Datum: 10.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:07 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Sportförderung; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine
3 Planungen für die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots
4 Hilfeleistung der Feuerwehr am Weißensee
5 Car-Sharing als alternatives Mobilitätsangebot für die Stadt Füssen
6 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. November 2019
7 Anträge, Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Es liegenkeine Bekanntgaben vor.

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2. Sportförderung; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Nach Ziffer III und V der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen vom 29.06.2011 können Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

1. Übungsleiterzuschüsse (Ziffer III.1)
2. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (Ziffer III.2)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe (Ziffer III.3)
4. Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten (Ziffer III.4)
5. Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen (Ziffer V)

Die entsprechenden Haushaltsmittel hierfür wurden im Haushaltsplan auf der HHStelle 5500.7093 mit 33.800 € zur Verfügung gestellt, die allesamt noch zur Verfügung stehen.

  1. Übungsleiterzuschüsse

  1. Nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen Füssener Sport- und Schützenvereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe des Staatszuschusses und eine Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 30 v.H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Berechnung der Grundförderung je Jugendlicher:
30 v.H. aus 33.800,00 € = 10.140,00 € : 2.050 Jugendliche  = 4,95 € je Jugendlicher

Folgende Sport- und Schützenvereine haben entsprechend Zuschüsse nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien beantragt:

Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,95 € je Jgdl.
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss
in EUR
Zuschüsse nach III.1 und 2 SportFöR in EUR
EV Füssen
203
1.004,85
-
1.004,85
TSG Füssen
328
1.623,60
2.768,92
4.392,52
DAV Sektion Füssen
621
3.073,95
3.517,99
6.591,94
FC Füssen
222
1.098,90
2.977,43
4.076,33
Reha-Sportverein Füssen
-
-
632,20
632,20
TTC Füssen
105
519,75
1.191,03
1.710,78
Füssener Royal Bavarians
35
173,25
801,27
974,52
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
11
54,45
587,25
641,70
Segelclub Füssen-Forggensee
57
282,15
705,86
988,01
Luftsportverein Füssen
10
49,50
457,04
506,54
Reit- und Fahrverein Füssen
21
103,95
901,90
1.005,85
Ski-Club Füssen
80
396,00
-
396,00
Schützengesellschaft Weißensee
13
64,35
-
64,35
Curling Club Füssen
70
346,50
708,47
1.054,97
TC Hopfen am See
6
29,70
-
29,70
Kgl. priv. Feuerschützen-Gesellschaft Füssen
26
128,70
748,20
876,90
SV Weißensee
231
1.143,45
-
1.143,45
Schachclub Füssen 2017
11
54,45
219,24
273,69

Summe

2.050

10.147,50

16.216,80

26.364,30

Von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 33.800,00 € verbleibt abzüglich der Grundförderung für Jugendliche und der Übungsleiterzuschüsse noch ein Restbetrag für sonstige Zuschüsse in Höhe von 7.435,70 €.

       Zu den sonstigen Zuschüssen:

  1. Folgende Sportvereine haben Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten und Sonderförderungen für Wettkämpfe (Wettkampfkosten) beantragt (Ziffer III.3 und 4 der Sportförderungsrichtlinien):

Verein
Wettkampfkosten/
Kosten Anmietung
Sportstätten
in EUR
Beantragter
Zuschuss
in EUR
EV Füssen
Wettkampfkosten Nachwuchs: 249.400,00
Anmietung von Sportstätten: 23.600,00
Insgesamt: 273.000,00
20.000,00

20.000,00
TSG Füssen

Wettkampfkosten: 7.434,12
Anmietung von Sportstätten: 2.980,20
Insgesamt: 10.414,32

FC Füssen
Anmietung von Sportstätten: 581,40

Reha-Sportverein Füssen
Anmietung von Sportstätten: 2.795,58

Füssener Royal Bavarians
Wettkampfkosten: 3.670,70
Anmietung von Sportstätten: 1.116,80
Insgesamt: 4.787,50


Füssen-Schwangauer Karate Dojo
Wettkampfkosten: 421,00
Anmietung von Sportstätten: 1.244,00
Insgesamt: 1.665,00

600,00
600,00
Ski-Club Füssen
Wettkampfkosten: 500,00


  1. Nach Ziffer V der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Vereinen zur Neuerrichtung, Erweiterung, Verbesserung und Wiederherstellung von Dauersportanlagen und Vereinsheimen Zuschüsse. Die mit diesen Mitteln geförderten Sportanlagen müssen neben dem Vereinssport grundsätzlich auch dem Schul-, Breiten- und Freizeitsport zugänglich sein. Voraussetzung für die Bezuschussung durch die Stadt Füssen ist eine angemessene Eigenleistung des Vereines. Der Verein hat mit dem Antrag auf Gewährung eines Baukostenzuschusses Baupläne, Kostenvoranschläge und Finanzierungspläne bei der Stadt Füssen einzureichen.

Folgende Sportvereine haben einen Zuschuss nach Ziffer V der Sportförderungsrichtlinien beantragt:



Verein
Beschreibung der Maßnahme
Gesamtkosten
in EUR
FC Füssen
Instandhaltungskosten der Anlagen und Maschinen

13.558,69
SV Weißensee
Neue Flutlichtanlage am Fußballplatz
4.002,07
Füssener Royal Bavarians
Tiefbaukosten neuer Baseballplatz (Wasser, Abwasser, Kabelgräben und Leerrohre)
Ca. 78.000,00
Allgäuer Ski-Verband
Instandsetzung und Sanierung der beiden Skisprungschanzen in Bad Faulenbach für die Trainingsgemeinschaft Ostallgäu (unter Leitung des ASV) –
Im Einzelnen: Erneuerung und/oder Austausch von defekten Anlagen- und Bestandteilen der Elektrik (v.a. Stromleitungen und Beleuchtung) sowie der Bewässerung (v.a. Pumpen und Ventile, Dichtungen etc.).
Da es in den vergangenen Jahren zu einem Instandhaltungsrückstau gekommen ist, sind diese Sanierungsarbeiten nun größtenteils gesammelt nötig geworden; diese dienen zur Absicherung des Trainingsbetriebes, um auch zukünftig noch weitere Kinder für das Skispringen begeistern zu können.
17.779,19
TC Hopfen am See
Instandsetzung der 4 Tennisplätze
3.174,25

Die Verwaltung schlägt vor, bei der Gewährung von sonstigen Zuschüssen nach Ziffer III.3, III.4 und V der Sportförderungsrichtlinien in Höhe von insgesamt 7.435,70 € in gleicher Höhe die Vereine zu berücksichtigen, die einen Antrag gestellt haben mit nachgewiesenen Gesamtkosten ab 10.000,- €. Zur Sicherstellung des Schanzenbetriebes in Bad Faulenbach soll darüber hinaus auch der Allgäuer Ski-Verband (ASV) mit dem gleichen Betrag berücksichtigt werden.

Im Einzelnen:

Verein
Gesamtkosten III.3, III.4 und V
SportFöR
in EUR
EV Füssen
273.000,00
Füssener Royal Bavarians
82.787,50
Allgäuer Ski-Verband
17.779,19
FC Füssen
14.140,09
TSG Füssen
10.414,32

Vorschlag sonstige Zuschüsse:

Verein
Sonstiger Zuschuss
In EUR
EV Füssen
1.487,14
Füssener Royal Bavarians
1.487,14
Allgäuer Ski-Verband
1.487,14
FC Füssen
1.487,14
TSG Füssen
1.487,14
Summe
7.435,70

Es werden somit Gesamtzuschüsse wie folgt verteilt (s. auch Nr. 1 bis 3 obiger Aufstellung):

Verein

Jugend-liche
0-17 Jahre

Grundförderung
in EUR
(30/100)
= 4,95 € je Jgdl
ÜL-Zuschuss
=Staats-
zuschuss
 in EUR
Sonstige Zuschüsse
 in EUR

Zuschüsse gesamt
 in EUR
EV Füssen
203
1.004,85
-
1.487,14
2.491,99
TSG Füssen
328
1.623,60
2.768,92
1.487,14
5.879,66
DAV Sektion Füssen
621
3.073,95
3.517,99
-
6.591,94
FC Füssen
222
1.098,90
2.977,43
1.487,14
5.563,47
Reha-Sportverein Füssen
-
-
632,20
-
632,20
TTC Füssen
105
519,75
1.191,03
-
1.710,78
Füssener Royal Bavarians
35
173,25
801,27
1.487,14
2.461,66
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
11
54,45
587,25
-
641,70
Segelclub Füssen-Forggensee
57
282,15
705,86
-
988,01
Luftsportverein Füssen
10
49,50
457,04
-
506,54
Reit- und Fahrverein Füssen
21
103,95
901,90
-
1.005,85
Ski-Club Füssen
80
396,00
-
-
396,00
Schützengesellschaft Weißensee
13
64,35
-
-
64,35
Curling Club Füssen
70
346,50
708,47
-
1.054,97
Allgäuer Ski-Verband
-
-
-
1.487,14
1.487,14
TC Hopfen am See
6
29,70
-
-
29,70
Kgl. priv. Feuerschützen-Gesellschaft Füssen
26
128,70
748,20
-
876,90
SV Weißensee
231
1.143,45
-
-
1.143,45
Schachclub Füssen 2017
11
54,45
219,24
-
273,69

Summe

2.050

10.147,50

16.216,80

7.435,70

33.800,00

Beschluss

Der Ausschuss beschließt nach weiterer kurzer Beratung, für das Jahr 2019 Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine sowie den Allgäuer Ski-Verband (ASV) in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 33.800,- € zu gewähren.

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3. Planungen für die Einrichtung eines sachgerechten Museumsdepots

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Entsprechend dem Auftrag der Museumssatzung von 2002 benötigt das Museum der Stadt Füssen ein sachgerechtes Museumsdepot für die sichere und dauerhafte Aufbewahrung des kulturellen Erbes des Füssener Landes. Ein früherer Plan, ein solches Depot in einer Tiefgarage in der Stadtmitte einzurichten, hat sich aus Feuchtigkeitsgründen als undurchführbar erwiesen.

Das Museum sammelt kulturgeschichtliche Zeugnisse, die aus dem Füssener Land stammen oder in einem direkten Bezug zu ihm stehen. Jährlich kommen dabei mehrere Saiteninstrumente, Gemälde und Graphiken, aber auch historische Alltagsgegenstände neu dazu. Die über das Rathausgebäude verteilten Depots mit ihren klimatisch schwankenden und nicht zeitgemäßen Aufbewahrungsbedingungen können aufgrund Platzmangels aus fachlicher Sicht keine weiteren Gegenstände aufnehmen.

Bei einer kommenden Aktualisierung und zeitgemäßen Gestaltung der Dauerausstellung wird zudem die sachgerechte Einlagerung zahlreicher Objekte dringend nötig.

Die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern (Dr. Wießmann/Hr. Sangestan M.A.) weist nach einer Begehung im Mai 2019 „mit Nachdruck“ daraufhin, „dass die aktuelle Art der Aufbewahrung bei weitem nicht den Standards in Museen entspricht.“ Dies sei der „viel zu geringen zur Verfügung stehenden Fläche“ geschuldet. „Zudem bieten die Depoträume keinen angemessenen baulichen Ertüchtigungsstand, der einer konservatorisch fachgerechten Depotsituation für Museen entspricht.“

Empfehlung der Landesstelle
Die Landesstelle empfiehlt „dringend, die städtische Sammlung in nicht öffentlichen Räumen (Depot) auf einen Raum, respektive zusammenhängende Raumfolgen mit entsprechender Ausstattung zu konzentrieren, die mit Unterstützung von Klimatechnik die allgemeingültigen konservatorischen Bedingungen für Aufbewahrung und Bewahrung von Kulturgütern gewährleisten.“

Förderung
Für die Planung des Depots, die Planung und Ausführung der Ausstattung sowie die Planung der Klimatechnik für das Depot kann gemäß der Richtlinien der Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Förderung in Aussicht gestellt werden.

Zur Umsetzung bzw. baulichen Ausführung des Depots sollten weitere Zuschüsse der einschlägigen Fördergeber beantragt werden. In erster Linie kommen hierfür staatliche Mittel des Kulturfonds Bayern und der Bayerischen Landesstiftung.

Raumbedarf
Das sachgerechte, klimastabilisierte Depot soll u.a. für folgende besonders empfindliche Gegenstandsgruppen ausgelegt sein: Saiteninstrumente (100 Objekte plus Zuwachs), Gemälde (600 Objekte plus Zuwachs), Graphiken (10 Grafikschränke plus Zuwachs), Fotografien, Skulpturen, Textilien und Metallobjekte. Das Depot ist außerdem mit einem Arbeitsraum, einem Werkstattraum sowie einen Quarantäneraum auszustatten. Zur kompakten materialschonenden Lagerung werden neben einer Gemäldezuganlage beispielsweise Grafikschränke, pulverbeschichtete Stahlregale und Glastürschränke zum Einsatz kommen.

Zurzeit werden die historischen Gegenstände im Rathaus auf beengtem Raum in folgenden, weit voneinander entfernten Räumen und Geschossen gelagert:



1. Kleiner Kuhstall (aus konservatorischer Sicht ungeeignet)
40,46 m2
2. Vorraum Klosterarchiv (wegen staubdurchlässiger hist. Holzdecke ungeeignet)
30,38 m2
3. Sog. Rings-Depot mit zwei weiteren Zimmern im Zwischengeschoss (konservatorisch instabil)
60,61 m2
Dazu kommt noch ein Lagerraum in der Spitalgasse 8:
4. Modelleisenbahndepot Spitalgasse 8, 1. OG (Zimmerklima)
52,92 m2
Insgesamt
184,37 m2

Benötigt werden in der Endausbauphase rund 500 m² Depotfläche inkl. Arbeitsräume.

Bauliche Lösungsmöglichkeiten

Im Rathausgebäude stehen keine geeigneten Räumlichkeiten für ein sachgerechtes Museumsdepot zur Verfügung. Auch aus Sicherheitsgründen ist eine räumliche Trennung vorzuziehen, damit im Brand- und Katastrophenfall nicht der gesamte Museumsbestand mit dem historischen Klostergebäude St. Mang untergeht. Das sachgerechte Museumsdepot könnte in einem statisch und konservatorisch geeigneten Altbau oder einem zu diesem Zweck errichteten Neubau eingerichtet werden. Für die Depotplanung und die damit verbundene Prüfung von baulichen Lösungen stellt die Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Zuwendung in Höhe von 50 % in Aussicht, vorausgesetzt, dass es sich bei einem eventuellen Neubau um ein rein funktionales Gebäude ohne verteuernde ästhetische Ansprüche handelt.  

Vollumfängliche Inventarisierung

Für die Zwecke der Depotplanung und der zukünftigen Museumskonzeption sowie für den sachgerechten und geordneten Transfer in das neue Depot muss eine vollumfängliche Inventarisierung durchgeführt werden. Die ausstehende vollumfängliche Inventarisierung von ca. 3000 bisher nicht inventarisierten Objekten kann mit Hilfe externer Arbeitskraft in Form einer digitalen Kurzinventarisierung durchgeführt werden. Dafür stellt die Landesstelle für nichtstaatliche Museen eine Zuwendung in Höhe von 30 % in Aussicht.
 

Beschluss

Der Beauftragung der Planungen für das künftige Depot für das Museum der Stadt Füssen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, dazu den konkreten Bedarf zu prüfen und in Abstimmung mit der Bayer. Landesstelle für nichtstaatliche Museen Angebote für diese Planung einzuholen und dem Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss zur Entscheidung vorzulegen.  Ebenfalls zugestimmt wird der für die Depotplanung notwendigen vollumfänglichen Inventarisierung des Sammlungsbestandes.

Für die Depotplanung sind die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 20.000,00 Euro und für die Inventarisierung des Sammlungsbestandes weitere Haushaltsmittel in Höhe von rund 30.000,00 Euro einzuplanen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Zuwendungsanträge bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen bzw. weiteren Fördergebern zu stellen.

Nach Vorliegen des Mengengerüsts für das künftige Depot wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Immobilien bzw. einen Neubau hierfür zu prüfen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

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4. Hilfeleistung der Feuerwehr am Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Am 09.07.2019 wurde in der Sitzung des Stadtrates die Problematik für die Rettung auf dem Weißensee durch die Feuerwehr dargestellt. Die Feuerwehr Füssen ist momentan nicht in der Lage die Hilfsfrist von 10-Minuten nach Nr. 1.2. VollzBekBayFwG (Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes) einzuhalten, und notwendige Rettungsmaßnahmen auf dem Gewässer durchzuführen.

Von der Stadtverwaltung wurde am 09.07.2019 vorgeschlagen, eine Slipstelle südlich der Königsfischer zu errichten.  Der Beschluss wurde zurückgestellt um weitere Möglichkeiten zu eruieren.

Des Weiteren ist ein Schlauchboot incl. GFK-Hülle auf dem RW2 (Rüstwagen) der Feuerwehr Füssen verlastet und muss aufgrund Materialermüdung nach 33 Jahren ausgesondert werden. Dieses Boot wurde schon des Öfteren für Eisrettung und Hilfeleistungen an kleineren Seen und Lech benötigt.

Am 05.08.2019 wurde eine Begehung am Weißensee mit dem Ersten Bürgermeister Iacob, mehreren Stadträten, Wasserwacht Weißensee, Polizei, Feuerwehr Füssen, Herrn Wintergerst durchgeführt. Das Ergebnis der Begehung war zum einen, dass die Zufahrt der Rettungskräfte über das Strandbad erfolgen sollte, und dass für die Feuerwehr Füssen ein kleineres, tragbares Boot wie die Wasserwacht Füssen erhalten hat, beschafft wird.

Am 21.08.2019 besichtigte die Feuerwehrführung das Boot der Wasserwacht Füssen und lies sich durch den 1.Vorstand Rudi Achatz dies erklären. Wie folgt, ein paar Daten/Fakten und Stellungnahmen von Herrn Achatz.

  • Kosten 6.000,-€ - 8.000,-€ das Boot wurde vom BRK zur Verfügung gestellt (tatsächliche Kosten sind nicht bekannt)
  • Wurde in Tschechien hergestellt
  • Verarbeitung mangelhaft, Aluminiumkannten mussten nachgeschliffen werden
  • Keine Befestigungsmittel für den Transport vorhanden
  • Keine Anschlagpunkte am Trailer und Boot vorhanden
  • Kein Zubehör wurde mitgeliefert (Schwimmwesen, Paddel, Leinen usw.)
  • Keine Staufächer vorhanden
  • Keine Beleuchtung (Übungen und Einsätze bei Nacht nicht möglich)
  • Kein doppelter Boden (Bei einer Welle oder bei Regen steht man im Wasser)
  • Keine Pumpe die evtl. einlaufendes Wasser z.B. bei Regen abpumpt
  • Verbrennungsgefahr im Sommer, da die Sitzmöglichkeit aus Aluminium besteht

Um volle Einsatzfähigkeit zu gewährleisten, muss mit min. 10.000,-€ zusätzlichen Kosten gerechnet werden.




Es wurden zwei Angebote eingeholt, dass die Mindestanforderung für die Feuerwehrtätigkeiten abdeckt.

  1. Angebot der Firma barro
Das Boot hat an der Unterseite Rollen, und kann somit an der Straße abgeladen und ins Gewässer geschoben werden. Die Angebotshöhe liegt bei 24.193,-€ Brutto.  

Daten/Fakten
  • RTB 400-SL Flachbodenboot als Selbstlenzer
  • Gewicht ca. 180 - 230kg
  • Leichtmetallkonstruktion
  • Motorisierung 25 PS
  • Trailer 750 kg ungebremst, HARBECK
  • Zubehör nach DIN 14961 (Paddel, Bootshaken usw.)

   

  1. Angebot der Firma Lava Marine
Mit diesem Boot könnten bis auf eine Brandbekämpfung alle Hilfeleistungen (Eisrettung, Erkundungen usw.) auf Gewässer durch die Feuerwehr abgearbeitet werden. Die Angebotshöhe liegt bei 13.385,51€ Brutto

Daten/Fakten
  • RTB 1 3.90 Heavy Duty rot
  • Eigengewicht ca. 100kg
  • Schlauchmaterial 5-lagig
  • Motorisierung 25 PS
  • Gerätebügel mit Beleuchtung
  • Multirollen Trailer 750 kg ungebremst
  • Zubehör nach DIN 14961 (Paddel, Bootshaken usw.)        

   
Auf diesem Bild fehlt die Beleuchtung für Einsätze bei Dunkelheit.


Hinweis:
Herr Hauptkommissar Meiler Thomas von der Polizei Füssen gab bekannt, dass das Boot der Wasserwacht Weißensee beim Landratsamt OAL abgemeldet wurde. Nach dem es einen neuen Motor bekommen hat, wurde es am 27.08.2019 bei Landratsamt OAL wieder angemeldet mit dem Zusatz dies Boot in allen Seen im Ostallgäu einzusetzen.
 

Beschluss

Der Hauptverwaltung-, Finanz- und Personalausschusses stimmt dem Ankauf des im Sachvortrag beschriebenen Bootes incl. Trailer von der Firma Lava Marine zum Angebotspreis in Höhe von brutto 13.385,51 € zu.

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5. Car-Sharing als alternatives Mobilitätsangebot für die Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die in Deggendorf ansässige Firma Mikar GmbH & Co. KG bietet der Stadt Füssen ein Modell an, das in größeren Städten bereits funktioniert: Carsharing, also die Idee, dass sich mehrere Nutzer ein Auto teilen.



Carsharing wird als Mobilitätskonzept immer beliebter. Überall, wo Menschen Mobilität abrufen, steht mit einem gemeinschaftlich genutzten Auto eine ökologisch sinnvolle Lösung bereit. Der Nutzungsgrad eines Carsharing-Autos ist um ein Vielfaches höher als bei Privatfahrzeugen. Laut Schätzung des Bundesverbands Carsharing ersetzt jedes Carsharing-Auto rund 10 normale PKW. Dadurch wird die Fahrzeugnutzung im Rahmen individueller Mobilität wesentlich kostengünstiger und ökologischer.

Grundsätzlich erreichen wir mit dem Einsatz von Carsharing eine Flexibilisierung der Mobilität. mikar Carsharing-Partner profitieren von der dort vorhandenen Erfahrung und sind First Mover auf diesem Mobilitätssektor.

Was bietet dieses Service:

  •     Lückenlose 100%ige Ausfinanzierung der Beschaffung

  •    4 Jahre mikar Standort- und Betriebsgarantie

  •     mikar gewährleistet den einsatzbereiten Zustand des Fahrzeugs, inklusive Instandhaltung, Reparatur, Inspektion, HU/AU

  •     Mehrfachnutzung, z. B. Eigennutzung, als Fuhrparkergänzung und Mitarbeiter-Fahrzeug (Incentive, Firmenausflüge, Privatnutzung)

  •     Übersichtliche Buchung per App oder online

  •     Positive Wirkung auf das Image

Im Rahmen der Beratung wird das Konzept von mikar vorgestellt und erläutert. Außerdem werden die verschiedenen Angebotsformen aufgezeigt.

Beschluss 1

Dem Antrag von Ilona Deckwerth, die Verwendung eines 9-Sitzer-Kleinbusses als E-Fahrzeug zu prüfen, wird zugestimmt.

Beschluss 2

Dem Angebot der Firma mikar GmbH & Co. KG auf Bereitstellung eines werbefinanzierten Car-Sharing-Fahrzeuges in der Form eines 9-Sitzer-Kleinbusses zu den gen annten Konditionen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die entsprechenden Details gemeinsam mit der Firma zu regeln.

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6. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 12. November 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 12. November 2019 an.

Beschluss

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses am 12. November 2019 wird genehmigt.

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7. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 10.12.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Anträge, Anfragen liegen nicht vor.

Datenstand vom 20.12.2019 07:58 Uhr