Datum: 26.11.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:36 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:43 Uhr bis 22:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen
1.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
1.2 Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Füssen & Umland
1.3 Verlegung eines Tagesordnungspunktes
1.4 Berufsorientierungsmesse
2 Kindergarten Sternschnuppe; Umbaumaßnahmen zur Sicherstellung eines gefahrlos möglichen Betriebes und Vorstellung der weiteren notwendigen Maßnahmen
3 Tiroler Grundbesitz der Stadt Füssen
3.1 Bekanntgabe der Jahresrechnung 2018
3.2 Haushaltsvoranschlag 2020
4 Stadtwerke Füssen
4.1 Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung
4.2 Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 für die Sparte Wasserversorgung
4.3 Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 für die Sparte Abwasserbeseitigung
4.4 Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 für die Sparte Parkierungsanlagen
5 Forggensee-Schifffahrt Füssen
5.1 Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung
5.2 Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020
6 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung
7 Bebauungsplan Weißensee Brand Nord (Pony- und Pferderanch) und Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss
8 Städtebauförderung "Aktive Zentren" 2020; Aufstellung des Jahresantrages für das Jahr 2020
9 Stromversorgung städtischer Liegenschaften; Freigabe der Ausschreibungsunterlagen
10 Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Gemeindewahlen 2020 und Festlegung des sog. "Erfrischungsgeldes"
11 Vergabezentrum beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland; Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband KDZ Oberland
12 Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 29. Oktober 2019
13 Anträge, Anfragen
13.1 Umgestürzter Baum am Weißensee
13.2 Verkehrsregelung am Bahnhof
13.3 Verkehrsregelung im Venezianerwinkel

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1. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 1
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1.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Der Auftrag zur Sanierung der Theresienbrücke wurde mit der Auftragssumme in Höhe von brutto 735.713,72 € an das Bauunternehmen Dobler GmbH & Co. KG, Kaufbeuren erteilt. Insgesamt lagen 4 Angebote vor; die Auftragssumme liegt ca. 15 % über der Kostenberechnung. Noch nicht vergeben wurden die Beleuchtung und das Geländer.

Mit der Baum-Regelkontrolle für die nächsten 4 Jahre wurde die Firma TreeConsult mit der Angebotssumme von 13.727,20 €/Jahr bzw. für 4 Jahre in Höhe von insgesamt 54.908,80 € als wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter beauftragt.  Ausführungsbeginn ist Januar 2020. Hier lagen insgesamt 4 Angebote vor.

Mit den Ingenieurleistungen für die Straßenbaumaßnahmen für den geplanten Neubau der Schäfflerstraße im Bebauungsplan W 20 wurde das Ingenieurbüro Klinger beauftragt. Die Auftragssumme beläuft sich für den gesamten Auftrag auf ca. 75.000 €, wovon derzeit aber nur die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt werden. Angefragt wurden insgesamt 4 Planungsbüros.

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1.2. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Füssen & Umland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö Bekanntgabe 1.2

Sachverhalt

Das am 24.10. veröffentlichte Urteil des BVerfG vom zur Nichtzulässigkeit der Jahresrohmiete als Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer hat alle die Steuer erhebenden Kommunen kalt erwischt. Insbesondere die kurze Umsetzungsfrist bis 31.03.2020 führt bei dieser wichtigen städtischen Steuereinnahme (2019: 650 k€) zu einem dringenden Anpassungsbedarf.

Für die Stadtverwaltung war relativ schnell klar, dass nur ein qualifizierter Mietspiegel als Grundlage der neuen Berechnung nach der Jahresnettokaltmiete zukünftig ausreichend gerichtsfest ist, um etwaigen Widersprüchen und Gerichtsverfahren ausreichend gewappnet zu begegnen. Wir haben deshalb bereits am 04.11. bei zehn qualifizierten Büros entsprechende Angebote eingeholt. Letztlich hat zur Abgabefrist am 18.11. ein Büro ein Angebot abgegeben.

Im Angebot der ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH werden als Referenzen u. a. die Stadt Garching bei München (ca. 18.600 Einwohner) und die Gemeinde Schöneiche bei Berlin (ca. 15.600 Einwohner) aufgeführt. Wir haben bei beiden Gemeinden bezüglich der Erfahrungen mit der Firma bei der Erstellung der Mietspiegel angerufen. Beide Städte waren mit ALP vollauf zufrieden. Die Bearbeitung erfolgte in beiden Fällen zügig und der Zeitrahmen wurde eingehalten. Das Institut war auch bei Fragen und Problemen jederzeit zu erreichen.

Auf Grund des straffen Zeitplans wurde der Auftrag über 13.500 Euro (netto) per Eilentscheidung vergeben. Der Termin für einen ersten Workshop, an dem auch Vertreter des Mieterbundes und der Haus- und Grundeigentümer teilnehmen sollen, befindet sich bereits in der Abstimmung. Der Abschluss ist für April / Mai 2020 vorgesehen.

Zwischenzeitlich liegen Zusagen zur Beteiligung von den Gemeinden Lechbruck, Schwangau und Pfronten vor. Anfragen gab es noch von der VG Seeg und der VG Roßhaupten. Verbindliche Rückmeldungen erwarten wir hier bis Ende dieser Woche.

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1.3. Verlegung eines Tagesordnungspunktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Christine Fröhlich möchte eine in der nichtöffentlichen Sitzung vorgesehene Bekanntgabe in die öffentliche Sitzung verlegen. Peter Hartl erklärt, dass dazu nun erst einmal die Nichtöffentlichkeit hergestellt werden müsste, um darüber beraten zu können. Ggf. könne aber auch in nichtöffentlicher Sitzung dieses Thema behandelt und ggf. die Bekanntgabe dann in öffentlicher Sitzung am 17. Dezember 2019 erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise war der Stadtrat einverstanden.

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1.4. Berufsorientierungsmesse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister bedauert, dass niemand von der Stadt an der Berufsorientierungsmesse an der Anton-Sturm-Mittelschule teilgenommen habe, obwohl die Stadt offiziell eingeladen war.  Diese Messe sei ein gutes Instrument, um den richtigen Beruf zu finden. Er entschuldigt sich für die Abwesenheit. Im nächsten Jahr werde die Stadt jedenfalls teilnehmen.  Er dankt den Organisatoren der Messe für ihre Arbeit. 

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2. Kindergarten Sternschnuppe; Umbaumaßnahmen zur Sicherstellung eines gefahrlos möglichen Betriebes und Vorstellung der weiteren notwendigen Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Im Herbst 2018 wurden erste Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes im Kindergarten Sternschnuppe im Venetianerwinkel umgesetzt, um den Betrieb weiterhin zu ermöglichen. Im Frühjahr 2019 sollten weitere Maßnahmen, wie die Schaffung eines vom Landratsamt geforderten direkten Fluchtweges aus dem Schlafraum der Krippe ins Freie umgesetzt werden. Bei der Vorplanung dieser Maßnahmen kamen immer mehr bauliche Mängel zum Vorschein, die dem sicheren Betrieb der Kinderkrippe entgegenstehen.

Gemeinsam mit dem Architekturbüro Martin+Brenner wurden Überlegungen angestellt, wie die Nutzung dahingehend verändert werden könnte, dass ein gefahrloser Betrieb der Kinderkrippe möglich ist. Anstatt sämtliche Verglasungen und Zugangstreppen austauschen zu müssen, wurde überlegt, die Kinderkrippe ins Erdgeschoss zu verlegen und die Verwaltung im Obergeschoss unterzubringen. Die Kosten für die Umsetzung des Brandschutzes wurden am 29.01.2019 mit 587.565,48 € im Stadtrat vorgestellt.

Die Baumaßnahme wurde am 3.6.2019 durch das Landratsamt Ostallgäu genehmigt.    Unmittelbar nach der Baugenehmigung wurde mit den Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke der Baumaßnahme begonnen. Durch die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuung während der Baumaßnahme wurde von Seiten der Kindergartenstätte für die „interne Organisation“ zwei Monat Vorlaufzeit vor Baubeginn benötigt.

Ab dem 14.10.2019 wurde nach den genehmigten Planungsvorgaben mit der Umsetzung für den baulichen Brandschutz begonnen.

Planungstechnisch ist die Maßnahme eine Herausforderung. 
Neben der Betreuung müssen gleichzeitig Wasserversorgung, Strom, Toilettenbetrieb und die Versorgung der Kinder mit Essen aufrechterhalten werden. Die Bauverantwortlichen haben das Projekt in vier Abschnitte eingeteilt, damit der Alltagsbetrieb weitgehend störungsfrei ablaufen kann:

  • 1. Abschnitt in Neubau des Anbaus, seit Oktober 2019
  • 2. Abschnitt Umbau des Bestandes im EG, geplant ab Ende 04/2020
  • 3. Abschnitt Umzug, geplant ab Mitte 08/2020 und anschließend
  • 4. Abschnitt Umbau des Bestands im OG, voraussichtliche Fertigstellung Mitte 2021.

Ziel ist, dass bei der Kindertagesstätte die zeitgemäßen brandschutztechnischen Erfordernisse erfüllt werden und der Betrieb der Einrichtung weiterhin aufrechterhalten werden kann. 

Das Brandschutzkonzept beschränkt sich dabei nicht auf eine Definition von geeigneten Baukonstruktionen. Dieser beinhaltet auch Planungsvorgaben für haustechnische bzw. anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen, Ausführungen zu Flucht und Rettungswegen, abwehrende und organisatorische Brandschurzmaßnahmen und schließlich auch das Aufzeigen von Kompensationsmaßnahmen.

Da die Baumaßnahme ausschließlich für die Ertüchtigung der Brandschutzanforderungen notwendig ist und schnellstmöglich umgesetzt werden muss, sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine
Fachplaner für die Elektro-, HLS- und Raumakustikplanung miteinbezogen worden. Die erforderliche Elektro-, HLS- u. Raumakustikplanung für den An- u. Umbau wird bis zur jetzigen Planungsphase durch den projektbegleitenden Architekten Wolfgang Martin vom Architekturbüro Martin & Brenner ausgeführt.

Vorsorglich weist die Verwaltung darauf hin, dass bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes die Lichtplanung auf Grund geänderter Verhältnisse, Bauphysik mit seinem Schallschutz oder Schadstoffuntersuchung im Altbestand bisher nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin gibt es den Wunsch der Leitung, den ehemaligen oberen Krippenraum für Kinder als Ausweichraum nutzen zu können. Dies ist momentan nicht der Fall und könnte nur mit größerem Aufwand verwirklicht werden (z.B. durch die Planung einer weiteren Außentreppe od. Fluchtrutsche wie im Kindergarten Hopfen vorhanden). 

Optionale Maßnahmen
Die vorgeschlagenen optionalen Maßnahmen ergaben sich aus Empfehlungen des Architekten und den Sanierungsrückständen, die vor der Brandschutzsanierung nicht mehr angegangen wurden. Die optionale Nachbeauftragung betreffen die Fachplanung für HLS-, Elektro,- und Raumakustikplanung, deren Finanzierung noch nicht gesichert ist. Sowohl die Kostenschätzungen als auch die zeitlichen Abfolgen dieser Maßnahmen sind noch final abzustimmen: 
 
Heizung,- Lüftungs- und Sanitärplanung:
geplante Maßnahmen:
Um die haustechnischen Anlagen ideal zu nutzen und optimieren zu können ist eine schlüssige HLS-Fachplanung notwendig.
geschätzte Kosten ca.        17.500 €
Empfehlung:                          Optionale Maßnahme sollte umgesetzt werden

Elektroplanung:
geplante Maßnahmen:
Nur nach einer guten und vollständigen Elektroplanung kann eine optimale Ausführung der Elektroanlagen durch die Elektrofachfirmen erfolgen.
geschätzte Kosten ca.        11.000 €
Empfehlung:                          Optionale Maßnahme sollte umgesetzt werden 

Raumakustikplanung
geplante Maßnahmen:
Lärm ist der stärkste Belastungsfaktor für die Gesundheit der Kinder und Erzieherinnen in einer Kita.
Eine Erstellung des Schallschutznachweises, gehört zu den grundlegenden Aufgaben der Fachplanung.
geschätzte Kosten ca.         16.500 €
Empfehlung:  Optionale Maßnahme sollte umgesetzt werden

Weitere Maßnahmen:

Einbau eines Fettabscheiders

In der Küche dieser Einrichtung werden täglich rund 90 -100 Essen für die Kinder zubereitet, dadurch ist nach aktuellen Stand der Technik der Einbau eines Fettabscheiders empfehlenswert. Für den Kindergarten ist nach der städtischen Entwässerungssatzung kein Fettabscheider notwendig, weil die Küche nicht gewerblich betrieben werde. Dennoch ist sinnvoll u. notwendig, einen Fettabscheider einzubauen. 
 
Empfehlung:         Im Zuge der Brandschutzsanierung wird kein Fettabscheider eingebaut. Der Einbau sollte in 2 bis 3 Jahren durchgeführt werden. 
       Voraussichtliche Kosten: Grobe Kostenschätzung 20.000 €

Erneuerung der Dachflächen

Eine Sanierung der Dachflächen gründet sich auf energetischen Gesichtspunkten, anderseits auf den Erkenntnissen das die damalige verwendete Dacheindeckung aus Titanzink nicht Langlebig genug ist, Titanzink ist nicht beständig gegen die sogenannte Tau- oder Heißwasserkorrosion, das heißt das sich an der der Unterseite der Metalldeckung ausfallendes Tauwasser bildet das zu Korrosion der Eindeckung an den Stoßfalzen führt. 
 
Empfehlung:         Im Zuge der Brandschutzsanierung wird die Dachflächensanierung nicht mit durchgeführt. Die Dachflächensanierung sollte in 4 bis 5 Jahren erfolgen.
Voraussichtliche Kosten: Grobe Kostenschätzung 140.000 €
 
Energetische Fassadensanierung

Für eine deutliche Reduzierung des Heizbedarfs, sowie der optischen Auffrischung.
Empfehlung: Im Zuge der Brandschutzsanierung wird die Fassadensanierung nicht mit durchgeführt. Die Fassadensanierung sollte in 4 bis 5 Jahren erfolgen. 
Voraussichtliche Kosten: Grobe Kostenschätzung 110.000 €

Die Variante „Sanierung in Abschnitten“ wurde durch den Architekten geprüft:

Aus technischen und wirtschaftlichen Punkten ist es nicht notwendig die Dach- u. Fassadensanierung sowie den Einbau eines Fettabscheiders mit der jetzigen Sanierungsmaßnahmen mit durchzuführen. Daher wird empfohlen, die Sanierungen in den nächsten Jahren durchzuführen, es entstehen keine Mehrkosten, als wenn die Sanierungsmaßnahmen mit der jetzigen Baumaßnahme vollzogen würde, da sie zeitlich und technisch unabhängig sind.


Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Maßnahme stellt sich wie nachstehend dargestellt dar. Die Kostenaufstellung der Brandschutzsanierung wurde kostenmäßig unterteilt in reine Brandschutzmaßnahmen, die zwingend notwendig und gefordert sind, und optionale Maßnahmen, die im Zuge einer Sanierung größerer Art aus Optimierungsgründen hinsichtlich, der Heizung, der Immission, der Lichtplanung usw. mit umgesetzt werden könnten/müssten.

Gegenüber der ursprünglichen, vom Stadtrat am 29. Januar 2019 freigegebenen Kostenschätzung stellte sich bei den weiteren Ausarbeitungen des Projektes heraus, dass sich zwischenzeitlich Kostenveränderungen ergeben haben. Bauliche Mehrkosten entstehen durch den Küchenausbau mit Einbaumöbel, Verglasungen sowie dem Behinderten WC im EG.

Je nach Notwendigkeit müssen für körperbehinderte Kinder größere Wickeltische sowie ausreichend bemessene Toiletten und Duschen eingerichtet und zur Verfügung gestellt werden. In der Küche müssen bis 90-100 Essen zubereitet werden. Eine Edelstahlküche garantiert eine uneingeschränkte Lebens- und Benutzungsdauer, zudem sind Edelstahlküchen pflegeleicht und hygiene- und lebensmittelfreundlich. 

Bezüglich der Innenausstattung und insbesondere der Möblierung wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Einrichtungen für Kindergärten geeignet sein müssen, zusätzlich müssen die Möbel an die besondere Gebäudekubatur angepasst werden.

Zur weiteren Nutzung des Aufenthaltsraums im 1.OG für das Kindergartenpersonal, muss nach Arbeitsstättenverordnung möglichst ausreichend Tageslicht erhalten bleiben. Hierfür muss die bestehende Verglasung durch eine Brandschutzverglasung ausgetauscht werden.

Insgesamt ergibt sich damit aktuell folgende voraussichtliche Kostensituation:

Kostenschätzung vom 29. Januar 2019
587.565,48 €
+ zusätzliche Kosten Küchenerweiterung mit Einbaumöbel
70.000,00 €
+ zusätzliche Kosten Umbau des Behinderten-WC
25.000,00 € 
+ zusätzliche Kosten Verglasungen im 1. Obergeschoss
35.000,00 €
+ Schlafraum
+ selbstreinigendes WC/Hygienebrille
Zwischensumme gerundet
10.000,00 €
2.000,00 €
715.000,00 €


Zusätzliche Kosten für optionale Maßnahmen

+ Elektro-Fachplanungen
17.500,00 € 
+ Raumakustik-Fachplanungen
11.000,00 € 
+ Heizung, Lüftung, Sanitär-Fachplanungen
16.500,00 € 


= Gesamtkosten incl. optionale Maßnahmen gerundet ca.
735.000,00 €

Die Maßnahmen werden im Jahr 2019-2021 durchgeführt. Ein Großteil der Finanzierung wurde bereits im Haushaltsplan 2019 (587.565,48 € / brutto) genehmigt. Rest- u. Zusatzarbeiten und die damit verbundenen Kosten sind im Jahr 2020 im städtischen Haushaltsplan 2020 der Stadt Füssen anzusetzen.


Diskussion:

Ursula Lax dankt den Erzieherinnen für ihre Ideen.  Kinder brauchen Schlaf aber auch Bewegung. Sie spricht sich für die geplanten Maßnahmen aus. 

Die barrierefreie Toilette sollte auch den Besuchern zu Verfügung stehen.  Sie schlägt deshalb vor, eine  Hygienebrille (selbstreinigend) anzubringen. Lt. Ihren Informationen koste diese Brille 2.000.- €. Vielleicht gebe es ja auch Fördermöglichkeiten. 

Magnus Peresson macht einen Vorschlag zur Finanzierung. Diejenigen, die diese Einrichtung geplant hat, sollte in Regress genommen werden. Sie seien für die nunmehrigen Maßnahmen letztlich verantwortlich. Nikolaus Schulte stimmt zu 100 % zu, aber  man müsse jetzt in die Zukunft schauen. Schließlich habe der Stadtrat diese Maßnahme damals auch entsprechend abgesegnet.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den geplanten Umbaumaßnahmen einschl. der optional beschriebenen Maßnahmen an der Kindertagesstätte Sternschnuppe einschl. der daraus resultierenden voraussichtlichen Kosten Kenntnis und stimmt der Ausführung der beschriebenen zusätzlichen und optionalen Maßnahmen für die Fachplanung Elektro zu. Weitere Fachplanungen, insbesondere für Heizung/Lüftung/Sanitär bzw. Raumakustik werden auf Vorschlag des Planungsbüros Brenner & Martin nicht beauftragt.

Der Vorschlag von Ilona Deckwerth auf eine Hygienebrille mit den entsprechenden Kosten ist aufzunehmen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme in die Wege zu leiten.

Die durch die zusätzlichen und als optional bezeichneten Maßnahmen entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 142.000 Euro brutto werden genehmigt; sie sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 bereit zu stellen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt von den geplanten Umbaumaßnahmen einschl. der optional beschriebenen Maßnahmen an der Kindertagesstätte Sternschnuppe einschl. der daraus resultierenden voraussichtlichen Kosten Kenntnis und stimmt der Ausführung der beschriebenen zusätzlichen und optionalen Maßnahmen für die Fachplanung Elektro zu. Weitere Fachplanungen, insbesondere für Heizung/Lüftung/Sanitär bzw. Raumakustik werden auf Vorschlag des Planungsbüros Brenner & Martin nicht beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Realisierung der Maßnahme in die Wege zu leiten.

Die durch die zusätzlichen und als optional bezeichneten Maßnahmen entstehenden Mehrkosten in Höhe von rund 142.000 Euro brutto werden genehmigt; sie sind im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Tiroler Grundbesitz der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 3
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3.1. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Verwalter der Tiroler Liegenschaften, Herr Ing. Thomas Wechner, gibt die Abrechnung des Haushaltsjahres 2018 (Überschussrechnung erstellt durch Dr. Rhomberg Steuerberatungs-GmbH, Reutte) bekannt und erläutert die einzelnen Positionen.

Der Jahresabschluss des Tiroler Grundbesitzes wurde durch die Stadtkämmerei anhand der vorgelegten Belege stichprobenweise geprüft. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Der Jahresabschluss 2018 schließt in
den Erträgen mit        und in        den Aufwendungen mit        und damit einem 
60.920,73 EUR                78.340,74 EUR                Jahresverlust von         17.420,01 EUR.

Der Tiroler Grundbesitz verfügt zum 31.12.2018 über liquide Mittel von                51.357,43 EUR.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 für den Tiroler Grundbesitz mit dem genannten Jahresergebnis fest. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Stadtrat erteilt Herrn Ing .Wechner für den Jahresabschluss 2018 die Entlastung.

Beschluss 1

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 für den Tiroler Grundbesitz mit dem genannten Jahresergebnis fest. Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt Herrn Ing .Wechner für den Jahresabschluss 2018 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. Haushaltsvoranschlag 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden die Überlegungen bzw. Vorschläge für 2020 im Rahmen der Sitzung vorgestellt, erläutert und besprochen. Dazu wird auf die beiliegende Präsentation bzw. den Haushaltsvoranschlag für das kommende Jahr 2020 verwiesen. Herr Ing. Wechner erläuterte die darin vorgesehenen Ansätze entsprechend.

Beschlussvorschlag

Dem vorgetragenen Haushaltsvoranschlag 2020 wird zugestimmt.
Er liegt  der Niederschrift als Anlage bei. 

Beschluss

Dem vorgetragenen Haushaltsvoranschlag 2020, der der Niederschrift als Anlage beiliegt, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Stadtwerke Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 4
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4.1. Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva         Jahresüberschuss

Eingangs tragen Heinz Hipp und Christine Fröhlich den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vor. Diese ist Anlage der Niederschrift. 

Bilanzsumme zum 31.12.2018        17.218.651,85 €        9.059,00 €

Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.


Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2018        7.283.025,59 €        66.596,39 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2018        8.050.028,43 €        - 83.943,86 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2018         4.188.591,31 €        26.406,47 €

Der Jahresüberschuss 2018 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von 9.059,00 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige.

Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung


Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.283.025,59 € ab. 

Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 135.500 € niedriger aus als geplant. Die Gebührennachkalkulation ergab eine Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von – 221.660 €. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 202.100 €.

Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 66.596,39 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 69.200 € über dem geplanten Ansatz von 1.584.000 €. Der Wasserverbrauch im Jahr 2018 mit 1.142.041 m³ ist mit einem Anstieg von 17.428 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. 

Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der ermittelten Gebührenüberdeckung nach KAG im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 221.660 €. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 110.000 €.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 62.500 €.  Der Planansatz von 50.000 € konnte auf Grund von höheren aktivierten Eigenleistungen überschritten werden. 

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 24.800 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.000 € musste nicht mal hälftig ausgeschöpft werden.

Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen wurde ein Planansatz von 392.000 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 309.000 € wurde der Mittelansatz für 2018 ebenfalls nicht voll ausgeschöpft. Bei den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, für Speicheranlagen und geplante Sanierung von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden. 

Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 629.100 €. Gegenüber dem Planansatz von 607.300 € ergab sich eine Steigerung von ca. 21.800 €, welche zum Großteil auf Grund der Nachzahlungen aus den rückwirkenden Höhergruppierungen (2017) zusätzlich aufgewendet werden musste.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 37.100 € unter dem Planansatz von 167.700 €. Hier konnten in allen Bereichen (Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen) Einsparungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt 35.835,15 € angefallen. Der Planansatz von 127.000 € konnte bei weitem unterschritten werden. Dies liegt an den ursprünglich geplanten Zinsaufwendungen aus den laufenden Derivategeschäften, welche jedoch nach Rücksprache mit dem BKPV in der Bilanz zu verbuchen sind und keine Auswirkung auf die GuV haben.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 164.565,73 €
Jahresüberschuss / Verwendung 2018        +  66.596,39 €
Verlustvortrag        -  97.969,34 €

Der Jahresüberschuss 2018 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 66.596,39 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.

Abwasserbeseitigung

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.050.028,43 €. 

Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 344.100 € niedriger aus als geplant. Anhand der Gebührennachkalkulation war eine Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von - 425.678 € zu verbuchen. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 260.200 €. 

Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 
- 83.943,86 €. 

Umsatzerlöse:
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.626.400 € und liegen mit rund 8.000 € über den Erlösen des Vorjahres. Die Menge der eingeleiteten Abwässer ist gegenüber dem Jahr 2017 um 22.937 m³ gestiegen.

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen konnten lediglich Einnahmen in Höhe von ca. 600 € verbucht werden. Die geplanten 11.000 € im Ansatz bezogen sich ursprünglich aus verschiedenen Rückstellungen aus dem Jahr 2017 und fielen 2018 nicht an.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 1.990.400 €. Gegenüber dem Planansatz konnten Einsparungen von ca. 264.600 € erreicht werden.

Den größten Teil hiervon macht die geringere Umlage an den Abwasserzweckverband aus. Diese fiel gegenüber dem Planansatz um rund 127.500 € niedriger aus und betrug 1.662.484,09 €. Die weiteren ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetz konnten zum Teil nicht abgerufen werden, da im Abwasserbereich die wichtige Koordinationsstelle 2018 personell nicht dauerhaft besetzt war.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 327.100 € um ca. 14.900 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus dem eben genannten Punkt „vakante Stelle technischer Leiter“. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 16.200 € gegenüber dem Ansatz von 76.600 € überschritten und beinhalten hauptsächlich höhere Rechtsberatungs- und Anwaltskosten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, welche in 2018 erstmalig gebucht wurde.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 47.300 € und liegt mit 22.700 € unter dem Planansatz. Hier ist ebenfalls wie bei der Wasserversorgung der zu hohe Planansatz auf Grund der Derivate-Zinszahlungen zu nennen.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 117.995,38 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2018                -   83.943,86 €
Verlustvortrag        - 201.939,24 €

Der Jahresfehlbetrag 2018 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von - 83.943,86 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.

Parkierungsanlagen

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.188.591,31 € ab.

Bei den Investitionskosten (Vermögensplan) für die Aufzugsanlage City-Parkgarage musste, um eine möglichst zeitnahe Wiederinbetriebnahme zu gewährleisten, eine zusätzliche Mehrausgabe für die Erneuerung der Aufzugskabine i.H.v. 50.300 € getätigt werden. 

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 99.400 € höher aus als geplant (WiPlan 2018 € - 70.000). Bei den Aufwendungen erfolgten Mehrausgaben in Höhe von rund 3.000 €. 

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresüberschuss von 26.406,47 € aus. 

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 546.900 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 78.500 € höher ausgefallen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde eine Verbindlichkeit gegenüber APCOA aus dem Jahr 2004 aufgelöst, diese besteht nicht mehr. 

Die Umsätze im Einzelnen:                                                 Umsätze                Planansatz

                       TG Sparkasse        151.924,29 €        150.000 €
               Parkplatz an der Morisse        283.086,40 €                  200.000 €
               Parkplatz an der Achmühle (Apcoa)        75.880,20 €                    80.000 €
               Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €        36.000 €


Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (186.600 €) musste nicht voll ausgeschöpft werden und wurde mit rund 14.700 € unterschritten.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommt es auf Grund notwendiger anwaltlicher Rechts- und Beratungskosten zu höheren Ausgaben von 20.000 €.

Bei den Zinsen sind Einsparungen in Höhe von ca. 6.800 € zu verzeichnen. 

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 4.690.622,00 €        
Jahresüberschuss / Verwendung 2018           +      26.406,47 €
Verlustvortrag        - 4.664.215,53 €        

Der Jahresüberschuss 2018 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von 26.406,47 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.

Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 19.09.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung, eine angespannte Finanzlage sowie von der Rückstellungsbildung für Gebührenüberdeckung nach dem KAG geprägt.“

Empfehlungsbeschluss Werkausschuss:

Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2018 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 22.10.2019 gefasst.

Beschlussvorschlag

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.
      Abstimmung:  20 : 0 

    1. Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2018 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2018 der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Beschluss

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2018 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2018 der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.2. Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 für die Sparte Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 4.2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge                                                1.821.800 € 
Aufwendungen                                        1.821.800 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)                             0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.188.000 € ab.

A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.130.000 m³ belaufen wird (m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 77.000 € kalkuliert.

Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 30.000 € veranschlagt.

Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 34.000 € vorgesehen.

Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2013-2016 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2019 von 1.821.800 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen

Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 32.600 € gestiegen. 

Im Wesentlichen handelt es sich hier um höhere Aufwendungen für den Energiebezug (Strom), den Unterhalt der Grundwassergewinnung, der Speicheranlagen und für Pumpanlagen (Druckminderungsanlagen). Zudem wurden etwas höhere Kosten für Leistungen im Wasserschutzgebiet eingeplant. 

Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019 betragen insgesamt 530.600 €.





Lfd. Nr. 6        Personalaufwand

Die Versorgung der Bürger mit einwandfreiem Wasser in ausreichender Menge stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinden dar. Um die Vorgaben nach den anerkannten Regeln der Technik, des Satzungsrechts und allgemeine Vorschriften in der Wasserversorgung einhalten zu können, muss deshalb im Jahr 2020 eine weitere Stelle im technischen Bereich (Monteur) geschaffen werden. Zudem ist ein Mitarbeiter auf Grund eines Arbeitsunfalls nicht mehr vollumfänglich im Freigelände einsetzbar. Die Personalkosten sind trotzdem gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig höher, da die Hochrechnungen des Vorjahres im Vergleich zu den tatsächlichen Aufwendungen im Jahr 2018 zu hoch angesetzt waren.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufwendungen in diesem Bereich sinken gegenüber 2019 geringfügig um 1.700 €.  Einsparungen ergeben sich im Fahrzeugunterhalt durch die letztjährige Neuanschaffung, niedrigere Reisekosten/Übernachtungsaufwand durch den Abschluss des Meisterlehrgangs eines Mitarbeiters, geringere Repräsentationskosten. Verschiedene Planansätze mussten dagegen leicht erhöht werden, was insgesamt dennoch zu niedrigeren betrieblichen Aufwendungen führt.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsenaufwendungen können fast auf dem Stand des Vorjahres i.H.v. 23.500 € beibehalten werden. 

B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.188.000 € aus. 

Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme für verschiedene notwendige Investitionen vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 200.000 € angesetzt. 

Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 311.200 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 59.500 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 639.800 € auf Rohrnetzneubauten (u. a. weitere Planungskosten HB Enzensberg incl. Ausschreibung, DMA Wiedmar II, Ausbau Schäfflerstraße W 20, Rohrnetzberechnung) und 5.000 € für einen weiteren Trinkbrunnen in Schulen sowie den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit insgesamt 172.500 €. Hier sind verschiedene Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung notwendig. Die größten Posten fallen auf die Neuanschaffung von Ultraschall-Wasserzähler und den Kauf einer Mähraupe, um unebene Gebiete (Grundstücke Hochbehälter, Pumpanlagen) leichter und schneller mähen zu können. Somit erübrigt sich eine Vergabe an Fremdunternehmen und es ergeben sich zeitliche Einsparungen im Personalbereich, welche an anderen Stellen dringend benötigt werden. 

C.         Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.

Die Kreditaufnahme in Höhe von 580.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2020 laut Vermögensplan. Eine Aufnahme von 750.000 € ist in 2021 vorgesehen, in dem der Hochbehälterbau Enzensberg voranschreiten soll. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2020 in der vorgelegten Fassung wurde in
der Sitzung des Werkausschusses am 22.10.2019 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs wird gebilligt.

Beschluss

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.3. Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 für die Sparte Abwasserbeseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 4.3

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge                                                3.031.300 €
Aufwendungen                                        3.031.300 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)                   0  €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 481.300 € ab.

A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von 1.080.000 m³ ausgegangen.

Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,25 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.430.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 230.000 € veranschlagt.

Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2013-2016 in Höhe von 268.100 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2020 von 3.031.300 €.

Lfd. Nr. 5         Materialaufwand / Fremdleistungen

Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2019 um 93.500 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird dem tatsächlichen Ergebnis 2018 angeglichen und verringert sich gegenüber dem Planansatz in 2019 um 190.000 €. Höhere Kosten (85.000 €) sind rund um die Instandhaltungen und dringenden Sanierungen am Kanalnetz vorgesehen. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in Weißensee sein. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die Überwachung gewerblicher Einleiter mit Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters sowie einer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. 

Lfd. Nr.  6        Personalaufwand

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr höher angesetzt, da eine Ersatzeinstellung im Monteurbereich für einen aus Altersgründen ausscheidenden Mitarbeiter in 2021 notwendig wird. Zur Einarbeitung und für Arbeiten in Schächten und Kanälen ist eine zeitnahe Einstellung unumgänglich.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Diese steigen gegenüber dem Vorjahr um 1.800 € auf 90.700 €. Die Ansätze der Raumkosten sowie Werbe- und Reisekosten können verringert werden, dafür ergeben sich höhere Kosten hauptsächlich bei den Rechts- und Beratungskosten.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsenaufwendungen liegen annähernd auf dem Niveau des Vorjahres bei 40.800 €.

B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 481.300 € aus. 

Herstellungsbeiträge sind mit 200.000 € veranschlagt.

Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 266.900 € zur Tilgung verwendet. Die weiteren Investitionen entfallen mit 135.000 € auf die dringend notwendige Fortführung der Bestandsvermessungen des Kanalnetzes, um in ca. 4 – 6 Jahren einen Generalentwässerungsplan aufstellen zu können. 46.000 € sind für den allgemeinen Kanalbau angesetzt, gezielte Planungen gibt es im Kanalnetzbau in 2020 keine. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 15.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes.

C.        Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).

Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.

Neben der Kreditaufnahme im Jahr 2020 sind in den Folgejahren weitere Kreditaufnahmen eingeplant, da der Sanierungsstau nach und nach abgebaut werden muss.

Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2020 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 22.10.2019 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2020 wird in der Fassung des vorgelegten Entwurfs gebilligt.

Beschluss

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2020 wird in der Fassung des vorgelegten Entwurfs gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4.4. Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020 für die Sparte Parkierungsanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 4.4

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge        551.200 €
Aufwendungen        551.200 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)        0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 789.000 € ab.

A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von leichten Umsatzsteigerungen aus. Die Tarifanpassungen bei der „Morisse“ entwickeln sich weiterhin positiv. Bei den Umsätzen für die TG-Sparkasse gehen wir von einer nahezu gleichbleibenden Entwicklung aus. Die Wiederbelebung des Festspielhauses wirkt sich für den Parkplatz „Achmühle“ erneut positiver aus als in den zurückliegenden Jahren. Trotzdem ist anzumerken, dass der neu errichtete Parkplatz direkt am Festspielhaus nur zu einer moderaten Steigerung beiträgt; eine bessere Auslastung unseres Parkplatzes ist weiterhin anzustreben. Die Erlöse aus diesem Parkplatz hängen in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten im Festspielhaus zusammen und sind daher nur schwer zu prognostizieren.

Die Pachterträge für das Parkplatznutzungsrecht durch das Festspielhaus wurden vorerst mit 36.000 € eingestellt. Eine Verlängerung des Interimsvertrags wurde durch den Stadtrat zu den gleichen Konditionen bis zum 31.12.2020 beschlossen. 

Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2019 beträgt insgesamt 551.200 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen

Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sind 198.000 € eingeplant. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (76.000 €) und die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“. Als weiterer größerer Aufwand mit 40.000 € ist der Unterhalt baulicher Anlagen in der Tiefgarage Sparkasse vorgesehen. Hierunter fallen die jährlichen Kosten für die Wartungsbegehung durch ein Ing.Büro i.H.v. 3.000 €, Instandhaltungsarbeiten i.H.v. 20.000 € sowie Kosten für die Abdichtung des Elektroraums (Wassereintritt) mit geschätzten 10.000 €. Jeweils 10.000 € werden für den Unterhalt der Parkplätze Morisse und Achmühle eingestellt, welche für den Winterdienst, Reinigung, Mäharbeiten, Wartung und Reparatur Toilettenanlage notwendig sein werden.

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle. 

Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 5.100 € auf insgesamt 17.200 €. Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der notwendigen Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 4.500 €. 

B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 839.000 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 169.700 € zur Tilgung verwendet. Für Investitionen der Parkeinrichtungen wurden 361.500 € angesetzt. Diese werden eingesetzt für die Fertigstellung der Sanierung der Fußgängerführung (Betonsanierung, Putz- und Malerarbeiten in 2019), welche zusätzlich investiert werden müssen, da die Kostenschätzung aus dem Jahr 2017 nicht mehr den heutigen Kosten entsprechen. Für die ankommenden bzw. wartenden Gäste am Morisse-Parkplatz soll eine Sitzbank installiert werden. Hierfür sind 1.500 € vorgesehen.

Der größte Teil entfällt auf die notwendige Verbesserungsmaßnahme der Bodenbeschichtung in der City-TG im 1. UG. Die Beschichtung, welche in 2009 aufgetragen wurde, ist auf Grund der weit höheren Frequentierung durch PKWs als damals angenommen, schneller in die Verschleißzone gekommen. Das Ing.Büro Weber empfiehlt die Maßnahme in 2020 durchzuführen, der Eigentümer, die Sparkasse Allgäu schließt sich der Empfehlung an. Ein Verschieben der Maßnahme in 2021 erhöht u.U. die Kosten. Der geplante Bodenbelag ist vom Material und der Qualität weit höherwertiger und nach Expertenmeinung langlebiger, als der bisher vorhandene, daher ist die Maßnahme als Investition im Vermögensplan einzustellen. Die Aufnahme eines Kredits ist hierfür erforderlich.

Finanzplan 2019 nach § 17 EBV

Für den Finanzplan ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Siehe Ausführungen zu B. Vermögensplan.

Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2020 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 22.10.2019 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen - für das Wirtschaftsjahr 2020 wird in der Fassung des vorgelegten Entwurfs gebilligt.

Beschluss

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen - für das Wirtschaftsjahr 2020 wird in der Fassung des vorgelegten Entwurfs gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Forggensee-Schifffahrt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 5
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5.1. Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Die Forggensee-Schifffahrt musste gegenüber dem Vorjahr einen schwerwiegenden und bisher einmaligen Einnahmeverlust verzeichnen. Dies beruht in erster Linie auf die weitreichende Staudammsanierung „Roßhaupten“ durch den Kraftwerkbetreiber „uniper“ am nördlichen Ende des Forggensees. Erst wenige Wochen vor dem geplanten Saisonstart (72 Tage) wurde die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen bei einer Informationsveranstaltung erstmalig über die Ergebnisse einer mehrjährigen Untersuchungsphase durch die Kraftwerksbetreiber in Kenntnis gesetzt. Erhebliche Schäden am Bodengrund und Dammkern ließen den geplanten Aufstau lange Zeit nicht zu. Für den im Anschluss der Baumaßnahme angedachten Vollaufstau des Sees (ab Anfang August) fehlten die entsprechenden Regenmengen. Eine Schifffahrt war somit im Jahr 2018 nicht möglich.  

       Aktiva/Passiva                Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2018        626.973,77 €        - 546.778,65 €

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 626.973,77 € (Vorjahr: 1.257.157,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und Erträgen von insgesamt 1.060.000 € des Wirtschaftsjahres standen nur 2.474,63 € Erlöse gegenüber. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von Gutscheinen, einer Stromsteuererstattung sowie Erträgen aus der Erstattung von Arbeitsaufwand für Werbemittelverteilung.
  
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.060.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 beträgt - 549.253,28 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresfehlbetrag für das Jahr 2018 in Höhe von 546.778,65 €. 

Umsatzerlöse:
Wie bereits erläutert, konnten die geplanten Ansätze sowohl bei den Schiffserlösen als auch beim Kioskbetrieb beinahe zu 100 % nicht erreicht werden.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis mit 541.641,00 € um 518.359,00 € niedriger als geplant (Planansatz 1.060.000 €). 

Die Minderausgaben sind im Wesentlichen beim Materialaufwand (bezogene Waren und Leistungen) und durch Einsparungen beim Personalaufwand zu verzeichnen. 

Die größten Einsparungen konnten hier bei den Energiestoffen, dem Wareneinkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie den Reparaturansätzen bei den Motorschiffen erzielt werden. Mit einvernehmlichen Lösungen bei den unterschiedlichsten Arbeitsverhältnissen (Nautisches Personal, Kassier, Servicekräfte) konnte der Personalaufwand durch den gezielten Einsatz bei den Stadtwerken sowie bei der Stadt Füssen erheblich gesenkt werden. Den sonst jährlich jeweils für die Saison eingestellten Aushilfskräften konnte kein Saisonarbeitsvertrag angeboten werden, was die Personalkosten zusätzlich entlastete.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 32.553,16 € verbucht (2017: 77.094,12 €).  

Unvermeidbare „Fixkosten“ wie z.B. Abschreibungen, Versicherungen, Brennstoffe für Heizung, Verwaltungskostenbeitrag, Werbe- und Insertionskosten blieben gegenüber dem Ansatz 2018 überwiegend konstant.  

Die Zinsbelastungen betrugen 15.120,28 € und entsprechen dem Planansatz in Höhe von 15.100 €.

Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.09.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine bilanzmäßige Überschuldung; der Fortbestand des Unternehmens aus eigener Ertragskraft ist bei Normalisierung des Geschäftsbetriebs möglich.“


Empfehlungsbeschluss Werkausschuss:

Der Empfehlungsbeschluss für die Feststellung und Behandlung des Jahresabschlusses 2018 und die Entlastung über den Jahresabschluss 2018 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 22.10.2019 gefasst.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5.2. Aufstellung des Wirtschaftsplans 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge                                                1.117.000 €
Aufwendungen                                        1.117.000 €
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)                      0  €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 111.100 € ab.

A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2017 und vereinzelt aus den verwertbaren Zahlen aus dem Jahr 2018 sowie der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.

Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wurde vom Ergebnis 2017 ausgegangen, hochgerechnet mit den neuen Fahrpreisen und den Preisanpassungen im Kioskverkauf. Es wurden daher die Ansätze für die Umsatzerlöse beim Schiffsbetrieb und aus der Kioskbewirtschaftung erhöht. 
Ein Verlustausgleich gemäß EBV durch die Stadt Füssen für das Jahr 2020 wurde nicht eingeplant, da ausgehend vom Zwischenergebnis des Wirtschaftsjahres 2019 ein Zuschuss voraussichtlich nicht notwendig sein wird. Da der Jahresfehlbetrag aus 2018 erst nach fünfmaliger Vortragung Behandlung findet, entscheidet es sich erst im sechsten Jahr endgültig, ob der Verlustvortrag mit Haushaltsmitteln auszugleichen ist.

Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2020 beträgt 1.117.000 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand und Fremdleistungen

Bei den geplanten Aufwendungen handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für den Kioskbetrieb (insgesamt 142.000 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 60.000 € (Vorjahr 80.000 €) reduziert, da große Reparaturen und Instandhaltungen an den Schiffen bereits im vergangenen Jahr bewerkstelligt wurden. Dennoch wurde ein größerer Posten eingeplant, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Geplante Instandhaltungen sind der Austausch von Fensterdichtungen und einzelner defekter Fenster, welche durch Fenster mit Lüftungselementen erneuert werden. Bei den Versicherungen für die Motorschiffe schlägt neben der bisherigen Transport- und Haftpflichtversicherung wieder die erstmals in 2019 eingestellte und abgeschlossene Flusskaskoversicherung mit 12.000 € zu Buche. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt reduziert sich der Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 18.700 € gegenüber dem Planungsjahr 2019.


Lfd. Nr. 6        Personalaufwand

Die Personalkostenansätze sind gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, da die Weiterverrechnung der Personalkosten für die Mitarbeiter der FSF, welche bei den Stadtwerken für die Wasserzählerablesung und Zählerwechsel in den Wintermonaten eingesetzt werden, bereits berücksichtigt wurde. Die Verrechnung basiert auf Erfahrungswerten und wird mit 60.000 € angesetzt. Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Im nautischen Bereich wird die Neueinstellung eines Kapitäns eingeplant, da ein langjähriger Mitarbeiter im Jahr 2021 aus Altersgründen ausscheidet. Das Führen der Fahrgastschiffe bedarf einer längeren Eingewöhnungszeit, deshalb sollte die Neueinstellung bereits zum Saisonstart 2020 erfolgen.
Die vertraglich geregelten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2020 berücksichtigt. 

Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.

Lfd. Nr. 8        Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um 30.000 € auf 91.600 €. In nahezu allen Bereichen konnten die Ansätze verringert werden. Nennenswert sind hier die Werbungskosten, da das Marketing nun vollständig durch die Schifffahrt umgesetzt wird (daneben bis 2017 auch Füssen Tourismus und Marketing) und die Werbung so eindeutiger und gezielter gesteuert werden kann.

Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt, die sich aus früher aufgenommenen Krediten ergeben. Die Kredite werden teilweise annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsbelastung fällt gegenüber dem Vorjahr um ca.  2.000 € geringer aus.

B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 111.100 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 65.600 € zur Tilgung verwendet. Durch die planmäßigen Tilgungsleistungen betragen die Verbindlichkeiten der städtischen Forggensee-Schifffahrt am Ende des Jahres 2020 ca. 365.300 € und laufen bis längstens 2026. Weitere Mittel in Höhe von 45.500 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Geplant sind weitere Befestigungsvorrichtungen, sogenannte Dalben, für einen neuen Hochwasserliegeplatz, der es ermöglicht, bei Hochwasser die Schiffe dort zu befestigen. Dieser ist notwendig, um ein Anstoßen der MS Füssen an der über dem üblichen Liegeplatz verlaufenden Hochspannungsleitung zu vermeiden. Bei Hochwasser kann die Schiffshalle der MS Allgäu ebenfalls nicht genutzt werden (keine Ausfahrt möglich, es drohen Beschädigungen an Hallendecke). Die Erneuerung der Beleuchtung des Liegeplatzes der MS Füssen ist erforderlich, da die bisher verwendeten Leuchtmittel nicht mehr zulässig und erhältlich sind. Die Leuchtmittel sollen nach Möglichkeit auf LED umgestellt und ein Bewegungsmelder installiert werden. Die Ausstattung der Anlegestellen mit Gummimatten hat sich bewährt und wird an weiteren Anlegestellen ergänzt.

Zur Aufrechterhaltung des Kioskbetriebes wird die Anschaffung eines neuen Gefrierschranks auf der MS Füssen erforderlich. 


C.        Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Ersatzeinstellung für einen Schiffskapitän geplant, der 2021 in den Ruhestand eintritt und somit im Jahr 2020 seine letzte nautisch aktive Saison vollzieht (siehe auch A. Lfd. Nr. 6).

Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Für den Finanzplan sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Der Empfehlungsbeschluss für den Wirtschaftsplan 2020 in der vorgelegten Fassung wurde in der Sitzung des Werkausschusses am 22.10.2019 gefasst.

Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs wird gebilligt.

Beschluss

Der Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Diskussionswürdig ist aktuell aus Sicht der Kämmerei die Höhe des Grundsteuerhebesatzes:
Dieser beträgt in Füssen seit dem Jahr 2006 415 v.H. Wie dem Inflationsrechner von finanzen-rechner.net (https://www.finanzen-rechner.net/inflationsrechner.php) entnommen werden kann, hat die Inflation in diesem Zeitraum zu einem Wertverlust von knapp 17 % geführt, d.h. 1.000 Euro Grundsteuer entsprechen heute nur noch einer Kaufkraft von 830,34 Euro.

Wollte man für den städtischen Haushalt diesen Kaufkraftverlust ausgleichen, müsste die Grundsteuer auf einen Hebesatz von 500 v.H. angehoben werden. Die Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt würden dann ca. 620.000 Euro p.a. betragen. Rückblickend betrachtet (und grob bereinigt um Anpassungen der Messbeträge) sind dem städtischen Haushalt in den Jahren 2007 – 2019 allein durch den unterlassenen Inflationsausgleich Einnahmen von ca. 5.000.000 Euro entgangen.

Eine inflationsbedingte Anpassung des Grundsteuerhebesatzes ist daher aus Sicht der Kämmerei dringend angezeigt, insbesondere auch vor dem Hintergrund der künftigen Finanzierungsaufgaben auf Grund der Sanierung der Grund- und Mittelschule.

Dieser Inflationsausgleich ist im Übrigen nichts Ungewöhnliches: „Im Zeitvergleich haben die Kommunen davon (dem Hebesatzrecht, Anm. des Verf.) vor allem mit Blick auf die Grundsteuer B Gebrauch gemacht. Zwischen 2005 und 2015 stiegen die Hebesätze dieser Steuer bundesweit um etwa 16 Prozent. Da die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer jedoch über die Zeit hinweg vergleichsweise stabil geblieben ist, diente die Anhebung der Hebesätze insbesondere auch einem Inflationsausgleich.“
Quelle: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/kommunale-finanzen/kommunaler-finanzreport/steuern/ 

Auswirkungen für die Bürger:
Die Landeshauptstadt München hat in einer Sitzungsvorlage (Quelle: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2042467.pdf) 2010 die finanziellen Auswirkungen einer Hebesatzerhöhung von 490 v.H. auf 535 v.H., also um 45%-Punkte ermittelt. Dabei wurden Mehrbelastungen von durchschnittlich 
- 28 Cent/m² für Einfamilienhäuser,
- 26 Cent/m² für Wohnungseigentum (WEG),
- 20 Cent/m² für Zweifamilienhäuser und
- 19 Cent/m² für Mietwohngrundstücke pro Jahr ermittelt.
Für Geschäftsgrundstücke lag die Steigerung bei 44 Cent/m², wobei die Grundsteuer bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann.
Auf Grund der geringeren Bemessungsgrundlagen im Vergleich zur Landeshauptstadt wird sich selbst eine prozentual höhere Steigerung in Füssen in absoluten Beträgen deutlich geringer auswirken.

Ein praktisches Beispiel zur objektiven Beurteilung der Größenordnung:

Wohnung mit 76m², 2 Personen.
Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser = 1,16 €/m² = 88,16 monatlich.
Darunter Anteil der Grundsteuer:        0,22 €/m² = 16,72 € monatlich, bei der vorgeschlagenen Erhöhung auf 500 v.H. wären es         0,27 €/m² = 20,52 € monatlich (+ 3,80 €).
Die Heizkosten incl. Warmwasser betragen in diesem Beispiel 0,97 €/m²= 73,72.

Die Gesamtnebenkosten würden sich in diesem Beispiel von 2,13 €/m² auf 2,18 €/m² und damit von 161,88 € monatlich auf 165,68 € monatlich erhöhen.

Für die Folgejahre ist das Ziel der Kämmerei eine regelmäßige Anpassung an die Inflation, um derartige Sprünge zu vermeiden und den Anstieg sanfter zu gestalten. Vorgesehen wäre dafür ein 3-Jahres-Rhythmus, die nächste Anpassung also zum 01.01.2023. Auf Grund der künftig häufiger vorgesehenen Anpassungen kann aus Sicht der Kämmerei eine Anpassung auf 500 v.H. zum jetzigen Zeitpunkt unterbleiben und diese mit 485 v.H. moderater ausfallen.

Zu überlegen wäre darüber hinaus, ob eine Angleichung der Grundsteuer A (Hebesatz bisher historisch bei 330 v.H.) und B erfolgen sollte, wie bspw. München (siehe o.g. Sitzungsvorlage) das bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Für Füssen ergäbe sich dadurch ein Aufwuchs beim Aufkommen um ca. 16.000 Euro bzw. von 31.000 Euro auf 46.000 Euro. Bei der vorgeschlagenen Anpassung auf 435 v.H. würde der Abstand zwischen Grundsteuer A und B in einer ersten Stufe von 85 %-Punkten auf 50 %-Punkte verringert.

Blick über den Tellerrand:
Der gewogene Durchschnittshebesatz (dabei wird das gesamte Istaufkommen durch alle Messbeträge dividiert) betrug in Bayern 2016:
       347,7 v.H. bei der Grundsteuer A und
       338,2 bei der Grundsteuer B.
Quelle: https://www.haushaltssteuerung.de/weblog-gewogene-durchschnittshebesaetze-2016.html 

Im Landkreis Ostallgäu lag der durchschnittliche (nicht gewogene) Hebesatz 2017 bei:
364,8 v.H. bei der Grundsteuer A (300 v.H. in Schwangau, Halblech / 450 v.H. Lechbruck)
355,3 v.H. bei der Grundsteuer B (300 v.H. in Germaringen, Halblech, Wald / 450 v.H. Lechbruck)

In Bayern lag der Durchschnitt bei:
347,8 v.H. bei der Grundsteuer A (150 v.H. in Gundremmingen / 650 v.H. in Gnotzheim, Meinheim)
345,3 v.H. bei der Grundsteuer B (150 v.H. in Gundremmingen / 650 v.H. in Oberickelsheim,                                                                                   Gnotzheim, Meinheim)

Quelle: http://www.factfish.com/de/grundsteuer-a/bayern bzw.
        http://www.factfish.com/de/grundsteuer-b/bayern

Füssen läge mit dem vorgeschlagenen Hebesatz deutlich über allen Durchschnitten. Leider aber ja auch bei der Verschuldung: „Die Gesamtverschuldung der Stadt Füssen steigt zum Ende des Haushaltsjahres gegenüber dem ursprünglichen Stand um 133.000 € auf rund 24,6 Mio. €. Dies entspricht weiterhin dem 2,3-fachen des aktuellen Landesdurchschnitts der Pro-Kopf-Verschuldung.

Der Schuldendienst liegt mit 2,45 Mio. € bei etwa 6,9 %des Volumens des Verwaltungshaushalts.
Nach der Definition in der Schriftenreihe der Bayer. Verwaltungsschule, Gilbert F. Raith, Seiten 57 und 58: „Kommunale Finanzwirtschaft der Gemeinden in Bayern nach den Grundsätzen der Kameralistik" liegt in einem solchen Fall eine Überschuldung im Sinne des Art. 61 Abs. 1 Satz 2 GO vor“ (Stellungnahme des LRA OAL im Förderverfahren Kindertagesstätte Weidach). 

Unter dem Durchschnitt liegt Füssen auf der anderen Seite bei der Steuer- bzw. Umlagekraft. Diese betrug 2019 im Landesdurchschnitt 1.235,85 Euro, in Füssen mit 1.090,19 Euro jedoch nur knapp 87 % (2018: 86 %) davon. 

Auswirkung der Grundsteuerreform:
Das erste Jahr, in dem sich die aktuell diskutierte Grundsteuerreform tatsächlich auswirken wird, wird 2025 sein. Bei allen bekannten Berechnungsmodellen wird es dabei zu Verschiebungen zwischen einzelnen Objekten kommen. Die Kämmerei wird jedoch bestrebt sein, den neuen Grundsteuerhebesatz in Summe aufkommensneutral auszugestalten.

Inflationsausgleich in der Gewerbesteuer?
Im Gegensatz zur Grundsteuer nimmt die Gewerbesteuer automatisch an der allgemeinen Preisentwicklung teil, da die besteuerten Gewerbeerträge mit der Inflation (und dem Wirtschaftswachstum) zunehmen. Bei der Gewerbesteuer sind im Zeitablauf folglich keine Hebesatzerhöhungen notwendig, um das Aufkommen inflationsbereinigt konstant zu halten.

Die Auswirkungen der Anpassung der Hebesätze sind im Ratsinformationssystem nochmals als Übersicht dargestellt.

„In der Diskussion um die Grundsteuer im Füssener Finanzausschuss (wir berichteten) wurde ein Hebesatz von 450 Prozent in Lechbruck genannt. Doch dies sei nicht richtig, erklärte gestern der Kämmerer der Flößergemeinde, Werner Moll, gegenüber unserer Zeitung: Aktuell liege der Hebesatz für die Grundsteuer A und B bei 380 Prozent.“

Anm. der Kämmerei: Der Hebesatz lag 2016 tatsächlich bei den angegebenen 450 v.H., der aktuelle Wert ist auf der Homepage der Gemeinde nicht veröffentlicht.

Empfehlungsbeschlüsse des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses:

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 12. November 2019 folgende Empfehlungsbeschlüsse gefasst:

Grundsteuer B
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Anpassung des
Hebesatzes der Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) auf                                450 v.H.
Abstimmung 6 : 5
Die Verwaltung wird beauftragt, eine 1. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung vorzubereiten.

Grundsteuer A
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine Anpassung des
Hebesatzes der Grundsteuer A (land-und forstwirtschaftliche Grundstücke) auf                350 v.H.
Abstimmung 4 : 7
Damit verbleibt es nach dem Empfehlungsbeschluss bei einem Hebesatz von 330 v.H. in der Grundsteuer A.

Beschlussvorschlag

Die Grundsteuer A  soll  wie vom HFP-Ausschuss  auch beschlossen nicht erhöht werden.


Die Grundsteuer B wird auf 450 v.H. angehoben.

Beschluss 1

Die Grundsteuer A  soll  wie vom Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss  beschlossen, nicht erhöht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Grundsteuer B wird auf 450 v.H. angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Die Erhöhung des Hebesatzes ist damit a b g e l e h n t .

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7. Bebauungsplan Weißensee Brand Nord (Pony- und Pferderanch) und Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Sicherung des Betriebes ist ein Bebauungsplan nötig. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zu ändern. 


Bebauungsplan Brand-Mühlbach

Nördlich des Stadtteils Brand existiert eine Pony- und Pferderanch welche Reitunterricht, teilweise mit heilpädagogischen Elementen, für Kindergärten als auch für andere Gäste anbietet. In absehbarer Zukunft sind verschiedene betriebliche Erweiterungen angedacht. Unter anderem sind ein neues Stallgebäude, ein Aufenthaltsraum sowie ein Wohnhaus für die Betriebsleiterin geplant. Zudem soll die bestehende Reitanlage neu angelegt werden.

Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Planungsziel ist entsprechend der Nutzung den Bereich als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO festzusetzen.

Im Bauleitplanverfahren werden weiterhin die Folgen der Planung auf den Naturhaushalt, insbesondere die Vereinbarkeit der Nutzung mit dem angrenzenden Biotop geklärt. Gegebenenfalls kann sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Laufe des Verfahrens nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde noch ändern.

Da die Flächen im Flächennutzungsplan bislang als Moorgebiet dargestellt sind, soll für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Änderung des Flächennutzungsplanes im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
Lageplan mit Geltungsbereich (nicht maßstäblich).



Lösungsvorschläge – Alternativen:
Der Stadtrat ermöglicht die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung durch die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens tragen die Betreiber der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

B)
38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Brand-Mühlbach; Änderungsbeschluss

Sachverhalt:
Die Stadt Füssen beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach den Flächennutzungsplan zu ändern. Der betroffene Bereich soll zukünftig als Sonderbaufläche dargestellt werden (bisherige Darstellung: Moor). Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplans in diesem Bereich geschaffen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Beschlussvorschlag

  1. Bebauungsplanaufstellung:

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmen-bedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  1. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

  1. Flächennutzungsplan-Änderung

  1. Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  2. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Beschluss 1

  1. Bebauungsplanaufstellung:

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmen-bedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  1. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Flächennutzungsplan-Änderung

  1. Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe untenstehender Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.

  1. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

  2. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Städtebauförderung "Aktive Zentren" 2020; Aufstellung des Jahresantrages für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres sind bei der Regierung von Schwaben die voraussichtlich im kommenden Jahr geplanten Maßnahmen, die über Mittel des Städtebauförderprogramms Aktive Zentren finanziert werden sollen, anzumelden. Anhand dieser Bedarfsmitteilung beantragt die Regierung von Schwaben beim Freistaat Bayern die entsprechenden Mittel für das kommende Jahr.

Im beiliegenden Jahresantrag haben wir die für 2020 und die folgenden Jahre angedachten bzw. begonnenen Maßnahmen zusammengestellt. Diese werden im Rahmen der Beratung erläutert.

Die Bedarfsmitteilung stellt noch keine Verpflichtung der Stadt zur Durchführung der dort genannten Maßnahmen dar. Im umgekehrten Fall kann es aber schwierig werden, für nicht in der Anmeldung enthaltene Maßnahmen im laufenden Programmjahr 2020 nachträglich   noch Fördermittel zu beantragen.

Die Bedarfsmitteilung ist nach Beschlussfassung über das Landratsamt Ostallgäu der Regierung von Schwaben zuzuleiten.

Beschlussvorschlag

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2020 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Dr. Anni Derday bemängelt, dass in dieser Aufstellung der Bebauungsplan W 43, insbesondere die Verkehrsspur fehle. Es wurde zurückgestellt wegen des Bauvorhabens des Hotels Sonne. Es müsse in der Planung 2020-2022 mit aufgenommen werden. Peter Hartl sichert zu, dass diese Planung für die Jahre 2021/22 gerne mit aufgenommen werden kann, ebenso wie den Magnusplatz, der nur keinen Ansatz enthält.

Beschluss

Den vorstehend dargestellten Programmanmeldungen für das Programmjahr 2020 mit den darin genannten Maßnahmen und Kosten für das Städtebauförderprogramm „Aktive Zentren“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Stromversorgung städtischer Liegenschaften; Freigabe der Ausschreibungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Entsprechend des Stadtrats-Beschlusses vom 26.02.2019 wurden zusammen mit der Kanzlei AssmannPeiffer (AP), München und dem Energiebeirat (ohne EWR) die Unterlagen für die Ausschreibung der Strombelieferung der Stadt, Stadtwerke und Forggenseeschifffahrt ab dem Jahr 2021 erarbeitet.

Dabei wurden bei einer Vorbesprechung am 23.05.2019 folgende Eckpunkte festgelegt:
  • Laufzeit fünf Jahre, wobei jede Partei nach drei bzw. vier Jahren jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kündigen kann
  • Entgegen der angedachten Variante, Netz und Lieferung getrennt auszuschreiben wird nach Beratung durch AP davon Abstand genommen, weil keine Preisvorteile zu erwarten sind
  • Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Abnahmestellen (Marktlokationen) mit Standardlastprofil (SLP) und Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (RLM)
  • Geliefert werden soll „Grünstrom“, d.h. zu 100% aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom
  • Zuschlagskriterium ist allein der Preis, der für die ersten drei Jahre fixiert wird und sich für die Lieferjahre vier und fünf jeweils am Börsenpreis orientiert (Indexierung)
  • AP wird als Vergabestelle auftreten und die Plattform zur E-Vergabe betreuen

Bei diesem ersten Termin war auch noch das LRA Ostallgäu vertreten, um sich mit den kreiseigenen Liegenschaften in Füssen evtl. auch an der Ausschreibung zu beteiligen. Auf Grund der Lage in der österreichischen Netzzone ist es dem LRA nicht möglich, die Füssener Liegenschaften in die „normale“ Ausschreibung einzubeziehen. Die Kooperation scheiterte allerdings an der vom Kreistag vorgegebenen Neuanlagenquote (50% Neuanlagen, d.h. nicht älter als 6 Jahre), auf die die Stadt aus Preisgründen verzichtet.

Die von AP erstellten Vergabeunterlagen wurden anschließend bei einer weiteren Sitzung des Energiebeirats am 06.11.2019 final besprochen, dabei wurden u.a. folgende weitere Punkte geklärt:
  • die Herkunftsnachweise des Ökostroms müssen von derselben Erzeugungseinheit stammen wie der gelieferte Strom (sog. physikalische Kopplung)
  • da das erklärte Ziel der Stadtverwaltung die Reduzierung des Stromverbrauchs ist, wird liegenschaftsübergreifend keine Mengentoleranz nach oben vereinbart, lediglich nach unten wird eine Toleranz gegenüber der ausgeschriebenen Strommenge von 15 % vereinbart
  • soweit eine weitere Verringerung der Jahresstrommenge aus Energieeinsparmaßnahmen resultiert wird auch bis zu -50 % der ausgeschriebenen Menge keine Ausgleichszahlung fällig

Die Verwaltung bedankt sich bei den Mitgliedern des Energiebeirats Herrn Bader, Herrn Dopfer und Herrn Eggensberger für die äußerst kompetente und kritische Mitarbeit und Begleitung des Vergabeprozesses.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat lehnt es ab, Tarife bei den Mitarbeitern  mit zu berücksichtigen. 

Der Stadtrat gibt die Ausschreibungsunterlagen zur Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom) in der vorgelegten Fassung frei.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth vermisst, dass in den Ausschreibungskriterien auch die Einhaltung von tarifgerechten Arbeitsbedingungen berücksichtigt wurden. Sie fordert, dies entsprechend zu ergänzen. Andreas Eggensberger erläutert die Diskussion darüber und warum diese nicht zum Inhalt gemacht wurden.

Beschluss 1

Dem Antrag von Ilona Deckwerth bezüglich der tarifkonformen Arbeitsbedingungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 17

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist damit a b g e l e h n t !

Beschluss 2

Der Stadtrat gibt die Ausschreibungsunterlagen zur Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (100% Ökostrom) in der vorgelegten Fassung frei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Gemeindewahlen 2020 und Festlegung des sog. "Erfrischungsgeldes"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beruft der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen (Bürgermeisterwahl und Stadtratswahl). 

Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. 

Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

Um einen Anreiz für die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern im Wahl- und Briefwahlvorstand zu schaffen, hat der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 16.01.2018 beschlossen, künftig bei den allgemeinen Wahlen und Abstimmungen ein sog. Erfrischungsgeld von 25 € je Mitglied im Wahl- und Briefwahlvorstand zu gewähren. Auf eine Staffelung des Erfrischungsgeldes für die unterschiedlichen Funktionen (Vorsteher/in. stellv. Vorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in, Beisitzer) wurde verzichtet.

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der hohen Belastung durch die Ermittlung der Ergebnisse der Bürgermeister-, Landrats-, Stadtrats- und Kreistagswahl bei den Kommunalwahlen das Erfrischungsgeld auf 40 € aufzustocken (Art. 7 Abs. 3 GLKrWG, Nr. 10.2 GLKrWBek).

Beschlussvorschlag


  • Aufgrund der hohen Belastung bei den Kommunalwahlen 2020 wird das Erfrischungsgeld auf 40 € je Mitglied im Wahl- und Briefwahlvorstand festgelegt. Bei allen  anderen allgemeinen Wahlen und Abstimmungen und auch evtl. Bürgermeister- und/oder Landratsstichwahlen verbleibt es beim Erfrischungsgeld von 25 €.  

Diskussionsverlauf

Christine Fröhlich plädiert dafür, als Wahlleiter nur Personen aus der Verwaltung zu bestimmen, z.B. Herr Gmeiner und Herr Rösel.

Beschluss 1

Der Stadtrat beruft Herrn Ersten Bürgermeister Paul Iacob zum Wahlleiter und Herrn Verwaltungsfachwirt Markus Gmeiner zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020 (Bürgermeister- und Stadtratswahl).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 2

Aufgrund der hohen Belastung bei den Kommunalwahlen 2020 wird das Erfrischungsgeld auf 40 € je Mitglied im Wahl- und Briefwahlvorstand festgelegt. Bei allen  anderen allgemeinen Wahlen und Abstimmungen und auch evtl. Bürgermeister- und/oder Landratsstichwahlen verbleibt es beim Erfrischungsgeld von 25 €.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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11. Vergabezentrum beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland; Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband KDZ Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

In der Sitzung am 24. September 2019 hat der Stadtrat dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum (KDZ) Oberland mit dem Ziel zugestimmt, künftig dort die geplanten Leistungen eines Vergabezentrums auch für die Stadt Füssen in Anspruch nehmen zu wollen. 

In der Sitzung am 8. November hat sich die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Aufnahme des Produkts Vergabezentrum für Gemeinden entschieden! Allerdings wurde vom Zweckverband im Rahmen dieser Versammlung darauf hingewiesen, dass die Regierung von Oberbayern nach nochmaliger Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass eine „lockere“ Bindung der Gemeinden, d.h. deren Wahlmöglichkeit, die Durchführung von Vergabeverfahren im Einzelfall auf den Verband zu übertragen oder selbst durchzuführen, mit den Regelungen des Zweckverbandsrechts nicht vereinbar ist.

Rechtliche Einschätzung der Regierung von Oberbayern am 4. November 2019: 

„Nach nochmaliger Prüfung sind wir (Anmerkung: die Regierung von Oberbayern) allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass die gewünschte „lockere“ Bindung der Gemeinden, d.h. deren Wahlmöglichkeit, die Durchführung von Vergabeverfahren im Einzelfall auf den Verband zu übertragen oder selbst durchzuführen, mit den Regelungen des Zweckverbandsrechts nicht vereinbar ist. Nach Art. 17 Abs. 1 KommZG können einem Zweckverband einzelne Aufgaben übertragen werden. Nach Art. 21 Abs. 1 KommZG gehen das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem Zweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen, auf den Zweckverband über. Die Klarheit der Zuständigkeitsordnung ist ein rechtsstaatliches Gebot (Oebbecke, a.a.O., S. 666). Der Umfang der Aufgabenübertragung muss in der Verbandssatzung eindeutig festgelegt werden (Schulz, in: Schulz/Wachsmuth/Zwick, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Art. 17 KommZG Anm. 5). Die Teilaufgabe „Durchführung des Vergabeverfahrens“ kann daher entweder auf den Zweckverband übertragen werden oder muss bei den Verbandsmitgliedern verbleiben.“

Dies hat zur Konsequenz, dass die Gemeinden dem Zweckverband zukünftig sämtliche Vergabeverfahren (z.B. Bauhoffahrzeug, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Feuerwehrausrüstung, Schulbuslinie usw.) zur Durchführung übertragen müssten. Bisher (und damit auch bei der Beschlussfassung am 24. September 2019) war man im Zweckverband noch davon ausgegangen, dass  jede Gemeinde für sich entscheiden kann, welche Vergaben künftig über den Zweckverband laufen sollen.

Was bedeutet das für die bisher gefassten Beschlüsse in den Gemeinden? Die bisher gefassten Beschlüsse von immerhin 35 Gemeinden werden vom Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum (KDZ) als Willensbekundungen gewertet; die Gemeinden haben sich mit ihren Beschlüssen nicht gebunden. Aufgrund der Mitteilung der Regierung von Oberbayern und den sich damit geänderten Rahmenbedingungen sind diese Beschlüsse für eine Aufgabenübertragung neu zu fassen.

Der Zweckverband beabsichtigt voraussichtlich im Februar 2020 eine Verbandversammlung zur Aufnahme der Gemeinden für das Produkt Vergabe einzuberufen. Die Gemeinden haben bis dahin die Möglichkeit, die Thematik in Ihren Gremien nochmals zu behandeln und den erforderlichen Beschluss herbeizuführen.

Als Beschlussvorschlag wird folgende Formulierung vorgeschlagen:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt bei der Stadt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dem ZV KDZ Oberland die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder je Gewerk einen Betrag von 25.000.- EUR (netto) erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt bei der Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 29. Oktober 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. Oktober 2019 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. Oktober 2019 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 29. Oktober 2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 13
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13.1. Umgestürzter Baum am Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 13.1

Sachverhalt

Ursula Lax berichtet, dass am Weißensee beim Spielplatz bzw. der Liegewiese eine große Fichte samt Wurzelstock umgefallen sei. Sie sehe sehr viele umgefallene bzw. vom Umfallen bedrohte Fichten am Wegesrand. Sie bitte nachzusehen, ob die anderen Fichten noch fest stehen. Markus Eckert antwortet, dass nicht alle Fichten städtisch sind. Grundstückseigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Bernhard Eggensberger erklärt, dass gesunde Bäume umfallen wie dieser, tote Bäume brechen. 

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13.2. Verkehrsregelung am Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 13.2

Sachverhalt

Christine Fröhlich führt aus, dass am Bahnhof 20 km/h und rechts vor links gelte. Sie plädiert dafür, bei der Ausfahrt aus dem Ziegelstadel bzw. dem Bahnhof ein Schild mit einem roten Dreieck und einem Kreuz aufzustellen. 

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13.3. Verkehrsregelung im Venezianerwinkel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.11.2019 ö beschliessend 13.3

Sachverhalt

Winfried Gößler zeigt ein Bild der Spielstraße im Venetianerwinkel. Nach dem Ende der Spielstraße (Richtung Westen) kommt nochmals eine Straße. Hier würden oftmals Kinder herausfahren. Dies soll mit Herrn Schweinberg besprochen werden.

In dem gezeigten Bereich fehlt außerdem der Hydrant. Dies solle entsprechend weitergegeben werden (Stadtwerke). 

Datenstand vom 02.10.2024 09:56 Uhr