Datum: 26.02.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:10 Uhr bis 15:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
2 Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen; Wirtschaftsplan 2019 - Vorberatung
3 Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen; Umbau Kegelbahn
4 Auflösung des Eigenbetriebs "Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen" zum 31.12.2019; Vorberatung
5 Jahresabschluss der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2017; Feststellung, Behandlung des Jahresergebnisses und Erteilung der Entlastung - Vorberatung
6 Genehmigung der Niederschriften vom 24.07.2018 und 30.10.2018
7 Anträge und Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Bekanntgaben lagen nicht vor.

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2. Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen; Wirtschaftsplan 2019 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der Erfolgsplan der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen weist für das Wirtschaftsjahr 2019 folgendes Ergebnis aus:

Erträge
147.100 EUR
Aufwendungen
202.100 EUR
Jahresverlust
-55.000 EUR

Der Vermögensplan schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 50.000 EUR ab.

  1. Erfolgsplan

Die Ermittlung der Planansätze erfolgte aufgrund des Zwischenergebnisses 2018 und des Jahresabschlusses 2017, hochgerechnet auf das Jahr 2018. Die Aufwendungen im Erfolgsplan beziehen sich nur noch ausschließlich auf das Haus Hopfensee.

Nr. 2 – Sonstige betriebliche Erträge

Die Erträge für das Wirtschaftsjahr 2019 bestehen im Wesentlichen aus einem Anteil aus dem gewerblichen Fremdenverkehrsbeitrag in Höhe von 30.000 EUR und der Schuldendiensthilfe von 100.000 EUR, jeweils aus dem Haushalt der Stadt Füssen. Einnahmen aus Pacht wurden mit 7.100 EUR veranschlagt.

Nr. 5 – Abschreibungen

Die Abschreibungen erfolgen linear auf der Grundlage der AfA-Tabelle und wurden mit 55.000 EUR eingeplant.

Nr. 6 – Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufwendungen betreffen Maßnahmen für Gebäudeunterhalt, Betriebs- und Geschäftsausstattung im Haus Hopfensee sowie Aufwendungen für die Verwaltung und wurden mit gesamt 102.700 EUR angesetzt.

Nr. 7 – Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Aufwendungen betreffen die Zinsleistungen für den Kassenkredit in Schweizer Franken, welche auf Grund des günstigen Zinsniveaus mit 40.000 EUR veranschlagt wurden.
Vermögensplan

Der Vermögensplan weist in der Summe ein Ergebnis von 50.000 EUR aus.
Geplant ist der Ausbau der Kegelbahn im Keller des Hauses Hopfen und damit die Erweiterung des dortigen Gastraums (vorbehaltlich gesonderter Beschlussfassung).
Die Finanzierung dieser Maßnahme erfolgt durch die Stadt Füssen.

  1. Finanzplan

Der Finanzplan ist eine mehrjährige Finanzierungsrechnung des Eigenbetriebs. Der Finanzplan der Kurhaus-Betriebe weist im Erfolgsplan die laufenden Einnahmen und Ausgaben aus. Der Vermögensplan weist in den Finanzplanungsjahren keine Investitionen aus.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Werkausschusses und des Stadtrates wird der Eigenbetrieb zum Jahresende 2019 aufgelöst und als Regiebetrieb in der Kernverwaltung weitergeführt.

Beschlussvorschlag

  1. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2019 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu beschließen.

  2. Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Finanzplan der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für die Wirtschaftsjahre 2020-2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu beschließen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Wirtschaftsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2019 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Finanzplan der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für die Wirtschaftsjahre 2020-2022 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird ermächtigt, Unstimmigkeiten im Wortlaut oder bei Zahlen zu bereinigen und sonstige Mängel im Endausdruck des Wirtschaftsplans 2019 zu beseitigen sowie ggf. redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen; Umbau Kegelbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom März 2018 beantragt der Pächter des Hauses Hopfensee, Herr Pickl, die Außerbetriebnahme der Kegelbahn im Haus Hopfensee zum 01.05.2018.

Er begründet den Antrag damit, dass die Kegelbahn seit langem nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und die Modernisierung in keinerlei Verhältnis zur Nutzung steht. Die Räumlichkeiten und die Anlage selbst böten nicht mehr den nötigen Sicherheitsstandard.

Nachdem auf Grund der Kündigung des Pächters vom Sommer 2018 ein Umbau gemeinsam mit dem künftigen Pächter besprochen werden sollte, wurde vorerst kein Rückbau veranlasst.

Zwischenzeitlich teilte Herr Pickl mit, den Pachtvertrag bis Anfang 2021 erfüllen zu wollen, um ausreichend Zeit für die Suche nach einem geeigneten Nachpächter zu haben.

Im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan 2019, der entsprechende Investitionsmittel vorsieht, sollte daher nun eine Entscheidung über den Rückbau der Kegelbahn und die Erweiterung des Hopfenkellers getroffen werden.

Zur Frage, wie sich die zu erwartenden Mehreinnahmen des Pächters aus der Hopfenkellererweiterung auf die künftige Miete auswirken werden, wies Kämmerer Markus Eckert auf den noch bis 2021 laufenden Mietvertrag hin und blickte schon dahingehend voraus, dass danach die Vertragsgestaltung wohl umsatzorientiert erfolgen werde.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss stimmt dem Rückbau der Kegelbahn und Erweiterung des Hopfenkellers zu.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt dem Rückbau der Kegelbahn und Erweiterung des Hopfenkellers zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Auflösung des Eigenbetriebs "Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen" zum 31.12.2019; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Nach dem Verkauf des Kurhausareals in Füssen ist die Fortführung des Eigenbetriebs nicht mehr erforderlich. Die Verpachtung des Hauses Hopfensee lässt sich ohne Weiteres ebenso im städtischen Kernhaushalt darstellen.

Vorteile aus der Auflösung des Eigenbetriebs ergeben sich durch geringere Bürokratiekosten (Sitzungen des Werkausschusses, Erstellung eigener Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, Verrechnung von Verwaltungskostenbeiträgen, etc.). An direkter Kosteneinsparung ergibt sich ein Betrag von ca. 7.500 Euro für Steuerberatungs- und Jahresabschlussprüfungskosten.

Auch aus Sicht von Herrn WP/StB Mödinger (Jahresabschlussprüfer, Bay. Kommunaler Prüfungsverband) und Herrn Dr. Weber (Referatsleiter „Kommunales Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht“ beim BKPV) spricht nichts gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs. Die Kommunalaufsicht befürwortet ebenfalls die Rückführung in den Kernhaushalt.

Auch steuerliche Gründe sprechen nach derzeitiger Einschätzung nicht gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs, da der steuerliche Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Kernhaushalt weitergeführt wird und damit keine negativen steuerlichen Effekte eintreten.


Auf Nachfrage nach den Auswirkungen der Überführung in den kam eralen Haushalt bzw. ob künftig dort Tilgungen geplant sind, erläuterte Kämmerer Markus Eckert die aufgrund der Kursentwicklung bestehenden regelmäßigen Schwankungen hinsichtlich des Wertes. Der Stadtrat werden im Rahmen der Haushaltsberatung künftig auch darüber beraten und entscheiden müssen, ob und wann in welcher Höhe künftig Tilgungen geleistet werden.

Beschlussvorschlag

Der Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat

  1. den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen,

  1. der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zuzustimmen und

  1. die Verwaltung (sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung und Betreuung) und das Finanzwesen des Eigenbetriebs vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Beschluss

Der Werksausschuss empfiehlt dem Stadtrat

  1. den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen,

  1. der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zuzustimmen und

  1. die Verwaltung (sowohl die kaufmännische als auch die technische Verwaltung und Betreuung) und das Finanzwesen des Eigenbetriebs vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen für das Wirtschaftsjahr 2017; Feststellung, Behandlung des Jahresergebnisses und Erteilung der Entlastung - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö vorberatend 5

Sachverhalt

Die Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen sind ein Eigenbetrieb der Stadt Füssen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und § 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV). Der Eigenbetrieb besteht nur noch aus dem Haus des Gastes „Haus Hopfensee“ im Ortsteil Hopfen am See. Das Kurhaus Füssen wurde im Jahr 2013 veräußert und zwischenzeitlich abgerissen.


Jahresabschluss
Bilanzsumme zum 31.12.2017 (Aktiva/Passiva)                955.699,67 EUR         

Jahresgewinn                                                                         882.442,29 EUR
Verlustvortrag vor Gewinnverwendung:        -13.884.768,21 EUR


Erträge:
Die im Wirtschaftsjahr 2017 erzielten Erträge entstanden im Wesentlichen aus einem Anteil aus der Schuldendiensthilfe der Stadt Füssen in Höhe von 110.000 EUR und der Überlassung eines Anteils des gewerblichen Fremdenverkehrsbeitrags von 30.000 EUR. An Umsatzerlösen aus dem „Kerngeschäft“, der Verpachtung des Hauses Hopfensee wurden lediglich 5.000 EUR erwirtschaftet.

Als Sondereffekt auf Grund des laufenden CHF-Darlehens treten die Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 947.407,24 EUR auf, die auf den zum Bilanzstichtag gestiegenen Kurs (1,1702 CHF, 2016: 1,0739 CHF) zurückzuführen sind.

Aufwendungen:
Die Abschreibungen wurden mit 54.102,00 EUR (Vj. 55.072,03 EUR) verbucht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Unterhaltsmaßnahmen, Bewirtschaftungskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Verwaltungskostenbeitrag) addieren sich auf 109.238,31 EUR (Vj. 164.887,78 EUR – wobei hierbei 102.591,81 EUR auf Kursverluste entfielen).

Für Zinsen und ähnliche Aufwendungen beträgt das Ergebnis 48.163,23 EUR (Vj. 42.053,70 EUR) Die Zinsen beziehen sich auf die Zinsleistungen aus dem CHF-Darlehen.

Die Grundsteuer für das Haus Hopfensee wurde mit 4.369,74 EUR verbucht.


Gewinnverwendung:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 weist einen Verlustvortrag von -13.884.768,21 EUR und einen Jahresgewinn von 882.442,29 EUR aus.

Vorschlag zur Gewinnverwendung: Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.


Bestätigung des Abschlussprüfers:
Für den Jahresabschluss und den Lagebericht 2017 in der aus den Anlagen zum Prüfbericht ersichtlichen Fassung hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband am 27.04.2018 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der BKPV stellt dabei jedoch fest: „Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergab eine bilanzmäßige Überschuldung; der Fortbestand des Unternehmens aus eigener Ertragskraft ist nicht möglich.“

Erteilung der Entlastung:
Die Entlastung ist ein Zeichen der Billigung der Betriebsführung im entsprechenden abgelaufenen Wirtschaftsjahr und ein Vertrauensbeweis für das zukünftige Handeln der Werkleitung. Die Entlastung kann grundsätzlich nur Gegenstände der vorherigen Jahresabschlussprüfung, insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, umfassen. Somit bleiben beispielsweise persönliche Eigenschaften der Werkleiter, wie Engagement und Zielstrebigkeit außer Betracht. Die Gemeindevertretung hat nach pflichtgemäßem Ermessen auf der Grundlage der ihr vorliegenden Ergebnisse der Jahresabschlussprüfung und diesbezüglicher Stellungnahmen sachgerecht über die Entlastung der Werkleitung zu entscheiden und einen Beschluss zu fassen. Durch den Beschluss der Gemeindevertretung über die Entlastung wird die Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass es keine aus der Betriebsführung resultierenden Ansprüche gibt. Eine Verweigerung der Entlastung ohne erkennbaren sachlichen Grund ist unzulässig. Hingegen ist eine Entlastung mit Einschränkungen möglich. Bei Entlastungsverweigerung oder eingeschränkter Entlastung sind der Um fang der Einschränkungen und die Gründe für die Entscheidung anzugeben.

Über die Entlastung ist in einem von der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses getrennten Beschluss zu befinden.

Beschlussvorschlag

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2017 der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, fest:

    1. Die Bilanz der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird zum 31.12.2017 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 955.699,67 EUR festgestellt

    1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresgewinn von 882.442,29 EUR festgestellt.

    2. Der Jahresgewinn von 882.442,29 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

  1. Der Jahresabschluss 2017 der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntgegeben.

  1. Für das Wirtschaftsjahr 2017 wird – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung erteilt.
    Bezüglich der Beschlussfassung über die Entlastung ist zumindest der Erste Bürgermeister als Leiter der Verwaltung bei der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht stimmberechtigt.

Beschluss 1

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

  1. Der Stadtrat stellt den Jahresabschluss 2017 der Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen, vorbehaltlich etwaiger Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung, fest:

    1. Die Bilanz der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen wird zum 31.12.2017 auf der Aktiv- und Passivseite mit je 955.699,67 EUR festgestellt

    1. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird mit einem Jahresgewinn von 882.442,29 EUR festgestellt.

    2. Der Jahresgewinn von 882.442,29 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2017 der Kurhausbetriebe der Stadt Füssen gemäß § 25 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung öffentlich bekanntzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für das Wirtschaftsjahr 2017 – vorbehaltlich der örtlichen Rechnungsprüfung - gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem ersten Bürgermeister und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
An der Beratung und Abstimmung nahm Erster Bürgermeister Paul Iacob wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Die Sitzungsleitung zu diesem TOP übernahm Zweiter Bürgermeister Nikolaus Schulte.

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6. Genehmigung der Niederschriften vom 24.07.2018 und 30.10.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften der öffentlichen Werkausschusssitzung vom 24. Juli 2018 und vom 30. Oktober 2018 an.

Beschluss 1

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Werkausschusses vom 24. Juli 2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Werkausschusses vom 30. Oktober 2018 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Anträge bzw. Anfragen aus dem Werkausschuss lagen nicht vor.

Datenstand vom 30.08.2019 07:57 Uhr