Datum: 12.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten
1.2 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge
1.3 Bauanträge
1.3.1 Aufstockung und Ausbau vom Dachgeschoss und Nutzungsänderung der Praxis zu Wohnraum, von-Freyberg-Straße 21, Fl.Nr. 772/3, Gmkg. Füssen
1.3.2 Neubau einer Verkaufshalle, Hiebelerstraße, Fl.Nr. 1081, Gmkg. Füssen
1.3.3 Ersatzbau Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Bildhauer-Sturm-Straße 10, Fl.Nr. 1368/17, Gmkg. Füssen
1.3.4 Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung, Kemptener Straße 31, Fl.Nr. 750/2, Gmkg. Füssen
1.3.5 Nutzungsänderung EG: Gastraum anstelle von 3 Gästezimmern, DG: Wohnung anstelle 3 Gästezimmern, Einbau einer Dachgaube in die östl. Dachfläche, Einbau eines Freisitzes in das Dach des südl. Baukörpers, Einbau einer Außentreppe, Schwärzerweg 3, Fl.Nr. 2718, Gmkg. Füssen
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Straßennamensgebung im Bereich des Bebauungsplangebietes O 65 Weidach Nord 2
3 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2019
4 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1
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1.1. Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.1
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1.2. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

      1. Dachgeschossausbau, Bahnhofstraße 8
      2. 3. Änderungsantrag Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage, Birkstraße 3
      3. Ergänzen von Balkonen an den West- und Nordfassaden, Kemptener Straße 32
      4. Neubau Dachgaube, Neubau Carport, Am Dreitannenbichl 5
      5. Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, Theresienstraße 15
      6. Tektur zum Bauantrag Errichtung von 22 Stellplätzen, Schwärzerweg 3
      7. Abbruch Stadel und Anbau Wohnung mit Garage, Im Venetianerwinkel 2
      8. Nutzungsänderung, Errichtung eines Carports, Roßmoos 28
      9. Nutzungsänderung der Kegelbahn im UG zur Bierstube und Raum für Schützenverein, Höhenstraße 14

StR Herr Jakob spricht kurz das Geländer am Faulenbachgässchen an, es sei jetzt fertig und sehe sehr gut aus.

Herr StR Dr. Böhm möchte eine juristische Auskunft von Herrn Hartl, Geschäftsleiter der Stadt Füssen, ob etwas dagegen spricht die als laufende Verwaltung weitergeleiteten bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge auf die Sitzungseinladung zu schreiben.

Herr Hartl sagt, dass grundsätzlich nichts dagegen spricht es auf die Sitzungseinladung zu schreiben.

Der Vorsitzende äußert sich daraufhin, dass die Bauanträge intern noch bearbeitet werden und es auch Bauanträge geben könnte die erst nach Versendung der Sitzungseinladung eingehen und entschieden wird diese als laufende Verwaltung weiterzuleiten an das Landratsamt. Somit wäre die Liste, die am Tag der Sitzungseinladung erstellt wird bis zur Sitzung nicht mehr aktuell und der ein oder andere Stadtrat könnte dies bemängeln. Aus diesem Grund wird die Liste am Tag der Sitzung aufgelegt und bekanntgegeben.

Herr StR Dr. Böhm erläutert, dass es keinen Einspruch von den Stadträten gäben wird, wenn die Liste am Tag der Sitzung noch um ein paar Punkte ergänzt wäre.

Herr StR Peresson berichtet, dass in anderen Gemeinden hier im Umkreis sogar die Namen der Bauherrn aufgeführt sind.

Herr Angeringer sagt dazu, dass die gegen den Datenschutz verstößt. Es gab früher die Möglichkeit im Bauantrag anzukreuzen, ob der Bauherrnname genannt werden darf oder nicht und der größere Teil kreuzte nein an.

Herr Hartl bekräftigt die Aussage von Herrn Angeringer und teilt mit, dass es hierüber sogar eine eindeutige Stellungnahme vom Ministerium gibt, die es untersagt die Namen zu nennen.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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1.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3
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1.3.1. Aufstockung und Ausbau vom Dachgeschoss und Nutzungsänderung der Praxis zu Wohnraum, von-Freyberg-Straße 21, Fl.Nr. 772/3, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation den o.g. Bauantrag.

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans und wird somit nach dem §34 BauGB beurteilt. Somit stellt sich die Frage des Einfügens in die umliegende Bebauung.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Hinsichtlich des sich Einfügens nach dem Maß der baulichen Nutzung liegen keine völlig eindeutigen Verhältnisse vor. Das Gebäude soll auf drei Vollgeschoße angehoben werden. Das nächste dreigeschossige Gebäude in dieser Reihe ist der Neubau bei Haus-Nr. 11 (ca. 120 m und fünf Baugrundstücke entfernt). Unmittelbar auf der anderen Straßenseite befinden sich Gebäude mit vier Vollgeschoßen.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich ebenfalls, dass keine eindeutige Situation besteht.

Aus Sicht des Stadtbauamtes ist die Entfernung zu den anderen dreigeschossigen Gebäuden noch nicht so groß, dass sie keine Prägung mehr zu dem Baugrundstück vermitteln würden, zudem befinden sich viergeschossige Gebäude genau gegenüber und auch in anderen nicht weit entfernten Bereichen in der Rudolfstraße.

Der Stellplatznachweis ist aufgrund der Bestandssituation ausreichend.

Nachdem keine weiteren Fragen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Dem Bauantrag zur Aufstockung und zum Ausbau des Dachgeschosses, sowie der Nutzungsänderung der Praxis zu Wohnraum wird das kommunale Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3.2. Neubau einer Verkaufshalle, Hiebelerstraße, Fl.Nr. 1081, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.2

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Angeringer den Neubau einer Verkaufshalle in der Hiebelerstraße vor.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans W 20 – Gewerbegebiet West, zweite Änderung in einem Bereich der als GE-1 festgesetzt ist.

Die Verkaufsfläche beträgt ca. 400qm, und bei der Nutzung handelt es sich um einen Großhandelsverkauf von z.B. Handmaschinen. In der Betriebsbeschreibung ist festgehalten, dass kein Verkauf an den Endverbraucher stattfindet.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Die Nutzung ist zulässig, weil es sich weder um einen Einzelhandelsbetrieb handelt und die Sortimentierung als überwiegend nicht zentrenrelevant einzustufen ist.

Die Dachform ist als Flachdach dargestellt und laut Bebauungsplan zulässig, die vorgeschriebene Bekiesung des Fachdaches wird ebenfalls vom Bauherrn vorgesehen.

Die Fassade wird in Metalloptik verkleidet und erhält im Eingangsbereich farblich abgesetzt eine rote Farbe. Hierbei stellte sich die Frage ob diese farbliche Absetzung eine Befreiung benötige.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes: Hinsichtlich der Geländehöhen sind eindeutige Angaben nachzureichen und es wird die Auffassung vertreten, dass die Fläche im Eingangsbereich so gering ausfällt, das keine Befreiung vom Bebauungsplan erforderlich ist.

Aus diesen Gründen kann aus Sicht der Verwaltung dem Antrag zugestimmt werden.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert der Vorsitzende die Lage des Bauortes.

Beschluss

Dem Bauvorhaben zum Neubau einer Verkaufshalle in der Hiebelerstraße wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Ein Plan mit Darstellung der Geländehöhen (Bestand/neu) ist nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3.3. Ersatzbau Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten, Bildhauer-Sturm-Straße 10, Fl.Nr. 1368/17, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.3

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung erörtert Herr Angeringer den Ersatzbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten anhand einer Bildschirmpräsentation.

Die Bauherren erklären im Antrag, dass im Sinne einer verträglichen Nachverdichtung zwei, anstatt wie bisher, eine Wohneinheit vorgesehen ist. Beide Wohnungen sind ebenerdig erreichbar, sodass ein generationsübergreifendes Wohnen unter einem Dach möglich ist.

Das geplante Wohngebäude liegt innerhalb der Baugrenze. Die beiden Wohneinheiten haben den gemeinsamen Eingang in der Mitte des Gebäudes. Das Wohnhaus erhält ein Satteldach, wie es der Bebauungsplan vorschreibt, die Garage hingegen wird mit einem Flachdach versehen und bräuchte eine Befreiung vom Bebauungsplan. Ebenfalls eine Befreiung braucht die Garage, die außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt, die Fenster und Fenstertüren die nicht unterteilt sind und die Dacheindeckung die mit grauen Ziegeln erfolgen soll (aufgrund der Anbringung einer Photovoltaikanlage) und nicht wie vorgeschrieben mit naturroten oder ziegelroten Betondachsteinen. Die Außenfassade soll einen grauen Anstrich erhalten, hier ist darauf zu achten, dass die in Hellgrau ausgeführt wird.

Es wird ein Luftbild aufgelegt, dass die Umgebungsbebauung zeigt, hier lässt sich gut erkennen, das auch in der Nachbarschaft graue Dacheindeckungen vorhanden sind, wie auch auf die Unterteilung der Fenster verzichtet wurde, daher fügt sich der geplante Neubau harmonisch ein.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Alle Befreiungen wurden beantragt und begründet und können deshalb aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich außerdem folgendes:
Die Abweichung bei der Garage von der überbaubaren Grundstücksfläche hat aus dortiger Sicht keine nachbarschützende Wirkung. Der Nachbar hat aber unterschrieben. Die Forderung, ein Satteldach aufzubringen, würde die nachbarliche Betroffenheit aber nachteilig ändern.

Nach den Ausführungen von Herrn Angeringer äußern einige Mitglieder des Gremiums ihre Bedenken bzgl. der baulichen Gestaltung des Carports, der wild verteilten und in unterschiedlichen Größen angeordneten Fenster sowie einem fehlenden Vordach.

Andere Mitglieder hingegen finden, das durch den Ortstermin viele Fragen durch den Planer beantwortet worden sind (z.B. warum die Fenster so angeordnet wurden) und es sich hierbei um eine stimmige Lösung handelt.

Der Vorsitzende formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Dem Bauantrag zum Ersatzbau Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten wird das kommunale Einvernehmen einschließlich der notwendigen Befreiungen vom Bebauungsplan erteilt. Der als grau dargestellte Außenputz ist in hellgrau zu halten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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1.3.4. Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung, Kemptener Straße 31, Fl.Nr. 750/2, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.4

Sachverhalt

Herr Angeringer trägt den Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung anhand einer Bildschirmpräsentation vor.

Gegenstand des Antrages ist der Ersatzneubau im Bereich der bisherigen Tennishalle. Die Bebauungsplanänderung ist in Kraft getreten.

Das Vorhaben ist nach der Angabe im Antrag ein Sonderbau und kann demzufolge nicht im Freistellungsverfahren abgewickelt werden.

Der Kopfteil des Gebäudes mit Restaurant und einigen anderen Gewerbeeinheiten bleibt erhalten.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Mit dem Vorhaben sollen 37 Wohnungen errichtet werden. 10 Wohnungen davon haben eine Größe von ca. 30qm, 9 Wohnungen eine Größe von ca. 67qm, 13 Wohnungen eine Größe zwischen 70-100qm und 5 Wohnungen haben eine Größe über 100qm. Es wird ein Luftraum zwischen der Tennishalle und dem darüber liegendem Stockwerk geben. Das Gebäude ist 4 geschossig und die geplanten Loggien dienen zusätzlich als Abschattung (Schallschutz) für das Wohngebäude.

Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück, sowie auf dem Nachbargrundstück nachgewiesen. Beide Grundstücke sind im Besitz des gleichen Eigentümers und müssen durch einen rechtlichen Nachweis gesichert werden. Bei einer Anordnung der Stellplätze im 45 Gradwinkel, wie es hier in einem Teil der Fall ist, ist eine Fahrgassenbreite von 3,50 Meter ausreichend.

Es kommt im Gremium die Frage auf was genau unter einem Hybridgebäude zu verstehen ist und ob es möglich ist eine Nutzung auszuschalten die der Tennisnutzung und nur noch Wohnnutzung zuzulassen.

Herr Angeringer erläutert, dass es sich hierbei um zwei Komponenten handelt: zu einem die Tennisnutzung zum anderen die Wohnnutzung in einem urbanen Gebiet. Des Weiteren würde die Aufgabe der Tennisnutzung und die Zuteilung einer neuer Nutzung die Vorlage eines Bauantrages wieder nötig machen und das Gremium müsste darüber entscheiden.

Beschluss

Dem Bauvorhaben Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung wird das kommunale Einvernehmen erteilt. Das Vorhaben ist im Bauantragsverfahren abzuwickeln. Die rechtlichen Nachweise über die Sicherung der Stellplätze sind – soweit noch notwendig - nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3.5. Nutzungsänderung EG: Gastraum anstelle von 3 Gästezimmern, DG: Wohnung anstelle 3 Gästezimmern, Einbau einer Dachgaube in die östl. Dachfläche, Einbau eines Freisitzes in das Dach des südl. Baukörpers, Einbau einer Außentreppe, Schwärzerweg 3, Fl.Nr. 2718, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 1.3.5

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erläutert Herr Angeringer den o.g. Bauantrag.

Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans und wird somit nach dem §34 BauGB beurteilt. Es handelt sich um eine nichtstörende Nutzung und fügt sich somit in die umliegende Bebauung ein. Außerdem ist in diesem Bereich die Gestaltungssatzung der Stadt Füssen zu beachten.

Es werden kleine Umbauten sowie Nutzungsänderungen im Gebäude beantragt und damit verbundene Brandschutzmaßnahmen umgesetzt, dafür muss auch die Außentreppe angebracht werden. Im Dachgeschoss soll in die östliche Dachhälfte eine Dachgaube eingesetzt werden im Bereich von „Schlafen“, „Arbeiten“ und „Bad/WC“.

Die Gaube ist auf der Rückseite des Gebäudes geplant, erstreckt sich aber über einen sehr großen Bereich des Dachgeschosses, sodass es aus Sicht der Verwaltung besser wäre die Gaube zu unterteilen, dies würde die Nutzung der Etage trotzdem möglich machen und würde mehr der  Gestaltungssatzung entsprechen, denn diese sieht vor Gauben zurückhaltend zu gestalten

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich weiterhin, dass die Seite in der die Gaube geplant ist eine viergeschossige Außenwirkung ergibt, dies ist nicht üblich in der umliegenden Bebauung. Einzig das Europark Hotel in der näheren Umgebung ist viergeschossig.

Der vorliegende Stellplatznachweis ist ausreichend.

Nach Vorstellung des Bauvorhabens äußerten mehrere Mitglieder des Gremiums Bedenken bzgl. der baulichen Gestaltung der Gaube und baten deshalb darum, dass die Verwaltung ein Gespräch mit Bauherr und Planer führe, wie durch Unterbrechungen eine bessere Lösung geschaffen werden kann.

Des Weiteren erkundigte sich ein Mitglied des Gremiums darüber, welcher Wert bei der Berechnung der Stellplätze angesetzt worden ist.

Herr Angeringer erläutert daraufhin, dass der Mindestsatz bei der Stellplatzberechnung vom Planer angesetzt worden ist und dies auch per Beschluss festgelegt worden ist, dass bei Rahmenwerten der Satzung für den Bauherren der günstigste Wert anzuwenden ist.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Dem Bauantrag zur Nutzungsänderung EG: Gastraum anstelle 3 Gästezimmern, DG: Wohnung anstelle von 3 Gästezimmern, Einbau einer Dachgaube in die östl. Dachfläche, Einbau eines Freisitzes in das Dach des südl. Baukörpers und Einbau einer Außentreppe wird grundsätzlich das kommunale Einvernehmen in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gespräch mit dem Bauherrn und Planer zu führen, wie eine Verbesserung der Gaube erreicht wird, die mehr der Gestaltungssatzung der Stadt Füssen entspricht. Evtl. durch Unterteilung der Gaube.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Straßennamensgebung im Bereich des Bebauungsplangebietes O 65 Weidach Nord 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Für den neu geplanten Straßenzug (farbig markiert im vorgelegten Plan) im Bereich des Bebauungsplanes O 65 Weidach Nord 2 ist ein Straßenname zu finden.

Bei der letzten Straßennamensgebung für den Bereich des Bebauungsplanes O 53 – Weidach Nordost (BUV 07.10.2014) sind so viele Namensvorschläge eingegangen, sodass die bisher nicht verwendeten hier nochmals vorgestellt werden, die das Kulturamt, der Historische Verein „Säuling“ e.V. und der Historische Verein „Alt Füssen“ e.V. damals abgegeben haben.

Folgende Vorschläge wurden vom Kulturamt abgegeben:

- Reinhold Böhm (langjähriger Erster Vorsitzender des Historischen Vereins „Alt Füssen“)
- Josef Lorch (weithin geachteter Kirchenmaler und Restaurator und langjähriger
  Heimatpfleger)
- Caspar Tieffenbrucker (Lautenmacher und Musikalienhändler in Lyon)
- Simpert Niggel (bedeutender Geigenmacher in Füssen)
- Franziskus Geißenhof (der Stradivari von Wien aus Füssen)

Folgende Vorschläge wurden vom Historischen Verein „Säuling“ e.V. abgegeben:

- Pfarrer Christoph Kaiser                                - Pfarrer Hans Nagel
- Herrn Oskar Freiwirth-Lützow                        - Herrn Percy Rings
- Herrn Maximilian Miller                                - Herrn Fritz Hohenegg
- Herrn Landrat Hofmann                                - Herrn Lorenz Baumeister
- Frau Dr. Elisabeth Seif                                - Herrn Reinhold Böhm

Die beiden Straßennamensvorschläge des Historischen Vereins „Alt Füssen“ e.V. mit der Paul-Mertin-Straße sowie der Rudibert-Ettelt-Straße wurden damals für den Bebauungsplan O 53 – Weidach Nordost bestimmt.

Herr Angeringer verweist weiter auf ein von privater Seite eingereichtes Schreiben mit dem Vorschlag „Franz-Martin-Straße“, das dem Gremium vorab per E-Mail und als Tischvorlage verteilt wurde.

Der Vorsitzende schlägt dem Gremium den Straßennamen Josef Lorch vor. Der Kirchenmaler, Restaurator und Kreisheimatpfleger hat viel für die Stadt Füssen getan. Viele wertvolle Kulturdenkmäler in Füssen und im gesamten süddeutschen Raum wurden durch „Sepp“ Lorch für die Nachwelt erhalten. Beispielsweise das Kloster Irsee. Er tat auch viel ehrenamtlich für die Stadtverwaltung wenn es zum Beispiel um den Denkmalschutz ging. Aus den genannten Gründen sollte nun „Sepp“ Lorch ein Denkmal gesetzt werden, indem er der Namensträger der neuen Straße wird.

Mitglieder des Gremiums äußerten sich, dass auch Frauennamen für Straßen hergenommen werden sollten, in diesem Fall Herr Lorch aber eine Persönlichkeit darstelle, die genommen werden sollte.

Der Vorsitzende teilt mit, dass bei einem künftigen Baugebiet berücksichtigt wird Frauennamen zu nehmen und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die neu zu errichtende Straße im Bebauungsplan O 65 Weidach Nord 2 folgenden Straßennamen zu vergeben: Josef-Lorch-Straße.

Die Stadträte Michael Jakob und Lothar Schaffrath sind ab unten stehenden Tagesordnungspunkt abwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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3. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt gem. Art. 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.02.2019.

Frau Gerlinde Wollnitza nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.03.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Tagesordnung
Dr. Christoph Böhm erinnert nochmals an seine Anfrage aus der Sitzung vom 06.11.2018, ob es möglich wäre die Niederschrift mit Seitenzahlen zu nummerieren und die Nummerierung der Tagesordnungspunkte (z.B. 1.2.3) von der Sitzungseinladung in die Niederschrift mit zu übernehmen und nicht nur die Beschluss Nr., so wäre es leichter einen Tagesordnungspunkt zu finden.

Herr Hartl teilt mit, dass die Anregung demnächst umgesetzt wird.

Fehlende Widmung Pilgerschrofenweg
Dr. Christoph Böhm erkundigte sich in der letzten Sitzung über die Zuwegbarkeit des Pilgerschrofenwegs, er erhielt die Aussage, dass die Flächen, die im Eigentum der Stadt Füssen sind bis zur Fl.Nr. führen und es somit möglich ist ein Bauvorhaben zu realisieren. Hier fehle aber noch die Widmung.

Herr Angeringer teilt mit, dass ein hinfahren möglich ist, da die Flächen wie gesagt im städtischen Eigentum liegen. Der Weg als solches ist noch nicht gewidmet, dafür muss die Außenbereichssatzung geändert werden, die ist ein längerer Verwaltungsgang bis das Widmungsverfahren abgeschlossen ist.

Restaurant La Perla, Drehergasse 40
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Christoph Böhm erläutert Herr Angeringer, dass es nichts schriftliches gibt.

Datenstand vom 01.06.2021 09:49 Uhr