Datum: 15.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 21:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
1.1 Bekanntgabe dringlicher Vergaben
1.2 Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
2 Bundesleistungszentrum Füssen; Umrüstung der Beleuchtung auf LED
3 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
4 Neuerlass der Satzung über die Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung; Vorberatung des Satzungsentwurfs
5 Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze, Einführung der Funktion der Kartenzahlung und des sog. Handyparkens
6 Beitritt zum Förder- und Freundeskreis Ludwigs Festspielhaus Füssen
7 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 16. Juli 2019
8 Anträge, Anfragen
8.1 Toiletten am Bahnhof
8.2 Hinweisschild Augsburg
8.3 Geländer an der Treppe zur Morisse

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 1
zum Seitenanfang

1.1. Bekanntgabe dringlicher Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

  1. Ehemaliges Kloster St. Mang – Konservierung des baulichen Bestandes im Kreuzgang

Nachdem sich im Sommer 2018 erhebliche Schäden an den historischen Putzen und Wandmalereien festgestellt wurden, hat die Restauratorin Frau Porst begleitet von bauphysikalischen Analysen, Voruntersuchungen durchgeführt, und Maßnahmen definiert, die  notwendig sind um die Substanz zu sichern und zu erhalten. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde eine Kostenschätzung der aus restauratorischer Sicht erforderlichen Maßnahmen erstellt, die die Grundlage dieses Angebots darstellt.

Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten wurden die Arbeiten an Frau Porst vergeben, um die fortgeschrittene Schädigung der mittelalterlichen Wandbemalungen zu unterbinden. Die Kostenaufstellung der erforderlichen Maßnahmen beläuft sich auf 25.337,48€ brutto.

  1. Erweiterung des Sonnenschutzes in der Kindertagesstätte Zwergenburg

Im vergangenen Jahr wurde die Beschattung der Terrasse mit einer Pergola-Markise hergestellt. In diesem Jahr soll der zweite Abschnitt, der hintere Teil der Terrasse mit der baugleichen Markise verschattet werden. Da die Befestigung vom Statiker vorgegeben wurde und auch die Ansicht und Bedienung der ersten Markise entsprechen soll, erwies es sich als sinnvoll, diese Maßnahme an die damals ausführende Firma zu vergeben. Der Auftrag wurde deshalb der Fa. Hartig, Mauerstetten gemäß deren Angebot in Höhe von 14.130,06 € erteilt.

  1. Erneuerung des Pflasterbelages in der Kindertagesstätte Zwergenburg

Am Kindergarten Zwergenburg in Hopfen muss das Pflaster im Hof aus nachfolgenden Gründen aufgenommen und neu verlegt werden:

1. Die Erdungsfahne des Blitzableiters ist korrodiert und muss ersetzt werden.
2. Der Pflasterbelag im Hof weist starke Setzungen auf die langsam gefährlich werden.
3. Im Bereich der Hofeinfahrt geht die Asphaltdecke bis direkt ans Gebäude. Dadurch kann
    Feuchtigkeit nicht entweichen und zieht ins Mauerwerk ein.
4. Die Asphaltdecke im Hofbereich ist durch viele Reparaturen unansehnlich geworden und
    soll durch Pflastersteine ersetzt werden.

Da die Arbeiten noch vor dem Winter erfolgen sollen, musste der Auftrag als dringliche Vergabe erteilt werden.  Dazu wurden drei Angebote angefragt. Eingegangen ist nur ein Angebot der Firma Briemle aus Füssen mit einer Angebotssumme von 14.842,61 €. Dieser Firma wurde der Auftrag erteilt. Die beiden anderen angefragten Firmen haben aus Kapazitätsgründen abgelehnt.

  1. Vergabe einer Probebohrung zur thermischen Wärmepumpennutzung mit evtl. anschließendem Ausbau für die Sanierung der Grund- und Mittelschule

Für die Sanierung der Grund- und Mittelschule in Füssen ergaben erste Heizlastabschätzungen einen Wärmebedarf von etwa 410kW.

Für die neue Wärmeversorgung werden vier Erzeugervarianten betrachtet.

  • Variante 1:        
Eine Anlagenkombination aus Luft-Wärmepumpe mit einem Gas-Brennwertgerät zur    Spitzenlastabdeckung.

  • Variante 2:        
Ein Holz-Pellet Kessel evtl. in Kombination mit einem Brennwertkessel (Redundanz zur Betriebssicherheit).

  • Variante 3:
Eine reine Gas-Brennwert-Anlage

  • Variante 4:
Eine Anlagenkombination aus Grundwasser-Wärmepumpe mit einem Gas-                                      Brennwertgerät zur Spitzenlastabdeckung

Favorisiert wird nach jetzigem Kenntnisstand die Variante 4, da der Stadtrat sich für eine Grundkühlung der Schule ausgesprochen hat und bei der Variante 4, durch die Grundwassernutzung, eine passive Kühlung zur Verfügung steht. Bei allen anderen Varianten müsste zur Kälteerzeugung eine aktive Kühlung mit eingeplant werden. Die zusätzlichen Kosten und der Platzbedarf für die Kältemaschinen bilden einen wesentlichen Nachteil der Varianten 1 bis 3 im Vergleich zur Variante 4.

Ein Bodengutachten muss zeigen ob eine Grundwassernutzung im Bereich der Grund- und Mittelschule realisierbar ist. Das benachbarte Gymnasium besitzt bereits Grundwasserbrunnen, welche jedoch momentan, aus unbekannten Gründen, nicht mehr im Betrieb sind. Außerdem hat eine Voranfrage bei „Baugrund Süd“ ergeben, dass bei weiteren benachbarten Gebäuden eine Grundwassernutzung realisiert wurde und die Bohrtiefen für Saug- und Schluckbrunnen bei etwa 24m liegen.  Für die Probebohrung mit anschließendem Ausbau wurden drei Firmen  zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Fa. Geo Consult teilte uns mit, dass  sie bis max. 20 m bohren können und es ansonsten auch nur weiter vergeben würden. Die Fa. Ebotec gab kein Angebot ab. Das Angebot der Fa.  Baugrund Süd beläuft sich für die Bohrung auf 2.439,50 €. Für einen anschließenden möglichen Ausbau des Brunnens betragen die Kosten 8.687,00 €. In Summe  beläuft sich der zu vergebende Auftrag auf 11.126,50 €

Um Klarheit über  die zukünftige Wärmeversorgung zu gewinnen und die  Kosten in der Kostenberechnung berücksichtigen zu können, musste der Auftrag an die Fa. Baugrund Süd, Gesellschaft f. Geothermie mbH, Maybachstr. 5 in 88410 Bad Wurzach kurzfristig im Rahmen einer Eilentscheidung vergeben werden.

  1. Vergabe der Prüfung des Brandschutznachweises für die Grund- und Mittelschule Füssen durch einen Prüfsachverständigen

Für die Grund- und Mittelschule Füssen ist es erforderlich, einen Brandschutznachweis nach dem Stande der aktuellen bauordnungsrechtlichen Vorgaben durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz nach Art. 62 (3) i.V. § 19 PrüfVBau prüfen und bescheinigen zu lassen. Das Brandschutzkonzept wird mit dem Entwurfsverfasser durch den Prüfsachverständigen im Vorfeld abgestimmt um Auswirkungen auf den Entwurf und den damit verbundenen Kosten berücksichtigen zu können. Das Honorar erfolgt auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Das Angebot der Fa. Krebs beläuft sich pauschal auf brutto 20.212,15 €. In der Pauschalpreisgestaltung sind insgesamt zwei Abstimmungstermine enthalten. Das Angebot versteht sich incl. aller Nebenkosten. Da als Prüfsachverständiger nur eingeschränkt Büros zu Verfügung stehen und das Honorar auf Grundlage der HOAI basiert wurde auf Einholung von Gegenangeboten verzichtet.

Wegen der Eilbedürftigkeit und der Sitzungspause im August musste der Auftrag als Eilentscheidung vergeben werden.

  1. Vergabe einer Aspaltdecken-Sanierung in einem Teilbereich der Hiebeler Straße

In der Hiebeler Straße ist die Asphaltdecke im Abschnitt zwischen C+C und dem Bahnübergang marode. Die Beläge sind rissig, uneben und weisen Aufbruchstellen und Abplatzungen auf. Schon mehrfach wurden einzelne Aufbruchstellen notdürftig repariert.

 
          
Abb. Sanierungsbereich West                    Abb. Sanierungsbereich Mitte                 Abb. Sanierungsbereich Ost

Lösungsvorschläge:

Um die Mängel zu beseitigen und eine Verschlechterung der Asphaltschichten, insbesondere der Asphalttragschicht zu vermeiden, soll nun die Asphaltdecke auf ca. 200m Länge saniert werden.
Zur Behebung der Schäden sind Abfräsen des Deckenbelags, Auftragen von Haftkleber und der Einbau eines neuen Asphaltfeinbelags, ggfs. mit vorausgehendem Profilausgleich erforderlich. Die Arbeiten sollten bis zum Herbst 2019 ausgeführt werden.

Dazu wurden Angebote von drei Allgäuer Firmen aus den Landkreisen Ost- und Oberallgäu eingeholt. Die Prüfung der Angebote ist erfolgt. Alle drei Firmen haben vollständige und gültige Angebote abgegeben.

In der Angebotsprüfung mussten zum Vergleich inhaltliche Anpassungen von Mengen vorgenommen werden. Auch wurden Eventualpositionen herausgenommen und Mengenansätze von Stundenlöhnen angeglichen. Nach Auswertung differieren die beiden günstigsten Angebote um ca. 8 %. Das höchste Angebot liegt weit über dem niedrigsten Angebot.

Auch nach dieser Prüfung stammt das wirtschaftlich günstigste Angebot von der Firma Xaver Schmid, Marktoberdorf. Im Vergleich ausgenommen wurden eventuell erforderliche Leistungen, die nur im Falle einer schadhaften Asphalttragschicht zur Ausführung kommen werden.

Zur Beauftragung kam das Komplettangebot des günstigsten Bieters der Firma Xaver Schmid aus Marktoberdorf mit einer Auftragssumme von 2 6.969,03 €; nach Auftragserfüllung werden die tatsächlich ausgeführten und nachgewiesenen Leistungen abgerechnet.

Auf der Haushaltsstelle 6300.5130 „Unterhalt von Straßen, Wegen u.ä.“ stehen für das Jahr 2019 nach aktuellem Stand noch 93.449,87 € zur Verfügung, so dass ausreichend Mittel für diese und weitere erforderliche Unterhaltsmaßnahmen vorhanden sind.

  1. Vergabe für Baumkatasteraufnahmen in Hopfen und auf div. städtischen Liegenschaften

Der städtische Baumbestand in Füssen ist in den vergangenen Jahren bereits weitgehend in ein digitales Baumkataster aufgenommen worden. Mit der bevorstehenden Aufnahme 2019 sollen die Aufnahmen abgeschlossen werden.

Folgende Aufnahmen sind vorgesehen:
  • Straßen- und Parkbäume in Hopfen für Abteilung Tiefbau
  • Bäume auf Grundstücke in Hopfen für Abteilung Hochbau
  • Bäume auf Grundstücke in Gesamt-Füssen für Abteilung Liegenschaften

Es wurden drei Angebote zur Erstellung eines digitalen Baumkatasters mit 540 Aufnahmen und ca. 50 Baumgruppen bei 3 Baumgutachtern für das Verhandlungsverfahren angefragt. In den Preisen sind Nummerierung, Standortbestimmung, Baumdaten, Feststellung des Zustands mit Maßnahmenempfehlung und Einarbeiten der Daten ins Riwa-Gis- Programm der Stadtverwaltung enthalten. Eingegangen sind ebenfalls 3 Angebote. Die Angebote wurden formal, inhaltlich und rechnerisch geprüft.

Büro TreeConsult ist mit einer Angebotssumme von 10.279,82 € günstigster Bieter. Dieses Büro war bereits mit der Durchführung der anderen Baumkataster-Aufnahmen beauftragt worden.  Die Erfahrung der Stadtverwaltung mit diesem Büro hinsichtlich Kompetenz, Kommunikation, Zuverlässigkeit und Abwicklung war recht positiv. Die Ausführung der Aufnahmen soll noch bestenfalls im Oktober ausgeführt werden.

zum Seitenanfang

1.2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Glasfaseranbindung der Grund- und Mittelschule

Mit der Errichtung der Glasfaseranbindung der Grund- und Mittelschule wurde entsprechend dem Angebot die Firma T-Systems International GmbH beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 43.000 €. Die Maßnahme wird zu 80 % über den Freistaat Bayern gefördert.

Ersatzbeschaffung einer Schneefräse

Für den städtischen Winterdienst wurde die Ersatzbeschaffung der 44 Jahre alten Schneefräse notwendig. Den Auftrag für die neue Wasta-Schneefrässchleuder, Typ 750 wurde der BayWa AG in Marktoberdorf zum Angebotspreis von 32.000 € erteilt.

zum Seitenanfang

2. Bundesleistungszentrum Füssen; Umrüstung der Beleuchtung auf LED

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Unter anderem auf Anregungen aus dem Energiebeirat und von Seiten des EV Füssen wurden im Frühjahr 2019 Gespräche und Ortstermine mit mehreren Umrüstern auf LED geführt. Nachdem sich deren technische Ansätze und Kostenschätzungen weit voneinander unterschieden und neben einer Kostenreduktion auch und vor allem die Qualität der Beleuchtung im BLZ nachhaltig gesteigert und damit zukunftsfähig modernisiert werden sollte, wurde der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (SV) für Lichttechnik und Ingenieurhonorare in diesem Bereich, Herr Ulf Greiner Mai (http://www.sv-greinermai.de) mit der Beratung und Begleitung der Ausschreibung entsprechender Lichtplanungsleistungen beauftragt.

Eine Lichtplanung nach DIN EN 12193 (Sportstätten) durch einen qualifizierten Lichtplaner wiederum ist Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Programms Ziff. 2.9.0 Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung der Kommunalrichtlinie (KR).

Mit Schreiben vom 16.07.2019 wurden insgesamt 10 Planungsbüros zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, Auslobung s. Anlage.

Nach Ortsterminen mehrerer Büros, Prüfung der eingegangenen Angebote durch den SV, einer Verhandlungsrunde am 03.09. in München und nochmaliger Überarbeitung der Angebote wurden schließlich am 12.09. zwei Planungsbüros mit der Lichtplanung beauftragt: für die Arena 3lpi aus München, für die Hallen 1 und 2 die Tropp Lighting Design GmbH aus Weilheim. Beide Aufträge umfassen auch jeweils alle Nebenräume.

Nachdem weder im Bauamt noch in der Kämmerei die entsprechende personelle Kapazität für die weitere Projektsteuerung vorhanden ist, wurde auch dbzgl. der Vertrag mit Herrn Greiner Mai erweitert.

Am 27.09. reichten beide Planungsbüros fristgerecht die jeweilige Zuarbeit zum Förderantrag ein, die vom SV abschließend geprüft und freigegeben wurde, s. Anträge S. 51 ff. Die Förderanträge nach der Kommunalrichtlinie konnten am 30.09. fristgerecht beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden, s. Anlage.

Seitens des BayStMI liegt eine vorläufige Förderzusage, begrenzt auf die Förderung nach der Kommunalrichtlinie, vor. Entsprechend der Anträge ergeben sich folgende Kosten und max. Förderbeträge:

Halle 1 und 2:        rd. 342 k€, davon Förderung:        rd. 120 k€ KR        + rd. 120 k€ Landesförderung
Arena:                rd. 776 k€, davon Förderung:        rd. 271 k€ KR        + rd. 271 k€ Landesförderung
Gesamt:        rd. 1.118 k€, davon Förderung:        rd. 391 k€ KR        + rd. 391 k€ Landesförderung

Der Eigenanteil der Stadt Füssen beliefe sich damit auf rund 336 k€.

In den Hallen 1 und 2 können knapp 219.000 kWh/a Strom eingespart werden, dies entspricht über 60 %, in der Arena 674.000 kWh/a oder 72,37 %.

Gleichzeitig werden über die Lebensdauer der Leuchtensysteme rechnerisch insgesamt 10.533 t CO2 eingespart. Das entspricht der Menge, die knapp 1.000 Bürger pro Jahr erzeugen.

Das PtJ wurde zwar bei Antragstellung gebeten, den Antrag möglichst rasch zu bearbeiten, da auf Grund der Schließzeit 2020 eine Umrüstung gerade der Hallen bzw. Arena nur von Ende April bis Mitte Juni möglich ist. Nachdem das PtJ im Allgemeinen eine Bearbeitungszeit von 5 Monaten angibt, sollte so lange aber nicht mit der Weiterbeauftragung der Planungsbüros gewartet werden.

Der HFP ist gem. § 9 Nr. 1 Buchst. p) GeschO-SR für die Angelegenheiten des BLZ beschließender Ausschuss.

Beschluss

Der LED-Umrüstung des BLZ Füssen wird grundsätzlich zugestimmt, die entsprechenden Eigenmittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die Beauftragung des SV Herrn Greiner Mai und der Planungsbüros Tropp und 3 lpi mit der Vorbereitung der Anträge nach der Kommunalrichtlinie wird genehmigt.

Die beiden Planungsbüros werden über die bisherige Beauftragung hinaus mit den weiteren Leistungsphasen (LPh) bis einschließlich LPh 6 „Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)“ beauftragt.

Der Stadtrat bzw. der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss ist über die Bewilligung der Förderanträge zu informieren und hat die Freigabe der Ausschreibung zu beschließen.

zum Seitenanfang

3. 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz.

Zielrichtungen der Zweitwohnungssteuer:

Beim kommunalen Finanzausgleich werden noch bis 2024 Personen mit Nebenwohnung mit einem – allerdings rückläufigen Bruchteil – berücksichtigt. Von der Zweitwohnungsteuer erhoffen sich die Gemeinden daher
  • unmittelbar höhere Einnahmen und
  • höhere Schlüsselzuweisungen durch Ummeldungen

Neben diesen finanziellen Aspekten spielt aber gerade in den Tourismusregionen Südbayerns aktuell auch der große Wohnungsmangel eine entscheidende Rolle: Hier soll eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer für eine Begrenzung oder gar Reduzierung des als Zweitwohnungen genutzten Wohnraums sorgen. So erhöhten bereits die Stadt Tegernsee, sowie die Gemeinden Bad Wiessee und Kreuth am Tegernsee den Steuersatz von 12 % auf 20%. Auch die Gemeinde Schwangau hat ab 2020 auf diesen Steuersatz erhöht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erhebt (bisher) keine Bedenken bezüglich der Höhe des Steuersatzes, wenn dieser im Bereich von 10% bis 20% des jährlichen Mietaufwands liegt. Ein Steuersatz von maximal 20 % habe noch keine erdrosselnde Wirkung, er mache auch das Halten einer Zweitwohnung nicht wirtschaftlich unmöglich, so der BayVGH in seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung.

In Füssen liegt der Steuersatz aktuell bei 10%, was bei 966 Steuerpflichtigen zu Steuereinnahmen von knapp 650.000 Euro führt. Die Bandbreite der Zweitwohnungssteuer liegt dabei zwischen 36,70 Euro und 3.617,93 Euro, der Durchschnitt bei 668 Euro.

Eine Erhöhung auf 15 % würde demnach ca. 900.000 Euro, ein Steuersatz von 20 % etwa 1,1 Mio. Euro an Einnahmen bedeuten. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass ein Teil der Zweitwohnungen bei einem höheren Steuersatz (hoffentlich) dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird.

Um auf Grund des relativ kurzen Vorlaufs die Härte der Erhöhung abzumildern, schlägt die Kämmerei vor, eine Stufe mit 15 % ab 2020 und die zweite Stufe mit 20 % ab 2021 in Kraft treten zu lassen.

Eine formale Zweckbindung der Mehreinnahmen aus der Zweitwohnungssteuer, bspw. zur Sanierung des städtischen Wohnungsbestandes ist haushaltsrechtlich wegen des Gesamtdeckungsprinzips nicht möglich und kann daher nicht empfohlen werden.

Die Erhöhung des Zeitraums, ab der Zweitwohnungssteuer bei Dauercampern zu zahlen ist, von drei auf sechs Monaten wurde vor dem Hintergrund der Einführung der Kurbeitragspflicht für Dauercamper eingeführt und mit Füssen Tourismus und Marketing abgestimmt.

Beschluss 1

Dem Antrag auf sofortige Erhöhung um 20 % wird zugestimmt.

Beschluss 2

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat die im beiliegenden Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Füssen zu beschließen.

zum Seitenanfang

4. Neuerlass der Satzung über die Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung; Vorberatung des Satzungsentwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz wegen folgender Änderungen bzw. Anpassungen in der Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“  (Löschgruppenfahrzeug LF 10/6) neu zu erlassen:


Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
bei einer Nutzungsdauer von
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Stadt Füssen von 10 %
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6
25 Jahren
7,26 EUR
(bisher 5,86 €)





Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrhaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für
bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10 %
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10/6

119,74 EUR
(bisher 96,49 €)

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Erlass der beiliegenden Satzung über den Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatz. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

zum Seitenanfang

5. Änderung und Ergänzung der städtischen Parkraumbewirtschaftung; Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkplätze, Einführung der Funktion der Kartenzahlung und des sog. Handyparkens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Auf der Grundlage der Parkgebührenordnung erhebt die Stadt Füssen für die darin aufgeführten Parkplätze Parkgebühren. Die Verwaltung schlägt nun vor, diese Parkgebühren zum einen in der Höhe entsprechend anzupassen und wirtschaftlich zu optimieren. Zum anderen wird auch empfohlen, die Gebührenpflicht von Parkplätzen auszuweiten. Wichtig ist und bleibt für die Verwaltung, dass die Innenstadtparkplätze tariflich unverändert bleiben, wenngleich man dem Ziel der „Verkehrsentlastung“ der Innenstadt am ehesten gerecht werden würde, wenn die Parktarife von außen nach innen „verteuert“ würden und sich dort eher an den Tarifstrukturen der Parkhäuser orientieren würden.


Schließlich empfiehlt die Verwaltung dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss die Einführung des sog. „Digitalen Parkens“ bzw. des Handyparkens. Viele vergleichbare Städte wie Füssen haben dieses System bereits seit Jahren eingeführt. Die Resonanz dort ist überwiegend positiv.


  1. NEUFESTSETZUNG DER PARKGEBÜHREN


Bezüglich der neuen Parkplatzgebühren wird folgende Regelung vorgeschlagen:


    1. Bestehende, gebührenpflichtige Parkplätze


    1. Alatsee

Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesgebühr =        4,00 €

Bestand: Aktuell 2 Parkautomaten, Typ Stelio


2.1.  Hopfen am See


Großer Parkplatz beim Campingplatz:
Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 18:00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesgebühr=        4,00 €

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio

bei Gebührenumstellung wird ein zusätzlicher Parkautomat notwendig!


2.2. Parkplatz entlang der Uferstraße:
Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €
bis zu 3 Stunden =        3,00 €
jede weitere Stunde je        1,00 € zusätzlich

Bestand: Aktuell 8 Parkautomaten, Typ Stelio


3.Füssen

3.1. Bootshafen in Füssen
Gebührenpflicht von 09.00 Uhr bis 22:00 Uhr
1 Stunde =        1,00 €
2 Stunden =        2,00 €
3 Stunden =        3,00 €
Tagesgebühr =        4,00 €

Busse        10,00 €

Bestand: Aktuell 3 Parkautomaten, Typ Steli


3.2. Innenstadt
Gebührenpflicht Mo bis Fr von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Sa von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
0,5 Stunden =        kostenfrei/ Semmeltaste
bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €
Höchstparkdauer 2 Stunden

Bestand: Aktuell 12 Parkautomaten, Typ Stelio


3.3. Fenebergparkplatz
Gebührenpflicht von 08:00 bis 19:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €

Höchstparkdauer 2 Stunden
Erstattung bei Einkauf Feneberg: bis zu 1,00 €

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio

Keine Änderung, da Gebühren gleich bleiben!

3.4. Schwangauer Straße
Gebührenpflicht von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
bis zu 1 Stunde =        1,00 €
bis zu 2 Stunden =        2,00 €
Höchstparkdauer 2 Stunden

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio

Keine Änderung, da Gebühren gleich bleiben!


4. Bad Faulenbach

Gebührenpflicht von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €
bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

Bestand: Aktuell 1 Parkautomat, Typ Stelio


5. NEUE GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE MIT PARKSCHEINAUTOMAT


5.1. Bad Faulenbach (parkplatz Gipsbruchweiher)
Gebührenpflicht von 09:00 bis 18:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €
bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

künftig 2 zusätzliche Parkautomaten notwendig!


5.2. Weißensee (Strandbad/Kiosk)

Gebührenpflicht von 09:00 bis 18:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

künftig 2 zusätzliche Parkautomaten notwendig!


5.3. Parkplatz vilser in Hopfen am See 

Gebührenpflicht von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

bis zu 1 Stunde =        1,00 €

bis zu 2 Stunden =        2,00 €

bis zu 3 Stunden =        3,00 €

Tagesticket =        4,00 €

BUSSE        10,00 €

künftig 1 zusätzlicher Parkautomat notwendig!

       

5.4. Parkplatz Walderlebniszentrum

Es gibt Überlegungen, den Parkplatz wieder in städtische „Obhut“ zurückzunehmen und diesen selbst als öffentlichen Parkraum zu bewirtschaften. Die Höhe der Parkgebühren dort sollte sich dann an den oben genannten Parkgebühren orientieren. Da die Zweckbindung bezüglich der gewährten Zuwendungen erst zum 31. März 2020 endet, ist eine solche Regelung erst ab 1. April 2020 möglich.

künftig 3 zusätzliche Parkautomaten notwendig!


5.5. Parkplatz östlich vom Wiesbauer

Auch hier wäre zu überlegen, ob dort eine Gebührenpflicht eingeführt werden sollte. Wenn ja, dann nach Möglichkeit im Rahmen der oben genannten Gebührenvorschläge (s. hierzu auch anhängendes Beschwerdeschreiben eines Füssener Bürgers vom 25.08.2019):


Gebührenfrei, Zufahrtsregelung, Übernachtungsverbot

künftig 1 zusätzlicher Parkautomat notwendig!


5.6. Parkplatz östlich des Weißensees an der saloberstraße

Dieser Großparkplatz ist bisher gebührenfrei. Ggf. wäre zu überlegen, diesen ebenfalls gebührenpflichtig zu machen. Dabei sollte aber bedacht werden, dass dann in Zeiten starken Ansturms die Verkehrsteilnehmer, die entlang der Zufahrtsstraße parken, gebührenfrei davonkämen, was den ein oder anderen dazu verleiten kann, schon alleine deswegen dort zu parken.


Wenn trotzdem eine Gebührenpflicht geplant ist, sollte sich diese an den vorstehend genannten Gebühren orientieren.


ab 3 Stunden        3,00 € Tagespauschale

künftig 1 zusätzlicher Parkautomat notwendig!


5.7. Parkplatz Festplatz Füssen


Dieser Parkplatz steht außerhalb von Veranstaltungen kostenfrei zur Verfügung. Vor allem an Wochenenden wird dieser auch von Lkw’s gerne und rege genutzt. Hier sollte darüber beraten werden, ob das so beibehalten werden soll.


Weitere Vorschläge und Anregungen


Umrüstung bzw. Ausstattung der Parkplätze mit der Möglichkeit der Kartenzahlung


Es wird vorgeschlagen, alle neu anzuschaffenden Parkscheinautomaten künftig mit der Funktion der Kreditkartenzahlung auszustatten. Insgesamt betrifft dies entsprechend dem Vorschlag 11 Automaten, von denen die 3 betroffenen am Walderlebniszentrum erst im Laufe des Jahres hinzukommen würden. Pro Automat fallen hierfür rund 5.400 € an Kosten an, womit sich vorläufig Kosten in Höhe von ca. 59.400 € ergeben.


Zu den bestehenden wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen, diese nicht auf die Kartenzahlfunktion umzurüsten. Aufgrund des Alters der Automaten wäre eine Umrüstung dort nicht mehr möglich; stattdessen müssten diese 29 Automaten durch neue ersetzt werden. Angesichts der Funktionstüchtigkeit, der noch vorhandenen Ersatzteile wird empfohlen, davon abzusehen.


Von den bestehenden 29 Automaten muss bei 27 Automaten eine Tarifänderung vorgenommen werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 8.350 € einmalig.


Abgeraten wird aus wirtschaftlichen Gründen auch davon, die Parkautomaten mit einer Wechselgeldfunktion auszustatten. Ein solcher Automat würde rund 8.000 € kosten, was bei 29 Automaten 232.000 € bedeuten würde.


Parkzeitbeschränkung für innenstadtnahe Parkflächen


Für die innenstadtnahen Parkflächen in der inneren Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und der Rudolfstraße wird angeregt,  eine Parkzeitbeschränkung ähnlich wie in Teilen in der von-Freyberg-Straße anzuordnen (künftig dann für den Bereich von der Innenstadt bis zur Sonnenstraße).


Ggf. sollte auch darüber nachgedacht werden, diese Zone in westlicher Richtung bis zur Herkommerstraße oder evtl. sogar bis zur Riebel-Brand-Straße/Hohenstaufenstraße auszuweiten.


Kosten- und Einnahmesituation gesamt


Die Höhe der jährlichen Parkgebühren betrug im Jahre 2018 aus den derzeit vorhandenen Parkscheinautomaten knapp 540.000 €. Die anfallenden städtischen Personalkosten sind darin noch nicht berücksichtigt. Im nachfolgenden Diagramm ist die Entwicklung der Parkgebühren in den letzten 5 Jahren ersichtlich.


Durch die Tarifänderung werden sich die Einnahmen bei in etwa gleichbleibendem Parkverhalten auf jährlich rund 800.000 € erhöhen (d.h. + 250.000 €).


Parken für Bürgerinnen und Bürger


Bei den Festsetzungen der gebührenpflichtigen Parkzeiten sollte jeweils berücksichtigt werden, dass Besucher dort vor allem morgens und abends bei kurzen Aufenthalten (z.B. zum Schwimmen, Joggen, Gassigang usw.) diese Benutzung kostenfrei in Anspruch nehmen können.


Hingewiesen wird darauf, dass es kommunal- und verfassungsrechtlich nicht zulässig wäre, Einheimische bei der Parkgebührenregelung anders, vor allem günstiger zu stellen als Gäste und Auswärtige.


Rechtliche Rahmenbedingungen / Parkgebührenordnung / Marketing


Nach § 10 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl S. 184) können die Unteren Straßenverkehrsbehörden in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Beachtung der Höchstsätze Gebührenordnungen für das Parken nach § 6a Abs. 6 und 7 StVG erlassen. Die Parkgebühren dürfen höchstens 0,50 €, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 € je angefangener halber Stunde betragen (§ 10 Satz 2 ZustV).


Wenn der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss diesem Vorschlag zur neuen Parkgebührenregelung folgt, wäre geplant, in einer der nächsten Sitzungen dem Stadtrat die entsprechende Änderung der städtischen Parkgebührenordnung als Grundlage für die Gebührenerhebung vorzulegen. Diese wird dann bis dahin entsprechend des Empfehlungsbeschlusses vorbereitet.


HANDYPARKEN


Die Möglichkeit des Handyparkens soll nach dem Willen der Verwaltung ab 1. Januar 2020 angeboten werden. Dazu wurden seit dem vergangenen Jahr mehrere Gespräche mit verschiedenen Anbietern geführt. Zwei davon haben sich entweder im Stadtrat oder im Verkehrsausschuss vorgestellt. Der Verkehrsausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 19. März 2019 die Verwaltung beauftragt, die verschiedenen Anbieter zu prüfen.


Insgesamt haben sich folgende Anbieter bei der Stadt Füssen vorgestellt:


  • Firma Parkster GmbH
  • Firma Yellobrick bei Flowbird (dem Hersteller und Lieferanten unserer Parkautomaten)
  • Firma ParkNow GmbH (mit dieser Firma besteht beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland ein Rahmenvertrag für deren Mitgliedskommunen)
  • Firma SmartParking e.V. (dort sind 6 Anbieter unter deren Plattform beteiligt)
  • Firma Sunhill Technologies


Letztlich bieten die Anbieter im Wesentlichen dieselben Serviceleistungen an. Unterschiede bestehen allenfalls bezüglich des Tarifes. Mit Ausnahme von Parkster GmbH haben alle angeboten, dass die Einführung für die Stadt kostenfrei ist. Stattdessen werden die Kosten auf die künftige Nutzer über die Handyparkgebühren refinanziert.


Parkster GmbH bietet das System, dass die Nutzung für die Kunden kostenfrei ist. Stattdessen übernimmt hier die Stadt bzw. die Kommune die Kosten. Dieses Modell wäre aber auch bei den anderen Anbietern auf Wunsch möglich.


Die Transaktionsgebühren schwanken zwischen 0,15 € und 0,25 € pro Parkvorgang und sind abhängig davon, ob es sich um registrierter bzw. nicht registrierte Nutzer handelt. Insgesamt werden drei Verfahren zur Bezahlung der Parkgebühren angeboten:


  • Mobiles Parken per SMS
  • Mobiles Parken per ANRUF
  • Mobiles Parken per APP


Datenschutz- und datensicherheitsrelevante Belange nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Telemediengesetz werden jeweils gewährleistet.


Die Überwachung des Handyparkens durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kann durch entsprechende Kontroll-Smartphones mit Kontroll-Apps erfolgen.


Marketingmaßnahmen wie Aufkleber, Plakate usw. werden von den jeweiligen Anbietern in Absprache mit der Stadt gestaltet und gestellt.


Die Anbieter gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren rund 10 % der Parkvorgänge über das Handyparken bezahlt werden. In den ersten Jahren wird mit 3 – 5 %, später dann mit 10 % und mehr kalkuliert.


Vorteile des Handyparkens für die Kunden:


  • Bargeldlose Begleichung der Parkgebühren – Rechnung z.B. am Monatsende bzw. Abbuchung
  • Bestätigungs-SMS / Erinnerungs-SMS bei Ablauf der Parkzeit
  • Verlängerung der Parkzeit innerhalb der Höchstparkdauer jederzeit möglich
  • Minutengenaue Abrechnung


Vorteile des Handyparkens für die Stadt:

  • Prognostizierte höhere Parkeinnahmen
  • Imagegewinn durch modernen, innovativen Service
  • Parkzonen grenzenlos erweiterbar
  • Aufwand für das Automatenleeren wird reduziert


Einheitliches System des Handyparkens wünschenswert


Wünschenswert wäre es für die Verwaltung, dass bezüglich des künftigen Handyparkens in der näheren Umgebung ein einheitliches System angeboten werden könnte. Damit könnten den Nutzern unterschiedliche Apps von unterschiedlichen Anbietern mit den verschiedenen Preisstrukturen erspart werden. Da aber so manche Kommunen hier schon einige Jahre aktiv sind, wird dies schwierig werden. Ggf. könnte noch versucht werden, wenigstens im südlichen Allgäu ein einheitliches System des Handyparkens einzuführen. Ggfs. Könnte es auch auf den ganzen Landkreis des Ostallgäus ausgedehnt werden.


In den letzten Jahren haben folgende größeren Kommunen im Allgäu das Handyparken als zusätzlichen Service eingeführt:


Kaufbeuren: EasyPark

Leutkirch: EasyPark

Kempten: PayByPhone

Sonthofen: Yellowbrick/Flowbird


Im Bereich des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland (Oberbayern) ist aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ParkNow stark vertreten.


Ggf. könnte parallel versucht werden, dieses Thema über den Zweckverband Allgäuer Land bzw. den Landkreis ein wenig zu „befeuern“.

Beschluss 1

1.Parkgebühren

Der Neufestsetzung der Parkgebühren zum 1. Januar 2020 wie vorstehend vorgetragen und Beschlossen wird zugestimmt. Für den Parkplatz beim Campingplatz in Hopfen am See ist ein zusätzlicher zweiter Parkscheinautomat anzuschaffen.

Ebenfalls zum 1. Januar 2020 zugestimmt wird der Einführung der Gebührenpflicht auf nachfolgenden Parkplätzen mit Parkscheinautomat:

  • Bad Faulenbach (Parkplatz Gipsbruchweiher),
  • Weißensee (Strandbad/Kiosk),
  • Parkplatz Vilser in Hopfen am See,
  • Parkplatz östlich des Weißensees an der Saloberstraße.

  • Einer Bewirtschaftung des (dann gebührenpflichtigen) öffentlichen Parkplatzes am Walderlebniszentrum ab 1. April 2020 durch die Stadt Füssen wird ebenfalls zugestimmt.

Der Anschaffung aller dafür erforderlichen neuen Parkscheinautomaten über die Firma Flowbird (vorher Parkeon) wird zugestimmt. Sämtliche neuen Parkscheinautomaten werden künftig mit der Funktion der Kreditkartenzahlung ausgestattet; die jetzt schon bestehenden und weiter verwendeten Parkscheinautomaten werden aus Kostengründen nicht auf Kreditkartenzahlung nachgerüstet. Auf die Wechselgeldfunktion wird bei allen Automaten aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung bzw. den Neuerlass der städtischen Parkgebührenordnung zur endgültigen Beschlussfassung für den Stadtrat vorzubereiten.


2.Parkzeitbeschränkung für innenstadtnahe Parkflächen:


Für die innenstadtnahen Parkflächen in der inneren Kemptener Straße, der Glückstraße, der Sonnenstraße, der Frühlingstraße, der Kirchstraße und  der Rudolfstraße wird zum 1. Januar 2020 eine Parkzeitbeschränkung mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden angeordnet.


Des Weiteren wird dem Stadtrat empfohlen, die Parkgebühren wie oben beraten festzulegen und über die genannten Straßenzüge in der nächsten Sitzung zu beraten.

Beschluss 2

.Digitales Parken / Handyparken:

Der Stadtrat der Stadt Füssen begrüßt die Bemühungen, alternative Formen der Entrichtung der Parkgebühren, insbesondere das sog. „Handyparken“ auch in Füssen einzuführen. Dabei ist es der Verwaltung ein Anliegen, mit der Einführung dieses Systems nicht den künftigen Nutzern versteckte zusätzliche Gebühren aufzuerlegen.  Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Unternehmen Parkster zunächst testweise einen Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren über die Einführung des für die Nutzer und in der genannten Zeit auch für die Kommune gebührenfreien Handyparkens in Füssen ab 1. Januar 2020 abzuschließen.

Rechtzeitig vor Ablauf dieser Testphase ist dem Stadtrat ein Bericht über die Erfahrungen dieses Systems vorzulegen, bevor dann die Entscheidung für die weiteren Jahre erfolgt.

zum Seitenanfang

6. Beitritt zum Förder- und Freundeskreis Ludwigs Festspielhaus Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Nach der Gründung des Förder- und Freundeskreises Ludwigs Festspielhaus Füssen sollte die Stadt darüber entscheiden, ob sie dem Förderverein beitritt und – wovon die Verwaltung ausgeht – wenn ja, welchen (freiwilligen) Mitgliedsbeitrag die Stadt leisten will.

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, diesen Tagesordnungsp unkt in die nächste Sitzung zu vertagen und bittet bis dahin um Informationen über diesen Verein.

zum Seitenanfang

7. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 16. Juli 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16. Juli 2019 an.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 16. Juli 2019 wird genehmigt.

zum Seitenanfang

8. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 8
zum Seitenanfang

8.1. Toiletten am Bahnhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 8.1

Sachverhalt

Wolfgang Bader fragt, ob es sein kann, dass Eltern mit Kindern und Behinderte höhere Gebühren bezahlen müssen. Andreas Linder erklärt, dass die so geregelt sei. Der Vorsitzende sagt eine Klärung zu.

zum Seitenanfang

8.2. Hinweisschild Augsburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 8.2

Sachverhalt

Nikolaus Schulte bemängelt, dass in Österreich an der B 179 (Ausfahrt vor dem Grenztunnel) ein Hinweisschild für Augsburg stehe. Diese Strecke sei jedoch demnächst gesperrt. Ursula Lax erklärt, dass es sich hier um ein Fernwegeschild handle und nicht so einfach zu entfernen ist. Der Vorsitzende sagt zu, mit der Bezirkshauptmannschaft zu sprechen.

zum Seitenanfang

8.3. Geländer an der Treppe zur Morisse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 15.10.2019 ö beschliessend 8.3

Sachverhalt

Lothar Schaffrath bemängelt, dass das Geländer an der Treppe zum Morisse-P arkplatz locker sei. Er bittet dies zu reparieren, am Wochenende sei Markt.

Datenstand vom 15.11.2019 09:28 Uhr