Auflösung des Eigenbetriebs "Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen" zum 31.12.2019; Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Nach dem Verkauf des Kurhausareals in Füssen ist die Fortführung des Eigenbetriebs nicht mehr erforderlich. Die Verpachtung des Hauses Hopfensee lässt sich ohne Weiteres ebenso im städtischen Kernhaushalt darstellen.

Vorteile aus der Auflösung des Eigenbetriebs ergeben sich durch geringere Bürokratiekosten (Sitzungen des Werkausschusses, Erstellung eigener Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, Verrechnung von Verwaltungskostenbeiträgen, etc.). An direkter Kosteneinsparung ergibt sich ein Betrag von ca. 7.500 Euro für Steuerberatungs- und Jahresabschlussprüfungskosten.

Auch aus Sicht von Herrn WP/StB Mödinger (Jahresabschlussprüfer, Bay. Kommunaler Prüfungsverband) und Herrn Dr. Weber (Referatsleiter „Kommunales Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht“ beim BKPV) spricht nichts gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs. Die Kommunalaufsicht befürwortet ebenfalls die Rückführung in den Kernhaushalt.

Auch steuerliche Gründe sprechen nach derzeitiger Einschätzung nicht gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs, da der steuerliche Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Kernhaushalt weitergeführt wird und damit keine negativen steuerlichen Effekte eintreten.


Auf Nachfrage nach den Auswirkungen der Überführung in den kam eralen Haushalt bzw. ob künftig dort Tilgungen geplant sind, erläuterte Kämmerer Markus Eckert die aufgrund der Kursentwicklung bestehenden regelmäßigen Schwankungen hinsichtlich des Wertes. Der Stadtrat werden im Rahmen der Haushaltsberatung künftig auch darüber beraten und entscheiden müssen, ob und wann in welcher Höhe künftig Tilgungen geleistet werden.

Beschlussvorschlag

Der Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat

  1. den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen,

  1. der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zuzustimmen und

  1. die Verwaltung (sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung und Betreuung) und das Finanzwesen des Eigenbetriebs vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Beschluss

Der Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat

  1. den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen,

  1. der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zuzustimmen und

  1. die Verwaltung (sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung und Betreuung) und das Finanzwesen des Eigenbetriebs vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.08.2019 07:57 Uhr