Datum: 14.05.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:27 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
1.1 B-Plan W20; Erschließung Steinbrecherstraße - Freigabe für den Verkehr 1. Bauabschnitt
2 Errichtung des Spielplatzes am Baumgarten; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
3 Ortsrecht der Stadt Füssen
3.1 Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung)
3.2 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung; Änderung der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Straßenklassen)
3.3 Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)
3.4 Bereinigung des Ortsrechts der Stadt Füssen; Ermächtigung des Bürgermeisters zum redaktionellen Neuerlass verschiedener Satzungen
4 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung im südlichen Teil des Vorderegger Wegs als Ortsstraße
5 Anträge, Anfragen

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 1
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1.1. B-Plan W20; Erschließung Steinbrecherstraße - Freigabe für den Verkehr 1. Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö Bekanntgabe 1.1

Sachverhalt

Vorbehaltlich entsprechender Witterung werden vom 14. – 16. Mai die Asphaltarbeiten im Bereich von der Hiebelerstraße bis einschl. den beiden Zufahrten Parkplatz Sportmarkt (= 1. Bauabschnitt) ausgeführt. Im Anschluss werden noch Angleichungsarbeiten ausgeführt sowie die Straßenbeleuchtung montiert. Die Oberflächenabnahme für den 1. Bauabschnitt wird voraussichtlich am Freitag 24. Mai vollzogen.

Es ist geplant die neue Straße im Bereich des 1. Bauabschnitt nach erfolgter Abnahme ab Freitag, 24. Mai mittags für den Verkehr freizugeben.

Die Arbeiten sind witterungsabhängig, somit die Termine mit Vorbehalt!

Bis zur Fertigstellung des 2. Bauabschnittes ist nachfolgende Verkehrsregelung geplant.

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2. Errichtung des Spielplatzes am Baumgarten; Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird zunächst auf den der Sitzung vorausgehenden Ortstermin verwiesen.

Im Übrigen wird auf die bisherigen Beratungen im Stadtrat, insbesondere dem Antrag von Ursula Lax, verwiesen, mit dem sich der Stadtrat ausführlich in der Sitzung am 27. Februar 2018 befasst hatte. Die Thematik wurde bereits vorher im Stadtrat diskutiert und entsprechend dem Antrag von Wolfgang Bader befürwortet. Im Dezember 2016 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Spielplatz im Baumgarten zu entwickeln.

Für die naturnahe Gestaltung, einen hohen Spielwert und den Sicherheitsanforderungen gerecht werdende Planung, wurde deshalb mit dem Spielgerätehersteller Cucumaz aus Wiggensbach Kontakt aufgenommen. Um einen weiteren lokalen Bezug herzustellen, konnte für die Gestaltung des Drachenkopfes und künstlerischer Mitwirkung beim Gesamtentwurf, die Füssener Bildhauerin Julia Hiemer gewonnen werden. Zusammen haben wir diesen Spielplatzentwurf entwickelt.


Um der historischen Bedeutung des Baumgartens gerecht zu werden, wurde nach einem geeigneten thematischen Bezug gesucht und aufgrund der räumlichen Nähe zu Kloster und Pfarrkirche St. Mang ein liegender Drache gewählt.

Um dem sensiblen Umfeld Rechnung zu tragen, wurde zur Realisierung die abseitige Wiese zur Gaststätte „Franziskaner“ unterhalb der Felswand gewählt, da hier weder die Torzufahrt zum hohen Schloss gestört wird, noch das Wasserschloss im Baumgarten.

Besprochen wurde sowohl beim Ortstermin als auch anschließend im Rahmen der Beratung insbesondere die Standortfrage unter Berücksichtigung der geologischen Verhältnisse (Gefährdung, Kosten der Sicherung, usw.). Dabei konnte auch nicht außer Acht bleiben, in welchem Umfang dort ggf. zusätzliche Unterhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen notwendig werden. Nähere Informationen dazu, auch bezüglich der Äußerungen der Unteren Denkmalschutzbehörde bzw. des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege bzw. des Landratsamts Ostallgäu erfolgten im Rahmen des Ortstermins bzw. der anschließenden Beratung. So lässt das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege einen Spielplatz nur an der Schlucht entlang des Weges zu.  Aber auch für diesen Standort weisen sowohl das Landesamt für Umwelt und das Landratsamt Ostallgäu genauso wie der beauftragte Geologe darauf hin, dass dieser Standort immer mit gewissen Georisiken behaftet sein wird und ohne Sicherungsmaßnahmen dort nicht errichtet werden könne. Aus diesem Grund und der nicht auszuschließenden Gefahrenlage sowie der damit verbundenen erhöhten Unterhaltungsaufwendungen schlägt die Verwaltung vor, dort den Spielplatz nicht weiter zu verfolgen.

Beschlussvorschlag

Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen insbesondere des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege und des dadurch verbliebenen einzigen möglichen Standorts verfolgt der Stadtrat die Errichtung eines Spielplatzes am Baumgarten nicht mehr weiter.

Stattdessen beauftragt der Stadtrat das städtische Bauamt, bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates im Juni 2019 einen Vorschlag für die Gestaltung bzw. die Ergänzung verschiedener Spielgeräte für den Spielplatz am Skaterpark zu erarbeiten und in der genannten Stadtratssitzung vorzustellen.

Mittelfristig ist die Errichtung eines attraktiven Spielplatzes (ggf. als Mehrgenerationen-Spielplatz konzipiert) im Freyberg-Park weiter zu verfolgen.

Diskussionsverlauf

Wolfgang Bader ergänzte in seiner Funktion als Antragsteller noch, dass eigentlich ein anderer Standort am Baumgarten angedacht war, der aber nun insbesondere vom Landesamt für Denkmalpflege abgelehnt wurde. Außerdem war lediglich geplant, dort ein paar Spielgeräte aufzustellen. Der nun verbleibende Standort sei auch aus seiner Sicht nicht geeignet Stattdesen solle nun ein alternativer, altstadtnaher Standort zeitnah realisiert werden.

Zweiter Bürgermeister Nikolaus Schulte schlägt deshalb vor, einige Spielgeräte für Kinder bis rund 12 Jahren beim Spielplatz am Skaterpark aufzustellen bzw. dort zu ergänzen. Dazu wird das städtische Bauamt bis zur Stadtratssitzung im Juni einen Gestaltungs- bzw. Gerätevorschlag unterbreiten.

Mittelfristig, so der Zweite Bürgermeister weiter, solle ein attraktiver Spielplatz im Rahmen des Planungs- bzw. Realisierungswettbewerbes im Freyberg-Park entstehen.

Beschluss

Aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen insbesondere des Bayer. Landesamts für Denkmalpflege und des dadurch verbliebenen einzigen möglichen Standorts verfolgt der Stadtrat die Errichtung eines Spielplatzes am Baumgarten nicht mehr weiter.

Stattdessen beauftragt der Stadtrat das städtische Bauamt, bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates im Juni 2019 einen Vorschlag für die Gestaltung bzw. die Ergänzung verschiedener Spielgeräte für den Spielplatz am Skaterpark zu erarbeiten und in der genannten Stadtratssitzung vorzustellen.

Mittelfristig ist die Errichtung eines attraktiven Spielplatzes (ggf. als Mehrgenerationen-Spielplatz konzipiert) im Freyberg-Park weiter zu verfolgen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3
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3.1. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Im Prüfungsbericht des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes für die Jahre 2010 – 2013 wurde unter anderem zur Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (sog. „Straßenreinigungsverordnung) angemerkt, dass diese nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Mit Schreiben vom 28.06.2016 nimmt das Landratsamt Ostallgäu Bezug auf die Stellungnahme aus dem Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom 09.07.2015.

Die Stadt Füssen hat im Jahre 1999 die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung)“ erlassen. Gemäß § 14 der Verordnung gilt sie für 20 Jahre, somit bis zum 10.11.2019. Nach der Rechtsprechung des BayVGH (Urteil vom 04.04.2007, Az. 8 B 05.3195, BayVBl 2007, S. 558) muss eine derartige Verordnung verschiedene Anforderungen erfüllen. Die Abwälzbarkeit von Reinigungs- und Sicherungspflichten steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der Erbringung der geforderten Leistungen durch die Anlieger. In der vorgenannten Entscheidung hat das Gericht eine Reihe von Pflichten aufgeführt, die billigerweise von den Anliegern nicht gefordert werden können (z.B. keine Verpflichtung zur wöchentlichen Reinigung, keine Verpflichtung zur Reinigung der Straßenflächen unter bestimmten Voraussetzungen etc.).

Die Straßenreinigungsverordnung der Stadt Füssen vom 11.11.1999 entspricht in Teilen nicht mehr der Rechtsprechung und sollte daher im Rahmen des Neuerlasses überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Auf das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags (siehe BayGT-Zeitung 12/2009, S. 414 ff.) hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband entsprechend hingewiesen.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat sich diesem Thema in der Sitzung am 16. April 2019 gewidmet und den Neuerlass der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung lt. beiliegendem Entwurf, der auch dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages entspricht, empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Satzungsentwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung) entsprechend dem beiliegendem Satzungsentwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.2. 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung; Änderung der Anlage zur Straßenreinigungssatzung (Straßenklassen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Für die aus dem Jahr 2001 stammende Straßenreinigungssatzung wurden die damals im Straßenverzeichnis festgelegten Straßenklassen aktualisiert und da, wo es aufgrund der Verkehrsbedeutung geboten erschien, entsprechend geändert. Das Straßenverzeichnis ist Bestandteil bzw. Anlage der Straßenreinigungssatzung. Eine Änderung dieser Anlage ist nur durch Änderung der gesamten Satzung nötig. Im beiliegenden Satzungsänderungsentwurf liegt das neue Straßenverzeichnis bei, auf das verwiesen wird.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 16. April 2019 mit dieser Satzungsänderung bzw. dem geänderten Straßenverzeichnis befasst und dem Stadtrat die Satzungsänderung entsprechend der Anlage empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung entsprechend dem beiliegenden Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beili egende 1. Änderung der Straßenreinigungssatzung entsprechend dem beiliegenden Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.3. Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Der Bayerische Landtag hat am 14.06.2018 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen. Damit wurden rückwirkend zum 01.01.2018 die Rechtsgrundlagen zur Erhebung von einmaligen und wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen in Art. 5 und in Art. 5 b KAG aufgehoben.

Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG wurde wie folgt gefasst: „Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, in der Baulast der Gemeinden stehenden Teilen von Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung (Straßenausbaubeitragsmaßnahmen) werden keine Beiträge erhoben; Art. 5 a bleibt unberührt.“

Infolge dessen ist die Grundlage für die Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) vom 7. Dezember 2007 entfallen, die auf Art. 5 KAG beruhte. Im Wege der Klarheit und der Bereinigung des Ortsrechts sollte diese Satzung deswegen nun auch aufgehoben werden.

Der weitere Umgang mit vor dem 1. Januar 2018 erhobenen Beiträgen und Vorausleistungen ist in § 1 Nr. 6 des Änderungsgesetzes geregelt und kann im Rahmen der Beratung bei Bedarf gerne näher erläutert werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) der Stadt Füssen vom 7. Dezember 2007. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Ausbaubeitragssatzung) der Stadt Füssen vom 7. Dezember 2007. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3.4. Bereinigung des Ortsrechts der Stadt Füssen; Ermächtigung des Bürgermeisters zum redaktionellen Neuerlass verschiedener Satzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Nach den Richtlinien für die Redaktion von Vorschriften (Redaktionsrichtlinien der Bayer. Staatsregierung vom 16. Juni 2015, AllMBl S. 319) soll der Erste Bürgermeister zur Bekanntmachung der geänderten Fassung der Satzung im Amtsblatt ermächtigt werden, wenn die aktuell gültige Fassung durch Änderungen in einer oder mehreren Satzungen unübersichtlich geworden ist. Damit wird die Satzung gänzlich auf den aktuellen Stand gebracht, ohne dass sich darin inhaltlich etwas ändert. Dies vereinfacht nicht nur den Vollzug der Satzung durch die Verwaltung bzw. die damit betrauten Beschäftigten, sondern vor allem die Transparenz des Stadtrechts den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.

In der beiliegenden Anlage wurden diejenigen Satzungen erfasst, die in den letzten Jahren wiederholt (wenigstens dreimal) geändert worden sind. Darauf wird verwiesen.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dem Stadtrat in der Sitzung am 16. April 2019 empfohlen, den Bürgermeister als Leiter der Verwaltung zur redaktionellen Neubekanntmachung zu ermächtigen bzw. die Aufhebung der Ausbaubeitragssatzung vorzuschlagen. Letztere leistet auch einen Beitrag zur Bereinigung des städtischen Ortsrechts.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die in der Anlage aufgeführten Satzungen der Stadt Füssen hinsichtlich der in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen zu überarbeiten und diese dann in der aktuellen Fassung redaktionell neu bekannt zu machen und damit einheitlich auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu beschließt der Stadtrat die beiliegende Satzung. Der beiliegende Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beauftragt und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die in der Anlage aufgeführten Satzungen der Stadt Füssen hinsichtlich der in den vergangenen Jahren erfolgten Änderungen zu überarbeiten und diese dann in der aktuellen Fassung redaktionell neu bekannt zu machen und damit einheitlich auf den aktuellen Stand zu bringen. Dazu beschließt der Stadtrat die beiliegende Satzung. Der beiliegende Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung im südlichen Teil des Vorderegger Wegs als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Ein Teil des Vorderegger Weges ist in das Eigentum der Stadt Füssen übergegangen und ist daher als Ortsstraße zu widmen. Durch die Widmung erhält die Ortsstraße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße mit all den damit verbunden „Rechten und Pflichten“ (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG). Eine Beschränkung „Anlieger frei“ wird von der örtlichen Verkehrsbehörde angeordnet; eine Widmungsbeschränkung ist daher nicht erforderlich. Der Eintrag im Bestandsverzeichnis nach Bekanntmachung lautet wie im Beschlussvorschlag aufgeführt.

Nach dem Beschluss der Widmung durch den Stadtrat wird die Widmung öffentlich bekanntgemacht. Soweit hiergegen Einwände bzw. Bedenken erhoben werden, werden diese dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Erst nach Behandlung derselben bzw. nach Ablauf der Bekanntmachung kann dann die Widmung verfügt werden.

Beschlussvorschlag

Der Widmung des sog. „Vorderegger Weg“ als Ortsstraße wird wie folgt zugestimmt:

Straßenklasse:                Ortsstraße Nr. 0199
Name der Straße:                Vorderegger Weg
Fl.-Nr.:                                Füssen, Weißensee 500/4.0Füssen, Weißensee 190/3.1  
Anfangspunkt:                        Fl.Nr. 531/3 Gmk. Weißensee nördl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:                        Fl.Nr. 437/1 Gemarkung Weißensee südl. Grundstücksgrenze
Baulastträger:                        Stadt Füssen
Länge:                                0,085 km
Widmungsbeschränkung:        Keine        

Beschluss

Der Widmung des sog. „Vorderegger Weg“ als Ortsstraße wird wie folgt zugestimmt:

Straßenklasse:                Ortsstraße Nr. 0199
Name der Straße:                Vorderegger Weg
Fl.-Nr.:                                Füssen, Weißensee 500/4.0Füssen, Weißensee 190/3.1  
Anfangspunkt:                        Fl.Nr. 51/3  Gmk. Weißensee nördl. Grundstücksgrenze
Endpunkt:                        Fl.Nr. 437/1 Gemarkung Weißensee südl. Grundstücksgrenze
Baulastträger:                        Stadt Füssen
Länge:                                0,085 km
Widmungsbeschränkung:        Keine        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.05.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Dachrinne bei der Anna-Kapelle

Gerlinde Wollnitza berichtet, dass die Dachrinne zwischen Anna-Kapelle und St. Mang-Kirche nicht dicht ist. Das Wasser sprudle genau an die Stelle, wo die Anna-Kapelle bereits einmal trockengelegt wurde. Der Vorsitzende werde dies an das Städtische Bauamt weiterleiten.

Ferienwohnung bei Apotheke

Gerlinde Wollnitza erklärt weiter, dass bei einer Füssener Apotheke in der Reichenstraße eine Ferienwohnung im Dachgeschoss vorhanden sei. Sie wollte wissen, wie sich dort die Stellplatzsituation darstellt. Armin Angeringer antwortet, dass er diesen Dingen derzeit nachgeht. Wenn die Ferienwohnung  bereits als Wohnung genutzt wurde, gebe es keine Änderungen. Es werde derzeit überprüft.

Datenstand vom 09.07.2019 12:50 Uhr