Datum: 16.07.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
1.1 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
2 Vorberatung des Nachtragshaushalt 2019
3 Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Grund- u. Gewerbesteuer); Vorberatung
4 Errichtung von drei Bushäuschen (Oberkirch, Schlickestraße & Alatsee-Einfahrt); Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen
5 2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung; Vorberatung der Änderungssatzung
6 Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des städtischen Wappens
7 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. April 2019
8 Anträge, Anfragen

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 1
zum Seitenanfang

1.1. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

In den letzten beiden Sitzungen hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss folgende Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst, die nun bekanntgegeben werden:

  • Anschaffung einer neuen, den heutigen Anforderungen entsprechenden Telefonanlage für das Rathaus und die Außenstellen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf einmalig knapp 10.000 €, die jährlich wiederkehrenden Kosten liegen bei rund 1.000 €

  • Ebenfalls beschlossen wurde die Anschaffung eines Ratsinformationssystems, mit dem künftig (voraussichtlich schon ab Ende Juli) die Sitzungsinformationen sowohl für die Stadtratsmitglieder als  auch – soweit sie den öffentlichen Sitzungsteil betreffen – für die interessierte Öffentlichkeit bereitgestellt werden (sowohl die Einladung als auch später dann die Niederschrift). Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig rund 7.300 €  bzw. jährlich rund   260,00 €

  • Schließlich wurde auch noch die Erweiterung des Online-Service-Angebotes der Stadt Füssen beschlossen. Voraussichtlich ab Oktober 2019 können bequem von zu Hause aus und 24 Stunden am Tag bzw. 7 Tage die Woche verschiedene Dienstleistungen erledigt werden, ohne dazu an die Öffnungszeiten im Rathaus gebunden zu sein:

    • MESO - Informationsregister (MESO-IR)
    • Melderegisterauskunft (incl. einfacher MRA für registrierte/gelegentliche Nutzer, Behördenauskunft und Schnittstelle für automatisierte Anfragen von Powerusern)
    • MESO-Postbox (automatische Antragsannahme und -Verarbeitung)
    • Auskünfte, Bescheinigungen, Anträge (z. Zt. einfache/erweiterte Meldebescheinigung, ASP, ÜSP, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft, Reisedokument für Kinder, Verlusterklärung eines Dokumentes, Bereitschaftserklärung Wahlhelfer)
    • Meldevorgänge (z. Zt. Voranmeldung Zuzug/Umzug, An-/Abmeldung einer Nebenwohnung, Statuswechsel)
    • Pass-/PA-Statusabfrage
    • Wohnungsgeber (Änderung/Auskunft)
    • Wasserzählerkarte ONLINE (beim Einsatz von CIP-KD)
    • Online Wasserzählermeldung an die Gemeinde. Der Zählerstand wird nach vorheriger Plausibilitätsprüfung automatisch in CIP-KD eingelesen
    • An-/Abmeldung der Hundesteuer
    • SEPA – Lastschriftmandant
    • Fundinfo ist eine moderne Internetlösung als ASP-Anwendung mit zentralem Datenbestand und Informationsverbund aller angebundenen Fundinfostellen.

Das Serviceangebot soll künftig im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten laufend erweitert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf einmalig 3.500 € bzw. jährlich 416,00 €. Sobald das Angebot nutzbar ist, werden die Bürgerinnen und Bürger dazu noch gesondert über die örtlichen Tageszeitungen informiert.

  • Ebenfalls beschlossen wurde die Beschaffung einer Tauchpumpe Magirus Fire PFPN 10-1000 (als Ersatz für die 33 Jahre alte, defekte Pumpe) von der Firma dbs Denzel Brandschutzservice in Burgrieden zum Preis von 11.412,12 € für die Freiwillige Feuerwehr Füssen-Stadt; vorausgegangen waren drei Angebote.

Schließlich hat der HFP  auch noch die Beschaffung eines Piaggio Porter Maxxi über das Autohaus Armin Birk, Sigmarszell zum Angebotspreis von 22.426,00 € beschlossen. Auch hier waren 3 Angebote vorausgegangen. Das neue Fahrzeug soll den bestehenden Fuhrpark ergänzen und bietet die Gewähr für einen effektiveren und vielfältige Einsatzmöglichkeiten.  

zum Seitenanfang

2. Vorberatung des Nachtragshaushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Zur Sachverhaltsdarstellung wird auf die beiliegenden Unterlagen zum 1. Nachtragshaushalt der Stadt Füssen, dort insbesondere auf den Vorbericht, in dem die wesentlichen Angaben enthalten sind, verwiesen. Nach der Erläuterung der beiliegenden Unterlagen, zusammengefasst in einer kurzen Präsentation, beantwortete Marcus Eckert noch  die gestellten Fragen.

Beschluss

  1. Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 im vorgelegten Entwurf zu beschließen.

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Nachtragshaushaltsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

zum Seitenanfang

3. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Grund- u. Gewerbesteuer); Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 30.07.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Wie bereits bei den Haushaltsberatungen angekündigt, schlägt die Kämmerei vor, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer künftig nicht mehr im Rahmen der Haushaltssatzung festzulegen, sondern dafür eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen.

Größter Vorteil ist dabei die vorausschauende Planbarkeit der Einnahmen, insbesondere was die Grundsteuer betrifft. Die Hebesätze können bereits im Vorfeld der Haushaltsplanungen angepasst und festgelegt werden; die politische Diskussion von ggf. erforderlichen Erhöhungen damit von haushalterischen Notwendigkeiten abgekoppelt werden.

Der Entwurf der beiliegenden Hebesatzsatzung geht dabei von gleichbleibenden Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer aus.

Auch im Hinblick auf die Reform der Grundsteuer und die von der Berliner Koalition vereinbarte Länderöffnungsklausel, von der Bayern Gebrauch machen will, eröffnet die Hebesatzsatzung die Möglichkeit auf die Rechtsänderung zu reagieren und den neuen Grundsteuerhebesatz bereits frühzeitig festzusetzen. Damit kann Rechts- und Planungssicherheit sowohl für den Haushalt als auch die Bürger Füssens geschaffen werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat eine gesonderte Hebesatzsatzung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.

zum Seitenanfang

4. Errichtung von drei Bushäuschen (Oberkirch, Schlickestraße & Alatsee-Einfahrt); Finanzierung und Durchführung der Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 1. November 2018 hat Herr Bader für die Fraktion der SPD Antrag auf Errichtung eines Buswartehäuschens an der Schlickestraße gestellt. Der Antrag wurde am 5. November 2018 an die Amtsleiter verteilt. In diesem Zusammenhang wurde in einer früheren AL-Besprechung auch noch das Thema „Haltestelle am Alatsee“ angesprochen.

In der Sitzung am 16. April 2019 wurde der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss über diesen Antrag und die Absicht, hierfür einen Zuwendungsantrag zu stellen, informiert.

Zwischenzeitlich wurden die Zuwendungsanträge zur Förderung aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vorbereitet.

Für folgende Haltestellen wurden Zuwendungsanträge gestellt:

a)        Haltestellenname: ‚ Weissensee-Schlickestraße‘    an der Schlickstraße, Gemarkung Weissensee
b)        Haltestellenname: ,Geometerweg‘      an der Straße westlich raus nach Weissensee an der Einmündungsstraße zum Alatsee, in der Gemarkung Füssen
c)        Haltestellenname:  ,Oberkirch‘   in Weissensee-Oberkirch an der Hauptstraße westlich vom Bad

Die Kosten stellen sich für die einzelnen Haltestellen voraussichtlich so dar (einschl. der Fundamentierungsarbeiten):

a)        Haltestellenname: ‚ Weissensee-Schlickestraße‘:  
17.003,83 Euro brutto  inkl. Elektronisches Infosystem,( das von der Verwaltung kommt.)
b)        Haltestellenname: ,Geometerweg‘:    
9.661,99 Euro brutto  inkl. Elektronisches Infosystem,  
c)        Haltestellenname:  ,Oberkirch‘ :
16.386,14  Euro brutto  inkl. Elektronisches Infosystem,          

Mit folgenden Zuwendungen rechnen wir bzw. folgende Zuwendungen haben wir beantragt:

Für alle drei den Landkreiszuschuss über  2.500,- Euro.
a)        Haltestellenname: ‚ Weissensee-Schlickestraße‘:  zusätzlich den Zuschuss der Regierung v. Schwaben (GVFG) über 5.000,- Euro. Macht hier in Summe: 7.500,- Förderung
b)        Haltestellenname: ,Geometerweg‘: Macht hier  nur 2.500,- Förderung, da es nur ein Ersatzhäuschen ist.
c)        Haltestellenname:  ,Oberkirch‘:  zusätzlich den Zuschuss der Regierung v. Schwaben über 5.000,- Euro. Macht hier  Summe: 7.500,- Förderung

Für alle drei Wartehäuschen ergeben sich so voraussichtliche Gesamtkosten lt. Angeboten der Fa. Briemle, Fa. Hubert Schmid in Höhe von  43.051,96 brutto; die beantragte Förderung beträgt insgesamt 17.500,00 €, sodass ein Eigenanteil in Höhe rund 26.000 € bei der Stadt verbleiben wird.
Für die Haltestellen ‚Geometerweg‘ und ‚Oberkirch‘ liegen jeweils schon Bewilligungen vor. Von  der Haltestelle ‚ Weissensee-Schlickestraße‘  liegt der Antrag mit Unterlagen in Bearbeitung bei Regierung von Schwaben.

Beschluss

Der Errichtung der nachfolgenden drei Buswartehäuschen zu den im Sachvortrag genannten voraussichtlichen Kosten in Höhe von insgesamt 43.051,96 € wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgter Zuwendungsbewilligung bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn die Arbeiten auszuschreiben (soweit noch nicht geschehen) und an den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.

zum Seitenanfang

5. 2. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung; Vorberatung der Änderungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2010 – 2013 hat sich der Bayer. Kommunale Prüfungsverband unter anderem auch mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Füssen beschäftigt. Thema war die Regelung in § 5 Abs. 2 EBS, die folgende Bestimmung enthält: „Soweit Erschließungsanlagen i. S. des § 2 Abs. 1 Sackgassen enden, ist für den erforderlichen Wendehammer der Aufwand bis zur zweifachen Gesamtbreite der Sackgasse beitragsfähig.“

Der BKPV hat dazu empfohlen, diese Bestimmung dahingehend zu ändern, dass die gesamten Kosten von erforderlichen Wendehämmern zum beitragsfähigen Aufwand zählen, da die Praxis zeigt, dass in Baugebieten regelmäßig Wendehämmer erforderlich sind, die das Doppelte der Breite der zugehörigen Sackgasse überschreiten. Die derzeitige Regelung, so der BKPV weiter, erscheint im Hinblick auf § 127 Abs. 1 BauGB problematisch. Hier wird die Stadt über die Eigenbeteiligung (§ 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) und die Ausschlusstatbestände des § 128 Abs. 3 BauGB hinaus mit einem Aufwand belastet. Gelangt die Stadt im Rahmen ihres Planungsermessens zu dem Ergebnis, dass die Ausführung von Erschließungsmaßnahmen für die Nutzung der erschlossenen Grundstücke erforderlich ist (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB), ist dies beitragsfähiger Aufwand.

Der Empfehlung des BKPV wird am einfachsten dadurch Rechnung getragen, dass die bisherige Regelung in der Änderungssatzung ersatzlos gestrichen wird.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Erschließungsbeitragssatzung entsprechend dem Bericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes aus den Jahren 2010 – 2013 entsprechend dem beiliegenden Satzungsentwurf zu ändern.

zum Seitenanfang

6. Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des städtischen Wappens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bei der Verwaltung gehen immer wieder mal Anfragen auf Verwendung des städtischen Wappens ein. Viel öfter ist festzustellen, dass das städtische Wappen verwendet wird, ohne dass hierfür angefragt worden ist, geschweige denn, dass eine Genehmigung vorläge.

Das Wappen als gemeindliches Hoheitszeichen darf von Dritten nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt verwendet werden.

Um hier künftig eine möglichst einheitliche Handhabe zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die Verwendung des städtischen Wappens mit der beiliegenden Richtlinie zu regeln. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss möge diese Richtlinie vorberaten und sodann dem Stadtrat eine entsprechende Empfehlung dazu geben.

Beschluss 1

Der Antrag auf Erhöhung der im Entwurf der Richtlinie vorgesehenen Gebühr in Höhe von pauschal 20,00 € auf 30,00 € wird zugestimmt.

Beschluss 2

Dem Erlass einer Richtlinie zur Verwendung des städtischen Wappens wird grundsätzlich zugestimmt. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Richtlinien (ggf. unter Maßgabe folgender Änderungen):

zum Seitenanfang

7. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. April 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 16. April 2019 an.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 16. April 2019 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

8. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 16.07.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Tiroler Straße
Wolfgang Bader  spricht die Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Tiroler Straße an. In der Kaminkurve sind 30 km/h, dann auf einer Länge von ca. 200 m 50 km/h und dann wieder 30 km/h. Könnte man das nicht einheitlich auf 30 km/h beschränken? Nikolaus Schulte entgegnet, dass diese schon öfter mit der Unteren Verkehrsbehörde am Landratsamt besprochen wurde und dass es gute Gründe in der Örtlichkeit für diese unterschiedlichen Beschränkungen gäbe.


Schwangauer Straße
Gerlinde Wollnitza erklärt, dass seit Sperrung der Ritterstraße alle Anwohner usw. über die Schwangauer Straße fahren müssen. Die Ausfahrt an der Theresienbrücke in die Schwangauer Straße ist sehr unübersichtlich. Sie regt an, dort einen Verkehrsspiegel zu prüfen. Der Vorsitzende antwortet, dass er dies beim Straßenbauamt beantragen könne.


Antrag der Freien Wähler
Christine Fröhlich erinnert an den Antrag der Freien Wähler vom April 2019 zum Thema Freiwillige Leistungen. Dieser müsste nach der Geschäftsordnung spätestens im Juli behandelt werden. Peter Hartl erklärt, dass es in der nächsten Sitzung nicht möglich sein werde, diesen Punkt auch noch zu behandeln. Sie Sitzung müsse angesichts der Fülle der Tagesordnungspunkte bereits um 16.00 Uhr beginnen und werde sicher bis 21.30 Uhr dauern. Dagmar Rothemund  wirft ein, dass 16.00 Uhr für berufstätige Menschen nicht machbar ist.


BLZ
Nikolaus Schulte berichtet, dass der EVF mit viel Engagement die Kabinen saniere. Hier dürfe kein Wasser mehr  eindringen. Der Vorsitzende erklärt, dass Gespräche mit der Landtagsabgeordneten Angelika Schorer, der Landrätin Zinnecker und dem Architekturbüro Deyle stattgefunden haben.  

Datenstand vom 02.08.2019 20:11 Uhr