Datum: 21.04.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Turnhalle der Anton-Sturm-Mittelschule, Bürgermeister-Wallner-Straße 4
Gremium: Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben
1.1 Bekanntgabe der in der sitzungsfreien Zeit anstelle der Gremien getroffenen Entscheidungen
2 Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Füssen-Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule einschl. der Errichtung einer Dreifachsporthalle und einer Tiefgarage; Vorstellung, Billigung und Freigabe der Entwurfsplanung einschl. der Kostenberechnung;
3 Einfacher Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 60 - Sonnenstraße Ost; Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5 Vorberatung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2020 (insbesondere Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2023)
6 Förderung der örtlichen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise; Flankierende Maßnahmen der Stadt zur Unterstützung der Krisenbewältigung für Unternehmer und Unternehmen
7 Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm "Innen statt Außen"; Grundsatzbeschluss Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung
8 Antrag auf Änderung Bebauungsplan O 4 - Weidach Ost im Bereich östlich des Rohrkopfweges
9 Behandlung von Baugesuchen
9.1 Auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
10 Genehmigung der Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen
11 Anträge, Anfragen
11.1 Spielgeräte für kleine Kinder am Skaterplatz

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1. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Baustelle Leitungsverlegung und Oberflächenherstellung am Fuß- und Radweg nach Ziegelwies

Aufgrund der aktuell günstigen verkehrlichen Situation auf der B 17 und auf dem Geh- und Radweg in Füssen-Ziegelwies sind die Bauarbeiten wesentlich weiter fortgeschritten als ursprünglich gedacht und geplant.  Der Geh- und Radweg im Bauabschnitt Süd kann deshalb in den nächsten Tagen bereits wieder für den Verkehr komplett freigegeben werden.

Ab nächster Woche wird dann der eigentlich für den Herbst dieses Jahres vorgesehene Bauabschnitt Nord in Angriff genommen. Sollte der Verkehr auf der B 17 in Ziegelwies in den nächsten Wochen weiterhin derart eingeschränkt bleiben dann gehen wir Stand jetzt davon aus, dass bis Ende Mai auch der Bauabschnitt Nord fertiggestellt werden kann.


Lichtsignalanlage am Seilerturm

Die Schaltintervalle an der Lichtsignalanlage am Seilerturm waren in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gästen. Das Staatliche Bauamt Kempten hat uns dazu gestern mitgeteilt, dass die Taster ausgetauscht worden sind. Bei einer Anforderung schalten die beiden Leuchtfelder auf Blinken, nach der Freigabe gehen sie wieder in den Dunkelzustand bis zur erneuten Anforderung.

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1.1. Bekanntgabe der in der sitzungsfreien Zeit anstelle der Gremien getroffenen Entscheidungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Über E-Mail vom 30. März 2020 wurde der Stadtrat bereits über folgende zwischenzeitlich getätigte Vergaben informiert:

  • Die Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG wurden aufgrund deren Angebots mit der Beleuchtung auf der Theresienbrücke beauftragt. Die Auftragssumme beträgt 29.099,07 €. Ausgewählt wurde das Modell „Mindelheim“ der Firma Bergmeister.

  • Mit der Beschaffung des Abrollbehälters für die FF Füssen-Stadt wurde die Firma  Jerg GmbH, Schemmerbergerstr. 35, 88487 Mietingen-Baltringen zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 153.415,09 € beauftragt (= Los 1). Mit der Beschaffung der Beladung zum Los 1 wurde die Firma Fischer GmbH, Spielangerstr. 1, 86424 Dinkelscherben mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 16.555,93 € beauftragt. Zusätzlich wurden 5 % (8.498,55 EUR) der Gesamtsumme (= 169.971,02 € für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase bereitgestellt.

  • Mit der Planung der Erweiterung und des Umbaus des FF-Hauses in Hopfen am See wurde nach vorheriger Angebotsanforderung das Planungsbüro Babel-Rampp in Pfronten gemäß deren Angebot vom 12.3. 2020 zum Angebotspreis von 18.627,35 € / brutto bis zu LPH 3 (Kostenberechnung) beauftragt. Die notwendigen, optionalen Fachplanungen für die Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung etc. werden je nach Bedarf zu gegebenen Zeit gesondert ausgeschrieben und dem zuständigen Gremium zur Vergabe vorgelegt. Die veranschlagten Bruttogesamtkosten für dieses Vorhaben liegen bei rund 920.000 €.

Zwischenzeitlich wurden folgende weitere Vergaben getätigt, um den Bauablauf nicht zu behindern bzw. zu verzögern:

Kindertagesstätte mit AWO-Familienzentrum im Weidach

Gewerk/Leistung
Angebote
Auftrags-
summe
Auftragnehmer
Vergleich zur Kosten-berechnung

angefordert
eingegangen




Elektroarbeiten

4

4

283.552,72 €
Firma Minck Elektrotechnik, Marktoberdorf

+ 16 %
Fensterbauarbeiten
5
3
315.653,45 €
Firma Güthler, Lauben
+ 32 %
Heizungsanlage
7
3
227.797,25 €
Firma Max Doser, Füssen
+ 28 %
Sanitäranlage
13
3
151.953,24 €
Firma Hauke GbH & Co. KG, Füssen
+ 31 %
Lüftungsanlage
5
4
212.552,43 €
Firma Dietrich, Aitrang
+ 38 %







Kostensituation aktuell:

Der Wertumfang aller o.g. zu beauftragenden Gewerke (2. Ausschreibungsblock) beträgt 1.191.509,09 € / brutto. Die Kostenüberschreitung des 2. Ausschreibungsblock entspricht 258.811,56 € ≙ 28 %. Durch die Vergabe der obengenannten Gewerke kommt es - in der Summe mit den bereits vergebenen Gewerken der 1. Ausschreibungseinheit - zu einer Kostenüberschreitung gegenüber der Kostenberechnung aus dem Jahr 2018 von 249.903,62 € ≙ 9 % €.

Sternschnuppe, Venetianerwinkel

Gewerk/Leistung
Angebote
Auftrags-
summe
Auftragnehmer
Vergleich zur Kosten-berechnung

angefordert
eingegangen




Elektroarbeiten

4

2

68.197,81 €


Firma Waitl, Füssen

-6%
Zimmererarbeiten
4
2
14.620,34 €
Firma Merkl, Rieden am Forggensee
-28%
Trockenbauarbeiten
3
1
44.325,12 €
Firma Bradt, Oy-Mittelberg
+5%
Fliesenlegerarbeiten
4
4
12.471,32 €
Firma Raffler, Prem
-24%
Schlosserarbeiten
4
2
24.880,52 €
Firma Langhof, Seeg
-31 %
Estricharbeiten
4
2
7.803,63 €
Firma Gruber, Haldenwang
+22%

Kostensituation aktuell:

Der Wertumfang aller o.g. zu beauftragenden Gewerke beträgt 172.298,74 € / brutto. Die Kostenunterschreitung zur Kostenberechnung entspricht -21.863,75 € ≙ -11 %.

Die Kostenprognose des Technischen Bauamt - Hochbau liegt unter Berücksichtigung der vergebenen Gewerke bis dato um 6.170,29 € ≙ 1,2 % über dem genehmigten Budget.  Das Bauvorhaben liegt im Hinblick von vergleichbaren Projekten dennoch im wirtschaftlichen Rahmen.

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2. Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Füssen-Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule einschl. der Errichtung einer Dreifachsporthalle und einer Tiefgarage; Vorstellung, Billigung und Freigabe der Entwurfsplanung einschl. der Kostenberechnung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen hat in seiner Sitzung am 24. September 2019 die Vorentwurfsplanung der Arbeitsgemeinschaft f64-Architekten & KlingConsult GmbH für die „Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Füssen – Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachsporthalle und einer Tiefgarage“ gebilligt und freigegeben.

Darauf aufbauend wurde die Planung mehr und mehr verfeinert und konkretisiert. Der vom Stadtrat bestellte Schulbauausschuss hat dazu die entsprechenden Entscheidungen getroffen. Im Weiteren wurden in der Zwischenzeit folgende Entscheidungen in den jeweiligen Gremien herbeigeführt:

Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss am 15. Oktober 2019
  • Beauftragung der Firma ods aus Stuttgart mit den Beratungsleistungen zur strategischen und konzeptionellen Ausrichtung der Mensaküchen an beiden Standorten Schulzentrum und Bundesleistungszentrum (Überprüfung, Analyse, Betriebskonzepte und Varianten einschl. der Auswirkungen und Kosten)

Stadtrat am 17. Dezember 2019
  • Verzicht darauf, im Schulkomplex eine Versammlungsstätte einzurichten
  • Verzicht auf die Errichtung eines förderfähigen Allwetterplatzes
  • Zustimmung der vorgeschlagenen Kälte- und Wärmeerzeugung sowie der Errichtung der beschriebenen Photovoltaikanlage
  • Beauftragung eines Bebauungsplans N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest

Stadtrat am 28. Januar 2020
  • Beauftragung, für ein Verkehrskonzept eine Beratung und Entscheidung im nächsten Verkehrsausschuss herbeizuführen. Ziel soll es sein, dieses Verkehrskonzept im Rahmen einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung so zügig wie möglich umzusetzen. Für die Augsburger Straße solle zusätzlich geprüft werden, ob dort gleichzeitig 3 Busse halten können.
  • Die Beratung im Verkehrsausschuss ist am 17. März 2020 geplant/erfolgt.

Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss am 21. Januar 2020
  • Beauftragung einer Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitsplätze der Grund- und Mittelschule

Stadtrat am 3. März 2020:
  • Billigung der Konzeption mit der vorgeschlagenen Betriebsform zweier unabhängigen Küchen für die Standorte an der Grund- und Mittelschule und am Bundesleistungszentrum

In der Zwischenzeit wurden nun die Ergebnisse dieser Beratungen eingearbeitet und weitere Details geplant und erarbeitet. Die Vorentwurfsplanung vom September 2019 wurde so in die Entwurfsplanung einschl. der darauf basierenden Kostenberechnung weiterentwickelt. Diese wurde im Rahmen der Beratung von der beauftragten Arbeitsgemeinschaft vorgestellt, erläutert und die dazu untersuchten Alternativen aufgezeigt. Auch die Kostensituation und die bisherige Kostenentwicklung wurde vorgestellt. Dazu wird auf die beiliegende Präsentation verwiesen.

Vorausgesetzt der Stadtrat billigt diese Entwurfsplanung wäre als nächste Schritte geplant, die Baueingabeplanung parallel zum bereits eingeleiteten Bebauungsplanverfahren zu erstellen und die Zuwendungsanträge vorzubereiten.

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Füssen nimmt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO die von der der Arbeitsgemeinschaft f64-Architekten & KlingConsult GmbH für die „Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Füssen – Schwangau und der Anton-Sturm-Mittelschule einschl. des Neubaus einer Dreifachsporthalle und einer Tiefgarage“ erarbeitete Entwurfsplanung einschl. der Kostenberechnung zur Kenntnis und billigt diese mit der Maßgabe, dass der Entwurf inclusive der Kostenberechnung hinsichtlich der Errichtung eines „Veranstaltungsraums in der Form einer Versammlungsstätte“ in der Aula/Mensa noch (abweichend zum Beschluss vom 17. Dezember 2019) ergänzt wird.

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3. Einfacher Bebauungsplan N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest; Billigung des Bebauungsplan-Vorentwurfs und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 17.12.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest.

Die Grund- und Mittelschule Füssen soll generalsaniert, umgebaut und erweitert werden. Mit dem Umbau werden dreigeschossige Gebäudeteile mit absoluten Höhen bis zu 12 m (wie bei einer viergeschossigen Bebauung) entstehen. Das Plangebiet befindet sich derzeit im unbeplanten Innenbereich, so dass sich die baurechtliche Zulässigkeit der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen ohne Bauleitplanung nach § 34 BauGB beurteilen würde. Aufgrund der geplanten Höhe und III-Geschossigkeit von Gebäudeteilen fügt sich das Vorhaben jedoch nach Auffassung des Landratsamtes Ostallgäu nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Zudem werden die von Art. 6 BayBO geforderten Abstandsflächen teilweise unterschritten. Vor diesem Hintergrund ist die Aufstellung des Bebauungsplanes N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest erforderlich.

Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die zulässige Grundfläche im Plangebiet beträgt weniger als 20.000 m². Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 15.200 m² auf, die zulässige Grundfläche liegt dementsprechend darunter. Anhaltspunkte dafür, dass die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Planung beeinträchtigt werden könnten, liegen nicht vor. Der Bebauungsplan wird demnach ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein naturschutzfachlicher Ausgleich gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist nicht erforderlich, nachdem die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Der vorliegende Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Nach dem Planungswillen der Stadt Füssen soll ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden, der lediglich in den Bereichen Festsetzungen trifft, in denen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht über die Planersatzvorschrift des § 34 BauGB begründet werden kann. Die Regelungsdichte des Bebauungsplanes ist daher gewollt gering.

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss des Stadtrates nimmt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO den Vorentwurf des oben genannten Bauleitplans zur Kenntnis und billigt diesen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mittels einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 60 - Sonnenstraße Ost; Behandlung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat billigte am 24.09.2019 den Entwurf des Bebauungsplans in der vorgelegten Form mit den zuvor beschlossenen Änderungen und beauftragte die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen durchzuführen und gleichzeitig dazu die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Die Öffentlichkeit wurde im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB mittels einer öffentlichen Auslegung beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom Freitag, 18.10.2019 bis Montag, 18.11.2019 im Rathaus der Stadt Füssen öffentlich aus und konnte dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Zur umfassenden Information der Öffentlichkeit fand eine öffentliche Informationsveranstaltung am Montag, 04.11.2019 ab 19.30 Uhr im Haus der Gebirgsjäger, Soldatenheim, Kemptener Straße 68, 87629 Füssen statt.

Der Durchführungsvertrag ist abgeschlossen und vom Stadtrat genehmigt. Nachdem sich in diesem Zusammenhang der Verzicht auf Altenwohnungen und eine dahingehend modifizierte Anordnung der oberirdischen Stellplätze ergab erfolgte in Abstimmung mit den juristischen Vertretern der Stadt Füssen und dem Projektträger eine dahingehend eingeschränkte erneute Beteiligung; aus dieser folgten keine inhaltlich relevanten Stellungnahmen mehr.

Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Beschluss 1

Wegen der Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird auf die beiliegenden Bebauungsplan und dort insbesondere auf die Seiten 59 bis 73 mit den dort genannten Abwägungsbeschlüssen verwiesen. Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss stimmt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und Träger der öffentlichen Belange zu.


Beschluss 2

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO unter Berücksichtigung der vorstehend gefassten Abwägungsbeschlüsse den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 60 – Sonnenstraße Ost in der aktuell vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

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5. Vorberatung des Haushalts für das Haushaltsjahr 2020 (insbesondere Vermögenshaushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2023)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

In der Anlage sind der aktuelle Entwurfsstand des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2020 sowie die Finanzplanung des VerwHH 2021 - 2023 und weitere Anlagen zum Haushalt als PDF-Dateien sowie als Excel-Datei eingestellt. Der Versand dieser ist bereits per E-Mail mit der ursprünglich geplanten Sitzung am 17. März 2020 erfolgt. Darauf wird verwiesen.

Auf die Vorberatung des Verwaltungshaushalts bzw. des entsprechenden Entwurfs vom 18. Februar 2020 wird verwiesen. Des Weiteren wird auf das E-Mail vom 25. März 2020 verwiesen, mit dem Stadtkämmerer Marcus Eckert die Fragen und Anmerkungen von Füssen-Land zum Haushalt beantwortet hat. Diese Antwort liegt als Anlage nochmals bei.

Vorab wird darauf hingewiesen, dass derzeit die Folgen der Corona-Krise auch für die Stadt Füssen vollkommen unklar und noch nicht in konkrete Zahlen zu fassen – wenn auch als deutlich tiefschwarze Gewitterwolken schon erkennbar – sind. Und dies inmitten eines ohnehin schon fragilen wirtschaftlichen Umfelds (bspw. Krise der Automobilindustrie und der Zulieferbetriebe).

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Haushalt 2020 in der aktuell vorliegenden Fassung – sofern das Gremium zustimmt - zu schon in der nächsten Sitzung zu verbschieden und auf die finanziellen Auswirkungen mit einem Nachtragshaushalt zu reagieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass der zu verabschiedende Haushalt auf den Ergebnissen der Beratungen mit Stand von Anfang April 2020 basiert. Die zu erwartenden Entwicklungen aufgrund der Corona-Krise seien darin deshalb nicht berücksichtigt. Wann genaue Erkenntnisse zu den Entwicklungen vorliegen, ist derzeit nicht abschätzbar. Die weitere Entwicklung werde beobachtet und bei Bedarf (z. B. Entstehen einer Deckungslücke) – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2020 – müsse mit einem Nachtragshaushalt oder einer Haushaltssperre reagiert werden. Erste laufende Maßnahmen mit der Priorisierung der Baumaßnahmen habe man schon begonnen. Erst sind die Pflichtausgaben zu erfüllen, über freiwillige Ausgaben muss man sich dann im Nachtragshaushalt beschäftigten.

Beschluss 1

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss beschließt in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 GO die Investitionen für die Grundstücke in Höhe von 13,9 Mio Euro außerhalb des Haushalts über alternative Finanzierungsmodelle zu finanzieren.

Beschluss 2

Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Haushalt in der nächsten Sitzung zu beschließen, weil voraussichtlich im Herbst dieses Jahres ohnehin in Nachtragshaushalt notwendig werden wird.

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6. Förderung der örtlichen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise; Flankierende Maßnahmen der Stadt zur Unterstützung der Krisenbewältigung für Unternehmer und Unternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

In  weiten  Teilen  des  Bundesgebietes  und  auch  Bayerns  werden durch  das  Coronavirus absehbar beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstehen. Die Auswirkungen der Bedrohung durch das Corona-Virus sind auch in Füssen deutlich zu spüren. Hotels sind leer und dürfen nicht mehr belegt werden. Der Einzelhandel wurde weitgehend geschlossen und Gastronomie sowie Dienstleister können nur noch eingeschränkt arbeiten.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die gegenwärtige Corona-Pandemie erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte und vor allem auch auf den der Stadt Füssen haben wird. Dem Grunde nach verweisen wir dazu auf die vorhergehende Haushaltsvorberatung.

Trotz aller berechtigten Sorgen und Nöte dürfen die kommunalen Haushalte in dieser außergewöhnlichen Sondersituation allerdings nicht isoliert betrachtet werden, sondern müssen auch das gesamtwirtschaftliche Spannungsfeld berücksichtigen. So dürfen zwar die kommunalen Finanzen nicht aus dem Ruder laufen, die betroffene örtliche Wirtschaft jedoch auch nicht durch eine haushaltswirtschaftliche „Vollbremsung“ auf Kosten ihrer künftigen Entwicklung eine nach-haltige Schädigung erfahren.

Vor dem Hintergrund dieser außergewöhnlichen Situation hat das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Verkehr und Integration mit Schreiben vom 7. April 2020 nachfolgende Möglichkeiten der Unterstützung der örtlichen Wirtschaft an die Hand gegeben:

  • Steuerliche Erleichterungen
Bund und Länder haben für die Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen beschlossen (vgl. https://www.stmfh.bayern.de/service/finanzielle_hilfen/corona_2020/). Mit E-Mail vom 26.03.2020 teilte das Bayer. Staatsministerium mit, dass keine Einwände bestehen, wenn die Kommunen diese steuerlichen Erleichterungen entsprechend anwenden. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis in § 222 Satz 2 AO eröffnet in der gegenwärtigen außergewöhnlichen Sondersituation den Kommunen ausdrücklich auch die Möglichkeit, im Falle einer Stundung von einer Sicherheitsleistung abzusehen.

  • Billigkeitsmaßnahmen nach dem Kostengesetz
Weiterhin hat sich das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu Billigkeitsmaßnahmen nach dem Kostengesetz geäußert (FMS vom 24.03.2020, 67 – K 1012 – 1/7). Diese können auch durch Kommunen angewendet werden, soweit diese im Vollzug dieses Gesetzes handeln (vgl. bereits E-Mail vom 26.03.2020).

  • Kommunalabgaben nach KAG
An den vorstehenden Ausführungen können sich die Kommunen auch im Rahmen der Anwendung der parallel ausgestalteten Billigkeitsmaßnahmen des Kommunalabgabengesetzes i. V. m. den Vorschriften der Abgabenordnung orientieren. In der Regel wird das Instrument der Stundung ausreichend sein.

  • Billigkeitsmaßnahmen bei privatrechtlichen Forderungen
Entsprechend den vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zu Billigkeitsmaßnahmen nach dem Kostengesetz, dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den steuerlichen Erleichterungen wird vorgeschlagen, auch bei privatrechtlichen Forderungen von Unternehmen, Betrieben und Institutionen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind (z.B. Einzelhändler, Gastronomen, Hotels usw.) vergleichbare Billigkeitsregelungen zu treffen (z.B. Stundung von Miet-, Pachtforderungen usw.). Vor diesem Hintergrund wurde auf Antrag der Beschluss des Stadtrates bezüglich des Nutzungsentgelts des Ludwig’s Festspielhaus vom 11. Februar 2020 bis auf Weiteres ausgesetzt.

  • Vorfällige Begleichung von Rechnungen
Hier weist das Ministerium auf die im IMS vom 30.03.2020 (Az. B4-1512-4-21/B4-1512-8-20) benannte Möglichkeit hin, Rechnungen noch vor der eigentlichen Fälligkeit zu begleichen.

  • Unterstützung privater Unternehmen
Demgegenüber hält es das Innenministerium unverändert nicht für vertretbar, wenn sei-tens der Kommunen Bürgschaften, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirtschaftliche Unternehmen gewährt werden, ohne dass eine kommunale Aufgabe vorliegt. Zur Unterstützung der Wirtschaft haben Bund und Länder bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Die Maßnahmen der Staatsregierung umfassen dabei massive Steuerstundungen ohne Zinszahlungen, den „Sonderfonds Corona-Pandemie“ mit dem Ziel, die Liquidität zu erhalten, einen erhöhten Bürgschaftsrahmen für Kredite, den Bayernfonds mit der Möglichkeit, sich an Unternehmen zu beteiligen sowie eine Soforthilfe für Betriebe, die in finanzielle Not geraten sind, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Damit stehen für private Unternehmen umfangreiche Hilfen zur Verfügung.

Parallele kommunale Aktivitäten bergen nach Auffassung des Innenministeriums insoweit zudem die Gefahr einer ungleichmäßigen Verteilung öffentlicher Mittel. Vor allem binden sie die finanzielle Kraft der Kommunen, welche nach dem Abflauen der Corona-Pandemie zur Erfüllung kommunaler Aufgaben und damit auch zum Wiederanlaufen der Wirtschaft dringend benötigt wird.

Abschließend weist das Innenministerium noch darauf hin, dass die angesprochenen Maßnahmen werden mit erheblichen Einnahmeausfällen verbunden sein werden. Diesen ist kurzfristig mit der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und später mit der Sicherung der Haushaltswirtschaft zu begegnen.

Zur Unterstützung der Krisenbewältigung für Unternehmer und Unternehmen werden aktuell auch auf Seiten der Stadt Füssen trotz der eigenen Betroffenheit zahlreiche Maßnahmen und Maßnahmenpakete zur Förderung der Liquidität der betroffenen ansässigen Unternehmen angedacht:

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen werden keine  strengen  Anforderungen  gestellt.  Auf  die  Erhebung  von  Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 fälligen Abgaben, Gebühren und Auslagen sind besonders zu begründen.

  • Auf Antrag (schriftlich oder per Mail) werden Vorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.

  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Wird der  Stadt  aufgrund  Mitteilung  des  Vollstreckungsschuldners  oder  auf  andere  Weise  bekannt,  dass  der  Vollstreckungsschuldner  unmittelbar  und  nicht  unerheblich betroffen  ist,  soll  bis  zum  31. Dezember 2020 von Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Gebühren und Auslagen abgesehen werden.

  • (Zinslose) Stundungen von Miet- und Pachtzahlungen, zunächst bis zum 31. Dezember 2020

  • ….

  • ….


Im eingangs genannten Schreiben des Bayer. Staatministeriums des Inneren, für Verkehr und Integration wird den Gemeinden der Weg eröffnet, bei den Landkreisen eine ganz oder teilweise Stundung der Kreisumlage zu beantragen. Bei der Entscheidung hierüber sind die Interessen der Umlagezahler und der umlageerhebenden Körperschaft sachgerecht gegeneinander abzuwägen. Eine solche Stundung ist auf Seiten der Gemeinden nicht genehmigungspflichtig nach Art. 72 Abs. 1 GO.

Weitere Informationen dazu erfolgen im Rahmen der Beratung. Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss wird gebeten, diesem Vorgehen entsprechend zuzustimmen.

Beschluss

Der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise bezüglich flankierender Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmer und Unternehmen in Bezug auf die Auswirkungen der Corona-Krise zu und genehmigt diese, soweit sie bereits erfolgt sind. Stundungen und ähnliches sollen zunächst nicht über den 31. Dezember 2020 hinaus gewährt werden.

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7. Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm "Innen statt Außen"; Grundsatzbeschluss Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Auf die Beratungen in der Sitzung des Stadtrates am 11. Februar 2020 wird verwiesen. Dort wurde über die bisherigen Beratungen und Ergebnisse in der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodenordnung Füssen“ informiert und weitere Entscheidungen getroffen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung auch beauftragt, „die Erstellung eines sog. „Städtebauliches Konzept zur Mobilisierung von Innenentwicklungspotenzialen“ mit den im Sachvortrag genannten Zielsetzungen vorzubereiten, die Finanzierungsmöglichkeiten abzuklären und in Abstimmung mit dem bzw. den Zuwendungsgebern die Inhalten zu konkretisieren und dem Stadtrat zur Freigabe einschl. der Ausschreibung der Leistungen vorzulegen.

Die Stadt Füssen plant als Ausfluss aus dem ISEK-Prozess ein kommunales Konzept zur Erfas-sung, Auswertung und Aktivierung von lnnenentwicklungspotenzialen im Stadtgebiet Füssen (sys-tematische Erfassung der innerörtlichen Baulücken, Brachen, minder- bzw. untergenutzten Bau-, Gewerbe- und Handelsflächen einschl. der Leerstände bzw. der vom Leerfallen bedrohten Immobi-lien) mit geeigneten Instrumenten wie einer Flächenmanagement-Datenbank bzw. Weiterentwick-lung des bestehenden Flächenmanagements und - auf Grundlage dessen - der Aufbau von Strate-gien und Konzepten einer nachhaltiger Entwicklung erstellen zu lassen.

Den Schwerpunkt der Bestandsanalyse bildet das Stadtgebiet; es sollte aber auch das Gemeinde-gebiet insgesamt, insbesondere mit den Hauptorten Hopfen am See und Weißensee überschlägig betrachtet werden.

Neben der Analyse ist vor allem eine umsetzungsorientierte Maßnahmenentwicklung mit Rahmen-planung über die künftige Siedlungsentwicklung mit konkreten Umsetzungsvorschlägen und Um-setzungskonzepten (einschl. der Sicherung der geplanten Maßnahmen mittels Maßnahmen und Instrumenten der kommunalen Bauleit- und Stadtplanung) geplant.

Im Einzelnen wird dazu auf die beiliegende Präsentation zum Thema „Baulandkonzept Innentwick-lungspotenziale“ („Füssener Baulandstrategie“) verwiesen, die im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung Füssen“ (SoBon Füssen) erarbeitet wurde.

Für diese Maßnahme erwarten wir wegen des integrativen Ansatzes folgende Finanzierungssituation:

Kosten für das Baulandkonzept „Füssener Baulandstrategie“
60.000,00 €
./. Zuwendungen des Freistaates Bayern (Förderprogramm Innen statt Außen)
48.000,00 €  
= Eigenanteil der Stadt Füssen ca.
12.000,00 €

In zeitlicher Hinsicht wäre es wünschenswert, wenn wir mit dieser Maßnahme noch im Sommer dieses Jahres beginnen könnten, sobald sich der neue Stadtrat entsprechend konstituiert hat. Wir gehen davon aus, dass dieses Projekt bis Herbst 2021 abgeschlossen werden könnte.

Zur Begründung wird noch ergänzt, dass in dieser Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung“ vor allem die Notwendigkeit der Innen- statt Außenentwicklung ein Dauerthema war. Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Förderprogramm ist ein sog. „Selbstbindungsbeschluss“ des zuständigen Gremiums, in dem die Stadt zum Ausdruck bringt, dass sie künftig der Innenentwicklung den Vorrang vor der Außenentwicklung einräumt.

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Freistaat Bayern werden mit der Aufnahme in dieses Förderprogramm künftig den Programmzielen (Innenentwicklung) dienende Maßnahmen mit einem um 20 % erhöhten Fördersatz gefördert (z.B. anstatt bisher 60 % nunmehr 80 %). Davon betroffen sein könnten u.a. Maßnahmen wie z.B. der Städtebauförderanteil beim ZOB, Konzeptplanung für die Morisse, Maßnahmen in der Tiroler Straße, Maßnahmen auf den Hanfwerke-Areal, sowie natürlich auch die weiteren  im ISEK enthaltenen Maßnahmen.

Im Einzelnen wird dazu auf die Beratungen in der Arbeitsgruppe „SoBon Füssen“ hingewiesen. Ergänzend zu den dortigen Beratungen wird noch auf die bereits in der Sitzung am 26. Februar 2019 vorgestellten wesentlichen Inhalte einer sozialgerechten Bodenordnung verwiesen. Dazu gehört auch der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen räumt künftig bei Maßnahmen der Bau- bzw. Wohnbaulandentwicklung der Innenentwicklung den Vorrang vor der Entwicklung von Außenbereichsflächen ein. Dazu wird die Stadt Füssen vorrangig innerstädtische Flächenpotenziale (z.B. Brach-, Konversionsflächen, Baulücken, Nachverdichtungsflächen usw.) in Anspruch nehmen. Sie wird hierfür die Instrumentarien zur Aktivierung von Baulücken und sonstigen Innentwicklungspotenzialen (z.B. Brach-, Konversions- und Nachverdichtungsflächen usw.) zur Schaffung von zusätzlichen, vor allem auch bezahlbarem Wohnraum nutzen. Sie wird ferner auf der Ebene der Flächennutzungsplanung Außenbereichsflächen nur dann weiter entwickeln, wenn keine bzw. keine geeigneten Innenentwicklungsflächen (mehr) zur Verfügung stehen. Die auf die Innenentwicklung ausgerichteten Ziele des ISEK’s der Stadt Füssen sollen künftig vorrangig umgesetzt werden.

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8. Antrag auf Änderung Bebauungsplan O 4 - Weidach Ost im Bereich östlich des Rohrkopfweges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Es liegt der Antrag eines Bürgers vor, den Bebauungsplan O 4 im Bereich des im privaten Eigentum liegenden Grundstücks Flur Nr. 1633 Gemarkung Füssen zu ändern. Die dort bisher festgesetzte Grünfläche soll als Wohnbauland für fünf private Bauplätze ausgewiesen werden.

Die Erschließung soll über die ca. 4 m breite Verbindung zum Rohrkopfweg erfolgen (Festsetzung als Verkehrsfläche erforderlich).

Plan: Stadt Füssen (ohne Maßstab)

Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Im Einzelnen wird auf den Antrag verwiesen.

Auszug:


Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bisher nicht als Wohnbaufläche dargestellt; eine dahingehende Änderung wäre ebenfalls erforderlich und die Genehmigung des Landratsamtes Ostallgäu dazu einzuholen. Der Antragsteller leitete das Vorhaben mit Schreiben vom 02.01.2020 selbst dem LRA zu. Um Stellungnahme von dort aus wurde gebeten. Diese liegt mittlerweile vor und liegt als Anlage bei. Im Wesentlichen wird darin Folgendes festgestellt:

„Städtebau:
  • Die Darstellung des Flächennutzungsplans (FNP) weist für das vorgesehene Planungsareal Flächen für die Landwirtschaft aus. Eine übergeordnete Planungsabsicht zur Entwicklung von Wohnbauflächen in den sensiblen Grünzug zum östlich verlaufenden Lech hinein ist somit nicht ableitbar.
  • In dem „Bebauungsplan 0 4 in Weidach“ ist der östliche Siedlungsrand klar ablesbar geglie-dert und über die Darstellung einer Umgrenzungslinie für Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechtes auch die Planungsabsicht zur Freihaltung der sensiblen Grün-bereiche eindeutig ausgedrückt.
  • Aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes, mit den sich ergebenden Blickbeziehungen und Sichtachsen, ist möglichst von einer weiteren baulichen Verdichtung in den verbliebenen Grünbereich hinein abzusehen.
  • Vor einer sehr problematischen Entwicklung in den Außenbereich wären vorrangig die Innen-entwicklungspotentiale, § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zum Sparsamen Umgang mit Grund und Boden, § 1a Abs. 2 BauGB, zu prüfen und entsprechend nachzuweisen.
  • Der Planungsentwurf sieht eine eher unwirtschaftliche, „einhüftige“ Erschließung über einen Stichweg vor, der die Grundsätze des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden wie vor beschrieben fraglich erscheinen lässt.
  • Durch die geplante Baulandentwicklung würde ein Präzedenzfall geschaffen, der den Druck auf die weitere bauliche Verdichtung in den Grünzug hinein erhöht und somit eine städtebauliche Fehlentwicklung begünstigen würde.

Naturschutz:
  • Der geplante Bereich liegt im ABSP Schwerpunktgebiet ‚Lech und Halblech‘.
  • Direkt angrenzend befindet sich das LSG ‚Forggensee und benachbarte Seen‘.
  • Grundsätzlich wird eine weitere Verbauung der Lechaue aus hiesiger Sicht abgelehnt.
  • Gemäß § 1 Abs. 6 BNatSchG sind Flussläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen zu er-halten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. Deshalb ist der noch vorhandene, zumeist ca. 130m breite Auenbereich am Lech in diesem Ausmaß zu erhalten.

Zusammenfassend kann somit gesagt werden, dass das vorgeschlagene Planungsareal aus städte-baulicher sowie naturschutzfachlicher Sicht nicht für eine sinnvolle bauliche Entwicklung geeignet erscheint.“

Auf Nachfrage wegen der erschließungstechnischen Situation hat uns die Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Ostallgäu noch Folgendes mitgeteilt:

„Grundsätzlich sind Verkehrsflächen so anzulegen, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung der Haus-, Sperr- und Gewerbeabfälle im Rahmen der Einsammlungs- und Beförderungspflicht des Landkreises möglich ist. Die Grundlagen hierfür sind insbesondere die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (GUV-Regel 2113 aus dem Jahr 2007). Demnach müssen die Grundstücke durch die Abfalltransportfahrzeuge in Vorwärtsrichtung uneingeschränkt angefahren werden können. Rückwärtsfahren (auch zum Wenden) ist generell verboten. Deshalb ist in Straßen, die in einer Sackgasse enden, ein Wendekreis mit 21 Meter Durchmesser erforderlich. Der Ausfahrradius von Wendeanlagen soll mindestens 10m betragen. Übrigens kommen diese Anlagen nicht nur Abfallsammelfahrzeugen zu Gute, sondern auch dem Winterdienst, der Straßenreinigung, Zulieferern von Heizöl und Pellets usw. Der geplante Wendebereich entspricht diesen Vorgaben nicht.

Wie Sie auch richtig erkannt haben, ergibt sich im vorliegenden Fall zusätzlich eine 90°-Kurve, die für Abfallsammelfahrzeuge zu eng ist. Hier müsste eine Ausweitung der Kurvengeometrie vorgenommen werden.

Uns ist bewusst, dass beides ist mit Baulandverlust verbunden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichteinhalten der Vorgaben, das jeweilige beauftragte Entsorgungsunternehmen die Einfahrt in die Straße verweigern kann.

Alternativ zur Anfahrt der einzelnen Grundstücke können entlang der nächstliegenden Durchgangsstraße (nicht in der Stichstraße) Stellplätze für die Abfallbehältnisse sowie für die Bereitstellung sperriger Abfälle vorgesehen werden. Allerdings ist vorher abzuklären, ob und wo genug Raum für mindestens zwei Tonnengefäße (Rest- und Biomüll, evtl. zusätzlich auch noch die blaue Tonne) je Wohneinheit vorhanden ist. Zu bedenken ist auch, dass die Wegstrecke vom letzten Baugrundstück bis zum Rohrkopfweg mit über 100 m relativ lang ist.“

Noch kurz zur jüngeren Historie:

Mit Beschluss des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 10.05.2011 hat der Ausschuss anlässlich der Behandlung mehrerer Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes zwischen der als Bauland ausgewiesenen Fläche und dem Lechuferweg behandelt. Nur in einem mittleren Bereich wurde eine Änderung beschlossen. Eine Änderung im Bereich dieses Grundstücks wurde im Rahmen eines Antrages, der damals auch einen Teil der Fl.Nr. 1638 mit umfassen hätte sollen, auch vor dem Hintergrund der negativen Bewertung durch das LRA abgelehnt.

Flächennutzungsplan mit Darstellung des notwendigen Änderungsbereiches


Vor dem Hintergrund der Corona-Infektion hat der Füssener Stadtrat entschieden, bis zum Ende der laufenden Wahlperiode nicht mehr in voller Besetzung zu tagen. Stattdessen wurde der Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss mit den Befugnissen eines nach der Gemeindeordnung vorgesehenen Ferienausschusses ausgestattet, der insoweit anstelle des Stadtrates entscheidet.

Beschluss 1

Siegfried Schubert wird das Rederecht erteilt.

Beschluss 2

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans O 4 – Weidach Ost – östlich des Rohrkopfweges im Bereich des im privaten Eigentum liegenden Grundstücks Flur Nr. 1633 Gemarkung Füssen wird aus städtebaulichen und naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt.

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9. Behandlung von Baugesuchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Bauanträge, Bauvoranfragen oder ähnliches, die bis zur Sitzung noch eingehen und nicht auf dem Verwaltungsweg bearbeitet werden können, werden ggf. bis zur Sitzung noch zur Behandlung nachgereicht.

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9.1. Auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 9.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder über die auf dem Verwaltungsweg weitergeleiteten Bauanträge.

Unter Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurden an die Genehmigungsbehörde folgende Bauanträge weitergeleitet:

1.        Antrag auf Baugenehmigung, Umbau und Umnutzung des bestehenden Wohnhauses in 2 Wohnungen sowie 8 Fremdenzimmer für Bed & Breakfast sowie der dafür notwendigen Stellplätze, Pfrontener Straße 24, Fl.Nr. 12/2, Gemarkung Weißensee
2.        Kommunale Abfallwirtschaft, Teil-Einhausung und Überdachung eines Technikcontainers und eines Außenabganges, Hausmülldeponie Füssen, Fl.Nr. 2255 und 2102, Gemarkung Füssen
3.        Aufstockung und Ausbau vom Dachgeschoss und Nutzungsänderung der Praxis zu Wohnraum, von-Freyberg-Straße 21, Fl.Nr. 772/3, Gemarkung Füssen
4.        Berichtigung Bettenanzahl, Brandschutzertüchtigung, Anbau Balkon, Alte Steige 3, Fl.Nr. 332/1, Gemarkung Weißensee
5.        Nutzungsänderung einer Garage in eine Ferienwohnung, Enzensbergstraße 4b, Fl.Nr. 122/3, Gemarkung Hopfen am See
6.        Nutzungsänderung zu einer Ferienwohnung, Roßbergweg 1, Fl.Nrn. 245/39 und 245/26, Gemarkung Weißensee
7.        Nutzungsänderung von Gästezimmer, Aufenthaltszimmer und Du/WC in eine Ferienwohnung, Reintalstraße 7a, Fl.Nr. 1666/6, Gemarkung Füssen
8.        Nutzungsänderung einer Wohnung mit Praxisräumen zu zwei Ferienwohnungen, Umbau der Dachgeschosswohnung und Einbau eines Quergiebels mit Balkon, sowie einer Dachgaube, Dr.-Samer-Straße 3, Fl.Nr. 551, Gemarkung Füssen
9.        Sanierung des Gebäudes Drehergasse 32, Erstellung eines Nebengebäudes im Hofbereich des Grundstücks Drehergasse 32, Fl.Nr. 175, Gemarkung Füssen
10.        Nutzungsänderung der Aufenthaltsräume im Dachgeschoss zu einer Ferienwohnung, Branderschrofenweg 5b, Fl.Nr. 1633/22, Gemarkung Füssen
11.        Nutzungsänderung zweier dauergenutzten Wohnungen in 2 Ferienwohnungen ohne bauliche Veränderung, Aggensteinweg 9, Fl.Nr. 144/24, Gemarkung Hopfen am See
12.        Anbau eines überdachten Balkons, Panoramaweg 19, Fl.Nr. 170/8, Gemarkung Hopfen am See
13.        Nutzungsänderung EG und Kfz-Werkstatt in einen Bio-Lebensmittelmarkt, Herkommerstraße 1, Fl.Nr. 810/1, Gemarkung Füssen
14.        Brandschutzsanierung mit Fluchtwegen, Nutzungsänderung Wohnungen zu Ferienwohnungen, Luitpoldstraße 1, Fl.Nr. 615, Gemarkung Füssen
15.        Neubau einer Maschinenhalle, Neubau eines Milchviehlaufstalls, Fl.Nr. 129, Gemarkung Eschach

Nach Erhalt der Stellungnahme vom Landratsamt Ostallgäu vom 11.03.2020 zu unten genannten Bauantrag wurde von einer weiteren Abstimmung abgesehen und bei der Versagung des kommunalen Einvernehmens festgehalten, wie im Bau- und Umweltausschuss vom 04.02.2020 beschlossen.

1.        Nutzungsänderung von zwei dauergenutzten Wohnungen zu Ferienwohnungen, Rudolfstraße 10-14

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10. Genehmigung der Niederschriften der letzten öffentlichen Sitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die Niederschriften über folgende öffentliche Sitzungen an:

  • Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss vom 12. und 18. Februar 2020
  • Stadtrat vom 3. März 2020
  • Bau- und Umweltausschuss vom 10. März 2020.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 12. Februar 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 18. Februar 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 3. März 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ba u- und Umweltausschusses vom 10. März 2020 wird genehmigt.

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11. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 11
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11.1. Spielgeräte für kleine Kinder am Skaterplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses 21.04.2020 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

Nikolaus Schulte beantragt die drei Spielgeräte für Kleinkinder beim Bike- und Skaterplatz  aufzustellen.

Datenstand vom 05.05.2020 10:01 Uhr