Datum: 08.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:09 Uhr bis 21:26 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ladungsmängel
2 Bekanntgaben und Informationen
3 Stauanlagen der Eschacher Weiher - Vorstellung des Gutachtens zur Sicherheit und Beschlussfassung zur Sanierung
4 Geplantes Jugendhaus der Stadt Füssen; Vorstellung der bisherigen Nutzungsüberlegungen und des daraus resultierenden Raumkonzeptes und Beauftragung einer Machbarkeitsuntersuchung
5 Umbenennung der städtischen Weidachsportanlage
6 Risikoabschätzung und Lösungsvorschläge für die städtischen Badeseen; Vorstellung des Ergebnisses der Begutachtung und Bewertung und weiteres Vorgehen
7 Interreg Österreich - Bayern 2014 - 2020; Projekt AB 127 - Entwicklung des naturgebundenen Tourismus entlang des Lech; Antrag auf Aufnahme des Kneipp-Erholungsparks Bad Faulenbach
8 Strandbad Weissensee; Vorstellung und Beratung der künftigen Nutzungsüberlegungen
9 Wohn- und Gewerbebauentwicklung in Füssen; Künftige Siedlungsentwicklung im Bereich „Füssen – Nord“ (Bei der Achmühle bzw. früheres „Allgäuer Dorf“); Information zum bisherigen Sachstand, Konzept für die bauliche Nutzung des Areals und weiteres Vorgehen (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung, städtebaulicher Realisierungswettbewerb usw.)
10 Künftiges Bauprogramm der Stadt Füssen; Information zum derzeitigen Stand der Aufstellung/Erarbeitung des städtischen Bauprogramms (insbesondere Überlegungen zur Modernisierung des bestehenden bzw. Schaffung von zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums)
11 Erlass einer Abrundungs- bzw. Einbeziehungssatzung für den Venezianerwinkel; Vorstellung und Billigung des Satzungsentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
12 Antrag der FW-Stadtratsfraktion auf Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Füssen
13 Auflösung des Eigenbetriebs "Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen" zum 31.12.2019;
14 Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018; Vorlage an den Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO
15 Anträge, Anfragen
15.1 Neubaugebiet Weidach
15.2 Zweckverband Allgäuer Land - Firma Wirthensohn
15.3 Zweckverband Allgäuer Land Exkursion zum Thema Wohnbau
15.4 Haushalt
15.5 Bushaltestelle Alte Steige

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1. Ladungsmängel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Zu Beginn der Sitzung merkte Dr. Christoph Böhm an, dass er die Sitzungsvorlagen zur heutigen Stadtratssitzung nicht erhalten habe und damit seinen Angaben zur Folge der Stadtrat mangels ordnungsgemäßer Ladung nicht beschlussfähig sei. Peter Hartl  weist auf den § 25 der Geschäftsordnung hin, wonach für die ordnungsgemäße Ladung die form- und fristgerechte Einladung erforderlich sei. Dazu gehöre lediglich die Tagesordnung, nicht aber zwingend und immer die Sitzungsvorlagen. Insofern wurde ordnungsgemäß geladen, da Dr. Christoph Böhm genauso wie Magnus Perresson auf ausdrückliche Nachfrage erklärten, sowohl die Ladung als auch die Tagesordnung form- und fristgerecht erhalten zu haben.

Bürgermeister Paul Iacob wies in diesem Zusammenhang noch auf die Nutzung des Ratsinformationssystems hin, in dem sämtliche Unterlagen – auch bis zum Schluss noch aktualisiert – bereit gestellt worden sind.

Jürgen Doser bat in diesem Zusammenhang darum, die WLAN- und die Stromversorgung im Sitzungssaal zu verbessern.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht geladen ist und somit Beschlussfähigkeit bestehe.

Beschluss

Der Stadtrat stellt fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht geladen ist und somit Beschlussfähigkeit bestehe.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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2. Bekanntgaben und Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Aktuelle Bekanntgaben lagen nicht vor. Stattdessen stellte der Vorsitzende den neuen Mitarbeiter im kommunalen Gebäude- und Liegenschaftsmanagement,  Herrn Andreas Aubele, vor.

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3. Stauanlagen der Eschacher Weiher - Vorstellung des Gutachtens zur Sicherheit und Beschlussfassung zur Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Mooser von Mooser Ingeneuring, der sodann sein Gutachten entsprechend erläuterte. Dazu wird auf die beiliegende Präsentation bzw. die Unterlagen verwiesen.

Die Eschacher Weiher befinden sich nördlich der Stadt Füssen auf den Flurstücken 101 und 79, Gemarkung Eschach. Die beiden Weiher gelten als kleine Stauanlagen im Sinne der DIN 19700. Auf Grund der Größe und der Zweckbestimmung als Fischgewässer handelt es sich in wirtschaftlicher Hinsicht um Stauanlagen mit untergeordneter Bedeutung.


 


Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Weiher jedoch eine geschichtliche Bedeutung haben. Sie wurden um das Jahr 1880 angelegt und sind seitdem in Pflege und Nutzung. Große Bedeutung haben die Weiher zusammen mit den umliegenden Flächen in ökologischer Hinsicht. Die Grundstücke sind Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes LSG-00446.01 Forggensee und benachbarte Seen. Die an den See angrenzenden Bereiche sind als Biotope kartiert. Das Gelände am Westufer des Kleinen Eschacher Weihers ist als Ausgleichsfläche eingetragen.

Die Dämme sind bauliche Anlagen. Dem Eigentümer obliegt die Gefahrenabwehr und die Verkehrssicherungspflicht. Er ist für die von der Anlage ausgehende Gefährdung und deren Zustand verantwortlich und hat deshalb die Sicherheit seiner Stauanlage nachzuweisen sowie diese Instand zu halten und regelmäßig zu überwachen. Die Anlagen besitzen aus Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Kempten ein mittleres Gefährdungspotential.

In der Sitzung vom 17.07.2018 hatte der Stadtrat die Vergabe eines Ingenieurtechnischen Gutachtens zur Dammsicherheit und Hochwasserentlastung an beiden Eschacher Weihern an das Büro Mooser Ingenieure, Kaufbeuren beschlossen.
Die Untersuchungen und die technische Beurteilung der Dammsicherheit wurden nun abgeschlossen. Es wurden einige Schwachstellen und Mängel an den Dammanlagen festgestellt.

Hydraulische Berechnungen:

In hydraulischer Hinsicht wurde mit der Zu- und Abflusssituation eine abflussdämpfende Wirkung beim Hochwasserabfluss festgestellt. Die Stauanlagen können jedoch die Bemessungswasserzuflüsse nicht ohne hydraulische Einschränkungen abführen. In der Prüfung wurden die Bemessungshochwasserabflüsse (BHQ) nach 500-jährigem Lastfall (BHQ 1), nach 5000-jährigem Lastfall (BHQ 2) und 100-jährigem Lastfall (BHQ 3) untersucht.

So ist der Große Weiher im BHQ 1 und BHQ 2 - Fall überströmt. Der Kleine Weiher besitzt im BHQ 2 - Fall keine ausreichende Sicherheit gegen Überströmen.

Standsicherheit der Dammanlagen:

Die Gesamtstandsicherheit des großen Eschacher Weihers konnte nicht nachgewiesen werden. 

Der Nachweis der Gesamtstandsicherheit am kleinen Eschacher Weiher konnte mit einer kleinen Einschränkung erbracht werden.

Kurzzusammenfassung der Ergebnisse:

Aus hydraulischer und geotechnischer Sicht sind Sanierungserfordernisse am großen Eschacher Weiher und Nacharbeiten am kleinen Eschacher Weiher und den Hochwasserentlastungsanlagen gegeben. Zudem sind die Betriebsunterlagen der Stauanlage zu aktualisieren und zu vervollständigen.

Lösungsvorschläge – Alternativen:


Zur erforderlichen Instandsetzung der Dammanlagen sind verschiedene Alternativen denkbar, die im Gutachten beschrieben sind. Für den Großen Eschacher Weiher scheint die Erdbau-Variante als die bautechnisch und finanziell Günstigste.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Eine grobe Kostenschätzung zur erforderlichen technischen Instandsetzung hat einen Aufwand von ca. 145.000 € zuzüglich der Planungskosten ergeben. Für die Sanierung ist mit einer Förderung über das Wasserwirtschaftsamt in einer Höhe von ca. 50% zu rechnen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die technische Instandsetzung der Dammanlagen weiter zu verfolgen und die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die technische Instandsetzung der Dammanlagen weiter zu verfolgen und die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Herr Mooser beantwortet die aus dem Gremium gestellten Fragen. Auf Nachfrage informierte der Vorsitzende darüber, dass er mit den Pächtern des Fischwassers entsprechende Gespräche über die anstehenden Maßnahmen bzw. auch über den künftigen Wasserpegel führen werde, da ein niedrigerer Pegel auch einen geringeren Sanierungsaufwand und damit geringere Kosten bedeuten würde.

Auf die Nachfrage, ob ein zeitlicher Druck zur Sanierung bestehe, antwortete Herr Mooser, dass die Stadt vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt hierfür sicherlich eine angemessene Zeit eingeräumt bekommen werde.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die technische Instandsetzung der Dammanlagen weiter zu verfolgen und die erforderlichen Schritte zu veranlassen. Dabei solle auch geklärt werden, welchen Wasserstand die Weiher künftig haben sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Geplantes Jugendhaus der Stadt Füssen; Vorstellung der bisherigen Nutzungsüberlegungen und des daraus resultierenden Raumkonzeptes und Beauftragung einer Machbarkeitsuntersuchung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Aktuelle Situation
Nach Abriss des alten Jugendhauses im Freyberggarten wurde der aktuelle Jugendtreff im Jahre 2006 für 15 Jahre bis zum 31.12.2021 gepachtet. Vertraglich wurde festgelegt, dass die Möglichkeit besteht, die Pacht für weitere 10 Jahre zu verlängern (mit jährlichen Kündigungsfristen).

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Nutzung des Gebäudes als Jugendtreff eher ungeeignet ist. Es handelt sich um eine ehemalige Industriehalle (Druckerei der AZ) mit einem großen Saal und kleinen Nebenräumen, die wärme- und schalltechnisch sehr schlecht isoliert sind. Der Raum wurde damals in erster Linie für Konzerte und Kinder-/Jugenddisko sowie Feiern und Feten konzipiert. Leider hat sich nach relativ kurzer Zeit herausgestellt, dass diese Art von Veranstaltungen nicht durchgeführt werden kann, da dies für die Nachbarschaft nicht tragbar ist und eine entsprechende Regelung getroffen werden musste; so dürfen max. 12 Veranstaltungen pro Jahr außerhalb der regulären Öffnungszeiten durchgeführt werden. Diese dürfen jedoch im Außenbereich bis 22:00 Uhr nicht lauter sein als 65 db(A) und nach 22:00 Uhr nicht mehr wie 55 db(A), was zur Folge hat, dass sowohl Konzerte als auch Jugenddiscos nicht veranstaltet werden können. Auch die Vermietung der Räumlichkeiten für private Feierlichkeiten wie z.B. Geburtstage ist damit nahezu unmöglich.

Die Nutzung im täglichen Betrieb gestaltet sich häufig als sehr schwierig, da der Saal sehr großläufig ist, jedoch parallele Aktionen so gut wie nicht möglich sind, beispielsweise für Tanzgruppen oder Workshops mit Platzbedarf. Während des „Café-Betriebes“ verteilen  sich die Besucher meist großzügig, so dass es meist leer und ungemütlich wirkt. Bei kleineren Partys bzw. Teenie-Disco wird dies dann sogar zum Problem, da in den großen Räumen mit 30-50 Besuchern keine entsprechende Stimmung aufkommen kann. Eine flexible Raumaufteilung ist leider nicht möglich, da sich die notwendigen Toiletten in entgegengesetzter Richtung zu den jetzigen Toiletten befinden.

Ein weiteres großes Problem sind die ungenügenden Außenflächen mit grob asphaltiertem Bereich, der von der Größe jegliche Ballspiele außer Tischtennis nicht zulässt. Auch die Außenfassade ist trotz Bemühungen mit Graffiti alles andere als einladend. Besonders erwähnenswert ist, dass das Gebäude im aktuellen Zustand keinerlei Barrierefreiheit besitzt und so für Menschen mit körperlicher Einschränkung nicht selbstständig zugänglich ist.

Aktuelle Situation Jugendtreff / Skate-Bike-Park Füssen
Um für die vor allem jugendlichen Nutzer des Skate-Bike-Parks da zu sein, wurde die Möglichkeit genutzt, den Baucontainer als Anlaufstelle für die Besucher zu nutzen. Dies ist   zum einen notwendig, um soziale Konflikte zu begleiten, nach dem Rechten zu sehen, auf die Einhaltung gewisser Grundregeln zu achten sowie Ansprechpartner bei Verletzungen bzw. Ersthelfer zu sein.
Jugendliche benötigen den Jugendtreff – ihr „Wohnzimmer“ als Aufenthalts- bzw. Freizeitgestaltungsmöglichkeit. Parallel sollte jemand aus den oben genannten Gründen am Skate-Bike-Park sein, was personell oftmals zu Engpässen führt.
Eine wetterabhängige Regelung der Öffnungszeiten kann nicht klar definiert werden und führt stets zur Verwirrung bei den Jugendlichen.

Neubau Jugendzentrum am Skate-Bike-Park – dort, wo die Jugend ist...
Schon zu Beginn der Planungen des Skate-Bike-Parks wurden im Areal Platzhalter für einen möglichen Neubau des Jugendtreffs berücksichtigt (mit ca. 2.000 qm).

Nutzung als Jugendzentrum
  • Offener Betrieb (allg. Freizeitangebot/Verpflegung)
  • Beratung, Betreuung, Hilfestellung
  • Integrationsarbeit
  • Jugendbeteiligung
  • Turniere, Filmabende
  • Konzerte, Parties, TeenieDisco
  • Hausaufgabenhilfe
  • Geburtstage, Kindergeburtstage
  • Workshops (Prävention, Kreativität, soziale Kompetenz, Bewerbungstraining, usw.)
  • Projekte (Medien, Werkstatt….)
  • Ferienaktionen
  • Vernetzung mit anderen Einrichtungen
  • Betreuung des Skate-Bike-Parks (Contests, Ansprechpartner, Erste-Hilfe)

Nutzung für Vereine, Verbände etc.
  • Vereinsheim für diverse Vereine
  • Raum für Feierlichkeiten
  • Vereinssitzungen, Teambesprechungen
  • Bürgerversammlungen / Infoabende
  • Live-Übertragungen
  • Mutter-Kind Treffen, FamilienCafé
  • Tanz-/Band-/Theaterproben
  • Seminare für Schulungen, Kurse, VHS, Fortbildungen
  • Notgruppen Kindergarten
  • Sportgruppen

Notwendige Räumlichkeiten
  • Cafe-Bereich
    • Theke an übersichtlicher Stelle, ggf. in Eingangsnähe, damit kommende und gehende Besucher gesehen werden. Mit Frontoffice kombiniert – während Cafe-Betrieb können ebenfalls Verwaltungsaufgaben erledigt werden.
      Ggf. Verkaufsmöglichkeit nach draußen – Kurze Wege für Nutzer des Skate-Bike-Parks
    • Gastbereich für ca. 60 Personen, übersichtlich, hell und einsehbar. Mit Zugang zu Außenbereich, Chill-Bereiche / Nischen bieten den Besuchern „Rückzugsecken“, die jedoch vom Personal trotzdem gut einsehbar sein sollten.
      Ein runder Tisch als zentralen Punkt für gemeinsame Aktivitäten/Spiele/Essen.
Billard/Kicker/Dart/Tischtennis/PS4 können optimalerweise in Nischen oder Ecken untergebracht sein, es sollte jedoch kein extra Raum dafür verwendet werden.
    • Terrassenbereich mit entsprechenden Sitzbereichen, Spielfeld/-wiese für kleine Aktionen sowie Grillstelle (absperrbar).

  • Küche
    • Gastronomische Küche, mit „offen“ in Thekenbereich integrieren
      Pizzaofen – schnelle Zubereitungsmöglichkeit für frische Essensangebote, die bei Jugendlichen i.d.R. sehr beliebt sind.
    • Lagerraum für Lebensmittel, Kühltruhe, Getränke (kurze Wege für Anlieferung)
 
  • Büro
    • Backoffice, Büro für Leitung separat abschließbar für Akten, Wertsachen, Geld, sowie Sitzmöglichkeit für 4-Augen-Gespräche
    • Frontoffice, PC-Platz für Mitarbeiter und Ehrenamtliche (beschränkter Zugriff) als Ansprechpartner für Jugendliche, hier kurze Wege zu Thekenbereich, ggf. mit Theke kombiniert - Übersichtlichkeit zum Raumkonzept

  • Veranstaltungsraum (für externe Nutzer, Vereine, Institutionen nutzbar)
    • Der Veranstaltungsraum sollte möglichst flexibel einsetzbar sein als
      • Mehrzweckraum für Aufführungen, Theater, Konzerte
      • Party-/Discoraum sowie für Tanz-/Bewegungsgruppen
      • Bühne (mit Backstagebereich)
      • Möglichkeit einer Bewirtung

  • Vereinsraum (für externe Nutzer, Vereine, Institutionen nutzbar)
Dieser Bereich sollte separat abtrennbar und zur Vermietung möglich sein (Vereine, kleine Parties, FamilienCafè usw.) mit Theke, Küche und Sitzmöglichkeiten

  • Sonstige Räumlichkeiten
    • Gender-Zimmer - Wohlfühlraum für Mädchen, für Besprechungen im kleinen Rahmen, als Bibliothek/Leseraum sowie als Backstagebereich bei Konzerten
    • Werkstatt für Reparaturen, Workshops/Fahrradwerkstatt
    • Kreativraum für Kunst-, Mal- und Kreativworkshops
    • Lagerräume Jugendtreff (Werkzeuge, Maschinen, Bastel- und Werkmaterial, Verbrauchsmaterial, diverse andere Gegenstände)
    • Lagerräume für Vereine
    • Bandproberaum zur Vermietung an verschiedene Bands inkl. Schnittraum
    • Seminarraum, ebenfalls zur Vermietung geeignet für Vereine, Verbände, VHS
Seminare und Kurse (Trainer), Workshops, Informationsabende, Vorführungen, hier wäre eine kleine Teeküche von großem Nutzen.
    • Waschküche/Putzkammer

  • Öffentliche WC-Anlage
Damen/Herren WC mit Waschraum, Behinderten-WC, Personal-WC

  • Notwendige Räume für Sportvereine u.ä. (z.B. Füssener Royal Bavarians und SV Türk Gücü Füssen)
Umkleiden und Duschen für 2 Mannschaften sowie Schiedsrichterraum
Lagerräume (Sportgeräte, Vereinsmaterial, Geräte...)

  • Dachterrasse würde sich anbieten
    • übersichtlich für den angrenzenden Sportbereich
    • gute Übersicht für die Besucher von Sportveranstaltungen
    • absperrbarer Bereich während den Schließzeiten

Selbstverständlich muss das Gebäude komplett BARRIEREFREI sowie NACHHALTIG konzeptioniert sein.

Jugendzentrum als Interaktionszentrum
Das Gebäude-Konzept sollte flexible und universelle Nutzungsmöglichkeiten bieten, um ein möglichst breites Publikum zu erreichen. Die Räume müssen parallel genutzt werden können und sollten täglich besucht werden, um einen hohen Kosten-Nutzen-Faktor zu erreichen.
Vormittags: Mutter-Kind/Familiencafé, Sportgruppen, VHS, usw.
Nachmittags/Abends: Offene Jugendarbeit, Hausaufgabenhilfe, Vereinscafé, -sitzungen, Sport/Bewegung im Mehrzweckraum
An Wochenenden: Vermietung der Räume nach Bedarf an Vereine, private Veranstaltungen, Info-Abende u.v.m.

Beispiel 1
Während das Jugendzentrum für Jugendliche geöffnet ist, könnte die VHS ein Seminar im Obergeschoss abhalten, die Gymnastik-Gruppe ist im Mehrzweckraum zum Training, parallel nutzen die Baseball-Spieler im Keller die Umkleideräume für ihr Training und der Trachtenverein hält eine Vereinssitzung im „Vereinscafé“ ab.

Beispiel 2
Im Jugendtreff ist eine Geburtstagsfeier von Jugendlichen, diese benutzen das Jugend-Café und ggf. die Toiletten im Kellergeschoss. Im „Vereinscafé“ findet eine große Jubiläumsfeier eines Vereins statt. Diese Veranstaltung kann im Mehrzweckraum durchgeführt werden, Sektempfang und Catering können im Vereinscafé stattfinden. Backstagebereich für Helfer und VIP`s ist im Obergeschoss.

Aktuelle Fördermöglichkeiten
Bayerischer Jugendring
  • Gefördert werden Neubau-, Modernisierungs- und Generalinstandsetzungsmaßnahmen für
    • bestehende und neue örtliche Einrichtungen wie Jugendräume, -heime, -treffs, -freizeitstätten und multifunktionale Einrichtungen,
    • bestehende überörtliche Einrichtungen wie Jugendübernachtungshäuser, -tagungshäuser, -bildungsstätten und Jugendzeltlagerplätze. Neuschaffungen oder Erweiterungen von überörtlichen Einrichtungen (zusätzliche Bettenkapazitäten) werden bis auf weiteres nicht gefördert. Neubauten als Ersatz für bestehende Gebäude sind förderfähig.
  • Die Zuwendung beträgt im Regelfall 30-40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1 Mio €.
  • Ein neuer Zuwendungsantrag für eine einmal geförderte Einrichtung kann frühestens nach Ablauf von zehn Jahren nach Fertigstellung der früheren Maßnahme gestellt werden.
  • Antragsberechtigt sind
    • die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen,
    • andere öffentlich anerkannte freie Träger der Jugendarbeit,
    • kommunale Gebietskörperschaften.
Nähere Infos unter https://www.bjr.de/themen/foerderung/baumassnahmen.html

Die Verwaltung prüft derzeit noch weitere/alternative Fördermöglichkeiten.

Im Hinblick auf den künftigen Standort und die dort derzeit noch anstehenden Planungen bezüglich des Baseballplatzes, der Parkflächen, der künftigen Zufahrt, Wegeführung und der Lärmschutz- und Eingrünungsmaßnahmen erscheint es zwingend notwendig, die Realisierung in der Form einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen. Gegenstand der interdisziplinären Machbarkeitsstudie ist die Untersuchung eines übergreifenden Gesamtkonzeptes für die Sport- und Freizeitanlagen im Weidach mit der Integration eines Jugendhauses. (Gebäudeplaner, Freiflächenplanung, Verkehrsplanung).

Dabei soll Folgendes berücksichtigt bzw. untersucht werden:

  • Umnutzung der bestehenden Turnhalle im Weidach in ein Jugendhaus, evtl. durch Abriss und Neubau bzw. durch Umbau und Sanierung des bestehenden Gebäudes. Dabei sind die Immissionen zu der umliegenden Wohnbebauung einschließlich des entstehenden Verkehrs zu berücksichtigen.

  • Alternativ ist die Erstellung eines neuen Jugendhauses mit Anbindung von der B16 zu prüfen. Dabei ist auch eine mögliche Parkierung auf dem Klinikgelände mit zu untersuchen. Der erforderliche Abstand zum Hubschrauberlandeplatz ist zu berücksichtigen. Die Anbindung zum Jugendhaus könnte durch eine Unterführung unter der B16 erfolgen. Die Kosten sind grob zu ermitteln und abzuwägen.

  • Optional sollte auch untersucht werden, ob das neue Jugendhaus evtl. auch auf einem anderen Standort im Bereich des Sportparks errichtet werden könnte – auch unter Einbeziehung der Überlegung, einen der Sportplätze zu verlegen.

  • Ein Jugendhaus mit dementsprechendem Raumbedarf ist skizzenhaft darzustellen. Im bisherigen Konzept sind Flächen für öffentliche WCs, Umkleidekabinen für externe Mannschaften (Baseballer, Türk Gücü, Schiedsrichter) vorgesehen, die aber nicht zwingend dort unterzubringen wären.

  • Die Anbindung des Jugendhauses von der B16 ist zu untersuchen und wurde vom Straßenbauamt von Osten her nicht ausgeschlossen. Eine Abbiegespur von beiden Seiten wurde aber ausgeschlossen.

  • Bei der Studie soll auch das momentan genutzte Fußballfeld südlich der Laufbahn untersucht werden. Gegebenenfalls mit einer Flächenreduzierung zugunsten des Jugendhauses. Dafür könnte nördlich des Clubgebäudes des FC eine Fläche als Ausgleich für den FC zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sind diese Flächen teilweise noch zu erwerben.

Insgesamt soll auf der einen Seite ein möglicher funktionsfähiger Standort für ein Jugendhaus mit dessen Vor- und Nachteilen aufgezeigt werden, sowie eine Gesamtbetrachtung der Sportanlagenflächen erfolgen, um in einem Gesamtkonzept mögliche Optionen für die Zukunft aufzuzeigen. Dabei ist der verkehrliche Aspekt jeweils zu berücksichtigen.

Weitere Anmerkungen:

  • Im Jugendhaus wäre bei Abbruch der Turnhalle eine Gymnastikfläche für die Leichtathleten mit Umkleiden wünschenswert. Dies durchaus mit einer Mehrfachnutzung durch das Jugendhaus.
  • Die Wegeführung von West nach Ost am Baseballplatz vorbei ist mit zu konzeptionieren.

Um den Stadtrat frühzeitig und umfassend in diese Machbarkeitsstudie einzubinden, ist vorgesehen, sowohl den Zwischenstand  mit dem weiteren Vorgehen im Stadtrat zu präsentieren bzw. zu besprechen, als auch dann umfassend das Ergebnis dort vorzustellen. Außerdem ist Gegenstand der Machbarkeitsstudie auch die Abstimmung mit den Genehmigungs- und – möglichen - Förderbehörden.

Beschlussvorschlag

Die Überlegungen zum künftigen Jugendhaus der Stadt Füssen werden zur Kenntnis genommen.  Im Hinblick auf den künftigen Standort und die dort derzeit noch anstehenden Planungen bezüglich des Baseballplatzes, der Parkflächen, der künftigen Zufahrt, Wegeführung und der Lärmschutz- und Eingrünungsmaßnahmen billigt der Stadtrat den Vorschlag der Verwaltung, die Realisierung in der Form einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen. Gegenstand der interdisziplinären Machbarkeitsstudie soll die Untersuchung eines übergreifenden Gesamtkonzeptes für die Sport- und Freizeitanlagen im Weidach mit der Integration eines künftigen Jugendhauses (entweder als Neubau und/oder Umnutzung des bestehenden Gebäudes der Weidachsporthalle) sein  (Gebäude-, Freiflächen- und Verkehrsplanung).

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und anschließend den Auftrag an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter zu erteilen. Der Stadtrat ist über die Beauftragung zeitnah zu informieren.

Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende begrüßt den Leiter des Jugendhauses, Stefan Splittgerber, der eine Präsentation zu dem neuen Jugendhaus vorträgt.

Jürgen Doser führt aus, dass das vorgestellte Jugendhaus ein multifunktionelles Haus sei. Wenn es so groß werden soll, wie eben dargestellt, müsse es einen Verwalter geben. Sportveranstaltungen seien  für ihn etwas problematisch. Ansonsten sei das Konzept super. Durch den Lärmwall habe man keine Probleme mit den Anwohnern.  Es müsse bei dieser Weiterentwicklung auch an die Infrastruktur gedacht werden.

Der  Vorsitzende erklärt, dass Herr Splittgerber bereits sehr tief eingestiegen sei. Heute gehe es eigentlich nur darum, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, noch nicht darum, das Raumprogramm abschließend festzulegen.

Um zu sehen, ob es hinsichtlich der Infrastruktur, der Erschließung und vor allem immissionsschutzfachlich realisierbar sei, mache eine Machbarkeitsstudie unbedingt Sinn. Vielleicht sei auch später noch eine Bauleitplanung nötig.

Christine Fröhlich spricht den Punkt   an, in dem untersucht werden soll, ob die Weidach-Turnhalle mit einbezogen werden solle. Dieser Punkt sollte ihrer Ansicht nach gestrichen werden, weil  diese Turnhalle direkt neben einem Wohngebiet liegt und dort eine Nutzung als Jugendhaus für sie nicht denkbar sei. Man sei hier unter einem gewissen Druck. Was passiere, wenn der Pachtvertrag verlängert werde, wollte sie noch wissen?

Markus Gmeiner antwortet, dass dieser Vertrag verlängert werden könne. Es bestehe eine einseitige Option zugunsten der Stadt auf Vertragsverlängerung um weitere 10 Jahre.

Dr. Anni Derday ist der Ansicht, dass  zuerst gesagt werden müsse was gewünscht ist. Die kreative Vorgabe müsse eine Vorgabe seitens der Stadt für die Studie sein.    Peter Hartl wirft ein,  dass zuerst  recherchiert  werden müsse, was die einzelnen Vereine brauchen.

Heinz Hipp  betont, es müssen die wichtigsten Eckpunkte für die Studie festgelegt werden und es müsse an die Folgekosten gedacht werden.

Nikolaus Schulte regt an, zu prüfen, ob nicht Flächen über der Straße als Parkplätze genommen werden können.

Dr. Christoph Böhm führt aus, dass man erst in diese Lage gekommen sei, weil der letzte Bürgermeister  einen Durchstich durch den Freyberg-Garten wollte.

Peter Hartl erklärt, dass die Weidachturnhalle  in der Machbarkeitsstudie inbegriffen sein sollte. Hier gebe es unter Umständen mehrere Synergien, die nach der Errichtung der Dreifachsporthalle an der Grund- und Mittelschule genutzt werden könnten (z.B. Parkplätze, Umkleiden, Sanitärräume und ggf. sogar Gymnastikräume, usw.). Dies sollte zumindest geprüft werden, bevor wieder neue Bausubstanz geschaffen wird bzw. von einzelnen Nutzern selbst vorzuhalten ist.

Nikolaus schulte schlägt vor, hier evtl. U mkleiden  zu schaffen. Es müsse nicht alles in einem Gebäude sein.

Beschluss

Die Überlegungen zum künftigen Jugendhaus der Stadt Füssen werden zur Kenntnis genommen.  Im Hinblick auf den künftigen Standort und die dort derzeit noch anstehenden Planungen bezüglich des Baseballplatzes, der Parkflächen, der künftigen Zufahrt, Wegeführung und der Lärmschutz- und Eingrünungsmaßnahmen billigt der Stadtrat den Vorschlag der Verwaltung, die Realisierung in der Form einer Machbarkeitsuntersuchung prüfen zu lassen. Gegenstand der interdisziplinären Machbarkeitsstudie soll die Untersuchung eines übergreifenden Gesamtkonzeptes für die Sport- und Freizeitanlagen im Weidach mit der Integration eines künftigen Jugendhauses (entweder als Neubau und/oder Umnutzung des bestehenden Gebäudes der Weidachsporthalle) sein  (Gebäude-, Freiflächen- und Verkehrsplanung).

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen und anschließend den Auftrag an den wirtschaftlichsten und annehmbarsten Bieter zu erteilen. Der Stadtrat ist über die Beauftragung zeitnah zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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5. Umbenennung der städtischen Weidachsportanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Mit der Inbetriebnahme des Skate- und Bikeparks im November letzten Jahres, dem neuen Kinderspielplatz am Skatepark, dem Neubau des Kunstrasenplatzes durch den Fußballclub Füssen e.V., dem im Kürze anstehenden Neubau des Baseballplatzes durch die Füssener Royal Bavarians e.V. und der barrierefreien Erweiterung des Skate- und Bikeparks im Frühjahr nächsten Jahres wurde die städtische Weidachsportanlage nicht nur von der Größe her sondern vor allen Dingen auch qualitativ enorm aufgewertet.

Aus diesem Grund ist aus Sicht der Verwaltung die Bezeichnung „städtische Weidachsportanlage“ nicht mehr zeitgemäß, so dass vorgeschlagen wird, die Sportanlage in

„Sportpark Weidach“

umzubenennen.

Die drei Fußballplätze des Fußballclubs Füssen (2 Rasenplätze und 1 Kunstrasenplatz) werden seit diesem Jahr bereits als Sportplätze im „LVM Fußballpark“ bezeichnet.

Die neue Bezeichnung „Sportpark Weidach“ wird die bisherige „Weidachsportanlage“ oder den „Weidachsportplatz“ ersetzen und entsprechend im städtischen Wegeleitsystem berücksichtigt.

Der Vorsitzende informierte über das beiliegende Schreiben der TSG Füssen, in dem diese eine Vertagung der Namensgebung beantragt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt dem Geschäftsordnungsantrag von Heinz Hipp zu, den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Diskussionsverlauf

Heinz Hipp stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, diesen TOP nicht zu behandeln, da mit den Betroffenen nicht gesprochen wurde. Ihnen sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich hier einzubringen.

Markus Gmeiner entgegnet, dass er dieses Thema beim letzten Jour fix mit den Sportvereinen angesprochen habe. Früher gab es nur einen  Sportplatz, heute  gebe es dort einen Sportplatz, einen Skateplatz, den Kunstrasenplatz, die Baseballer usw.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Geschäftsordnungsantrag von Heinz Hipp zu, den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Risikoabschätzung und Lösungsvorschläge für die städtischen Badeseen; Vorstellung des Ergebnisses der Begutachtung und Bewertung und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 14. Mai 2019 hat der Stadtrat die Verwaltung ermächtigt, eine Überprüfung der städtischen Badeeinrichtungen Mittersee, Obersee und Weißensee dahingehend zu beauftragen, ob und ggf. welche Maßnahmen dort notwendig sind, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Verantwortlichkeiten für die (Bade-)Aufsichtspflichten zu reduzieren.

Beauftragt wurde damit der Sachverständige im Landschafts- und Gartenbau Erwin Wiedermann aus Kronburg.

Die Ergebnisse für die drei Seen liegen den Sitzungsunterlagen bei und werden im Rahmen der Beratung erläutert. Auf die drei beiliegenden Gutachten zur Risikobewertung wird einstweilen verwiesen. Dabei soll dann auch das weitere Vorgehen besprochen und sowohl hinsichtlich der Maßnahmen aber auch der zeitlichen Realisierung festgelegt werden.

Zum Mittersee wird dazu auf den folgenden Tagesordnungspunkt verwiesen. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen wäre dann auch der „Rückbau“ des jetzigen Freibades zu einer Naturbadestelle vorgesehen.

Eine Entscheidung herbeigeführt werden sollte zum Obersee, da dort die Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung zeitnah beauftragt und durchgeführt werden sollten, um den Badebetrieb in der kommenden Saison nicht zu sehr zu beeinträchtigen.


In den genannten Risikoabschätzungen wurden zusammenfassend im Wesentlichen folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Maßnahmen
Bäder

Naturfreibad Obersee

Naturbad Mittersee

Naturbad Weißensee
Vermarktung und Beschilderung der Badeanlagen
Detaillierte Beschilderung, mit einer eindeutigen Abgrenzung zwischen Freibadbereich und „freiem Gewässer“

Änderung der bisherigen Werbung „Freibad“ zu Naturbad
Beschilderung Naturbad Mittersee
Änderung der bisherigen Werbung „Freibad“ zu Naturbad
Beschilderung Naturbad Weißensee
Ergänzung Badehinweise
Einheitliche Beschilderung der Uferbereiche (Baderegeln)
Beschilderung der Zugängen zur Badestelle
Einheitliche Beschilderung der Uferbereiche (Badehinweise)
Beschilderung der Zugänge zur Badestelle
Einheitliche Beschilderung der Uferbereiche (Badehinweise)
Steganlage
Steg beschildern (Schwimmer, Nichtschwimmer, Abgren-zungsschild), Geländer als Sprungschutz
Aufprallschutz bei Steganlage und Rutsche anbringen; Befe-stigungsschrauben und lose Bretter prüfen und beheben!
Einstiegsleitern entfernen
Absturzsicherung anbringen
Einstiegsleiter an Rettungsplattform anbringen
Zugang zur Rettungsplattform durch Kette sichern
Schild am Boden der Rettungsplattform
Rettungsringstation
Badeinsel als Rettungsinsel
Rettungssteg
Uferpromenade

Absturzsicherung Uferprome-nade anbringen
Gefahrenstelle Unterwasser-kante & Betonklotz beseitigen
Teichmönch absicher!

Rutschfestheite der Beckenböden
Kies- und Sandschüttung gegen Rutschigkeit des Beckenbodens


Sprunganlagen u.ä.
Sprunganlage mit Versicherer klären und in kurzen Intervallen kontrollieren; Sperrung wenn keine Wasseraufsicht vorhanden


Spielanlagen, Spielplätze und Wege, Zugänge

Stolperstellen beseitigen; Stufen DIN-gerecht herstellen
Treppengeländer und Ab-sturzsicherungen anbringen
Platten nachrichten

Sanierung, Ersatz durch DIN-gerechte Geräte und Ausstattung;
Dokumentation Wartung & Inspektion
Position der künftigen Einrichtungen richtig wählen

Allgemeines
Abstimmung Sicherheitskonzept mit Kontrollen und Dokumentation mit Kommunalversicherer
Abstimmung Sicherheitskonzept mit Kontrollen und Dokumentation mit Kommunalversicherer
Abstimmung Sicherheitskonzept mit Kontrollen und Dokumentation mit Kommunalversicherer

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt vom Gutachten zur Risikobewertung des Sachverständigen Erwin Wiedemann für das Natur-Freibad Obersee Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die darin sowohl zur Badeaufsicht als auch zu der Verkehrssicherungspflicht gemachten Hinweise und Vorschläge entsprechend umzusetzen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im kommenden Haushaltsjahr einzuplanen. Nach Möglichkeit sollen die Maßnahmen zeitlich so umgesetzt werden, dass diese weitgehend außerhalb der Badesaison realisiert werden.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen, gemeinsam mit dem Kommunalen Haftpflichtversicherer ein auf die Situation am Obersee abgestimmtes Sicherheitskonzept zu erstellen, aufgrund dessen dann künftig regelmäßige Kontrollen und Dokumentationen erfolgen.

Letzteres gilt auch für die beiden Badestellen Mittersee und den Weißensee.

Im Übrigen wird die Verwaltung aufgefordert, bei den anstehenden bzw. geplanten Maßnahmen am Mittersee und am Weißensee (siehe nachfolgende TOP’s) die  jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt vom Gutachten zur Risikobewertung des Sachverständigen Erwin Wiedemann für das Natur-Freibad Obersee Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die darin sowohl zur Badeaufsicht als auch zu der Verkehrssicherungspflicht gemachten Hinweise und Vorschläge entsprechend umzusetzen. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind im kommenden Haushaltsjahr einzuplanen. Nach Möglichkeit sollen die Maßnahmen zeitlich so umgesetzt werden, dass diese weitgehend außerhalb der Badesaison realisiert werden.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen, gemeinsam mit dem Kommunalen Haftpflichtversicherer ein auf die Situation am Obersee abgestimmtes Sicherheitskonzept zu erstellen, aufgrund dessen dann künftig regelmäßige Kontrollen und Dokumentationen erfolgen.

Letzteres gilt auch für die beiden Badestellen Mittersee und den Weißensee.

Im Übrigen wird die Verwaltung aufgefordert, bei den anste henden bzw. geplanten Maßnahmen am Mittersee und am Weißensee (siehe nachfolgende TOP’s) die  jeweils vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Interreg Österreich - Bayern 2014 - 2020; Projekt AB 127 - Entwicklung des naturgebundenen Tourismus entlang des Lech; Antrag auf Aufnahme des Kneipp-Erholungsparks Bad Faulenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird darauf hingewiesen, dass sich kurzfristig und etwas überraschend die Möglichkeit ergeben hat, Fördermittel aus dem Interreg-Projekt AB 127 „Entwicklung des naturgebundenen Tourismus entlang des Lech“ zu beantragen. Grund dafür ist, dass eine andere, österreichische Kommune „abgesprungen“ ist und so Mittel frei werden. Die Förderung dort erfolgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten. Auch wenn das Fördervolumen wegen der bereits gebundenen Mittel in der Höhe begrenzt ist, dürften dort doch Mittel bis zu wenigstens 200.000 € zur Verfügung stehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Stadt diese Möglichkeit nun nicht verstreichen lassen und einen Antrag auf Aufnahme in dieses Förderprogramm stellen.

Zur Vorbereitung dieser Maßnahme fanden bereits folgende Termine/Besprechungen statt:

11. September: Treffen mit der damaligen Kerngruppe der IG Mittersee
12. September: Bürgerforum zur Weiterentwicklung von Bad Faulenbach
26. September: Bürger-Werkstatt zur Weiterentwicklung des Mittersee‘s

Letztlich haben alle Gespräche gezeigt, dass es im Interesse aller liegt, das Mitterseebad wieder mit Leben zu erfüllen und die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass das dortige Strandbad auch betrieben und bewirtschaftet werden kann. Dazu gehören sowohl die Ertüchtigung des Strandbades selbst als auch die Gestaltung der Freiflächen (siehe unten).

Wir haben nun leider nur bis Mitte Oktober Zeit, einen entsprechenden Änderungsantrag bei der Interreg-Verwaltungsbehörde einzubringen. Im Rahmen der Beantragung einer Projektänderung ist auch eine weitere Laufzeitverlängerung zweckmäßig.

Letztlich wäre diese Maßnahme eine Ergänzung des „Masterplan Kneipp“ von Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen, die auch Lead-Partner des grenzüberschreitenden Förderprojektes in einem Gesamtvolumen von ca. 2 Mio Euro ist.

Die Begründung der Förderfähigkeit muss zwingend die Kompatibilität zu der Gesamtausrichtung des Förderprojektes aufweisen. Das Projekt ist auf eine grenzüberschreitende gesundheitstouristische Entwicklung des Erlebnisraumes Lech im Kneipp’schen Sinne ausgerichtet. Insofern gilt es, auch die Maßnahme am Mitterseebad sichtbar und nachvollziehbar an diesem Zweck zu orientieren. Jegliches Abweichen von dieser Linie dürfte die Aussichten auf eine Förderfähigkeit erheblich schwächen. Dementsprechend hat FTM die folgende Argumentationskette mit klarer Kneipp-Ausrichtung entwickelt:

Die touristische Infrastruktur im Stadtteil Bad Faulenbach direkt vor den Toren der historischen Altstadt ist bereits deutlich in Richtung eines Kneipp‐Kurparks ausgerichtet: Mit Arm‐ und Tretbecken, Trinkbrunnen, Kneipp‐Gussstellen, Ruheplätzen, Kräuterbeeten, dem weiten Parkgelände und Terrainkurwegen ist die Kneipp‐spezifische Prägung gut sichtbar. Gleichzeitig gibt es Areale, die diesbezüglich bisher keine Bedeutung haben. Die Freibäder am Mittersee und am Obersee – als direkt nebeneinander liegende Badeanstalten – gehören dazu.

Sowohl wirtschaftliche Aspekte als auch Fragen der Verkehrssicherung und Haftung machen inzwischen im Falle des Mitterseebades eine Weiterverpachtung mangels Interessenten unmöglich. Daher ist aktuell das Mitterseebad geschlossen. Mit Unterstützung der Bevölkerung entstand somit das Vorhaben der Renaturierung des Mitterseebades und Weiterentwicklung zu einem Mitterseepark mit kneippspezifischer Ausrichtung.

Es bietet sich somit die Gelegenheit, diese Perspektive in den Masterplan Kneipp und damit in das Projekt Lebensspur Lech zu integrieren. Die Portalwirkung Bad Füssens für den grenzüberschreitenden Erlebnisraum kneipp’scher Prägung könnte weiter ausgebaut werden. Das Faulenbacher Tal käme in seiner Wirkung den Auszeittälern im Lechtal noch näher, selbst wenn sich die infrastrukturellen Gegebenheiten deutlich unterscheiden. Die Idee der Ruhetäler bekäme auf deutscher Seite mit diesem Projektbaustein eine sehr klare Weiterentwicklung!

Die Eckpunkte des Vorhabens am Mittersee:

  • Transformation von einer Badeanstalt mit Eintritt in einen Park mit Bademöglichkeit ohne Eintritt
  • Rückbau aller Installationen einer Badeanstalt, soweit diese eine Badeaufsicht erfordern  Geländeabsicherung nach aktuellen Vorgaben der Verkehrssicherung (v.a. im Zuge der Uferbefestigung)
  • Einrichtung einer Badestelle als einfacher Seezugang ohne Verpflichtung zur Badeaufsicht
  • Liegewiesen, Liegeplätze, Liegen, Ruhepavillon
  • Waldbibliothek
  • Kommunikationssitzplätze für persönliche Begegnungen und Gespräche
  • Kreativspielplatz für Kinder
  • Sanierung der bestehenden Gebäudeanlagen (WC, Umkleiden, Kiosk; inkl. Versorgungsinfrastruktur (Leitungen etc.))

Der Mitterseepark soll dezidiert ein „Park der Inneren Ordnung“ werden und damit der Kneipp’schen Säule der Ordnungstherapie Vorschub leisten. Ruhe, Rückzug, Reflexion und Inspiration sollen die wesentlichen Motive sein, die innerhalb des Areals bedient werden. Der Zugang wird frei sein. Gleichzeitig wird durch eine attraktive Umzäunung sichergestellt, dass jeder Betretende den Eindruck hat, in ein besonderes Areal einzutreten.

Innerhalb des Bad Faulenbacher Tals wird der Mitterseepark als Areal der inneren Ordnung die stärkste Ausstrahlung haben und das Tal als Kneippkurpark sehr deutlich weiter profilieren. Der erwartete Entwicklungsschub ist sehr groß.

Kostenschätzung:

  • ca. € 400.000 netto für die Renaturierung und Entwicklung des Freigeländes
  • ca. € 400.000 netto für die Sanierung der bestandsgebäude (Bestandssicherung im historischen Erscheinungsbild klassischer Badeanstalten)

Bei einer Förderquote von 75% entstünde für jeden der beiden Bausteine ein Fördermittelbedarf von 300.000 €. Die Abbildung es ersten Bausteines wäre innerhalb des bestehenden Projektrahmens unter Nutzung des wegfallenden Projektbausteins der Gemeinde Breitenwang und der freiwerdenden Mittel möglich.

Die Finanzierung auch des zweiten Bausteins würde ein zusätzliches Fördervolumen von rund 300.000 € erfordern.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt zu, das Mitterseebad künftig als „Mitterseepark“ zu einem sog.  „Park der inneren Ordnung“ umzugestalten, um so einen weiteren Beitrag Kneipp’schen Säule der Ordnungstherapie zu leisten.  Mit den oben genannten Eckpunkten sollen dort künftig vor allem Ruhe, Rückzug, Reflexion und Inspiration die wesentlichen Motive sein, die innerhalb des Areals bedient werden. Der Zugang wird frei sein. Gleichzeitig wird durch eine attraktive Umzäunung sichergestellt, dass jeder Betretende den Eindruck hat, in ein besonderes Areal einzutreten. Das dazu vorgestellte Konzept wird inhaltlich gebilligt.

Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts wird beauftragt und ermächtigt, bei der zuständigen Interreg-Verwaltungsbehörde einen Änderungsantrag zur Aufnahme in das bereits bestehende Interreg-Projekt AB 127 „Entwicklung des naturgebundenen Tourismus entlang des Lech“ einzubringen. Im Rahmen der Beantragung der Projektänderung ist auch eine Laufzeitverlängerung bis 31. Dezember 2021 zu beantragen.

Die nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Eigenmittel werden durch die Stadt Füssen bzw. den Projektträger ebenso finanziert wie diejenigen Maßnahmen, die nicht über das Interreg-Projekt A 127 bzw. über andere Förderprogramme zuwendungsfähig sind.

Bei der Renaturierung des bisherigen Freibades Mittersee sind die im Gutachten zur Risikobewertung des Sachverständigen Erwin Wiedemann für das Natur-Freibad Mittersee sowohl zur Badeaufsicht als auch zu der Verkehrssicherungspflicht gemachten Hinweise und Vorschläge entsprechend umzusetzen.

Sollte der Aufnahmeantrag der Stadt Füssen nicht positiv verbeschieden werden, ist das weitere Vorgehen dem Stadtrat zur erneuten Entscheidung vorzulegen.
 

Diskussionsverlauf

Stefan Fredlmeier führt aus, dass der Mittersee früher kein Thema war. Jetzt sei es eine Herausforderung, wie weiter verfahren werde. Ein österreichischer Partner  könne sein Projekt nicht durchführen, deshalb habe man einen noch offenen Fördertopf von 400.000.- €. Es müsse versucht werden, an diesen wenigstens teilweise ran zu kommen. Er wies dazu darauf hin, dass es für diese freien Fördermittel mehrere Anträge gäbe. Das Kernthema für den Mittersee wird sein Kneipp-Innere Ordnung. Dies passe sehr gut nach Bad Faulenbach. Heute brauche er rein Votum des Stadtrates um es beginnen zu können. Es soll versucht werden, die Projektlaufzeit zu verlängern, um Firmen zu bekommen, ansonsten werde er wieder auf den Stadtrat zukommen.

Dagmar Rothemund äußert Bedenken wegen des Spielplatzes. „Stört dieser nicht die Ruhe“, wollte sie wissen.

Stefan Fredlmeier antwortet, dass ein Kreativspielplatz gewählt wurde, weil dieser etwas ruhiger ist. Heute sollten aber keine Details besprochen werden, heute sei die Förderung wichtig.

Peter Hartl ergänzt, wenn die Förderung da ist, werde man sich nochmals mit der Interessengemeinschaft Bad Faulenbach, der IG Mittersee und der interessierten Öffentlichkeit zu einem Austausch treffen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen stimmt zu, das Mitterseebad künftig als „Mitterseepark“ zu einem sog.  „Park der inneren Ordnung“ umzugestalten, um so einen weiteren Beitrag Kneipp’schen Säule der Ordnungstherapie zu leisten.  Mit den oben genannten Eckpunkten sollen dort künftig vor allem Ruhe, Rückzug, Reflexion und Inspiration die wesentlichen Motive sein, die innerhalb des Areals bedient werden. Der Zugang wird frei sein. Gleichzeitig wird durch eine attraktive Umzäunung sichergestellt, dass jeder Betretende den Eindruck hat, in ein besonderes Areal einzutreten. Das dazu vorgestellte Konzept wird inhaltlich gebilligt.

Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts wird beauftragt und ermächtigt, bei der zuständigen Interreg-Verwaltungsbehörde einen Änderungsantrag zur Aufnahme in das bereits bestehende Interreg-Projekt AB 127 „Entwicklung des naturgebundenen Tourismus entlang des Lech“ einzubringen. Im Rahmen der Beantragung der Projektänderung ist auch eine Laufzeitverlängerung bis 31. Dezember 2021 zu beantragen.

Die nach Abzug der Fördermittel verbleibenden Eigenmittel werden durch die Stadt Füssen bzw. den Projektträger ebenso finanziert wie diejenigen Maßnahmen, die nicht über das Interreg-Projekt A 127 bzw. über andere Förderprogramme zuwendungsfähig sind.

Bei der Renaturierung des bisherigen Freibades Mittersee sind die im Gutachten zur Risikobewertung des Sachverständigen Erwin Wiedemann für das Natur-Freibad Mittersee sowohl zur Badeaufsicht als auch zu der Verkehrssicherungspflicht gemachten Hinweise und Vorschläge entsprechend umzusetzen.

Sollte der Aufnahmeantrag der Stadt Füssen nicht positiv verbeschieden werden, ist das weitere Vorgehen dem Stadtrat zur erneuten Entscheidung vorzulegen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Strandbad Weissensee; Vorstellung und Beratung der künftigen Nutzungsüberlegungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Seit dem erfolgreichen Bürgerentscheid für den Erhalt des bestehenden Strandbades im Kiosk in Weißensee am 22. Juli 2018 sind dort keine größeren weiteren Maßnahmen mehr veranlasst worden. Die Füssener Wähler haben sich damals mit großer Mehrheit für den Erhalt des bestehenden Kiosk am Weißensee ausgesprochen. Über 3100 Wahlberechtigte stimmten am Sonntag für den von den Weißenseer‘n initiierten Bürgerentscheid. Damit wurden gleichzeitig die Überlegungen der Stadt einschl. der Inhalt des Ratsbegehrens, einen neuen Kiosk an einem verlagerten Standort zu errichten, gestoppt.

Mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 haben mehrere Stadtratsmitglieder einen fraktionsübergreifenden Antrag gestellt, bauliche und vertragliche Veränderungen im Bereich des Strandbades Weißensee dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

In der Sitzung am 16. April 2019 hat sich dann der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss mit diesem Thema befasst. Im Rahmen der Beratung wurde den Ausschussmitgliedern aufgezeigt, welche Maßnahmen am Strandbad Weißensee unerlässlich sind. Darauf wird verwiesen.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss war sich damals einig, dass m Zusammenhang mit diesen Kosten es gilt, im Auge zu behalten, wie dieser Kiosk künftig bewirtschaftet werden soll. Das derzeitige Pachtverhältnis endet zum 30. April 2020. Wenn ein wirtschaftlicher „Kiosk“-Betrieb weiterhin ermöglicht werden soll, wird die Stadt um eine Ertüchtigung entsprechend den oben genannten Maßnahmen nicht umhin kommen.

Gerade die Maßnahmen der ordentlichen Küchenentwässerung waren zwingend, will man dem Pächter des Kiosk’s in diesem Pachtjahr noch eine ordentliche Bewirtschaftungsgrundlage bieten. Aus satzungs- und umweltrechtlichen Gründen verbietet sich hier ein Zuwarten. Auch ein Verzicht auf einen Fettabscheider wäre problematisch, weil auch damit die Nutzung deutlich eingeschränkt werden würde. Vor diesem Hintergrund wurde diese Maßnahme bereits im Frühsommer 2019 ausgeführt.

Alle übrigen Maßnahmen (Estrich, Dach) wurden zunächst noch hinausgeschoben, bis das künftige Nutzungs- bzw. Bewirtschaftungskonzept steht.

Letztlich war sich der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss darin einig, dass eine Verpachtung vor einem endgültigen Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept keinen Sinn macht. Wenn man dazu nicht wieder unnötige Diskussionen auslösen will, wäre es aber wichtig, dieses Konzept zeitnah zu erstellen. Ziel sollte sein, dass dieses Konzept von den Weißenseer erarbeitet und von Anfang an mit der Stadt abgestimmt wird. Der Beiziehung eines Architektur- bzw. Planungsbüros wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat dazu den Weißensee’r Vereinen grünes Licht für deren abschließenden Planungen für ein Nutzungs- und Bewirtschaftungskonzept zu geben.

Ein solches Konzept liegt mittlerweile vor. Das Konzept sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Das bestehende Strandbad-Gebäude soll bestandsorientiert saniert und modernisiert werden.
  • Der Betrieb des Kiosk soll weiterhin gewährleistet bleiben; für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Betrieb sind aber zusätzliche überdachte Gastplätze/Sitzplätze erforderlich. Dazu wäre vorgesehen, die bestehende Veranda mit Glaswänden (die auch flexibel einsetzbar sind) zu schließen
  • Der Bereich hinter der Veranda (bisher als Umkleide und Lagerräume genehmigt, aber kaum als Umkleide genutzt) soll durch Abbruch der derzeitigen Zwischenwände als Gastraum umfunktioniert werden.
  • Eine Ganzjahresgastronomie ist auch weiterhin nicht geplant.
  • Wünschenswert wäre noch eine Ergänzung um einzelne Umkleiden    

Ergänzend zum Gebäude wäre noch gewünscht, dass der frühere Bootsverleih wieder errichtet bzw. ermöglicht wird und dass anstelle des eine Badeaufsicht auslösenden früheren Floßes ein Badesteg errichtet wird, der so konzipiert wird, dass eine Badeaufsicht nicht notwendig wird. Vorgesehen ist schließlich auch noch der Vereinsstadel, der aber weitgehend in Eigenleistung errichtet werden sollte. Die Baueingabeplanung sollte gemeinsam mit dem Kiosk durch die Stadt veranlasst werden.

Die Planungen rund um das Strandbad/Kiosk wurden im Vorfeld sowohl mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt Ostallgäu als auch dem Tourismusverein Weißensee besprochen. Auch die übrigen Weißensee’r Vereine waren eingebunden. Das Landratsamt hat darauf hingewiesen, dass die baurechtlichen Rahmenbedingungen bereits mehrfach erläutert worden sind. Die geplanten Maßnahmen unterliegen der Baugenehmigungspflicht. Eine Baugenehmigung kann aufgrund der Lage im Außenbereich nicht erteilt werden, da dort kein „Baurecht“ besteht. Die Stadt Füssen müsste für die geplanten Maßnahmen Baurecht durch einen Bebauungsplan schaffen. Das Landratsamt hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass neue Gebäude bei Erhalt bzw. bestandsorientierter Erweiterung des Bestandsgebäudes nicht zulässig sind. Gleiches gilt für wesentliche Erweiterungen des Gebäudes.

In der letzten Sitzung am 24. September 2019 hat der Stadtrat beschlossen, das Pachtverhältnis mit dem jetzigen Pächter vorübergehend entsprechend seinem Antrag um 3 Jahre zu verlängern. In dieser Zeit könnte nun das dortige Strandbad so „ertüchtigt“ werden, dass auch danach eine sinnvolle und nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht werden kann. Die ggf. geplanten Baumaßnahmen könnten so terminiert bzw. geplant werden, dass der sommerliche Badebetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Die weiteren Schritte könnten dann sein:

  • Für die weiteren Schritte geht es nun darum, die dort geplanten künftigen Entwicklungen zumindest dem Grunde nach festzulegen. Letztlich also darum, das vorstehend aufgezeigte Entwicklungskonzept als Grundlage für die künftigen Planungen zu billigen und damit auf den Weg zu bringen.

  • Als nächster Schritt wird vorgeschlagen, die Grundkonzeption der künftigen Planungen den Weißensee’r Vereinen bzw. der interessierten Bevölkerung in Weißensee vorzustellen und mit ihnen zu erörtern.

  • Sofern von dort ebenfalls Zustimmung signalisiert wird, würde vorgeschlagen, die künftige Verpachtung unter diesen Rahmenbedingungen zu vereinbaren oder – sofern der Stadtrat dies will - auszuschreiben. Hierbei könnte sich die Stadt vorstellen, dass vom künftigen Pächter wie bisher nur eine symbolische Pacht verlangt wird, dafür dieser sich aber verpflichten sollte, die Betreuung einschl. der Reinigung der WC’s im Strandbad zu übernehmen. Bisher erfolgt die Reinigung durch eine Fremdfirma auf Kosten der Stadt. Diese Vorgehensweise erscheint sinnvoll, weil funktionierende WC’s letztlich auch im besonderen Interesse des Pächters liegen müssten.

  • Wenn die Verpachtung geregelt ist, könnte bzw. sollte zeitnah die Bauleitplanung zur Schaffung des Baurechts in die Wege geleitet werden. Parallel dazu könnte die Baueingabeplanung vorbereitet werden (sowohl für die Umbauten im Strandbad als auch für den „Vereinsstadel“).

Aufgrund der bereits beschlossenen Pachtverlängerung hätte die Stadt nun drei Jahre Zeit, diese Baumaßnahmen „badeverträglich“ zu koordinieren und zu beauftragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen trägt dem im Bürgerentscheid am 22. Juli 2018 zum Ausdruck gebrachten Willen der Bevölkerung Rechnung und beschließt, das bestehende Strandbad bestandsorientiert zu sanieren und zu modernisieren. Die bisherigen, anderslautenden Beschlüsse des Stadtrates, insbesondere der Beschluss vom 27. Juli 2017, sind damit gegenstandslos.

Die dazu vorgelegten Überlegungen hinsichtlich der konkreten künftigen Nutzung mit im Wesentlichen folgenden Eckpunkten bzw. Inhalten wird dazu grundsätzlich gebilligt und soll weiter verfolgt werden:

  • Bestandsorientierte Sanierung und Modernisierung des bestehenden Strandbades einschl. der räumlichen Erweiterung des Gastraumangebotes zu Lasten von bisherigen Räumen, ohne allerdings das Gebäude dadurch wesentlich zu erweitern
  • Aufrechterhaltung eines saisonalen Kioskbetriebes; eine (Ganzjahres-)Gastronomie wird nicht angestrebt.
  • Evtl. Ergänzung von Umkleiden
  • Errichtung eines Vereinsstadels
  • Errichtung eines Rettungssteges und Prüfung der Wiederherstellung der Badeinsel
  • Errichtung eines Bootsverleihs

Das Strandbad Weißensee soll auch künftig als Naturbad betrieben werden. Darauf ist bei den entsprechenden Einrichtungen aber auch beim künftigen Betrieb zu achten.

Der Stadtrat ist damit einverstanden, für die Umsetzung dieses Nutzungskonzeptes – soweit erforderlich – einen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufzustellen bzw. das Verfahren hierfür einzuleiten. Vor der Einleitung sowie vor sonstigen Genehmigungsverfahren (z.B. wasserrechtliche Genehmigung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Baugenehmigung usw.) sind die Dorfgemeinschaft einschl. der örtlichen Vereine & Gruppierungen über die Planungen zu informieren und zu beteiligen.

In zeitlicher Hinsicht ist geplant, das Nutzungskonzept in den nächsten drei Jahren so umzusetzen, dass der Badebetrieb in der Hochsaison möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die dafür nötigen Haushaltsmittel sind entsprechend bereit zu stellen.

Diskussionsverlauf

Ursula Lax bittet erst ab 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Parkgebühren zu verlangen, um den Einheimischen zu ermöglichen, hier kurz zu parken um zu schwimmen. Außerdem seien die Höhenkontrollen zu schmal. Vielleicht könnten nur Schilder aufgestellt werden oder die Tore  etwas breiter gemacht werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen trägt dem im Bürgerentscheid am 22. Juli 2018 zum Ausdruck gebrachten Willen der Bevölkerung Rechnung und beschließt, das bestehende Strandbad bestandsorientiert zu sanieren und zu modernisieren. Die bisherigen, anderslautenden Beschlüsse des Stadtrates, insbesondere der Beschluss vom 27. Juli 2017, sind damit gegenstandslos.

Die dazu vorgelegten Überlegungen hinsichtlich der konkreten künftigen Nutzung mit im Wesentlichen folgenden Eckpunkten bzw. Inhalten wird dazu grundsätzlich gebilligt und soll weiter verfolgt werden:

  • Bestandsorientierte Sanierung und Modernisierung des bestehenden Strandbades einschl. der räumlichen Erweiterung des Gastraumangebotes zu Lasten von bisherigen Räumen, ohne allerdings das Gebäude dadurch wesentlich zu erweitern
  • Aufrechterhaltung eines saisonalen Kioskbetriebes; eine (Ganzjahres-)Gastronomie wird nicht angestrebt.
  • Evtl. Ergänzung von Umkleiden
  • Errichtung eines Vereinsstadels
  • Errichtung eines Rettungssteges und Prüfung der Wiederherstellung der Badeinsel
  • Errichtung eines Bootsverleihs

Das Strandbad Weißensee soll auch künftig als Naturbad betrieben werden. Darauf ist bei den entsprechenden Einrichtungen aber auch beim künftigen Betrieb zu achten.

Der Stadtrat ist damit einverstanden, für die Umsetzung dieses Nutzungskonzeptes – soweit erforderlich – einen Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufzustellen bzw. das Verfahren hierfür einzuleiten. Vor der Einleitung sowie vor sonstigen Genehmigungsverfahren (z.B. wasserrechtliche Genehmigung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Baugenehmigung usw.) sind die Dorfgemeinschaft einschl. der örtlichen Vereine & Gruppierungen über die Planungen zu informieren und zu beteiligen.

In zeitlicher Hinsicht ist geplant, das Nutzungskonzept in den nächsten drei Jahren so umzusetzen, dass der Badebetrieb in der Hochsaison möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die dafür nötigen Haushaltsmittel sind entsprechend bereit zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Wohn- und Gewerbebauentwicklung in Füssen; Künftige Siedlungsentwicklung im Bereich „Füssen – Nord“ (Bei der Achmühle bzw. früheres „Allgäuer Dorf“); Information zum bisherigen Sachstand, Konzept für die bauliche Nutzung des Areals und weiteres Vorgehen (z.B. Öffentlichkeitsbeteiligung, städtebaulicher Realisierungswettbewerb usw.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt

SZu diesem Tagesordnungspunkt wird auf die bisherigen Beratungen und Gespräche im Stadtrat und im Fraktionsbeirat, vor allem auf die umfangreichen Informationen und Diskussionen in der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodenordnung“ insbesondere am 26. September 2019 verwiesen. Zu den Grundüberlegungen für diese einmalige Chance einer nachhaltigen, innovativen und zukunftsweisenden Siedlungsentwicklung wird auf die beiliegende Projektskizze zur Entwicklung eines neuen „Wohn- und Gewerbequartiers“ verwiesen.

Derzeit laufen mit den Besitzern der noch in Privateigentum stehenden Flächen Grunderwerbsverhandlungen. Im städtischen bzw. im Besitz der Hl.-Geist-Spitalstiftung stehen rund 7,5 Hektar zusammenhängende Fläche, sodass auch hierüber schon eine großräumige Siedlungsentwicklung erfolgen könne. Nähere Informationen dazu erfolgen dann im Rahmen der Beratung.

Der Stadtrat sollte nun – auch und insbesondere aufgrund des enormen Drucks sowohl auf dem Wohnungsmarkt als auch im Bereich der gewerblichen Flächen – den Weg für die Planungsprozesse für dieses Areal frei machen.

Zusammenfassend wird aus Sicht der Verwaltung folgendes Vorgehen angeregt:

8. Oktober 2019:                Start für den Planungsprozess für dieses Areal durch den Stadtrat
29. Oktober 2019:        Eckpunkte der inhaltlichen Ausgestaltung dieses Areals durch den Stadtrat (z.B. Wohn- und/oder Gewerbenutzung, Wohn- und Gewerbemix, Zielgruppen, Gebietsumfang, Bürgerbeteiligung, Verfahrensarten usw.)
31. Oktober 2019:        Detaildiskussion und –Beratung in der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodenordnung“
November 2019:        Öffentliche Bürger-Infoveranstaltung mit dem Motto „Was wollen die Füssener?“
26. November 2019:        Beschluss über die Durchführung eines Planungsprozesses in der Form z.B. eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs unter Beteiligung der Öffentlichkeit als Grundlage für den späteren Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

Beschlussvorschlag

Der Entwicklung der Siedlungsfläche im Bereich des ehemaligen Allgäuer Dorfes wird zugestimmt. Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung werden beauftragt, die inhaltliche Entwicklung dieses Areals in einer Klausurtagung mit dem Stadtrat und dem Allgäu-Architekturforum zu erörtern. Im Anschluss daran soll die Öffentlichkeit zu dieser geplanten Entwicklung beteiligt werden, bevor dann der Stadtrat auf der Grundlage dieser Infoversammlung die Eckpunkte der inhaltlichen Ausgestaltung zur Vorbereitung und als Grundlage eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs festlegt.

Der Stadtrat geht davon aus, dass der Realisierungswettbewerb im kommenden Jahr als Grundlage für eine spätere Bauleitplanung durchgeführt und abgeschlossen werden kann.  Im Rahmen der Möglichkeiten ist auch bei diesem Realisierungswettbewerb die Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Soweit noch nicht erfolgt, wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Grundstücksverhandlungen für die noch nicht im städtischen Eigentum stehenden Flächen zu führen und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

Diskussionsverlauf

Peter Hartung erklärt, dass er Pächter von betroffenen Flächen sei und deshalb er an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen werde.

Jürgen Doser erinnert daran, dass es früher immer geheißen hat, dass dieses Gebiet erst entwickelt werden soll, wenn alle Grundstücke im städtischen Eigentum seien. Nun solle es doch jetzt schon realisiert werden, obwohl ein Großteil der Flächen (noch) nicht städtisch sei. Er verwies darauf, dass dieses Gebiet ein Aushängeschild sei. Der aufgezeigte Zeitplan ist seiner Ansicht nach zu kurz. Innerhalb 4 Wochen könne dem Stadtrat nicht zugemutet werden, die Eckdaten zu definieren.   Es müsse strategisch gedacht werden, auch wenn sich der Stadtrat verändern wird.  Es sei die wesentliche Aufgabe der Stadt, hier entsprechende Wohn- und Siedlungskonzepte vorzubereiten.

Peter Hartl erklärt, dass mit der Beauftragung des Planungswettbewerbes die Aufgabe der Stadt erst beginne, die geplanten Inhalte der Auslobung zu definieren. Allerdings geht die Verwaltung davon aus, dass es sinnvoll und wichtig ist, in dieser zukunftsweisenden Aufgabe eine fachliche Begleitung an die Seite zu stellen. Nicht umsonst sei im Zeitplan ein komplettes Jahr für die Durchführung des Planungswettbewerbes eingeplant worden. Insofern könne nicht von einem zu knappen Zeitplan die Rede sein.

Nikolaus Schulte trägt vor, dass 2013 Grundstücke gekauft wurden, jedoch der Startschuss nicht erfolgte. 2012 habe die Stadt das letzte Gewerbegrundstück verkauft. Jetzt, wo die Amtszeit des Stadtrates in 6 Monaten ende, noch ein derartiges Projekt anzupacken, könne er nicht verstehen. Er möchte nichts mehr festlegen, wo der kommende Stadtrat gebunden ist.

Christine Fröhlich wirft ein, dass es für die Bürger bei einer Bürgerinformation schwierig sei, aus dem Stehgreif etwas zu entwickeln.  Vielleicht könnte zusammen mit dem Architektenforum Allgäu eine Hilfestellung für ein Konzept für eine künftige Siedlungsentwicklung erreicht werden. Erst danach würde dann  eine Bürgerwerkstatt mit Brainstormingprozess Sinn machen.

Peter Hartl würde es ebenfalls begrüßen, wenn die Stadt sich bei diesem Prozess von Anfang an fachlich begleiten lassen würde. Er weist auf ein Siedlungsgebiet „Dahoam im Inntal“  hin, das beispielhaft ist. Der Link hierzu werde noch verschickt.

Georg Waldmann findet kein Argument, warum nicht jetzt mit der Entwicklung des Gebietes begonnen werden soll.

Dr. Anni  Derday ist der Ansicht, dass der Gebietsumfang nicht definiert werden könne, wenn nicht alle Grundstück der Stadt gehören. Sie plädiert für eine Klausursitzung unter dem Input des Architektenforums.

Jürgen Doser spricht sich ebenfalls für die Begleitung durch das Forum aus. Sie sind neutral. Der Bevölkerung müsse ein Konzept vorgestellt werden, zu dem dann eigene Ideen und Anregungen eingebracht werden könnten.
 
Dr. Christoph Böhm stellt fest, dass Wohnraum geschaffen werden soll. In den letzten Jahren seien 453 neue Wohnungen und 54 Häuser geschaffen worden und es werde die Wohnraumpolitik noch bemängelt. Sie ist dann wohl am Bedarf vorbeigegangen. Es sei doch schon alles zugebaut was möglich war. Der  Vorsitzende erklärt, dass er stolz darauf sei, Wohnraum für alle gesellschaftlichen Schichten geschaffen zu haben.

Dr. Anni Derday erklärt abschließend, dass schnell Wohnraum benötigt wird. Die könne nicht mit diesem Quartier gehen, sondern mit vorhandenen Wohnungen, die saniert werden.

Beschluss

Der Entwicklung der Siedlungsfläche im Bereich des ehemaligen Allgäuer Dorfes wird zugestimmt. Der Bürgermeister bzw. die Verwaltung werden beauftragt, die inhaltliche Entwicklung dieses Areals in einer Klausurtagung mit dem Stadtrat und dem Architekturforum Allgäu zu erörtern. Im Anschluss daran soll die Öffentlichkeit zu dieser geplanten Entwicklung beteiligt werden, bevor dann der Stadtrat auf der Grundlage dieser Infoversammlung die Eckpunkte der inhaltlichen Ausgestaltung zur Vorbereitung und als Grundlage eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs festlegt.

Der Stadtrat geht davon aus, dass der Realisierungswettbewerb im kommenden Jahr als Grundlage für eine spätere Bauleitplanung durchgeführt und abgeschlossen werden kann.  Im Rahmen der Möglichkeiten ist auch bei diesem Realisierungswettbewerb die Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Soweit noch nicht erfolgt, wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, die Grundstücksverhandlungen für die noch nicht im städtischen Eigentum stehenden Flächen zu führen und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. Künftiges Bauprogramm der Stadt Füssen; Information zum derzeitigen Stand der Aufstellung/Erarbeitung des städtischen Bauprogramms (insbesondere Überlegungen zur Modernisierung des bestehenden bzw. Schaffung von zusätzlichen bezahlbaren Wohnraums)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Das vom Stadtrat am 28. Mai 2019 auf den Weg gebrachte städtische Bauprogramm für die künftigen Jahre wurde zwischenzeitlich im Entwurfsstadium weitgehend erarbeitet. Die letzten Gesprächstermine finden in der Woche vom 30. Oktober – 4. November 2019 noch statt. Spätestens zum kommenden Wochenende wird dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem dazu der Entwurf zur Verfügung gestellt, der dann im Rahmen der Beratung vorgestellt und beraten werden soll.

Einen Schwerpunkt der künftigen Investitionstätigkeiten soll entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 28. Mai 2019 die Schaffung bzw. Modernisierung von bezahlbarem Wohnraum in den städtischen Liegenschaften, hier vorrangig im Bereich der Ziegelwies, darstellen.

Dazu wurde zwischenzeitlich eine Konzeption für die städtischen Wohnimmobilien erstellt und darauf aufbauend und in Absprache mit der Regierung von Schwaben eine Ausschreibung eines Planungs- bzw. Realisierungswettbewerbes vorbereitet (siehe dazu die beiden Anlagen). Die Regierung von Schwaben fördert sowohl diesen Planungs- und Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit 60 % der Kosten. Die Umsetzung der Maßnahmen wird mit 30 % an Zuwendungen und mit 60 % an zinsverbilligten Darlehen aus dem Bayer. Kommunalen Wohnraumförderprogramm gefördert (KommWFP). Dieses Programm läuft derzeit noch bis zum Jahr 2025, sodass die nun im Realisierungswettbewerb enthaltenen Immobilien und Maßnahmen bis dahin auch durchzuführen wären.

Beschlussvorschlag

Der aktuelle Sachstand des Bauprogramms wird zur Kenntnis genommen. Spätestens im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen sollen die darin bereits enthaltenen bzw. noch hinzukommenden Maßnahmen als Grundlage für die künftigen Finanzplanungen sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht priorisiert werden.

Die Durchführung eines Planungs- und Realisierungswettbewerbes für die Schaffung (Nachverdichtung) von zusätzlichen und Modernisierung des bestehenden Wohnraums bei den städtischen Gebäuden Ziegelwiesstraße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 wird begrüßt und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Wettbewerb entsprechende Fördermittel aus dem Bayer. Kommunalen Wohnraumförderprogramm zu beantragen.

Einverständnis besteht damit, dass dieser Realisierungswettbewerb innerhalb des derzeit laufenden Förderzeitraums bis 2025 umgesetzt werden sollen.

Diskussionsverlauf

Heinz Hipp wirft ein, dass ja einmal die Dringlichkeit  der Sanierungen bestimmt wurde. So könnte  schneller bewohnbarer Wohnraum geschaffen werden.

Christine Fröhlich spricht den Auftrag an die Architekten Harbich und Beck an. Bei der Ziegelwies sei bereits sehr genau festgelegt, was hier zu machen sei. Hier noch einen Realisierungswettbewerb drauf zu legen sei nicht nötig.

Nach weiterer kurzer Beratung fragt Herbert Dopfer, ob das Realisierungskonzept bis Weihnachten erstellt werden kann, denn nur dann habe es Sinn. Welchen Vorteil bringe es? Er schlägt weiter vor, bei der Klausursitzung zuerst diesen Realisierungswettbewerb zu beraten und dann erst das Allgäuer Dorf.

Peter Hartl antwortet, der Realisierungswettbewerb werde mit 60 % gefördert. Bis Weihnachten ist weder ein solcher noch eine konkrete Planung machbar. Allerdings werde durch einen solchen Wettbewerb  keine wertvolle Zeit verloren, da auch bei einer Einzelplanung die Grundlagen erst definiert werden müssten. Entgegen der Aussagen von Frau Fröhlich sind in der Untersuchung der Architekten Harbich und Beck noch keine konkreten Planungen vorgenommen worden, sondern nur Lösungsansätze angedeutet worden.

Jürgen Doser kann nicht verstehen, warum zuerst die Verwaltung hier arbeite und schließlich sei doch ein Realisierungswettbewerb nötig. Peter Hartl erklärt die Vorteile eines Realisierungswettbewerbes, insbesondere erhält man dort eine Auswahl aus mehreren Vorschlägen.

Magnus Peresson wirft ein, dass der Zustand der Häuser in der Ziegelw ies selbst verschuldet sei. Sie seien nie saniert worden.

Beschluss

Der aktuelle Sachstand des Bauprogramms wird zur Kenntnis genommen. Spätestens im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen sollen die darin bereits enthaltenen bzw. noch hinzukommenden Maßnahmen als Grundlage für die künftigen Finanzplanungen sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht priorisiert werden.

Die Durchführung eines Planungs- und Realisierungswettbewerbes für die Schaffung (Nachverdichtung) von zusätzlichen und Modernisierung des bestehenden Wohnraums bei den städtischen Gebäuden Ziegelwiesstraße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 und 16 wird begrüßt und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen Wettbewerb entsprechende Fördermittel aus dem Bayer. Kommunalen Wohnraumförderprogramm zu beantragen.

Einverständnis besteht damit, dass dieser Realisierungswettbewerb innerhalb des derzeit laufenden Förderzeitraums bis 2025 umgesetzt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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11. Erlass einer Abrundungs- bzw. Einbeziehungssatzung für den Venezianerwinkel; Vorstellung und Billigung des Satzungsentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Dieses Thema beschäftigt den Stadtrat bzw. die städtischen Gremien einschl. der Verwaltung wenigstens bereits seit dem Jahr 2012, ohne hier weiter zu kommen. Kurz zur nochmaligen Erinnerung:

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. November 2012 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss begrüßt das Vorhaben und empfiehlt dem Stadtrat eine Einbeziehungssatzung für die erweiterte Bebauung in Form einer Hausgruppe auf den Grundstücken Flur Nrn. 1327/17 und 1327/31 Gmkg. Füssen unter folgender Bedingung aufzustellen: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Erstattung der Planungs- und sonstigen projektbezogenen Kosten und der Regelung der anteiligen Abschöpfung der Grundstückswertsteigerung.“

Damals war Gegenstand der Bauvoranfrage der Neubau einer Hausgruppe mit fünf Einheiten.

Der Erlass einer solchen (Abrundungs-)Satzung ist erforderlich um die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens herzustellen. Alternativ könnte auch ein Bebauungsplan aufgestellt werden; dies ist jedoch nur dann empfehlenswert, wenn ein solcher notwendig ist, weil z.B. Regelungen über öffentliche Verkehrsflächen getroffen werden sollen oder weil eine Abrundungssatzung nicht möglich ist.

Die  zur Bebauung vorgesehene Fläche befindet sich derzeit im Außenbereich. In früherer Zeit befand sich hier bereits ein Wohnhaus, das nach dem Abbruch trotz vorhandener Baugenehmigung jedoch nicht wieder neu errichtet wurde. Die damalige Baugenehmigung ist wegen Zeitablaufs erloschen. Mit dem bis 1998 im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan für das Baugebiet Venetianerwinkel, der aufgrund notwendiger Überarbeitungen und den damit verbundenen Kosten schließlich nicht bis zur Rechtskraft entwickelt wurde, wäre an dieser Stelle bereits eine Bebauung in Form eines Einzel- oder Doppelhauses vorgesehen gewesen.

Aus Sicht des Landratsamtes Ostallgäu wurde schon im Jahre 2012 eine solche Einbeziehungs-Satzung zu dieser Zeit bereits für grundsätzlich möglich erachtet. Allerdings ging es damals noch um eine Bebauung mit einem oder zwei Wohnhäusern.

Nach einer Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft und Forsten wird eine Bebauung ebenfalls für grundsätzlich möglich erachtet, soweit sie im Hinblick auf ggf. umstürzende Bäume statisch ausreichend dimensioniert werden und eine Haftungsausschlusserklärung vorgelegt wird.

Der Stadtrat fasste sodann bereits am 27.11.2012 in öffentlicher Sitzung den Beschluss, eine Einbeziehungssatzung mit der Bezeichnung Venetianerwinkel-Ost aufzustellen und einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

Gegenüber den damaligen Planungen haben sich folgende Änderungen ergeben:

Das Vorhaben soll nun nicht mehr fünf, sondern sieben autarke Gebäude umfassen. Nach aktuellem Vorschlag soll dazu eine Anordnung in L-Form zugelassen werden, bei der drei Gebäude entlang des Weges zum Schützenhaus liegen;

Dies bedeutet, dass der Geltungsbereich nicht mehr nur parallel zur Straße hin verläuft, sondern in L-Form sich auch dem angrenzenden Hangbereich zuwendet (siehe Anlage).

Der Stadtrat sollte darüber beraten und befinden, ob damit Einverständnis besteht. Diese Änderung entspricht nicht der bisherigen Beschlusslage. Im Falle einer Zustimmung hätte dies natürlich Auswirkungen auf die künftigen Festsetzungen der Einbeziehungssatzung, vor allem weil dann die Höhenentwicklung zum Hang hin entsprechend geregelt werden müsste.

Vorausgesetzt, der Stadtrat stimmt der Änderung des Geltungsbereichs zu, wäre dann Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung noch die Frage zu klären, ob, wie und in welchem Umfang die Aspekte der sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) bei diesem Bauvorhaben umgesetzt und im städtebaulichen Vertrag umgesetzt werden sollen. Ansonsten besteht inhaltlich mit dem städtebaulichen Vertrag, so wie vom Stadtrat bzw. dem Bau- und Umweltausschuss in den früheren Sitzungen gefordert, bereits Einverständnis.

Das weitere Vorgehen könnte dann wie folgt aussehen:

  • Scoping-Termin mit den wichtigsten betroffenen Fachstellen
    • Landratsamt Ostallgäu, Bauabteilung
    • Landratsamt Ostallgäu, Untere Naturschutzbehörde
    • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Erarbeitung eines Entwurfs einer Einbeziehungssatzung mit den notwendigen Festsetzungen (GFZ, GRZ, Höhenentwicklung usw.)
  • Billigung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung im Stadtrat
  • Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
  • Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält nach kurzer Beratung an seiner bisherigen Beschlusslage grundsätzlich fest und beschließt, - vorbehaltlich des Abschlusses des inhaltlich noch zu definierenden städtebaulichen Vertrages -  das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung (W 57 – Venetianerwinkel Ost) für eine Bebauung in Form einer Hausgruppe mit bis zu 7 autarken, aber zusammengebauten Einzelhäusern im westlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1327/17 und 1327/31 der Gemarkung Füssen einzuleiten. Mit dem in der beiliegenden Anlage dargestellten Geltungsbereich besteht Einverständnis.

Spätestens mit der Billigung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung ist der städtebauliche Vertrag mit der Vorhabenträgerin/Bauherrin zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen hält nach kurzer Beratung an seiner bisherigen Beschlusslage grundsätzlich fest und beschließt, - vorbehaltlich des Abschlusses des inhaltlich noch zu definierenden städtebaulichen Vertrages -  das Verfahren zum Erlass einer Einbeziehungssatzung (W 57 – Venetianerwinkel Ost) für eine Bebauung in Form einer Hausgruppe mit bis zu 7 autarken, aber zusammengebauten Einzelhäusern im westlichen Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1327/17 und 1327/31 der Gemarkung Füssen einzuleiten. Mit dem in der beiliegenden Anlage dargestellten Geltungsbereich besteht Einverständnis.

Spätestens mit der Billigung des Entwurfs der Einbeziehungssatzung ist der städtebauliche Vertrag mit der Vorhabenträgerin/Bauherrin zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Magnus Peresson hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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12. Antrag der FW-Stadtratsfraktion auf Zusammenstellung der freiwilligen Leistungen der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 12

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion der FW in Füssen haben die Zusammenstellung bzw. Auflistung der sog. „freiwilligen Leistungen“ der Stadt Füssen beantragt. Dazu erfolgt im Rahmen der Beratung ein Zwischenbericht. Die endgültige Erfassung bzw. Zusammenstellung wird erst im Rahmen der Haushaltsberatung vorgelegt werden können.

Bis dahin wäre ggf. vom Stadtrat noch näher zu definieren, was er denn unter „freiwillige Leistungen“ versteht. Denn die Begriffsdefinition ist durchaus schwammig, vor allem hängt diese immer wieder davon ab, wo eine Kommune ihre Schwerpunkte sieht. Dies ist letztlich immer wieder eine rein politische Entscheidung. So kann beispielsweise eine Tourismusregion hinsichtlich der freiwilligen und der Pflichtaufgaben nicht „eins zu eins“ mit einem Wirtschaftsstandort oder einem Hochschulstandort verglichen werden.

Das nachstehende Schaubild soll dies verdeutlichen bzw. die Hinweise dazu sollen dies entsprechend erläutern.


Was sind freiwillige, was sind Pflichtaufgaben?

Kommunale Aufgaben lassen sich unterscheiden nach dem Grad der Pflichtigkeit: Es gibt freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben. Dieser Unterschied ist mit dem obigen nicht deckungsgleich: Zwar sind übertragene Aufgaben immer verpflichtend, doch die Selbstverwaltungsaufgaben sind teils pflichtig, teils freiwillig. Die pflichtigen Aufgaben werden daher in "Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben" und "Pflichtaufgaben nach Weisung" unterschieden. Ist die Art der Ausführung durch Gesetz vollständig vorgegeben, spricht man von "Auftragsangelegenheiten". Hier ist die Kommune lediglich (unterste) Verwaltungsbehörde.

Danach lassen sich die Aufgaben mit abnehmendem Gestaltungsspielraum der Kommunen in vier Arten unterteilen:

Freiwillige (Selbstverwaltungs-)Aufgaben, bei denen die Kommune über das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung frei entscheiden kann. Beispiele hierfür sind: Kultur, Sport, Wirtschaftsförderung.

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben: Das Ob der Aufgabenerfüllung ist vorgegeben, über das Wie können die Kommunen jedoch selbst entscheiden. Häufig gibt es jedoch vorgegebene Qualitätsstandards, die mindestens erreicht werden müssen. Beispiele sind: Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Schülerbeförderung, Feuerschutz, Schulhausbau, Kindergartenwesen, Gemeindestraßen.
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Hier ist das Ob und das Wie der Aufgabenerfüllung vorgegeben. Beispiele: Sicherheits- und Ordnungsverwaltung, Kosten der Unterkunft nach SGB II.
Auftragsangelegenheiten, Aufgaben der untersten Verwaltungsbehörde: Hier agiert die Kommune als unterste Ebene der (Landes-)Verwaltung. Beispiele: Pass- und Meldewesen, Standesamt, Gesundheitsamt, Veterinäramt, Wahlen, Volkszählung. Dennoch bleiben ihr auch hier Gestaltungsspielräume z. B. im Rahmen ihrer Organisations- und Personalhoheit.

Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Vorgehen erfolgten im Rahmen der Beratung.

Hingewiesen wird noch darauf, dass bereits bei der Beratung des Bauprogramms entscheidend darauf eingegangen werden wird, was die Stadt Füssen als Pflichtaufgaben und was als wichtige und weniger wichtige freiwillige Aufgaben ansieht.

Ohne Beschlussfassung bestand damit Einverständnis, dass dieser Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen aufgegriffen und weiterverfolgt wird.

Diskussionsverlauf

Ursula Lax bittet die freiwilligen Leistungen der Stadt nach Recht und Gesetz sowie die Pflichtaufgaben aufzugliedern.

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13. Auflösung des Eigenbetriebs "Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen" zum 31.12.2019;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Nach dem Verkauf des Kurhausareals in Füssen ist die Fortführung des Eigenbetriebs nicht mehr erforderlich. Die Verpachtung des Hauses Hopfensee lässt sich ohne Weiteres ebenso im städtischen Kernhaushalt darstellen.

Vorteile aus der Auflösung des Eigenbetriebs ergeben sich durch den geringeren bürokratischen Aufwand und die damit verbunden geringeren Kosten (Sitzungen des Werkausschusses, Erstellung eigener Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, Verrechnung von Verwaltungskostenbeiträgen, etc.).
An direkter Kosteneinsparung ergibt sich ein Betrag von ca. 7.500 Euro für Steuerberatungs- und Jahresabschlussprüfungskosten.

Auch aus Sicht des Jahresabschlussprüfers des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) und des Referatsleiters „Kommunales Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht“ beim BKPV spricht nichts gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs. Die Kommunalaufsicht befürwortet ebenfalls die Rückführung in den Kernhaushalt.

Steuerliche Gründe sprechen ebenfalls nicht gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs, da der steuerliche Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Kernhaushalt weitergeführt wird und damit keine negativen steuerlichen Effekte eintreten. Hierzu wurde die in der ANLAGE beigefügte verbindliche Auskunft beim FA Kaufbeuren erteilt.

Der Werkausschuss hat die Auflösung bereits in der Sitzung am 26. Februar 2019 vorberaten und sich einstimmig für die Auflösung ausgesprochen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt dem Beschluss des Werkausschusses und beschließt, den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen. Der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ wird zugestimmt. Die Verwaltung und das Finanzwesen des Eigenbetriebs sind vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Beschluss

Der Stadtrat folgt dem Beschluss des Werkausschusses und beschließt, den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen. Der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ wird zugestimmt. Die Verwaltung und das Finanzwesen des Eigenbetriebs sind vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Heinz Hipp, Ursula Lax und Dagmar Rothemund haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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14. Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018; Vorlage an den Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö Bekanntgabe 14

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat zur Kenntnisnahmen vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO. Die GO knüpft daran keine weiteren Tätigkeiten des Stadtrates. Es bleibt dem Stadtrat selbstverständlich unbenommen, sich über einzelne Punkte näher zu informieren und Aufklärung zu verlangen.

Die Jahresrechnungen 2018 sind als Anlage in Kurzform beigefügt bzw. werden zur Sitzung vorgelegt.

Im Anschluss an die Vorlage der Jahresrechnung findet die örtliche Rechnungsprüfung statt und „alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres“ die Feststellung der Jahresrechnung und die Beschlussfassung über die Entlastung.

Die Vorlage der Jahresrechnungen der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2018 an den Stadtrat nach Art. 102 Abs. 2 GO erfolgt deshalb für den Stadtrat derzeit nur zur Kenntnisnahme.

GKZ 0: Stadt Füssen:
Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte gegenüber dem Plan um fast 1,6 Mio. Euro verbessert werden. Ursächlich dafür war vor allem die positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer (+1,1 Mio. Euro).
Dennoch kommt es auf Grund von haushaltsrechtlich erforderlichen Bereinigungen (=Abgängen) von Haushalts- und Kasseneinnahmeresten von über einer Million Euro, bei gleichzeitiger Neubildung von Einnahmeresten von knapp einer Million Euro und einem Vortrag von Haushaltsausgaberesten von ca. 1,3 Mio. Euro zu einem Soll-Fehlbetrag von rd. 914 k€.
Dieser Soll-Fehlbetrag soll nach § 23 KommHV-Kameralistik unverzüglich gedeckt werden; er ist spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen. Ausgehend von der im laufenden Haushaltsjahr ebenfalls sehr positiven Entwicklung kann der Fehlbetrag (zumindest teilweise) bereits im Jahr 2019 als überplanmäßige Ausgabe ausgeglichen werden.

GKZ 1: Heilig-Geist-Spitalstiftung Füssen:
Die Jahresrechnung ist noch nicht abschließend erstellt und wird nachgereicht.

GKZ 2: Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen:
Bei der Stiftung kommt es auf Grund der Umfinanzierung des Baus des KiGa Weidach zu einem Soll-Fehlbetrag von 9.000 Euro, der ebenfalls im Jahr 2019 ausgeglichen wird.


GKZ 7: Stiftung Füssen – Kinder in Not:
Bei der Stiftung handelt es sich lt. Stadtratsbeschluss vom 10.11.1994 und der Stiftungssatzung um eine sog. fiduzarische Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese stellt daher eigentlich „nur“ ein sog. Sondervermögen der Stadt Füssen dar (wie bspw. die Benedikte-Wagner-Stiftung oder die Kunststiftungen der Stadt Füssen) und ist im städtischen Haushalt im Unterabschnitt 89 und nicht in einer eigenen Gemeindekennziffer (GKZ) zu erfassen.
Diese Änderung wird zum Haushaltsjahr 2020 umgesetzt.

Die fehlenden GKZ sind u.a. der AZV (3), der ZV Allgäuer Land (6) oder nicht mehr belegt.

Der Stadtrat  nimm t die Ausführungen zur Kenntnis.

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15. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Neubaugebiet Weidach Ost

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15.1. Neubaugebiet Weidach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 15.1

Sachverhalt

Wolfgang Bader erkundigt sich wegen der festgestellten Mängel im Pflasterbelag. Peter Hartl antwortet, d ass eine angestrebte Einigung mit der bauausführenden Firma leider gescheitert ist und deshalb nun in Abstimmung mit der Anwaltskanzlei der Klageweg beschritten wird. Das Verfahren wird sich hier aber hinziehen.

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15.2. Zweckverband Allgäuer Land - Firma Wirthensohn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 15.2

Sachverhalt

Christine Fröhlich spricht den Rückbau  der Parkplätze der Firma Wirthensohn an. Diese sollten ja zurückgebaut werden. Der Vorsitzende antwortet, dass der Zweckverband einen Beschluss gefasst habe, mit dem er diese Parkplätze akzeptiert. Er sagt eine Überprüfung zu.

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15.3. Zweckverband Allgäuer Land Exkursion zum Thema Wohnbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 15.3

Sachverhalt

Christine Fröhlich spricht die Exkursion zum Thema Wohnbau an, die auf der Webseite des Zweckverbandes Allgäuer Land vermerkt ist. Sie bittet auch die Arbeitsgruppe SOBON zu informieren, was der Zweckverband beabsichtige. Der Vorsitzende führt aus, es sollen verschiedene Gebiete zum Thema Wohnbau angesehen werden.

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15.4. Haushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 15.4

Sachverhalt

Nikolaus Schulte möchte einen Überblick darüber welche Baumaßnahmen bereits im Haushalt enthalten sind, wie z.B. die Schule. Was kommt in den nächsten Jahren auf die Stadt zu und welche Summen stecken dahinter? Der Vorsitzende weist auf den Finanzplan des Haushaltes hin. Der Haushalt soll im Dezember beraten werden. Peter Hartl erinnert dazu auf das Bauprogramm, in dem sich diese Angaben befinden werden.

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15.5. Bushaltestelle Alte Steige

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 15.5

Sachverhalt

Ursula Lax berichtet, dass sie angesprochen wurde, wegen einer Bushaltestellt in Weißensee. Der Bus könnte die Alte Steige hinauf fahren und bei der Kapelle wieder runter. Hier würden viele Schüler und ältere Menschen, die den Bus nehmen wohnen.

Datenstand vom 18.10.2019 08:33 Uhr