Datum: 12.05.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Haus Hopfensee, Höhenstraße 14
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sitzungseröffnung
2 Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters
3 Antrag von Ilona Deckwerth, Änderung der Tagesordnung
4 Einführung durch den Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter
5 Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Stadtrates
6 Form- und fristgerechte Ladung des Stadtrates
7 Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen
7.1 Entscheidung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister (Zweite/r Bürgermeister/in und ggf. Dritte/r Bürgermeister/in)
7.2 Wahl des/r Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin
7.3 Wahl des/r Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin
7.4 Festlegung evtl. weiterer Stellvertreter
7.5 Vereidigung des/r Zweiten und/oder Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin
7.6 Erlass der Satzung über die Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
8 Bestellung des Ersten Bürgermeisters sowie ggf. des/r Zweiten und/oder Dritten Bürgermeisters/in zum Standesbeamten (Eheschließungsstandesbeamte)
9 Erlass bzw. Vorberatung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Füssen für die Wahlperiode 2020 – 2026 (einschl. ggf. der Entscheidung über die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
10 Entsendung von Vertretern in andere Organisationen
10.1 Bestellung von Verbandsräten/innen
10.1.1 Abwasserzweckverband Füssen
10.1.2 Zweckverband Sparkasse Allgäu
10.1.3 Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen
10.2 Bestellung von Vertretern
10.2.1 Vertreter für die Vollversammlung des Bayer. Städtetages und des Bayer. Gemeindetages
10.2.2 Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Dienstleistungszentrum Kommunales Oberland
10.3 Entsendung von Vertretern in die gebildeten Arbeitsgruppen
11 10. Bestellung von Beauftragten bzw. Beiräten einschl. deren Vorsitzenden
11.1 Beirat / Beauftragte/r für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Barrierefreiheit
11.2 Seniorenbeirat / Seniorenbeauftragte/r
11.3 Kinder- und Jugendbeirat / Kinder-/Jugend-/Familienbeauftrage/r
11.4 Wirtschaftsbeirat / Wirtschaftsbeauftragte/r
11.5 Migrationsbeirat / Migrationsbeauftrage/r
11.6 Gleichstellungsbeirat / Gleichstellungsbeauftragte/r
11.7 Bestellung des Energiebeirates
11.8 Beirat für die Volkshochschule
12 Bekanntgabe des Fraktionsbeirates und der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden
13 Einrichtung eines sog. „Ferienausschusses“ nach Art. 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Corona-Krise bis zum Ende der Wahlperiode 2014 – 2020; Einrichtungs- bzw. Bestätigungsbeschluss des Stadtrates
14 Genehmigung der Niederschriften des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 21. und 28. April 2020
15 Bekanntgaben und Informationen des Ersten Bürgermeisters
16 Anträge, Anfragen

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1. Sitzungseröffnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter begrüßt die anwesenden Stadtratsmitglieder zur heutigen ersten Sitzung des neugewählten Stadtrates.

Seine besonderen Grüße galten den anwesenden Bürgerinnen und Bürger, sowie den anwesenden Vertretern der Presse.

Aus der Verwaltung begrüßte Maximilian Eichstetter Maria Achatz, Karina Hager, Marcus Eckert, Armin Angeringer, Markus Gmeiner, Helmut Schauer (Werkleiter), Stefan Fredlmeier (Tourismusdirektor), Felix Blersch und Peter Hartl.

Zu Beginn der Sitzung stelle er fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen worden ist und dass der Stadtrat vollzählig anwesend ist. Er ist damit auch beschlussfähig.

Auf die Nachfrage, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen, stellte Ilona Deckwerth den Antrag, die Tagesordnungspunkte 5.6., 7, 8 und 9 heute abzusetzen und erst im Rahmen der Klausurtagung zu beraten. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter erklärte dazu, diesen Antrag zur Kenntnis zu nehmen und darüber nach seiner Vereidigung abstimmen zu lassen. Damit bestand Einverständnis.

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2. Vereidigung des neu gewählten Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Gemäß Art. 27 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) hat der Erste Bürgermeister spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Stadtrat nach der Aufnahme der Amtstätigkeit des Beamten abhält, den Diensteid zu leisten.

Den Eid nimmt das (lebens)älteste anwesende Stadtratsmitglied ab (Art. 27 Abs. 3 KWBG). Ältestes Mitglied dieses Stadtrates ist Herr Magnus Peresson.

Im Falle einer Verhinderung des Herrn Peresson, wäre zweitältestes Mitglied Frau Dr. Anna Derday und drittältestes Mitglied Herr Dr. Christoph Böhm.

Die Eidesformel lautet wie folgt (Art. 27 Abs. 1 KWBG):

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,
so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann ggf. auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Anstatt „ich schwöre“ kann der Eid ggf. auch  mit den Worten „ich gelobe“ geleistet werden.

Magnus Peresson vereidigt sodann den Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter. Anschließend übergibt ihm Hauptamtsleiter Peter Hartl die Amtskette des Bürgermeisters der Stadt Füssen.

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3.  Antrag von Ilona Deckwerth, Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Ilona Deckwerth hat bereits zu Beginn der Sitzung den Antrag gestellt, die TOP’s 7, 8, 9 auf die Klausurtagung zu vertagen. Der Bürgermeister lies nun darüber abstimmen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat lehnt den Antrag von Ilona Deckwerth ab, o.g. Tagesordnungspunkte zu vertagen.
Die Tagesordnungspunkte 7, 8,9 und 5.6 werden behandelt.

Beschluss

Dem Antrag, die Tagesordnungspunkte 7, 8 und 9 der öffentlichen Sitzung zu vertagen, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag auf Vertagung ist damit a b g e l e h n t !

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4. Einführung durch den Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Nach der Vereidigung hat der neu gewählte Bürgermeister Maximilian Eichstetter den neu gewählten Stadtrat über seine Arbeit, die wichtigsten Aufgabenstellungen bzw. Schwerpunkte sowie seine Vorstellungen zur künftigen Zusammenarbeit im Stadtrat und den sonstigen Gremien aber auch mit der Verwaltung informiert.

Eichstetter machte darin unmissverständlich klar, dass sich in der neuen Amtsperiode einiges ändern werde. So versprach er deutlich mehr Transparenz als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

Darüber hinaus setze er in den kommenden sechs Jahren vor allem auf Respekt, Toleranz und ein gemeinsames Miteinander im neuen Stadtrat. Er möchte, dass die Zukunft Füssens zusammen gestaltet wird. Nur zusammen, so führte er weiter aus, könne wir das Beste für Füssen erreicht werden. Stadträten und Mitarbeitern der Stadtverwaltung versprach er stets ein offenes Ohr zu haben.

Eichstetter ließ keine Zweifel daran, dass Stadtrat und Verwaltung in den kommenden sechs Jahren vor enormen Herausforderungen stehen. Vor allem die städtischen Finanzen werden die Gremien und die Stadt beschäftigen. Er verwies dabei unter anderem auf die Swap-Geschäfte der Stadt sowie die Sanierungen der städtischen Liegenschaften und das Einzelhandelskonzept.

Ein akutes Problem sei die Situation der heimischen Wirtschaft. Denn das Leben ist nicht mehr so, wie es vor 12 Wochen war, weshalb es jetzt gelte, unsere Unternehmen zu stützen!

Als weitere große Herausforderungen der Zukunft nannte der neue Bürgermeister die Sanierung des BLZ. Er informierte, dass es diese Woche wieder ins Dach reingeregnet hat. Dank des Einsatzes von Kämmerer Marcus Eckert seien die Fördergelder für die Sanierung der Sportstätte aber mittlerweile unter Dach und Fach und mit der Ausarbeitung eines Konzepts (Zehn-Jahres-Plan) für die Eishalle sei bereits begonnen worden. Zukunftsaufgabe ist Eichstetter zufolge auch die bessere Integration der Ortsteile Hopfen und Weißensee ins Stadtgeschehen. Hier stehen insbesondere der Neubau des Hopfener Feuerwehrhauses sowie das Strandbad Weißensee auf der Agenda.

Dazu kommen die beschlossene Sanierung der Grund- und Mittelschule, die langfristige wirtschaftliche Absicherung des Festspielhauses, Erhalt und Sanierung der Naturfreibäder an Mitter- und Obersee sowie die Unterstützung der vielen Füsse ner Vereine. Trotz der zahlreichen Herausforderungen geht er zuversichtlich in die neue Amtsperiode: Er freue sich auf die Zukunft mit den Stadtratsmitgliedern, schloss er seine Ausführungen.

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5. Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind alle neu gewählten Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.

Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab. Er entfällt für die Stadtratsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder gewählt wurden.

Neue Mitglieder dieses Gremiums sind:

       Hans-Jörg Adam
Martin Dopfer
       Nicole Eikmeier
       Simon Hartung
       Barbara Henle
       Anna-Verena Jahn
       Thomas Meiler
       Erich Nieberle
       Thomas Scheibel
       Bastian Schuhwerk
Christoph Weisenbach

Die Vereidigung kann gemeinsam erfolgen.

Der Erste Bürgermeister bittet die Mitglieder des Stadtrates, sich zu erheben. Die neu gewählten Stadträte sprechen sodann gemeinsam den Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe.“

Auch hier kann der Eid auch ohne die Worte “so wahr mir Gott helfe” bzw. mit den Worten „ich gelobe“ geleistet werden.

Die Vereidigung erfolgte sodann – bedingt durch die Corona-Verhaltensregeln - in drei Gruppen.

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6. Form- und fristgerechte Ladung des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Dr. Martin Metzger bemängelt, dass die Sitzung  nicht wie bisher mit der Post herausgegangen sei. Er bittet deshalb zu beschließen , dass die Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht eigeladen wurde.

Beschluss

Der Stadtrat stellt fest, dass die Sitzung form- und fristgerecht eigeladen wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Gemäß Art. 20 a, 23, 32, 33 bis 35, 40, 41, 88 und 103 GO regelt der Stadtrat insbesondere folgende Rechtsfragen durch Satzung:

  • Zusammensetzung des Stadtrats
  • Zahl, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse (kann ggf. auch in der Geschäftsordnung geregelt werden)
  • Aufgaben und Entschädigung der Stadtratsmitglieder
  • Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters
  •        Rechtsstellung, Aufgaben und Entschädigung der weiteren Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen und weiteren Vertreter sowie
  • Zahlung der Entschädigungen

Im Einzelnen wird auf den Entwurf der beiliegenden Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen verwiesen.

Bevor diese als 3. Unterpunkt zur Beschlussfassung ansteht, sollten erst die darin vorgesehenen Regelungen erfolgen, wie z.B. die Entscheidung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister sowie die Festlegung evtl. weiterer Stellvertreter (TOP 4.1 und 4.2).

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7.1. Entscheidung über die Anzahl der weiteren Bürgermeister (Zweite/r Bürgermeister/in und ggf. Dritte/r Bürgermeister/in)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister, die die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen müssen (Abs. 2). Die Wahl eines weiteren Bürgermeisters ist verpflichtend.

In den vergangenen Wahlperioden hat der Stadtrat jeweils zwei weitere Bürgermeister (zweiter und dritter Bürgermeister) gewählt. Die weiteren Bürgermeister waren bisher Ehrenbeamte der Stadt Füssen.

Deshalb wird vorgeschlagen, auch für die aktuelle Wahlperiode wieder so zu verfahren.

Beschlussvorschlag

Für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates Füssen 2020 – 2026 werden für die Vertretung des Ersten Bürgermeisters zwei weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen gewählt.

Die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte der Stadt Füssen (ehrenamtliche weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen – Art. 9 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 KWBG).

Beschluss

Für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates Füssen 2020 – 2026 werden für die Vertretung des Ersten Bürgermeisters zwei weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen gewählt.

Die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen sind Ehrenbeamte der Stadt Füssen (ehrenamtliche weitere Bürgermeister/Bürgermeisterinnen – Art. 9 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 KWBG).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7.2. Wahl des/r Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.2

Sachverhalt

Lt. § 5 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen werden für die Wahlperiode 2020 – 2026 wie bisher zwei weite re Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen gewählt.

Gemäß Art. 51 Abs. 3 GO ist die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber/Bewerberinnen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Es wird vorgeschlagen, einen Wahlausschuss zu bilden, dem neben dem Ersten Bürgermeister noch zwei weitere Stadtratsmitglieder angehören sollen (es können auch zwei Personen aus der Verwaltung dem Ersten Bürgermeister zur Seite stehen).

Beschluss über den Wahlausschuss:

In den Wahlausschuss werden berufen:

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter
Markus Gmeiner
Marcus Eckert

Die Verwaltung hat Stimmzettel vorbereitet und zwar jeweils gesondert für die Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin und für die Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin.

Es ist eine Vorrichtung vorbereitet, in der die Abstimmung geheim vorgenommen werden kann. Dazu ist es notwendig, dass die Stadtratsmitglieder einzeln aufgerufen werden und ihre Stimme hinter der Sichtblende abgeben.

Für die Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin und des Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin muss jeweils ein gesonderter Wahlgang stattfinden
(Bauer/Böhle/Masson/Samper, GO Anm. 2 Abs. 3 zu Art. 35).

Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Der Vorsitzende des Wahlausschusses bittet um Vorschläge für den Zweiten Bürgermeister bzw. die Zweite Bürgermeisterin. Peter Hartung schlägt Christine Fröhlich und Christian Schneider vor.

Dr. Anna Derday führt aus, dass die Freien Wähler die zweitstärkste Fraktion im Stadtrat seien und Frau Fröhlich als Bürgermeister Kandidatin 40 % der Wählerstimmen erhalten hat. Dies sei ein Wählerauftrag, der sich auch beim Zweiten Bürgermeister wiederspiegeln sollte.

Anschließend bittet der Erste Bürgermeister um die Stimmabgabe zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters bzw. der Zweiten Bürgermeisterin. Gleichzeitig bittet er um Eintrag in das Goldene Buch.

Nach Beendigung des Wahlganges und der Auszählung gibt der Erste Bürgermeister das Ergebnis wie folgt bekannt:

Christian Schneider                15 Stimmen
Christine Fröhlich                10 Stimmen

Auf Nachfrage des Ersten Bürgermeisters erklärt der Gewählte Christian Schneider die Wahl anzunehmen und bedankt sich für das Vertrauen.

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7.3. Wahl des/r Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.3

Sachverhalt

Lt. § 5 Abs. 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Füssen werden für die Wahlperiode 2020 – 2026 wie bis her zwei weitere Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen gewählt.

Gemäß Art. 51 Abs. 3 GO ist die Wahl in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber/Bewerberinnen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Es wird vorgeschlagen, einen Wahlausschuss zu bilden, dem neben dem Ersten Bürgermeister noch zwei weitere Stadtratsmitglieder angehören sollen (es können auch zwei Personen aus der Verwaltung dem Ersten Bürgermeister zur Seite stehen).

Beschluss über den Wahlausschuss:

In den Wahlausschuss werden berufen:

Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter
Markus Gmeiner
Markus Eckert

Die Verwaltung hat Stimmzettel vorbereitet und zwar jeweils gesondert für die Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin und für die Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin.

Es ist eine Vorrichtung vorbereitet, in der die Abstimmung geheim vorgenommen werden kann. Dazu ist es notwendig, dass die Stadtratsmitglieder einzeln aufgerufen werden und ihre Stimme hinter der Sichtblende abgeben.

Für die Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin und des Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin muss jeweils ein gesonderter Wahlgang stattfinden
(Bauer/Böhle/Masson/Samper, GO Anm. 2 Abs. 3 zu Art. 35).

Wahl des/der Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Der Vorsitzende des Wahlausschusses bittet um Vorschläge für den Dritten Bürgermeister bzw. die Dritte Bürgermeisterin. Peter Hartung schlägt Wolfgang Bader vor.

Der Vorsitzende bittet sodann um Stimmabgabe für die Wahl des Dritten Bürgermeisters.

Nach Beendigung des Wahlganges und der Auszählung gibt der Erste Bürgermeister das Ergebnis bekannt:

Wolfgang Bader                19 Stimmen
Christine Fröhlich                  2 Stimmen
Ungültig                          4 Stimmen


Auf Nachfrage erklärt Wolfgang Bader die Wahl anzunehmen und dankt für das Vertrauen und freut sich auf die Zusammenarbeit.

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7.4. Festlegung evtl. weiterer Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.4

Sachverhalt

Gemäß § 18 Abs. 2 der noch geltenden bzw. § 17 des Entwurfs der neuen Geschäftsordnung des Stadtrats kann der Stadtrat für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des Ersten, Zweiten und Dritten Bürgermeisters aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO weitere Stellvertreter bestellen. Hierbei handelt es sich im Gegensatz zur Wahl des/der Zweiten und Dritten Bürgermeister/Bürgermeisterin nicht um eine Wahl gemäß Art. 51 Abs. 3 GO, sondern um eine Beschlussfassung (Art. 39 Abs. 1 GO).

Alternative 1:
Bei der letzten Stadtratswahl wurde entschieden, als weitere Stellvertreter/Stellvertreterinnen die Stadtratsmitglieder in der Reihenfolge der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Stadtrat zu bestimmen. Bei gleicher Zugehörigkeitsdauer beginnend mit dem ältesten Stadtratsmitglied.

Alternative 2:
Es wird frei entschieden, welche zwei weiteren Stellvertreter/Stellvertreterinnen gestellt werden.

Alternative 3:
Es werden zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen von den Fraktionen bzw. Wählergruppen gestellt, die keinen Bürgermeister/keine Bürgermeisterin stellen und zwar in der Reihenfolge der bei der Stadtratswahl erzielten Ergebnisse.

Der Erste Bürgermeister schlägt vor, keine weiteren Stellvertreter/Stellvertreterinnen zu bestellen.

Ilona Deckwerth plädiert dafür weitere Vertreter zu bestellen und die Alternative 3. Sie schlägt Christine Fröhlich und sich selbst vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Ersten, des/r Zweiten und des/der Dritten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO folgende weitere Stellvertreter:

Beschluss

Der Stadtrat bestellt für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des Ersten, des/r Zweiten und des/der Dritten Bürgermeisters oder Bürgermeisterin aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO keine weiteren Stellvertreter:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 14

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7.5. Vereidigung des/r Zweiten und/oder Dritten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.5

Sachverhalt

Gemäß Art. 37 Abs. 2 KWBG sind die weiteren Bürgermeister/Bürgermeisterinnen wie der Erste Bürgermeister zu vereidigen, da sie ebenfalls Kommunale Wahlbeamte sind.

Die Eidesleistung entfällt, wenn ein weiterer Bürgermeister im Anschluss an seine Amtszeit wieder in ein Amt beim gleichen Dienstherren gewählt wird.

Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.

Mit heutigem Beschluss wurde Stadtrat  Christian Schneider zum zweiten Bürgermeister und Stadtrat Wolfgang Bader zum Dritten Bürgermeister gewählt.

Erster Bürgermeister Eichstetter nimmt sodann Zweitem Bürgermeister Christian Schneider und Drittem Bürgermeister Wolfgang Bader den Eid ab.

Eidesformel:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern,
Gehorsam den Gesetzen
und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten,

so wahr mir Gott helfe.“

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7.6. Erlass der Satzung über die Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 7.6

Sachverhalt

Nachdem nun die Eckpunkt der Satzung soweit beschlossen sind, steht nun der Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts an. Wie bereits erwähnt, erhält diese Satzung im Weiteren insbesondere Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder.

Der Satzungsentwurf sieht inhaltlich zusammengefasst folgende Entschädigungen vor (im Klammerzusatz befinden sich die bisherigen Beträge):

Art der Entschädigung
Entschädigung in Euro
Anmerkungen/Hinweise
Sitzungsgeld als monatliche Pauschale
40,00 (40,00)
Nicht für sitzungsfreie Monate
Sitzungsgeld je Sitzungsteilnahme
30,00 (25,00)
Bei mehreren Sitzungen an einem Tag: Pauschale 50,00
Monatliche IT-Pauschale
15,00 (0,00)
Für die tatsächliche Nutzung der IT
Verdienstausfall
15,00 (15,00)
Selbständige und für Nachteile im beruflichen oder häuslichen Bereich für sonstige Stadtratsmitglieder
Auszahlung nur auf Antrag
Fraktionsvorsitzende
50,00 (40,00)

zusätzlich je Fraktionsmitglied
10,00 (10,00)

Reisekosten
BayRKG
Nach Bayer. Reisekostengesetz

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 bis 2026. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 bis 2026. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoiph Böhm und Peter Hartung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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8. Bestellung des Ersten Bürgermeisters sowie ggf. des/r Zweiten und/oder Dritten Bürgermeisters/in zum Standesbeamten (Eheschließungsstandesbeamte)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Allgemein kann zum Standesbeamten grundsätzlich nur bestellt werden, wer u.a. an einem speziellen Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und als Sachbearbeiter oder zur Einweisung bei einem Standesamt mindestens drei Monate tätig gewesen ist (§ 2 Abs. 1 AVPStG).

Aber auch wenn die genannten Bedingungen nicht vorliegen, können die Gemeinden neben dem Ersten Bürgermeister gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG auch die Stellvertreter des Ersten Bürgermeisters  zum sog. „Eheschließungs-Standesbeamten“ bestellen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ihr Aufgabengebiet als Standesbeamte auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird. Zudem sollen alle bestellten Bürgermeister zeitnah zu ihrer Bestellung eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besuchen.

Die Beschränkung des Aufgabenbereichs ist bei Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter vorgesehen. Er wird somit nur befugt sein, die im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Begründung der Lebenspartnerschaft sowohl erforderliche Beurkundungen und Eintragungen im Eheregister und im Lebenspartnerschaftsregister vorzunehmen, als auch erstmals Personenstandsurkunden auszustellen und Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen standesamtlich zu beglaubigen und zu beurkunden.
 
Die Bestellung des Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter zum Standesbeamten soll mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die wirksame Bestellung erfolgt nach Beschlussfassung durch den Stadtrat nur durch Aushändigung einer Urkunde (§ 1 Abs. 2 AVPStG). Die Bestellung erlischt spätestens mit Ablauf der Amtszeit.

Mit der Beschlussfassung durch das Gremium für die Bestellung des Ersten Bürgermeisters kann auch die Beschlussfassung für die evtl. Bestellung des Zweiten und/oder gar Dritten Bürgermeisters erfolgen. Dann müssten jedoch diese ebenfalls im Anschluss eine entsprechende Urkunde erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat bestellt Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Sie erfolgt auf Widerruf und erlischt mit Ablauf der Amtszeit.

Ergänzend:

Im Weiteren bestellt der Stadtrat auch den/die Zweite/n und/oder Dritte/n Bürgermeister oder Bürgermeisterin mit sofortiger Wirkung zur/m Standesbeamten. Auch hier erfolgt die Bestellung durch Aushändigung der Urkunde auf Widerruf. Sie erlischt automatisch mit Ablauf der Amtszeit.

Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird jeweils nach § 2 Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.

Beschluss 1

Der Stadtrat bestellt Ersten Bürgermeister Maximilian Eichstetter mit sofortiger Wirkung zum Standesbeamten. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. Sie erfolgt auf Widerruf und erlischt mit Ablauf der Amtszeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Peter Hartung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Maximilian Eichstetter hat aufgrund püersönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

Im Weiteren bestellt der Stadtrat auch den/die Zweite/n und/oder Dritte/n Bürgermeister oder Bürgermeisterin mit sofortiger Wirkung zur/m Standesbeamten. Auch hier erfolgt die Bestellung durch Aushändigung der Urkunde auf Widerruf. Sie erlischt automatisch mit Ablauf der Amtszeit.

Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird jeweils nach § 2 Abs. 3 AVPStG auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Dr. Christoph Böhm und Peter Hartung haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Christian Schneider und Wolfgang Bader haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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9. Erlass bzw. Vorberatung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Füssen für die Wahlperiode 2020 – 2026 (einschl. ggf. der Entscheidung über die Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich nach Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) eine Geschäftsordnung zu geben. Die Geschäftsordnung regelt die künftige Arbeit, insbesondere die Abgrenzung und die Geschäftsverteilung zwischen Bürgermeister, Ausschüssen und dem Stadtrat als Gesamtplenum. Im Besonderen finden sich darin die Regelungen zur Sitzung (z.B. Einladung, Form und Frist, Digitalisierung, Sitzungsverlauf, Abstimmungen, Wahlen, Niederschrift, Bekanntmachung usw.).

Seitens der Verwaltung wird vorab zum Geschäftsordnungsentwurf darauf hingewiesen, dass dieser weitgehend auf dem Entwurf des Bayer. Gemeindetages für größere Kommunen basiert. Auch die Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen dem Bürgermeister, den ständigen Ausschüssen und dem Stadtrat folgen dem Vorschlag des Kommunalen Spitzenverbandes.

Die Geschäftsordnung gilt jeweils nur für die Wahlzeit des Stadtrates, so dass die bisherige Geschäftsordnung mit dem 30. April 2020 grundsätzlich einmal abgelaufen ist.

Aufgrund der in der Geschäftsordnung zu erörternden Fragestellungen (siehe oben, aber auch im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Gremienarbeit) und zur Entlastung der konstituierenden Sitzung erscheint des durchaus empfehlenswert, zunächst die Fortgeltung der Regeln der Geschäftsordnung des bisherigen Stadtrates zu beschließen, um den Inhalt der künftigen Geschäftsordnung und die zur Auswahl stehenden Möglichkeiten hinreichend diskutieren zu können. Dazu empfiehlt die Verwaltung eine Klausurtagung des Stadtrates, in dem die neue Geschäftsordnung ein Schwerpunkt sein sollte. Der Beschluss über die neue Geschäftsordnung könnte dann in der oder einer der nächsten Sitzungen gefasst werden.

Eine Übernahme der alten Geschäftsordnung in der konstituierenden Sitzung ist möglich. Dies sollte aber durch ausdrücklichen Beschluss erfolgen. Die Geschäftsordnung vom 27. Mai 2014, geändert am 27. Juni 2017, soll bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung in der bisherigen Form ihre Gültigkeit behalten, mit Ausnahme, dass § 7 Abs. 1 dahingehend abgeändert wird, dass auf Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände die Ausschusssitze nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers verteilt werden (wie auch  und nicht mehr nach dem Verfahren Hare/Niemeyer. Nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers wurden bei den Kommunalwahlen 2020 erstmals auch die Stadtratssitze berechnet (Art. 35 GLKrWG).

Bezüglich der Ausschüsse sieht der im Ratsinformationssystem eingestellte Entwurf der Geschäftsordnung folgende ständigen Ausschüsse vor:

  1. Hauptverwaltungs-, Kultur-, Sozial und Verkehrsausschuss
  2. Finanz- und Immobilienausschuss
  3. Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
  4. Werkausschuss

Den Vorsitz in diesen Ausschüssen übt der Erste Bürgermeister aus. Insgesamt sollen diese Ausschüsse aus 12 Stadtratsmitgliedern und dem Ersten Bürgermeister, also aus 13 Personen bestehen.

Daneben ist noch der Rechnungsprüfungsausschuss verpflichtend. Dieser wird mit insgesamt 5 Stadtratsmitgliedern vorgeschlagen. Den Vorsitzenden sollte nach der Geschäftsordnung der Stadtrat bestimmen.

Die vorgesehene Ausschussgemeinschaft, bestehend aus FW Füssen und UBL hat ihrerseits mit Schreiben vom 24. April 2020 folgende alternativen Vorschläge unterbreitet:

Alternative 1:
Die Bildung von drei ständigen Ausschüssen. Neben dem

  • Werkausschuss (WA) soll es einen
  • Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (BUV) sowie einen
  • Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (HFK)

geben.

Begründung:

Allgemein:
In der aktuellen Wahlperiode gab es 5 ständige Ausschüsse. Der Verkehrsausschuss (VA) (ab Sept. 2016 eigenständig, vorher im Bauausschuss integriert) wie auch der Ausschuss für Kultur-, Soziale Angelegenheiten und Sport (KSS) tagten jeweils nur 2 x im Jahr. Eine Reduzierung auf 3 ständige Ausschüsse und die Integration des VA in den bisherigen BA sowie des KSS in den bisherigen HFP führt zu weniger Verwaltungsaufwand wie auch zu einer Zeit- und Kostenersparnis.

Zum (neuen) BUV:
Nach unserer Auffassung sind Angelegenheiten der innerstädtischen und überörtlichen Verkehrsplanung und -leitung nicht nur unter verkehrsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch im Rahmen von Bauleitplanungen, Baugenehmigungen sowie Straßen- und Wegebau u.a. zu behandeln und sollten deshalb im BUV – wie auch schon früher – angesiedelt werden.

Zum (neuen) HFK:
Neben reinen Informationen zu Kulturveranstaltungen ging es im bisherigen KSS oft auch um finanzielle Fragen (Sportförderung, Kostensituation der Kultureinrichtungen, Kostenkalkulation von Veranstaltungen). Das würde im HFK gut passen.

Alternative 2:

Die Bildung von vier ständigen Ausschüssen.

  • Werkausschuss (WA),
  • Bau-, Umwelt und Verkehrsausschuss (BUV),
  • Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (HFP) sowie einen
  • Kultur-, Bildungs- und Sozialausschuss (KBS).

Begründung:

Bei dieser Alternative würde der neue KBS eine deutliche Aufwertung bekommen. Zu den bisherigen Themen des KSS würden wir ergänzend Themen aus dem HFP wie Angelegenheiten der Schulen, VHS, Musikschule, BLZ, Bürgerspital, sowie Maßnahmen zur Seniorenbetreuung, ambulanter Krankenpflege und Zusammenarbeit mit Wohlfahrtverbänden in diesen Ausschuss verlagern.



Zum BUV (Siehe oben!).

Ergänzend möchten wir uns noch dafür aussprechen, die ständigen Ausschüsse mit 12 Mitgliedern zu besetzen und die Bildung einer Fraktion mit mindestens 2 Mitgliedern zu ermöglichen. Damit ist gewährleistet, dass in den zukünftigen Ausschussgremien alle im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften mindestens einen Sitz erhalten.

Für den Rechnungsprüfungsausschuss schlagen wir ebenfalls 5 Sitze vor. Würden aber jeweils an CSU, FWF, Füssen-Land, Grüne und SPD je einen Sitz vergeben. Somit kann die Kontrollfunktion des Rechnungsprüfungsausschusses über alle Parteien und Wählergruppen hinweg gerecht wahrgenommen werden.

Die SPD teilt zur geplanten Ausschuss-Bildung und –Besetzung mit E-Mail vom 27. April 2020 Folgendes mit:

„… Wir teilen die Ansichten, die Frau Fröhlich in ihrer Mail vom 17. April 2020 dargelegt hat. Des weiteren beantragen wir im Wesentlichen eine Fortführung von vier der bestehenden ständigen Ausschüsse, nämlich HFP, BUV, Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport, Werkausschuss:

HFP:
Der Hauptausschuss muss in seiner Bedeutung erhalten bleiben, weshalb die Finanz- und Personalentscheidungen weiter in der Obhut eines HFP zu liegen haben. Eine Ausgliederung der Finanzen in einen eigenen Finanzausschuss würde den Hauptausschuss seiner Kernkompetenz berauben und die dortigen politischen Diskussionen zu einer Schaufensterdebatte degradieren.

BUV:
Die städtischen Immobilien sowie die Liegenschaftsverwaltung wiederum gehören in den Bereich des Bauamts, nachdem dort auch die Betreuung der bebauten Grundstücke angesiedelt ist und die Entscheidungen über Stadt-, Siedlungs- und Quartiersentwicklung vorbereitet werden sowie die Stadt hier mit ihren Liegenschaften und ihrer Grundstückspolitik wesentliche Steuerungsinstrumente in der Hand hält. Dieser Aufgabenbereich fällt in die Zuständigkeit des Bauausschusses. Die Verkehrsproblematik der Stadt Füssen hat im Jahre 2016 zur Bildung eines eigenen Ausschusses geführt. Dieser könnte unseres Erachtens wieder in den Bau- und Umweltausschuss eingegliedert werden.

Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport
Füssen als ausgewiesene Kultur- und Sportstadt braucht auch einen Ausschuss, der sich explizit mit diesen Themen befasst. Der Ausschuss für Kultur, soziale Angelegenheiten und Sport ist ein Aushängeschild und zeigt, wie wichtig die Stadt Füssen diese Aufgaben nimmt. Dazu gehören auch die Arbeitsgebiete Inklusion und Teilhabe, Jugend, Gleichstellung, Migration und SeniorInnenpolitik. Zu all diesen Bereichen existieren seit 2010 sogar eigene Beiräte.

Werkausschuss
Dieser Ausschuss ist verbindlich vorgesehen.

Wir unterstützen den Vorschlag, die Größe der ständigen Ausschüsse auf 12 Mitglieder plus Bürgermeister festzulegen, sowie das Berechnungsverfahren nach Saint-Lagué/Schepers, weil damit die Sitzverteilung des Stadtrats am besten abgebildet wird.“

Wünschenswert wäre es, wenn im Vorgriff auf die künftige Geschäftsordnung die Bildung und Besetzung der Ausschüsse ggf. bereits erfolgen könnte, weil damit die ganzen organisatorischen Vorarbeiten seitens der Verwaltung weitergeführt werden könnten (z.B. Sitzungsplan mit Sitzungsterminen, Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses oder wie er auch immer heißen wird, weil Bauwillige auf mögliche Sitzungstermine warten, usw.).

In der anschließenden Diskussion wurde nochmals auf den Antrag von Ilona Deckwerth eingegangen und die Vertagung der Ausschussbildung in die Klausur-Tagung empfohlen, auch wenn dies eingangs abgelehnt wurde. Wenigstens zwei Fraktionen seien dazu der Meinung, die Ausschüsse anders auszurichten, darüber sollte entsprechend beraten werden. Die Fraktionen möchten damit vor allem auch erreichen, eine möglichst hohe Fach- und Sachkompetenz in die Ausschüsse bringen.

Dr. Martin Metzger stellt den Antrag, die Verkehrsangelegenheiten wie schon vor Jahren wieder in den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss zu integrieren.

Beschlussvorschlag

Der Erlass der neuen Geschäftsordnung einschließlich der Ausschussbildung und –besetzung wird zunächst zurückgestellt.

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten für den Stadtrat die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter.

Beschluss

Der Erlass der neuen Geschäftsordnung einschließlich der Ausschussbildung und –besetzung wird zunächst zurückgestellt. Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten für den Stadtrat die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10. Entsendung von Vertretern in andere Organisationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt

Hier geht es um die Vertretung der Stadt Füssen in den verschiedenen Organisationen, die in den nachfolgenden Punkten aufgeführt sind:

12.1 Zweckverbände/Kommunalunternehmen

12.1.1 Abwasserzweckverband Füssen
12.1.2 Zweckverband Sparkasse Allgäu
12.1.3 Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen

12.2. Sonstige Vertreter

12.2.1 Kreisverband des Bayer. Gemeindetages
12.2.2 Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland

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10.1. Bestellung von Verbandsräten/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.1
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10.1.1. Abwasserzweckverband Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.1.1

Sachverhalt

Gemäß § 7 Abs. 2 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Füssen entsendet die Stadt Füssen insgesamt neun Verbandsräte in die Verbandsversammlung des AZV, wobei der jeweilige Erste Bürgermeister ein „geborener“ Verbandsrat ist. Damit sind neben dem Ersten Bürgermeister acht Verbandsräte/innen vom Stadtrat zu entsenden.

Die Sitzverteilung wird ebenfalls nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers berechnet.

Für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes ergibt sich folgendes Stärkeverhältnis:

CSU                         3 Sitze
GRÜNE % BFF       1 Sitz
FWF & UBL/FDP     2 Sitze
SPD                         1 Sitze
Füssen Land            1 Sitz

Folgende Vorschläge wurden im Vorfeld der Sitzung unterbreitet:

Mitglied
Partei / Wählergruppe
Vertreter
Stellvertreter
Simon Hartung
CSU
Peter Hartung
Andreas Eggensberger
Nicole Eikmeier
CSU
Andreas Eggensberger
Peter Hartung
Christoph Weisenbach
CSU
Barbara Henle
Thomas Meiler
Jürgen Doser
FWF/UBL/FDP
Thomas Scheibel
Dr. Anna Derday
Hans-Jörg Adam
FWF/UBL/FDP
Christine Fröhlich
Magnus Peresson
Nikolaus Schulte
FL
Christian Schneider
Martin Dopfer
Dr. Martin Metzger
Grüne/BFF
Wolfgang Bader
Bastian Schuhwerk
Ilona Deckwerth
SPD
Erich Nieberle


Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt  Füssen beschließt die von den Fraktionen und Wählergruppen vorgeschlagene Entsendung von Stadtratsmitglieder als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Füssen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt  Füssen beschließt die von den Fraktionen und Wählergruppen vorgeschlagene Entsendung von Stadtratsmitglieder als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Füssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10.1.2. Zweckverband Sparkasse Allgäu

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.1.2

Sachverhalt

Nach der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Allgäu in der Fassung der Änderung vom 1. Februar 2007 besteht die Verbandsversammlung des Zweckverbandes einschl. des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter aus insgesamt 20 Verbandsräten. Die Verbandsversammlung setzt sich aus folgenden Vertretern zusammen:

  • Stadt Füssen                                        2 Verbandsräte
  • Stadt Immenstadt i. Allgäu                        2 Verbandsräte
  • kreisfreie Stadt Kempten (Allgäu)                4 Verbandsräte
  • Landkreis Oberallgäu                                8 Verbandsräte
  • Landkreis Ostallgäu                                4 Verbandsräte

Für die Zusammensetzung dieser Verbandsversammlung gilt das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG). Nach Art 31 Abs. 2 KommZG wird eine Gemeinde in der Verbandsversammlung durch den Ersten Bürgermeister kraft Amtes vertreten. Mit Zustimmung des Ersten Bürgermeisters  und ihrer gewählten Stellvertreter kann eine  Gemeinde auch andere Personen als ihre Vertreter bestellen.  Die weiteren Vertreter sind durch Beschluss des Stadtrates zu bestellen.

An die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden ein hohes Maß an Verantwortung für deren Aufgabenerfüllung und Erfolg gestellt. Das Erfordernis der Zuverlässigkeit, der Sachkunde und der zeitlichen Verfügbarkeit für Verwaltungsratsmitglieder ist ausdrücklich im KWBG geregelt und wird von der BaFin  und der Deutschen Bundesbank überwacht. Hierzu wird auf das den Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem beiliegende Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 20. November 2019, Az. B2-1461-8-12 hingewiesen und um Beachtung gebeten.

Beschlussvorschlag

Neben dem Ersten Bürgermeister bzw. im Falle der Verhinderung durch dessen Stellvertreter wird die Stadt Füssen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Allgäu durch Herrn Peter Hartung vertreten. Als Stellvertreter wird Herr Jürgen Doser bestellt.

Beschluss

Neben dem Ersten Bürgermeister bzw. im Falle der Verhinderung durch dessen Stellvertr eter wird die Stadt Füssen in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Allgäu durch Herrn Peter Hartung vertreten. Als Stellvertreter wird Herr Jürgen Doser bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Jürgen Doser und Peter Hartung haben aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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10.1.3. Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.1.3

Sachverhalt

Gemäß § 5 Abs. 3 der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen entsendet die Stadt Füssen insgesamt 8 Mitglieder nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers.

Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Erste Bürgermeister der Stadt Füssen.

Für den Verwaltungsrat von Füssen Tourismus und Marketing Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Füssen ergibt sich folgendes Stärkeverhältnis:

CSU                         3 Sitze
GRÜNE % BFF       1 Sitz
FWF & UBL/FDP     2 Sitze
SPD                         1 Sitze
Füssen Land            1 Sitz

Folgende Vorschläge sind dazu im Vorfeld der Sitzung eingegangen:

Mitglied
Partei / Wählergruppe
Vertreter
Simon Hartung
CSU
Christoph Weisenbach
Andreas Eggensberger
CSU
Nicole Eikmeier
Peter Hartung
CSU
Barbara Henle
Dr. Anna Deray
FWF/UBL/FDP
Jürgen Doser
Magnus Peresson
FWF/UBL/FDP
Christine Fröhlich
Christian Schneider
FL
Bernhard Eggensberger
Anna-Verena Jahn
Grüne/BFF
Wolfgang Bader
Erich Nieberle
SPD
Ilona Deckwerth

Darüber hinaus wurden im Marketing- und Wirtschaftsausschuss für die freie Wirtschaft zwei Beiratsmitglieder gewählt (jeweils mit Vertreter).

  1. Ralph Söhnen                Vertreter: Martin Hanauer
  2. Wolfgang Sommer        Vertreter: Harald Schwecke

Diese beiden Vertreter der freien Wirtschaft sind vom Stadtrat noch förmlich zu bestellen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Besetzung des Verwaltungsrates entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Wählergruppen.

Als Vertreter der freien Wirtschaft werden bestellt:
Ralph Söhnen                Vertreter: Martin Hanauer
Wolfgang Sommer        Vertreter: Harald Schwecke

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die Besetzung des Verwaltungsrates entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Wählergruppen.

Als Vertreter der freien Wirtschaft werden bestellt:
Ralph Söhnen                Vertreter: Martin Hanauer
Wolfgang Sommer        Vertreter: Harald Schwecke

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10.2. Bestellung von Vertretern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.2
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10.2.1. Vertreter für die Vollversammlung des Bayer. Städtetages und des Bayer. Gemeindetages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.2.1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen ist in der Vollversammlung des Bayer. Gemeindetages und des Bayer. Städtetages vertreten. Die Stadt wird dort durch den Ersten Bürgermeister vertreten. Zu bestimmen wäre noch ein Stellvertreter für den Fall der Verhinderung des Ersten Bürgermeisters.

Beschlussvorschlag

Der Erste Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung in den Vollversammlungen des Bayer. Gemeindetages und des Bayer. Städtetages durch seine gesetzlichen Vertreter in dessen Reihenfolge ((Zweite/r  / Dritte/r Bürgermeisterin) vertreten.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung in den Vollversammlungen des Bayer. Gemeindetages und des Bayer. Städtetages durc h seine gesetzlichen Vertreter in dessen Reihenfolge (Zweiter  und Dritter Bürgermeister) vertreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10.2.2. Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Dienstleistungszentrum Kommunales Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.2.2

Sachverhalt

Auch im Zweckverband Dienstleistungszentrum Kommunales Oberland vertritt der Erste Bürgermeister die Interessen der Stadt Füssen. Für den Fall der Verhinderung wäre zu beschließen, wer die Stadt in diesem Fall vertritt.

Beschlussvorschlag

Im Falle seiner Verhinderung wird der Erste Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland durch dessen Vertreter in der gesetzlichen Reihenfolge vertreten (Zweite/r  / Dritte/r Bürgermeisterin).

Beschluss

Im Falle seiner Verhinderung wird der Erste Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland durch dessen Vertreter in der gesetzlichen Reihenfolge vertreten (Zweiter und Dritter Bürgermeister)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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10.3. Entsendung von Vertretern in die gebildeten Arbeitsgruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 10.3

Sachverhalt

In der letzten Wahlperiode wurden mehrere stadtratsinterne Arbeitsgruppen gebildet, die bestimmte Themen bearbeitet haben:

  • Arbeitsgruppe „Sozialgerechte Bodennutzung Füssen“
  • Arbeitsgruppe „Reisebus-Konzept Füssen“
  • Arbeitsgruppe „Schulbauausschuss“

Zu allen bestand damals Einigkeit darüber, dass diese jeweils aus dem Ersten Bürgermeister (bzw. Vertreter im Amt) sowie je einem Mitglied aus den im Stadtrat vertretenen Fraktionen bestehen. Die Fraktionen werden deshalb  um Entscheidung gebeten,

  1. ob diese Arbeitsgruppen fortgeführt werden sollen und –wenn ja-
  2. wie diese künftig besetzt werden sollen.

Der Erste Bürgermeister bat die Fraktionen, die Vertreter bis zum 25. Mai zu benennen.

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11. 10. Bestellung von Beauftragten bzw. Beiräten einschl. deren Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates können einzelnen Mitgliedern des Stadtrates bestimmte Aufgabenbereiche (Referate) zur Bearbeitung zugeteilt werden.

In der letzten Wahlperiode wurden folgende Beiräte gebildet:

Beirat für Menschen mit Behinderungen
  • Vorsitzende Frau Stadträtin Dagmar Rothemund

SeniorInnenbeirat
  • Vorsitzende Ilona Deckwerth

Kinder- und Jugendbeirat
  • Vorsitzender Stadtrat Wolfgang Bader

Wirtschaftsbeirat
  • Vorsitzender Klaus Zettlmeier

Migrationsbeirat
  • Vorsitzender Lothar Schaffrath

Gleichstellungsbeirat
  • Vorsitzende Brigitte Riedlbauer

Energiebeirat
Der Energiebeirat ist ein Forum zwischen der Stadt und dem Energieversorger Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG (EWR), um eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung im Sinne des § 1 EnWG unter Berücksichtigung der kommunalen Belange zu gewährleisten. Er besteht aus dem Ersten Bürgermeister der Stadt Füssen, 3 Stadtratsmitgliedern, 3 Mitarbeitern der Stadtverwaltung und 4 Vertretern der EWR.

In diesem Zusammenhang sollte auch darüber beraten werden, wie diese Gremien / Beiräte oder ähnliches ausgestaltet werden sollen (z.B. Anzahl, Besetzung, Personen). Ggf. wäre durchaus denkbar, diese Entscheidung auch erst im Rahmen der geplanten Klausurtagung zu besprechen und die Entscheidung darüber zu vertagen.

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11.1. Beirat / Beauftragte/r für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Barrierefreiheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.1

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Beirat bzw. Beauftragter für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Barrierefreiheit gebildet. Als Vorsitzende bzw. Beauftragte fungierte bisher Dagmar Rothemund.

Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlug daraufhin Frau Barbara Henle vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Beirat bzw. Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Barrierefreiheit.

Als Beauftragte/r wird Barbara Henle bestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Beirat bzw. Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Barrierefreiheit.

Als Beauftragte/r wird Barbara Henle bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Barbara Henle hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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11.2. Seniorenbeirat / Seniorenbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.2

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein SeniorInnenbeirat bzw. eine SeniorInnenbeauftragte gebildet. Als Vorsitzende bzw. Beauftragte fungierte bisher Ilona Deckwerth.

Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlug daraufhin Frau Ilona Deckwerth vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen SeniorInnenbeirat.

Als Vorsitzende/ Beauftragte wird Ilona Deckwerth bestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen SeniorInnenbeirat.

Als Vorsitzende/ Beauftragte wird Ilona Deckwerth bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ilona Deckwerth hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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11.3. Kinder- und Jugendbeirat / Kinder-/Jugend-/Familienbeauftrage/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.3

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Kinder- und Jugendbeirat bzw. eine Kinder-, Jugend- und Familienbeauftrage gebildet. Als Vorsitzender bzw. Beauftragter fungierte bisher Wolfgang Bader.

Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlug daraufhin Herrn Wolfgang Bader vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Kinder- und Jugendbeirat bzw. Kinder-/Jugend- und Familienbeauftragte/n.

Als Vorsitzender / Beauftragter wird Wolfgang Bader bestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Kinder- und Jugendbeirat bzw. Kinder-/Jugend- und Familienbeauftragte/n.

Als Vorsitzender / Beauftragter wird Wolfgang Bader bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Wolfgang B ader hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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11.4. Wirtschaftsbeirat / Wirtschaftsbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.4

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Wirtschaftsbeirat gebildet. Als Vorsitzender bzw. Beauftragter fungierte bisher Klaus Zettlmeier.

Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen. Dr. Anni Derday schlug hierfür Frau Christine Fröhlich vor.  Sie plädiert dafür diesmal einen Stadtrat zu benennen und nicht einen Außenstehenden.

In der weiteren Beratung wird vorgeschlagen, den Wirtschaftsbeirat erst in der Klausurtagung zu beraten und erst danach über die Besetzung zu entscheiden. Ggf. könnte es auch eine Doppelbesetzung geben.

Dr. Martin Metzger stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den bisherigen Wirtschaftsbeiratsvorsitzenden Klaus Zettlmeier das Wort zu erteilen. Nachdem der Stadtrat diesem Antrag zugestimmt hat,   erklärt Klaus Zettlmeier, dass er diese Aufgabe sehr gerne wahrgenommen habe. Er macht keinen Hehl daraus, dass er sich für diese Position für besser geeignet hält.

In der anschließenden Beratung wa r sich der Stadtrat darin einig, die Festlegung des Wirtschaftsbeiratsvorsitzenden auf die Klausursitzung zu vertagen.

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11.5. Migrationsbeirat / Migrationsbeauftrage/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.5

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Beirat bzw. Beauftragter für Migration gebildet. Als Vorsitzender bzw. Beauftragter fungierte bisher Lothar Schaffrath.

Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlug hierfür Herrn  Erich Nieberle vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Beirat bzw. Beauftragten für Migration.

Als Beauftragter wird Erich Nieberle bestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Beirat bzw. Beauftragten für Migration.

Als Beauftragter wird Erich Nieberle bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Erich Nieberle hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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11.6. Gleichstellungsbeirat / Gleichstellungsbeauftragte/r

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.6

Sachverhalt

In der vergangenen Wahlperiode wurde ein Beirat bzw. Beauftragter für Fragen und Themen der Gleichstellung gebildet. Als Vorsitzende bzw. Beauftragte fungierte bisher Brigitte Riedlbauer.

Wenn an dieser Funktion des Beirates festgehalten werden soll, sollten Vorschläge für die künftige Besetzung erfolgen. Maximilian Eichstetter schlug hierfür Frau Anna-Verena Jahn vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Beirat bzw. Beauftragten für Migration.

Als Beauftragte wir Anna-Verena Jahn bestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestellt für die laufende Wahlperiode einen Beirat bzw. Beauftragten für Migration.

Als Beauftragte wir Anna-Verena Jahn bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Peter Hartung hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Anna Verena Jahr hat wegen persönlciher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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11.7. Bestellung des Energiebeirates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.7

Sachverhalt

Der gemeinsame Energiebeirat mit dem EWR Reutte GmbH & Co. KG besteht neben dem Ersten Bürgermeister aus weiteren drei Stadtratsmitgliedern.

Aus dem Stadtrat wurde vorgeschlagen, in den Energiebeirat auch das Thema Klima und Umwelt mit aufzunehmen.

Kämmerer Marcus Eckert erläuterte die bisherige Funktion des Energiebeirates, der auf den früheren Stromliefervertrag zurückgehe. Der Beirat bestehe deshalb neben den Stadtratsmitgliedern auch aus Vertretern des EWR Reutte GmbH & Co. KG.

Der Stadtrat war sich anschließend darin einig, die Besetzung des Ausschusses auf die Klausurtagung zu verschieben.

Beschlussvorschlag

Die Besetzung des Energiebeirates wird auf die Klausurtagung verlegt.

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11.8. Beirat für die Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 11.8

Sachverhalt

Neben dem Ersten Bürgermeister vertritt ein weiteres Stadtratsmitglied die Stadt Füssen im Beirat für die Volkshochschule. Der Erste Bürgermeister schlug hierfür Herrn Nikolaus Schulte vor.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat entsendet Nikolaus Schulte als weitere/n Vertreter/in der Stadt Füssen in den Vorstand der Volkshochschule.

Beschluss

Der Stadtrat entsendet Nikolaus Schulte als weitere/n Vertreter/in der Stadt Füssen in den Vorstand der Volkshochschule.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nikolaus Schulte hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung nicht teilgenommen.

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12. Bekanntgabe des Fraktionsbeirates und der jeweiligen Fraktionsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 12

Sachverhalt

In einem gemeinsamen Schreiben vom 02.04.2020 hat Stadtrat Bader für die Partei Bündnis 90/Grüne und Stadtrat Dr. Metzger für die Wählergruppe Bürger für Füssen mitgeteilt, dass sie eine Fraktionsgemeinschaft „Grüne/BFF“ bilden und mit Schreiben vom 24.04.2020 haben die Freien Wähler Füssen und die UBL/FDP erklärt, dass auch sie eine Fraktionsgemeinschaft eingehen.

Der Vorsitzende gibt nun die Fraktionsvorsitzenden bekannt:

Fraktion
Vorsitzende/r
1. Vertreter/in
2. Vertreter/in
CSU
Peter Hartung
Andreas Eggensberger
Nicole Eikmeier
FWF/UBL/FDP
Christine Fröhlich
Dr. Anna Derday
Jürgen Doser
Füssen-Land
01.05.2020 – 30.04.2022
01.05.2022 – 30.04.2024
01.05.2024 – 30.04.2026

Nikolaus Schulte



Bernhard Eggensberger

Martin Dopfer

Nikolaus Schulte

Martin Dopfer

Nikolaus Schulte

Bernhard Eggensberger
Grüne/BFF
Wolfgang Bader
Dr. Martin Metzger
Bastian Schuhwerk
SPD
Ilona Deckwerth
Erich Nieberle



Die Fraktionsvorsitzenden bilden zusammen mit den weiteren Bürgermeistern den Fraktionsbeirat.
Der Stadtrat nimmt dies ohne Beschlussfassung zur Kenntnis.

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13. Einrichtung eines sog. „Ferienausschusses“ nach Art. 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung im Zusammenhang mit der Corona-Krise bis zum Ende der Wahlperiode 2014 – 2020; Einrichtungs- bzw. Bestätigungsbeschluss des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der vom Freistaat Bayern erlassenen Allgemeinverfügung (insbesondere wegen der Ausgangsbeschränkungen) haben wir uns in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und zum Schutz der Gesundheit der Stadtratsmitglieder und der Gesundheit der Bevölkerung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden, bis auf weiteres die geplanten Sitzungen und Veranstaltungen nicht mehr durchzuführen..

Mit E-Mail vom 30. März 2020, da die Ausgangsbeschränkungen entsprechend verlängert worden sind, gilt es Mittel und Wege zu finden, wenigstens zu den wichtigsten und unaufschiebbaren Themen Entscheidungen herbeizuführen. Zumal wir davon ausgehen dürfen, dass der neu gewählte Stadtrat sich vor allem im Mai und vielleicht auch noch bis Mitte Juni vorwiegend mit sich selbst, d.h. mit der Organisation des Stadtrates beschäftigen wird und ja auch muss.

Das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Verkehr und Integration hat zwischenzeitlich im IMS vom 20. März 2020 klargestellt, dass „die Handlungsfähigkeit der staatlichen, aber auch der kommunalen Ebenen gerade auch im Interesse eines wirksamen Infektionsschutzes und der Bewältigung der Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen grundsätzlich aufrecht erhalten bleiben muss. Dies erfordert es, die Entscheidungsfähigkeit staatlicher und kommunaler Stellen auch in der gegenwärtigen Situation grundsätzlich aufrecht zu halten“. Dessen ungeachtet, bittet das Staatsministerium darum, die Sitzungen der kommunalen Gremien auf ein Mindestmaß zu beschränken und den rechtlichen Rahmen, den  die Gemeindeordnung bietet, zu nutzen, um in der derzeitigen Situation entsprechend der örtlichen Gegebenheiten und der weiteren Entwicklung der Lage flexibel entscheiden zu können.

Das heißt:

  1. Sitzungen sollten vorerst auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränkt werden, das erforderlich ist, um unverzichtbare, unaufschiebbare Entscheidungen treffen zu können. Dies gilt auch für Sitzungen, die nach den Regelungen der Geschäftsordnungen turnusmäßig erforderlich wären.

  1. Das Ministerium empfahl damals den Städten und Gemeinden, bis zum Ende der Wahlperiode am 30.04.2020 kurzfristig einen Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO einzusetzen. Der Ferienausschuss kann alle Aufgaben, für die sonst der Stadtrat oder ein beschließender Ausschuss (z. B. Bau-  und Umweltausschuss, Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss) zuständig ist, erledigen, ohne dass die für beschließende Ausschüsse geltenden Einschränkungen nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO greifen. Dem Ferienausschuss wäre insbesondere auch eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Finanzplan sowie eine etwaig erforderliche Nachtragshaushaltssatzung eröffnet.

Der Stadtrat der vergangenen Wahlperiode hat damals von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.  

Wenn die Einrichtung eines Ferienausschusses – wie bei uns, mangels entsprechender Regelungen - einen Beschluss des Stadtrates erfordern würde, hielt es das Ministerium in dem genannten IMS vom 20. März 2020 auf Grund der gegenwärtigen Situation ungeachtet des für Sitzungen geltenden Öffentlichkeitsgrundsatzes ausnahmsweise für zulässig, diesen Beschluss im Umlaufverfahren zu fassen. Der jeweilige Übertragungs- bzw. Einsetzungsbeschluss sollte aber in der nächsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates rückwirkend bestätigt werden.

Um die Stadtratsmitglieder und die Bevölkerung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht vermeidbaren Infektionsgefahren auszusetzen, haben wir dem Stadtrat damals per E-Mail vom 30. März 2020 vorgeschlagen, per Umlaufbeschluss folgende Entscheidungen zu treffen.

  1. Die Einrichtungen eines Ferienausschusses bis zum 30. April 2020
  2. Die Besetzung dieses Ausschusses, wozu vorgeschlagen wurde, den bestehenden Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss entsprechend zu ermächtigen.

Diese Beschlussfassung im Umlaufverfahren brachte sodann folgendes Ergebnis: Insgesamt sind 20 Rückmeldungen eingegangen, die sich allesamt für die Einrichtung eines solchen Ausschusses ausgesprochen haben.  19 davon haben auch zugestimmt, dass der jetzige Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss bis zum 30. April 2020 (Ende der Wahlperiode 2014 – 2020) die Kompetenzen eines Ferienausschusses bekommt. Ein Stadtratsmitglied war dagegen.

Damit hat dann der Ausschuss die Aufgaben des Stadtrates bis einschl. 30. April 2020 übernommen.

In der Zeit fanden insgesamt 2 Sitzungen des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Funktion als Ausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO statt:

Sitzung am 21. April 2020  und  die Sitzung am 28. April 2020

Wegen der Beratungsgegenstände bzw. Tagesordnungspunkte der beiden Sitzungen und der dazu gefassten Beschlüsse wird auf die den Sitzungsunterlagen im Ratsinformationssystem beiliegenden Niederschriften der beiden Sitzungen verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestätigt nachträglich die Einrichtung und die Einsetzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses als Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO und genehmigt nachträglich die in diesen beiden Sitzungen gefassten Beschlüsse sowohl der öffentlichen als auch der nichtöffentlichen Sitzungen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Füssen bestätigt nachträglich die Einrichtung und die Einsetzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses als Ferienausschuss nach Art. 32 Abs. 4 GO und genehmigt nachträglich die in diesen beiden Sitzungen gefassten Beschlüsse sowohl der öffentlichen als auch der nichtöffentlichen Sitzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 2

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14. Genehmigung der Niederschriften des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses vom 21. und 28. April 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt

Zur Genehmigung stehen die beiden Niederschriften über die öffentlichen Sitzungen des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Funktion als Ferienausschuss gemäß Art. 32 Abs. 4 GO am 21. und am 28. April 2020 an.

Nikolaus Schulte bittet bei der Sitzung am 28.04.2020 bei seiner Wortmeldung bezüglich der Verabschiedung des Ersten Bürgermeisters noch mit aufzunehmen, manche Antworten hätte man mit mehr Gelassenheit hinnehmen können und nicht immer kommentieren müssen.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Funktion als Ferienausschuss gemäß Art. 32 Abs. 4 GO vom 21. April 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Funktion als Ferienausschuss gemäß Art. 32 Abs. 4 GO vom 28. April 2020 wird mit o.g. Änderungen genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Funktion als Ferienausschuss gemäß Art. 32 Abs. 4 GO vom 21. April 2020 wird genehmigt.

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Hauptverwaltungs-, Finanz- und Personalausschusses in seiner Funktion als Ferienausschuss gemäß Art. 32 Abs. 4 GO vom 28. April 2020 wird mit o.g. Ä nderungen genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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15. Bekanntgaben und Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 15

Sachverhalt

Der Erste Bürgermeister dankt für die öffentliche Sitzung. Er ist sicher, dass es eine konstruktive Zeit werde. Er dankt auch den Bürgerinnen und Bürgern, sowie der Presse.

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16. Anträge, Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 12.05.2020 ö beschliessend 16

Sachverhalt

Anträge und Anfragen liegen  nicht vor.

Datenstand vom 25.05.2020 11:13 Uhr