Datum: 22.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:07 Uhr bis 18:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:53 Uhr bis 20:34 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
3 Stadtwerke Füssen - Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018; Behandlung und Offenlegung gem. §§ 24 und 25 EBV
4 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung, Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
5 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018; Behandlung und Offenlegung gem. §§ 24 und 25 EBV
6 Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 19 EBV
7 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 19 EBV
8 Stadtwerke Füssen Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
9 Stadtwerke Füssen Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
10 Stadtwerke Füssen Parkierungsanlagen - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
11 Städtische Forggensee-Schifffahrt - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
12 Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2019
13 Anträge, Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Forggenseeschifffahrt
Der Vorsitzende merkt an, dass Aufgrund der Staudammsanierung das Wirtschaftsjahr der Forggenseeschifffahrt 2018 einen Kompletteinbruch erlitten hat. Das Personal hat jedoch mit großem Engagement die Zeit genutzt um die Flotten auf Vordermann zu bringen.

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2. Stadtwerke Füssen - Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Stadtwerke Füssen        Aktiva/Passiva        Jahresüberschuss


Bilanzsumme zum 31.12.2018        17.218.651,85 €        9.059,00 €



Durch die verschiedenen Kassenbestände (Verwahrkonten) der einzelnen Einrichtungen bzw. unterschiedliche Umsatzsteuerstände (Forderungen, Verbindlichkeiten) ergeben sich bei der Addition der Bilanzsummen Differenzen zu der zusammengefassten Bilanzsumme Stadtwerke.



Wasserversorgung

Bilanzsumme zum 31.12.2018        7.283.025,59 €        66.596,39 €

Abwasserbeseitigung

Bilanzsumme zum 31.12.2018        8.050.028,43 €        - 83.943,86 €

Parkierungsanlagen

Bilanzsumme zum 31.12.2018         4.188.591,31 €        26.406,47 €



Der Jahresüberschuss 2018 des Eigenbetriebs Stadtwerke Füssen in Höhe von 9.059,00 € ergibt sich aus den nachstehend erläuterten Ergebnissen der einzelnen Betriebszweige.
Das Jahresergebnis der gemeinsamen Gewinn- und Verlustrechnung wird in einem Gesamtbeschluss vollzogen.


Wasserversorgung


Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 7.283.025,59 € ab.
Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 135.500 € niedriger aus als geplant. Die Gebührennachkalkulation ergab eine Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von – 221.660 €. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 202.100 €.
Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 66.596,39 €.

Umsatzerlöse:
Die Erträge aus Wasserverbrauchsgebühren lagen um rund 69.200 € über dem geplanten Ansatz von 1.584.000 €. Der Wasserverbrauch im Jahr 2018 mit 1.142.041 m³ ist mit einem Anstieg von 17.428 m³ gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.
Finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der ermittelten Gebührenüberdeckung nach KAG im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 221.660 €. Die Auflösung von einem Viertel der Rückstellung für Gebührenüberdeckung des Kalkulationszeitraums 2013-2016 beträgt 110.000 €.
Die aktivierten Eigenleistungen und Einnahmen aus sonstigen betrieblichen Erträgen betrugen rund 62.500 €. Der Planansatz von 50.000 € konnte auf Grund von höheren aktivierten Eigenleistungen überschritten werden.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für bezogene Waren (Veränderungen im Bestand des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezug und sonstige Verbrauchs- und Hilfsgüter) wurden rund 24.800 € aufgewendet. Der Planansatz von 60.000 € musste nicht mal hälftig ausgeschöpft werden.
Bei der Instandhaltung der Pumpanlagen, Leitungsnetze und Hausanschlüsse sowie sonstige Fremdleistungen wurde ein Planansatz von 392.000 € vorgesehen. Mit dem Rechnungsergebnis von ca. 309.000 € wurde der Mittelansatz für 2018 ebenfalls nicht voll ausgeschöpft. Bei den vorgesehenen Maßnahmen insbesondere für Grund- und Quellwassergewinnung, für Speicheranlagen und geplante Sanierung von Leitungsnetzen und Hausanschlüssen konnten verschiedene Einsparungen erzielt werden.
Bei den Personalkosten beträgt das Rechnungsergebnis 629.100 €. Gegenüber dem Planansatz von 607.300 € ergab sich eine Steigerung von ca. 21.800 €, welche zum Großteil auf Grund der Nachzahlungen aus den rückwirkenden Höhergruppierungen (2017) zusätzlich aufgewendet werden musste.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben mit 37.100 € unter dem Planansatz von 167.700 €. Hier konnten in allen Bereichen (Raumkosten, Fahrzeugkosten, Werbe- und Reisekosten sowie andere betriebliche Aufwendungen) Einsparungen erzielt werden.

Für Zinszahlungen sind im Wirtschaftsjahr 2018 insgesamt 35.835,15 € angefallen. Der Planansatz von 127.000 € konnte bei weitem unterschritten werden. Dies liegt an den ursprünglich geplanten Zinsaufwendungen aus den laufenden Derivategeschäften, welche jedoch nach Rücksprache mit dem BKPV in der Bilanz zu verbuchen sind und keine Auswirkung auf die GuV haben.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 164.565,73 €
Jahresüberschuss / Verwendung 2018        +  66.596,39 €

Verlustvortrag        -  97.969,34 €

Der Jahresüberschuss 2018 der Sparte Wasserversorgung in Höhe von 66.596,39 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.



Abwasserbeseitigung

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 8.050.028,43 €.
Die Summe der Erträge fiel gegenüber dem Erfolgsplan um 344.100 € niedriger aus als geplant. Anhand der Gebührennachkalkulation war eine Rückstellung wegen Gebührenüberdeckung in Höhe von - 425.678 € zu verbuchen. Bei den Aufwendungen erfolgten Minderausgaben in Höhe von rund 260.200 €.

Insgesamt ergab sich für das Wirtschaftsjahr 2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von
- 83.943,86 €.

Umsatzerlöse:
Die gesamten Umsatzerlöse betrugen 2.626.400 € und liegen mit rund 8.000 € über den Erlösen des Vorjahres. Die Menge der eingeleiteten Abwässer ist gegenüber dem Jahr 2017 um 22.937 m³ gestiegen.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen konnten lediglich Einnahmen in Höhe von ca. 600 € verbucht werden. Die geplanten 11.000 € im Ansatz bezogen sich ursprünglich aus verschiedenen Rückstellungen aus dem Jahr 2017 und fielen 2018 nicht an.

Aufwendungen:
Bei den Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen ergab sich ein Rechnungsergebnis von 1.990.400 €. Gegenüber dem Planansatz konnten Einsparungen von ca. 264.600 € erreicht werden.
Den größten Teil hiervon macht die geringere Umlage an den Abwasserzweckverband aus. Diese fiel gegenüber dem Planansatz um rund 127.500 € niedriger aus und betrug 1.662.484,09 €. Die weiteren ursprünglich angesetzten Finanzmittel für Aufwendungen im Kanalnetz konnten zum Teil nicht abgerufen werden, da im Abwasserbereich die wichtige Koordinationsstelle 2018 personell nicht dauerhaft besetzt war.

Der Personalkostenaufwand liegt im Ergebnis mit rund 327.100 € um ca. 14.900 € unter dem Planansatz. Die Minderung ergibt sich aus dem eben genannten Punkt „vakante Stelle technischer Leiter“.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden um 16.200 € gegenüber dem Ansatz von 76.600 € überschritten und beinhalten hauptsächlich höhere Rechtsberatungs- und Anwaltskosten sowie die gesetzlich vorgeschriebene Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen, welche in 2018 erstmalig gebucht wurde.

Das Rechnungsergebnis bei den Zinszahlungen beträgt rund 47.300 € und liegt mit 22.700 € unter dem Planansatz. Hier ist ebenfalls wie bei der Wasserversorgung der zu hohe Planansatz auf Grund der Derivate-Zinszahlungen zu nennen.

Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 117.995,38 €
Jahresfehlbetrag / Verwendung 2018                -   83.943,86 €

Verlustvortrag        - 201.939,24 €


Der Jahresfehlbetrag 2018 der Sparte Abwasserbeseitigung in Höhe von - 83.943,86 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Verlustverwendung auf neue Rechnung vorzutragen.



Parkierungsanlagen

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 4.188.591,31 € ab.

Bei den Investitionskosten (Vermögensplan) für die Aufzugsanlage City-Parkgarage musste, um eine möglichst zeitnahe Wiederinbetriebnahme zu gewährleisten, eine zusätzliche Mehrausgabe für die Erneuerung der Aufzugskabine i.H.v. 50.300 € getätigt werden.

Im Erfolgsplan fiel die Summe der Erträge gegenüber dem Erfolgsplan um 99.400 € höher aus als geplant (WiPlan 2018 € - 70.000). Bei den Aufwendungen erfolgten Mehrausgaben in Höhe von rund 3.000 €.

Das Rechnungsergebnis für die Parkierungsanlagen weist einen Jahresüberschuss von 26.406,47 € aus.

Umsatzerlöse:
Die Erlöse aus der Bewirtschaftung der Parkplätze und der City-Parkgarage betragen insgesamt 546.900 € und sind somit gegenüber der Planung um rund 78.500 € höher ausgefallen. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen wurde eine Verbindlichkeit gegenüber APCOA aus dem Jahr 2004 aufgelöst, diese besteht nicht mehr.

Die Umsätze im Einzelnen:                Umsätze                Planansatz

TG Sparkasse        151.924,29 €                150.000 €
Parkplatz an der Morisse        283.086,40 €                200.000 €
Parkplatz an der Achmühle (Apcoa)        75.880,20 €                80.000 €           
Stellplatznutzungsvertrag FSH (Interim)        36.000,00 €                36.000 €

Aufwendungen:
Der Ansatz für die Aufwendungen für bezogene Leistungen (186.600 €) musste nicht voll ausgeschöpft werden und wurde mit rund 14.700 € unterschritten.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kommt es auf Grund notwendiger anwaltlicher Rechts- und Beratungskosten zu höheren Ausgaben von 20.000 €.

Bei den Zinsen sind Einsparungen in Höhe von ca. 6.800 € zu verzeichnen.


Ergebnis:

Verlustvortrag aus Vorjahren Stand 31.12.2017        - 4.690.622,00 €        
Jahresüberschuss / Verwendung 2018        +      26.406,47 €

Verlustvortrag        - 4.664.215,53 €        


Der Jahresüberschuss 2018 der Sparte Parkierungsanlagen in Höhe von 26.406,47 € ist gemäß der Eigenbetriebsverordnung zur vorgeschriebenen Gewinnverwendung auf neue Rechnung vorzutragen und mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 19.09.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie sind durch eine niedrige Eigenkapitalausstattung, eine angespannte Finanzlage sowie von der Rückstellungsbildung für Gebührenüberdeckung nach dem KAG geprägt.“

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

    1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

    1. Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2018 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2018 der Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

    1. Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

    1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen für die Bereiche Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Parkierungsanlagen mit den vorgetragenen Ergebnissen fest, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgetragenen Gewinnverwendung 2018 für die Wasserversorgung und Parkierungsanlagen und der Behandlung des Jahresfehlbetrags 2018 der Abwasser-beseitigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2018 der Stadtwerke Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung – gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

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3. Stadtwerke Füssen - Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018; Behandlung und Offenlegung gem. §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist im Jahresabschluss 2018 enthalten und wurde mit dem vorausgegangenen TOP bekannt-gegeben.

Im Lagebericht ist einzugehen auf:

  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der A usschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Jahresabschluss 2018; Feststellung und Erteilung der Entlastung, Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Forggensee-Schifffahrt musste gegenüber dem Vorjahr einen schwerwiegenden und bisher einmaligen Einnahmeverlust verzeichnen. Dies beruht in erster Linie auf die weitreichende Staudammsanierung „Roßhaupten“ durch den Kraftwerkbetreiber „uniper“ am nördlichen Ende des Forggensees. Erst wenige Wochen vor dem geplanten Saisonstart (72 Tage) wurde die Städtische Forggensee-Schifffahrt Füssen bei einer Informationsveranstaltung erstmalig über die Ergebnisse einer mehrjährigen Untersuchungsphase durch die Kraftwerksbetreiber in Kenntnis gesetzt. Erhebliche Schäden am Bodengrund und Dammkern ließen den geplanten Aufstau lange Zeit nicht zu. Für den im Anschluss der Baumaßnahme angedachten Vollaufstau des Sees (ab Anfang August) fehlten die entsprechenden Regenmengen. Eine Schifffahrt war somit im Jahr 2018 nicht möglich.  

       Aktiva/Passiva                Jahresfehlbetrag
Bilanzsumme zum 31.12.2018        626.973,77 €        - 546.778,65 €

Das Geschäftsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme von 626.973,77 € (Vorjahr: 1.257.157,77 €) ab.

Den geplanten Umsätzen und Erträgen von insgesamt 1.060.000 € des Wirtschaftsjahres standen nur 2.474,63 € Erlöse gegenüber. Die Einnahmen ergeben sich aus dem Verkauf von Gutscheinen, einer Stromsteuererstattung sowie Erträgen aus der Erstattung von Arbeitsaufwand für Werbemittelverteilung.  
Die Gesamtsumme der Aufwendungen wurde mit 1.060.000 € veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2018 beträgt - 549.253,28 €. Die städtische Forggensee-Schifffahrt verbucht somit einen Jahresfehlbetrag für das Jahr 2018 in Höhe von 546.778,65 €.

Umsatzerlöse:
Wie bereits erläutert, konnten die geplanten Ansätze sowohl bei den Schiffserlösen als auch beim Kioskbetrieb beinahe zu 100 % nicht erreicht werden.

Aufwendungen:
Die Aufwendungen waren im Ergebnis mit 541.641,00 € um 518.359,00 € niedriger als geplant (Planansatz 1.060.000 €).
Die Minderausgaben sind im Wesentlichen beim Materialaufwand (bezogene Waren und Leistungen) und durch Einsparungen beim Personalaufwand zu verzeichnen.
Die größten Einsparungen konnten hier bei den Energiestoffen, dem Wareneinkauf von Lebensmitteln und Getränken sowie den Reparaturansätzen bei den Motorschiffen erzielt werden. Mit einvernehmlichen Lösungen bei den unterschiedlichsten Arbeitsverhältnissen (Nautisches Personal, Kassier, Servicekräfte) konnte der Personalaufwand durch den gezielten Einsatz bei den Stadtwerken sowie bei der Stadt Füssen erheblich gesenkt werden. Den sonst jährlich jeweils für die Saison eingestellten Aushilfskräften konnte kein Saisonarbeitsvertrag angeboten werden, was die Personalkosten zusätzlich entlastete.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für Überstunden und Urlaub der Mitarbeiter/innen wurden mit 32.553,16 € verbucht (2017: 77.094,12 €).  
Unvermeidbare „Fixkosten“ wie z.B. Abschreibungen, Versicherungen, Brennstoffe für Heizung, Verwaltungskostenbeitrag, Werbe- und Insertionskosten blieben gegenüber dem Ansatz 2018 überwiegend konstant.  
Die Zinsbelastungen betrugen 15.120,28 € und entsprechen dem Planansatz in Höhe v. 15.100 €.


Bestätigung des Abschlussprüfers

Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2018 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 17.09.2019 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine bilanzmäßige Überschuldung; der Fortbestand des Unternehmens aus eigener Ertragskraft ist bei Normalisierung des Geschäftsbetriebs möglich.“

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

  1. Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

  1. Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Anmerkung zu Ziffer 4:
Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, mit den vorgetragenen Ergebnissen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der vorgeschlagenen Behandlung des Jahresfehlbetrags wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Der Jahresabschluss 2018 der Städtischen Forggensee-Schifffahrt wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 4

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Dr. Christoph Böhm war während der Abstimmung nicht anwesend. Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

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5. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018; Behandlung und Offenlegung gem. §§ 24 und 25 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht aufzustellen. Dieser ist im Jahresabschluss 2018 enthalten und wurde mit dem vorausgegangenen TOP bekannt-gegeben.

Im Lagebericht ist einzugehen auf:

  1. die Änderungen im Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte,

  1. die Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen,

  1. den Stand der Anlagen im Bau und der geplanten Bauvorhaben,

  1. die Entwicklung des Eigenkapitals und der Rückstellungen jeweils unter Angabe von Anfangsbestand, Zugängen und Entnahmen,

  1. die Umsatzerlöse mittels einer Mengen- und Tarifstatistik des Berichtsjahres im Vergleich mit dem Vorjahr,

  1. den Personalaufwand mittels einer Statistik über die zahlenmäßige Entwicklung der Belegschaft unter Angabe der Gesamtsummen der Löhne, Gehälter, Vergütungen, sozialen Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung einschließlich der Beihilfen und der sonstigen sozialen Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr.

  1. die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung.

Der Lagebericht dient der Information der Beschlussorgane, also dem Stadtrat und dem Werkausschuss, er ist aber auch für die Öffentlichkeit und für die Belegschaft von Interesse. Dass der Lagebericht nach den Grundsätzen einer gewissenhaften Rechenschaft zu erstellen ist und dass die Werkleitung wahr, vollständig und übersichtlich zu berichten hat, versteht sich von selbst.

Der Lagebericht dient der Information und ist daher ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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6. Stadtwerke Füssen - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 19 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

1)  Wasserversorgung
Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2019 weist für den o.a. Zeitraum einen Jahresüberschuss von 304.100 € (Vorjahr 303.200 €) aus.
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um 10.000 € gestiegen.

Bei den Aufwendungen für bezogene Waren sind die Kosten gegenüber dem Jahr 2018 um 1.300 € höher, bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Kosten für die Sanierung der Leitungsnetze sowie Reparaturen und Instandhaltungen für Hausanschlüsse gegenüber dem Vorjahr um 26.100 € gestiegen.

Die Personalkosten sind anteilsmäßig pauschal (bis einschl. August 2018) über Vorauszahlungen gebucht worden. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen sind ebenfalls anteilsmäßig berücksichtigt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 28.500 € gesunken.

Durch das aktive Zinsmanagement konnten Einsparungen bei den Zinszahlungen in Höhe von 4.600 € erzielt werden.


2)  Abwasserbeseitigung
Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2019 weist für den o.a. Zeitraum einen Jahres-überschuss von 101.600 € (Vorjahr 441.800 €) aus.

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahresvergleich um 332.200 € gesunken. Den größten Anteil daran hat die diesjährige noch nicht verbuchte Zahlung des Straßenentwässerungsanteils durch die Stadt Füssen in Höhe von rund 230.000 € (Vorjahr 280.000 €).

Die Aufwendungen für bezogene Waren und Leistungen liegen mit 600 € niedriger als im Vorjahreszeitraum.

Die Personalkosten wurden anteilmäßig pauschal (bis einschl. August 2018) über Vorauszahlungen verbucht. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.

Die Abschreibungen sind ebenfalls anteilmäßig berücksichtigt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 6.100 € gesunken.

Der Aufwand an Zinszahlungen ist gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum um 3.200 € geringer.


3)   Parkierungsanlagen
Das Zwischenergebnis für den o. a. Zeitraum weist einen Jahresfehlbetrag von – 44.500 € (Vorjahr - 50.200 €) aus.
Die Umsatzerlöse sind im Vorjahresvergleich gleichgeblieben.
Die im Vergleichszeitraum verbuchten Pachteinnahmen aus dem Betrieb des Morisse - Parkplatzes sind aufgrund der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen mit der APCOA jährlich gleich bei 53.900 €. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende.

Für die TG Sparkasse sind vertraglich feste Jahres-Pachteinnahmen in Höhe von 132.960 € zu verzeichnen, eine vertraglich geregelte Umsatzbeteiligung darüber hinaus ergibt sich am Ende des Wirtschaftsjahres.

Die Buchungen der Erlöse beim Parkplatz an der Achmühle setzen sich zusammen aus den Parkgebühren (APCOA) 45.400 € (Vorjahr 27.400 €) und dem Grundstücksertrag lt. Interimsvereinbarung mit dem Festspielhaus i.H.v. diesjährig bisher nur 18.000 €. Hier gilt es zu berichten, dass der Vertragspartner die Zahlungen der Monate Juni – August 2019 nicht beglichen hat.

Der Materialaufwand ist insgesamt um 8.400 € gestiegen. Hier stehen Steigerungen im Aufwand für Provisionszahlungen an APCOA gegenüber dem Umsatz Parkplatz Achmühle.

Die Abschreibungen wurden anteilmäßig berücksichtigt.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 16.100 € niedriger als im Vorjahr auf Grund geringerer Rechts- und Beratungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten. Aufwendungen aus Derivategeschäfte –saldierte Zinszahlungen wurden Ende letzten Jahres umgebucht und belasten nicht mehr die GuV.

Bei den Zinsen sind weniger Aufwendungen in Höhe von 4.600 € gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen.

Diese Zwischenberichte sind dem Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Herrn Herbert Dopfer bezüglich der Fortschreibung von Verlusten erläutert Herr Helmut Schauer dass diese automatisch in die Gebührenkalkulation eingerechnet werden. Die Stadtwerke Füssen kalkulieren diese alle vier Jahre, die nächste Kalkulationsperiode ist von 2020 – 2024. Nachdem die Stadtwerke kostendeckend arbeiten müssen und die Kalkulation nur alle vier Jahre durchgeführt wird, ergeben sich ggf. Unter- und Überdeckungen.

Der Vorsitzende erläutert, dass aufgrund moderner Geräte der Wasserverbrauch allgemein zurückgeht, jedoch nicht im Abwasserbereich. Hier stehen den Stadtwerken noch große Ausgaben in den kommenden Jahren im Bereich der Kanalsanierung vor.

Frau Ursula Lax erkundigt sich nach der Regenwassereinbringung in den Kanal. Herr Helmut Schauer erläutert, dass dies nicht in den Kanal eingeführt werden darf, es muss auf den Grundstücken großflächig versickern. Allerdings gibt es Altbestände wo das noch der Fall ist, bei Neubauten wird dies untersagt. Weiter gibt es Quartiere (Altstadt) die keine andere Möglichkeit haben als über den Kanal einzuspeisen, sogenannte Mischwasserkanäle.

Frau Ilona Deckwerth  bittet aufgrund der positiven Einnahmeentwicklung des Morisse-parkplatzes, dies bei künftigen Entwicklungen des Areals zu berücksichtigen.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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7. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Zwischenbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 19 EBV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Wirtschaftsjahr Januar - August 2019

Auf Grund der ausgefallenen Saison 2018 wird der Vergleichszeitraum aus dem Jahr 2017 herangezogen.

Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung 2019 weist für den o.a. Zeitraum einen derzeitigen Jahresüberschuss von 248.600 € aus (2017 Überschuss 90.500 €).

Der Schifffahrtsbetrieb konnte termingerecht nach erfolgreicher Dammsanierung im Juni 2019 aufgenommen werden. Die geplanten Erlöse für diesen Zeitraum wurden erreicht und sind gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum 2017 um 85.100 € gestiegen. Dies resultiert aus den Preissteigerungen im Fahrkartenverkauf und der Gastronomie.

Die Aufwendungen des vergangenen Jahres in den Bereichen Schiffsmodernisierungen, Optimierung im Marketing, der Qualitätsverbesserung des gastronomischen Angebots usw. führten insgesamt zu einem positiven Erscheinungsbild der Schifffahrt, das sich im Zwischenergebnis widerspiegelt.  

Im Vergleich sind die Kosten für Materialaufwendungen und Fremdleistungen um 15.100 € auf 145.300 € gestiegen. Mehrausgaben mussten bei den Energiestoffen (Einführung GTL-Treibstoff), Fertigstellung der neuen Polsterung MS Allgäu und im Wareneinkauf für Lebensmittel und Getränke verzeichnet werden. Dagegen konnte der Anteil für Reparaturen an den Schiffen gesenkt werden.

Die Personalkosten sind anteilmäßig pauschal (bis einschl. August 2019) gebucht worden. Die endgültige Abrechnung erfolgt am Jahresende mit Abschluss des Wirtschaftsjahres.
Hierbei werden die Personalkosten auf Grund der Abstellung/Verleih von Personal an den Eigenbetrieb Stadtwerke entsprechend dem Zeitanteil verrechnet und somit bei der FSF gemindert. Die Differenz zum Vergleichszeitraum ergibt sich aus der bisher nur einmalig erfolgten Vorauszahlung, wohingegen in 2017 bereits zwei VZ eingebucht waren.

Die Abschreibungen wurden anteilmäßig berücksichtigt.




Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich Kostensteigerungen in Höhe von 31.500 €. Im Gegensatz zum Vergleichszeitraum wurde das Marketing nun direkt von der Schifffahrt umgesetzt, die Werbekosten entstehen nun laufend während des Jahres und nicht wie bisher durch eine Endabrechnung am Jahresende. Die bestehenden Versicherungen wurden durch uns überprüft. Dabei mussten dringend Anpassungen bzw. Ergänzungen umgesetzt werden, die zur Beitragserhöhung führten.

Die Zinszahlungen sind gegenüber dem Vorjahr um 2.600 € gesunken.

Unter Berücksichtigung der Abschlussbuchungen kann unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Wetterbedingungen) von einem guten Saisonergebnis für 2019 für die Forggensee-Schifffahrt ausgegangen werden.
Dieser Zwischenbericht ist vom Werkausschuss ohne Beschlussfassung zur Kenntnis zu nehmen.

Diskussionsverlauf

Herr Helmut Schauer verweist auf den Ausfall der MS Füssen in der Zeit von 23.06. bis 28.06.2019 aufgrund eines Bauteildefekts des Motors.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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8. Stadtwerke Füssen Wasserversorgung - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Wasserversorgung weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge        1.821.800 €
Aufwendungen        1.821.800 €
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)          0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.188.000 € ab.


A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse für den Wasserverkauf wurde davon ausgegangen, dass sich der Wasserverkauf auf ca. 1.130.000 m³ belaufen wird (m³ = 1,39 € netto). Die Grundgebühr wurde mit 77.000 € kalkuliert.
Nebengeschäfte (Reparaturen) wurden mit 30.000 € veranschlagt.
Für aktivierte Eigenleistungen und sonstige Erträge sind 34.000 € vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2013 - 2016 ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2019 von 1.821.800 €.

Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen

Die Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen sind gegenüber dem Vorjahr um 32.600 € gestiegen.

Im Wesentlichen handelt es sich hier um höhere Aufwendungen für den Energiebezug (Strom), den Unterhalt der Grundwassergewinnung, der Speicheranlagen und für Pumpanlagen (Druckminderungsanlagen). Zudem wurden etwas höhere Kosten für Leistungen im Wasserschutzgebiet eingeplant.
Die veranschlagten Aufwendungen für Materialaufwand und Fremdleistungen für das Wirtschaftsjahr 2019 betragen insgesamt 530.600 €.

Lfd. Nr. 6        Personalaufwand

Die Versorgung der Bürger mit einwandfreiem Wasser in ausreichender Menge stellt eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinden dar. Um die Vorgaben nach den anerkannten Regeln der Technik, des Satzungsrechts und allgemeine Vorschriften in der Wasserversorgung einhalten zu können, muss deshalb im Jahr 2020 eine weitere Stelle im technischen Bereich (Monteur) geschaffen werden. Zudem ist ein Mitarbeiter auf Grund eines Arbeitsunfalls nicht mehr vollumfänglich im Freigelände einsetzbar. Die Personalkosten sind trotzdem gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig höher, da die Hochrechnungen des Vorjahres im Vergleich zu den tatsächlichen Aufwendungen im Jahr 2018 zu hoch angesetzt waren.


Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufwendungen in diesem Bereich sinken gegenüber 2019 geringfügig um 1.700 €. Einsparungen ergeben sich im Fahrzeugunterhalt durch die letztjährige Neuanschaffung, niedrigere Reisekosten/Übernachtungsaufwand durch den Abschluss des Meisterlehrgangs eines Mitarbeiters, geringere Repräsentationskosten. Verschiedene Planansätze mussten dagegen leicht erhöht werden, was insgesamt dennoch zu niedrigeren betrieblichen Aufwendungen führt.


Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsenaufwendungen können fast auf dem Stand des Vorjahres i.H.v. 23.500 € beibehalten werden.

B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 1.188.000 € aus.
Bei den Einnahmen ist eine Darlehensaufnahme für verschiedene notwendige Investitionen vorgesehen. Die vom Anschaffungswert abzusetzenden Herstellungsbeiträge sind mit 200.000 € angesetzt.
Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 311.200 € zur Tilgung verwendet. Für die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser müssen 59.500 € berücksichtigt werden, die jedoch aus der Drohverlustrückstellung im Jahr 2016 bedient werden. Die weiteren Investitionen entfallen mit 639.800 € auf Rohrnetzneubauten (u. a. weitere Planungskosten HB Enzensberg incl. Ausschreibung, DMA Wiedmar II, Ausbau Schäfflerstraße W 20, Rohrnetzberechnung) und 5.000 € für einen weiteren Trinkbrunnen in Schulen sowie den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit insgesamt 172.500 €. Hier sind verschiedene Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der allgemeinen Betriebsausstattung notwendig. Die größten Posten fallen auf die Neuanschaffung von Ultraschall-Wasserzähler und den Kauf einer Mähraupe, um unebene Gebiete (Grundstücke Hochbehälter, Pumpanlagen) leichter und schneller mähen zu können. Somit erübrigt sich eine Vergabe an Fremdunternehmen und es ergeben sich zeitliche Einsparungen im Personalbereich, welche an anderen Stellen dringend benötigt werden.

C.        Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Wasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Die Kreditaufnahme in Höhe von 580.000 € dient zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen in 2020 laut Vermögensplan. Eine Aufnahme von 750.000 € ist in 2021 vorgesehen, in dem der Hochbehälterbau Enzensberg voranschreiten soll. Gemäß den vorliegenden Tilgungs-plänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Wasserversorgung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Stadtwerke Füssen Abwasserbeseitigung - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Abwasserbeseitigung weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge                                                3.031.300 €
Aufwendungen                                        3.031.300 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)                             0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 481.300 € ab.


A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Zur Ermittlung der Umsatzerlöse wurde von einer eingeleiteten Abwassermenge von 1.080.000 m³ ausgegangen.
Unter Berücksichtigung der Abwassergebühr (m³ = 2,25 €) ergibt sich hier ein Ansatz von 2.430.000 €. Der Anteil der Stadt Füssen an der Straßenentwässerung wurde mit 230.000 € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der Auflösung passivierter Ertragszuschüsse sowie der Auflösung eines Viertels der Gebührenüberdeckung aus den Jahren 2013-2016 in Höhe von 268.100 € ergibt sich eine Gesamtsumme der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2020 von 3.031.300 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen
Die geplanten Aufwendungen sind gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2019 um 93.500 € gesunken. Die voraussichtliche Zahlung der Verbandsumlage an den Abwasserzweckverband wird dem tatsächlichen Ergebnis 2018 angeglichen und verringert sich gegenüber dem Planansatz in 2019 um 190.000 €. Höhere Kosten (85.000 €) sind rund um die Instandhaltungen und dringenden Sanierungen am Kanalnetz vorgesehen. Schwerpunkt wird die weiterführende Sanierung der Kanäle in Weißensee sein. Die anderen Dienst- und Fremdleistungen sind begründet durch die Inanspruchnahme eines Dienstleisters für die Überwachung gewerblicher Einleiter mit Erstellung eines Indirekteinleiterkatasters sowie einer sicherheitstechnischen Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz.


Lfd. Nr.  6        Personalaufwand

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr höher angesetzt, da eine Ersatzeinstellung im Monteurbereich für einen aus Altersgründen ausscheidenden Mitarbeiter in 2021 notwendig wird. Zur Einarbeitung und für Arbeiten in Schächten und Kanälen ist eine zeitnahe Einstellung unumgänglich.


Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Diese steigen gegenüber dem Vorjahr um 1.800 € auf 90.700 €. Die Ansätze der Raumkosten sowie Werbe- und Reisekosten können verringert werden, dafür ergeben sich höhere Kosten hauptsächlich bei den Rechts- und Beratungskosten.


Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsenaufwendungen liegen annähernd auf dem Niveau des Vorjahres bei 40.800 €.


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 481.300 € aus.
Herstellungsbeiträge sind mit 200.000 € veranschlagt.
Die Mittel werden teilweise mit einer Summe von 266.900 € zur Tilgung verwendet. Die weiteren Investitionen entfallen mit 135.000 € auf die dringend notwendige Voranschreitung der Bestandsvermessungen des Kanalnetzes, um in ca. 4 – 6 Jahren einen Generalentwässerungsplan aufstellen zu können. 46.000 € sind für den allgemeinen Kanalbau angesetzt, gezielte Planungen gibt es im Kanalnetzbau in 2020 keine. Der Ansatz für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens beträgt 15.000 € und beinhaltet den Bedarf an technischen Geräten und Werkzeugen sowie die Restausstattung Inventar des Betriebsgebäudes.


C.        Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen (siehe Ausführungen unter lfd. Nr. 6 Personalaufwand).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Im Finanzplan sind die für den Unterhalt und die Sanierung der Abwasserleitungen notwendigen Mittel eingestellt.
Neben der Kreditaufnahme im Jahr 2020 sind in den Folgejahren weitere Kreditaufnahmen eingeplant, da der Sanierungsstau nach und nach abgebaut werden muss.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Frau Ursula Lax erkundigt sich, ob die Dichtigkeitsmessungen vorgenommen werden müssen.
Herr Helmut Schauer erläutert, dass gemäß Wasserhaushaltsgesetzt jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet ist, ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Häusliche Anlage müssen alle 20 Jahre geprüft werden.
Die Stadtwerke werden in den nächsten Jahren ihre Abwasserkanäle im Stadtgebiet flächendeckend sanieren. Begonnen wurde mit dem Ortsteil Weißensee. Die Sanierung privater Kanäle ist unumgänglich.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Abwasserbeseitigung - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Stadtwerke Füssen Parkierungsanlagen - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Der Erfolgsplan im Bereich Parkierungsanlagen weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge        551.200 €
Aufwendungen        551.200 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-)        0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 789.000 € ab.



A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2018 und der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.



Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Bei der Entwicklung der Umsatzerlöse gehen wir allgemein von leichten Umsatzsteigerungen aus. Die Tarifanpassungen bei der „Morisse“ entwickeln sich weiterhin positiv. Bei den Umsätzen für die TG-Sparkasse gehen wir von einer nahezu gleichbleibenden Entwicklung aus. Die Wiederbelebung des Festspielhauses wirkt sich für den Parkplatz „Achmühle“ erneut positiver aus als in den zurückliegenden Jahren. Trotzdem ist anzumerken, dass der neu errichtete Parkplatz direkt am Festspielhaus nur zu einer moderaten Steigerung beiträgt; eine bessere Auslastung unseres Parkplatzes ist weiterhin anzustreben. Die Erlöse aus diesem Parkplatz hängen in direktem Zusammenhang mit den Aktivitäten im Festspielhaus zusammen und sind daher nur schwer zu prognostizieren.


Die Pachterträge für das Parkplatznutzungsrecht durch das Festspielhaus wurden vorerst mit 36.000 € eingestellt. Eine Verlängerung des Interimsvertrags wurde durch den Stadtrat zu den gleichen Konditionen bis zum 31.12.2020 beschlossen.
Der Ansatz der Erträge für das Wirtschaftsjahr 2019 beträgt insgesamt 551.200 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand / Fremdleistungen

Für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sind 198.000 € eingeplant. Die überwiegenden Kosten entstehen hier für den Erbbauzins aufgrund des bestehenden Erbbaurechtsvertrages für den Parkplatz an der Achmühle (76.000 €) und die Umsatzbeteiligung an die Fa. APCOA am Parkplatz „Achmühle“. Als weiterer größerer Aufwand mit 40.000 € ist der Unterhalt baulicher Anlagen in der Tiefgarage Sparkasse vorgesehen. Hierunter fallen die jährlichen Kosten für die Wartungsbegehung durch ein Ing. Büro i.H.v. 3.000 €, Instandhaltungsarbeiten i.H.v. 20.000 € sowie Kosten für die Abdichtung des Elektroraums (Wassereintritt) mit geschätzten 10.000 €. Jeweils 10.000 € werden für den Unterhalt der Parkplätze Morisse und Achmühle eingestellt, welche für den Winterdienst, Reinigung, Mäharbeiten, Wartung und Reparatur Toilettenanlage notwendig sein werden.


Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.


Lfd. Nr. 8        sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 5.100 € auf insgesamt 17.200 €. Dies ist hauptsächlich auf die Erhöhung der notwendigen Rechts- und Beratungskosten zurückzuführen.


Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt für Kreditaufnahmen mit festen Zinsbindungsfristen. Die Darlehen/Kredite werden überwiegend annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsaufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahresansatz um 4.500 €.


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 839.000 € aus. Die Mittel werden mit einer Summe von 169.700 € zur Tilgung verwendet. Für Investitionen der Parkeinrichtungen wurden 361.500 € angesetzt. Diese werden eingesetzt für die Fertigstellung der Sanierung der Fußgängerführung (Betonsanierung, Putz- und Malerarbeiten in 2019), welche zusätzlich investiert werden müssen, da die Kostenschätzung aus dem Jahr 2017 nicht mehr den heutigen Kosten entsprechen. Für die ankommenden bzw. wartenden Gäste am Morisse-Parkplatz soll eine Sitzbank installiert werden. Hierfür sind 1.500 € vorgesehen.
Der größte Teil entfällt auf die notwendige Verbesserungsmaßnahme der Bodenbeschichtung in der City-TG im 1. UG. Die Beschichtung, welche in 2009 aufgetragen wurde, ist auf Grund der weit höheren Frequentierung durch PKWs als damals angenommen, schneller in die Verschleißzone gekommen. Das Ing. Büro Weber empfiehlt die Maßnahme in 2020 durchzuführen, der Eigentümer, die Sparkasse Allgäu schließt sich der Empfehlung an. Ein Verschieben der Maßnahme in 2021 erhöht u.U. die Kosten. Der geplante Bodenbelag ist vom Material und der Qualität weit höherwertiger und nach Expertenmeinung langlebiger, als der bisher vorhandene, daher ist die Maßnahme als Investition im Vermögensplan einzustellen. Die Aufnahme eines Kredits ist hierfür erforderlich.

Finanzplan 2019 nach § 17 EBV

Für den Finanzplan ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Siehe Ausführungen zu B. Vermögensplan.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.
Die Verluste aus Vorjahren sind gemäß der Eigenbetriebsverordnung jeweils innerhalb von 5 Jahren von der Stadt Füssen auszugleichen und in den städtischen Haushalt einzustellen.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Werkleiter Helmut Schauer nimmt Bezug auf das Schreiben von Sachverständigenbüro Weber vom 02.10.2019, das mit der Sitzungseinladung den Ausschussmitgliedern zugestellt wurde.

Erster Bürgermeister Paul Iacob erläutert kurz die Chronologie zur Generalsanierung der SPK-TG, der seinerzeit auch ein Gerichtsverfahren anhängig war. Aufgrund der resultierten Probleme aus der Vergangenheit wurde ein Wartungsvertrag abgeschlossen, der nun 2019 ausläuft und im Jahr 2020 neu verhandelt werden muss.

Aktuell ist nur das erste UG von der Sanierung betroffen, es ist jedoch davon auszugehen, dass die beiden anderen Ebenen ebenfalls in den nächsten Jahren saniert werden müssen.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Stadtwerke – Bereich Parkierungsanlagen - für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Städtische Forggensee-Schifffahrt - Wirtschaftsplan 2020; Vorberatung mit Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der städtischen Forggensee-Schifffahrt weist für das Jahr 2020 folgendes Ergebnis aus:

Erträge                                                1.117.000 €
Aufwendungen                                        1.117.000 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-)                           0 €

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 111.100 € ab.


A.        Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Jahresergebnisses 2017 und vereinzelt aus den verwertbaren Zahlen aus dem Jahr 2018 sowie der Zwischenergebnisse 2019 hochgerechnet auf das Wirtschaftsjahr 2020.


Lfd. Nr. 1        Umsatzerlöse

Bei der Ermittlung der Umsatzerlöse wurde vom Ergebnis 2017 ausgegangen, hochgerechnet mit den neuen Fahrpreisen und den Preisanpassungen im Kioskverkauf. Es wurden daher die Ansätze für die Umsatzerlöse beim Schiffsbetrieb und aus der Kioskbewirtschaftung erhöht.
Ein Verlustausgleich gemäß EBV durch die Stadt Füssen für das Jahr 2020 wurde nicht eingeplant, da ausgehend vom Zwischenergebnis des Wirtschaftsjahres 2019 ein Zuschuss voraussichtlich nicht notwendig sein wird. Da der Jahresfehlbetrag aus 2018 erst nach fünfmaliger Vortragung Behandlung findet, entscheidet es sich erst im sechsten Jahr endgültig, ob der Verlustvortrag mit Haushaltsmitteln auszugleichen ist.

Der Ansatz der Gesamterträge für das Wirtschaftsjahr 2020 beträgt 1.117.000 €.


Lfd. Nr. 5        Materialaufwand und Fremdleistungen

Bei den geplanten Aufwendungen handelt es sich überwiegend um Treibstoffkosten, sowie den Einsatz von Lebensmitteln und Getränken für den Kioskbetrieb (insgesamt 142.000 €). Für Reparaturen und Instandhaltung der Schiffe wurde der Ansatz gegenüber dem Vorjahr auf 60.000 € (Vorjahr 80.000 €) reduziert, da große Reparaturen und Instandhaltungen an den Schiffen bereits im vergangenen Jahr bewerkstelligt wurden. Dennoch wurde ein größerer Posten eingeplant, da nicht zuletzt aufgrund dem zunehmenden Alter der Schiffe, jederzeit mit Materialverschleiß zu rechnen ist. Geplante Instandhaltungen sind der Austausch von Fensterdichtungen und einzelner defekter Fenster, welche durch Fenster mit Lüftungselementen erneuert werden. Bei den Versicherungen für die Motorschiffe schlägt neben der bisherigen Transport- und Haftpflichtversicherung wieder die erstmals in 2019 eingestellte und abgeschlossene Flusskaskoversicherung mit 12.000 € zu Buche. Die übrigen Ansätze basieren auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Insgesamt reduziert sich der Planansatz für Materialaufwand / Fremdleistungen um 18.700 € gegenüber dem Planungsjahr 2019.


Lfd. Nr. 6        Personalaufwand

Die Personalkostenansätze sind gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken, da die Weiterverrechnung der Personalkosten für die Mitarbeiter der FSF, welche bei den Stadtwerken für die Wasserzählerablesung und Zählerwechsel in den Wintermonaten eingesetzt werden, bereits berücksichtigt wurde. Die Verrechnung basiert auf Erfahrungswerten und wird mit 60.000 € angesetzt. Um die Rückstellungen für Überstunden und Urlaub so gering als möglich zu halten, wurde das Personal der Forggensee-Schifffahrt angewiesen, nach Möglichkeit die Überstunden und Urlaubstage bis zum Jahresende auf ein Mindestmaß abzubauen. Im nautischen Bereich wird die Neueinstellung eines Kapitäns eingeplant, da ein langjähriger Mitarbeiter im Jahr 2021 aus Altersgründen ausscheidet. Das Führen der Fahrgastschiffe bedarf einer längeren Eingewöhnungszeit, deshalb sollte die Neueinstellung bereits zum Saisonstart 2020 erfolgen.
Die vertraglich geregelten Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst wurden im Erfolgsplan 2020 berücksichtigt.


Lfd. Nr. 7        Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle.


Lfd. Nr. 8        Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzieren sich gegenüber dem Vorjahr um 30.000 € auf 91.600 €. In nahezu allen Bereichen konnten die Ansätze verringert werden. Nennenswert sind hier die Werbungskosten, da das Marketing nun vollständig durch die Schifffahrt umgesetzt wird (daneben bis 2017 auch Füssen Tourismus und Marketing) und die Werbung so eindeutiger und gezielter gesteuert werden kann.


Lfd. Nr. 10        Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hier sind in erster Linie Zinsaufwendungen berücksichtigt, die sich aus früher aufgenommenen Krediten ergeben. Die Kredite werden teilweise annuitätisch getilgt, sodass der ersparte Zins automatisch der Tilgung zugeschlagen wird. Die Zinsbelastung fällt gegenüber dem Vorjahr um ca. 2.000 € geringer aus.


B.        Vermögensplan

Der Vermögensplan weist einen Planansatz von 111.100 € auf. Die Mittel werden u. a. mit einer Summe von 65.600 € zur Tilgung verwendet. Durch die planmäßigen Tilgungsleistungen betragen die Verbindlichkeiten der städtischen Forggensee-Schifffahrt am Ende des Jahres 2020 ca. 365.300 € und laufen bis längstens 2026. Weitere Mittel in Höhe von 45.500 € sind für Investitionen und den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Geplant sind weitere Befestigungsvorrichtungen, sogenannte Dalben, für einen neuen Hochwasserliegeplatz, der es ermöglicht, bei Hochwasser die Schiffe dort zu befestigen. Dieser ist notwendig, um ein Anstoßen der MS Füssen an der über dem üblichen Liegeplatz verlaufenden Hochspannungsleitung zu vermeiden. Bei Hochwasser kann die Schiffshalle der MS Allgäu ebenfalls nicht genutzt werden (keine Ausfahrt möglich, es drohen Beschädigungen an Hallendecke). Die Erneuerung der Beleuchtung des Liegeplatzes der MS Füssen ist erforderlich, da die bisher verwendeten Leuchtmittel nicht mehr zulässig und erhältlich sind. Die Leuchtmittel sollen nach Möglichkeit auf LED umgestellt und ein Bewegungsmelder installiert werden. Die Ausstattung der Anlegestellen mit Gummimatten hat sich bewährt und wird an weiteren Anlegestellen ergänzt.
Zur Aufrechterhaltung des Kioskbetriebes wird die Anschaffung eines neuen Gefrierschranks auf der MS Füssen erforderlich.


C.        Stellenübersicht

Bei der Stellenübersicht ist eine Ersatzeinstellung für einen Schiffskapitän geplant, der 2021 in den Ruhestand eintritt und somit im Jahr 2020 seine letzte nautisch aktive Saison vollzieht (siehe auch A. Lfd. Nr. 6).


Finanzplan 2020 nach § 17 EBV

Für den Finanzplan sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Gemäß den vorliegenden Tilgungsplänen sind die jährlichen Tilgungsraten veranschlagt, sodass die Rückführung der Verbindlichkeiten gewährleistet ist.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von Herrn Herbert Dopfer erläutert Herr Helmut Schauer, dass die Abschreib- ung des Schiffs noch bis 2023 läuft.

Beschluss

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Städtischen Forggensee-Schifffahrt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Der Werkausschuss genehmigt gem. Art 54 Abs. 2 GeschO die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 23.04.2019.

Beschluss

Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 23. 04.2019 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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13. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 22.10.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Herr Dr. Christoph Böhm möchte wissen, ob der wasserdurchlässige Belag bei der Firma Wirthensohn nun hergestellt wurde.

Erster Bürgermeister Paul Iacob teilt mit, dass der Zweckverband hierzu einen anderen Beschluss gefasst hat als der Stadtrat. Die unterschiedliche Beschlussfassungen werden zurzeit rechtlich geprüft. Das Ergebnis wird in einer der nächsten Sitzungen bekannt gegeben.

Herr Nikolaus Schulte erkundigt sich, ob die Schüttung ausreichen würde einen gemeinsamen Brunnen mit Schwangau als Notbrunnen zu nützen.
Erster Bürgermeister Paul Iacob erläutert den Ausschussmitgliedern, dass die Stadt Füssen zweimal ein Angebot der Gemeinde Schwangau unterbreitet hat einen gemeinsamen Brunnen zu bauen. Dadurch hätte das Wasserschutzgebiet verkleinert werden können.
Die Angebote wurden jedoch ausgeschlagen.

Datenstand vom 25.06.2020 09:20 Uhr