Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

      1. Dachgeschossausbau, Bahnhofstraße 8
      2. 3. Änderungsantrag Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage, Birkstraße 3
      3. Ergänzen von Balkonen an den West- und Nordfassaden, Kemptener Straße 32
      4. Neubau Dachgaube, Neubau Carport, Am Dreitannenbichl 5
      5. Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, Theresienstraße 15
      6. Tektur zum Bauantrag Errichtung von 22 Stellplätzen, Schwärzerweg 3
      7. Abbruch Stadel und Anbau Wohnung mit Garage, Im Venetianerwinkel 2
      8. Nutzungsänderung, Errichtung eines Carports, Roßmoos 28
      9. Nutzungsänderung der Kegelbahn im UG zur Bierstube und Raum für Schützenverein, Höhenstraße 14

StR Herr Jakob spricht kurz das Geländer am Faulenbachgässchen an, es sei jetzt fertig und sehe sehr gut aus.

Herr StR Dr. Böhm möchte eine juristische Auskunft von Herrn Hartl, Geschäftsleiter der Stadt Füssen, ob etwas dagegen spricht die als laufende Verwaltung weitergeleiteten bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge auf die Sitzungseinladung zu schreiben.

Herr Hartl sagt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht es auf die Sitzungseinladung zu schreiben.

Der Vorsitzende äußert sich daraufhin, dass die Bauanträge intern noch bearbeitet werden und es auch Bauanträge geben könnte die erst nach Versendung der Sitzungseinladung eingehen und entschieden wird diese als laufende Verwaltung weiterzuleiten an das Landratsamt. Somit wäre die Liste, die am Tag der Sitzungseinladung erstellt wird bis zur Sitzung nicht mehr aktuell und der ein oder andere Stadtrat könnte dies bemängeln. Aus diesem Grund wird die Liste am Tag der Sitzung aufgelegt und bekanntgegeben.

Herr StR Dr. Böhm erläutert, dass es keinen Einspruch von den Stadträten gäben wird, wenn die Liste am Tag der Sitzung noch um ein paar Punkte ergänzt wäre.

Herr StR Peresson berichtet, dass in anderen Gemeinden hier im Umkreis sogar die Namen der Bauherrn aufgeführt sind.

Herr Angeringer sagt dazu, dass die gegen den Datenschutz verstößt. Es gab früher die Möglichkeit im Bauantrag anzukreuzen, ob der Bauherrnname genannt werden darf oder nicht und der größere Teil kreuzte nein an.

Herr Hartl bekräftigt die Aussage von Herrn Angeringer und teilt mit, dass es hierüber sogar eine eindeutige Stellungnahme vom Ministerium gibt, die es untersagt die Namen zu nennen.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 01.06.2021 09:49 Uhr