Datum: 07.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten
1.2 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge
1.3 Bauvoranfragen
1.3.1 Umbau bestehendes Kneipp-Kurheim Geiger-Schweiger, Kemptener Straße 8, Fl.Nr. 727, Gmkg. Füssen
1.4 Bauanträge
1.4.1 Nutzungsänderung Wohnung E6, E9, E10 in Ferienwohnung, Augsburger Straße 20, Fl.Nr. 1611/28, Gmkg. Füssen
1.4.2 Neubau einer Garage, Im Venetianerwinkel, Fl.Nr. 585/39, Gmkg. Füssen
1.4.3 Erlaubnisantrag nach DSchG Erneuerung Fassade, Fenster, Ladenfassade, Erweiterung Balkonanlage, Schwangauer Straße 12, Fl.Nr. 393, Gmkg. Füssen
1.4.4 Nutzungsänderung eines Werkstattgebäudes mit Büro zu einem Einfamilienhaus, Klosterstraße 4, Fl.Nr. 269/3, Gmkg. Füssen
1.4.5 Neubau Wohnhaus mit Garage, Alatseestraße 8, Fl.Nr. 2802, Gmkg. Füssen
1.4.6 Tektur Umbau und Umnutzung des bestehenden Wohnhauses in 2 Wohnungen, sowie 8 Fremdenzimmer für Bed und Breakfast, sowie der dafür notwendigen Stellplätze, Pfrontener Straße 24, Fl.Nr. 12/2, Gmkg. Weißensee
1.5 Werbezeichenanträge
1.5.1 Werbeanlage, Herzogstraße 2, Fl.Nr. 970/8 und 970/2, Gmkg. Füssen
2 Bauleitplanung
2.1 Vorhabensbezogener Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
3 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019
4 Antrag zur Geschäftsordnung durch Herrn Peresson; Vorstellung und Behandlung eines Bauvorhabens in der Luitpoldstraße.
5 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1
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1.1. Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.1
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1.2. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:
1.2.1        Brandschutzsanierung Kindergarten Sternschnuppe und Anbau Kinderkrippe, Im
                 Venetianerwinkel 52
1.2.2        Camping Hopfensee GmbH & Co. KG, Anbau Rezeption, Fischerbichl 17
1.2.3        Bader Silvia, Änderungsantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Geräteraum, Ernestine-Deml-Straße 6
1.2.4        Filser Rosemarie, Neubau einer Werkstatt zur Wartung von LKW mit Büro und einer Werkstatt mit Büro für Baumaschinen-Vermietung, Hiebelerstraße, Fl.Nr. 1078
1.2.5        Scharpf Elsa und Wilhelm, Erweiterung des bestehenden Reihenhauses, Höhenstraße 66c
1.2.6        Hallo Tree GmbH, Nutzungsänderung und Errichtung von Parkplätzen am bestehenden Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage, Kemptener Straße 29
1.2.7        Hallo Tree GmbH, Ersatzneubau der Tennishalle als Hybridgebäude für Tennis- und Wohnnutzung, Tektur mit Tiefgarage, Kemptener Straße 31
1.2.8        Leurs Karin und Willi, statt einer Doppelgarage wie gem. Bauplan vom 1994 genehmigt ein Doppelcarport gem. neuer Planung, Roßmoos 9c
1.2.9        Seidel Martin, Anbau eines Quergiebels, Zwölferkopfweg 2B

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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1.3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.3
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1.3.1. Umbau bestehendes Kneipp-Kurheim Geiger-Schweiger, Kemptener Straße 8, Fl.Nr. 727, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation den Umbau des bestehenden Kneipp-Kurheims Geiger-Schweiger.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes: Das Gebiet ist nach der Bebauung in der Umgebung als Mischgebiet einzustufen. Die angefragten Nutzungen sind dort dem Grunde nach genehmigungsfähig.

Städtebaulich ist eine Weiterentwicklung auch auf dem westlichen Nachbargrundstück (ehemalige Tankstelle) geboten. In diesem Zusammenhang sollten vor Entscheidungen weitere Gespräche mit den Eigentümern geführt werden. Eine Bauleitplanung ist für diesen Bereich in Betracht zu ziehen.

Der Vorsitzende führt weiter aus, dass es städtebauliche eine Sünde wäre, wenn man hier nicht an eine Gesamtumplanung denken würde.

Nachdem keine Fragen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, weitere Gespräche mit den Eigentümern zu führen. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die bauliche Entwicklung ggf. über eine Bebauungsplanung zu steuern.


Ab unten stehenden Tagesordnungspunkt ist Herr Bernhard Eggensberger anwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4
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1.4.1. Nutzungsänderung Wohnung E6, E9, E10 in Ferienwohnung, Augsburger Straße 20, Fl.Nr. 1611/28, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.1

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erörtert Herr Angeringer die Nutzungsänderung von Wohnung E6, E9 und E10 zu Ferienwohnung.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans N 54- Robert-Schmid Straße Südwest.

Der Bauherr ist durch den Sport sehr viel unterwegs und kann die Wohnung nur nach der Saison nutzen, sodass er diese in der Zwischenzeit als Ferienwohnung anbieten möchte.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich, dass die Ferienwohnungsnutzung dem Bebauungsplan entspricht. Die Art der baulichen Nutzung ist dort als Mischgebiet festgesetzt.

Der Umfang der nachzuweisenden Stellplätze reduziert sich hierdurch. Der Mindestnachweis liegt bei drei Ferienwohnungen bei drei Stellplätzen. Als tatsächlicher räumlicher Nachweis stehen fünf Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung (siehe Plan).
Im Bereich des Hauses 1 sind im TG-Plan namentlich weitere Stellplätze bezeichnet, was auf eine eigentumsmäßige Zuordnung zu den anderen Einheiten schließen lässt. Eine nachvollziehbare Gesamtzuordnung ist jedoch noch nachzureichen.

Eine Stadträtin teilt mit, dass rechtlich nichts gegen die Genehmigung einer Ferienwohnung spricht, in Füssen aber immer Hände ringend nach Wohnraum gesucht wird und es deshalb schade sei.

Der Vorsitzende stimmt zu, sagt aber, dass es sich hier um einen Füssener Bürger handle, der bei den Junioren aktiv sei und außerhalb der Spielzeit hier wohnen möchte und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Ein nachprüfbarer Gesamtplan und eine Aufstellung der Eigentumsverhältnisse der Stellplatzflächen sind jedoch noch vorzulegen, um die ordnungsgemäße Gesamtzuordnung der Stellplätze nachvollziehen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4.2. Neubau einer Garage, Im Venetianerwinkel, Fl.Nr. 585/39, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.2

Sachverhalt

Herr Angeringer trägt den Neubau einer Garage im Venetianerwinkel anhand einer Bildschirmpräsentation vor und weist auf folgenden hin:

Die Duldungsfrist des nicht genehmigten Gebäudes endete im Oktober 2018.

Nach III. des Prozessvergleichs vom 05.06.2008 verpflichtete sich der Eigentümer (Kläger), das Gebäude binnen 3 Monaten nach Ablauf der Duldungsfrist zu beseitigen, falls nicht vorher eine Baugenehmigung erteilt wurde oder die Voraussetzungen für die baurechtliche Zulässigkeit geschaffen wurden.

Beides ist innerhalb der Duldungsfrist nicht erfolgt. Mit Schreiben vom 14.06.2018 erinnerte das LRA an die notwendige Beseitigung bis zum 01.10.2018.

In der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu erfolgte von dort aus die Verweisung auf eine Entscheidung des BayVGH vom 23.11.2015 mit folgendem Inhalt:

„Da mit einer Beseitigungsanordnung verbindlich festgestellt wird, dass die betroffene Anlage materiell rechtswidrig ist, kann die Anordnung nach Eintritt der Bestandskraft bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage durch einen nachträglich gestellten Bauantrag nicht in Frage gestellt werden.“

Dies gilt auch hier. Die Sach- und Rechtslage hat sich hinsichtlich der zu der damaligen Ablehnung führenden Gründe nicht geändert. Insbesondere ist nach wie vor die Erschließung des Bauwerks nicht gesichert. Dieses liegt nicht an einer befahrbaren öffentlichen Straße und eine Sicherung über Dienstbarkeiten besteht ebenfalls weiterhin nicht. Eine solche wird sich auch nicht ergeben, da davon auszugehen ist, dass weiterhin nicht alle Eigentümer des davorliegenden Parkplatzgrundstückes einer solchen Eintragung zustimmen werden. Von dort aus wird zudem die nicht ordnungsgemäße Ableitung des Dachflächenwassers in eine nicht hierfür bestimmte und dimensionierte private Hofentwässerung bemängelt. Weiter werden die notwendigen Abstandsflächen nicht eingehalten und eine Übernahme im Bereich der privaten Nachbarflächen liegt ebenfalls nicht vor.

Insoweit ändert es nichts an der fehlenden Genehmigungsfähigkeit, dass das Garagengebäude

  1. inzwischen durch die dunkleren Holzaußenwände und die fortgeschrittene Eingrünung nicht mehr so auffällig wirkt wie nach der Errichtung;
  2. inzwischen einen Baukörper darstellt, für den ein gewisser „Gewöhnungseffekt“ eingetreten ist;
  3. die optisch nachteiligen Einzelüberdachungen im Stellplatzhof, die keine gegenseitige bauliche Abstimmung und Anpassung aufweisen, von der Sicht von Süden her abschirmt.

Die Beseitigungsanordnung ist bestandskräftig geworden.

Aus oben genannt Gründen empfiehlt der Vorsitzende, dem Vorhaben nicht zuzustimmen und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da die seitens der Stadt Füssen zu prüfende Erschließung nach wie vor nicht gesichert ist und damit die für die Erteilung des kommunalen Einvernehmens notwendigen Voraussetzungen weiterhin nicht vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4.3. Erlaubnisantrag nach DSchG Erneuerung Fassade, Fenster, Ladenfassade, Erweiterung Balkonanlage, Schwangauer Straße 12, Fl.Nr. 393, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.3

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erörtert Herr Angeringer den o.g. Antrag.

Das Gebäude Schwangauer Straße 12 ist in der Denkmalliste nicht als Einzeldenkmal aufgeführt. Es liegt jedoch innerhalb des Altstadtensembles.

Der Antrag beinhaltet auch die Einrichtung einer Wohnung im DG; eine Erweiterung der Antragsgegenstände ist insoweit erforderlich.

Das Anwesen befindet sich in dem Bereich der eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen Lechvorstadt. Nach Vorlage der Ergebnisse ist darüber zu entscheiden, ob eine Ausweisung als Sanierungsgebiet erfolgt.

Dies hätte für das Vorhaben folgende Vorteile:

  • Soweit voraussichtlich eine Ablösung der beiden notwendigen Stellplätze für die Wohnung im DG notwendig wird, beträgt der Ablösebetrag lt. Satzung nur 1.000 € statt 10.000 € je Stellplatz.
  • Es ist geplant, für Maßnahmen wie die Fassadensanierung Zuschussmittel in Zusammenhang mit der Städtebauförderung in ein Förderprogramm einzustellen.

Der Bauherrin wird empfohlen, die weitere zeitliche Abfolge dahingehend anzupassen und den Antrag nach Ergänzung ggf. im Lauf des Jahres später noch einmal einzureichen.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich, dass das Vorhaben grundsätzlich zulässig sein wird, Details aufgrund der Lage im denkmalgeschützten Ensemble mit der Fachbehörde abzustimmen sind.

Bei der Gestaltung der Nordfassade ist auf Korrektureinträge einer Genehmigung 1976 hinzuweisen (horizontale Fensterteilung mit einer Quersprosse; Beibehaltung des Bogens über dem Eingangsfenster-/türelement).

Nachdem keine Fragen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen grundsätzlich zu erteilen. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung sind vollständig einzuhalten. Der Bogen über dem Eingangsfenster-/türelement ist zu erhalten. Der Ablösung von zwei Stellplätzen für die zusätzliche Wohnung im DG wird zugestimmt.

Der Bauherrin wird empfohlen, den Antrag um den Einbau der Wohnung zu ergänzen und zeitlich auf die geplante Ausweisung als Sanierungsgebiet abgestimmt neu einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4.4. Nutzungsänderung eines Werkstattgebäudes mit Büro zu einem Einfamilienhaus, Klosterstraße 4, Fl.Nr. 269/3, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.4

Sachverhalt

Die Nutzungsänderung eines Werkstattgebäudes mit Büro zu einem Einfamilienhaus erläutert Herr Angeringer anhand einer Bildschirmpräsentation.

Das Baugrundstück liegt innerhalb des Ensembles Altstadt. Das Gebäude wird nicht in der Denkmalliste als Einzeldenkmal aufgeführt. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Gebäude, welche in der Denkmalliste als Einzeldenkmal aufgeführt sind.

Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen:

Das Gebäude wird bereits seit Jahren als Wohnhaus genutzt. Der Bestandsbau hält die heute vorgeschriebenen Abstandsflächen an drei Seiten nicht ein. Eine Abstimmung mit Nachbarn hat lt. Angaben stattgefunden, jedoch liegen nicht alle Unterschriften vor. Aus Sicht der Stadt Füssen ist der Wohnhausumbau grundsätzlich zu begrüßen; ob eine Genehmigung trotz fehlender Unterschriften erteilt werden kann ist von der Baugenehmigungsbehörde zu entscheiden.

Neu errichtet werden soll unmittelbar an der Klosterstraße ein Nebengebäude auf ganzer Breite des Grundstücks, bestehend aus einem mittigen Carport mit seitlichen Unterständen für Fahrräder und Holzlege/Müll. Vollständige Ansichten dieses Gebäudes liegen nicht vor. Auf eine Nachforderung wurde verzichtet, da das Gebäude aus Sicht der Verwaltung aus folgenden Gründen gar nicht möglich ist:

  • Alle Nebengebäude an der Westseite der Klosterstraße weisen einen Abstand zur Straße auf; die geplante Situierung entspricht damit nicht dem Einfügegebot nach § 34 BauGB im Hinblick auf die überbaubaren Grundstücksflächen.
  • Der Carport weist nicht den lt. Stellplatzsatzung vorgeschriebenen Abstand von mindestens 3 m zur Straße auf (Sichtbeziehung; bei straßenseitigem Abschluss durch Kette oder andere Absperrungen, die ein freies Einfahren verhindern mindestens 5 m als Stauraum).
  • Der Carport weist mit einer lichten Breite (innen) von 4,50 m nicht das Mindestmaß für zwei nachzuweisende Stellplätze auf (mind. 2x 2,40 m = 4,80 m).
  • Die lt. Begleitschreiben geplante Eindeckung mit einer PV-Anlage widerspricht der Baugestaltungssatzung und den denkmalrechtlichen Bestimmungen.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich, dass die Bedenken gegen das Nebengebäude geteilt werden.

Eine Umplanung mit Änderung der Situierung ist diesbzgl. geboten; ein vollständiger Freiflächengestaltungsplan ist mit vorzulegen. Die Vorgaben der Baugestaltungssatzung sind vollständig einzuhalten.

Frau Ursula Lax möchte noch wissen was das Denkmalschutzamt dazu sagt.

Herr Angeringer teilt mit, dass vom Denkmalschutzamt noch keine Aussage vorliege.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu dem aktuell vorliegenden Antrag aus dem im Sachverhalt beschriebenen Gründen nicht zu erteilen.

Die Erteilung des Einvernehmens wird in Aussicht gestellt, soweit die Planung wie folgt geändert wird:
  1. Drehung des Nebengebäudes um 90° und Situierung vor die fensterlose Südfassade der Haus-Nr. 2 mit Vorlage vollständiger Gebäudeansichten.
  2. Vollständige Einhaltung der Baugestaltungssatzung mit Verzicht auf die PV-Anlage bzw. Errichtung nur nach Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.
  3. Errichtung von zwei Stellplätzen
  4. Vorlage eines vollständigen Freiflächengestaltungsplanes, der die Vorgaben der Stellplatzsatzung erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4.5. Neubau Wohnhaus mit Garage, Alatseestraße 8, Fl.Nr. 2802, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende berichtet, dass es in Bad Faulenbach die Gaststätte Frühlingsgarten gibt, die seit mehreren Generationen schon besteht. Eine Anfrage bzgl. einer Verlängerung des bestehenden Gebäudes wurde vorab schon gestellt und musste verneint werden, daher liegt uns heute der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in der Alatseestraße vor. Es gab vor der Sitzung einen Ortstermin, sodass sich das Gremium den vorliegenden Antrag optisch besser vorstellen kann. Bad Faulenbach ist ein Randbereich der Baugestaltungssatzung, somit gelten bestimmte Vorschriften auf die Herr Angeringer jetzt noch näher eingehen wird.

Die Gestaltung weicht in verschiedenen Punkten von der gerade angesprochenen Baugestaltungssatzung ab. Alle Abweichungen von der Baugestaltungssatzung, wurden beantragt und begründet und werden nachstehend aufgeführt:

- Baukörper, ist so auszuführen, dass er sich in die Umgebung bzw. in den Straßenzug
  (Nachbarhäuser) harmonisch einfügt. Das geplante Bauvorhaben wird ein zurückgesetzter Anbau
  an der Nordseite des bestehenden Hotels/Gaststätte. Aufgrund der steilen Hanglage und des
  vorhandenen Felsens wird das Erdgeschoss so klein wie nötig ausgeführt. Die beiden
  Obergeschosse kragen dafür zweiseitig darüber hinaus, um die benötigte Wohnfläche zu
  erreichen.
- Dach: es soll ein begrüntes Flachdach errichtet werden.
- Material und Außenwände: die Außenwände erhalten eine durchgehende, senkrechte
  Holzverkleidung.
- Fenster: die geplanten Fenster haben ein stehendes Format und werden aus Holz gefertigt,
  aufgrund der durchgehenden, senkrechten Fassadenholzverkleidung auch vor den Fenstern
  würden waagrechte Sprossenunterteilung der senkrechten Verkleidung widersprechen.
- Räumlicher Stellplatznachweis: aufgrund der steilen Hanglage können die Stellplätze nicht
  nebeneinander, sondern nur hintereinander angeordnet werden.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes: Ob sich ein Gebäude mit drei Vollgeschoßen an dieser Stelle nach dem Maß der baulichen Nutzung noch in die Umgebung einfügt, lässt sich nicht eindeutig sagen (nähere Beurteilung im Rahmen des Ortstermins). Eindeutig zu beurteilen wäre es wenn es sich um einen Baukörper mit II Geschoßen zzgl. Dachgeschoß handeln würde.

Als Bezugsfall wird insbesondere das Haus Ländeweg 5 herangezogen. Allerdings unterscheidet sich dieses durch den abgelegeneren Standort und die von Bestand weiter abgesetzte Positionierung.

Viele Mitglieder, darunter auch in Bad Faulenbach lebende Mitglieder äußern sich positiv über die Gestaltung des Neubaus und finden dass der moderne Neubau gut mit dem traditionellen Bestand harmoniert.

Herr Magnus Peresson ist mit so vielen Abweichungen von der Gestaltungssatzung nicht einverstanden und gibt an hier einen Präzedenzfall zu schaffen.

Der Vorsitzende teilt mit, noch ein Gespräch bezüglich der Holzfarbe mit den Bauwerbern führen zu wollen, ob naturbelassenes Holz verwendet werden kann, dass mit den Jahren grau wird und sich damit besser einfügen würde, wie das in den Plänen dargestellte dunkle Holz. Und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich der Zustimmung zu den Abweichungen von der Baugestaltungssatzung zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gespräch mit den Bauherren zu führen bzgl. der Holzfarbe, diese soll wenn möglich naturbelassen und nicht so dunkel wie in den Plänen dargestellt ausfallen, sodass sich der Neubau zurückhaltender darstellt und besser anpasst.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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1.4.6. Tektur Umbau und Umnutzung des bestehenden Wohnhauses in 2 Wohnungen, sowie 8 Fremdenzimmer für Bed und Breakfast, sowie der dafür notwendigen Stellplätze, Pfrontener Straße 24, Fl.Nr. 12/2, Gmkg. Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.4.6

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung erörtert Herr Angeringer den vorliegenden Tekturantrag.

Bedenken bestehen im Hinblick auf das Gefälle und eine evtl. Hangverbauung an der Nordseite, sowie die Sichtbeziehungen im Ausfahrtsbereich, wenn an dieser Lösung festgehalten wird, ist die Anbringung eines Spiegels auf der gegenüberliegenden Straßenseite unabdinglich. Der Nachteil bei einem Spiegel ist, dass dieser im Winter einfrieren kann, außerdem ist es schwer für Autofahrer die Entfernung eines kommenden Autos richtig einzuschätzen.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich, dass die Änderung der Stellplätze an der Westseite vom Landratsamt Ostallgäu vorgeschlagen wurde und auch das Straßenbauamt diesem Vorschlag zustimmt.

Bei dem Weg handelt es sich nicht um eine gewidmete Straße, sodass die Einräumung eines Geh- und Fahrtrechts auf dem Wegegrundstück Fl.Nr. 45 erfolgen muss. Die muss im HFP behandelt werden zu welchen Konditionen ein Geh- und Fahrtrecht eingeräumt werden kann.

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Tekturantrag wie vorgestellt zugestimmt werden, es ist nochmal ein Ortstermin mit den Fachbehörden zu vereinbaren um die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten nochmals zu besprechen. Dies ist dem Bau- und Umweltausschuss nicht mehr vorzulegen.

Herr Lothar Schaffrath hat zwei Vorschläge, die er dem Gremium unterbreiten möchte: 1. die Staatsstraße auf Tempo 30 herunter setzen oder 2. die Abdeckung der Mauer zu entfernen, somit wäre die Mauer niedriger und die Sicht besser.

Herrn Bernhard Eggensberger ist es wichtig, dass dem Tekturantrag heute zugestimmt wird. Die noch zu klärenden Punkte können parallel dazu laufen. Außerdem wurde beim Ortstermin mitgeteilt, dass der Eigentümer wie das Personal auf der rechten Seite parken wird und die Gäste auf der linken Seite, somit wird die gefährliche Ausfahrt nur von Ortskundigen benutzt.

Nachdem keine weiteren Fragen eingehen, formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu den vorliegenden Tekturplänen einschließlich der Zufahrt über das nicht gewidmete städtische Wegegrundstück Fl.-Nr. 45 zu erteilen. Die Konditionen eines Geh- und Fahrtrechts einschließlich der Wegeunterhaltung und der Räum- und Streupflicht durch den oder die berechtigten Nutzer sind vom HFP-Ausschuss zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Ortstermin mit den Fachbehörden, samt Bauherr und Planer zu vereinbaren, um die Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten nochmals zu prüfen und ggf. zu verbessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Werbezeichenanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.5
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1.5.1. Werbeanlage, Herzogstraße 2, Fl.Nr. 970/8 und 970/2, Gmkg. Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 1.5.1

Sachverhalt

Herr Angeringer trägt kurz den Werbeanlagenantrag anhand einer Bildschirmpräsentation vor.
Die Außenwerbung an dem Marktgebäude soll neu gelöst werden (siehe Pläne).

Drei Werbefahnen sollen erhalten bleiben, hierbei ist die Größe der Werbeschrift zu groß um muss reduziert werden. Außerdem soll am ostseitigen Parkplatz ein Schild, das die Öffnungszeiten anzeigt. Die Werbeträger im Dachbereich müssen entfernt werden.

Laut der Beschreibung im Antrag entfallen die bestehenden anderen, nicht eingezeichneten Werbeanlagen. Aus Sicht des Landratsamt Ostallgäus soll dazu eine schriftliche Erklärung des Bauherren erfolgen, bis wann die diesbzgl. Demontage erfolgt; aus Sicht der Verwaltung ist diese Demontage zeitgleich mit der Änderung der Anlagen vorzunehmen. Notwendig, ist dies, um eine störende Häufung zu vermeiden.

Nachdem keine Fragen eingehen, formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die bestehenden anderen, nicht eingezeichneten Werbeanlagen, die laut Beschreibung entfallen, sind zeitgleich mit der Änderung zu demontieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 2
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2.1. Vorhabensbezogener Bebauungsplan für den Stadtteil Wiedmar West, erste Änderung; Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Trautwein (Lars Consult) um den Bebauungsplan vorzutragen. (Ausfertigung erhielt jeder Stadtrat vorab mit der Sitzungseinladung)

Bei der Stellungnahme von der untere Naturschutzbehörde stellt sich bei einigen Mitgliedern die Frage, warum zuerst mehr gemäht werden soll und dann weniger. Der Ausschuss stimmt dem Beschluss zu, bittet aber um tiefergehende Erklärung durch die untere Naturschutzbehörde.

Nachdem alle Stellungnahmen einstimmig befürwortet worden sind wird nun über den Satzungsbeschluss abgestimmt.

III.        Satzungsbeschluss:



IV.        Anlagen

Beschluss

Beschluss 1: 


Abstimmung
Ja- Stimmen: 11
Nein-Stimmen:0

Beschluss 2: 


Abstimmung
Ja- Stimmen: 11
Nein-Stimmen:0

Beschluss 3: (Satzungsbeschluss)
Abstimmung
Ja- Stimmen: 11
Nein-Stimmen:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt gem. Art. 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag zur Geschäftsordnung durch Herrn Peresson; Vorstellung und Behandlung eines Bauvorhabens in der Luitpoldstraße.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Herr Magnus Peresson berichtet, dass er ein dringendes Bauvorhaben in der Luitpoldstraße dem Gremium vortragen möchte. Der Antrag hätte heute behandelt werden sollen, dies sicherte ihm Herr Peter Hartl am Donnerstag 02.05.2019 zu. Es handelt sich um einen Bürger dieser Stadt der etwas machen möchte, und vom Gremium grundsätzlich wissen möchte ob zugestimmt wird.
Er erwähnt dann noch, dass der Bürger schon im November nachfragte wegen eines Termins bei Herrn Angeringer und es hieß von Seiten der Verwaltung, dass es erst im Januar freie Termine gäbe.

Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass es sich hier um ein unbebautes Grundstück in der Luitpoldstraße handle. Es ist aktuell mit einem Holzverschlag zugemacht. Geplant ist zur Straße hin einen Kiosk zu errichten, einen Teich und 5 Stellplätze. An das Bestandsgebäude soll eine Terrasse errichtet werden. Es handelt sich um einen Antrag auf Vorbescheid, indem das Beiblatt mit Fragen beizulegen ist, über die das Gremium und dann das Landratsamt abstimmt und einen Vorbescheid darüber erlässt. Dieses Beiblatt mit Fragen, wie auch eine Betriebsbeschreibung zur genauen Nutzung des Kiosks bzgl. Ausschank, Öffnungszeiten usw., die von Herrn Angeringer mehrfach angefordert wurden, wurden nicht eingereicht. Darüber hinaus sollte die Zufahrtmöglichkeit zu den Stellplätzen genauer dargestellt werden, auch dies erfolgte nicht bis zur Vorbesprechung der Sitzungseinladung, sodass dieses Bauvorhaben von der Sitzung gestrichen wurde.

Der Vorsitzende lässt das Gremium nun darüber abstimmen, ob dieses Bauvorhaben behandelt wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Vorstellung und Behandlung des Bauvorhabens zu.

siehe Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

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5. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Geh- und Radweg am Maxsteg
Jürgen Doser berichtet, dass der Geh- und Radweg am Maxsteg neu gemacht wurde und diese Strecke jetzt holprig und sehr schlecht ist.

Heinz Hipp äußert sich dazu und teilt mit, dass die komplette Straße dieses Jahr noch neu gemacht werden soll und damit dann auch der Geh. und Radweg nochmal abgehobelt und neu gemacht wird.

Dachkonstruktion in der Schrannengasse 6
Magnus Peresson sagt, dass ein Nachbar die Stadt darüber informiert hat, dass in der Schrannengasse alles bereit steht um das Dach anzuheben. Dies wurde in einer Stellungnahme vom Herrn Hohenadl nicht erlaubt, da die Dachkonstruktion denkmalschutzrechtlich für erhaltungswürdig eingestuft wurde. Er frägt wie hier weiter verfahren wird.

Herr Angeringer lässt das Gremium wissen, dass der Bau eingestellt wurde vom Landratsamt und inzwischen ein Tekturantrag eingegangen ist und dieser momentan geprüft wird.

Zaun in der Tiroler Straße 21
Weiter möchte Magnus Peresson wissen, was neuer Sachstand ist bzgl. des Zauns in der Tiroler Straße. Dieser wurde immer noch nicht entfernt.

Herr Angeringer teilt mit, dass bei jedem Treffen mit Herrn Hohenadl der Zaun nochmals angesprochen wurde. Herr Lax ist nun der Nachfolger von Herrn Hohenadl und hat eine lange Prüfliste zum Abarbeiten. Es wurde aber in der letzten Stellungnahme vom Landratsamt auf eine vollständige Entfernung des Zauns plädiert.

Neueröffnung Café in der Marienstraße 1
Außerdem spricht Magnus Peresson noch die Garage in der Marienstraße an, die nun als Café umgenutzt wurde. (Artikel in der AZ am 17.04.2019) Gibt es hierzu eine genehmigte Nutzungsänderung.

Herr Angeringer informiert das Gremium, dass hierfür eine Genehmigung vorliege aus dem Jahr 2017.

Rückbau
Magnus Peresson fordert zum Schluss noch Unterlagen an, was die Stadt Füssen an Geldern ausgeben muss.

Verunreinigung öffentlicher Wege durch Pferdemist
Ursula Lax ist sich nicht ganz sicher, ob Ihre Anfrage den Bauausschuss betrifft oder eher den Verkehrsausschuss und trägt Ihr Anliegen kurz vor. Auf städtischen Wegen liegt immer wieder Pferdemist, dadurch das die Pferde keine Kennzeichnung tragen, ist nicht zu erkennen, von welchem Reitbetrieb die Verunreinig der Straße kommt. Sie bitte die Verwaltung darum, zu prüfen ob es möglich ist die Pferde mit einer Nummer zu kennzeichnen, sodass der zuständige Reitbetrieb zur Rechenschaft gezogen werden kann. So könnte die Straßenreinigung dem Reitbetrieb in Rechnung gestellt werden.

Der Vorsitzende findet den Vorschlag gut und wird dies intern beraten.


Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 01.06.2021 09:50 Uhr