Nutzungsänderung EG: Gastraum anstelle von 3 Gästezimmern, DG: Wohnung anstelle 3 Gästezimmern, Einbau einer Dachgaube in die östl. Dachfläche, Einbau eines Freisitzes in das Dach des südl. Baukörpers, Einbau einer Außentreppe, Schwärzerweg 3, Fl.Nr. 2718, Gmkg. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.5

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erläutert Herr Angeringer den o.g. Bauantrag.

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans und wird somit nach dem §34 BauGB beurteilt. Es handelt sich um eine nichtstörende Nutzung und fügt sich somit in die umliegende Bebauung ein. Außerdem ist in diesem Bereich die Gestaltungssatzung der Stadt Füssen zu beachten.

Es werden kleine Umbauten sowie Nutzungsänderungen im Gebäude beantragt und damit verbundene Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, dafür muss auch die Außentreppe angebracht werden. Im Dachgeschoss soll in die östliche Dachhälfte eine Dachgaube eingesetzt werden im Bereich von „Schlafen“, „Arbeiten“ und „Bad/WC“.

Die Gaube ist auf der Rückseite des Gebäudes geplant, erstreckt sich aber über einen sehr großen Bereich des Dachgeschosses, sodass es aus Sicht der Verwaltung besser wäre die Gaube zu unterteilen, dies würde die Nutzung der Etage trotzdem möglich machen und würde mehr der  Gestaltungssatzung entsprechen, denn diese sieht vor Gauben zurückhaltend zu gestalten

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich weiterhin, dass die Seite in der die Gaube geplant ist eine viergeschossige Außenwirkung ergibt, dies ist nicht üblich in der umliegenden Bebauung. Einzig das Europark Hotel in der näheren Umgebung ist viergeschossig.

Der vorliegende Stellplatznachweis ist ausreichend.

Nach Vorstellung des Bauvorhabens äußerten mehrere Mitglieder des Gremiums Bedenken bzgl. der baulichen Gestaltung der Gaube und baten deshalb darum, dass die Verwaltung ein Gespräch mit Bauherr und Planer führe, wie durch Unterbrechungen eine bessere Lösung geschaffen werden kann.

Des Weiteren erkundigte sich ein Mitglied des Gremiums darüber, welcher Wert bei der Berechnung der Stellplätze angesetzt worden ist.

Herr Angeringer erläutert daraufhin, dass der Mindestsatz bei der Stellplatzberechnung vom Planer angesetzt worden ist und dies auch per Beschluss festgelegt worden ist, dass bei Rahmenwerten der Satzung für den Bauherren der günstigste Wert anzuwenden ist.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung EG: Gastraum anstelle 3 Gästezimmern, DG: Wohnung anstelle von 3 Gästezimmern, Einbau einer Dachgaube in die östl. Dachfläche, Einbau eines Freisitzes in das Dach des südl. Baukörpers und Einbau einer Außentreppe wird grundsätzlich das kommunale Einvernehmen in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gespräch mit dem Bauherrn und Planer zu führen, wie eine Verbesserung der Gaube erreicht wird, die mehr der Gestaltungssatzung der Stadt Füssen entspricht. Evtl. durch Unterteilung der Gaube.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.06.2021 09:49 Uhr