soll umgebaut und erweitert werden. Mit dem Umbau werden dreigeschossige Gebäudeteile mit absoluten Höhen bis zu 12 m (wie bei einer viergeschossigen Bebauung) entstehen. Hinsichtlich der baurechtlichen Zulässigkeit dieser Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stellt sich die Frage, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist oder die Zulässigkeit über die Planersatzvorschrift des § 34 BauGB begründet werden kann. Aus Sicht der Stadt Füssen wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus Zeit- und Kostengründen zu vermeiden. Das Landratsamt Ostallgäu vertritt jedoch die Auffassung, dass aufgrund der geplanten Geschosszahl bzw. der absoluten Höhen ein Bebauungsplan erforderlich sei.

Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu ist es erforderlich, zur Umsetzung der aktuellen Planung zum Umbau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser muss mindestens das geplante Maß der baulichen Nutzung (Höhen der Gebäude, Bebauungsdichte) und den Immissionsschutz (insb. Tiefgarage etc.) regeln. Eine Aufstellung als einfacher Bebauungsplan ist insoweit ausreichend.

Für den Förderantrag ist der Nachweis des vorhandenen Baurechts erforderlich, weswegen die Einleitung des Verfahrens aktuell notwendig ist

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest für das in beigefügtem Plan dargestellte Gebiet. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das eingeleitete Projekt zum Umbau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule. Insbesondere zu regeln sind das geplante Maß der baulichen Nutzung (Höhen der Gebäude, Bebauungsdichte) und der Immissionsschutz in Zusammenhang mit den Verkehrsanlagen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest für das in beigefügtem Plan dargestellte Gebiet. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das eingeleitete Projekt zum Umbau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule. Insbesondere zu regeln sind das geplante Maß der baulichen Nutzung (Höhen der Gebäude, Bebauungsdichte) und der Immissionsschutz in Zusammenhang mit den Verkehrsanlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 09:31 Uhr