Datum: 04.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauangelegenheiten
1.1 Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten
1.1.1 Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 28.01.2020 zur Anbringung eines Transparentes am Hotel Sonne
1.2 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
1.3 Bauvoranfragen
1.3.1 Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten, 29 Tiefgaragen- und 15 oberirdischen Stellplätzen, Vorderegger Weg, Fl.Nrn. 434, 434/2 und 434/3, Gemarkung Weißensee
1.3.2 Formlose Bauvoranfrage, Errichtung eines Gebäudes mit Umkleiden und Duschen sowie überdachten Schlagtunnel am Baseballplatz Füssen, Rotwandweg 15, Fl.Nr. 1684, Gemarkung Füssen
1.3.3 Anfrage zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes an der Hopfener Straße, Fl.Nrn. 1434 und 1435, Gemarkung Füssen
1.4 Bauanträge
1.4.1 Umbau und Sanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Ertüchtigung der Wohnungen zur temporären Nutzung (Gästehaus), Nutzung der Ladeneinheit im EG zum Eisverkauf mit Außerhausverkauf, Lechhalde 6, Fl.Nr. 112, Gemarkung Füssen
1.4.2 Nutzungsänderung, Umnutzung Eigentumswohnung zu Ferienwohnung, Feistlestraße 13, 1335/3, Gemarkung Füssen
1.4.3 Nutzungsänderung zum Betrieb einer Ferienwohnung, Geiselsteinweg 22a (Wohnung Nr. 2), Fl.Nr. 3057/3, Gemarkung Füssen
1.4.4 Nutzungsänderung der Wohnung OG West in eine Ferienwohnung, Abstimmung über die Stellungnahme vom Landratsamt Ostallgäu vom 07.01.2020, Schwedenweg 12, Fl.Nr. 1675/20, Gemarkung Füssen
1.4.5 Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung, Karlstraße 11, Fl.Nr. 1613/9, Gemarkung Füssen
1.4.6 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten, Kemptener Straße 6, Fl.Nr. 680, Gemarkung Füssen
1.4.7 Nutzungsänderung von zwei dauergenutzten Wohnungen zu Ferienwohnungen, Rudolfstraße 10-14, Fl.Nr. 781, Gemarkung Füssen
1.4.8 Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zur Ferienwohnung, Vorderegger Weg 6, Fl.Nr. 497/1, Gemarkung Weißensee
1.4.9 Außenanlagen der Fachklinik Enzensberg, 1. Bauabschnitt Sammelparkplatz Nord mit Fahrrad- und Motorradüberdachung und Wegeverbindung von Bestandsparkplatz Nord-West in den Innenhof, Höhenstraße 56, Fl.Nrn. 168, 168/2, 168/71, 168/75, 168/95, 168/99, 168/103, Gemarkung Hopfen am See
1.4.10 Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage mit 18 Stellplätzen, Kemptener Straße 8, Fl.Nrn. 727, 709/1, Gemarkung Füssen
1.4.11 Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fischerbichl, Fl.Nr. 12/3, Gemarkung Eschach
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung im Bereich Pilgerschrofenweg/ Untere Weidach als Ortsstraße
3 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2019
4 Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

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1. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1
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1.1. Diverse Bekanntgaben zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.1
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1.1.1. Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 28.01.2020 zur Anbringung eines Transparentes am Hotel Sonne

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.1.1

Sachverhalt

In der letzten Stadtratssitzung am 28.01.2020 kam die Frage auf, ob das angebrachte Transparent am Hotel Sonne dafür eine Genehmigung erhalten hat oder nicht. Nach genauerer Prüfung stellte sich heraus, dass keine Genehmigung vorliegt, diese werde aber nach § 7 der Werbeanlagensatzung der Stadt Füssen auch nicht benötigt.

Im § 7 der Werbeanlagensatzung der Stadt Füssen steht nämlich folgendes geschrieben:

§ 7 Zeitlich befristete Werbeanlagen

(1) Zeitlich befristete Werbeanlagen sind nur für einen Zeitraum bis zu einem Monat zulässig. Verlängerungen
sind nicht zulässig.
(2) Zeitlich befristete Werbeanlagen sind zulässig anlässlich von Neueröffnung, Umzug, Räumungsverkauf
von Geschäften am Ort der Leistung. Sie sind nicht zulässig, um auf Sonderangebote und andere sortiments-
oder leistungsbezogene Besonderheiten hinzuweisen.
(3) Zeitlich befristete Werbeanlagen sind zulässig in Form von textilen Transparenten, Fahnen und Schaufensterbeklebungen.
Sie dürfen höchstens 30% der Fassadenfläche einnehmen, hinter der eine Nutzung stattfindet.

Dies wurde dem Inhaber auch so per E-Mail mitgeteilt.

Dr. Martin Metzger teilt mit, dass das Transparent dann nicht mehr lange hängen dürfte.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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1.2. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

1.2.1         Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Fl. Nr. 549/3 und Fl. Nr. 549/12, Gemarkung Weißensee
1.2.2        Teilerdanschüttung einer Wiese, Fl. Nr. 838, bei Unterdeusch, Gemarkung Weißensee
1.2.3        Nutzungsänderung von nicht ausgebautem Dachgeschoss in Hobbyraum, Rudibert-Ettelt-Straße 12
1.2.4        Ergänzung der vier genehmigten Flutlichtmasten mit einer Höhe von je 15,6m für den Kunstrasenplatz auf dem Sportgelände der Stadt Füssen um einen fünften Maststandort mit einer Höhe von 15,6m und Montage von LED-Flutlichtlampen auf allen fünf Masten, Rotwandweg 15
1.2.5        Aufschüttungen, Geländeangleichung auf einer Teilfläche des Flurstückes 3051, Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 65 – Weidach Nord 2, Weidachstraße
1.2.6        Neubau eines Einfamilienhauses, Schrundenweg 1
1.2.7        Neubau von einem 2 Familienhaus mit Garage und Stellplatz, Josef-Lorch-Straße, Fl.Nrn. 3054/7 und 3054/8
1.2.8        Neubau eines Carports mit zwei Unterstellplätzen, Höhenstraße 61
1.2.9        Neubau eines Wertstoffsammelgebäude, Höhenstraße 60
1.2.10        Abbruch und Neubau einer Garage, Frauensteinweg 37
1.2.11        Nutzungsänderung und Errichtung einer EKW-Box, Abt-Hafner-Straße 15

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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1.3. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.3
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1.3.1. Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten, 29 Tiefgaragen- und 15 oberirdischen Stellplätzen, Vorderegger Weg, Fl.Nrn. 434, 434/2 und 434/3, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.3.1

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung erläutert Herr Angeringer anhand einer Bildschirmpräsentation den Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten, 29 Tiefgaragen- und 15 oberirdischen Stellplätzen im Vorderegger Weg.

Bei einer Beurteilung nach § 34 BauGB ist festzustellen, dass sich das Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung wie geplant nicht in die Umgebung einfügt.

An der Westseite des Vorderegger Weges hat die benachbarte Bebauung eine maximal dreigeschossige Wirkung.

An der Ostseite wurde mit der Genehmigung der Hausnummer 17 festgelegt, dass es hangseitig maximal zwei Geschoße zzgl. DG sein dürfen. Tatsächlich wurde die talseitige Anböschung nicht wie genehmigt hergestellt, so dass genehmigungsabweichend eine größere Wandhöhe vorliegt.

Bei der Neubebauung im Bereich Enzianstraße 1 wurde ebenfalls eine Staffelung in der Weise gefordert, dass maximal zwei Geschoße zzgl. DG erreicht werden. Die darunterliegende hangseitige Tiefgarage muss so in das Gelände eingebunden werden, dass sie nicht als zusätzliches Geschoß wirkt.

Vorliegend weist die Planung beim Haus Nord eine dreigeschossige Wirkung auf (=+1) bei den anderen beiden Gebäuden erscheint die Bebauung durch die beiden vorgezogenen UG-Ebenen trotz der damit erreichten Staffelung noch höher. Hinzu kommt die horizontale Verbindung der UG-Ebenen in diesem Bereich, was auch in Nord-Süd-Richtung zu einer Bauwerkslänge ohne Bezugsgröße in der Umgebung führt (>50 m Länge).

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu am 30.01.2020 ergab sich folgendes:

Abweichend von der Beurteilung durch die Verwaltung der Stadt Füssen stellt der zu bebauende Bereich aus der Sicht des Landratsamtes Ostallgäu keine Baulücke i. S. v. § 34 BauGB, sondern aufgrund der Größe bereits einen Außenbereich im Innenbereich dar. Eine Bebauung ist demzufolge nur über eine Bauleitplanung möglich. Aufgrund des konkret angedachten Vorhabens bietet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan an.

Vorteil dieser Lösung ist die Regelungsmöglichkeit der Wohnungen (keine Ferienwohnungen; Regelungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB zum Ausschluss von Zweitwohnungen).

Die Stellplätze sind ebenfalls zu ändern (Reduzierung auf 11 Besucherstellplätze, übrige in TG; Lage mit Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche; anteilig Stellplätze für Behinderte).

Auch wenn dies für die Beurteilung des Einfügens nicht von Bedeutung ist, fällt aber auf, dass als Bezugsgrundstücksgröße Teile des Gesamtgrundstücks angesetzt wurden, die nicht Teil des Baugrundstücks sind (Biotop, Hangbereich).

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass in Teilbereichen von Weißensee Versorgungsdefizite hinsichtlich der Löschwassermengen aus der Trinkwasserleitung bestehen. Voraussichtlich ist dies hier ebenfalls der Fall; eine ausreichende Erschließung ist damit nicht gesichert. Allerdings ist mit der Baumaßnahme eine Verlegung der das Grundstück querenden Wasserleitung erforderlich. In diesem Zuge werde eine Verbindung von DN200-Leitungen möglich, die zu einer ausreichenden Versorgung führen würden. Dies ist weiter zu prüfen.

Nach einem Schreiben des Landratsamtes Ostallgäu liegt jedoch derzeit auch hinsichtlich der Zufahrt und dem anhängigen Klageverfahren gegen die Widmung des Vorderegger Weges keine gesicherte Erschließung vor. Nur bei Klagen in Bausachen hat die Einreichung der Klage zunächst keine aufschiebende Wirkung. Dies verhalte sich hier anders.

Herbert Dopfer erkundigt sich, wie lang man noch warten muss bis die Widmung durch ist.

Vorsitzender Iacob teilt mit, dass das Klageverfahren aufschiebende Wirkung hat. Seit Juli 2019 fehlt noch die Begründung des Nachbars der die Klage eingereicht hat, deshalb kann aktuell nicht gesagt werden wie lang es noch dauert.

Dr. Martin Metzger ist es noch wichtig, dass dem Bauherrn frühzeitig mitgeteilt wird, dass weder Ferienwohnungen, noch Zweitwohnungen gewünscht sind.

Nach kurzer Diskussion formuliert der Vorsitzende Iacob folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Das kommunale Einvernehmen kann zu der eingereichten Planung aufgrund des Klageverfahrens gegen die Widmung des Vorderegger Weges nur in Aussicht gestellt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauwerber ein Gespräch zu führen bezüglich der Umplanung zur Reduzierung der Gebäudegröße und im Hinblick auf die Stellplätze und den Antrag nach Klärung der Erschließung und zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes neu einzureichen. Alle projektbezogenen Kosten sind wie in solchen Fälle üblich auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Antragsteller zu übernehmen. Evtl. anwendbare Kriterien in Zusammenhang mit der sozialgerechten Bodennutzung sind zu beachten.

Ursula Lax nimmt als direkte Nachbarin an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3.2. Formlose Bauvoranfrage, Errichtung eines Gebäudes mit Umkleiden und Duschen sowie überdachten Schlagtunnel am Baseballplatz Füssen, Rotwandweg 15, Fl.Nr. 1684, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.3.2

Sachverhalt

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung trägt Herr Angeringer kurz die formlose Anfrage zur Errichtung eines Gebäudes mit Umkleiden und Duschen, sowie überdachten Schlagtunnel am Baseballplatz in Füssen vor.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Das Landratsamt Ostallgäu teilte mit, dass die Genehmigung eines neuen Gebäudes im Bereich der Sportanlagen nur über eine Bauleitplanung möglich ist (Aufstellung Bebauungsplan, Änderung Flächennutzungsplan). Dem Verein wurde dies bereits mitgeteilt.

Vorsitzender Iacob teilt mit, dass er diesbezüglich nochmals ein Gespräch mit Frau Hummel führen möchte, ob wirklich ein Bebauungsplan erstellt werden muss. Falls ja soll das Verfahren parallel abgehandelt werden.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich positiv zur neuen Sportanlage im Weidach aus und teilen mit, dass dringend Duschen und WCs vor Ort sein müssen.

Christine Fröhlich möchte wissen, wie es mit der Versorgungsleitung aussieht.

Vorsitzender Iacob erläutert kurz anhand eines Lageplans, wie künftig die Abwasserleitung verlegt werden soll und dass  auch ein Anschluss für das möglicherweise geplante Jugendhaus hier möglich wäre.

Dr Martin Metzger erkundigt sich noch wie der Rettungsdienst auf die Sportanlage kommen soll.

Vorsitzender Iacob sagt, dass der Rettungsdienst die Sportanlage entweder über den Lechuferweg anfahren kann oder aber über die bestehende Baustellenzufahrt und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zu o.g. Bauvorhaben und beauftragt die Verwaltung nochmals ein Gespräch mit dem Landratsamt Ostallgäu zu führen, ob ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss oder nicht. Wenn ja empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Nutzungen im Bereich der Weidachsportanlagen zu regeln. Das Verfahren wird dann parallel abgehandelt. Inhaltlich wird sich weiteres aus der Machbarkeitsstudie in Zusammenhang mit dem angedachten Jugendhausneubau ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3.3. Anfrage zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes an der Hopfener Straße, Fl.Nrn. 1434 und 1435, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.3.3

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation berichtet Herr Angeringer von der Anfrage zur Errichtung (Umsiedlung) eines Lebensmittelmarktes in der Hopfener Straße.

Da sich in der näheren Umgebung eine Wohnbebauung befindet dient das Vorhaben jedenfalls teilweise der Nahversorgung. Die Verkaufsflächengröße und andere Rahmenbedingungen wurden zuletzt so bewertet, dass eine dauerhafte Sicherung des Lebensmittelmarktes am vorhandenen Standort nicht mehr gewährleistet war. Nach vorliegender Information läuft dort der aktuelle Mietvertrag aber weiter, womit die Aussicht besteht, dass am Bestandsstandort kein zusätzlicher vergleichbarer Markt eingerichtet wird.

Die Lösung ist mit weiteren städtebaulichen Vorteilen in Form der Bereinigung des durch den Bestand geprägten städtebaulichen Missstandes (alte, nicht mehr erhaltenswerte Gebäude, ungeordnete Freiflächen) verbunden. Das wenig ansprechende relativ neue Gebäude des Matratzen Concord wird ebenfalls abgerissen und die Nutzung in den Neubau integriert.  

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Eine Genehmigung ist danach nur über eine Änderung des Bebauungsplanes möglich. Eine Genehmigung ist nicht über eine Befreiung möglich, da die Abweichung in die Grundzüge der Planung eingreift.

Ursula Lax findet, es hat nur Vorteile und sichert die Nahversorgung in diesem Bereich. Auch ist die Stellplatzanordnung unter dem geplanten Gebäude gut durchdacht.

Wolfgang Bader teilt mit, dass eventuell noch darüber nachgedacht werden sollte, ob eine Wohnbebauung möglich ist. Dies wäre immer mehr bei neugebauten Lebensmittelmärkten zu sehen.

Einige Ausschussmitglieder finden die Vergrößerung der Verkaufsfläche von aktuell ca. 700-800 qm auf neu 1600 qm sehr hoch und bitten darum dies gutachterlich prüfen zu lassen.

Dr. Martin Metzger weis t noch daraufhin, dass die aktuell geplante Lkw-Anlieferung nicht funktionieren wird und der Planer hier nochmals nacharbeiten muss.

Vorsitzender Iacob stimmt zu und sagt, dass die Infrastruktur auf dem Gelände geregelt sein muss.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes N 10 einzuleiten, um auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1434 und 1435 Gmkg. Füssen die Umsiedlung und Vergrößerung des benachbarten Lebensmittelmarktes zu ermöglichen. Wie in solchen Fällen üblich sind alle projektbezogenen Kosten auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages vom Bauherrn zu tragen. Die Verträglichkeit der geplanten Verkaufsflächengröße ist gutachterlich zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4
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1.4.1. Umbau und Sanierung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses, Ertüchtigung der Wohnungen zur temporären Nutzung (Gästehaus), Nutzung der Ladeneinheit im EG zum Eisverkauf mit Außerhausverkauf, Lechhalde 6, Fl.Nr. 112, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.1

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation das o.g. Bauvorhaben.

Im Erdgeschoss soll ein Betrieb entstehen in dem Speiseeis, Frozen Joghurt und Joghurteis verkauft wird. Es soll kein klassisches Eiscafé mit Servicepersonal entstehen, sondern weitgehend Selbstbedienung herrschen in dem Sinne, dass der Kunde sein Eis an der Verkaufstheke erhält. Das Eis kann vor Ort verzehrt werden, dafür ist vorgesehen 4-5 Stehtische aufzustellen oder das Eis kann mitgenommen werden.

In den anderen Geschossebenen sollen 6 Fremdenzimmer entstehen, da laut Aussage des Bauherrn für die dauerhafte Vermietung die baulichen Gegebenheiten nicht vorliegen, sowie die Forderungen an den Denkmalschutz seien so nicht erstellbar. Im Dachgeschoss soll eine dauergenutzte Wohnung für den Eigentümer hergestellt werden.

Die anrechenbaren Stellplätze aus dem Altbestand sind ausreichend für die neue Nutzung des Erdgeschosses, sowie für die 6 Fremdenzimmer. Für die dauergenutzte Wohnung im bisher nicht ausgebauten Dachgeschoss müssen 2 weitere Stellplätze nachgewiesen oder abgelöst werden. Die zwei Stellplätze möchte der Bauherr ablösen. Tatsächlich ist kein Stellplatz vorhanden.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Das Vorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die umliegende Bebauung ein.

Soweit durch die Kombination von Dachgauben und Dachflächenfenstern eine Abweichung von der Baugestaltungssatzung zugelassen werden soll ist dies im Antrag ausgeführt. Im Hinblick auf die Art der Ausführung (Lage und Größe) und Präzedenzfälle wird eine Befürwortung empfohlen.

Ob für die zu verändernden Fensterelemente Variante A (mehr bestandsorientiert ein Flügel) oder B (Umbau in Klappflügel) in Frage kommt entscheidet abschließend die Denkmalschutzbehörde. Dem satzungskonformen Bestandserhalt entspricht Variante A mehr. B setzt eine mittige Teilung des bisher großen und ungeteilten Flügels voraus, wobei diese Lösung nach der Plandarstellung sehr harmonisch erscheint. Weiter ist das Gemälde an der Fassade zu erhalten.

Dr. Christoph Böhm erläutert kurz, welche Punkte bei der Gestaltungssatzung nicht eingehalten werden: Dachgauben, Dachfenster müssen nicht störend sein. Dies ist hier nicht der Fall auch weil die geplanten Gauben nur errichtet werden können, wenn man an den bestehenden Sparren geht und dadurch das historische Dach zerstört. Auch ist keine Mischung der Fenster laut der Gestaltungssatzung vorgesehen. Aus den genannten Gründen sollte dem Antrag nicht zugestimmt werden.

Viele der Ausschussmitglieder sprechen sich positiv für die Sanierung solch eines Einzeldenkmales aus, sind aber gegen die geplanten Fremdenzimmer, sowie den Eisverkauf. Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen, ob doch eine Möglichkeit für dauergenutzte Wohnungen besteht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt das kommunale Einvernehmen ab, da das Bauvorhaben in mehreren Punkten der Gestaltungssatzung der Stadt Füssen widerspricht. Die Verwaltung wird aufgefordert ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen. Weiter wird festgehalten, dass eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum nicht möglich sein wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4.2. Nutzungsänderung, Umnutzung Eigentumswohnung zu Ferienwohnung, Feistlestraße 13, 1335/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.2

Sachverhalt

Die Nutzungsänderung befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 19 – zweite Änderung, Wohnen im Park und dort wurden bisher keine Ferienwohnungen beantragt und genehmigt.

Aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu ergab sich folgendes:

Mit einer Ersetzung des kommunalen Einvernehmens und einer Genehmigung durch das Landratsamt ist zu rechnen.

Aufgrund des klar abgegrenzten Gebietes und dem Nichtvorliegen von Präzedenzfällen sollte wie zurück liegend im Weidach der Bebauungsplan geändert werden.

Christine Fröhlich möchte wissen ob dies alles Bestandsferienwohnungen sind, die jetzt nachträglich genehmigt werden oder ob es sich um neue handelt.

Herr Angeringer teilt mit, dass hierzu Füssen Tourismus & Marketing angeschrieben wurde, um dies prüfen zu können. Eine Aussage zum konkreten Fall liegt uns noch nicht vor.

Ursula Lax erkundigt sich, ob die Veränderungssperre für alle gelten wird, auch für die, die jetzt schon als Ferienwohnung bei Füssen Tourismus & Marketing gemeldet sind.

Vorsitzender Iacob bejaht dies,  außerdem ist keine Ferienwohnung legitimiert, egal wie lang diese schon besteht.

Beschluss

Dem Stadtrat wird empfohlen, den Bebauungsplan N 19 - zweite Änderung, Wohnen im Park zu ändern und zur Sicherung eine Veränderungssperre zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4.3. Nutzungsänderung zum Betrieb einer Ferienwohnung, Geiselsteinweg 22a (Wohnung Nr. 2), Fl.Nr. 3057/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.3

Sachverhalt

Herr Angeringer berichtet kurz über die Nutzungsänderung zu einer Ferienwohnung im Geiselsteinweg.

Als die Stadt Füssen die Grundstücke damals verkauft hat wurde im Notarvertrag ausdrücklich die nun beantragte Nutzung mit folgendem Wortlaut zugelassen:
„Zulässig ist jedoch neben der Eigennutzung und der Nutzung als Dauerwohnsitz eine teilweise Nutzung für Fremdenverkehrszwecke mit ständiger Wiederbelegung, wobei die Nutzung jedoch nicht 50% der Wohnfläche überschreiten darf.“

Deshalb sollte der Ausnahme aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Ausnahme zum Bebauungsplan zur Nutzungsänderung zum Betrieb einer Ferienwohnung (Wohnung Nr. 2) zu.
Brigitte Riedelbauer und Michael Schmück nehmen aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4.4. Nutzungsänderung der Wohnung OG West in eine Ferienwohnung, Abstimmung über die Stellungnahme vom Landratsamt Ostallgäu vom 07.01.2020, Schwedenweg 12, Fl.Nr. 1675/20, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.4

Sachverhalt

Der Bauherr stellte einen Antrag auf Nutzungsänderung seiner dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung. Die Ausschussmitglieder versagten das Einvernehmen in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 03.12.2019. Mit Schreiben vom 07.01.2020 teilte das Landratsamt Ostallgäu der Stadt Füssen mit, dass der Versagung nicht zugestimmt werden kann und gegebenenfalls das Einvernehmen ersetzt wird. Aus diesem Grund liegt der Antrag heute nochmals zur Abstimmung vor.

Aus den bereits in der letzten Sitzung genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, das  kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt, wie vom Landratsamt Ostallgäu gefordert das kommunale Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer Wohnung im OG West in eine Ferienwohnung.

Ursula Lax nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Siehe Abstimmungsergebnis der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

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1.4.5. Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung, Karlstraße 11, Fl.Nr. 1613/9, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.5

Sachverhalt

Herr Angeringer erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation die Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Bisher liegen in diesem Bereich keine genehmigten Ferienwohnungen vor.

Die Eigenart der näheren Umgebung ist nicht eindeutig; sie entspricht auch nach Auffassung der Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu unter Berücksichtigung angrenzender Bereiche wie der AOK tendenziell einem allgemeinen Wohngebiet. Selbst ohne Berücksichtigung dieser Bereiche sei  die Nutzung im beantragten Gebäude nur untergeordnet und somit auch in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulassungsfähig. Daher ist mit einer Ersetzung des kommunalen Einvernehmens und einer Genehmigung durch das Landratsamt zu rechnen.

Vorsitzender Iacob teilt mit, dass er die Einschätzung des Landratsamt Ostallgäu nicht teilt, aus seiner Sicht ist die ehem. Hanfwerkesiedlung ein reines Wohngebiet und daher sollte der Nutzungsänderung auch nicht zugestimmt werden.

Dr. Martin Metzger teilt die Aussage von Vorsitzendem Iacob. Das Wohngebiet ist in sich geschlossen und da müssen wir konsequent handeln.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss versagt das kommunale Einvernehmen zur Nutzungsänderung einer dauergenutzten Wohnung in eine Ferienwohnung.

Ursula Lax nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4.6. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten, Kemptener Straße 6, Fl.Nr. 680, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.6

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation stellt Herr Angeringer den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten in der Kemptener Straße vor.

Eine formlose Bauvoranfrage hierzu lag dem Bau- und Umweltausschuss am 05.12.2017 schon zur Beratung vor. Dazu fand auch ein Ortstermin statt. Damals wurde das kommunale Einvernehmen erteilt, unter Berücksichtigung der Baugestaltungssatzung.

Der Bestand soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Der Neubau wird leicht versetzt zum Bestandsbau errichtet da sonst die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Daher hält der Neubau nicht mehr ganz das vorgeschriebene Baufenster ein. Das Gebäude wird wieder bündig zum Geh- und Radweg errichtet, wie es der Bebauungsplan vorsieht.

Die Dachgestaltung ist nicht optimal mit den massiv geplanten Gauben, diese sitzen aus Sicht der Verwaltung viel zu hoch.

Das Gebäude selbst soll 3 Geschosse + Dachgeschoss haben und passt sich damit den Umgebungsbauten an. Die Geschossigkeit ist ein Grundzug des Bebauungsplans und deshalb ergab sich aus der Sitzungsvorbesprechung mit den Vertretern des Landratsamtes Ostallgäu, dass der aktuell in der Überarbeitung befindliche Bebauungsplan um diese Änderung noch ergänzt werden soll. Hierfür sollte der Bau- und Umweltausschuss eine Empfehlung an den Stadtrat zur Änderung der Geschossigkeit für dieses Grundstück veranlassen.

Aus oben dargestellten Gründen kann aus Sicht der Verwaltung das Einvernehmen samt Befreiungen erteilt werden.

Dr. Christoph Böhm erläutert, dass an der Nordseite lauter Walmdächer stehen und der vorliegende Antrag sich dem anpassen sollte. Weiter müssen Kreuzsprossenfenster gemacht werden, wie es die Baugestaltungssatzung vorschreibt.

Vorsitzender Iacob lässt das Gremium als erstes über das Walmdach abstimmen.

Beschluss

Beschluss 1:

Der Bau- und Umweltausschuss besteht auf die Errichtung eines Walmdaches.

Abstimmungsergebnis: 6:7 Stimmen

Siehe Abstimmungsergebnis: auf die Errichtung eines Walmdaches wird verzichtet.

Beschluss 2:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten samt Befreiungen. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Baugestaltungssatzung einzuhalten ist und die Fenster somit mit Kreuzsprossen zu versehen sind.
Bezüglich der Geschossigkeit wird eine Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen um eine Änderung der Geschossigkeit im Bebauungsplan für dieses Grundstück zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis: 12:1 Stimmen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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1.4.7. Nutzungsänderung von zwei dauergenutzten Wohnungen zu Ferienwohnungen, Rudolfstraße 10-14, Fl.Nr. 781, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.7

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erörtert Herr Angeringer kurz die Nutzungsänderung von zwei dauergenutzten Wohnungen zu Ferienwohnungen.

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht aus Sicht der Verwaltung trotz BRK und Altenheim in der näheren Umgebung tendenziell einem reinen Wohngebiet; allerdings ist der Gebietscharakter nicht eindeutig. Es sind auch keine Ferienwohnungen in diesem Bereich bisher genehmigt.

Die Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu teilen diese Einstufung in ein reines Wohngebiet nicht. Es wird argumentiert, dass es sich hier um eine Nutzungsänderung die untergeordnet ist handelt und somit keine bedeutende Nutzung im Gebäude darstellt.

Dr. Martin Metzger möchte wissen wann es bedeutend wird. Das Landratsamt Ostallgäu muss diese Aussage ja vernünftig argumentieren. Außerdem wenn man selbst in so einem Wohnblock wohnt und daneben wird eine Wohnung zur Ferienwohnung umgenutzt in der die Gäste ständig laut sind, grillen und die Nacht zum Tage machen führt das schnell zu Problemen. Das Gremium sollte zum Schutz der dort fest lebenden Mieter gegen die Nutzungsänderung stimmen.

Herr Angeringer teilt mit, dass dazu keine feste Prozentangabe gemacht werden kann. Es muss im Einzelfall beurteilt werden.

Vorsitzender Iacob fürchtet die Schaffung eines Präzedenzfalles und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss versagt das kommunale Einvernehmen zur Nutzungsänderung von zwei dauergenutzten Wohnungen in Ferienwohnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4.8. Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss zur Ferienwohnung, Vorderegger Weg 6, Fl.Nr. 497/1, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.8

Sachverhalt

Herr Angeringer stellt kurz die Nutzungsänderung von einer Wohnung im Obergeschoss in eine Ferienwohnung vor.

Das Vorhaben liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt ist. Zulässig sind somit Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige Gewerbebetriebe.

Wie bei dem anderen Antrag im Vorderegger Weg kann auch hier keine Genehmigung ausgesprochen werden, da aktuell ein Klageverfahren gegen die Widmung des Vorderegger Weges läuft.

Auch die Vertreter des Landratsamt Ostallgäu vertreten die Auffassung, dass durch das Klageverfahren momentan keine gesicherte Erschließung vorliegt und somit der Bauantrag aktuell nicht genehmigt werden kann.

Christian Schneider äußert sich, dass der Nachbar daneben auch 6 Ferienwohnungen habe und somit dem Vorhaben zugestimmt werden könne.

Der gleichen Ansicht sind auch weitere Ausschussmitglieder.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, wie die Gebäude im Vorderegger Weg überhaupt gebaut werden konnten, wenn die Erschließung nicht gesichert ist.

Herr Angeringer erläutert, dass die Gebäude schon länger stehen und damals an die Erschließung offensichtlich noch keine so strengen Anforderungen gestellt wurden. Außerdem möchte er nochmals betonen, dass alle Häuser genehmigt sind und keine Schwarzbauten darstellen.

Dr. Martin Metzger berichtet noch, dass auch die Löschwasserversorgung zum 01.01.2018 massiv angezogen wurde.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende Iacob folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss kann zur eingereichten Nutzungsänderung der Wohnung im Obergeschoss in eine Ferienwohnung das kommunale Einvernehmen aufgrund des Klageverfahrens gegen die Widmung des Vorderegger Weges nur in Aussicht st ellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4.9. Außenanlagen der Fachklinik Enzensberg, 1. Bauabschnitt Sammelparkplatz Nord mit Fahrrad- und Motorradüberdachung und Wegeverbindung von Bestandsparkplatz Nord-West in den Innenhof, Höhenstraße 56, Fl.Nrn. 168, 168/2, 168/71, 168/75, 168/95, 168/99, 168/103, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.9

Sachverhalt

Anhand einer Bildschirmpräsentation erläutert Herr Angeringer kurz den Bauantrag zu den Außenanlagen der Fachklinik Enzensberg.

Das Vorhaben liegt teilweise innerhalb und teilweise außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 2 – Enzensberg Nord, 1. Änderung im sogenannten Außenbereich. (§ 35 BauGB)

Betroffen ist im 1. Bauabschnitt die Nord-Ost Ecke des Klinikareals. Die Verkehrs- und Parkflächen im Innenhof sollen reduziert und in die Randbereiche verlagert werden. Dadurch soll die Parksituation entspannt werden und ein schnelleres Ein- und Ausfahren möglich sein. Weiter sollen 10 überdachte Motorradstellplätze und mind. 28 überdachte Fahrradstellplätze errichtet werden. Die parkähnlichen Freianlagen sollen die Aufenthaltsqualität für Patienten und Besucher erhöhen und ins Freie einladen.

Wenn Bäume für die Neugestaltung entfernt werden müssen, muss die gleiche Anzahl neu gepflanzt werden.

Dr. Martin Metzger gibt noch zu Protokoll, dass die Klinik unterstützt wird aber bei künftigen Planungen die Stellplätze in einem Parkdeck unterzubringen sind.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen zu o.g. Bauantrag.

Dr. Christoph Böhm nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Christian Schneider ist ab nachfolgendem Tagesordnungspunkt abwesend.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4.10. Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage mit 18 Stellplätzen, Kemptener Straße 8, Fl.Nrn. 727, 709/1, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.10

Sachverhalt

Herr Angeringer stellt anhand einer Bildschirmpräsentation den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten, inklusive Tiefgarage in der Kemptener Straße vor.

Das Bestandsgebäude soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Geplant sind zwei Gebäude mit 18 Wohneinheiten auf 3 Vollgeschosse verteilt, die mit einem Verbindungsbau miteinander verbunden sind.

18 Stellplätze und somit für jede Wohnung einer werden in der Tiefgarage nachgewiesen. Oberirdisch werden 5 Besucherstellplätze nachgewiesen. Die restlichen Stellplätze sollen abgelöst werden.

Ein Teil der Abstandsflächen fallen auf die städtische Grünfläche. Dafür muss die Stadt Füssen eine Erklärung zur Übernahme der Abstandsflächen abgeben. Die Stadt Füssen wird dieser Übernahme zustimmen, unter der Prämisse, dass vertraglich zugesichert wird, dass keine Zweit- und Ferienwohnungen errichtet werden. Darüber wird der HFP-Ausschuss einen eigenen Beschluss fassen.

Teilweise wurden schon Bäume auf dem Grundstück entfernt, dies ist auch ohne Genehmigung zulässig, da die Stadt Füssen keine Baumschutzverordnung hat.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich noch wie es auf der Südseite mit den Abstandsflächen aussehe.

Herr Angeringer teilt mit, dass die Abstandsflächen an der Südseite in die öffentliche Verkehrsfläche fallen und dies bis zur Straßenmitte zulässig ist.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich gegen die Zustimmung zur Stellplatzablöse aus. Die geforderten Stellplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden, wie es bei jedem anderen Bauvorhaben auch getan werden muss.

Vorsitzendem Iacob fällt bei den oberirdischen Stellplätzen noch auf, dass zwar vorwärts reingefahren werden kann die Parkplätze aber nur rückwärts über den Geh- und Radweg wieder verlassen werden können. Das ist mit einer großen Gefahr verbunden und muss nochmals geändert werden.

Nach eingehender Diskussion formuliert der Vorsitzende Iacob zwei Beschlussvorschläge:

Beschluss

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Ablöse der restlichen Stellplätze zu.

4:8

Siehe Abstimmungsergebnis: der Stellplatzablöse wurde nicht zugestimmt.


Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt grundsätzlich dem Neubau eines Wohnhauses mit 18 Wohneinheiten zu. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gespräch mit dem Bauherrn zu führen bzgl. der oberirdischen Stellplätze.
Weiter spricht der Bau- und Umweltausschuss eine Empfehlung an den HFP-Ausschuss aus bzgl. der Abstandsflächenübernahme auf die Grünfläche der Stadt Füssen. Es ist vertraglich festzuhalten, dass keine Zweit- und Ferienwohnungen errichtet werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4.11. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Fischerbichl, Fl.Nr. 12/3, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 1.4.11

Sachverhalt

Herr Angeringer erläu tert den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplans Hopfen am See Nr. 7 Fischerbichl. Das Einfamilienhaus soll 2 Geschossebenen haben und erfüllt auch den Stellplatznachweis. Der geplante Neubau hält alle Vorgaben vom Bebauungsplan ein bis auf folgende Punkte, deren Befreiung beantragt und begründet wurde:

- Überbaubare Flächen Hauptgebäude Baugrenze
  Um die Abstandsflächen einhalten zu können wird die Baugrenze geringfügig überschritten.

- Überbaubare Flächen Garage
  Die Garage wird möglichst weit nach Norden geschoben, um im Süden keinen Platz zu verlieren.

- Firstrichtung
  Die Firstrichtung weicht um ca. 27° von der festgesetzten Firstrichtung ab.

- Dachneigung
  Das Obergeschoss hat einen offenen Dachstuhl und somit reicht die Raumhöhe aus. Eine höhere  
  Dachneigung schafft nur unnötig Volumen, welches nicht benötigt wird.

Nachdem keine Wortmeldungen eingehen formuliert der Vorsitzende Iacob folgenden Beschlussvorschlag:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das kommunale Einvernehmen samt Befreiungen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.


Ursula Lax nimmt aufgrund kurzer Abwesenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes; Widmung im Bereich Pilgerschrofenweg/ Untere Weidach als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Am östlichen Ende des Pilgerschrofenweges befindet sich östlich des Lechuferweges seit vielen Jahren eine Bebauung mit einzelnen Wohnhäusern. Die drei östlichen Häuser befinden sich im Stadtgebiet Füssens; die beiden östlichen Gebäude auf dem Gemeindegebiet von Schwangau.
Die Häuser in Füssen weisen von alters her eine dem Pilgerschrofenweg zugeordnete Hausnummerierung auf (Nrn. 11, 14 und 16); das in Schwangau verlaufende Wegestück lautet „Untere Weidach“ mit den Hausnummern 1 und 2.

Die in Füssen liegenden Wegestücke Fl.Nrn. 1654 und 1650/4 weisen bisher keine Widmung auf.

2019 wurde eine Änderung der dort gültigen Außenbereichssatzung beschlossen. In der Folge können auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1651/1 und 1648 zwei weitere Häuser entstehen. Für 1651/1 wurde bereits ein Bauantrag eingereicht. Eine weitere Genehmigung ist ohne straßenrechtliche Widmung nicht mehr möglich.

Nachfolgende Änderung der Widmung des Pilgerschrofenweges durch Hinzunahme der beiden Grundstücke Fl.Nrn. 1654 und 1650/4 Gmkg. Füssen wird vorgeschlagen.

Dr. Martin Metzger plädiert auf eine einheitliche Straßenbezeichnung egal ob es Pilgerschrofenweg oder Untere Weidach wird. Hierzu sollten noch Gespräche mit der Gemeinde Schwangau geführt werden.

Beschluss

    Der Ausschuss beschließt die Widmung in folgender Form:
   
Straßenklasse:                Ortsstraße 0078
Name der Straße:                Pilgerschrofenweg
Fl.-Nr.:                Füssen, Füssen 1650/4.1Füssen, Füssen 3074/0.0Füssen, Füssen 3074/0.0, Füssen, Füssen 3074/0.0, 1654/0 Teilfl., 1650/4  
Anfangspunkt:                Hochstiftstraße
Endpunkt:                        Untere Weidach Gmkg. Schwangau
Baulastträger:                Stadt FüssenEigentümerLandratsamt MusterbergEigentümerStadt FüssenEigentümerStraßenbauamt MusterbergEigentümer
Länge:                        0,419 km
Widmungsbeschr.:        keine

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die Niederschrift vom 03.12.2019 an.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 03.12.2019 wird genehmigt.

Christine Fröhlich und Herbert Dopfer nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil, da sie bei der Bau- und Umweltausschusssitzung am 03.12.2019 nicht anwesend waren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anträge, Anfragen zu Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zweckverband Allgäuer Land Wohnbauentwicklung
Christine Fröhlich bittet um Berichterstattung im Stadtrat wenn der Zweckverband zur Wohnbauentwicklung etwas Neues hat.

Vorsitzender Iacob sagt zu, dass dies gemacht werde. Die nächsten Stadtratssitzungen sind aber schon sehr voll, da muss geschaut werden wann es umgesetzt werden kann.

Rad- und Fußweg ab der Sportanlage gesperrt
Dr. Martin Metzger berichtet, dass an den Sportanlagen der Radweg aktuell nicht befahrbar sei, es aber auch nicht durch ein Umleitungsschild gesperrt sei.

Vorsitzender Iacob teilt mit, dass der Weg gesperrt ist und oben am Übergang auch ein Umleitungsschild aufgestellt sein müsste. Dies wurde so angeordnet. Er werde dies selbst nochmal prüfen.

Schneeräumung Geh- und Radweg in der Augsburger Straße
Dr. Martin Metzger erzählt weiter, dass zu Schulbeginnzeiten der Geh- und Radweg miserabel bis gar nicht geräumt sei.

Vorsitzender Iacob sagt, dass der Schneepflug bis zum Friedhof rausfährt und wieder rein und seines Wissens dies bis 7 Uhr passiert sein müsse. Er werde sich nochmal erkundigen.

Schilder an der Lechhalde zur Bewerbung der Geschäfte
Brigitte Ried lbauer möchte wissen wie es mit den Hinweisschildern an der Lechhalde für die dort angesiedelten Geschäfte aussehe.

Vorsitzender Iacob berichtet dass dies ein längeres Prozedere darstellt, da alle Geschäfte angeschrieben und beteiligt werden müssen. Es wird geprüft wie der aktuelle Sachstand aussieht.

Wird Fußweg durch Klinikareal wieder geöffnet
Dr. Anna Derday erkundigt sich, wann der Fußweg durch das Klinikareal wieder geöffnet wird, da die Umbauarbeiten inzwischen abgeschlossen sind.

Vorsitzender Iacob frägt diesbezüglich in der Klinik nochmal nach.

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 04.03.2020 10:53 Uhr