Datum: 30.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
1.1 Drehgenehmigung für Bayerishen Rundfunk
1.2 Änderung der Tagesordnung
1.3 Planungswettbewerb "Neugestaltung des ZOB Füssen";
1.4 Infoveranstaltung wegen Fremdenverkehrssatzung für Bad Faulenbach
1.5 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
1.6 Sachstand Sendemast Galgenbichl und Fischerbichl
2 Bürgerentscheid "Wollen wir das: ein riesiges Hotel am Ufer des Forggensee?"
2.1 Beschluss über die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen bzw. deren Ablehnung bzw. Beschluss über die Einstellung bzw. "Erledigung" des Bürgerbegehrens
3 Tätigkeitsbericht des Wirtschaftsbeiratsvorsitzenden Klaus Zettlmeier
4 Fairtrade-Kampagne der Stadt Füssen; Weiterentwicklung der fairen und nachhaltigen Beschaffung
5 Städtebauliche Feinuntersuchung Theresienbrücke/Hanfwerke-Einfahrt/Tiroler Straße; Vorstellung und Billigung der Feinuntersuchung und der damit verbundenen Aufgabenstellung
6 Billigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Füssen
7 Sperrung der Durchfahrt der Ritterstraße; Verlängerung der Sperrung bis zum 31. Oktober des Jahres
8 Sportförderung für die Füssener Royal Bavarians; Erhöhung der Bürgschaft für die Finanzierung des Baseballplatzes
9 Haushaltssatzung und der Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2022
10 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Grund- u. Gewerbesteuer)
11 Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017; Vorlage an den Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
12 Bestellung einer Kassenverwalterin und einer stellvertretenden Kassenverwalterin der Stadt Füssen
13 Bebauungsplan W 71 – Von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße; Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss, Verfahrensbeschluss, Beschluss zu den Kosten
14 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom 25. Juni und vom 9. Juli 2019
15 Anträge, Anfragen
15.1 Ortstermine
15.2 Minispielfeld
15.3 Pendlerparkplatz an der Autobahn
15.4 Parkplatz in Bad Faulenbach
15.5 Feuerwehr Hopfen am See
15.6 Skatepark
15.7 Europarkhotel
15.8 Mobilfunkmasten Galgenbichl und Fischerbichl
15.9 Kelari

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1
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1.1. Drehgenehmigung für Bayerishen Rundfunk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Bayerische Rundfunk möchte zum Thema Bürgerbegehren Filmaufnahmen machen. Dazu ist nach der Geschäftsordnung des Stadtrates die Zustimmung des Gremiums notwendig.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat genehmigt die Filmaufnahmen durch den Bayerischen Rundfunk.

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Filmaufnahmen durch den Bayerischen Rundfunk.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende schlug vor, angesichts der aktuellen Entwicklungen der vergangenen Tage und des bestehenden öffentlichen Interesses den Tagesordnungspunkt Bürgerentscheid als  TOP 2 anstatt TOP 12 vorzuziehen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Tagesordnung zu.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Änderung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.3. Planungswettbewerb "Neugestaltung des ZOB Füssen";

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Am vergangenen Freitag fand die Preisgerichtssitzung beim Planungswettbewerb „Neugestaltung des ZOB’s Füssen“ statt. Insgesamt wurden die drei ersten Preise festgelegt, die nun ab kommender Woche im Rathaus ausgestellt und von den interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können. Ein entsprechender Pressetermin findet dazu gesondert statt. In der nächsten Stadtratssitzung wird das Ergebnis dann dem Stadtrat detailliert vorgestellt und erläutert.

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1.4. Infoveranstaltung wegen Fremdenverkehrssatzung für Bad Faulenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt

Am 12. September 2019 findet um 18 :00 Uhr im Haus der Gebirgsjäger ein Infoveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Bad Faulenbach bzw. der interessierten Bevölkerung wegen der vom Stadtrat beschlossenen Satzung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion statt. Dabei wird mit den Bürgern nicht nur die künftige Ausrichtung bzw. Zielsetzung für Bad Faulenbach, sondern auch die Bedeutung dieser Satzung erläutert. Der Stadtrat ist dazu herzlich eingeladen.

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1.5. Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt

Ab sofort stehen die Sitzungsniederschriften einschl. der Sitzungsunterlagen (z.B. Sitzungsvorlagen, Unterlagen dazu) für die Stadträte im neuen Ratsinformationssystem bereit. Diejenigen Sitzungsvorlagen und Sitzungsniederschriften, die die öffentliche Sitzung betreffen, sind dort ab sofort auch für die Bürgerinnen und Bürger abrufbar.

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1.6. Sachstand Sendemast Galgenbichl und Fischerbichl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt

Auf Nachfrage in einer der letzten Stadtratssitzungen teilte uns die Telekom gestern mit, dass der geplante Einschalttermin für den Galgenbichl der morgige 31.07. und für den Fischerbichl der 26.08.19 ist (Anm: der zuständige Sachbearbeiter „hofft inständig, dass es klappt“).

Gründe für die lange Wartezeit sind:
1. Leider notwendiger zwischenzeitlicher Wechsel des Lieferanten.
2. Schwierigkeiten bei der Anbindung mit Glasfaser u.o. Richtfunk
3. Stichtagsregelung für die Einschaltung, da eine aufwendige Integration in unser Netz nötig ist.
und diverses mehr.

Bei diesen beiden Standorten ist wirklich alles zusammen gekommen, was Zeitverlust bedeutet (Widerstand aus der Bevölkerung, Bürgerinitiativen und Stadtrat).

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2. Bürgerentscheid "Wollen wir das: ein riesiges Hotel am Ufer des Forggensee?"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die nächsten Schritte zur Organisation des Bürgerentscheides. Die Gespräche in den vergangenen Tagen bis zur Erstellung dieser Sitzungsladung haben aber ergeben, dass im Ergebnis mehrere Alternativen denkbar sind:

Denkbar wäre, dass der bereits für den 20. Oktober 2019 beschlossene Bürgerentscheid nicht zum Tragen kommt, sondern entfällt. Dazu wären insbesondere folgende Konstellationen denkbar:

  • Der Vorhabenträger zieht seinen Antrag auf „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 37 – Bei der Achmühle – 2. Änderung“ zur Errichtung eines 5*-Hotels zurück; damit würde sich der bereits zugelassene Bürgerentscheid erledigen. Allerdings geschieht dies nicht automatisch, vielmehr müsste der Stadtrat die Einstellung der diesbezüglichen Planungen bzw. die Aufhebung der Aufstellungs-/Änderungsbeschlüsse zum Bebauungsplan-Verfahren N 37 – Bei der Achmühle, 2. Änderung und zur 34. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen.

  • Nach Art. 18 a Abs. 14 GO entfällt der Bürgerentscheid auch dann, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

  • Die Initiatoren des Bürgerbegehrens nehmen das Bürgerbegehren zurück; in diesem Fall wäre noch abschließend juristisch zu klären, ob eine solche nach der bereits getroffenen Entscheidung über die Zulässigkeit und die Terminierung des Bürgerentscheides noch zulässig ist. Aus Sicht der Verwaltung dürfte dies möglich sein, wenn die vertretungsberechtigten Initiatoren dies entsprechend erklären würden. Damit würde der Bürgerentscheid gegenstandslos. Aus Gründen der Rechtsklarheit sollte dies vom Stadtrat entsprechend beschlossen, den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens durch entsprechenden Einstellungsbescheid mitgeteilt und die Öffentlichkeit durch amtliche Bekanntmachung über das Entfallen des Bürgerentscheides informiert werden.

Verbleibt es hingegen beim Bürgerentscheid, stehen folgende Entscheidungen des Stadtrates an:

  • Der Stadtrat könnte seinerseits nach Art. 18a Abs. 2 GO beschließen, dass über die strittige Angelegenheit ein Bürgerentscheid stattfindet (sog. „Ratsbegehren).

  • In diesem Fall aber auch wenn der für zulässig erklärte Bürgerentscheid ohne „Ratsbegehren“ durchgeführt wird, wäre eine Beschlussfassung über die Bestimmung des anzuwendenden Verfahrens für den Bürgerentscheid einschl. der notwendigen Regularien notwendig (z.B. Abstimmungsausschuss, Entschädigung, ggf. Stichfrage, Gestaltung der Stimmzettel usw. notwendig.

All diese Konstellationen berücksichtigen die unter Tagesordnungspunkt 13 vorgesehenen Unterpunkte, wobei sich dann je nach Entscheidung des Stadtrates, des Vorhabenträgers bzw. der vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens der ein oder andere Tagesordnungspunkt erledigen könnte.


Aktuell bestehen seitens des Vorhabenträgers sowohl Überlegungen, sein Vorhaben zurückzuziehen als auch über ein Ratsbegehren die bisherige Planung so zu ändern, dass damit den Grundbedenken der Initiatoren des Bürgerbegehrens weitgehend Rechnung getragen wird. Fakt dürfte jetzt schon sein, dass der Vorhabenträger seine bisherige Planung aufgibt.

Im gleichen Zuge laufen Gespräche des Vorhabenträges mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens, die auf eine Rücknahme des Bürgerbege hrens abzielen, wenn die Änderung der bisherigen Planung in Aussicht gestellt und entsprechend fixiert wird.
 
Derzeit prüfen die Beteiligten (Initiatoren und Vorhabenträger) sowohl die tatsächlichen als auch die rechtlichen Möglichkeiten.

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Prüfung seitens der Beteiligten bis Anfang kommender Woche abgeschlossen ist und dass dann endgültig festgelegt werden kann, welche Entscheidungen nun zur Abstimmung gestellt werden müssen. Dies wird dem Stadtrat dann unverzüglich mitgeteilt.

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2.1. Beschluss über die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen bzw. deren Ablehnung bzw. Beschluss über die Einstellung bzw. "Erledigung" des Bürgerbegehrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Nach Art. 18 a Abs. 14 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Wenn der Vorhabenträger für den geplanten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „N 37 – Bei der Achmühle“, Manfred Rietzler der Stadt mitteilt, dass er seinen Antrag auf die Bauleitplanung (Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 37 – Bei der Achmühle, 2. Änderung) zurückzieht oder der Stadtrat die mit der Durchführung des Bürgerentscheides beabsichtigte Maßnahme(n) beschließt, kann bzw. könnte der in der Sitzung am 9. Juli 2019 beschlossene Bürgerentscheid zu diesem Vorhaben abgewendet werden.

Allerdings führt allein die Rücknahme des Antrags des Vorhabensträgers (noch) nicht zur Erledigung des Bürgerbegehrens bzw. zum Entfallen des Bürgerentscheids.

Maßgeblich ist dabei nicht Art. 18a Abs. 9 GO, sondern Art. 18a Abs. 14 GO (der bereits impliziert, dass eine Abhilfeentscheidung der Stadt nicht unter die Sperrwirkung fällt).  Nach Art. 18a Abs. 14 S. 1 GO entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Das Bürgerbegehren hat die Einstellung der entsprechenden Bauleitplanung (B- und F-Plan) zum Ziel. Wenn die Stadt – in Folge einer Antragsrücknahme des Vorhabenträgers – die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse beschließt, wäre dieses Ziel erreicht und der Bürgerentscheid hätte sich materiell erledigt.

Damit entfällt nachträglich die Zulässigkeit. Der Stadtrat müsste dies in einem weiteren Beschluss feststellen; dieser Beschluss würde dann durch einen Aufhebungsbescheid (Widerruf) des Zulässigkeitsbescheids umgesetzt.

Mit Schreiben vom  23. Juli 2019 hat Herr Manfred Rietzler für das Festspielhaus erklärt, dass er seine Planungen für den „vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 37 – Bei der Achmühle, 2. Änderung“ nicht mehr weiterverfolgt und seinen damaligen Antrag zurückzieht. Damit kann durch einen entsprechenden, oben beschriebenen und nachstehend formulierten Stadtratsbeschluss der Bürgerentscheid abgewendet werden.

Noch ein paar Hinweise zur „Bindungswirkung“ dieses Aufhebungsbeschlusses: Dazu teilt uns das Landratsamt Ostallgäu als Aufsichtsbehörde Folgendes mit:

Nach Art. 18a Abs. 4 S. 2 GO gilt für den Abhilfebeschluss (Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse) die Bindungswirkung des Art. 18a Abs. 13 S. 2 GO entsprechend. Nach Art. 18a Abs. 13 S. 2 GO kann der Abhilfebeschluss innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, dass sich die dem Bürgerentscheid zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.

Innerhalb der Jahresfrist wäre eine erneute Bauleitplanung für einen Hotelbau am Festspielhaus daher möglich:

  • Wenn dies in einem erneuten Bürgerentscheid so beschlossen würde; der Bürgerentscheid kann auch durch den Stadtrat eingeleitet werden (Ratsbegehren).

  • Sich die Sach- oder Rechtslage wesentlich ändert.
Aus der Formulierung der Fragestellung in Verbindung mit der Begründung ergibt sich, dass es bei dem Bürgerbegehren um die konkrete Planung des Vorhabenträgers in der beabsichtigten Dimension und vor allem der Betroffenheit des Landschaftsschutzgebiets ging. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Stadt Füssen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (bzw. Angebotsplan) aufstellen, müsste im Einzelfall geprüft werden, ob damit eine veränderte Sachlage im Sinne von Art. 18a Abs. 13. S. 2 GO gegeben ist. Bei einer Planung, die insbesondere nicht mehr in das Landschaftsschutzgebiet hineinragt halten wir das nicht für grundsätzlich ausgeschlossen.

Weitere Informationen dazu erfolgten im Rahmen der Beratung im Stadtrat.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Einstellung der Bauleitplanung „Hotel beim Festspielhaus“

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Rücknahme des Antrages des Vorhabenträgers des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ zur Kenntnis und beschließt, die Bauleitplanungen für das damit verbundene Vorhaben eines Hotelneubaus einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ vom 26. Juni 2018 und der Änderungsbeschluss für die 34. Änderung des Flächennutzungsplans für dieses Hotelprojekt vom 26. Juni 2018 werden hiermit aufgehoben.

Der Stadtrat stellt des Weiteren dazu fest, dass damit die vom Stadtrat in der Sitzung am 9. Juli 2019 beschlossene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bzw. der Bürgerentscheid entfällt, weil sich dieser mit dem vorstehend genannten Aufhebungsbeschluss materiell erledigt hat.

Beschluss 2:
Nachhaltige Sicherung des Betriebs des Festspielhauses

Ungeachtet des vorstehenden Beschlusses ist dem Stadtrat die nachhaltige Sicherung des Betriebes des Festspielhauses als wichtige Kultureinrichtung für die Stadt und das gesamte Allgäu ein wichtiges Anliegen. Der Stadtrat der Stadt Füssen ermächtigt und beauftragt die Verwaltung,  

  1. mit dem Betreiber des Festspielhauses dessen weiteren Planungen hinsichtlich des künftigen Betriebes des Festspielhauses
und
  1. alle realistischen Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung

zu besprechen, zu untersuchen und dem Stadtrat zeitnah zur Beratung und weiteren Entscheidung vorzulegen. Die Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Vereine sind frühzeitig  in die weiteren Entwicklungen mit einzubinden.

Diskussionsverlauf

Herbert Dopfer möchte den 2. Teil des Beschlusses dahingehend ergänzt wissen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig zu beteiligen sind. Dem schließt sich auch Dr. Martin Metzger an. Für Peter Hartl ist dies selbstverständlich, kann aber gerne ergänzt werden.

Lothar Schaffrath stimmt dem Beschlussvorschlag nur schweren Herzens zu. Es sei schade, dass es so weit gekommen ist.

Auch Michael Jakob ist der Ansicht, dass es für das Festspielhaus schlecht aussehe. So wie bei diesem Verfahren dürfe es künftig nicht mehr laufen. Der Stadtrat ist der von der Bevölkerung gewählte Entscheidungsträger und müsse im Sinne der Stadt handeln. Außerdem solle man sich von den knapp 2.000 Unterschriften nicht täuschen lassen: Vielleicht gebe es noch 10.000 Bürger, die anderer Meinung sind.

Heinz Hipp führt aus, dass ihn selten ein Thema wie dieses so belastet hat. Er erinnert an die damalige Arbeitsplatzsituation und die Übernachtungszahlen die unter 1 Mio. lagen. Die Entscheidung von Herrn Rietzler, das Projekt zu stoppen bedauere er zutiefst. Nicht nur weil die Stadt das Festspielhaus verliere, sondern auch weil ein Investor verloren gehe, der das Festspielhaus wieder nach vorne gebracht hat. Füssen sei leider allzu oft die Stadt der versäumten Chancen. Es wäre an der Zeit gewesen, mit dieser Tradition zu brechen.

Ursula Lax spricht sich ebenfalls für eine Bürgerbeteiligung aus, aber es muss jedem klar sein, dass nicht alle Bürger mitgenommen werden können. Sie sei verwundert, dass sich erst jetzt einige für das Festspielhaus aussprechen. Dies hätte früher passieren müssen; sie hofft, dass es jetzt nicht zu spät ist.

Winfried Gößler erinnert an Aufführungen für die Schulen im Festspielhaus und dass manch einer dadurch seinen Weg in die Zukunft gefunden hat. Er betonte, wie wichtig dieses Festspielhaus damit auch für die Bildungseinrichtungen ist.

Christine Fröhlich spricht einen Beschluss aus dem Jahr 2015 an, in dem ein grundsätzliches Einverständnis der Stadträte ausgesprochen wurde – aber eben auch nicht mehr. Daraus eine grundsätzliche Zustimmung zu schließen, gehe für sie zu weit. Die Verwaltung wurde beauftragt einen Entwurf zu machen. Erst deutlich später wurden dann die heute aufgehobenen Bebauungsplan-Aufstellungs- bzw.  Flächennutzungsplan-Änderungsbeschlüsse gefasst. Die Emotionen müssen herausgenommen werden, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.

Der Vorsitzende entgegnet, dass nicht durch den Stadtrat Emotionen in dieses Verfahren eingebracht worden sind. Er entgegnete den Ausführungen von Christine Fröhlich, dass die Größe und die Situierung des Baufensters von Anfang an fest standen.

Brigitte Riedlbauer ergänzt, dass die Gegenargumente oft unsachlich und nicht immer in der Sache richtig waren. Für sei ein als „Gutachten“ bezeichnete Erfassung eines Vorsitzenden des Bundes Naturschutz keine objektive Grundlage, sondern zeige eher wieder die in Frage zu stellende Vorgehensweise des Bund Naturschutzes bzw. des Kreisfischereivereins, die im Wesentlichen darauf gerichtet war, Stimmung zu machen.. Außerdem sei schon anzumerken, dass zwei am Bürgerbegehren beteiligte Organisationen selbst im Landschaftsschutzgebiet liegen.

Dr. Martin Metzger erinnert an die Sitzung 2015 im Haus Hopfensee. in der ein Hotelbau vorgestellt wurde. Der Stadtrat konnte sich dies damals vorstellen. Allerdings sei dies keine endgültige Einladung gewesen, hier ein Hotel zu bauen. Es sei ein gutes Projekt aber zum falschen Zeitpunkt. Ein derartiges Hotel verbrenne viel CO2 und wenn es Bürger gibt, die dies nicht wollen, müssen auch diese ernst genommen werden.

Dr. Christoph Böhm entgegnet, dass sich die Gegner nach der Sitzung im Januar 2015 hätten informieren können, stimme nicht. Es war damals ein nichtöffentlicher Tagesordnungspunkt.

Gerlinde Wollnitza stellt den Antrag zur Geschäftsordnung dieses Thema jetzt abzuschließen, da jede weitere Diskussion zu nichts mehr führe.

Der Vorsitzende erinnert abschließend noch daran, dass lt. Auskunft von Herrn Rietzler das Festspielhaus 2019 und 2020 auf „Sparflamme“ betrieben werde. Gelder wie in der Vergangenheit werde Herr Rietzler nicht mehr investieren.

Beschluss 1

Einstellung der Bauleitplanung „Hotel beim Festspielhaus“

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Rücknahme des Antrages des Vorhabenträgers des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ zur Kenntnis und beschließt, die Bauleitplanungen für das damit verbundene Vorhaben eines Hotelneubaus einzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans „N 37 – Bei der Achmühle“ vom 26. Juni 2018 und der Änderungsbeschluss für die 34. Änderung des Flächennutzungsplans für dieses Hotelprojekt vom 26. Juni 2018 werden hiermit aufgehoben.

Der Stadtrat stellt des Weiteren dazu fest, dass damit die vom Stadtrat in der Sitzung am 9. Juli 2019 beschlossene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bzw. der Bürgerentscheid entfällt, weil sich dieser mit dem vorstehend genannten Aufhebungsbeschluss materiell erledigt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nachhaltige Sicherung des Betriebs des Festspielhauses

Ungeachtet des vorstehenden Beschlusses ist dem Stadtrat die nachhaltige Sicherung des Betriebes des Festspielhauses als wichtige Kultureinrichtung für die Stadt und das gesamte Allgäu ein wichtiges Anliegen. Der Stadtrat der Stadt Füssen ermächtigt und beauftragt die Verwaltung,  

  1. mit dem Betreiber des Festspielhauses dessen weiteren Planungen hinsichtlich des künftigen Betriebes des Festspielhauses
und
  1. alle realistischen Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung

zu besprechen, zu untersuchen und dem Stadtrat zeitnah zur Beratung und weiteren Entscheidung vorzulegen.

Die  Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Vereine sind frühzeitig in die weitere  Entwicklung mit einzubinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Tätigkeitsbericht des Wirtschaftsbeiratsvorsitzenden Klaus Zettlmeier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsbeiratsvorsitzende Klaus Zettlmeier gibt einen kurzen Überblick über seine Tätigkeiten im vergangenen Jahr.

Er wies zunächst darauf hin, dass Ende 2018 hinsichtlich der Aktivitäten der Wirtschaftsförderung eine ruhige Phase herrschte, die zweifelsohne dem Ausscheiden des früheren Hauptamtsleiters Andreas Rist geschuldet war. Er konzentriere sich deshalb auf die Vorgänge im laufendem Jahr:

  • Kennenlernen Herr Hartl im Januar, Ausarbeitung einer gemeinsamen Strategie „Maßnahmen der Wirtschaftsförderung“
  • Ab Februar Unterstützung von Fa. Bihler bei deren Erweiterungsplänen, dazu Bauausschusssitzung, verschiedene Gespräche mit Bauwerber; Bgm. und Hr. Hartl, Bauamt Stadt Füssen und dem Architekten von Fa. Bihler sowie Klärung von fehlenden Unterlagen mit LRA. Das zog sich noch über mehrere Monate, diese Woche findet ein finales Gespräch mit Frau Zinnecker statt, dann Genehmigung und Start.
  • Besuch bei Fa. Besel und Schwäller zum Stand der Fertigstellung des neuen Betriebsgebäudes sowie zum Thema Umzug von Pfronten nach Füssen.
  • Ende Februar Treffen mit Fa. Kößler, die dringend eine Erweiterungsmöglichkeit sucht. Dazu gab es im Nachgang einige zusätzliche Treffen und Telefonate, Problem ist allerdings aufgrund der schwierigen Grundstückssituation noch nicht gelöst.
  • Ebenfalls Ende Februar Besprechung mit Fa. Medele und Schäfer zusammen mit Hr. Hartl, Angeringer und Herrenbrück, um eine westliche Erweiterung auf den Weg zu bringen. Die Fa. konnte inzwischen das benötigte Grundstück erwerben und wird entsprechend erweitern.
  • 16.03.2019 Einweihung der Fa. Besel und Schwäller. Dies war für mich persönlich ein Highlight, da ich maßgeblich an der Standortsuche beteiligt war und schließlich zusammen mit Bgm. Iacob und Andreas Rist zum Erfolg bringen konnte. Die Stadt war zur Einweihung durch Frau Lax vertreten.
  • Anfang April Besuch zusammen mit Herrn Hartl bei Herr Rietzler im FSH im Zuge Kennenlernen der wichtigsten Firmen und Wirtschaftsteilnehmer in Füssen.
  • Im Mai Besuch von Herrn Schratt im Sportmarkt, Kennenlernen und anschließendes Gespräch im Rathaus zusammen mit Hr. Bgm. Iacob.
  • Ebenfalls im Mai Besuch zusammen mit Bgm. und Herrn Hartl bei Besel und Schwäller im Nachgang zur Einweihungsfeier, da damals die Stadtführung größtenteils in Cremona war.
  • Mitte Mai Treffen mit Herrn Mayerhofer von der Werbegemeinschaft zum Thema Stadtmarketing und meiner Tätigkeit als Wirtschaftsbeiratsvorsitzender. Dabei konnten einige Unstimmigkeiten ausgeräumt werden.
  • Ende Mai Treffen mit Herrn Hartl und Herrenbrück zum Thema Schaffung von Wohnraum auf derzeit noch freien Flächen in der Stadt.
  • Mitte Juni Treffen im Rathaus mit Bgm. und Herrn Hartl zu verschiedenen Thema im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsbeirat sowie Hotelbau am FSH.

Nach der Sommerpause wird es weitere Besuche bei den größeren Firmen in Füssen geben, z. B. Doser, Bihler, ZETKA, usw.
Darüber hinaus gab es etliche Telefonate/Mails und Termine wie z. B. Botschaftertreffen oder zum Thema Eisstadion, in dem Fall meistens mit Herrn Eckert, auf die ich im Einzelnen hier nicht eingehen möchte. Außerdem gab es einige Termine in Zusammenhang mit dem Hotelbau am Festspielhaus.

An dieser Stelle bedankte sich Klaus Zettlmeier bei Herrn Hartl für die außerordentlich angenehme und zielführende Zusammenarbeit bedanken. In diesem Zusammenhang erwähnte er auch das
Liegenschaftsamt, das Bauamt und die Kämmerei, dort besonders den Herrn Eckert. Ich finde für seine Belange dort immer ein offenes Ohr und Unterstützung.

Thema Quartier ehem. Allgäuer Dorf:

Ein Thema das witzigerweise am letzten Samstag durch die SPD – Fraktion in der AZ ausgiebig dargestellt wurde. Aufforderung an den gesamten Stadtrat, sich der Entwicklung dieses Areals unbedingt anzunehmen. Bis dort was Vernünftiges entsteht, ist es noch ein sehr langer Weg und deswegen gibt es für ihn keinen Grund, dieses Thema nicht unverzüglich anzugehen und womöglich aufzuschieben, da es noch andere „Baustellen“ gibt. Es gibt konkrete Anfragen aus dem Gewerbe, aus dem Wohnungsbau bis hin zu integrierten Wohnlösungen, die dringend vorangetrieben werden müssen. Städtische Gewerbegrundstücke fehlen inzwischen komplett. Alles Themen, mit denen dieses Gremium ja ständig konfrontiert ist.

Seiner Meinung nach sind folgende Schritte notwendig:
  • Installation eines kleinen Arbeitskreises, z. B. die Fraktionsvorsitzenden, Bürgermeister, Hauptamtsleiter und wenn gewünscht meine Person um die Vorgehensweise abzustimmen.
  • Letztendlich wird man aber einen eigenen Manager für dieses Quartier brauchen.
  • Erstellen einer Anforderungsliste als Grundlage für einen städteplanerischen Wettbewerb; dort hinein gehören Eckdaten wie Nutzung des Geländes, Zufahrten, Anbindung an die Stadt mittels öffentlicher Verkehrsmittel, Energieversorgung des Quartiers u.a. Allerdings keine Zeichnungen oder Pläne!
  • Durchführung des Wettbewerbs
  • Ankauf aller notwendigen Grundstücke durch die Stadt.
  • Parallel Erstellen des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplanes

Zettlmeier sieht in diesem Gelände eine einmalige Chance auf einer wirklich großen Fläche ein neues Quartier zu schaffen, das vielen dringend benötigten Anforderungen gerecht werden kann. Dazu bedarf es einer parteiübergreifenden und pragmatischen Vorgehensweise.

Thema Hotel am Festspielhaus.

Hier hätte er sich vom Stadtrat im Verlauf dieses Prozesses eine viel eindeutigere Haltung gewünscht. Das soll nicht heißen, dass alle das Projekt befürworten müssen, aber dass die einzelnen Fraktionen klar Position beziehen. Leider wurden verschiedene Veranstaltungen und Termine, bis hin zu einer extra anberaumten Stadtratssitzung, sehr schwach besucht und die Öffentlichkeit musste den Eindruck gewinnen, dass dieses Thema den Stadtrat nicht besonders interessiert. Für mich wieder einmal eine Situation, wo ein – noch dazu einheimischer – Investor extrem im Regen stehen gelassen wurde. Er bat darum, dies einfach als seine private Stellungnahme zu sehen.

Diskussionsverlauf

Zur Kritik am Stadtrat bezüglich der Haltung zum Festspielhaus verwahrten sich mehrere Stadtratsmitglieder unter Hinweis auf die immer wieder besprochenen und beratenen Themen gegen diese Vorwürfe.

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4. Fairtrade-Kampagne der Stadt Füssen; Weiterentwicklung der fairen und nachhaltigen Beschaffung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Frau Renner und Frau Dr. Schicker zu diesem TOP.
 Der Stadtrat der Stadt Füssen hat bereits in der Sitzung 23. Oktober 2012 beschlossen, sich um den „Titel“ Fairtrade-Stadt zu bewerben. Dazu wurden die damals wie heute notwendigen 5 Kriterien für die erfolgreiche Teilnahme an dieser Kampagne beschlossen:

  • Beschluss des Stadtrates
  • Gründung einer lokalen Steuerungsgruppe
  • Angebote von Produkten des fairen Handels in wenigstens 4 Einzelhandelsgeschäften
  • Verwendung von Fairtrade-Produkten in öffentlichen Einrichtungen und entsprechende Bildungsaktivitäten dort
  • Berichterstattung über die öffentlichen Medien über die Aktivitäten

Die Hürden für die Verleihung des Titels Fairtrade-Stadt sind zwar hoch, hat die Stadt Füssen aber Dank der entsprechenden Beteiligung der Interessierten erfolgreich bewältigt. Seit 21.09.2013 darf die Stadt Füssen als 192. Deutsche Kommune den Titel Fairtrade-Stadt tragen.

Nun geht es darum, diese Kampagne weiter zu entwickeln und soweit möglich weitere Maßnahmen dazu in die Wege zu leiten. Vorrangig wird es dabei um den Ausbau der fairen und nachhaltigen Beschaffung gehen.

Kommunen übernehmen auf lokaler Ebene zunehmend globale Verantwortung, beispielsweise über die Beschaffung. Der Ausschank von fair gehandeltem Kaffee und Tee in öffentlichen Einrichtungen ist bereits in zahlreichen Kommunen fest etabliert. Faire Beschaffung geht jedoch weit über die Lebensmittelfrage hinaus: Natursteine, Holz, Spielwaren, Teppiche, Textilien oder Sportartikel sind ebenso sensible Produkte. Ob es vor Ort gelingt, die Spielräume für faire Beschaffung auszuschöpfen, hat viel damit zu tun, wie das Thema innerhalb der Kommune gehandhabt wird. Die Stadt Füssen möchte deshalb den Fairen Handel noch intensiver bewerben und die Öffentlichkeit sensibilisieren.

Um der Vorbildfunktion der Stadt umfassender gerecht zu werden und um ein Zeichen für Fairtrade und Gleichberechtigung zu setzen, möchte die Stadt Füssen die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ auch weiterhin erhalten. Dadurch stärkt sie das internationale Profil der Stadt und zeigt das Engagement für Fairen Handel und Nachhaltigkeit auf.

Wegen der Vorstellung der bisherigen Aktivitäten wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen .

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen städtischen Beschaffungen zu prüfen, ob und inwieweit das städtische Einkaufs- und Vergabewesen noch fairer und nachhaltiger gestaltet und so noch mehr nach sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet werden kann. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist dem Stadtrat dazu ein entsprechender Vorschlag zu unterbreiten. In diese Prüfungen bzw. Überlegungen sollen auch die städtischen Einrichtungen mit einbezogen werden.

Diskussionsverlauf

Wolfgang Bader berichtet über die Fairtrade-Kampagne in den Schulen. Außerdem sollte versucht werden auch faire Arbeitskleidung für die städtischen Arbeiter zu kaufen. Dies sei in Eisenberg möglich.

Auch Christine Fröhlich befürwortet nachhaltige Beschaffung für Kommunen. Sie sei bei einer entsprechenden Tagung gewesen und habe ein Protokoll angefertigt, das dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werde.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, bei künftigen städtischen Beschaffungen zu prüfen, ob und inwieweit das städtische Einkaufs- und Vergabewesen noch fairer und nachhaltiger gestaltet und so noch mehr nach sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtet werden kann. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ist dem Stadtrat dazu ein entsprechender Vorschlag zu unterbreiten. In diese Prüfungen bzw. Überlegungen sollen auch die städtischen Einrichtungen mit einbezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Städtebauliche Feinuntersuchung Theresienbrücke/Hanfwerke-Einfahrt/Tiroler Straße; Vorstellung und Billigung der Feinuntersuchung und der damit verbundenen Aufgabenstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zunächst auf die Beratungen im Stadtrat am 30. April 2019 verwiesen. Damals ging es um die Sanierung der Stützmauer entlang der Tiroler Straße (HSNr. 7- 13).

Der Stadtrat hat damals beschlossen, neben der notwendigen Sanierung der Kanalisation den öffentlichen und - soweit möglich –unmittelbar angrenzenden privaten Bereich um die Stützmauer- und Treppenanlage an der Tiroler Straße (Hausnummer 7 bis 13) mit den Mitteln des Städtebauförderprogramms städtebaulich aufzuwerten, damit die Aufenthaltsqualität erhöht und die Attraktivität des dortigen Bereichs entsprechend gesteigert werden kann. Die Verwaltung wurde dazu beauftragt und ermächtigt, in Abstimmung mit der Städtebauförderung der Regierung von Schwaben und vorbehaltlich deren Förderzusage entsprechende Angebote von geeigneten Planungsbüros einzuholen.

Die Gespräche mit der Regierung von Schwaben haben dann ergeben, dass Voraussetzung für eine Förderung eine sog. „städtebauliche Feinuntersuchung“ ist. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass in diesem hoch sensiblen Bereich in dem in Aufstellung befindlichen ISEK IK Füssen mehrere städtebaulichen Maßnahmen angedacht sind, die sinnvollerweise nun gleich mit beplant werden sollten. Dies betrifft unter anderem auch die Theresienbrücke und den „Promenadenplatz“ südlich der Theresienbrücke, den Einfahrtsbereich in die ehemalige Hanfwerke und den Bereich nördlich zur Lechhalde hin.

Entsprechend den Städtebauförderrichtlinien wurde dazu nun über das Büro Lars Consult eine Aufgabenstellung für diese städtebauliche Feinuntersuchung erstellt, die zum einen durch die Regierung von Schwaben mit Städtebaufördermitteln bezuschusst wird und zum anderen Grundlage für die weitere bauliche Umsetzung sein soll. Der Stadterneuerungsprozess wird im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gefördert.


Wegen der Aufgabenstellung wird auf die beiliegende Anlage ve rwiesen. Der Stadtrat wird gebeten, diese zur Kenntnis zu nehmen, zu billigen und somit zur weiteren Bearbeitung frei zu geben.

Beschlussvorschlag

Der Erstellung einer „Städtebaulichen Feinuntersuchung“ für die Umgestaltung und städtebauliche Aufwertung des Bereichs Lechhalde, die Theresienbrücke, die Einfahrtssituation in das Gelände des früheren Hanfwerkeareals bis zur Tiroler Straße wird zugestimmt. Die als Anlage beiliegende Aufgabenstellung wird gebilligt und freigegeben.

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich fragt, ob es nicht vorübergehend reicht die Mauer zu sanieren und ob dies im Sanierungsgebiet Lechvorstadt mit drin ist. Peter Hartl antwortet, dass sich bei den Vorgesprächen mit der Regierung von Schwaben gezeigt hat, dass hier unbedingt die Gesamtbetrachtung erfolgen sollte.

Herbert Dopfer möchte wissen, ob die Planungen ein Büro übernehme und das dann bis Herbst diesen Jahres möglich sei und was es voraussichtlich koste.

Peter Hartl erklärt, dass es nach HOAI gehe und dass die Kosten erst das Angebot zeigen wird. Er wies auch darauf hin, dass die Planungskosten ja mit 60 % aus Städtebaufördermitteln bezuschusst werden. Beabsichtigt ist, den Auftrag an ein Büro zu vergeben, aber das werden die Angebote zeigen.

Beschluss

Der Erstellung einer „Städtebaulichen Feinuntersuchung“ für die Umgestaltung und städtebauliche Aufwertung des Bereichs Lechhalde, die Theresienbrücke, die Einfahrtssituation in das Gelände des früheren Hanfwerkeareals bis zur Tiroler Straße wird zugestimmt. Die als Anlage beiliegende Aufgabenstellung wird gebilligt und freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, hierfür ein nach Angebotseinholung geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Billigung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 30. April 2019 hat die mit der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes beauftragte Markt & Standort Beratungsgesellschaft das Einzelhandelskonzept für die Stadt Füssen vorgestellt und erläutert. Darauf wird zunächst verwiesen.

Der Stadtrat hat damals beschlossen, vor einer Billigung dieses Konzeptes erst nochmals die Öffentlichkeit und insbesondere die örtlichen Einzelhandelsverbände bzw. die jeweiligen Interessenverbände zu beteiligen (z.B. Werbegemeinschaft, Bund der Selbständigen).

Dazu fand sodann am 29. Mai 2019 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, in der nicht nur das Einzelhandelskonzept vorgestellt und diskutiert wurde, sondern auch das städtebauliche integrierte Entwicklungskonzept ISEK. Gleichzeitig wurde eine formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt, in dem sowohl die Öffentlichkeit als auch die Fachstellen bzw. sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert wurden, bis zum 17. Juni 2019 zum ISEK einschl. dem Einzelhandelskonzept Stellung zu nehmen, soweit deren Interessen berührt sind.

Im Juli ging zum Einzelhandelskonzept die beiliegende Stellungnahme der Werbegemeinschaft Füssen als einzige Äußerung ein. Darauf wird verwiesen. Die Markt & Standort Beratungsgesellschaft mbH hat sich dazu geäußert und darauf hingewiesen, dass durch die Anregungen der Werbegemeinschaft keine Änderung des Einzelhandelskonzeptes erforderlich ist. Vielmehr betreffen die dortigen Anregungen die später für einzelne Projekte notwendigen Auswirkungsanalysen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen billigt das von der Markt & Standort Beratungsgesellschaft erstellte Einzelhandelskonzept in der vorliegenden, dem Stadtrat in der Sitzung am 30. April 2019 vorgestellten Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Andreas Eggensberger hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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7. Sperrung der Durchfahrt der Ritterstraße; Verlängerung der Sperrung bis zum 31. Oktober des Jahres

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 25. Juni 2019 wurde der Stadtrat unter Bekanntgaben darüber informiert, dass für  die Ritterstraße entsprechend dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 11. April 2017 - wie in den vergangenen Jahren auch - auch heuer wieder die Durchfahrt in den stark frequentierten Sommermonaten gesperrt wird. Die Sperrung sollte vom 1. Juli bis einschl. 3. Oktober in der Zeit von 10:00 Uhr – 18:00 Uhr gelten.

Dazu entwickelte sich anschließend im Stadtrat eine kontroverse Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser zeitweiligen Sperrung. Gleichzeitig wurde darüber diskutiert, diese Sperre – sofern diese beibehalten werden soll – auf die Zeit vom Beginn der Pfingstferien bis Ende Oktober auszudehnen.

Die Sperrung generell sollte in den Verkehrsausschuss verwiesen werden, weil es letztlich dort auch um Alternativen geht, die schlussendlich auch mit der Polizei abgestimmt werden sollte. Diese Entscheidung wäre außerdem erst für das kommende Jahr (oder angesichts der bevorstehenden Baustelle bei der Theresienbrücke bzw. den damit verbundenen Umleitungen evtl. auch erst für 2021 und später) erforderlich.

In der heutigen Sitzung geht es deshalb zunächst nur um die Verlängerung bis Ende Oktober, was angesichts der in diesem schönen Herbstmonat mit den vielen Besuchern und Gästen sicherlich sinnvoll wäre.

Beschlussvorschlag

Die Sperre der Durchfahrt der Ritterstraße von 10:00 – 18:00 Uhr wird für das laufende Jahr bis zum 3. November 2019 verlängert.

Im Übrigen wird dieses Thema der temporären Sperrung der Ritterstraße für die kommenden Jahre nochmals in den Verkehrsausschuss zur Beratung und Entscheidung verwiesen.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte erklärt, dass das letzte Schlupfloch für die Altstadtbewohner die Schwangauer Straße sei, die aber gerade in der Hauptsaison häufig zugestaut sei. Er möchte deshalb nicht noch 4 Wochen verlängern.

Dr. Anni  Derday führt aus, dass es zwei erlei Interessen gebe. Staus seien in allen Richtungen. Sie spricht sich dafür aus, dass es heuer so gemacht werde wie beschlossen. Im nächsten Jahr müsse eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.

Brigitte Riedlbauer plädiert für Oktober.

Beschluss

Die Sperre der Durchfahrt der Ritterstraße von 10:00 – 18:00 Uhr wird für das laufende Jahr bis zum 3. November 2019 verlängert.

Im Übrigen wird dieses Thema der temporären Sperrung der Ritterstraße für die kommenden Jahre nochmals in den Verkehrsausschuss zur Beratung und Entscheidung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit abgelehnt, somit verbleibt es bei der Sperre bis einschl. 6. Oktober 2019.

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8. Sportförderung für die Füssener Royal Bavarians; Erhöhung der Bürgschaft für die Finanzierung des Baseballplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst einmal die aktuelle Beschlusslage:

Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017:
Einmaliger Zuschuss                                                35.000 €

Beschlusslage 31.07.2018:
Schuldendienstbeihilfe von 4.800 € p.a. für 10 Jahre        48.000 €

Beschlusslage 27.11.2018:
Bürgschaft über                                                60.000 €

Beschlusslage 14.05.2019:
Ersatz Schuldendiensthilfe durch Zuschuss                        48.000 €

Die FRB haben das Finanzierungskonzept nun nochmals überarbeitet, s. Anlage.

Die gesamten Baukosten betragen (wie zuletzt) brutto:                359.308,60 €
An Eigenleistung werden erbracht (brutto berechnet):                  27.810,30 €
./. Eigenkapital                                                          85.000,00 €
./. Zuschuss Stadt Füssen (SR 14.05.)                                  83.000,00 €
./. Zuschuss BLSV (20% der förderf. Kosten)                          66.820,88 €
./. Zuschuss LRA OAL (10 % d. ff. Kosten)                                  33.410,44 €
./. Darlehen BLSV (10 % d. ff. Kosten)                                  33.410,44 €
Zu finanzieren über Darlehen Bank                                          30.000,00 €

Bei der Festlegung der Bürgschaftshöhe wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass neben dem Bank-Darlehen auch für das Darlehen des BLSV eine Bürgschaft zu übernehmen ist und die Zuschüsse BLSV und LRA OAL über Darlehen vorzufinanzieren und damit zu verbürgen sind.
Die Bürgschaftssumme müsste damit auf 203.641,76 € (-40 k€)  erhöht werden.

Nach vorheriger Rücksprache mit dem Landratsamt Ostallgäu wäre die Übernahme einer Bürgschaft bis zu 150 k€ in diesem Haushaltsjahr genehmigungsfrei möglich. Es wurde daher bei einem Finanzierungsgespräch am 13.06.2019 in Aussicht gestellt, bis zu diesem Betrag einen SR-Beschluss zu unterstützen.

Die FRB haben sich bereits bei dem Finanzierungsgespräch verpflichtet, auf einer weiteren Mitgliederversammlung Mitte Juli neben einem Beschluss über das Finanzierungskonzept auch einen um nochmals 20,- € erhöhten Sonderbeitrag von dann bis zu 40,- € pro Mitglied/Jahr beschließen zu lassen, der dann erhoben werden kann, wenn die Darlehen nicht aus laufenden Einnahmen bedient werden können. Bei der derzeitigen Mitgliederzahl von 150 würden sich darauf Einnahmen von 6.000 Euro p.a. erzielen lassen, die die langfristigen Darlehen mit Zins und Tilgung von ca. 5.000 Euro abdecken könnten.

Die Bank hat daraufhin die Konditionen für die notwendigen Darlehen berechnet und am 28.06. mitgeteilt:
„Wir haben die Varianten berechnet und bei uns im Haus besprochen. Die Möglichkeit mit der Bürgschaft von "nur" einem Teilbetrag in Höhe von 117.000 EUR (150 TEUR abzgl. Teilbetrag 33 TEUR für BLSV-Darlehen) ist nicht möglich, da hier aufgrund dem höheren Zins in der Vorfinanzierungszeit der Kapitaldienst aus dem Überschuss der Planzahlen nicht mehr tragbar wäre.

Wir könnten folgende Variante anbieten und bräuchten hierfür die Komplettbürgschaft der Stadt Füssen in Höhe von 204.000 EUR:

       Darlehen zur Vorfinanzierung der Zuschüsse + BLSV-Darlehen in Höhe von 134.000,00 EUR mit einem variablen Zinssatz von 1,5 % für maximal drei Jahre ohne Tilgung. Jederzeitige Teilrückzahlung möglich sobald Gelder eingehen, Belastung aus der Zinszahlung 2.010 EUR pro Jahr
       Darlehen 70.000,00 EUR Laufzeit 25 Jahre mit einem Zinssatz in Höhe von 1,35 % fest für 10 Jahre = eine jährliche Belastung von ca. 3.300 EUR für die ersten 10 Jahre

Die Zinssätze sind tagesaktuell und sind für 10 Tage gültig.

Somit ergibt sich eine jährliche Belastung von 5.310 EUR während der Vorfinanzierungszeit und dies wäre aus dem Überschuss laut Planzahlen für 2020 in Höhe von 7.735 EUR tragbar.

Die vereinbarte jährliche Sonderabgabe der Mitglieder würde dann als zusätzlicher Puffer zur Verfügung stehen, falls die geplanten Einnahmen für die Folgejahre nicht erreicht werden können.

Wichtig wäre aus unserer Sicht, dass die geplanten Baukosten nicht überschritten werden. Eine zusätzliche Finanzierung einer Baukostenüberschreitung wäre aus momentaner Sicht aufgrund des knappen Kapitaldienstes nicht möglich und würde den finanziellen Rahmen des Vereins übersteigen.“

Finanzierungskonzept und Sonderbeitrag wurden am 11.07.2019 in der Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen.

Zur Realisierung des gesamten Projekts ist nunmehr also noch die Erhöhung der städtischen Bürgschaft auf 204 k€ erforderlich, die nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates auch noch von der Rechtsaufsicht genehmigt werden müsste.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der auf 165.000 Euro erhöhten Übernahme einer Bürgschaft für die Füssen Royal Bavarians zum Bau des Baseballplatzes zu.

Die Verwaltung wird beauftragt die rechtsaufsichtliche Genehmigung beim Landratsamt Ostallgäu zu beantragen.

Diskussionsverlauf

Nikolaus Schulte führt aus, dass Vereine künftig immer gleich die tatsäch lichen Baukosten angeben sollen.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der auf 165.000 Euro erhöhten Übernahme einer Bürgschaft für die Füssen Royal Bavarians zum Bau des Baseballplatzes zu.

Die Verwaltung wird beauftragt die rechtsaufsichtliche Genehmigung beim Landratsamt Ostallgäu zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ursula Lax hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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9. Haushaltssatzung und der Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2019 sowie der Finanzplanung für die Jahre 2020 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die beiliegenden Unterlagen zum 1. Nachtragshaushalt der Stadt Füssen, dort insbesondere auf den Vorbericht, in dem die wesentlichen Angaben enthalten sind, verwiesen.

Der HFP-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.07.2019 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss zum Nachtragshaushalt gefasst.

Auf Grund der im HFP bereits angesprochenen noch zu ergänzenden Ausgaben für die Sanierung des ehemaligen Gärtnerei-Geländes in Niederried (SR-Beschluss 28.05.2019) werden die Nachtragshaushaltssatzung und – plan nachgereicht.

Ergänzung 25.07.2019:
Der Nachtragshaushalt wurde abschließend erstellt und bereits mit der Rechtsaufsicht abgestimmt.

Zu den Änderungen im Stellenplan geben wir noch folgende Erläuterungen:
Der Stellenplan der Stadtverwaltung (= tarifvertraglich Beschäftigte) konnte durch Umstrukturierungsmaßnahmen und durch Ausscheiden von Beschäftigten in den Ruhestand um 2,0989 Stellen reduziert werden.

Im Bereich der Stadtwerke Füssen gab es wegen Umstrukturierungsmaßnahmen eine Erhöhung um 1,2000 Stellen.

Beim Eigenbetrieb (Forggensee-Schifffahrt) gab es eine Stellenerhöhung um 0,5187 Stellen aufgrund zusätzlich eingestellter Saisonbeschäftigter.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2019 im vorgelegten Entwurf.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Füssen für das Haushaltsjahr 2019 im vorgelegten Entwurf.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Haushaltsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Baderhat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Grund- u. Gewerbesteuer)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Wie bereits bei den Haushaltsberatungen angekündigt, schlägt die Kämmerei vor, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer künftig nicht mehr im Rahmen der Haushaltssatzung festzulegen, sondern dafür eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen.

Größter Vorteil ist dabei die vorausschauende Planbarkeit der Einnahmen, insbesondere was die Grundsteuer betrifft. Die Hebesätze können bereits im Vorfeld der Haushaltsplanungen angepasst und festgelegt werden; die politische Diskussion von ggf. erforderlichen Erhöhungen damit von haushalterischen Notwendigkeiten abgekoppelt werden.

Der Entwurf der beiliegenden Hebesatzsatzung geht dabei von gleichbleibenden Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer aus.

Auch im Hinblick auf die Reform der Grundsteuer und die von der Berliner Koalition vereinbarte Länderöffnungsklausel, von der Bayern Gebrauch machen will, eröffnet die Hebesatzsatzung die Möglichkeit auf die Rechtsänderung zu reagieren und den neuen Grundsteuerhebesatz bereits frühzeitig festzusetzen. Damit kann Rechts- und Planungssicherheit sowohl für den Haushalt als auch die Bürger Füssens geschaffen werden.

Der HFP hat den Satzungsentwurf in der Sitzung am 16.07.2019 vo rberaten und dem Stadtrat einstimmig zum Beschluss empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende, gesonderte Hebesatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende, gesonderte Hebesatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Gerlinde Wollnitza waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend!

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11. Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017; Vorlage an den Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö Bekanntgabe 11

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und die Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnisna hmen vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO. Die GO knüpft daran keine weiteren Tätigkeiten des Stadtrates. Es bleibt dem Stadtrat selbstverständlich unbenommen, sich über einzelne Punkte näher zu informieren und Aufklärung zu verlangen.

Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht der Jahresrechnungen 2017 wird zur Sitzung vorgelegt.

Im Anschluss an die Vorlage der Jahresrechnung findet die örtliche Rechnungsprüfung statt und „alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres“ die Feststellung der Jahresrechnung und die Beschlussfassung über die Entlastung.

Beschlussvorschlag

Die Vorlage der Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017 an den Stadtrat nach Art. 102 Abs. 2 GO erfolgt zur Kenntnisnahme.

Beschluss

Die Vorlage der Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2017 an den Stadtrat nach Art. 102 Abs. 2 GO erfolgt zur Kenntnisnahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Christine Fröhlich und Georg Waldmann waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend!

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12. Bestellung einer Kassenverwalterin und einer stellvertretenden Kassenverwalterin der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Gemäß Art. 100 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Stadt einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.

Nach Abs. 3 dürfen der Kassenverwalter und sein Stellvertreter weder miteinander noch mit den Anordnungsbefugten der Gemeindeverwaltung, dem Leiter und den Prüfern des Rechnungs-prüfungsamts und den Bediensteten, denen örtliche Kassenprüfungen übertragen sind, durch ein Angehörigenverhältnis im Sinn des Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrens-gesetzes verbunden sein.

Der Kassenverwalter ist für die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Erledigung der Kassengeschäfte verantwortlich (§ 43 Abs. 1 KommHV-Kameralistik). Die Befugnisse des Kassenverwalters sind ihm gesetzlich übertragen.

Zu den Kassengeschäften gehören nach § 42 Abs. 1 KommHV-Kameralistik
  • die Annahme der Einzahlungen und die Leistung der Auszahlungen,
  • die Verwaltung der Kassenmittel,
  • die Verwahrung von Wertgegenständen und
  • die Buchführung, einschließlich der Sammlung der Belege.

Der Kasse obliegen
  • die in § 42 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Aufgaben (Mahnung, Vollstreckung usw.), soweit auf Grund anderer Vorschriften oder der örtlichen Dienstanweisung nicht eine andere Stelle zuständig ist,
  • die Erledigung der Aufgaben der Sonderkassen bzw. der gesonderten Kassen (Eigenbetriebe) und
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte, wenn dies durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt ist.

Es können im Rahmen des § 42 Abs. 3 KommHV-Kameralistik weitere Aufgaben übertragen werden z. B.
  • die Erledigung fremder Kassengeschäfte (Zweckverbände, Stiftungen, Kurbetriebe GmbH),
  • die Verwahrung von anderen Gegenständen,
  • die Führung des Inventars bzw. der Nachweise über das Vermögen, insbesondere der Anlagenachweise,
  • die Erstellung der Statistiken im Finanzbereich.

Die Gemeindekasse hat aufgrund örtlicher Anweisung auch bei der Erstellung der Haushalts-rechnung und damit der Jahresrechnung maßgeblich mitzuwirken.

Die Verwaltungsvorschrift zu § 43 KommHV regelt des Weiteren, dass in der Kasse nur zuverlässige Bedienstete mit ausreichender Vorbildung beschäftigt werden dürfen, deren wirtschaftliche Verhältnisse geordnet sind.
Die Frage der ausreichenden Ausbildung der Bediensteten der Kasse ist dabei abgestuft nach ihrer Funktion in der Kasse zu beurteilen (Nr. 3).

Außerdem ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass Bedienstete
  • auf ihren Urlaub nicht verzichten,
  • mindestens die Hälfte ihres Jahresurlaubs zusammenhängend antreten und
  • während des Urlaubs sich jeder dienstlichen Tätigkeit in der Kasse enthalten. (Nr.4).

Die Bestellung des Kassenverwalters und seines Stellvertreters obliegt dem Stadtrat, weil er die Befugnis nicht auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat.

Im Rahmen der derzeit laufenden überörtlichen Rechnungsprüfung wurde nun seitens der Verwaltung festgestellt, dass die bereits seit Jahren als Kassenverwalterin und Stellvertreterin tätigen Mitarbeiterinnen bislang nicht förmlich vom Stadtrat bestellt wurden.

Sowohl Frau Oberlander (Verwaltungsfachangestellte mit Qualifizierung zur Vollstreckungsfachwirtin) als Kassenverwalterin als auch Frau Köpf (Verwaltungsfachangestellte) als Stellvertreterin erfüllen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen und haben sich daneben auch als sehr zuverlässig erwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt mit sofortiger Wirkung Frau Beate Oberlander zur Kassenverwalterin der Stadt Füssen.

Der Stadtrat bestellt mit sofortiger Wirkung Frau Regina Köpf zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Stadt Füssen.

Beschluss 1

Der Stadtrat bestellt mit sofortiger Wirkung Frau Beate Oberlander zur Kassenverwalterin der Stadt Füssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat bestellt mit sofortiger Wirkung Frau Regina Köpf zur stellvertretenden Kassenverwalterin der Stadt Füssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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13. Bebauungsplan W 71 – Von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße; Aufstellungsbeschluss, Billigungsbeschluss, Verfahrensbeschluss, Beschluss zu den Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Für die Flächen im Plangebiet bestehen von privater Seite Entwicklungsabsichten zur Nachverdichtung. Unter anderem lag ein Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des Gebäudes von-Freyberg-Straße 21 vor. Der Bau- und Umweltausschuss erteilte dazu das kommunale Einvernehmen; das LRA OAL sah den Antrag jedoch nicht als nach § 34 BauGB genehmigungsfähig an.

An der von-Freyberg-Straße befinden sich nördlich bereits viergeschossige Bauten. Auf der Südseite folgt zweigeschossige Bebauung, teils mit Dachgeschossausbau. Der straßenzugewandte Bereich weist im Vergleich mit der restlichen Bebauung der von-Freyberg-Straße niedrige Gebäude auf. Die Hinterliegerbebauung zur südlich parallel verlaufenden Rudolfstraße hingegen ist kleinteiliger. Bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB stehen den Nachverdichtungsabsichten Bedenken entgegen. Zur Wahrung des Ortsbildes und der städtebaulichen Ordnung ist es daher erforderlich bauleitplanerisch tätig zu werden.

Es kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit einfachen Festsetzungen nach § 30 Abs. 3 BauGB kann die bauliche Abstufung von der von-Freyberg-Straße zu den Hinterliegern geregelt werden. Dieser Bebauungsplan dient somit gleichsam zur Nachverdichtung, dem Ortsbild und der Wahrung der städtebaulichen Ordnung. Die Festsetzungen werden auf das Nötige beschränkt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 71 – von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße. Ziel ist die Nachverdichtung der Bebauung mit der Möglichkeit der Aufstockung.
  2. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans und billigt diesen für das weitere Verfahren.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
  4. Die Kosten des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens trägt der Eigentümer des Grundstücks von-Freyberg-Straße 21. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger bittet darum, angesichts der Wohnungsprobleme künftig in jedem neuen Bebauungsplan mit aufzunehmen, dass die Wohnung keine Zweitwohnungen werden dürfen. Der Vorsitzende  antwortet, dass dies nur über den § 22 Baugesetzbuch möglich ist und einer städtebaulichen Rechtfertigung bedarf.
 
Des Weiteren fehlt Dr. Martin Metzger das Verständnis dafür, dass die Gebäude auf der Nordseite  4-geschoßig sind. Man könne nicht ohne weiteres auf der Südseite 3-geschoßig bauen ohne dass  in der Mitte  etwas komische gemacht werde und eine Straße weiter südlich nur noch 2-geschoßig. Er verstehe hier die Forderungen des Landratsamtes nicht.

Je kleiner der Plan sei um so kostengünstiger sei er.  Warum lasse man dann nicht die nächste Reihe einfach draußen. Wenn jetzt 2-geschoßig festgelegt werde, müsse womöglich nochmals in ein paar Jahren darüber diskutiert werden, wenn hier auch dreigeschoßig gebaut werden möchte.

Der Vorsitzende schließt sich dem Vorschlag an und schlägt vor, die  Grundstücke Fl.Nr. 771/12, 772/2 und 772/4  mit einzubeziehen und der Rest soll herausgelassen werden.

Nach weiterer kurzer Beratung erinnert Ursula Lax daran , dass in der Innenstadt nicht unendlich viel Platz mehr ist. Aus diesem Grunde könne nur noch in die Höhe gebaut werden.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, nur die  Grundstücke Fl.Nr. 771/12, 772/2 und 772/4  mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans W 71 – von-Freyberg-Straße und Sonnenstraße. Hinsichtlich des Geltungsbereichs wird auf den vorstehend genannten Beschluss verwiesen. Ziel ist die Nachverdichtung der Bebauung mit der Möglichkeit der Aufstockung.
  2. Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans und billigt diesen für das weitere Verfahren.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.
  4. Die Kosten des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens trägt der Eigentümer des Grundstücks von-Freyberg-Straße 21. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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14. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzungen vom 25. Juni und vom 9. Juli 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen an die Niederschriften der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25. Juni 2019 und vom 9. Juli 2019.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25. Juni 2019 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 9. Juli 2019 wird genehmigt.

Beschluss 1

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25. Juni 2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 9. Juli 2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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15. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15
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15.1. Ortstermine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.1

Sachverhalt

Nikolaus Schulte erinnert an den Ortstermin in der Bahnhofstraße sowie im Eisstadion. Diese müss ten baldmöglichst durchgeführt werden.

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15.2. Minispielfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.2

Sachverhalt

Nikolaus Schulte spricht des Weiteren das Minispielfeld an. Hierin befindet sich Granulat, das belastet sei. Er bittet darauf zu achten, dass klein belastetes Granulat eingefüllt werde, sondern nur unbelastetes . Dieser Platz sollte gepflegt werden.

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15.3. Pendlerparkplatz an der Autobahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.3

Sachverhalt

Schließlich regt Nikolaus Schulte noch an, sich Gedanken über einen Pendlerparkplatz an der Autobahn bzw. an der dortigen Anschlussstelle zu machen.

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15.4. Parkplatz in Bad Faulenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.4

Sachverhalt

Dr. Anni Derday führt aus, dass es in Bad Faulenbach neuerdings einen Wohnmobil gegenüber dem Minigolfplatz stehe. Sie bittet die Verkehrsüberwachung dort zu kontrollieren. Andreas Eggensberger wirft ein, dass die Wohnmobile eine Nacht dort stehen dürfen.

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15.5. Feuerwehr Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.5

Sachverhalt

Andreas Eggensberger dankt für das neue LF 10 für die Feuerwehr Hopfen am See. Seit gestern sei es einsatzfähig.

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15.6. Skatepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.6

Sachverhalt

Dr. Christoph Böhm berichtet über einen Besuch auf dem „Rollbrettplatz“. Auch er sei hier gefahren. Er bemängelt, dass hier noch keine Bäume für etwas Schatten  gepflanzt und noch keine Bänke aufgestellt wurden. Der Vorsitzende antwortet, dass die Bänke bereits aufgegriffen wurden und Bäume auch noch gepflanzt werden sollen.

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15.7. Europarkhotel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.7

Sachverhalt

Magnus Peresson habe bereits vor vier Wochen  angesprochen, dass das Europarkhotel den Besitzer wechselte. Er wollte wissen, ob die Stadt hier kein Vorkaufsrecht habe. Der Vorsitzende  führt aus, dass er vor zwei Wochen erfahren habe, dass das Hotel verkauft wurde. Eine Vorkaufsrechtsanfrage liege (bisher) nicht vor.

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15.8. Mobilfunkmasten Galgenbichl und Fischerbichl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.8

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet darüber, dass die Firma Ericson die Freischaltung des Mobilfunkmasten Galgenbichl soeben per E-Mail auf die 34. Kalenderwoche, also Ende August festgelegt habe, nicht wie geplant und eingangs angekündigt  zum 01.08.2019.

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15.9. Kelari

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 15.9

Sachverhalt

Nikolaus Schulte spricht ein Lob an die Handwerker aus, die beim Umbau des Kelari dabei gewesen sind. Es wurde sehr schön hergerichtet. Auch mit dem Amt für Denkmalpflege wurde sehr gut zusammengearbeitet. Ein Termin für die Eröffnung sei nicht bekannt.  

Datenstand vom 08.10.2019 10:53 Uhr