Datum: 17.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
1.1 Gratulation
1.2 Genehmigung zur Aufzeichnung der Sitzung
1.3 Spendenaktion 1000 Schulen für Afrika
1.4 Änderung der Tagesordnung
1.5 Tiefgaragenrampeneinhausung Weidachstr. 15; Abstand zum Gehweg (Beratung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2019
1.6 Lebensspur Lech / Masterplan Kneipp / Mitterseepark
1.7 Sachstand Fußgängerführung Sparkasse & Theresienhof
1.8 Gewerbesteuerausfälle
1.9 Erstellung eines Mietspiegels
1.10 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
2 Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit ZOB"; Vorstellung und Billigung des Siegerbeitrages "Vom Nebeneinander zur Einheit" und weiteres Vorgehen zur Realisierung
3 Bebauungsplan W 43 - Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen; Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
4 Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Schwangau - Füssen und der Anton-Sturm-Mittelschule sowie Neubau einer Dreifachsporthalle; Künftige Wärme- und Kälteerzeugung Errichtung einer Photovoltaikanlage
5 Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Aufstellungsbeschluss
6 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. November 2019
7 Anträge, Anfragen
7.1 Parken Baumeister-Fischer.Straße/Knöringenstraße
7.2 Eingangstüre Rathaus
7.3 P-Seminar
7.4 Ticketschalter der Bahn
7.5 Sitzungsgeld
7.6 Jahresabschluss
7.7 Nichtöffentliche Sitzung

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1
zum Seitenanfang

1.1. Gratulation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Nikolaus Schulte überbringt Paul Iacob zu Begin n der Sitzung die Glückwünsche des Stadtrates zum Geburtstag.

zum Seitenanfang

1.2. Genehmigung zur Aufzeichnung der Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Bürgermeister Paul Iacob informiert darüber, dass heute ein Teil der Schüler des „P-Seminar“  des Gymnasiums die Sitzung besuche. Sie möchten gerne kurze Videoaufnahmen der Sitzung für ein Video zur Kommunalwahl 2020 machen.

Auf Anfrage des Bürgermeisters erklärte der Stadtrat sein Einverständnis zu diesen Filmaufnahmen.

zum Seitenanfang

1.3. Spendenaktion 1000 Schulen für Afrika

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt

Paul Iacob bittet desweitern, analog zum Kreistag die Sitzungsgelder der heutigen Sitzung der Spendenaktion 1000 Schulen für Afrika zukommen zu lassen. Der Stadtrat erklärt sich damit einverstanden.

zum Seitenanfang

1.4. Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt Nr. 6 – Bebauungsplan W 20  entfällt, da noch einige Punkte  zu klären seien.

zum Seitenanfang

1.5. Tiefgaragenrampeneinhausung Weidachstr. 15; Abstand zum Gehweg (Beratung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.5

Sachverhalt

Unter der TOP 1.3.9 der Sitzung der o. g. Sitzung fand eine Beratung über einen Tekturantrag zu der zu dem Neubau bereits erteilten Baugenehmigung statt. Gegenstand des Antrages war noch eine teilweise Veränderung der Neigung im Bereich der Zufahrtsrampe und im Anschlussbereich zum öffentlichen Gehweg.

Auszug aus dem Antrag bzw. der Begründung:

„Durch einen Vermessungsfehler bei der Höhenaufnahme des Baugrundstücks sind die Geländehöhen und Straßenhöhen tatsächlich 10cm höher als im Höhenaufmaß angegeben.
Die ausgeführten Gebäudehöhen entsprechen genau der genehmigten Planung und wurden nach dem amtlichen Höhenfestpunkt festgelegt.

Die Anschlusshöhe der Tiefgaragenausfahrt  an der Gehweghinterkante liegt dadurch aber 10cm höher als geplant. Die Durchfahrtshöhe an der bereits fertiggestellten Stahlbetondecke der Rampenüberdachung ist in Folge 10cm zu niedrig.

Durch die Verkürzung der geringer geneigten Fläche um 1,325m kann eine ausreichende Durchfahrtshöhe an der Rampendecke erreicht werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wird ein ausreichend großes Sichtdreieck ab der Rampeneinhausung freigehalten.

Der erforderliche Ausrundungsradius von 15m an der Rampenausfahrt wird ebenfalls eingehalten.

Da alle Gebäude und die Tiefgarage nach den genehmigten Höhen errichtet wurden, haben sich daraus ausser der Anschlusshöhe an die öffentliche Straße keine anderen Änderungen zu den genehmigten Planunterlagen ergeben.
Die auf vorhandenes Gelände bezogenen Abstandsflächen werden sogar verringert.
Die auf neues Gelände bezogenen Abstandsflächen bleiben unverändert.“

Hierbei handelt es sich wegen des Bezugs auf die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern um einen rein bauordnungsrechtlichen Belang, der bei der Erteilung des kommunalen Einvernehmens keine Relevanz hat. Die Ablehnung des Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB ist nur aus den dort aufgeführten bauplanungsrechtlichen Gründen zulässig. Die Stellplatzsatzung der Stadt Füssen ist hiervon nicht betroffen.

Plan (Auszug):

Die in der vorherigen Antragsfassung noch vorhandene Änderung der Lage der oberirdischen Besucherstellplätze und deren Zufahrten (Behandlung in der vorherigen BU-Sitzung) wurde nicht weiterverfolgt und war nicht mehr Gegenstand in der letzten Sitzung.

Zu der BU-Sitzung am 03.12.2019 lagen Fotos vor, die durch ihre Perspektive oder durch die dort lagernde Baustelleneinrichtung fälschlicherweise den Eindruck vermittelten, dass kein ausreichender Abstand der Tiefgarageneinhausung zum Gehweg gegeben ist.



Demzufolge wurde gefordert, diesen Abstand einzuhalten und das Bauwerk dementsprechend zurückzubauen.

Der Bauherr wies zwischenzeitlich durch neuere Fotos nach, dass der Mindestabstand von 3 m und damit eine ausreichende Sichtbeziehung zum Gehweg eingehalten ist.







Das kommunale Einvernehmen ist daher nach Richtigstellung dieses Umstandes durch die Verwaltung zu erteilen. Die Entscheidung ist zur Fristwahrung (2-Monatsfrist nach Eingang des Antrages am 14.11.2019; nächste BU-Sitzung: 04.02.2019) erforderlich, zumal keine sachlichen Ablehnungsgründe mehr gegeben sind.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass aufgr und der vorgetragenen Umstände und zur Fristwahrung die Erteilung des kommunalen Einvernehmens zum Tekturantrag Weidachstr. 15 (Bauantrags-Nr. 175/2019) durch die Verwaltung erfolgt.

zum Seitenanfang

1.6. Lebensspur Lech / Masterplan Kneipp / Mitterseepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 8. Oktober 2019 beschlossen, für die geplante Aufwertung des Mittersees zum „Mitterseepark“ einen Änderungsantrag zur Förderung aus der Förderkulisse Lebensspur Lech auf den Weg zu bringen. Der entsprechende Änderungsantrag wurde zwischenzeitlich positiv beschieden. Für die Maßnahmen zur Gestaltung des Freigeländes sind Kosten in Höhe von ca.  373 TEUR mit einem Fördersatz von 75% förderfähig. Der Projektzeitraum wurde bis 30.06.2021 verlängert. Alle baulichen Maßnahmen müssen bis dahin umgesetzt werden! Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Das Gebäude ist nicht Bestandteil dieses Förderprojektes. Projektträger ist aus rein fördertechnischen Gründen FTM. Der offizielle Bescheid wird erst Anfang Januar zugesandt. Nun geht es darum, die Maßnahmen in die Wege zu leiten.

zum Seitenanfang

1.7. Sachstand Fußgängerführung Sparkasse & Theresienhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierungsarbeiten an der Fußgängerführung in der City-TG kommt es seit dem 1. Oktober 2019 zur Sperrung des Fußgängerbereichs.

Die für den 17. Dezember 2019 geplante Freigabe der Fußgängerführung muss aufgrund von Ausführungsmängel an der Bodenbeschichtung auf den 17. Januar 2020 verschoben werden. Die bauausführende Firma muss hier entsprechend nachbessern. Der verbundene finanzielle Aufwand für die Mängelbeseitigung, liegt ausschließlich beim auszuführenden Bauunternehmen.

zum Seitenanfang

1.8. Gewerbesteuerausfälle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.8

Sachverhalt

Marcus Eckert berichtet, dass es Gewerbesteuerausfälle gebe. Vier Meßbescheide seien
z urückgegangen. Die Minderung beträgt 450.000.- €.

zum Seitenanfang

1.9. Erstellung eines Mietspiegels

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.9

Sachverhalt

Marcus Eckert gibt bekannt, dass der erste Workshop zur Erstellung eines Mietspiegels am 10.01.2020 stattfinden werde. Eine Einladung werden noch versandt.

zum Seitenanfang

1.10. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 1.10

Sachverhalt

Energetische Sanierung im Bauhof Füssen
Die alten Lufterhitzer in KFZ- und Waschhalle im städtischen Bauhof sind nicht mehr funktionstüchtig. Im Zuge der Umstellung von Öl- auf Gas und der Sanierung der drei alten Tore, wurde aus energetischer Sicht eine Strahlungsheizung geplant. Mit je einem eigenen Regelkreis für Wasch- und KFZ-Halle ist das ein weiterer Schritt für die Energieeinsparung im Bauhof. Insgesamt wurden 3 Angebote eingeholt. Als wirtschaftlichster Bieter wurde die Firma Hauke GmbH & Co.KG aus Füssen zum Angebotspreis in Höhe von 39.246,87 € mit den Heizungs- und Sanitärarbeiten beauftragt.

Wettbewerb „Bezahlbarer Wohnraum in der Ziegelwies“
Mit der Wettbewerbsbetreuung für die Modernisierung und Erweiterung des bestehenden und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum bei den städtischen Gebäuden Ziegelwiesstraße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 wird das Büro Architektur & Stadtplanung Oberpriller aus Hörmannsdorf mit der vorläufigen Angebotssumme in Höhe von 46.348,12 € beauftragt. Der Wettbewerb und die Planungen sollen im kommenden Jahr erfolgen. Die Mieter werden über das Verfahren im Rahmen einer Infoversammlung im Januar 2020 entsprechend informiert.

Verpachtung der Fischereirechte in den Faulenbacher Seen
Die Fischereirechte für die Faulenbacher Seen wurden aufgrund der Ergebnisse der offenen Ausschreibung zum 01. Januar 2020 an den Kreisfischereiverein Füssen e.V. verpachtet. Der Fischereipachtvertrag wird auf die gesetzliche Mindestlaufzeit von zehn Jahren geschlossen; die Netto-Jahrespacht beläuft sich auf 3.80 0 €; sie wird wertgesichert.

zum Seitenanfang

2. Realisierungswettbewerb mit Ideenteil "Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit ZOB"; Vorstellung und Billigung des Siegerbeitrages "Vom Nebeneinander zur Einheit" und weiteres Vorgehen zur Realisierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

In den vergangenen Monaten hat die Stadt Füssen entsprechend der Stadtratsbeschlüsse den Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes mit ZOB“ durchgeführt.  Neben der gestalterischen Aufwertung sollen nötige technische Erneuerungen und Barrierefreiheit umgesetzt werden. Die Flächen des direkt angrenzenden Von-Freyberg-Parks wurden in die Überlegungen mit einbezogen, um der innerstädtischen Grünanlage wieder Aufenthaltsqualität und Erholungsfunktion zu geben.

Ziel des interdisziplinären Wettbewerbes war es, ein übergreifenden Gestaltungskonzept für den hoch frequentierten öffentlichen Raum zu entwickeln, das eine attraktive Visitenkarte für die Stadt Füssen bietet und eine Grundlage für die weitere technische Umsetzung darstellt.

Die Neugestaltung des ZOB einschließlich Überdachungen der Wartebereiche, Planung der Verkehrsflächen und Einbindung ins Umfeld waren Inhalte des Realisierungsteils. Grundlage dafür war ein bereits vorliegender und im Stadtrat beschlossener Entwurf für die Verkehrsführung und funktionale Organisation des ZOB (Planungsbüro Kölz), der auch Inhalt des laufenden Bebauungsplanverfahrens für das Bahnhofsumfeld (W 43) ist.

Möglichkeiten zur Aufwertung des anschließenden Von-Freyberg-Parks waren in einem kombinierten Ideenteil mit zu untersuchen. Unter Schonung des Grünbestandes galt es, Wegeführung, Aufenthaltsbereiche, Spielplatz und Flächen für temporäre Marktstände neu zu entwerfen. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der gestalterischen Verknüpfung der unterschiedlichen Stadträume und der nachhaltigen Sicherung der Entwicklung der Parkflächen.

Im Rahmen des Wettbewerbs hat das Preisgericht den Beitrag der Architektengemeinschaft Lohrer.Hochrein Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH, München und Löhle Neubauer Architekten, Augsburg mit dem 1. Preis bedacht. Im Rahmen der Sitzung wird ein Vertreter des Siegerbeitrages deren Arbeit bzw. Vorschlag der künftigen Gestaltung bzw. Umsetzung entsprechend vorstellen.

Zur Info für den Stadtrat dazu kurz die Beurteilung des Preisgerichts zu diesem Beitrag:

„Die Arbeit „Vom Nebeneinander zur Einheit“ beschreibt schon im Titel eine sehr klare und eindeutige Reaktion auf die heutigen Missstände: Durch eine gut gegliederte und durchdachte Strukturierung der Flächen wird zum einen eine überzeugende Verbindung zwischen dem neuen Bahnhofsplatz und dem Von-Freyberg-Park hergestellt, zum anderen wird die Eigenständigkeit der beiden Bereiche unterstrichen. Die geplante Überdachung trägt dazu auf sinnfällige Weise bei, indem sie als Wandelhalle mit großzügigem, nach beiden Seiten ausgerichteten Wartebereich die Nahtstelle akzentuiert und durch gut gesetzte Zäsuren gleichzeitig öffnet. so bleiben auch prägende Sichtachsen, wie die zum Hohen Schloss, erhalten. Das große Dach wird auf diese Weise in drei Abschnitte gegliedert, die ihm, zusammen mit der spielerisch gesetzten Stützenfolge, trotz seines Volumens, eine rythmisch-melodische Leichtigkeit verleihen.

Das Dach bildet ein markantes, identitätsstiftendes Tor zum Ort und gleichzeitig ein kräftiges Gegengewicht zum Bahnhofsgebäude. Zwar werden Höhe und optisch wirksame Masse der „schwebenden Skulptur“ zunächst kontrovers diskutiert, jedoch wird die bildkräftige Großform, die – neben der Bergsilhouette – in ihrer differenzierten Abfolge unter anderem an Dachlandschaften der Altstadt oder auch Allgäuer Stadelfronten erinnert, insgesamt sehr positiv und für den Ort passen beurteilt.

Lediglich die vorgeschlagene Deckung in Holz wird infrage gestellt, da sie aufwändig in Herstellung und Unterhalt wäre und aus der Fußgängerperspektive womöglich ohnehin nicht wahrnehmbar ist.

Das Dach westlich des Bahnhofsgebäudes, unter dem die Fahrradstellplätze angeordnet sind, ergänzt die Gesamtanlage stimmig, müsste jedoch, um die Zugänglichkeit zu den Bahnanlagen zu gewährleisten, in der weiteren Entwicklung gekürzt werden. Zudem muss der im westlichen Teil des Busbahnhofs situierte private Parkplatz zugänglich bleiben; hier müsste deshalb das Kassler Bord unterbrochen werden.

Die Gestaltung des Von-Freyberg-Parks ist maßvoll und nimmt Rücksicht auf die Grünstrukturen. Neben der gut nutzbaren Spiel- und Festwiese stellen die weiteren Gestaltungsvorschläge einen interessanten Beitrag dar. Der  Park verspricht eine hohe Freiraum- und Aufenthaltsqualität. Die vorgeschlagene Anordnung der Marktstände ist funktional hervorragend gelöst.

Insgesamt überzeugt die Arbeit durch eine geglückte Verbindung von struktureller Klarheit und Präzision in der Durcharbeitung mit einem durchaus poetischen Ansatz und einem guten Gefühl für den Ort.“

Im Rahmen der Vorbereitung der Beauftragung wurde der Planungsgemeinschaft auch aufgegeben, zu den Anregungen des Preisgerichts die Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Entwurfs zu prüfen und dazu Aussagen zu treffen. Darauf wird das Planungsbüro im Rahmen der Vorstellung entsprechend eingehen.

In einer der nächsten Sitzungen, voraussichtlich im Januar, ist dann vorgesehen, dem Stadtrat den entsprechenden Ingenieurvertrag für die Beauftragung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Vorstellung in dieser heutigen Sitzung dient nur der Information des Stadtrates über das Wettbewerbsergebnis, das letztlich auch Inhalt in den im nächsten Tagesordnungspunkt folgenden Bebauungsplan W 43 finden wird.

Wegen der Vorstellung des Wettbewerbssiegers wird auf die in der Anlage beiliegende Präsentation verwiesen. Eine Beschlussfassung ist dazu nicht erfolgt.

zum Seitenanfang

3. Bebauungsplan W 43 - Ottostraße / Bahnhofstraße, erste Änderung; Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen; Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs und Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. der nochmaligen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, mit Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 15.02.2019 lag in der Zeit vom 20.03.2019 bis 23.04.2019 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Begleitend dazu fand am 04.04.2019 im Haus der Gebirgsjäger eine öffentliche Bürgerinfor-mationsveranstaltung statt, in der die Planung vorgestellt und Fragen erörtert wurden.

Hinsichtlich des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) fand zwischenzeitlich ein Architektenwett-bewerb statt. Die Ergebnisse des Siegerentwurfes wurden in den Entwurf des Bebauungsplanes integriert. In Bezug auf den Von-Freyberg-Park beinhaltet das Wettbewerbsergebnis einen Ideenteil.

Zur Beurteilung der Stellungnahmen insbesondere hinsichtlich der Umgestaltung der Bahnhofstraße fand am 07.10.2019 mit den Mitgliedern des Stadtrates und weiteren fachlich Beteiligten eine Besichtigung vor Ort statt.

Auf die beigefügten Abwägungsvorschläge des Büros Kölz, sowie den diesbzgl. Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und den zugehörigen Fachgutachten wird verwiesen (siehe Anlagen).

Beschlussvorschlag

  1. Beschlüsse zur Abwägung der Stellungnahmen gemäß Anlagen.

  1. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


Der Stadtrat stimmt  den Abwägungen und Veränderung zu. Er beschließt eine Überarbeitung bis ende Februar, um diesen Bebauungsplan noch  in der jetzigen Wahlperiode abzuschließen.

Jürgen Doser bittet dann die neuen Abwägungen  mit dem Fraktionsbeirat zu beraten.

Diskussionsverlauf

Prof.Dr.Dr. Zettler führt aus, dass die Entscheidung, den Freyberggarten mit dazu zu nehmen richtig gewesen sei. Herr Lohrer habe hier von einer Wandelhalle gesprochen und nicht von einer scharfen Kante. Er zeigt anhand des Planes die Verschiebung der Baugrenze und die Verschiebung bei der Straßenführung. Er schlage vor, die Verkehrsanlage als Vorschlag und nicht als Festsetzung im Bebauungsplan, ebenso wie die Baugrenze, mit aufzunehmen. Die großen Bäume bleiben stehen.

Sodann erläutert Markus Schaible die Einzelheiten zu den Abwägungen und Anregungen.

Beschluss

  1. Beschlüsse zur Abwägung der Stellungnahmen gemäß Anlagen.

  1. Der Stadtrat billigt den vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.


Der Stadtrat stimmt  den Abwägungen und Veränderung zu. Er beschließt eine Überarbeitung bis ende Februar, um diesen Bebauungsplan noch  in der jetzigen Wahlperiode abzuschließen.

Jürgen Doser bittet dann die neuen Abwägungen  mit dem Fraktionsbeirat zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Schwangau - Füssen und der Anton-Sturm-Mittelschule sowie Neubau einer Dreifachsporthalle; Künftige Wärme- und Kälteerzeugung Errichtung einer Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Insgesamt stehen im Hinblick auf den in Arbeit befindlichen Bauentwurf für diese Maßnahmen noch mehrere Entscheidungen aus, die nun getroffen werden sollten:

  1. Veranstaltungsraum im Schulkomplex

Der Verwaltung liegt ein Antrag vor, indem das Problem von Füssener Vereinen bei Veranstaltungen beschrieben wird, bei denen mehr als 200 Besucher erwartet werden. In diesem Antrag wird die zukünftige Schulsportturnhalle als möglicher Veranstaltungsort genannt. Diese sollte lt. Antragsteller folgendes berücksichtigen:

  1. Es sollte in Nähe zur Halle ein Stauraum für die Podeste vorgesehen werden.
  2. In irgendeinem Haushalt sollte die Anschaffung von Podesten vorgesehen werden (das Gymnasium hat Leichtbaupodeste, die von einer Person aufgebaut werden können und ausreichend Stabilität bieten)
  3. Für die Bühnentechnik sollte etwas zusätzlicher Strom vorgesehen werden.
  4. Der Hallenboden sollte in etwas besserer Qualität gewählt werden, der auch mit Straßenschuhen betreten werden darf (so ein Boden wurde auch in der Realschule verlegt).
  5. Eine Beleuchtungsschiene für Leuchtkörper im Bereich der geplanten Bühne vorsehen (dazu wäre dann auch ein Gerüst nötig, um Leuchtkörper anzubringen -> siehe Roßhaupten)

Eine Lösung in der Turnhalle (wie vorgeschlagen) wird von Seiten der Verwaltung nicht favorisiert. Ein Boden, der mit Straßenschuhe zu betreten ist, wäre ein Kompromiss zum klassischen Sportboden. In der Turnhalle wird täglich bis  in die Nacht hinein Sport (sowohl schulisch als auch von Vereinen und Gruppierungen) betrieben. Für gelegentliche Veranstaltungen hier einen Kompromiss einzugehen halten wir nicht für sinnvoll. Der Eintrag von Splitt und ähnlichem ist für jeden Sportboden ungeeignet. Alternativ würden wir hier einen Boden zum Abdecken bevorzugen,  der aber auch mit Auf und Abbau einen nicht unerheblichen Aufwand nach sich zieht.

Bei der Planung der Sporthalle als Versammlungsstätte müssten unter anderem folgende Punkte in der aktuellen Planung neu bewertet und überplant werden.

  • Der Stellplatzschlüssel für eine Versammlungsstätte müsste berücksichtigt werden. Ob es hier zu einer Erhöhung der Stellplätze kommt, hängt von der künftigen Größe (Sitzplätze) ab und muss geklärt werden.
  • Toilettenräume in ausreichender Anzahl wären für die Veranstaltungen vorzuhalten.
  • Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöschanlage, Rauchabzugsanlage, Brandmeldeanlage und Alarmierungsanlage wären zu berücksichtigen.
  • Die Lüftungsanlage sollte dann für eine Versammlungsstätte abhängig von der max. Besucherzahl ausgelegt werden.

Wenn eine Veranstaltungsstätte in der Schule verwirklicht werden soll sieht die Verwaltung den Aula-/Mensa-Bereich als die bessere Wahl an. Eine Bestuhlung für gut 400 Besucher wäre möglich. Ein Catering könnte z.B. in der Eingangshalle der Grundschule erfolgen. Der Boden müsste nicht extra abgedeckt werden. Auch hier wären aber die oben angesprochenen Punkte in der Planung neu zu berücksichtigen. Akustisch sollte der Raum vom Bauphysiker neu betrachtet werden.

Sämtliche angesprochenen Maßnahmen einschließlich den geänderten Planungsbedingungen werden nicht gefördert werden. Eine Überprüfung der Mehrkosten steht noch aus.

In der anschließenden Beratung sprach sich der Stadtrat gegen die Errichtung einer Versammlungsstätte in der Schule aus.

  1. Allwetterplatz

Die bisherige und mit dem Schulausschuss abgesprochene Planung sieht eine Freifläche auf dem Allwetterplatz der Schule vor, der konzeptionell einen erweiterten Pausen- und Betreuungsbereich auf dem Schulgelände beinhaltet. Allerdings wird diese so nicht gefördert werden.  

Wenn eine Förderung gewünscht ist, müsste das Spielfeld gemäß Vorgaben der FAZR eine Dimensionierung von 20,00 m x 28, 00 m aufweisen. Momentan geplant und mit dem Schulausschuss besprochen sind 25,00 m x 13,00 m, die für die Mittagsbetreuung sowie der Pausenbenutzung eine Freifläche auf der südlichen Fläche des Areals erlauben würde, die ansonsten entfallen würde.

Eine integrierte Weitsprunganlage ist obligatorisch. Ohne Weitsprunganlage ist keine Förderung möglich.

Eine trapezförmig angeschlossene Hochsprunganlage ist nicht zwingend erforderlich. Ohne diese, reduzieren sich jedoch der Kostenrichtwert und entsprechend auch der Fördersatz.

Gemäß Zuweisungsrichtlinie liegen wir bei dem Allwetterplatz mit angebauten Hoch- und Weitsprunganlagen bei einem Kostenrichtwert von 110.400,00 €. D.h. bei 50% Fördersatz liegen wir bei 55.200,00 € Förderung.

Da das größere Spielfeld aber auch mehr Kosten verursacht ist der nicht geförderte Eigenanteil geringer als die pauschal angesetzten 55.200,- €

Im Weiteren möchten wir noch kurz die Vor- und Nachteile aufzeigen, wenn das Spielfeld gem. förderfähiger Dimensionierung geplant wird:

Vorteile:
+        Förderung
+        Größere Sportfläche
+        Bessere Sicht auf Sportfeld, falls das Dach der TG-Abfahrt zum Sitzen („Tribüne“) genutzt wird

Nachteile:
  • Konzept des erweiterten Pausen- und Betreuungsbereichs geht verloren (funktional + visuell)
  • Gefahrenbereich wegen der Anlaufbahn der Weitsprunganlage vor dem Gebäudeausgang der Mittagsbetreuung
  •        Flächenausnutzung TG-Decke suboptimal, keine Optimierung zur Bestandssituation

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile schlägt die Verwaltung vor an der bisherigen Planung für den Allwetterplatz  festzuhalten.


  1. Kälte- und Wärmeerzeugung und Photovoltaik

Im Rahmen der Beratung wurden die Vorschläge zur künftigen Wärme- und Kälteerzeugung sowie zur Errichtung einer Photovoltaikanlage vom Planungsteam vorgestellt, kostenmäßig erläutert und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Diese Entscheidungen sind für die Erarbeitung der entsprechenden Planungsentwürfe einschl. der Kostenberechnung nun erforderlich.

Beschlussvorschlag

  1. Veranstaltungsraum im Schulkomplex

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an der bisherigen Planung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule fest und verzichtet darauf, der Anregung im Schulkomplex eine Versammlungsstätte einzurichten, nachzukommen.

Abstimmung: 22 : 0

  1. Allwetterplatz

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an der bisherigen, gemäß Ziffer 1 ergänzten Planung fest und verzichtet auf die Errichtung eines förderfähigen Allwetterplatzes.

Abstimmung : 22 : 0


  1. Kälte- und Wärmeerzeugung & Photovoltaik

Der in den beiliegenden Präsentationen aufgezeigten Kälte- und Wärmeerzeugung sowie der Errichtung der beschriebenen Photovoltaikanlage im Zuge der Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule und der Anton-Sturm-Mittelschule wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend weiter zu arbeiten.

Abstimmung: 21 : 0   Ursula Lax hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 1

Veranstaltungsraum im Schulkomplex

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an der bisherigen Planung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule fest und verzichtet darauf, der Anregung im Schulkomplex eine Versammlungsstätte einzurichten, nachzukommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Allwetterplatz

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält an der bisherigen, gemäß Ziffer 1 ergänzten Planung fest und verzichtet auf die Errichtung eines förderfähigen Allwetterplatzes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

Kälte- und Wärmeerzeugung & Photovoltaik

Der in den beiliegenden Präsentationen aufgezeigten Kälte- und Wärmeerzeugung sowie der Errichtung der beschriebenen Photovoltaikanlage im Zuge der Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule und der Anton-Sturm-Mittelschule wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend weiter zu arbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ursula Lax hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

zum Seitenanfang

5. Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Grund- und Mittelschule in Füssen soll umgebaut und erweitert werden. Mit dem Umbau werden dreigeschossige Gebäudeteile mit absoluten Höhen bis zu 12 m (wie bei einer viergeschossigen Bebauung) entstehen. Hinsichtlich der baurechtlichen Zulässigkeit dieser Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stellt sich die Frage, ob die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist oder die Zulässigkeit über die Planersatzvorschrift des § 34 BauGB begründet werden kann. Aus Sicht der Stadt Füssen wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus Zeit- und Kostengründen zu vermeiden. Das Landratsamt Ostallgäu vertritt jedoch die Auffassung, dass aufgrund der geplanten Geschosszahl bzw. der absoluten Höhen ein Bebauungsplan erforderlich sei.

Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Ostallgäu ist es erforderlich, zur Umsetzung der aktuellen Planung zum Umbau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser muss mindestens das geplante Maß der baulichen Nutzung (Höhen der Gebäude, Bebauungsdichte) und den Immissionsschutz (insb. Tiefgarage etc.) regeln. Eine Aufstellung als einfacher Bebauungsplan ist insoweit ausreichend.

Für den Förderantrag ist der Nachweis des vorhandenen Baurechts erforderlich, weswegen die Einleitung des Verfahrens aktuell notwendig ist

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest für das in beigefügtem Plan dargestellte Gebiet. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das eingeleitete Projekt zum Umbau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule. Insbesondere zu regeln sind das geplante Maß der baulichen Nutzung (Höhen der Gebäude, Bebauungsdichte) und der Immissionsschutz in Zusammenhang mit den Verkehrsanlagen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest für das in beigefügtem Plan dargestellte Gebiet. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das eingeleitete Projekt zum Umbau und der Sanierung der Grund- und Mittelschule. Insbesondere zu regeln sind das geplante Maß der baulichen Nutzung (Höhen der Gebäude, Bebauungsdichte) und der Immissionsschutz in Zusammenhang mit den Verkehrsanlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26. November 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Stadtratssitzung am 26. November 2019 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 26. November 2019 wird genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 26. November 2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7
zum Seitenanfang

7.1. Parken Baumeister-Fischer.Straße/Knöringenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Wolfgang Bader spricht die Parksituation  an der Baumeister-Fischer-Straße/Knöringenstraße an. Es sei dermaßen zugeparkt, dass man beim Rausfahren nichts sehen könne. Er bittet um Prüfung.

zum Seitenanfang

7.2. Eingangstüre Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Magnus Peresson bemängelt, dass der Haupteingang des Rathauses bereits um 17.00 Uhr zugeschlossen sei. An Sitzungstagen müsse er offen bleiben. Der Vorsitzende sagte dies zu.

zum Seitenanfang

7.3. P-Seminar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Nikolaus Schulte berichtet über sein Interview mit dem P-Seminar des Gymnasiums. Sie haben eine Frage bezüglich der Wahl gestellt. Danach sind diejenigen Personen wahlberechtigt, die eine Wohnung in Füssen unterhalten. Wenn diese nur als Nebenwohnung benutzt wird, wäre zu prüfen, ob hierfür auch Zweitwohnungssteuer fällig und auch festgesetzt wird.

Peter Hartl sagte zu, dass dies natürlich auch entsprechend geprüft und nachgefragt werden wird.

zum Seitenanfang

7.4. Ticketschalter der Bahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt

Georg Waldmann bemängelt, dass der Ticketschalter der Bahn im Bahnhofsgebäude geschlossen ist.

Der Bürgermeister hat mit Herrn Jakob von der Deutschen Bahn gesprochen: Danach werde der Ticketcenter in Zukunft  die Bahnfahrkarten verkaufen. Bisher hat es gut funktioniert.  Der Vorsitzende werde sich aber vor Ort nochmals informieren.

Dr. Martin Metzger  wirft ein, dass es viele Tickets gebe, die nicht übers Internet gebucht werden können. Die werde dann die Dame auch nicht lösen können.

Ilona Deckwerth ergänzt, dass die Bahn die Strecke an eine ande re Organisation weitergegeben habe.

zum Seitenanfang

7.5. Sitzungsgeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.5

Sachverhalt

Dr. Christoph Böhm ist überrascht von dem eingangs gefassten Beschluss, das heutige Sitzungsgeld der Aktion 1000 Schulen für Afrika zu spenden. Er fragt noch, ob der Vorsitzende auch Sitzungsgeld erhalte. Die wurde verneint, aber der Vorsitzende ergänzte, dass er ebenfalls entsprechend spenden werde.

zum Seitenanfang

7.6. Jahresabschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende dankt dem Stadtrat für die erfolgreiche Arbeit und dass mit dem nötigen Respekt die Entscheidungen der Mehrheit akzeptiert werden.

Sodann gibt er eine kurze  Statistik  bezüglich der Anzahl der Sitzungen  sowie deren Dauer bekannt.

Er dankt den Mitarbeiter für die gute Zusammenarbeit, der Presse für die Berichterstattung  und wünscht besinnliche Weihnachten im Kreise der Familie. Er weist auf das Geschenk, einen  typischen Füssen Schirm, hin.

Nikolaus Schulte erwidert die guten Wünsche im Namen des Stadtrates. Er dankt ebenfalls der Verwaltung. Die heutige Sitzung habe alle Attribute, die eine Sitzung interessant machen. Alle hier wollen Füssen voranbringen. Gefasste Beschlüsse dürften nicht wieder aufgehoben werden. Abschließend wünscht er dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung ein  schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr.

zum Seitenanfang

7.7. Nichtöffentliche Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschliessend 7.7

Sachverhalt

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit entfällt der nichtöffentliche Teil der Sitzung. Der Stadtrat begrüßte dieses Vorgehensweise.

Datenstand vom 23.01.2020 09:31 Uhr