Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Angeringer den Neubau einer Verkaufshalle in der Hiebelerstraße vor.
Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung in einem Bereich der als GE-1 festgesetzt ist.
Die Verkaufsfläche beträgt ca. 400qm, und bei der Nutzung handelt es sich um einen Großhandelsverkauf von z.B. Handmaschinen. In der Betriebsbeschreibung ist festgehalten, dass kein Verkauf an den Endverbraucher stattfindet.
Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die Nutzung ist zulässig, weil es sich weder um einen Einzelhandelsbetrieb handelt und die Sortimentierung als überwiegend nicht zentrenrelevant einzustufen ist.
Die Dachform ist als Flachdach dargestellt und laut Bebauungsplan zulässig, die vorgeschriebene Bekiesung des Fachdaches wird ebenfalls vom Bauherrn vorgesehen.
Die Fassade wird in Metalloptik verkleidet und erhält im Eingangsbereich farblich abgesetzt eine rote Farbe. Hierbei stellte sich die Frage ob diese farbliche Absetzung eine Befreiung benötige.
Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes: Hinsichtlich der Geländehöhen sind eindeutige Angaben nachzureichen und es wird die Auffassung vertreten, dass die Fläche im Eingangsbereich so gering ausfällt, das keine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich ist.
Aus diesen Gründen kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert der Vorsitzende die Lage des Bauortes.