Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung, Kemptener Straße 31, Fl.Nr. 750/2, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.4

Sachverhalt

Herr Angeringer trägt den Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung anhand einer Bildschirmpräsentation vor.

Gegenstand des Antrages ist der Ersatzneubau im Bereich der bisherigen Tennishalle. Die Bebauungsplanänderung ist in Kraft getreten.

Das Vorhaben ist nach der Angabe im Antrag ein Sonderbau und kann demzufolge nicht im Freistellungsverfahren abgewickelt werden.

Der Kopfteil des Gebäudes mit Restaurant und einigen anderen Gewerbeeinheiten bleibt erhalten.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Mit dem Vorhaben sollen 37 Wohnungen errichtet werden. 10 Wohnungen davon haben eine Größe von ca. 30qm, 9 Wohnungen eine Größe von ca. 67qm, 13 Wohnungen eine Größe zwischen 70-100qm und 5 Wohnungen haben eine Größe über 100qm. Es wird ein Luftraum zwischen der Tennishalle und dem darüber liegendem Stockwerk geben. Das Gebäude ist 4 geschossig und die geplanten Loggien dienen zusätzlich als Abschattung (Schallschutz) für das Wohngebäude.

Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück, sowie auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen. Beide Grundstücke sind im Besitz des gleichen Eigentümers und müssen durch einen rechtlichen Nachweis gesichert werden. Bei einer Anordnung der Stellplätze im 45 Gradwinkel, wie es hier in einem Teil der Fall ist, ist eine Fahrgassenbreite von 3,50 Meter ausreichend.

Es kommt im Gremium die Frage auf was genau unter einem Hybridgebäude zu verstehen ist und ob es möglich ist eine Nutzung auszuschalten die der Tennisnutzung und nur noch Wohnnutzung zuzulassen.

Herr Angeringer erläutert, dass es sich hierbei um zwei Komponenten handelt: zu einem die Tennisnutzung zum anderen die Wohnnutzung in einem urbanen Gebiet. Des Weiteren würde die Aufgabe der Tennisnutzung und die Zuteilung einer neuer Nutzung die Vorlage eines Bauantrages wieder nötig machen und das Gremium müsste darüber entscheiden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben ist im Bauantragsverfahren abzuwickeln. Die rechtlichen Nachweise über die Sicherung der Stellplätze sind – soweit noch notwendig - nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.06.2021 09:49 Uhr